| Titel: | Die Tätigkeit des Königlichen Materialprüfungsamtes der Technischen Hochschule zu Berlin im Betriebsjahr 1908. | 
| Fundstelle: | Band 325, Jahrgang 1910, S. 73 | 
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                        Die Tätigkeit des Königlichen
                           								Materialprüfungsamtes der Technischen Hochschule zu Berlin im Betriebsjahr
                           								1908.
                        Die Tätigkeit des Königlichen Materialprüfungsamtes der Technischen
                           								Hochschule zu Berlin usw.
                        
                     
                        
                           Bezüglich der Aufgaben des Amtes sei auf den vorjährigen Bericht verwiesen. Die
                              									dort erwähnten Verhandlungen über Erweiterungen des Arbeitsgebietes durch Uebernahme
                              									von Untersuchungen und schiedsrichterliche Entscheidungen in Textilfragen schweben
                              									noch. Verhandlungen über Mittel und Wege, um eine wirksame chemische Kontrolle der
                              									Gummihüllen für isolierte Leitungsdrähte herbeizuführen, stehen dicht vor dem
                              									Abschluß.
                           Auf dem Gebiete der mechanischen Prüfung von Weichgummisorten wurden Dauerversuche
                              									mit verschiedenen Gummisorten in einer nach den Anregungen von Martens von der Firma L.
                                 										Schopper in Leipzig gebauten Dauerversuchsmaschine ausgeführt, ferner
                              									Zugversuche auf der Maschine von Schopper-Daten. Sie
                              									erstrecken sich auf den Einfluß der Probenform (ring- und stabförmige Zerreißprobe),
                              									sowie der Zusammensetzung und des Vulkanisierungsgrades auf die
                              									Festigkeitseigenschaften. Die Ergebnisse sind in den „Mitt.“ Heft IV
                              									veröffentlicht.
                           Die ebenfalls bereits erwähnten Dauerversuche mit Flußeisen sind fortgeführt. Ueber
                              									die hierbei gemachten Erfahrungen bezüglich der Erwärmung der Probestäbe durch
                              									elektrische Oefen sowie der Messung der Wärme mittels Thermoelemente ist ein Bericht
                              									angekündigt.
                           Für die Erwärmung der Probestäbe über 400° hinaus hat sich, da die Stäbe bei der
                              									Bauart der verwendeten Oefen im Luftbade erhitzt werden, bislang die eintretende
                              									starke Verzunderung der Staboberfläche hindernd in den Weg gestellt. Diese
                              									Verzunderung erschwert die nach dem Arbeitsplan für die Dauerversuche vorgesehene
                              									Messung der Längen- und Querschnittsänderung nach bestimmten Lastwechselzahlen,
                              									weswegen vor der Hand die Versuche nur bis 400° regelrecht durchgeführt wurden. Es
                              									sind indessen Arbeiten im Gange, um auch über die Schwierigkeiten der höheren
                              									Erwärmungen hinwegzukommen.
                           Die als Kraftmesser an den Dauerversuchsmaschinen verwendeten Meßdosen haben sich
                              									auch im abgelaufenen Jahre als durchaus betriebssicher erwiesen. An 13 von 20
                              									Maschinen sind noch die ersten Dosenbleche (Messingblech von 0,35 mm Dicke mit
                              									aufgeklebter Paragummischeibe von 1 mm Dicke) nun bereits 2½ Jahre im Betrieb, was
                              									etwa einer Gesamtzahl von 8-10 Millionen Anstrengungen entspricht.
                           Unter den Arbeiten der Abteilung für Metallprüfung seien genannt:
                           1. Prüfungen von sechs Festigkeitsmaschinen, Bauart Losenhausen, Mohr & Federhaff, Martens,
                              									sowie einer Röhrenpresse nach Koenen auf Richtigkeit der
                              									Kraftanzeige, ferner einer Presse der Aktiebolaget
                                 										Alpha, Stockholm für Kugeldruckproben nach Brinell.
                           Außerdem wurde eine Betonstampfmaschine, Bauart Schmidt,
                              									D. R. P. 193956 und 194710, Hersteller Max Hasse &
                              										Co., Berlin, zum Einstampfen der Probewürfel für
                              									Druckversuche untersucht.
                           Die Maschine soll die beim Einstampfen von Hand verbleibenden Ungleichmäßigkeiten
                              									verringern. Ihre Grundaufgaben bestehen darin, die Fallhöhe des Stampfers, den Ort
                              									der Stampf schlage und deren Zahl genau festzulegen. Die Maschine erfüllte die
                              									gestellten Anforderungen.
                           Zur Prüfung von Festigkeitsprobiermaschinen sind auch in diesem Jahr wieder fünf
                              									Kontrollstäbe für Belastungen von 10 bis 100 t an andere Anstalten und Werke
                              									abgegeben.
                           2. Unter den im vorjährigen Bericht erwähnten wissenschaftlichen Arbeiten sind die
                              									umfangreichen Versuche mit Fichtenholz zur Ermittlung des Einflusses des Standortes
                              									und des Wildschälens, sowie die Untersuchungen des mit Zuckerlösung getränkten
                              									Holzes zum Abschluß gekommen. Die Veröffentlichung der Ergebnisse ist in Aussicht
                              									genommen.
                           3. Allgemeines Interesse verdienen die neu aufgenommenen Festigkeitsversuche mit
                              									Eisenkonstruktionen, auf Antrag und für Kosten des Vereins Deutscher Brücken- und
                              									Eisenbaufabriken. Ueber die bisher zum Abschluß gebrachten Reihen haben wir bereits
                              									an anderer Stelle berichtet (s. D. p. J. 1909, S. 449). Weitere Berichte werden
                              									folgen.
                           Die zur Prüfung ganzer Konstruktionen erforderlichen großen Kraftleistungen bedingen
                              									die Aufstellung einer neuen Prüfungsmaschine; der Verein hat daher beschlossen, dem
                              									Amt die Mittel zur Beschaffung einer 3000 t-Maschine für Zug und Druck zur Verfügung
                              									zu stellen.
                           4. Unter den Untersuchungen mit im Betriebe gebrochenen Konstruktions- und Bauteilen
                              									auf Güte des Materials und Bruchursache seien hervorgehoben die Versuche mit
                           
