| Titel: | Mitteilungen über die „Pariser Metropolitanbahn“. | 
| Fundstelle: | Band 318, Jahrgang 1903, S. 580 | 
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                        Mitteilungen über die „Pariser
                              									Metropolitanbahn“.
                        (Schluss von S. 574 d. Bd.)
                        Mitteilungen über die „Pariser
                              								Metropolitanbahn“.
                        
                     
                        
                           Bevor die Linie No. 3 von der Rue Caumartin kommend den Opernplatz erreicht und
                              									dort das ebengeschilderte Kreuzungsobjekt durchläuft, übersetzt sie im Kilometer
                              									1,882, d. i. unter der Stelle, wo die Rue Auber mit der Rue Scribe zusammentrifft,
                              
                              									in einem schiefen Winkel eine Anlage des städtischen Kanalnetzes (vergl. Fig. 46), nämlich den von Clichy kommenden
                              									Hauptsammelkanal, welcher auf seinem Wege von dem Place de Trinite nach der Rue des
                              									Petits Champs durch die Rue Mogador, Rue Scribe usw. gelangt. Man hatte die
                              									Bahnlinie soweit ansteigen lassen, dass es möglich wurde, lediglich durch das Kappen
                              									des obersten Teiles der Gewölbsdecke des Kanals den erforderlichen Raum für die
                              
                              									Kreuzung zu gewinnen. Wie der betreffende Grundriss (Fig.
                                 										47) und Querschnitt (Fig. 48) ohne weiters
                              									erkennen lassen, wurde an der in Rede stehenden Kreuzungsstelle die das Kanalprofil
                              									konzentrisch umspannenden Widerlagsmauern des Eisenbahntunnels auf 2 m verstärkt,
                              									aber ebenso die in und unter das Profil des Eisenbahntunnels hineinfallenden
                              									Seitenwände des Kanals in einer Stärke von 1,50 m voll ausgebaut und dann die
                              									Gewölbsdecke desselbensoweit als nötig beseitigt. Die Verstärkungsmauern der
                              									beiden Kanalwände sind mit sechs 6 m langen, auf Granitwürfel ruhenden Blechträgern
                              									überlegt, welche mit drei Querträgern einen zehnfeldigen Deckenrost bilden, der in
                              									seinen Feldern nach der gewöhnlichen Weise mittels 0,22 m starker Ziegelgewölbe und
                              									einem 0,04 cm hohen Zementgussmantel abgedeckt wird. An dieser Stelle fehlt den
                              									Gleisen das Kiesbett, weil die hölzernen Querschwellen des Oberbaues, um an Höhe zu
                              									gewinnen, bezw. um an Platz zu sparen, gleich unmittelbar auf den mittleren
                              									Längsträgerpaaren (vergl. Fig. 48) angebracht
                              									sind.
                           Mit der eben geschilderten Kreuzung ist inbezug der Bauausführung auch jene im
                              									Kilometer 3,6485 ziemlich übereinstimmend, wo die nächstens zu erbauende
                              									Stadtbahnlinie No. 4 die Linie No. 3 im rechten Winkel übersetzt. Auch hier hat man
                              									(vergl. Fig. 49, 50 u.
                              										51) die beiden Geschosse durch einen vierwandigen
                              									Einbau (Fig. 49) verbunden und innerhalb desselben an
                              									Stelle des Deckengewölbes im unteren Tunnel eine flache Blechträgerdecke eingezogen,
                              									wodurch 0,47 m an der Tiefenlage erspart blieben. Die hier verwendeten
                              									Hauptträger sind stählerne Vollblechträger und liegen zur Achse der oberen Bahnlinie
                              									No. 4 parallel; die beiden inneren Paare derselben (vergl. Fig. 51) dienen gleich zur unmittelbaren Aufnahme des Gleisoberbaues ohne
                              									Kiesbett. Die Felder zwischen den Hauptträgern sind wieder durch Querträger geteilt
                              									und in gewöhnlicher Weise mit Ziegeln überwölbt. Der oberhalb liegende Tunnel wird
                              									gelegentlich der jetzigen Herstellung der Linie 3 nur auf eine Länge von 12 m
                              									ausgebaut und an den beiden Enden (vergl. Fig. 50)
                              									bis zum endgiltigen Ausbau der Linie No. 4 durch zwei späterhin natürlich wieder zu
                              									beseitigende Stirnmauern vorläufig abgeschlossen.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 318, S. 581
                              Fig. 46. Lageplan der Kreuzung im km 1,882.
                              
