| Titel: | Kabelluftbahn. | 
| Autor: | Koll | 
| Fundstelle: | Band 325, Jahrgang 1910, S. 145 | 
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                        Kabelluftbahn.
                        Von Koll,
                           								Chemnitz.
                        Kabelluftbahn.
                        
                     
                        
                           Es war mir die Aufgabe gestellt, aus einem etwa 30 m tiefen Steinbruch die
                              									gespaltenen Granitstein-Blöcke bis zu 5000 kg Gewicht zu heben und nach dem von
                              									diesem etwa 250 m weit entfernten Werkplatze zu transportieren und von hier weiter
                              									nach dem Anschlußgleis der Verladerampe zu befördern.
                           Ferner sollten nach der Absatzstelle des Anschlußgleises auch Kippwagen mit
                              									Kleinschlag direkt aus dem Bruch gefördert werden. Des weiteren war die Bedingung
                              									gestellt, daß der Bruch von etwa 100 m Breite und 80 m Länge an jeder Stelle mit dem
                              									Lasthaken erreichbar sei, um so die Lasten ohne Schleifen auf der Sohle des Bruches
                              									direkt senkrecht heben zu können.
                           Hierdurch veranlaßt kam ich zum Entwurf einer fahrbaren Kabelluftbahn-Anlage, wie sie
                              									in den beigegebenen Abbildungen und der nachfolgenden Beschreibung dargestellt
                              									ist.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 325, S. 145
                              Fig. 1.
                              
                           Fig. 1 bis 4 zeigen
                              									die Gesamt-Anlage. Die im Bruch a (Fig. 3 und 4)
                              									gesprengten Granitblöcke werden entweder nach dem Werkplatz b oder auf ein Schmalspurgleis, das neben dem öffentlichen Wege c liegt und zur Eisenbahn-Verladerampe führt,
                              									gefördert. Andererseits sollen auch Waren, die mit dem Schmalspurgleis von der
                              									Bahnstation kommen, nach ihrem Bestimmungsort im Bruche a oder des Werkplatzes b durch die Seilbahn
                              									transportiert werden. Um nun ein senkrechtes Heben der Granitblöcke von jedem Punkt
                              									des Bruches zu erreichen, mußten entweder beide oder nur die eine der beiden Stützen
                              									verfahren werden. Da aber die Eigentumsverhältnisse des Geländes das erstere nicht
                              									gestatteten, mußte
                           
                           
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 325, S. 146
                              Fig. 2. Fahrbare Seilbahn mit Pendelstütze, Tragkraft 5000 kg, Hubböhe 30
                                 										cm.
                              i Tragseil, – k Reiterseil, – 1
                                 										Katzfahrseil, – n Lastseil. – o Leiter, – p Führerhaus, – q Windwerkhaus, – r
                                 										Gegengewicht (60 t) s Reiterseilspanngewicht, – t Fahrseilspanngewicht.
                              
                           die eine Stütze feststehend, dagegen die andere in einem
                              									Kreisbogenstück, mit der festen Stütze als Mittelpunkt, verfahrbar angeordnet
                              									werden.
                           Fig. 3 und 4 stellen
                              									die Anordnung dar. Die feste Stütze d ist mit dem
                              									Fundament sicher verbunden, während die fahrbare Stütze e auf dem kreisförmigen Fundament f auf
                              									Schienen verschiebbar ist. Die Spitzen der Stützen d
                              									und e sind durch das Tragseil i, auf welchem die Laufkatze h mit der Last
                              									fährt, verbunden. Die Eigentümlichkeit der Anlage besteht in der Anordnung der
                              									fahrbaren Stütze, die unter 45 Grad gegen die Wagerechte geneigt vorgesehen wurde.
                              									Zum Spannen des Seiles ist ein Gegengewicht g
                              									freischwebend an der Pendelstütze e angebracht. Die
                              									Schwere desselben richtet sich nach dem beabsichtigten Durchhang h des belasteten Seiles und berechnet sich nach der
                              									Formel:
                           