                              a) einer beim Anfahren gegen einen Wagen gebrochenen
                                 										Automobilvorderachse. Das Material zeigte geringe und ungleichmäßige Dehnung
                                 										(12,6 bis 20,3 v. H.) und war besonders empfindlich gegen stoßweise
                                 										Beanspruchung. Durch Glühen wurden die Eigenschaften des Materials nicht
                                 										verbessert;
                              b) einer gebrochenen Eisenbahnwagenachse, die an der
                                 										Bruchstelle durch einen eingeschlagenen Stempel verletzt war. Aus den Versuchen
                                 										konnte geschlossen werden, daß die Entstehung des Bruches durch den
                                 										eingeschlagenen Stempel eingeleitet und sein Fortschreiten dann dadurch
                                 										begünstigt worden ist, daß das Material im verletzten Zustande gegen Stoß
                                 										empfindlich war;
                              c) einer angeblich infolge zu hoher Beanspruchung durch
                                 										Riemenzug gebrochenen Transmissionswelle. Die Festigkeitseigenschaften des
                                 										Materials genügten nicht den Anforderungen, die man an Wellenmaterial aus
                                 										Flußeisen stellen darf;
                              d) dem Material eines gebrochenen Dampfzylinders auf Festigkeit
                                 										und Sprödigkeit. Wegen seiner geringen Festigkeit konnte das Eisen im Vergleich
                                 										zu den Vorschriften für die Lieferung von Eisen und Stahl, aufgestellt vom
                                 										Verein Deutscher Eisenhüttenleute, und zu den Vorschriften für Lieferung von
                                 										Gußeisen, aufgestellt vom Verein Deutscher Eisengießereien, nicht als guter
                                 										Zylinderguß bezeichnet werden. Die ermittelten Durchbiegungen waren
                                 										ausreichend; Sprödigkeit lag nicht vor.
                              e) Eisenfeilen einer eingestürzten Dachkonstruktion. Die
                                 										Knotenbleche erwiesen sich als Schweißeisen von geringer Festigkeit und Dehnung.
                                 										Auf einer Seite waren sie stark verrostet und zeigten hier Einhiebe, wie sie
                                 										beim Losschlagen von Kesselstein in Dampfkesseln entstehen. Einige Stellen
                                 										zeigten grauweißen Belag, dessen chemische Zusammensetzung derjenigen von
                                 										Kesselstein entsprach. Diese Beobachtungen führten zu dem Gutachten, daß zu dem
                                 										Knotenblech altes Kesselblech aus Schweißeisen verwandt worden sei.
                              
