| Titel: | POLYTECHNISCHE RUNDSCHAU. | 
| Fundstelle: | Band 327, Jahrgang 1912, S. 809 | 
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                        POLYTECHNISCHE RUNDSCHAU.
                        Polytechnische Rundschau.
                        
                     
                        
                           Moderne Dampfkesseleinmauerung. Es wäre eine falsche
                              									Sparsamkeit, wenn man die Einmauerung eines Dampfkessels ohne sachkundige Leitung
                              									ausführen ließe. Es wird einem Laien kaum möglich sein, alle Punkte gebührend zu
                              									berücksichtigen, die die Güte der Anlage beeinflussen. Diese in Betracht kommenden
                              									Gesichtspunkte könnte man in zwei Gruppen zerlegen. Die erste Gruppe bezieht sich
                              									auf die Ausführung der Mauerung in Rücksicht auf Widerstandsfähigkeit und
                              									Lebensdauer, die zweite Gruppe auf zweckentsprechende Anlage der Züge zur Erzielung
                              									eines hohen Wirkungsgrades.
                           Bei der bautechnischen Ausführung sind zunächst die bestehenden Polizeivorschriften
                              									zu berücksichtigen. Zwischen den Wänden, die den Feuerraum und den Kessel
                              									umgeben, und den Außenwänden muß ein Zwischenraum von 80 mm verbleiben. Die Züge
                              									müssen befahrbar sein. Eine Mauer, welche die Züge benachbarter Kessel trennt, muß
                              									mindestens 340 mm stark sein. Das Kesselmauerwerk darf nicht zur Unterstützung
                              									anderer Gebäudeteile dienen. Die Erfahrung liefert die weiteren Bauregeln. Bei der
                              									Fundamentierung werden Mauerstein und Kalkzementmörtel, bei der Einmauerung
                              									Mauersteine und Lehmmörtel verwandt, da Kalkzementmörtel Eisenteile bei der
                              									Berührung zum Rosten bringt. Feuerraum, erster Feuerzug, hintere Stirnwand und
                              									bisweilen auch der erste Teil des zweiten Zuges werden mit Schamottesteinen
                              									verkleidet. Die
                              									Wände über dem Rost müssen glatt ansteigen, da Vorsprünge von den Feuergasen
                              									zerstört werden. Die durch Mauerwerk gehenden Kesselteile sind nicht fest
                              									einzumauern, indessen müssen die Stellen, an denen sie das Mauerwerk durchdringen,
                              									abgedichtet werden. Die Befestigung der Kessel erfolgt durch Aufhängung oder
                              									Anbringen von Füßen. Die Verankerung muß in Berücksichtigung der fortwährenden
                              									Wärmeschwankung stark genug sein. Die Außenwand wird mit Vorteil nach dem
                              									Bogensystem hergestellt, wie die Figur zeigt. In dieser ist a die Wand, die den Feuerraum umgibt, b der
                              									Luftraum, c konkave Bögen, die den Druck auf die
                              									⊥-Eisen d übertragen. Letztere werden durch
                              									Rundeisenanker e zusammengehalten, die an den Ecken der
                              									Anlage verschraubt sind.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 327, S. 810
                              
                           Die Führung der Rauchgase ist mitbestimmend für den Wirkungsgrad des Kessels. Bei
                              									Flammrohrkesseln kann dieselbe in folgender Weise erfolgen. Vom Rost ziehen die
                              									Heizgase durch die Flammrohre zur Rauchkammer am Ende des Kessels. Von dort gehen
                              									sie durch den einen Seitenzug nach vorn, dann durch den anderen Seitenzug wieder
                              									nach hinten und in den Fuchs. Bei dieser Führung wird eine Seite des Kessels stärker
                              									beheizt als die andere. Hierdurch tritt die zur guten Wärmeübertragung notwendige
                              									Wasserbewegung ein, und zwar senkrecht zur Kesselachse. Die früher gebräuchliche
                              									Führung der Gase durch die Flammrohre zur Rauchkammer und dann durch zwei Seitenzüge
                              									zurück und durch den Unterzug zum Fuchs ruft bei der gleichmäßigen Erwärmung beider
                              									Kesselseiten eine geringere Bewegung hervor. Von guter Wirkung ist hingegen die
                              									Führung durch die Flammrohre zur Rauchkammer und von da aus durch einen konischen
                              									Unterzug zurück, dessen breites Ende der Rauchkammer zugekehrt ist, so daß das dort
                              									liegende Kesselende mehr beheizt ist, was eine Wasserbewegung in Richtung der
                              									Kesselachse hervorruft. Durch zwei Seitenzüge strömen dann die Gase von vorn zurück
                              									zum Fuchs. Bisweilen bringt man zur Trocknung des Dampfes einen Oberzug an. Eine
                              									Verstärkung des Wasserumlaufs senkrecht zur Kesselachse bezwecken Einbauten in dem
                              									einen Seitenkanal, welche mehrfache Richtungsänderung, gute Durchwirbelung der Gase
                              									und intensive Wärmeübertragung bewirken. Wiederum wird eine Kesselseite stärker
                              									erwärmt als die andere. Die Aschenkammer legt man praktisch an den Stellen an, an
                              									denen die Rauchgase ihre Richtung ändern. Bei Wasserrohr- und Steilrohrkesseln
                              									erreicht man eine Gasführung durch Einbau von gußeisernen Platten und
                              									Schamottewänden zwischen den Rohren. Diese Lenkplatten stellen Feuerzüge her.
