| Titel: | Neuere Patente aus dem Hebemaschinenbau. | 
| Autor: | Georg Schultheis | 
| Fundstelle: | Band 325, Jahrgang 1910, S. 585 | 
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                        Neuere Patente aus dem
                           								Hebemaschinenbau.
                        Zweiter Vierteljahresbericht 1910 der Klasse 35 b.
                           								Von Dipl.-Ing. Georg
                                 										Schultheis,
                           								Berlin.
                        (Fortsetzung von S. 411 d. Bd.)
                        Neuere Patente aus dem Hebemaschinenbau.
                        
                     
                        
                           1. Patent Nr. 220589 vom 23. Juli 1908 ab giltig. Adolf
                                    										Bleichert & Co. in Leipzig-Gohlis.
                           
                        
                           Aus zwei oder mehreren fahrbaren
                                 										Laufkatzenkranen mit einseitig überhängenden Traggerüsten bestehende
                                 										Verladeanlage. (Fig. 1 und 2.)
                           Verladekrane mit Laufkatzenbetrieb erfordern zum Transport sperriger Lasten
                              									portalartig gebaute Stützgerüste, damit die Lasten hindurchtreten können; wenn aber
                              									mittels zweier zusammenarbeitender Krane lange und schwere Gegenstände befördert
                              									werden sollen, so ist dies nur zwischen den beiden Stützpfeilern innerhalb der
                              									Spannweite möglich.
                           Letzterer Uebelstand wird durch das vorliegende Patent dadurch behoben, daß die
                              									Traggerüste der zum paarweisen Zusammenarbeiten bestimmten Kranen einseitig überhängend ausgebildet und gegeneinander
                              									gerichtet montiert sind (Fig. 1).
                           Jeder Kran kann für sich allein arbeiten und Massengüter oder dergl. fördern; beide
                              									zusammen aber können sperrige Lasten von doppelt so großem Gewicht als die Tragkraft
                              									des einzelnen Kranes beträgt ungehindert über die ganze Laufkatzenbahn bewegen.
                              									Desgl. können Stücke von großem Gewicht und kleinen Abmessungen ohne Anwendung
                              									langer und schwerer Traversen gehoben und verfahren werden, sobald die Laufgestelle
                              									der Stützen unsymmetrisch ausgebildet werden (Fig.
                                 										2). Die Katzenbahnen können in diesem Falle auf ein sehr geringes Maß
                              									einander genähert werden.
                           Die Konstruktion setzt gut durchgebildete Stützen und sorgfältige Berechnung
                              									der Stabilitätsverhältnisse voraus; sie ermöglicht in verhältnismäßig einfacher
                              									Weise ein gutes Zusammenarbeiten zweier Krane bei voller Ausnutzung der ganzen
                              									Katzenbahn.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 325, S. 585
                              Fig. 1.
                              
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 325, S. 585
                              Fig. 2.
                              
                           2. Patent Nr. 221391 vom 3. April 1909 ab giltig. J. Pohlig,
                                 										Akt.-Ges. und J. B. Jacobsen in
                              									Cöln-Zollstock.
                           
                        
                           Seilbefestigung für
                                 										Seilverladebrücken. (Fig. 3 und 4.)
                           Seilbahnkrane mit hochklappbarem Ausleger bieten hinsichtlich einer sachgemäßen
                              									Führung des hier als Katzenbahn dienenden Tragseiles beim Hochziehen des Auslegers
                              									erhebliche konstruktive Schwierigkeiten. Das Tragseil muß entspannt und dann um eine
                              									Scheibe geführt werden, deren Durchmesser sehr groß gehalten werden muß. Um diese
                              									Nachteile zu umgehen, wird gewöhnlich das Tragseil nicht bis zum Endpunkt des
                              									Auslegers, sondern nur bis zum Gelenkpunkt des letzteren durchgeführt, von hier geht
                              									die Katzenbahn vermittels einer Ueberlaufzunge in eine feste Tragschiene über.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 325, S. 585
                              Fig. 3.
                              
