| Titel: | Neuere Patente aus dem Hebemaschinenbau. | 
| Autor: | Georg Schultheis | 
| Fundstelle: | Band 325, Jahrgang 1910, S. 408 | 
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                        Neuere Patente aus dem
                           								Hebemaschinenbau.
                        Erster Vierteljahresbericht 1910 der Klasse 35b.
                           								Von Dipl.-Ing. Georg
                                 										Schultheis,
                           								Berlin.
                        Neuere Patente aus dem Hebemaschinenbau.
                        
                     
                        
                           1. Patent Nr. 218518 vom 28. August 1907 ab giltig. Maschinenfabrik Augsburg-Nürnberg A.-G. in Nürnberg.
                           
                        
                           Kran mit in senkrechter Ebene
                                 										drehbarem Ausleger. (Fig. 1.)
                           Krane dieser Art besitzen meist zwei Windetrommeln, eine zum Heben der Last und eine
                              									zweite zum Einziehen derselben auf möglichst wagerechter Bahn. Beide Trommeln sind
                              									durch eine Kupplung miteinander verbunden, die beim Uebergang von einer zur anderen
                              									Lastbewegung bei stillstehender Antriebsmaschine gelöst oder eingerückt werden
                              									muß.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 325, S. 407
                              Fig. 1.
                              
                           Bei der hier patentierten Konstruktion werden beide Trommeln ganz unabhängig
                              									voneinander in Betrieb gesetzt, trotzdem besteht eine Verbindung zwischen dem
                              									Hubwindwerk h und dem Einziehwerk v, w, g dadurch, daß das von der Auslegerrolle
                              									ablaufende Lastseiltrum so nach einer Trommel r des
                              									Einziehwerkes geführt wird, daß eine Entlastung desselben durch die Seilspannung
                              									eintritt. Das Einziehwerk besteht aus der Schnecke v,
                              									dem Schneckenrad w und der Spindel g. Auf der Schneckenwelle v sitzt die Trommel r, über welche das
                              									ablaufende Hubseil unter Zwischenschaltung des Faktorenflaschenzuges n1
                              									n o so gewunden ist, daß die Zugkraft desselben dem
                              									Schneckenrad eine Drehung im Sinne des Einziehens des Auslegers erteilt. Das
                              									Einziehwerk ist hierdurch entlastet und zur Betätigung eine um so geringere Arbeit
                              									zu leisten, als der Größe der Zugkraft im Seil entspricht.
                           Beim Einziehen des Auslegers wickelt die Trommel r Seil
                              									ab und durch richtige Wahl des Trommeldurchmessers sinkt die Last in dem Maße, wie
                              									der Ausleger steigt, so daß die Last in annähernd wagerechter Lage verbleibt.
                           Durch Antrieb beider Windwerke kann jede beliebige Lastbewegung gegenüber dem
                              									Ausleger bewirkt werden.
                           2. Patent Nr. 218538 vom 2. Oktober 1908 ab giltig. Märkische
                                 										Maschinenbauanstalt Ludwig Stuckenholz A-G. in Wetter a. d. Ruhr.
                           
                        
                           Vorrichtung zum Erfassen und Heben
                                 										ring- oder rahmenförmiger Werkstücke. (Fig. 2 und 3.)
                           In dem Bestreben, alle Hebemaschinen so zu bauen, daß jede menschliche Hilfsarbeit,
                              									wie Anseilen, Zubringen von Werkstücken und dergl. ausgeschaltet wird, bringt das
                              									vorliegende Patent einen weiteren, sehr beachtenswerten Fortschritt. Dasselbe
                              									betrifft eine Vorrichtung zum Erfassen und Heben von Hohlkörpern mit verschiedenen
                              									lichten Weiten oder von ring- und rahmenförmigen Körpern usw. durch Spreizen
                              									von mit dem Hubwerk verbundenen Armen. Der Mechanismus zum Spreizen der Arme besteht
                              									aus einem Zahnrad a, welches vom Führerhaus aus durch
                              									eine Welle b mit Ritzel c
                              									gedreht werden kann. Dieses Zahnrad a ist mit einer der
                              									Anzahl der Tragarme e entsprechenden Anzahl schräger
                              									Führungen d versehen. Die als Winkelhebel
                              									ausgebildeten, drehbar an der Hubtraverse gelagerten Tragarme e sind an ihren freien Enden mit Gleitrollen k ausgerüstet, die an den schrägen Führungen d des Zahnrades a
                              									entlanggleiten, sobald das Zahnrad gedreht wird. Hierdurch werden die Arme e soweit auseinandergespreizt, wie es zum Erfassen des
                              									Werkstückes nötig ist; bei umgekehrter Drehrichtung des Zahnrades schließen sich die
                              									Tragarme.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 325, S. 408
                              
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 325, S. 408
                              Fig. 4.
                              