                              									Steilrohrkessel erfordern bei der ständigen Längenänderung der Rohre eine elastische
                              									Lagerung des Unterkessels. Der Gefahr, daß infolge dieser Lagerung zu viel
                              									Heizfläche verloren geht oder die Feuergase einen falschen Weg unter dem Unterkessel
                              									hindurchnehmen, begegnet eine Abdichtung der Kosmos
                              									G. m. b. H. Die Beheizung der Ueberhitzer erfolgt bei den Flammrohrkesseln von der
                              									Rauchkammer aus und kann durch Klappenregelung verstärkt bzw. abgeschwächt werden.
                              									Auch bei Wasserrohrkesseln gelangen die Feuerungsgase meist aus dem ersten Zug an
                              									den Ueberhitzer. [Zeitschr. für Dampfkessel- und Maschinenbetrieb Nr. 35 und
                              									36.]
                           Schmolke.
                           
                              –––––
                              
                           Die Wahl einer Betriebskraft. Bei den vielen Arten von
                              									Kraftmaschinen, die uns heute zur Verfügung stehen, ist die Wahl der zweckmäßigsten
                              									selbst für den Fachmann selten eine leichte Aufgabe. Meist ist man vor die Aufgabe
                              									gestellt, die Kraftmaschine zu wählen, die unter Berücksichtigung der örtlichen und
                              									der besonderen Verhältnisse die geringsten Betriebskosten ergibt.
                           Die Betriebskosten setzen sich nun aus unmittelbaren und mittelbaren zusammen. Zu den
                              									ersteren gehören die Ausgaben für Brennstoff, elektrischen Strom, Wasser, Schmier-
                              									und Putzmittel, für Instandhaltung und Ausbesserungen, sowie die Ausgaben für
                              									Verwaltung und Bedienung. Zu den mittelbaren Ausgaben gehören Verzinsung und
                              									Abschreibung des Anlagekapitals, sodann Steuern, öffentliche Abgaben,
                              									Feuerversicherung usw.
                           Durch die Einführung der Sauggas- und Diesel-Maschinen,
                              									sowie durch die Anwendung hochgespannten Heißdampfes ist der früher so bedeutende
                              									wirtschaftliche Vorsprung des zentralisierten Großbetriebes erheblich geringer
                              									geworden. Schon Kraftanlagen mittleren, ja selbst kleineren Umfanges ermöglichen
                              									heute einen einfachen und billigen Betrieb.
                           I. Reine Kraftbetriebe. Bei guter Ausnutzung einer
                              									Wärmekraftanlage entfällt der Hauptteil der Betriebskosten meist auf die
                              									Brennstoffausgaben. F. Barth hat nun in mehreren
                              									Zahlentafeln Gewichts- und Wärmepreise verschiedener Brennstoffe, sowie den
                              									Wärmeverbrauch und Wirkungsgrad verschiedener Kraftmaschinen zusammengestellt. Nach
                              									diesen Tafeln ergeben, abgesehen von dem auf Hüttenwerken und Kokereien als
                              									Nebenprodukte gewonnenen Gicht- und Koksofengas, für feste Brennstoffe die Stein-
                              									und Braunkohlen den niedrigsten Wärmepreis. Von den flüssigen Brennstoffen weist das
                              									beim Verkoken von Steinkohle abfallende Teeröl den niedrigsten Preis auf. Die beste
                              									Wärmeausnutzung ist in der Diesel-Maschine gegeben, die
                              									schlechteste dagegen in der Dampfanlage. In einer Anzahl von Schaulinien gibt
                              									Verfasser eine Uebersicht über den spezifischen Wärmeverbrauch von Dampfkraft-, Diesel- und Sauggasanlagen, von Leuchtgas-, Benzin-,
                              									Benzol- und Naphthalinmotoren bei verschiedenen Belastungen, über den mittleren
                              									prozentualen Mehrverbrauch bei Teilbelastungen, sowie über die Kosten des PS-Jahres
                              									und der PS-Stunde für einen durchschnittlich ¾ belasteten 200 PS-Teeröl-Diesel-Motor.
