| Titel: | Eingesandt. | 
| Fundstelle: | Band 323, Jahrgang 1908, S. 576 | 
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                        Eingesandt.
                        (Ohne Verantwortlichkeit der
                           								Redaktion.)
                        Eingesandt.
                        
                     
                        
                           Preisausschreiben betreffend Verhütung von Rauchschäden in der Land- und Forstwirtschaft.
                           Rauchschäden, d.h. die schädliche Beeinflussung des Pflanzenwuchses durch schweflige
                              									Säure und andere saure Gase, treten häufig da ein, wo größere Mengen von Kohlen
                              									verbrannt werden oder sonstige Prozesse in Ausführung sind, bei denen saure Gase
                              									entstehen. Der Grund, weshalb bei Verbrennung von Kohlen schweflige Säure frei wird,
                              									liegt in dem stets vorhandenen Schwefelgehalt der Kohle, der im Durchschnitt zu 1 v.
                              									H. angenommen werden kann, sehr häufig jedoch weit höher ist.
                           In der Literatur ist eine ganze Anzahl von Vorschlägen gemacht worden, wie die
                              									schweflige Säure aus den Flammengasen oder sonstigen Industrieabgasen entfernt und
                              									unschädlich gemacht werden kann; jedoch dürften (abgesehen von einzelnen,
                              									insbesondere auf Anregung des Geheimen Rats Professor Clemens Winkler getroffenen Einrichtungen bei Anlagen mit hochhaltigen
                              									sauren Abgasen) gewöhnliche Flammengase nirgends mit dauerndem Erfolg in größerem
                              									Maßstabe gereinigt worden sein.
                           Die großen Fortschritte, die bei der Reinigung der Hochofengase gemacht worden sind,
                              									berechtigen zu der Hoffnung, daß es auch möglich sein wird, die Zusammensetzung der
                              									entweichenden Feuerungs- und sonstigen Industriegase derart zu gestalten, daß sie
                              									ihren schädlichen Einfluß auf die Pflanzenwelt verlieren, sei es nun, daß die
                              									Bildung schädlicher Gase überhaupt verhindert wird, oder daß entstandene schädliche
                              									Gase wieder beseitigt werden.
                           Es werden folgende zwei Preise ausgesetzt:
                           
                              1. 2000 M. für denjenigen, der die beste Bearbeitung der
                                 										in der gesamten Literatur der Kulturvölker enthaltenen Vorschläge zur Verhütung
                                 										von Rauchschäden in einer Weise liefert, daß sie anregend auf die Besitzer von
                                 										großen Feuerungsanlagen und anderen, saure Gase entsendenden Anlagen
                                 										wirkt;
                              2. 10000 M. für die Erfindung oder Erfindungen, die es auch bei
                                 										der gewöhnlichen Bedienung der Feuerungen oder anderen Anlagen durch einen
                                 										schlichten Arbeiter ermöglichen, die Schädlichkeit der Feuerungsabgase wie
                                 										sonstiger saurer Industrieabgase oder wenigstens eines dieser Abgase mit
                                 										Sicherheit auszuschließen. Der Nachweis hierfür ist durch Analysen der
                                 										Schornsteingase (nach zuverlässigen Methoden für Bestimmung des
                                 										Gesamtsäuregehaltes und der schwefligen Säure) zu erbringen.
                              
                           Es bleibt vorbehalten, die ausgesetzten Preise verschiedenen Bewerbern oder teilweise
                              									zuzuerkennen. Der unter 2 erwähnte Preis kann erst nach zweijähriger Erprobung in
                              									der Praxis unter Nachprüfung der analytischen Belege zugesprochen werden.
                           Die kaufmännische oder gewerbliche Verwertung der Erfindung bleibt dem Erfinder
                              									unbeschränkt überlassen.
                           Ueber die Erteilung der Preise entscheidet das Königl. Sächsische Finanzministerium
                              									nach Anhörung einer Kommission, die aus einem Vertreter der Königl. Sächsischen
                              									Staatsregierung als Vorsitzenden, einem Mitgliede der Technischen Deputation, einem
                              									Mitglied der forstlichen Versuchsanstalt, einem Professor der Bergakademie Freiberg,
                              									einem höheren maschinentechnischen Beamten aus dem Ressort des Finanzministeriums
                              									und zwei von der Regierung nach freiem Ermessen zu bestimmenden Industriellen
                              									besteht.
                           Jede Bewerbungsschrift ist in deutscher Sprache abzufassen und in wenigstens sieben
                              									Exemplaren bis zum 31. Dezember 1909 beim Königl. Sächsischen Finanzministerium
                              									einzureichen. Sie kann ohne Namensnennung, nur mit einem Kennwort versehen,
                              									übergeben werden, in diesem Falle ist jedoch eine verschlossene Hülle, die Namen und Adresse des
                              									Bewerbers enthält und außen das gleiche Kennwort trägt, beizufügen. Diese Hülle wird
                              									nach erfolgtem Spruch der Preisrichter nur dann geöffnet, wenn die Arbeit einen
                              									Preis erzielt hat. Gedruckte Abhandlungen sind zulässig.
                           Dresden, am 7. August 1908.
                           Königl. Sächsisches Finanzministerium.