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 325, S. 408
                              Fig. 5.
                              
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 325, S. 408
                              Fig. 6.
                              
                           Gegenüber bekannten älteren Ausführungen hat diese Konstruktion den Vorteil, daß
                              									Werkstücke der verschiedensten lichten Weiten gefaßt werden können, ohne daß die
                              									Greifvorrichtung vorher besonders eingestellt zu werden braucht.
                           3. Patent Nr. 218878 vom 11. Mai 1909 ab giltig. Märkische
                                 										Maschinenbauanstalt Ludwig Stuckenholz A.-G. in Wetter a. d. Ruhr.
                           
                        
                           Greif- und Transportvorrichtung für
                                 										Hebezeuge mit mehreren, wahlweise benutzbaren Greif- und Tragorganen. (Fig. 4–6.)
                           Die Drehung der je nach Wahl zu benutzenden Greif- oder Tragorgane geschieht hier um
                              									eine wagerechte Achse, wodurch im Gegensatz zu bekannten Konstruktionen dieser
                              									Art große Einfachheit erzielt wird. Beim Ausschwenken des einen Organes gelangt
                              									das andere selbsttätig in Arbeitsstellung.
                           In Fig. 4 und 5 sind
                              									z.B. ein Magnet und zwei zusammenarbeitende Tragpratzen an eine wagerechte Achse d derart drehbar angeordnet, daß entweder der Magnet
                              										a oder die Pratze e in
                              									Arbeitsstellung steht. Die Drehung der Achse d
                              									geschieht durch den kleinen Motor k mittels
                              									Schneckentrieb, Kette oder dergl.
                           Fig. 6 zeigt die Ausführungsform mit Magnet a und zwei Haken, in welche ein Kübel eingehängt ist.
                              									Werden die Haken als Oesen ausgebildet, so braucht der Kübel nicht abgenommen zu
                              									werden, wenn der Magnet in Arbeitsstellung steht. Das Kippen des Kübels erfolgt in
                              									einfachster Weise durch den Magnet a, welcher erregt,
                              									die kleine Platte p und den mit ihm verbundenen Hebel
                              										n aufwärts bewegt, wodurch der Kübel infolge
                              									ungleicher Eigengewichtsverteilung kippt.
                           Bei den bekannten Konstruktionen dieser Art sind die Greif- und
                              									Transportvorrichtungen auf einer Drehscheibe angeordnet, die um eine senkrechte
                              									Achse bewegt wird. Kommen nicht mehr wie zwei solcher Organe in Frage, so ist die
                              									hier beschriebene Ausführung einfach und zweckmäßig.
                           4. Patent Nr. 219890 vom 20. Oktober 1907 ab giltig. Herbert
                                 										Alfred Lucas Barry in Westminster, London.
                           
                        
                           Kran. (Fig. 7–9.)
                           Heben der Last und Fahren der Katze wird durch zwei Seilzüge bewirkt. Das Antriebseil
                              										A umschlingt eine Seilscheibe a, von der aus die Hubbewegung abgeleitet wird. Ueber
                              									die Kettennuß E ist eine Kette e gelegt, an der ein Kübel befestigt ist, während das lose Ende derselben
                              									über eine Leitrolle e2
                              									zu einer Wickeltrommel e3 geführt ist. Auf derselben Welle der Wickeltrommel sitzt noch eine
                              									Trommel d, auf welche das eine Ende des Katzenzugseiles
                              										B befestigt und einigemale umschlungen ist. Dieses
                              									Seil läuft von der Trommel d über eine wagerecht
                              									gelagerte Umkehrrolle d1 nach einem Spanngewicht G und von hier zur
                              									Windentrommel C. Dieses Gewicht hält das lose Trum der
                              									Kübelkette e stets gespannt und wickelt den
                              									freiwerdenden Teil der Hubkette auf, sobald der Kübel gehoben wird; das Gewicht
                              									selbst senkt sich beim Heben des Kübels und umgekehrt. Durch Vermittlung dieser
                              									Gewichtsbelastung wird ein Schlaffwerden des zwischen Kettennuß und Aufwickeltrommel
                              										befindlichen
                              									Teiles der Hubkette vermieden. Hängebahnen dieser Art werden von Fraser & Chalmers in
                              									London ausgeführt Die Art der Seilführung an der Katze ist neu, die konstruktive
                              									Ausführung der Katze und Winde entspricht jedoch nicht modernen Gesichtspunkten.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 325, S. 409
                              Fig. 7.
                              