                           5. Im Auftrage der Königlichen Eisenbahndirektion zu Berlin wurden eingehende
                              									Versuche zur Prüfung und Begutachtung des unter D. R. P. 187899 patentierten „Thermit-Verfahrens“ zum Nachspannen von
                                 										Schrägstäben angestellt. Das Verfahren dient zum Nachspannen schlaff
                              									gewordener Stäbe in Eisenkonstruktionen durch Stauchen der örtlich erhitzten Stäbe
                              									mittels Spannschrauben, um hierdurch das umständliche Auswechseln dieser Stäbe zu
                              									vermeiden. Die außerhalb der Stauchstelle erzeugten Zugspannungen werden bei der
                              									Arbeitsausführung mit einem Spannungsmesser, Bauart Manet-Rabut gemessen.
                           Die Untersuchungen erstrecken sich auf Prüfung des Spannungsmessers auf Richtigkeit
                              									der Anzeige, Ausführung von Nachspannungen an Schrägstäben und Ermittelung des
                              									Einflusses des Stauchens auf die Eigenschaften des Materials. Sie haben ergeben, daß
                              									mit dem untersuchten Verfahren das Nachspannen von schlaffen Stäben sich in bequemer
                              									Weise ausführen läßt. Der benutzte Dehnungsmesser zeigte die Dehnungen außerhalb der
                              									Stauchstelle mit hinreichender Genauigkeit an, um danach die im Stab erzeugte
                              									Zugspannung zu berechnen. Die Festigkeitseigenschaften des Materials waren bei den
                              									Versuchen durch das Erhitzen und Stauchen an der Stauchstelle nicht nennenswert
                              									verändert worden. Bei Flußeisenstäben hatte die Festigkeit etwas zu- und die Dehnung
                              									etwas abgenommen; bei Schweißeisenstäben war umgekehrt die Festigkeit um ein
                              									geringes herunter- und die Dehnung heraufgegangen, das Material war aber keineswegs
                              									spröde geworden.
                           6. Für Zugversuche bei niederen Wärmegraden hat
                              									folgendes Verfahren sich gut bewährt. Der Probestab wird in der Zerreißmaschine von
                              									einem Gefäß umschlossen, das mit einer gesättigten wässerigen Lösung gefüllt ist,
                              									die bei einem bestimmten Kältegrad gefriert und deren Temperatur während der ganzen
                              									Dauer dieses Gefriervorganges konstant bleibt.
                           Angewendet wurden nach Ostwald-Luther: Natriumchlorid
                              									und Kaliumnitrat (NaCl und KNO3) für etwa – 24 C°,
                              									Natriumnitrat (NaNO3) für etwa – 12 C° und
                              									Kaliumnitrat (KNO3) für etwa – 3 C°.
                           Die Abkühlung des Gefäßes mit der Lösung erfolgte mittels flüssiger Kohlensäure. Die
                              									Stabwärme wurde mit einem an die Probe angelegten Kupferkonstantenelemente
                              									gemessen.
                           Für zwei verschiedene Chargen Elektrostahl sind folgende Werte gefunden:
                           
                              
                                 
                                 
                                    σ
                                    S
                                    
                                 
                                    σ
                                    B
                                    
                                 
                                    δ
                                    
                                 
                              