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 318, S. 581
                              Fig. 47. Draufsicht an der Kreuzung im km 1,882.
                              
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 318, S. 581
                              Fig. 48. Querschnitt der Kreuzung im km 1,882.
                              
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 318, S. 581
                              Fig. 49. Lageplan der Kreuzung im km 3,6485.
                              
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 318, S. 581
                              Fig. 50. Querschnitt der Kreuzung im km 3,6485.
                              
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 318, S. 581
                              Fig. 51. Längsschnitt der Kreuzung im km 3,6485.
                              
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 318, S. 581
                              Fig. 52. Lageplan der Kreuzung der Linie No. 3 mit dem Kanal „St.
                                    											Martin“.
                              
                           Von der Unterführung des Kanals St. Martin (vergl. den Lageplan Fig. 52), dem heiklichsten Punkt der ganzen
                              									Stadtbahnlinie No. 3, wurde bereits bemerkt, dass sie zu bauen begonnen wurde, bevor
                              									noch der übrige Verlauf der Strecke in allen Einzelheiten festgestellt war. Es
                              									musste nämlich eine Gelegenheit, bei welcher der Kanal ausser Betrieb gesetzt wurde,
                              
                              									schleunigst ausgenützt werden, weshalb die bezügliche Tunnelstrecke von Kilometer
                              									4,70200 bis Kilometer 5,21200 als besonderes Baulos ausgearbeitet wurdeund
                              									bereits am 27. Juli 1901 zur Vergebung gelangte. Für diese 507 m lange Strecke waren
                              									die Kosten, ausschliesslich 35000 Frank für Umlegungen und Sicherungen der
                              									Strassenkanäle und Wasserleitungen usw., mit 1815000 Frank veranschlagt und ist die
                              									Bauausführung gegen einen 27,4 prozentigen Nachlass der angesetzten Kostensumme von
                              									der Bauunternehmung Hallier übernommen worden. Als
                              									Herstellungsfrist konnten nur sechs Monate zugebilligt werden, von denen zudem für
                              									die unterhalb des Kanals zu liegen kommende Strecke nur zwei Monate verwendet werden
                              									durften, weil nur auf diesen Zeitraum die Ausserbetriebsetzung des St. Martinkanals
                              									behördlich genehmigt worden war. Da nun die Länge des in letztgedachter Beziehung
                              									massgebenden Tunnelstückes der Linie No. 3 infolge des ziemlich scharfen
                              									Kreuzungswinkels annähernd 60 m beträgt, so musste an dieser schwierigen Stelle
                              									durchschnittlich ein laufendes Meter täglich fertiggestellt werden.
                           Behufs Ermöglichung der unterirdischen Arbeiten wurden vor allem andern zwei 19-20 m
                              									tiefe Förderschachte S1 und S2 (Fig. 53)
                              									abgeteuft, von denen man nach beiden Richtungen den Tunnel mittels Schildern von Mackensen & Höch, zumteil im Pressluftbetriebe,
                              									vorzutreiben begann. Lediglich für die Bauzwecke war ein eigenes Elektrizitätswerk
                              									von 200 PS Leistung einstweilig errichtet worden, welches den Strom für die
                              									Beleuchtung der unterirdischen Arbeitsstellen und für den Betrieb der verschiedenen
                              									Elektromotoren lieferte, durch welche alle beim Bau erforderlichen Winden, Krahne
                              									und Schöpfpumpen angetrieben wurden. Die Zufuhr der Steine, Ziegel und sonstigen
                              									Baumaterialien geschah mittels Booten auf dem St. Martinkanal. Man hatte zu diesem
                              									Zwecke vom Fahrdamm der Avenue de la République aus an mehreren günstig gelegenen
                              									Punkten das Kanaldeckengewölbe blossgelegt und geöffnet und an diesen Stellen
                              									Hebewerke aufgestellt, mit deren Hilfe die Materialien von den unten hingefahrenen
                              									Booten auf die Strasse gehoben, hier in Hunte gebracht und auf Rollbahnen zu den
                              									Schächten S1 und S2 bezw. zu den
                              									Verbrauchsstellen weitergeschafft wurden. Auf gleichem Wege, nur in
                              									entgegengesetzter Richtung, erfolgte auch wieder die Abfuhr des an den Baustellen
                              									ausgehobenen Schuttes, den die Kanalboote zur weiteren Verführung auf Seineschiffe
                              									überbrachten.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 318, S. 582
                              Fig. 53. Querschnitt der Kreuzung der Linie No. 3 mit dem St.
                                 										Martin-Kanal.
                              