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 325, S. 409
                              Fig. 7a.Schema für Katzenzugseil.
                              
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 325, S. 409
                              Fig. 8.
                              
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 325, S. 409
                              Fig. 9.
                              
                           5. Patent Nr. 218739 vom 20. Oktober 1907 ab giltig.
                           
                        
                           Vorrichtung zum Entladen von
                                 										Kippkübeln und dergl. für Krane und ähnliche Hebezeuge. (Fig. 10 und 11.)
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 325, S. 409
                              Fig. 10.
                              
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 325, S. 409
                              Fig. 11.
                              
                           Während sich das vorher beschriebene Patent lediglich auf die Verhütung des
                              									Schlaffwerdens der Hubkette bezieht, erstreckt sich dieses Patent auf einen
                              									Entlademechanismus des Kippkübels. In den Lasthaken der Hubkette e ist eine Stange mit Querhaupt b eingehängt. Mit letzterem ist ein Zylinder f federnd verbunden, an dem der Traghaken für den Kippkübel hängt. Durch
                              									den hohlen Schaft dieses Traghakens geht ein Druckstempel c, an dessen Kopf zwei Arme g drehbar
                              									angelenkt sind und auf Anschlägen h des Zylinders f ruhen. Ein über das Querhaupt b gestülpter Zylinder i drückt auf die Hebel
                              										g und hält hierdurch den Bolzen c in unbelastetem Zustand in angehobener Stellung.
                           Auf der Welle der Lastkettennuß E sitzt frei drehbar
                              									eine unter Federwirkung stehende Trommel D, die ein
                              									Seil aufwickelt; letzteres endigt in einer Muffe k, die
                              									durch zwei Tragketten mit einem Ring r in Verbindung
                              									steht. Dieser Ring r wird durch einen äußerst komplizierten Mechanismus an der Senkbewegung
                              									gehindert, so daß beim Niedergang des Traghakens die Hebel g auf Fig. 7a. den Ring stoßen und nach
                              									oben bis zu einem Anschlag l gedreht werden. Durch
                              									diese Bewegung der Hebel wird der Druckstempel c nach
                              									abwärts gegen die Auslösevorrichtung des Kübels geführt und letzterer durch Kippen
                              									entleert.
                           6. Patent Nr. 218877 vom 11. April 1909 ab giltig. Duisburger
                                 										Maschinenbau-Akt.-Ges. vormals Bechem &
                              										Keetman in Duisburg.
                           
                        
                           Auslegerkran mit in der Höhenrichtung
                                 										verstellbarem Ausleger. (Fig. 12.)
                           Bei Hebemaschinen für Bauzwecke ist es erwünscht, die Lage der festen Auslegerrolle
                              									entsprechend der zunehmenden Höhe des auszuführenden Bauwerkes zu erhöhen.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 325, S. 409
                              Fig. 12.
                              