                                 I. Bei Zimmerwärme
                                 4050
                                 7640
                                 16,2
                                 
                              
                                 –   3 C°
                                 3980
                                 7670
                                 17,6
                                 
                              
                                 – 12 C°
                                 4180
                                 7870
                                 17,2
                                 
                              
                                 – 24 C°
                                 4300
                                 7910
                                 15,4
                                 
                              
                                 II. Bei Zimmerwärme
                                 4180
                                 7540
                                 15,3
                                 
                              
                                 –   3 C°
                                 4150
                                 7800
                                 16,4
                                 
                              
                                 – 12 C°
                                 4340
                                 7820
                                 15,1
                                 
                              
                                 – 24 C°
                                 4390
                                 7930
                                 15,7
                                 
                              
                           Streck- und Bruchgrenze σS und σB
                              									nahmen mit der Kälte um weniges zu, die Dehnung δ hat
                              									sich nicht wesentlich geändert.
                           
                           7. Zugversuche bei höheren Wärmegraden (s. D. p. J. 1909, S. 563) ergaben:
                           a) für Resistin
                           
                              
                                 bei
                                 250
                                 C°:
                                 
                                    σ
                                    S
                                    
                                 = 2390,
                                 
                                    σ
                                    B
                                    
                                 = 4820
                                 kg/qcm,
                                 
                                    δ
                                    
                                 = 32,2
                                 v. H
                                 
                              
                                 „
                                 300
                                 „
                                 „
                                 = 2280,
                                 „
                                 = 4500
                                 „
                                 „
                                 = 37,5
                                 „
                                 
                              
                                 „
                                 350
                                 „
                                 „
                                 = 1880,
                                 „
                                 = 3770
                                 „
                                 „
                                 = 49,5
                                 „
                                 
                              
                                 „
                                 400
                                 „
                                 „
                                 = 1550,
                                 „
                                 =3050
                                 „
                                 „
                                 = 67,7
                                 „
                                 
                              
                           b) für Bronze
                           
                              
                                 Zimmerwärme:
                                 
                                    σ
                                    S
                                    
                                 = 2410,
                                 
                                    σ
                                    B
                                    
                                 = 5560
                                 kg/qcm,
                                 
                                    δ
                                    
                                 =   19,8
                                 v. H.
                                 
                              
                                 100 C°
                                 „
                                 = 2480,
                                 „
                                 = 5040
                                 „
                                 „
                                 =   29,8
                                 „
                                 
                              
                                 200  „
                                 „
                                 = 2200,
                                 „
                                 = 3790
                                 „
                                 „
                                 =   35,1
                                 „
                                 
                              
                                 320  „
                                 „
                                 =   470,
                                 „
                                 = 1340
                                 „
                                 „
                                 = 112,8
                                 „
                                 
                              
                           c) für Elmorekupfer, einem Kupferhohlzylinder von 0,2 cm Wandstärke in der Längsachse
                              									entnommen,
                           Fall I:
                           
                              
                                 bei
                                 Zimmerwärme:
                                 
                                    σ
                                    S
                                    
                                 = 1840,
                                 
                                    σ
                                    B
                                    
                                 = 2820
                                 kg/qcm,
                                 
                                    δ
                                    
                                 = 31,0
                                 
                              
                                 „
                                  120 C°
                                 „
                                 = 1600,
                                 „
                                 = 2350
                                 „
                                 „
                                 = 26,1
                                 
                              
                                 „
                                 133  „
                                 „
                                 = 1530,
                                 „
                                 = 2290
                                 „
                                 „
                                 = 20,7
                                 
                              
                           Fall II:
                           
                              
                                 bei
                                 Zimmerwärme:
                                 
                                    σ
                                    S
                                    
                                 = 2630,
                                 
                                    σ
                                    B
                                    
                                 = 3130
                                 kg/qcm,
                                 
                                    δ
                                    
                                 = 21,0
                                 
                              
                                 „
                                  120 C°
                                 „
                                 = 2000,
                                 „
                                 = 2500
                                 „
                                 „
                                 =   4,0
                                 