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 325, S. 585
                              Fig. 4.
                              
                           Das vorliegende Patent ermöglicht das Tragseil bis zum Endpunkt des Auslegers
                              									durchzuführen und die Länge der Ausladung beliebig von einem Maximum bis auf
                              									Null zu verändern, ohne das Tragseil irgend wie ungünstig zu beeinflussen; oder
                              									es kann vermittels dieser Konstruktion das Tragseil gespannt werden, so daß Gewichte
                              									überflüssig werden.
                           Der Ausleger besteht aus zwei Strebenpaaren a und b, deren Kopfenden mittels einer Traverse – an der auch
                              									das Tragseil befestigt ist – gelenkig verbunden sind. Die Fußpunkte der Streben
                              									tragen Rollen c, die an senkrechten Bahnen des
                              									Stützgerüstes entlang laufen und durch Ketten, Seile oder Schraubenspindeln einander
                              									genähert oder voneinander entfernt werden.
                           Durch diese Spreizbewegung der Auslegerstreben wird die Ausladung beliebig verändert;
                              									bei ausgeschobenem Ausleger das Seil gleichzeitig gespannt, ohne daß letzteres
                              									gebogen wird. Der Ausleger kann auch in seinem Stützgerüst verschiebbar angeordnet
                              									werden, wesentlich bleibt, daß das Tragseil an dem vorderen Teil des Auslegers
                              									befestigt ist und durch die Bewegung desselben nicht gebogen wird.
                           Die Konstruktion umgeht in vortrefflicher Weise die oben angegebenen Schwierigkeiten
                              									und stellt eine wesentliche Vereinfachung der sonst üblichen Ausführung dar.
                           3. Patent Nr. 221392 vom 25. April 1909 ab giltig. Wilhelm
                                 										Pützer in Düsseldorf.
                           
                        
                           Entriegelungsvorrichtung für
                                 										Laufkatzen mit nur einem Windenseil. (Fig.
                                 										5 und 6.)
                           Das Patent erstreckt sich auf eine Laufkatze mit gemeinsamem Hub- und Fahrseil, bei
                              									der die Hub- bezw. Fahrbewegung derart verriegelt ist, daß wahlweise nur die eine
                              									der beiden Bewegungen möglich ist.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 325, S. 585
                              Fig. 5.
                              
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 325, S. 585
                              Fig. 6.
                              
                           Heben und Senken der Last findet bei verriegeltem Fahrwerk, Fahren der Katze bei
                              									verriegeltem Hubwerk statt. Die Feststellvorrichtung des Fahrwerkes besteht in einer
                              									Lasche l, die durch eine Feder m kraftschlüssignach oben gegen die Fahrbahn gedrückt wird. Eine am Kopf der Lasche
                              									angebrachte Klinke k legt sich gegen einen Anschlag u am Fahrbahnträger und ist nur in der angegebenen
                              									Drehrichtung beweglich. In dieser Stellung der Katze kann gehoben werden.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 325, S. 586
                              Fig. 7.
                              