                           Oben genannter Firma ist ein Patent erteilt worden auf eine sehr zweckmäßige
                              									Konstruktion dieser Art, bei welcher die den Ausleger tragende Säule innerhalb des
                              									Stützgerüstes achsial verschoben werden kann, um ein neues Stockwerk in das
                              									Stützgerüst einzufügen, ohne die Betriebsbereitschaft des Kranes zu stören.
                           Ueber die nicht drehbare Säule ist der Ausleger glockenförmig gestülpt; soll die Höhe
                              									der Lastrolle um ein Stockwerk vergrößert werden, so wird eine die Säule
                              									verriegelnde Sperrvorrichtung gelöst und die Säule mittels einer Winde h um das erforderliche Stück gehoben. Hierauf wird das
                              									Lastseil über eine am Ausleger angeordnete Rolle i
                              									geführt, so daß der Lasthaken in die Nähe des Stützgerüstes gelangt und nun der
                              									einzubauende Teil des letzteren mit der Kranwinde n
                              									hochgezogen. In derselben Weise kann die Bauhöhe auch verringert werden.
                           Die Hilfswinde h kann an der Kransäule oder auch auf der
                              									Plattform der Hubwinde n montiert werden.
                           Die Konstruktion gestattet gemäß des Patentanspruches die achsiale Verschiebung der
                              									Säule und das Einfügen eines weiteren Stockwerkes in das Stützgerüst, ohne in der
                              									Zwischenzeit die Betriebsbereitschaft des Kranes zu stören. Das einzufügende
                              									Fachwerk muß jedoch an einer Seite wegen der Säule offen sein.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 325, S. 410
                              Fig. 13.
                              
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 325, S. 410
                              Fig. 14.
                              
                           7. Patent Nr. 220452 vom 3. Juni 1909 ab giltig. Friedr.
                                 										Krupp Akt.-Ges. Grusonwerk in Magdeburg-Buckau.
                           
                        
                           Lastöse. (Fig. 13 und 14.)
                           Lastösen für große Tragkraft mit Mittelsteg und gelenkig angeschlossenen Schenkeln
                              									haben den Nachteil, daß das Anseilen der Lasten mit gewissen Schwierigkeiten und
                              									Umständlichkeiten verknüpft ist, da die Lastösen im Gegensatz zu offenen Doppelhaken
                              									nicht gestatten, geschlossene Ketten, Seile oder andere Tragmittel zu verwenden. Man
                              									ging daher dazu über, einen Bolzen der Oese leicht lösbar zu machen, um die
                              									geschlossenen Tragmittel über den geöffneten Gelenkpunkt auf den Mittelsteg der Oese
                              									zu streifen. Hinderlich hierbei sind aber die großen Gewichte von Mittelsteg, Bolzen
                              									und Schenkel derartiger großen Lastösen und das Ueberstreifen von Tragketten ist nur
                              									dann möglich, wenn die schweren Stücke der Einzelteile der Oese genügend unterstützt
                              									sind. Das vorliegende Patent vermeidet diese Schwierigkeit dadurch, daß die
                              									Eigengewichtswirkung des Mittelsteges durch einen Hebel mit Anschlag begrenzt und
                              									die Oese zwangläufig geöffnet wird, indem die Eigengewichtswirkung des Tragsteges
                              									eine Aufwärtsbewegung des losen Schenkels bewirkt. Nach Herausnahme des Bolzens f bewegt sich beim Niedergehen des Mittelstückes a der mit ihm fest verbundene Arm c bis zum Anschlag e;
                              									gleichzeitig wird mittels des Lenkers d der lose
                              									Schenkel zwangläufig nach aufwärts bewegt. Das Ueberstreifen der Tragmittel
                              									über das freigewordene Ende des Tragsteges vollzieht sich jetzt leicht und bequem.
                              									Der Gedanke läßt sich konstruktiv noch auf verschiedene andere Weise lösen, die im
                              									Patentanspruch einbegriffen sind.
                           Die Konstruktion ist einfach und zweckmäßig.
                           8. Patent Nr. 219654 vom 8. April 1909 ab giltig. Duisburger
                                 										Maschinenbau-Akt.-Ges. vormals Bechern & Keetman in Duisburg.
                           