                              
                                 „
                                 133  „
                                 „
                                 = 1970,
                                 „
                                 = 2420
                                 „
                                 „
                                 =   2,5
                                 
                              
                           Außerdem wurden Stahlguß und Proben aus Kupferrohren wiederholt nach den
                              									Materialvorschriften der deutschen Kriegsmarine bei 200 C° geprüft. Die verlangten
                              									Festigkeitseigenschaften genügten nicht immer, insbesondere wurde bei Kupferproben
                              									die vorgeschriebene Streckgrenze (Spannung, bei der die bleibende Dehnung 0,2 v. H.
                              									der Meßlänge nicht überschreitet) von 400 kg/qcm bei 200 C° vielfach nicht erreicht.
                           8. Zur Feststellung der Härteunterschiede von Neusilberblechen von nur 0,08–0,32 cm
                              									Dicke dienten Eindruckversuche mit einer Kugelspitze aus gehärtetem Stahl, deren
                              									Krümmungshalbmesser 0,32 cm betrug. Um einen Vergleich mit dem Kugeldruckverfahren
                              									nach Brinell zu haben, wurden gleichzeitig an dem
                              									stärksten Blech von 0,32 cm Dicke Kugeldruckproben nach Brinell ausgeführt. Mit den Kugelspitzen wurden je nach den Blechstärken
                              									Härtezahlen von 83–114 gefunden. Die Brinell-Probe
                              									ergab kleinere Werte.
                           9. Zur Feststellung des Unterschiedes im Verhalten von zwei Sorten Druckknöpfen,
                              									deren Federn bei der einen Sorte aus Phosphorbronzedraht, bei der anderen Sorte aus
                              									Messingdraht von 0,05 cm hergestellt war, wurde der Haftwiderstand der beiden
                              									Knopfsorten im Anlieferungszustande und nach voraufgegangener Dauerbeanspruchung
                              									sowie die Zugfestigkeit der beiden Drahtsorten ermittelt.
                           Die Ergebnisse sprechen zugunsten des Bronzedrahtes, der auch die größten
                              									Festigkeiten zeigte.
                           10. Zugversuche mit Deltametall in Rundstangen ergaben:
                           
                              
                                 bei
                                 1,5
                                 cm
                                 ⌀
                                 
                                    σ
                                    S
                                    
                                 = 4270,
                                 
                                    σ
                                    B
                                    
                                 = 5190
                                 kg/qcm,
                                 
                                    δ
                                    
                                 = 13,2
                                 v. H.
                                 
                              
                                 „
                                 2,0
                                 „
                                 „
                                 „
                                 = 3840,
                                 „
                                 = 4900
                                 „
                                 „
                                 = 14,7
                                 „
                                 
                              
                                 „
                                 2,5
                                 „
                                 „
                                 „
                                 = 3060,
                                 „
                                 = 4300
                                 „
                                 „
                                 = 28,1
                                 „
                                 