                           Im Falle der Wahl einer Dampfanlage sind im allgemeinen für kleine Leistungen die
                              									Lokomobilen, für mittlere Leistungen diese oder ortfeste Kolbendampfmaschinen und
                              									für große Leistungen und ganz besonders zum Antrieb raschlaufender Maschinen die
                              									Dampfturbinen zu empfehlen. Bei Verbrennungsmaschinen wird man sich für kleinere
                              									Anlagen in der Regel zwischen Leuchtgas-, Benzin- oder Naphthalinmotoren zu
                              									entscheiden haben. Für mittlere und größere Anlagen hingegen sind Diesel-Maschinen oder unter Umständen Gasmaschinenanlagen
                              									zu bevorzugen.
                           Zugunsten der Dampfanlage sprechen größere Betriebssicherheit, große
                              									Ueberlastbarkeit, die Unabhängigkeit von einem bestimmten Brennstoff, sowie auch der
                              									niedrigere Anschaffungspreis. Zugunsten von Verbrennungsmaschinen rauch- und
                              									rußfreier Betrieb, geringer Platzbedarf, geringer Wasserbedarf, stete
                              									Betriebsbereitschaft, sowie auch der Vorzug, daß diese Maschinen in jedem Raum
                              									aufstellbar sind.
                           II. Kraftbetrieb mit Abwärmeverwertung. Besonders
                              									wirtschaftlich gestaltet sich der Betrieb von Kraftanlagen, wenn außer Kraft auch
                              									gleichzeitig Wärme zum Heizen, Kochen, Trocknen, sowie zum Erwärmen von Luft und
                              									Wasser gebraucht wird. Hier ist die Dampfanlage sehr im Vorteil, da auch unabhängig
                              									vom Betriebe der Kraftmaschine Dampf entnommen werden kann. Bei
                              									Verbrennungsmaschinen kann das Kühlwasser durch die Auspuffgase weiter erwärmt
                              									werden. In mehreren Tafeln gibt Verfasser eine Uebersicht über die Wärmebilanz
                              									verschiedener Wärmekraftmaschinen. Es zeigt sich, daß bei Dampfmaschinen weit mehr
                              									Abwärme zur Verfügung steht, als bei Verbrennungsmaschinen, und zwar können bei
                              									Kondensations-Dampfmaschinen von 200 PS etwa 3000 WE, bei Auspuffmaschinen etwa 4500
                              									WE und bei Verbrennungsmaschinen ohne Berücksichtigung der Kühlwasserwärme nur etwa
                              									300 bis 500 WE für das Stundenpferd gewonnen werden. Bei voller Verwertung der an
                              									das Kühlwasser abgegebenen Wärme, die sich in der Praxis aber meist nicht voll
                              									ausnutzen läßt, beträgt die gesamte Wärmeausnutzung bei der Gasmaschine 84 v. H. und
                              									bei der Diesel-Maschine 78,5 v. H. gegenüber 72,6 v. H.
                              									bei der Auspuffdampfmaschine und 71,6 v. H. bei der Kondensationsmaschine.
                           III. Wärmekraftmaschine oder Elektromotor? Von großem
                              									Einfluß auf die Wahl des Motors ist hier die jährliche Betriebsdauer. Diese ist
                              									verschieden, je nachdem es sich um einen landwirtschaftlichen oder gewerblichen
                              									Betrieb handelt. Auch in gewerblichen Betrieben schwankt die Betriebsdauer innerhalb
                              									weiter Grenzen. Es ist daher stets von Fall zu Fall auf Grund der besonderen
                              									Verhältnisse des betreffenden Betriebes die Zahl der Betriebsstunden zu ermitteln.
                              									In vielen Zahlentafeln hat F. Barth die Betriebskosten
                              									von Leuchtgas-, Benzin-, Naphthalin-, Diesel- und
                              									Elektromotoren für verschiedene Leistungen unter Zugrundelegung normaler Brennstoff-
                              									und Strompreise ausgerechnet. Der Elektromotor empfiehlt sich besonders da, wo die
                              									jährliche Betriebsdauer verhältnismäßig kurz ist, ebenso kommen für ganz kleine
                              									Leistungen in der Regel nur Elektromotoren in Betracht. Aber selbst für Leistungen
                              									von 100 PS und darüber kann der Elektromotor mit Wärmekraftmaschinen in Wettbewerb
                              									treten. Als Vorzüge des Elektromotors kommen noch in Betracht; das An- und
                              									Abstellen des Motors ist das Werk eines Augenblicks, und man kann sich daher ganz
                              									dem Arbeitsbedürfnis anpassen, der geringe Platzbedarf, ruhiger und stoßfreier Gang,
                              									Fortfall jeglicher Rauch- und Rußbelästigung und der geringe Anschaffungspreis.
