| Titel: | SCHUTZVORRICHTUNG AM EINWURF DES BISCHOF-ROLLERS. | 
| Autor: | Schultze | 
| Fundstelle: | Band 327, Jahrgang 1912, S. 268 | 
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                        SCHUTZVORRICHTUNG AM EINWURF DES
                           								BISCHOF-ROLLERS.
                        Von Kgl. Gewerbeinspektor Schultze,
                           									Fulda.
                        SCHULTZE: Schutzvorrichtung am Einwurf des
                           								Bischof-Rollers.
                        
                     
                        
                           Inhaltsübersicht.
                           Beschreibung einer bewährten Schutzvorrichtung für den
                              									Bischof-Roller.
                           ––––––––––
                           An der Bischofschen Rollmaschine kommen Unfälle häufig
                              									dadurch vor, daß der bedienende Arbeiter die auf der Keilwelle auflaufende
                              									Papierrolle mit der Hand befaßt. Er wird dann in den Einlauf zwischen Papierrolle
                              									und Belastungswalze eingezogen.
                           Die abgeänderten Unfallverhütungsvorschriften der Papiermacher – Berufsgenossenschaft
                              									(Ausgabe 1905) bestimmen deshalb in § 26, daß bei Kalandern, Satiniermaschinen
                              									sowie allen sonstigen Walzenpressen, soweit es die Betriebsweise gestattet, die
                              									Walzeneinläufe mit geeigneten Schutzvorkehrungen (Schutzleisten, Leitrollen usw.) zu
                              									versehen sind.
                           Im Betriebe der Firma Gebr. Lange-Bernburg ereignete sich
                              									eines Tages ein Unfall der beschriebenen Art. Kommerzienrat O. Lange brachte deshalb eine einfache aber bewährte Schutzleiste an, die
                              									sich auch an allen anderen Maschinen anbringen läßt und von den Arbeitern der Fabrik
                              									selbst angefertigt werden kann.
                           
                           Er ließ eine hölzerne Schutzleiste seitlich an den Lagern der Belastungswalze in
                              									Scharnieren drehbar aufhängen. Sie hebt und senkt sich gleichzeitig mit der
                              									Belastungswalze, gibt der anwachsenden Papierrolle nach und deckt dauernd die
                              									Einlaufstelle. Sie ist aufklappbar eingerichtet, um das Einführen der Papierbahn vor
                              									Beginn der Rollung nicht zu hindern.
                           Die Maschinenfabrik J. M. Voith-Heidenheim a. d. Brenz hat
                              									die Einrichtung nach Fig. 1 und 2 ausgestaltet, bringt sie in den Handel und fügt sie
                              									allen ihren Maschinen an.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 327, S. 269
                              Fig. 1.
                              AA1
                                 										= Sperrhaken zum Einhängen der Schutzlatte; B = Belastungswalze; C = Keilwelle
                                 										mit auflaufender Papierrolle; D = Tragwalze (Reibungszylinder).
                              
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 327, S. 269
                              Fig. 2.
                              
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 327, S. 269
                              Fig. 3.
                              
                           Eine wesentliche Verbesserung kann die Schutzvorrichtung erfahren, wenn die
                              									Schutzlatte durch eine zwangläufige Verriegelung mit der Einrückvorrichtung der
                              									Rollmaschine verbunden wird. Die Verriegelung soll bezwecken, daß der Einlauf erst
                              									geschützt sein muß, ehe die Maschine in Gang gesetzt wird. Nicht unbeachtet darf
                              									bleiben, daß bei hochgeklappter Schutzlatte die Welle von Hand gedreht werden kann,
                              									um das Aufführen der Papierbahn zu gestatten (vergl. Fig.
                                 										3).
                           Die Schutzvorrichtung läßt sich auch an allen ähnlichen Maschinen anbringen.