                              h=\frac{a\,.\,P}{4\,.\,S},
                              
                           wobei ist:
                           a = der wagerechten Entfernung
                              									zwischen den Stützen in m,
                           P = der angehängten Gesamtlast in
                              									kg,
                           S = Seilspannung oder Gegengewicht
                              									in kg.
                           Gegeben sind:
                           Die Nutzlast = 5000 kg, das Gewicht der Laufkatze = 1350
                              									kg,
                           das Gewicht q des Seiles f. d.
                              									lfd. m = 14,52 kg,
                           die freie Spannweite zwischen den Stutzen = 297 m.
                           Nehmen wir die Last in der Mitte der Spannweite hängend an und lassen einen Durchhang
                              									bei Maximalbelastung von 10,5 m zu, so ergibt sich eine Gegengewichtslast
                           
                              S=\frac{a\,.\,P}{4\,.\,h}
                              
                           und unter Einsetzung obiger Werte:
                           
                              S\,.=\frac{297\,\left(5000+1350+\frac{297\,.\,14,52}{2}\right)}{4\,.\,10,5}=60000\mbox{
                                 										kg}.
                              
                           Der Durchhang bei unbelasteter Laufkatze, in der Mitte der
                              									Spannweite hängend, würde sein:
                           
                           
                              
                              h=\frac{297\,\left(1350+\frac{297\,.\,14,52}{2}\right)}{4\,.\,60000}=4,33\mbox{
                                 										m}.
                              
                           Die vorstehend berechneten Maße stimmten mit der Wirklichkeit
                              									annähernd überein.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 325, S. 147
                              Fig. 3.
                              
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 325, S. 147
                              Fig. 4.
                              
                           Ueber die Fundamentdrücke sowie die Stabilität der Pendelstütze werde ich weiter
                              									unten berichten und will nur jetzt noch kurz anführen, daß die Anlage durch
                              									Gleichstrom von 220 Volt Spannung betrieben und die Zentrale, in welcher der Strom
                              									erzeugt wird, neu geschaffen werden mußte, da im Umkreise von 6 km keine vorhandene
                              									Betriebskraft zu erhalten war. Es wurde deshalb als Antriebskraft zur Erzeugung des
                              									elektrischen Betriebsstromes eine Sauggasanlage gewählt. Um auch noch andere
                              									Hilfsmaschinen des Steinbruchbetriebes elektrisch antreiben zu können, wurde die
                              									Zentrale größer wie die Seilbahnanlage sie erforderte, gewählt (was auch in
                              									Rücksicht des Stromstoßes beim Anlassen der Anlage rätlich war) und zwar eine 60
                              									PS-Sauggasanlage.
                           Fig. 2 zeigt die Anlage in einem größeren Maßstabe.
                              									Die feste Stütze d hat außer dem Eigengewicht und den
                              									Spannungsgewichten der Seilrollen nur nach einer Seite gerichtete Zugkraft vom
                              									Tragkabel aufzunehmen. Die Höhe des Angriffspunktes des Tragkabels beträgt 20 m über
                              									Terrain und ist in Rücksicht hierauf die Basis ziemlich groß, nämlich 15 m in der
                              									Kraftrichtung gewählt worden. Die zweite Seite der rechteckigen Grundfläche hat eine
                              									Länge von 10 m. Die Stützpfeilerstreben nach der Tragkabelseite sind als
                              									Druckstreben und die entgegengesetzten als Zugstreben ausgebildet.
                           Die bewegliche und fahrbare Stütze (Pendelstütze e) hat
                              									mit dem Tragkabel, das dasselbe haltende Gegengewicht g
                              									aufzunehmen, sie ist zur vorteilhaftesten Kraftübertragung in einem Winkel von 45°
                              									gegen die Wagerechte geneigt vorgesehen. Unten stützt sie sich gelenkig auf ein
                              									Fahrgestell, das sich wiederum auf ein mit Schienen belegtes Fundament bewegen kann.
                              									Die seitliche Standfestigkeit wird durch Spreitzung der Stützschenkel
                              									gewährleistet.
                           Da das Terrain, wo sich die Pendelstütze befindet, um etwa 15 m höher liegt, als
                              									dasjenige der festen Stütze und da ferner ein Durchhang des Tragkabels auch im
                              									unbelasteten Zustande auftritt, findet kein rechtwinkliger Zug an den Stützen durch
                              									das Tragkabel statt, sondern die Kraftrichtung weicht von der Wagerechten ab und
                              									beträgt diese Abweichung an der Pendelstütze 10° und bei der festen Stütze 3°.
                           
                              
                                 (Schluß folgt.)