                              									Ebenso kann der Elektromotor fast unbeschadet seiner Wirtschaftlichkeit größer
                              									gewählt werden als es der augenblickliche Kraftbedarf erfordert, da der
                              									Mehrverbrauch an Strom bei Teilbelastung nur ganz gering ist. [Zeitschr. des
                              									Vereines deutscher Ingenieure 1912, Heft 40, 41 und 42.]
                           Rose.
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                           Die Entwicklung der Spiralbohrer. Der von Martignoni erfundene Spiralbohrer erlangte erst ziemlich
                              									spät die diesem so wichtigen, durch einfaches Nachschleifen immer wieder
                              									regenerierbaren Werkzeuge gebührende Beachtung und brachte daher auch seinem
                              									Erfinder nicht den erhofften Gewinn. Um so mehr setzten nachher die Bestrebungen
                              									ein, ihn nach verschiedenen Richtungen hin zu verbessern. H. Rohde gibt eine geschichtliche Darstellung seiner Entwicklung an Hand der
                              									sich darauf beziehenden Patente und Gebrauchsmuster.
                           Der einfache, aus dem Vollen gefräste Spiralbohrer (Fig.
                                 										1), wie er heute noch in überwiegendem Maße vorkommt, hat bezüglich der
                              									Profilierung der Nutenform, sowie der Steigung der Spirale doch recht viele
                              									eingehende Untersuchungen nötig gemacht, um die größte Schneidfähigkeit bei höchster
                              									Festigkeit des Bohrers und trotzdem leichtester Spahnabführung – also reichlichem
                              									Nutenquerschnitt – zu ermitteln.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 327, S. 811
                              Fig. 1.
                              
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 327, S. 811
                              Fig. 2.
                              
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 327, S. 811
                              Fig. 3.
                              
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 327, S. 811
                              Fig. 4.
                              
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 327, S. 811
                              Fig. 5.
                              
                           Der wichtigen Frage der Kühlwasser- bzw. Schmiermittelzuführung beim Bohren tiefer
                              									Löcher suchte man durch Einarbeiten von Kanälen zu erreichen, die vom Einspannende
                              									des Bohrers bis zu seiner Spitze verlaufen und durch welche das Kühlwasser gedrückt
                              									wird. Bei der bekanntesten Form (Fig. 2) werden am
                              									Umfange des Bohrers spiralig zur Längsachse verlaufende Rillen gefräst und in diese
                              									Messingröhrchen oberflächlich eingelötet.
                           Aehnlich wie bei Fräsern wollte man eine verbesserte Schneidfähigkeit durch
                              									Unterteilung der Spanbreite erreichen. Zu diesem Zwecke erhalten die Nuten eine
                              									solche Form, daß an der Schneidkante ein Absatz entsteht. Ein Ausführungsbeispiel
                              									gibt Fig. 3.
                           Von größtem Einfluß auf die Entwicklung der Spiralbohrer sind jene Bestrebungen
                              									gewesen, die darauf hinzielen, einen Bohrer fast ohne Abfall einfach durch Verwinden
                              									eines von der Stange geschnittenen Stabes von geeigneter Querschnittsform
                              									herzustellen. Bei der immer mehr zunehmenden Verwendung hochwertiger und
                              									entsprechend teuerer Stahlsorten ist eine derartige Materialersparnis sehr wertvoll.
                              									Da außerdem bei den gewundenen Bohrern das Gefüge des Stahles nicht verändert wird,
                              									während bei dem gefrästen Bohrer unvermeidlich die Faser zerschnitten wird, so
                              									schreibt man ersterem naturgemäß eine größere Bruchfestigkeit zu.
                           Nun fehlt natürlich dem von der Stange geschnittenen, gewundenen Bohrer der massive
                              									Zapfen zum Einspannen in die üblichen Morse- oder Backenspannfutter. Von den
                              									zahlreich gemachten Vorschlägen können die durch Fig.
                                 										4 und 5 dargestellten Ausführungsformen
                              									als sehr gute Lösungen dieser Frage bezeichnet werden. Nach Fig. 4 wird der am Ende flache, sonst aber wie der
                              									entsprechende Konus geschliffene Bohrer in den Schlitz eines Hilfskonus eingesetzt
                              									und so sicher gefaßt und zentriert. Nach Fig. 5 wird
                              									der Bohrerschaft besonders eng verwunden, und der entstehende Kolben genau so
                              									bearbeitet, wie ein massiver Zapfen.
                           Besondere Erwähnung verdienen noch die Versuche, durch Warmpressen einen
                              									Bohrer-Rohling herzustellen, der nur noch verhältnismäßig geringe Nacharbeit
                              									erfordert. Die Hauptschwierigkeit liegt hier darin, die doch ziemlich eingreifende
                              									Schmiedeoperation in einer Hitze auszuführen, denn gerade hochwertige Stähle sind in
                              									dieser Beziehung sehr empfindlich. Immerhin sind diese Versuche noch nicht zu einem
                              									Abschluß gekommen. [H. Rohde. Zeitschr. f. prakt. Maschinenbau, 9. Oktober
                              									1912.]