                           Eine recht missliche Vermehrung der Nebenarbeiten ergab sich aus dem Umstände, dass
                              									der Betriebskanal St. Martin einfach im gewachsenen Erdreich verläuft und nunmehr in
                              									jenem Teile, wo er über der Stadtbahn seinen Weg nimmt und seine Sickerwässer die
                              									letztere beeinflussen könnten, erst ein wasserdichtes Gerinne erhalten musste.
                              									Dieses neue Gerinne besteht zuvörderst im Kanalboden aus einer eisenbewährten 0,50 m
                              									hohen Betonschichte; als deren Eisenverstärkung dienen 6 mm starke, der Kanalachse
                              									parallel in Abständen von 0,20 m ausgespannte Drähte, die über quer durch 12 mm
                              									starke 0,10 m auseinanderliegende Drähte vergittert und mit ebenfalls querlaufenden
                              									30 mm starken Rundeisen, die um 0,30 m tiefer liegen, durch Drahtbügel verankert
                              									sind. Um diese Arbeit im Kanalgerinne ausführen zu können, hatte man vor und hinter
                              									dem betreffenden Teile des Kanals das Wasser erst durch Dammeinbauten vollständig
                              									abschliessen und das trockenzulegende Stück auspumpen müssen. Gelegentlich dieser
                              									Herstellung des undurchlässigen Gerinnebodens erhielten die beiden Seitenwände des
                              									Kanalbettes gleichzeitig auch eine bogenförmige Verstärkung ihrer Füsse und die
                              									Mauern selbst wurden durch Einspritzen von Zementmörtel zwischen Mauerwerk und
                              									Seitengrund, sowie durch eine dicke, ebenfalls durch ein Gitter aus 6 und 15 mm
                              									starken Drähten gesicherte Zementmörtel schale an den seitlichen Innenwänden des
                              									Gerinnes wasserdicht gemacht.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 318, S. 582
                              Fig. 54. Lageplan der Kreuzung der Linie No. 3 mit der Nordringlinie im km
                                 										6,2850.
                              
                           An einer zweiten Begegnungsstelle der Nordringlinie mit der Linie No. 3, beim
                              									Kilometer 6,2850, übersetztdie letztere die erstere, wie es Fig. 54 ersehen lässt, bogenförmig in einem ziemlich
                              									spitzen Winkel. Die Achsen der beiden Tunnelle besitzen an der Kreuzungsstelle einen
                              									Höhenunterschied von 8,32 m und dieser Umstand sowie die günstige Beschaffenheit des
                              									Untergrundes gestattete es, die Kreuzung ohne weitere Sicherungseinbauten
                              									auszuführen, abgesehen von einer massigen Verstärkung, welche das Mauerwerk an den
                              									massgebenden Stellen der laufenden Tunnelle erhalten wird. Gleich zunächst des
                              									Kreuzungspunktes befindet sich auf der Nordringlinie die Station Avenue de la
                              									République und auf der Linie No. 3 die Station Boulevard de Menilmontant, von denen
                              									die erstgenannte im Tunnel und die letztere in einem gedeckten Einschnitte liegt.
                              									Vor bezw. hinter diesen Stationen stehen die beiden Linien für Rangier- und sonstige
                              									Dienstzwecke durch eine eingleisige Tunnelstrecke miteinander in Verbindung;
                              									ausserdem werden auch die Bahnsteige dieser beiden Nachbarstationen durch
                              									unterirdische Gänge und Stiegen so verbunden, dass die Fahrgäste das Umsteigen aus
                              									den Zügen der einen Linie in jene der anderen bequem bewerkstelligen können, ohne
                              									erst auf die Strasse emporsteigen zu müssen.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 318, S. 582
                              Fig. 55. Lageplan der Endstation „Place Gambetta“.
                              