                           Der Lasthaken besteht aus zwei nicht miteinander verbundenen Flacheisen und ist lose
                              									drehbar um seinen Gelenkbolzen. Auf letzterem sitzt, gleichfalls lose drehbar, ein
                              									Sperrad mit angegossenem Daumenrad, dessen Bewegung durch eine zwischen den
                              									Katzenschilden fest montierten Sperrklinke g nur nach
                              									einer Richtung, und zwar entgegengesetzt dem Uhrzeiger möglich ist. Wird die Last
                              									gehoben, so gelangt die Kugel g gegen die untere
                              									Anschlagfläche des Hakens und dreht denselben zur Seite. Diese Drehung des Hakens
                              									wird vermittels einer zwischen den Schenkeln des Hakens gelagerten Klinke f auf das Sperrad übertragen und bewegt letzteres um
                              									einen Zahn vorwärts. Die Kugel steigt weiter, gleitet über die Spitze des Hakens und
                              									gelangt nach einer oberen zweiten Gleitfläche s des
                              									Hakens, dreht denselben abermals zur Seite und vermittels der Vorschubklinke f das Sperrad um einen weiteren Zahn vorwärts.
                              									Gleichzeitig trifft mit diesem Zahn ein Anschlag der Mitnehmerscheibe e auf einen Bolzen o an
                              									der Lasche l und zieht letztere herunter, wodurch das
                              									Katzenfahrwerk entriegelt und die Katze sich in Bewegung setzt. Das Lastseil sinkt
                              									im ersten Augenblick um eine kurze Strecke bis die Kugel sich im Haken fängt; die
                              									Windentrommel dreht sich in derselben Richtung weiter und bewirkt jetzt
                              									Katzenfahren.
                           An der Endladestelle trifft die Katze auf einen Anschlag, die Kugel hebt sich aus dem
                              									Traghaken, trifft auf die Gleitfläche s, dreht die
                              									Sperradscheibe um einen Zahn weiter und steigt so lange, bis sie durch die
                              									halbkreisförmige Ausbuchtung der Hakengabel hindurchgleitet, diese in
                              									Anfangsstellung zurückdreht, ohne einen Einfluß auf die Sperradscheibe zu äußern.
                              									Die Last kann nunmehr frei gesenkt werden.
                           Die Patentschrift gibt noch eine weitere Konstruktion desselben Prinzips an, auf
                              									deren Wiedergabe hier verzichtet wird, da derartige Konstruktionen unzuverlässig in
                              									ihrer Wirkung sind. Die Steuerungsteile rosten, der ganze Mechanismus gestaltet sich
                              									äußerst kompliziert, so daß diese Konstruktionen keinerlei Bedeutung für den
                              									modernen Kranbau besitzen. Viel rationeller ist die Anordnung eines eigenen
                              									elektrisch betriebenen Katzenfahrwerkes, das auch Heben und Fahren zu gleicher Zeit
                              									gestattet (vergl. D. p. J. 1910, Heft 15, S. 233).
                           4. Patent Nr. 222567 vom 3. Juni 1909 ab giltig. Märkische
                                 										Maschinenbauanstalt Ludwig Stuckenholz, A.-G. in Wetter a. d. Ruhr.
                           
                        
                           Verladevorrichtung mit
                                 										Hebemagnet. (Fig. 7.)
                           Verladekrane, bei welchen das mittels eines Magneten angehobene Ladegut über eine
                              									Schurre dem Transportgefäß zugeführt wird, erfordern außer der Hubbewegung des
                              									Magneten auch eine Horizontal- oder Drehbewegung des letzteren. Da der Magnet, das
                              									Transportgefäß und die Schurre auf der Laufkatze selbst montiert sind, so ist die
                              									wagerechte Bewegung des Magneten allein konstruktiv unbequem zu erreichen. Die hier
                              									patentierte Konstruktion umgeht in einfacher Weise diese Schwierigkeit dadurch, daß
                              									die zum Beladen dienende Schurre nicht wie sonst üblich starr, sondern einesteils
                              									drehbar an der Führung des Transportgefäßgerüstes, andererseits durch einen Hebel
                              										e lösbar mit dem Füllmagneten verbunden ist. Die
                              									Schurre ändert daher mit der Bewegung des Magneten ihre Stellung. Wird der mit
                              									Material beladene Magnet hochgezogen, so nimmt er etwa auf halber Höhe die Schurre
                              									mit hoch, bis diese sich in Arbeitsstellung befindet und nun das Material in das
                              									Transportgefäß abrutschen kann.
                           Die Konstruktion ermöglicht ein schnelleres Beladen des Transportgefäßes und ist
                              									einfach und zweckmäßig.
                           5. Patent Nr. 223522 vom 27. Mai 1909 ab giltig. Siemens-Schuckert-Werke G. m. b. H. in Berlin und Gebr. Körting A.-G. in Linden bei Hannover.
                           