                           Rich. Müller.
                           
                              –––––
                              
                           Ueber Sicherheitsmaßnahmen gegen Ueberspannungen
                              									erstattete Oberingenieur Seidel dem Internationalen
                              									Techn. Kongreß für Unfallverhütung und Gewerbehygiene in Mailand ein Referat, dem
                              									wir folgendes entnehmen:
                           Als Ueberspannung gilt nach der Definition des Verbandes D. Elektrotechniker jede
                              									über das Maß der im normalen Betriebe vorkommenden Spannungsschwankungen
                              									hinausgehende Erhöhung der Spannung.
                           Abgesehen von dem durch zufällige direkte Berührung mit einem, höhere Spannung
                              									führenden Stromkreise ermöglichten Uebertritt der Hochspannung auf einen
                              									Niederspannungskreis können in diesem noch durch verschiedene andere Ursachen
                              									Ueberspannungen auftreten. So ist Vorsicht geboten bei plötzlichem Abschalten der
                              									Feldwicklungen elektrischer Maschinen, der Wicklungen von Transformatoren und
                              									Hubmagneten oder von langen Kabelleitungen. Wenn nicht besondere Maßregeln getroffen
                              									sind, wie Parallelwiderstände usw., welche die in dem magnetischen bzw. elektrischen
                              									Felde aufgespeicherte Energie möglichst restlos in Wärme umsetzen, können sehr
                              									erhebliche Ausgleichspannungen bzw. Ausgleichströme entstehen.
                           Im allgemeinen werden diese Erscheinungen selten ein gefährliches Maß erreichen,
                              									desto größere Beachtung verdienen die Gefahrmomente, die in Freileitungsanlagen oder
                              									in an solche angeschlossenen Kabelnetzen durch die Wirkungen der atmosphärischen
                              									Elektrizität entstehen, sei es, daß Blitzschläge in die Leitung treffen, oder
                              									daß ihnen durch elektrisch geladene Wolken, durch Regen, Schnee oder staubführende
                              									Winde eine elektrische Ladung von hohem Potential erteilt wird.
                           Die anzuwendenden Maßregeln können entweder vorbeugende sein, die auf eine Vermeidung
                              									der Ursachen hinzielen, oder sie sollen entstandene Ueberspannungen unschädlich
                              									machen.
                           In vorbeugendem Sinne läßt sich schon sehr viel durch Wahl eines geeigneten
                              									Leitungsweges erreichen. Es ist bekannt, daß manche Landstriche besonders häufig von
                              									Gewittern heimgesucht werden, die immer denselben Weg nehmen. Ebenfalls sind
                              									Leitungen, die große Höhenunterschiede überwinden, der elektrischen Beeinflussung
                              									stark ausgesetzt.
                           Wo aus ökonomischen Rücksichten nicht der in dieser Beziehung günstigste Weg gewählt
                              									werden kann, bietet eine parallel zu den Leitungen und möglichst dicht darüber
                              									verlegte besondere Leitung, die geerdet ist, einen sehr guten Schutz. Bei Anlagen
                              									mit Nulleiter ist dieser ohne weiteres als Erdungsleitung verwendbar. Von
                              									ausschlaggebender Bedeutung ist allerdings eine nicht nur möglichst häufig, sondern
                              									auch an Stellen mit genügender Erdfeuchtigkeit vorgenommene Erdung. Am besten ist
                              									die Verlegung der Erdplatten in Grundwasserschichten. Hier genügen verzinkte
                              									Eisenplatten oder Rohre, sehr gut auch Siebe von mindestens 0,5 qm Oberfläche. Bei
                              									schwierigem Gelände von geringer Feuchtigkeit, wie etwa bei felsigem Grund, hat sich
                              									Einbettung der Erdplatten in eine Schicht Koks gut bewährt.
                           Besondere Sorgfalt ist der Verbindungsstelle zwischen Erdplatte und Erdleitung
                              									zuzuwenden. Stoßen hier zwei in der Spannungsreihe weit auseinanderliegende Metalle
                              									wie z.B. Kupfer und Zink aufeinander, so muß das Kabel entweder gut verzinnt sein,
                              									oder die Verbindungsstelle muß gegen Feuchtigkeit gut geschützt sein, da sich sonst
                              									hier ein elektrisches Element bildet, und die Kontaktstelle sehr bald durch
                              									elektrolytische Anfressung zerstört wird.
                           Auch die nicht selbst stromführenden Apparate und Maschinenteile werden zweckmäßig an
                              									Erdplatten angeschlossen, so daß die Bedienungsmannschaft auf jeden Fall gegen
                              									elektrische Schläge geschützt bleibt.