                           Hinsichtlich des Endbahnhofes der Linie No. 3 an dem Place Gambetta hat man erst
                              									unmittelbar vor der Fertigstellung des endgiltigen Projektes eine Aenderung
                              									vorgenommen und sich für die in Fig. 55
                              									gekennzeichnete Anordnung entschieden. Das deltaförmige Ende und die Trennung der
                              									Station in zwei abgesonderte Anlagen eine für die „Abfahrt“, die andere für
                              									die „Ankunft“, war allerdings schon ursprünglich in gleicher Weise
                              									vorgesehen, doch sollte das Dienstgleis unter der Rue du Japon hergestellt werden
                              									und der betreffende Bogen – sowie dies noch in Fig.
                                 										40 angedeutet erscheint – kleiner werden und die verkehrte
                              									Krümmungsrichtung des jetzigen Dienstgleises erhalten. Das Umkehren der Züge hätte
                              									nach diesem älteren Plane immer nur durch Vorfahren bis in das Schenkelende des
                              									Deltas und durch Zurückschieben übers Dienstgleis in den andern Deltaschenkel
                              									erfolgen müssen. Es wären also zur Regelung des laufenden Zugverkehrs in der
                              									Endstation mindestens zwei ständige Weichensteller erforderlich und die ganze
                              									Verschiebung einigermassen schleppend geworden. Deshalb wurde denn auch von Seiten
                              									der betriebsführenden Metropolitanbahn-Gesellschaft gegen die geschilderte Anlage
                              									Einspruch erhoben und die Herstellung einer geschlossenen Kehrschleife verlangt, wie
                              									solche auf allen übrigen Endbahnhöfen angeordnet sind. Diesem Begehren wurde
                              									entsprochen und hat man auf diese Weise für massig erhöhte Baukosten nicht nur dem
                              									Zugverkehr einen wertvollen Vorschub geleistet, sondern zugleich die Gleise in den
                              									beiden Deltaschenkeln für die Aufstellung von Vorratwagen usw. frei verfügbar
                              									gemacht, was natürlich dem Betriebe ebenfalls von wesentlichem Nutzen sein wird.
                           Verhältnismässig sehr wichtige und zugleich kostspielige Vorarbeiten sind
                              									durchzuführen gewesen, um der Linie No. 3 ihren unterirdischen Weg frei zu machen, denn
                              									es mussten zu diesem Zwecke erst eine grössere Zahl und sehr ausgedehnte Strecken
                              									von Gasleitungen, Wasserleitungen und Abfuhrkanälen angelegt werden. Durch den
                              									Umstand, dass die Linie No. 3 ihren Verlauf unter der Rue Auber nahm, war
                              									beispielsweise die Pariser Gasgesellschaft genötigt, die aus zwei einmetrigen
                              									Rohrleitungen bestehende Hauptleitung, welche längs dieser Strasse verlief und das
                              									Verbrauchsgas von Clichy nach den grossen Boulevards führte, zu beseitigen und auf
                              									einem Umwege neu anzulegen. Diese neue Leitung übersetzt, nachdem in der Rue d'Anjou
                              									die beiden Rohre zu nur einem gemeinsamen vereinigt wurden, an der Ecke der Rue de
                              									Rom den Tunnel der Stadtbahnlinie No. 3 und geht weiter über den Boulevard Haussmann
                              									bis zum Opern platz, dann durch die Rue Halevy, um sich schliesslich unter der
                              									Avenue de l'Opéra, nachdem sie ein zweitesmal die Stadtbahnlinie No. 5 übersetzt,
                              									mit der alten Hauptgasleitung wieder zusammenzufinden. An der Uebergangsstelle
                              									nächst der Rue de Rom liegt aber die Eisenbahnlinie nicht tief genug, um für die
                              									oberste Kante des Gasrohrs noch die gebotene geringste Anschüttungshöhe von 0,40 m
                              									bis zur Strassenpflasterung zu gewähren, weshalb man an dieser Stelle durch einen
                              									Ausschnitt im Deckengewölbe des Tunnels Platz schaffen musste. Es wurde an der
                              									Kreuzungsstelle in das Gewölbmauerwerk eigens ein breiter eiserner Ring, ein Muff
                              									eingebaut, wo man späterhin das übersetzende Rohr der Gasleitung einfach
                              									durchzustecken brauchte und dieses sich tief genug befindet, um den diesfälligen
                              									Anforderungen zu entsprechen, ohne das Tunnelprofil der Eisenbahnlinie zu stören.
                              									Ein ähnlicher Fall tritt auch an einer andern Uebersetzungsstelle, nämlich zunächst
                              									des Opernplatzes zu Tage, wo man der unzureichenden Höhe wegen sich zuvörderst
                              									genötigt sah, statt der einmetrigen Rohre je zwei Rohre von 0,70 m in Verwendung zu
                              									nehmen und für dieselben im Deckengewölbe des Eisenbahntunnels ringförmige
                              									Einkerbungen zur Versenkung der Rohre vorzusehen. Die vorstehend in Betracht
                              									gezogene Verlegung der Hauptgasleitung von Clichy hat allein einen Mehraufwand von
                              									200000 Frank ergeben, welcher natürlich lediglich der Stadtbahn zur Last fällt.
                           Für die Verlegung und Umgestaltung von Gas- und Wasserleitungen stellen sich die
                              									Kosten auf 760000 Frank; besondere Schwierigkeiten ergaben sich auch in Beziehung
                              									der Wasserleitungen an jenen Stellen, wo die Eisenbahnlinie seicht verläuft und
                              									daher für die ersteren nur geringe Tiefen zur Verfügung stehen. In diesen Fällen
                              									sind dieWasserleitungen in flache Zementgerinne gelegt und unmittelbar unter
                              									dem Strassenpflaster mittels eisenarmierter Zementplatten abgedeckt worden; sie
                              									werden vielfach, wie z.B. namentlich auf dem Opernplatze, so niedrig, dass kaum ein
                              									Mann zur Vornahme der Ausbesserungen oder zur einfachen Nachschau durchzukriechen
                              									vermag.
                           Sehr reichlich waren auch die Verlegungen und Umgestalten oder Sicherungen, welche
                              									sich hinsichtlich der im Wege liegenden Sammel- und Abflusskanäle des städtischen
                              									Kloakennetzes als geboten herausstellten. Die bedeutendste dieser Arbeiten bildet
                              									jene beim Hauptsammelkanal von Clichy nächst der Kreuzung an der Rue Auber. Eine
                              									Umlegung dieser Hauptkloake, deren Kosten sich allein auf 1370000 Frank belief, war
                              									bereits bei Erbauung der Linie No. 1 notwendig und schon damals durchgeführt worden.
                              									Die späterhin wegen der weiter oben besprochenen Kreuzung notwendigen Arbeiten
                              									nächst der Rue Auber sowie die anderweitig lediglich auf das Konto der Linie No. 3
                              									entfallenden aussergewöhnlich zahlreichen Kanalverlegungen usw. werden annähernd 2
                              									Millionen Frank Kosten verursachen.
                           Die voraussichtlichen Gesamtkosten der Stadtbahnlinie No. 3 stellen sich wie
                              									folgt:
                           