                        
                           Fahrbarer Eisenbahndrehkran.
                              										(Fig. 15.)
                           Um Krane in Güterzüge einstellen zu können, müssen dieselben die Umgrenzungslinie für
                              									Eisenbahnfahrzeuge innehalten. Das Krangestell kann entsprechend dieser Bedingung
                              									leicht konstruiert werden bis auf den Ausleger, der fast immer über die normale
                              									Begrenzungslinie hinausragen wird. Der Ausleger wird daher um seinen Fußpunkt
                              									drehbar und die Zugstange am Kopfe des Krangestelles lösbar angeordnet, damit beim
                              									Einstellen des Kranes in einen Güterzug der Ausleger heruntergelassen und auf der
                              									Plattform seines Vorderwagens abgestützt werden kann. Diese sonst allgemein übliche
                              									Anordnung hat eine Reihe Nachteile, die bei folgender patentierter Konstruktion
                              									vermieden sind.
                           'Bei derselben wird nicht der ganze schwere Ausleger, sondern nur der obere Teil
                              									desselben soweit er aus dem Normalprofil heraustritt, umklappbar gemacht und
                              									geschieht das Umklappen des Auslegeroberteiles zwangläufig durch Bewegen des
                              									Krangegengewichts nach der Kranmitte zu.
                           Der Ausleger besteht aus dem festen Teil c innerhalb des
                              									Normalprofiles gelegen und dem beweglichen Teil d,
                              									sowie einer Zugstange e mit Gelenk k. Fest verbunden mit dem beweglichen Teil d des Auslegers ist ein Hebel g, der seinerseits durch eine Zugstange h mit
                              									dem Tragarm i des Gegengewichts verbunden ist. Wird
                              									durch das Windwerk mittels der Zahnstange l das
                              									Gegengewicht nebst Tragarm i nach der Kranmitte bewegt,
                              									so gelangt Zugstange h, Hebel g und hiermit zwangläufig der bewegliche Oberteil des Auslegers in die
                              									punktierte Lage, wodurch sämtliche Teile des Kranes innerhalb der normalen
                              									Umgrenzungslinie für Eisenbahnfahrzeuge liegen. Wird während des Betriebes die
                              									Verbindung der Stange h mit dem Tragarm i gelöst, so kann das Gegengewicht entsprechend der
                              									Kranbelastung beliebig verschoben werden.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 325, S. 410
                              Fig. 15.
                              
                           Die Konstruktion stellt einen beachtenswerten Fortschritt auf dem Gebiete der
                              									Hebemaschinen für Eisenbahnwesen dar und ist die schnelle Betriebsbereitschaft und
                              									Umänderungsmöglichkeit ohne weitere menschliche Hilfe hervorzuheben.
                           9. Patent Nr. 219968 vom 3. August 1909 ab giltig. Mannheimer
                                 										Maschinenfabrik Mohr & Federhaff in
                              									Mannheim.
                           
                        
                           Fahrbarer Kran. (Fig. 16 u. 17.)
                           Das vorliegende Patent betrifft die Umänderung eines Laufkranes in einen Bockkran
                              									oder eines Winkelportalkranes in einen Vollportalkran usw. Das Bedürfnis nach einer
                              									derartigen Umänderung kann vorliegen, wenn z.B. ein Winkelportalkran zwei in einer
                              									Bauflucht aber in einiger Entfernung voneinander liegende Schuppen bedienen soll und
                              									es nicht möglich ist, eine Hochbahn für die oberen Laufräder zwischen den Gebäuden
                              									anzubringen, oder wenn ein Werkstättenlaufkran auch gleichzeitig als Bockkran im
                              									Fabrikhof benutzt werden soll.
                           Zu diesem Zweck werden am Krangestell G eine oder zwei
                              									Stützen S angelenkt, die im Bedarfsfalle
                              									heruntergeklappt werden und sich nun auf eine untere Laufschiene mittels normaler
                              									Laufrollen abstützen. Auf diese Weise werden lange und kostspielige Laufbahngerüste
                              									erspart; die Gelenk- und Stützenkonstruktion muß jedoch sehr sorgfältig
                              									durchgebildet und geeignete Vorkehrungen getroffen werden, um die Stützen langsam
                              									und stoßfrei herabsenken zu können.
                           Gemäß dem Patentanspruch können auch die Stützen vollständig von der
                              									Krangerüstkonstruktion losgekuppelt und nur im Bedarfsfalle mit derselben verbunden
                              									werden.
                           Die Konstruktion ist wohlgeeignet bei bestimmten örtlichen Verhältnissen
                              									Vorteile zu bringen; sie erfordert gut durchgebildete Verriegelung der Portalfüße
                              									mit der Eisenkonstruktion und garantierte allseitige Steifigkeit.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 325, S. 411
                              Fig. 16.
                              
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 325, S. 411
                              Fig. 17.