                              
                           und vergleichende Drehversuche an geschmiedeten und gepreßten
                              									Deltametallstäben von 1,8 × 1,2 cm Querschnitt:
                           für das geschmiedete Material
                           G = 390000, σP = 950, σS = 1470, σB = [1470] kg/qcm
                           für das gepreßte Material
                           G = 365000, σP = 630, σS = 1140, σB = [1 140] kg/qcm.
                           11. Neu aufgenommen sind die Prüfung von Feilen zur Ermittlung ihrer Schnittfähigkeit
                              									und Dauerhaftigkeit. Als Maßstab dient die Feststellung der Beziehung zwischen dem
                              									abgearbeiteten Spangewicht und der Anzahl der geleisteten Feilenhübe bis zum
                              									Stumpfwerden der Feilen.
                           12. Auf inneren Wasserdruck sind neben Ton- und Zementrohren, Gummischläuchen,
                              									spiralgewalzten Rohren und Rohrverbindungen auch Asphaltpapprohre geprüft, die
                              									als Ersatz für Tonrohre dienen sollen. Rohre von 10 cm lichtem ⌀, 0,9 cm
                              									Wandstärke und 4,0 kg Gewicht bei 1,0 m Baulänge hielten 7,7–16,8 at.
                           Die spiralgewalzten Rohre von 2'' lichtem ⌀ und 0,09 cm Wandstärke brachen bei
                              									108–119 at stets an der Lötstelle.
                           Die Rohrverbindungen, Krümmer-, ⊤-, ⋏- und ⊹- Stücke von 1–3'' lichtem ⌀ zeigten
                              									stets Undichtheiten (bei 97,5–150 at) in den Ecken.
                           13. An Brennapparaten, „Autokauter“, lötkolbenartige Instrumente, die für
                              									tierärztliche Zwecke zum Ausbrennen von Wunden bestimmt sind, wurde der während der
                              									Benutzung auftretende Druck im Apparat ermittelt. Der Apparat wurde nach vorgelegter
                              									Gebrauchsanweisung mit Aether in Betrieb gesetzt. Die Brenndauer betrug bei 61 ccm
                              									Aetherfüllung etwa 30 Minuten; der Druck stieg allmählich auf 4,8–5,5 at an.
                           14. An Material für Zahnräder sind folgende Härtezahlen nach Brinell ermittelt: Vulkanfibre = 7,2, Rohhaut = 8,2, Unica-Papierstoff =
                              									11,4 und Gußeisen = 145. Bei Buchslabenmatrizen verschiedener Dicke für
                              									Setzmaschinen, angeblich aus gleichem Material, wuchs mit abnehmender Dicke die
                              									Härte und das spez. Gewicht.
                           15. Drei Rauchröhren für Lokomotivkessel-Ueberhitzer, System Schmidt, von 428,6 cm Länge und 13,3 cm äußeren Durchmesser, von denen das
                              									eine glatt und an einem Ende 60 cm lang auf 11,3 cm eingezogen war, während die
                              									beiden anderen an einem Ende 55 cm lang gewellt waren und sich nur in der Wandstärke
                              									unterschieden, die innerhalb des gewellten Teiles 4 und 3 mm betrug, wurden auf ihr
                              									elastisches Verhalten unter Druckbeanspruchung untersucht. Die Verkürzungen der
                              									Rohre verhielten sich bei den gleichen Belastungen etwa wie 1 : 1,5 : 3. Die
                              									Belastungen, bei denen unaufhaltsames Ausknicken eintrat, betrugen 31000, 15000 und
                              									8800 kg.
                           16. An einer explosionssicheren Steckdose war festzustellen, ob beim Oeffnen oder
                              									Schließen des stromführenden Kontaktes der vorliegenden Bauart Funken entstehen, die
                              									ein die Dose umgebendes explosives Benzin-Luft-Gemisch zur Explosion bringen. Das
                              									Oeffnen und Schließen des Kontaktes wurde in einem zu diesem Zweck besonders
                              									hergestellten, luftdicht verschließbaren und mit dem explosiven Gasgemisch gefüllten
                              									Kasten vorgenommen. Das Gemisch wurde vor Erschöpfung seiner Zündfähigkeit immer
                              									wieder ergänzt. Die Versuche wurden mit Gleichstrom ausgeführt. Die Spannung
                              									zwischen den stromführenden Teilen betrug 220 Volt. Während der Daueruntersuchung
                              									wurde der Kontakt der Steckdose 5378 mal geöffnet und geschlossen, wobei in keinem
                              									Falle Explosion des die Dose umgebenden Benzin-Luftgemisches eintrat. Die
                              									Schnelligkeit des Oeffnens und Schließens der Steckdose hatte keinen Einfluß.
                           17. Belastungsproben mit Treppenläufen aus Kunststeinstufen, 1,3; 1,52; 1,54 und 1,6
                              									m freitragend, lieferten Bruchlasten von 7340; 11470; 9480 und 8000 kg.
                           Bei einer beiderseits aufliegenden Treppe mit 2,725 m Spannweite wurde bei 47400 kg
                              									noch kein Bruch erreicht. Eine im Bau befindliche Treppe, für die von der Baupolizei
                              									1000 kg/qm
                              									Tragfähigkeit gefordert war, blieb bei 1360 kg/qm Belastung rißfrei.
                           Unter den Arbeiten der Abteilung für Baumaterialprüfung dürften die folgenden
                              									allgemeines Interesse verdienen.
                           1. Ziegelsteine, einem eingestürzten Neubau entnommen, wiesen im Mittel nur 25 kg/qcm
                              									Druckfestigkeit auf.
                           2. Um über das Erhärten von Kalkmörtel im Mauerwerk aus Ziegelsteinen und
                              									Kalksandsteinen, sowie über das Haften des Mörtels an den Steinen Aufschluss zu
                              									erlangen, wurden auf dem Grundstücke des Amtes zwei Mauern errichtet, die eine aus
                              									Kalksandsteinen, die andere aus Ziegelsteinen, und nach verschiedenen Zeiten
                              									Mörtel-Proben vom Rande und aus der Mitte der Fuge entnommen.
                           Der Kohlensäuregehalt war nach drei Jahren bei beiden Mauern annähernd der gleiche
                              									(7–8 v. H. am Rande und 0,7–0,8 v. H. in der Mitte). Dagegen war der Mörtel in den
                              									Mauern aus Ziegelsteinen feuchter als in der aus Kalksandsteinen (im Mittel 5,5 :
                              									1,9 v. H.). Infolgedessen ließen sich auch die Ziegelsteine etwas leichter aus dem
                              									Mörtelbett abheben, als die Kalksandsteine. Am Rande war die Erhärtung des Mörtels
                              									in beiden Mauern etwa 3 cm tief fortgeschritten.
                           3. Versuche mit Bürgersteigplätten aus Zementbeton (Zementplatten, Betonplatten,
                              									Granitoidplatten usw.) führten das Königliche Polizei-Präsidium zu Berlin zur
                              									Aufstellung folgender Bedingungen für die Lieferung und Prüfung von
                              									Bürgersteigbelegplatten:
                           