                           Ein Nachteil der allgemeinen Erdung ist die größere Erdschlußgefahr. In manchen
                              									Fällen ist es deshalb zweckmäßiger, die ganze Anlage sorgfältig zu isolieren.
                              									Natürlich muß man auch den Stand für den Bedienungsmann isolieren. Eine einpolige
                              									Berührung bleibt dann gefahrlos.
                           Um Ueberspannungen aus der Fernleitung den Eintritt in Maschinen- und Apparatehäuser
                              									zu verwehren, verwendet man die allerdings nur gegen Hochfrequentströme wirksamen
                              									eisenlosen Drosselspulen. Da jedoch meist eine Transformation der Maschinenspannung
                              									auf die Leitungsspannung stattfindet, so ist bei Verwendung moderner guter
                              									Transformatoren die Primärseite von der Sekundärseite ohnehin gut isoliert.
                           Da man naturgemäß die spannungführenden Leitungen zur Ableitung von Ueberspannungen
                              									nicht einfach an Erde legen kann, verwendet man hier verschiedene Formen von sogen.
                              									Ueberschlagsicherungen, die in die Erdleitung geschaltet werden und deren Prinzip
                              									darin besteht, künstlich eine schwache Stelle gegen Erde im Leitungsystem zu
                              									schaffen.
                           Die in Telephon- und Telegraphenanlagen sehr verbreiteten sogen. Blitzableiter
                              									bestehen aus zwei, dicht gegenüber angeordneten geriffelten Walzen oder Platten. Der
                              									sehr kleine Luftzwischenraum wird zwar nicht von der Leitungsspannung, wohl aber von
                              									einer Ueberspannung durchschlagen. Für Lichtleitungen sind Durchschlagsicherungen in
                              									Form der bekannten Schraubstöpel-Schmelzsicherungen in Gebrauch mit zwei kleinen
                              									Metallplatten, die durch eine ganz dünne Glimmerplatte getrennt sind. Die Sicherung
                              									tritt bei etwa 3 bis 400 Volt in Tätigkeit, die sich an der Durchschlagstelle
                              									bildende kleine Schmelzperle stellt die Erdverbindung her.
                           Für größere Energiemengen haben sich die Hörner-Blitzableiter sehr bewährt. Der Funke
                              									springt an der passend eingestellten engsten Stelle über, und der sich bildende
                              									Flammenbogen wird durch die Luftströmung und die elektrodynamische Wirkung soweit an
                              									den nach auswärts gekrümmten Hörnern nach oben getrieben, bis er infolge zu großer
                              									Länge abreißt. Da letzteres jedoch nicht immer mit Sicherheit eintrat, suchte man
                              									durch Blasmagnete und andere Hilfsmittel die Wirkung zu verbessern. Interessant ist
                              									besonders eine Anordnung der Siemens- Schuckert-Werk e, bei der das
                              									Resonanzprinzip zur Anwendung gelangt. Die Hörner sind hier so weit eingestellt, daß
                              									ein Stehenbleiben des Flammenbogens nicht befürchtet zu werden braucht. Die
                              									Ueberspannung durchschlägt nur eine kleine Hilfsfunkenstrecke, zu der eine als
                              									Autotransformator ausgebildete Selbstinduktion in Reihe mit einer Kapazität parallel
                              									geschaltet sind. Es wird so die Eigenwelle des Schwingungskreises angestoßen, und
                              									die von genanntem Transformator abgenommene Hochspannung überbrückt die
                              									Hauptfunkenstrecke und leitet den Vorgang ein.
                           Der entstehende Lichtbogen hat einen sehr geringen Widerstand. Um den natürlich
                              									nachfolgenden Maschinenstrom abzudämpfen bzw. den Kurzschluß der Anlage zu
                              									verhindern, werden in die Erdleitung hohe Widerstände gelegt, deren bekannteste
                              									Formen Metallwiderstände – der größeren Wärmekapazität wegen im Oelbade angeordnet
                              									–, Karborundumwiderstände, und die sogen. Wasserstrahlerder sind. Eine besondere
                              									Klasse bilden die Elektrolyterder. Es sind dies Zellen mit Aluminiumplatten in
                              									Alkalilösung oder anderen geeigneten Elektrolyten. Im Betriebe bildet sich eine
                              									Oxydschicht, die nur einen ganz geringen Strom durchläßt und bis etwa 300 Volt
                              									aushält. Bei Ueberschreitung der Grenzspannung wird die Schicht durchschlagen und
                              									die Ueberspannung abgeleitet. Man wird natürlich eine entsprechende Anzahl Zellen
                              									hintereinanderschalten.