                              
                                 Für Vorarbeiten an Gas- u. Wasserleitungen
                                     760000 Frank
                                 
                              
                                   „           „          „  Kanälen
                                     200000    „
                                 
                              
                                 Eigentliche Baukosten
                                 14000000    „
                                 
                              
                                 Wiederherstellung der öffentlichen Wege
                                     300000    „ 
                                 
                              
                                 Personal und Ueberwachungskosten
                                    											sowie        Unvorhergesehenes
                                   2240000    „
                                 
                              
                                 ––––––––––––––––––––
                                 
                              
                                 zusammen
                                 17500000 Frank
                                 
                              
                           Da nun die nutzbare Länge der in Rede stehenden Linie 7485 m beträgt, so ergibt sich
                              									der Durchschnittspreis für das laufende Meter mit 2646 Frank, der dem Einheitspreis
                              									von 2646 Frank, welchen die zuerst erbaute Hauptlinie No. 1 (Porte Maillot-Porte
                              									Vincennes) ergeben hat, ziemlich nahe kommt, hinsichtlich der Kosten für das
                              									laufende Meter der beiden Ringlinien – d. i. 2811 Frank auf der Nordringlinie und
                              									3095 Frank auf der Südringlinie – sich aber beträchtlich billiger herausstellt.
                              									Dieser günstige Preisunterschied ist auch vorliegendenfalls lediglich wieder auf den
                              									Umstand zurückzuführen, dass in der Stadtbahnlinie No. 3 keine oberirdischen
                              									Strecken vorhanden sind, die sich in Paris, wie es die Nordringlinie und noch
                              									auffälliger die Südringlinie nachweist, namhaft kostspieliger herausstellen, als die
                              									unterirdischen (vgl. A. Dumas in „Le Génie
                                 										civil“ v. 11. April 1903).