                              1. Die Platten sollen quadratisch sein und 35 cm Seitenlänge
                                 										haben. Zur gradlinigen Abgrenzung dieser diagonal zur Straßenrichtung zu
                                 										verlegenden Platten sind fünfeckige Platten – sogenannte Bischofsmützen – von 50
                                 										cm Grundlinie und 50 cm Höhe (bis zur Spitze) zu verwenden. Die sonst noch
                                 										notwendigen Paßplatten dürfen nicht unter 25 und nicht über 50 cm Seitenlänge
                                 										haben. Platten von dreieckiger Form sind unzulässig. Die Stärke der Platten muss
                                 										mindestens 6,5 cm und darf nicht über 8 cm betragen. Ihre Form muss durchweg
                                 										voll und scharfkantig sein.
                              2. Die Platten sollen entweder durchweg aus fein gebrochenem,
                                 										hartem Naturgestein (Granit, Grünstein usw.) und bestem Zementmörtel oder aus
                                 										einer ebensolchen Decklage von mindestens 3 cm Stärke und aus einer mindestens
                                 										3,5 cm starken Grundlage aus Steingruß- oder Kiesbeton bestehen. Die eventl.
                                 										Decklage der Platten soll mit der Grundlage innig und fest verbunden sein, sodaß
                                 										beim Zerschlagen eine Trennung dieser Lagen voneinander nicht eintritt.
                              3. Die für die Decklage der Platten verwendeten Natursteine
                                 										können entweder von ein und derselben Art und Farbe oder von mehreren
                                 										Gesteinarten sein. Im letzteren Falle muß ihr Mischungsverhältnis stets dasselbe
                                 										bleiben, so daß die Ansicht (Farbe) der Plattenoberflächen eine gleichmäßige
                                 										ist. Ihre Körnung darf höchstens 20 mm betragen. Die Lagerung der Steinstückchen
                                 										soll eine möglichst dichte sein.
                              4. Die Platten sind unter einem gleichmäßig verteilten Druck
                                 										von mindestens 160 kg/qcm herzustellen.
                              5. Die Oberflächen müssen glatt und ebengeschliffen sein und
                                 										die Steinstruktur auf der ganzen Oberfläche zeigen.
                              6. Die zur Verwendung kommenden Platten müssen mindestens 8
                                 										Wochen alt sein und in sich vollständig abgebunden haben.a) Die Platten müssen sämtlich mit dem deutlich
                                       												erkennbaren, patentamtlich geschützten Warenzeichen der Fabrik auf der
                                       												Lagerfläche versehen sein.b) Die Wasseraufnahme der trockenen Platten bis
                                       												zur Sättigung darf nicht mehr als 2,5 v. H. des Trockengewichtes der
                                       												Platten betragen.c) Das spezifische Gewicht der trockenen Platten darf
                                       												nicht unter 2,550 sein.d) Der Dichtigkeitsgrad des Decklagenmantels soll nicht
                                       												weniger als 0,925 betragen.e) Die Biegefestigkeit der Platten soll bei einer
                                       												Stützweite von 30 cm nicht unter 50 kg/qcm sein.f) Die Abschleifbarkeit soll nach dem Bauschinger-Verfahren bei 50 qcm
                                       												Schleiffläche, 30 kg Belastung (einschl. des Eigengewichts) und 440
                                       												Umdrehungen nicht mehr als 0,20 ccm auf 1 qcm betragen.g) Der Materialverlust soll bei Einwirkung eines
                                       												Sandstrahlgebläses auf eine Kreisfläche von 28 qcm einer trockenen
                                       												Platte während 2 Minuten mit 3 at Dampfdruck 0,25 ccm auf das qcm Fläche
                                       												nicht übersteigen.
                              