                           Es ist wichtig, daß bei Mehrphasenanlagen auch sämtliche Leitungen vom Netz
                              									abgeschaltet werden. Bei dem von Arcioni ausgebildetem
                              									Apparat geschieht dies durch einen von einem eigenartigen Relais gesteuerten
                              									Hilfsstromkreis. Eine der Phasenzahl entsprechende Anzahl von der Netzspannung
                              									erregter Wechselstrommagnete erzeugen in einer Kupferscheibe ein Drehmoment, dem
                              									eine Feder entgegenwirkt. Steigt die Spannung einer Phase beispielsweise auf das
                              									doppelte, so dreht sich die Kupferscheibe um einen gewissen Winkel und schließt
                              									dabei den zu den Hauptschaltern führenden Steuerstromkreis für die
                              									Hauptschalter.
                           Im allgemeinen kann gesagt werden, daß bei der hochentwickelten Technik heute die
                              									Anlagen nahezu unfallsicher ausgeführt werden können, und nur unter ganz besonderen
                              									Umständen, wie bei grober Fahrlässigkeit, von einer Lebensgefahr gesprochen werden
                              									kann. [Sozial-Technik, Heft 18 und 19, 1912.]
                           R. M.
                           ––––––––––
                           Geheimpatente in Rußland. Gemäß § 176 der russischen
                              									Gewerbeordnung können Patente nicht erteilt werden auf Erfindungen und
                              									Vervollkommnungen, die zu den Kampfmitteln und Mitteln der Landesverteidigung
                              									gehören, wie Artilleriegeräte, sowie auch Schiffpanzer, Unterseeminen,
                              									Schiffdrehtürme usw., für deren Gebrauch allein die Regierung zuständig ist. Auf
                              									Erfindungen und Vervollkommnungen von Gegenständen, die zwar auch vom Heere
                              									verwendet werden, deren Gebrauch aber auch Privatpersonen zusteht, wie
                              									Handfeuerwaffen, Metallpatronen, Geschosse und anderes dazu gehöriges Gerät, werden
                              									Privilegien (Patente) erteilt, mit der Maßgabe jedoch, daß die Gültigkeit solcher
                              									Privilegien sich auf das Heeres- und Marineressort nicht erstreckt, und daß diese
                              									letzteren in der Anwendung dieser Erfindungen und Vervollkommnungen für ihre
                              									Bedürfnisse sowie an der Vornahme von Versuchen mit ihnen nicht gehindert sind.
                           Nach diesen Sonderbestimmungen sind also einerseits in Rußland Kriegsgeräte an sich
                              									(insbesondere Gegenstände und Zubehör für Geschütze, Pulver und Sprengmittel)
                              									überhaupt nicht schützbar, andererseits sind die Inhaber von Patenten auf
                              									Gegenstände, die als Mittel der Landesverteidigung dienen können, dem Staate
                              									gegenüber vollkommen rechtlos.
                           Diese Bestimmungen, die in solcher Schärfe in der Patentgesetzgebung anderer Staaten
                              									nicht wiederkehren, sind nunmehr aufgehoben durch das am 16. Juli 1912
                              									veröffentlichte Gesetz vom 28. Juni 1912, dessen Bestimmungen dem Sinne nach im
                              									folgenden kurz wiedergegeben sind:
                           Der § 176 der Gewerbeordnung wird aufgehoben.
                           Nach Eingang eines Gesuchs wegen Erteilung eines Patentes auf eine Erfindung oder
                              									Verbesserung bei der Industrieabteilung kann der Handels- und Industrie-Minister
                              									nach eigenem Ermessen oder auf einen persönlich oder auch durch Vermittlung eines
                              									Anwalts gestellten Antrag des Erfinders oder seiner Rechtsnachfolger für notwendig
                              									befinden, die angemeldete Erfindung oder Verbesserung aus Gründen der
                              									Staatssicherheit geheim zu halten. Ist der Antrag in dem Patentgesuch selbst schon
                              									gestellt, so wird das Gesuch mit den Beilagen dem Handels- und Industrie-Minister
                              									unmittelbar zugestellt.
                           Wird die Geheimhaltung der Erfindung und Verbesserung für notwendig erachtet, so
                              									benachrichtigt der Handels- und Industrie-Minister den Minister oder
                              									Oberdirigierenden eines besonderen Ressorts (z.B. Kriegs- oder Marineminister) wegen
                              									der Aushändigung eines Schutzscheines an den Anmelder. In diesem Fall wird die
                              									Erteilung des erwähnten Schutzscheines nicht veröffentlicht.
                           Ist aber die in Aussicht genommene Enteignung des Patentes zugunsten des Staates
                              									nicht erfolgt, so wird, nach erfolgter Entscheidung der Frage wegen der Enteignung,
                              									auf Verfügung des Handels- und Industrie-Ministers die erforderliche
                              									Veröffentlichung über die Erteilung des Schutzscheines erlassen.