                        
                           Fördervorrichtung zum Heben und
                                 										seitlichen Fortbewegen von Lasten. (Fig. 8
                              									und 9.)
                           Oben genannten Firmen ist eine Rollenkonstruktion patentiert, welche den direkten
                              									Uebergang der Hubbewegung in die Einziehbewegung einer Last bewirkt und überall da
                              									zur Anwendung kommen kann, wo kleine, schnell zu bewegende Lasten gefördert werden
                              									sollen. Fig. 8 stellt z.B. die Fördervorrichtung zur
                              									Bekohlung eines Schiffes dar, ein Fall des an sich sehr ausgedehnten
                              									Anwendungsgebietes.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 325, S. 586
                              Fig. 8.
                              
                           Der Kohlenkorb ist an zwei Lastseilen S1 und S2 aufgehängt, welche über je eine Rolle A und B geführt sind.
                              									Rolle A dient ausschließlich als Hubrolle und ist wie jede
                              									gewöhnliche Rolle frei drehbar. Das über Rolle A
                              									laufende Hubseil S1
                              									wird durch Maschinenkraft angezogen, während das Seil S2 der Rolle B von Hand lose nachgezogen wird. Hat die Last ihre höchste Stellung I erreicht, so wird das Seil S2 festgehalten und Seil S1 nachgelassen; die
                              									Last schwingt um Rolle B und würde in Stellung II gelangen, wenn nicht das Seil S2 auf diesem Wege
                              									etwas nachgelassen würde, um die Last direkt auf Deck vor der Einschüttöffnung
                              									abzusetzen.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 325, S. 587
                              Fig. 9.
                              
                           Rolle B kann in unbelastetem Zustand frei herumlaufen,
                              									wird aber in belastetem Zustand selbsttätig festgestellt, so daß also, wenn der
                              									Seilzug S1 aufhört zu
                              									wirken, Rolle B sofort stillsteht und jetzt als
                              									Fixpunkt für die Pendelbewegung dient. Das Seil S2 ist um die Rolle B
                              									1½mal geschlungen, wird das ablaufende Trum etwas nachgelassen, so gleitet das
                              									Seil über die feststehende Rolle B und die Last kann
                              									auf dem Boden abgesetzt werden.
                           Das selbsttätige Stillsetzen der Rolle B nach Beendigung
                              									der Hubbewegung ist durch die Konstruktion der Rolle gewährleistet und aus Fig. 9 ersichtlich. Die Rolle ist mittels
                              									Rotgußbüchse auf ihrer Achse frei drehbar, letztere ist ah beiden Enden in
                              									Vierkantbüchsen in dem Rollenrahmen verschiebbar gelagert und durch Federn
                              									unterstützt. An dem unteren Teil des Rollenrahmens sind feststehende Bremsflächen
                              										f angebracht, gegen welche sich entsprechende
                              									Bremsflächen an der Rolle B bei der durch Belastung des
                              									Seiles S2 eintretenden
                              									Vertikalverschiebung legen, wodurch die Rolle selbsttätig festgestellt ist. Tritt
                              									Entlastung ein, so wird die Rolle durch die Federn gehoben und die Bremsflächen
                              									getrennt. Die Patentzeitschrift gibt noch eine andere, aber kompliziertere
                              									Konstruktion der Pendelrolle an.
                           Die Konstruktion erfüllt zwar den Zweck, die Rolle B in
                              									dem Augenblick festzubremsen, wo die Hubbewegung aufhört, macht aber den
                              									Bedienungsmann am Seil S2 nicht überflüssig, der dann ebensogut das Seil festhalten kann, wenn die
                              									Hubbewegung beendet ist. Sorgfältige Ausführung, gute Schmierung und Schutz gegen
                              									Rost sind Bedingung für einwandfreies Funktionieren der Rolle B.