                           4. Zerstörungen eiserner Verschraubungen und Eisenblechummantelungen in Berührung mit
                              									Kalkmörtel durch starke Rostbildung konnten auf den hohen Gehalt des Mörtels an Gips
                              									(15 v. H.) zurückgeführt werden.
                           5. Die amtliche Abnahme des Normensandes in der Freienwalder
                                 										Schamottefabrik Henneberg & Co. zu
                              									Freienwalde ergab, daß der aufgespeicherte Normensand den Vorschriften hinsichtlich
                              									des Siebrückstandes und Gehaltes an abschlämmbaren Bestandteilen entsprach. Zum
                              									ersten Male seit der Einführung der amtlichen Kontrolle der Normensanderzeugung
                              									wurde im verflossenen Betriebsjahre von einer Abnehmerin Klage wegen mangelhafter
                              									Beschaffenheit des Normensandes erhoben. Sie gab Veranlassung die Normensande
                              									verschiedener, seit 1901 erfolgter Lieferungen an das Amt durch Zug- und
                              									Druckversuche an Mörteln aus 3 Teil Sand und 1 Teil Zement zu vergleichen. Hierbei
                              									ergaben die Mittel folgende Grenzwerte: Zugfestigkeit nach 7 Tagen 23,7–26,6, nach
                              									28 Tagen 30,4–34,0 kg/qcm; Druckfestigkeit entsprechend 249–270 und 387–409 kg/qcm.
                           Auf Grund der Ergebnisse dieser Prüfung wird in Zukunft eine Probe Normensand jeder
                              									Abnahme mit dem in dem Amt zu den laufenden Prüfungsarbeiten verwendeten Normensande
                              									vergleichend geprüft werden.
                           6. Urteile über den Einfluss des Feuchtigkeitsgehaltes des Kalkmörtels auf dessen
                              									Kohlensäureaufnahme bestätigen die früher gemachte Beobachtung, daß zeitweise
                              									angefeuchteter Kalkmörtel mehr Kohlensäure aufnimmt als trocken gebliebener. Dabei
                              									war es ohne Einfluß, ob der Mörtel alle 7 Tage oder alle 14 Tage oder alle Monate
                              									benetzt wurde. Im Durchschnitt wies der angefeuchtete Mörtel nach einem Jahre 6,2 v.
                              									H., der unbenetzt gebliebene 4,7 v. H. Kohlensäure auf.
                           
                              
                                 (Schluß folgt.)