                           Sowohl die von den Regierungsressorts selbst nachgesuchten, als auch die zugunsten
                              									des Staates enteigneten Patente werden nicht in der gesetzlich vorgesehenen Weise
                              									veröffentlicht, falls das betreffende Ressort aus Gründen der Staatssicherheit einen
                              									Antrag stellt.
                           Ueber erteilte Schutzscheine und Patente, die der Veröffentlichung nicht unterliegen,
                              									werden geheime Register geführt. Die Einsichtnahme in die Akten über solche
                              									Erfindungen wird dritten Personen nicht gestattet.
                           Wer des Verkaufs oder der Anmeldung eines Patentes in einem ausländischen Staate auf
                              									eine geheim zu haltende Erfindung betreffend die militärische Defensive des Staates
                              									oder der zum militärischen Schutz des Staates bestimmten Wehrkräfte und
                              									Einrichtungen überführt worden ist, wird mit Zuchthaus bis zu acht Jahren bestraft.
                              									Derselben Strafe unterliegt der, welcher der Veröffentlichung oder der Mitteilung
                              									von Geheimpatenten an dritte Personen für schuldig befunden ist.
                           Durch das neue Gesetz ist der seit langem bekämpfte § 176 der russischen
                              									Gewerbeordnung aufgehoben worden, nach dem auf Erfindungen, die sich auf Mittel der
                              									Landesverteidigung bezogen, Patente überhaupt nicht erteilt werden konnten. Die
                              									Erfinder solcher Mittel können nunmehr Geheimpatente erlangen, genießen also in
                              									Rußland die gleichen Rechte wie in anderen Staaten.
                           P. C. R.
                           ––––––––––
                           § 5 Abs. I Pat-Ges. schützt auch den Ausländer, der im
                              									Auslande produziert und seine Produkte im Inlande nur in Verkehr bringt,
                              									gegenüber einem späteren deutschen Patente.
                           .... An die Auslegung des § 5 Abs. I Pat.-Ges. wird in der patentrechtlichen
                              									Literatur die Streitfrage geknüpft, ob das „Inbenutzungnehmen“ einer
                              									Erfindung durch jede der in § 4 Pat.-Ges. hervorgehobenen, dem Patentinhaber
                              									vorbehaltenen Tätigkeiten erfüllt wird, oder ob nur das gewerbsmäßige Herstellen und
                              									Gebrauchen, nicht aber auch das gewerbsmäßige in Verkehr bringen und Feilhalten eine
                              									Vorbenutzung im Sinne des § 5 darstellt. In der Entscheidung des I. Strafsenats vom
                              									25. Februar 1895 (R. G. St. 27, 52) wird der Begriff des „Inbenutzungnehmens“
                              									dahin definiert, daß der Täter dasjenige ausgeführt haben muß, was nach den
                              									Bestimmungen des § 4 dem Patentinhaber vorbehalten und jedem anderen verboten ist,
                              									nämlich gewerbsmäßiges Herstellen, in Verkehrbringen, Feilhalten oder Gebrauchen. In
                              									dem Urteil des erkennenden Senats vom 14. Dezember 1903 (R. G. Z. 56, 226) wird
                              									ausgeführt, eine Benutzung, die zum Erwerb des in § 5 Abs. I bezeichneten Rechtes
                              									genüge, könne durch jede derjenigen Handlungen geschehen, zu denen nach § 4 der
                              									Patentinhaber ausschließlich befugt ist.
                           Die Klägerin selbst hat die Erfindung im Inlande in Benutzung genommen, indem sie die
                              									nach ihr hergestellten Waren durch ihre Abnehmer in Deutschland in Verkehr gebracht
                              									hat. Auf den Erfindungsbesitz ihrer Abnehmer in Deutschland kommt es hiernach nicht
                              									an. Vielmehr ist sie befugt nach § 5 Abs. I Satz 2, die Erfindung für die
                              									Bedürfnisse ihres Gewerbebetriebes in eigenen oder fremden Arbeitsstätten
                              									auszunutzen. Ob die Händler, von deren Lager aus das Doppelpapier der Klägerin in
                              									Deutschland auf den Markt gebracht wurde, die Herstellungsmethode kannten oder
                              									nicht, ist völlig gleichgültig. Hiernach ist davon auszugehen, daß auch der
                              									Ausländer, welcher im Auslande bisher produziert und seine Produkte in Deutschland
                              									in Verkehr gebracht hatte, in der Ausübung dieses Gewerbebetriebes durch ein
                              									späteres deutsches Patent, das die gleiche Produktion zum Gegenstande hat, nicht
                              									beeinträchtigt werden darf, sondern sich unter den übrigen gesetzlichen
                              									Voraussetzungen mit Erfolg auf den Schutz des § 5 Abs. I berufen kann. Urteil vom
                              									24. Juni 1912. [Juristische Wochenschrift: Vom Reichsgericht.]
                           D.