| Titel: | Polytechnische Rundschau. | 
| Fundstelle: | Band 328, Jahrgang 1913, S. 41 | 
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                        Polytechnische Rundschau.
                        Polytechnische Rundschau.
                        
                     
                        
                           Eine wesentliche Erhöhung der Rentabilität von
                                 										Ueberlandzentralen ist durch Nutzbarmachung der Stromleitung zwischen der
                              									Zentrale und der Verbrauchsstelle in der Weise zu erzielen, daß die Leitungsdrähte
                              									gleichzeitig als Stromzuführungsorgane für gleislose elektrische Fahrzeuge benutzt
                              									werden. Die zur Stromabnahme berechtigten privaten oder öffentlichen Fuhrwerke
                              									werden mit einem seitlich beweglichen Stromabnehmer, einem Elektromotor und einem
                              									geeichten Zähler ausgerüstet. Um bei Stromunterbrechungen nicht liegen bleiben zu
                              									müssen und auch auf anderen Straßen verkehren zu können, erhalten die Wagen wohl
                              									auch zur Reserve noch einen Benzinmotor. Eine interessante Anwendung eines
                              									derartigen regelmäßigen Wagenverkehrs befindet sich in Altona, wo eine Schleppbahn
                              									vom Hafen über die Kaisstraße und den Elbberg bis zum Rathaus eingerichtet ist. Hier
                              									findet auf zwei Teilstrecken von je 600 m Länge und einer durchschnittlichen
                              									Steigung von 1 : 18 auf gepflasterter Straße ein täglicher Verkehr von etwa 200
                              									Fuhrwerken mit 5–7000 kg Belastung statt. Die Maschinen können zum Ziehen wie zum
                              									Schieben benutzt werden und ersetzen den bisher erforderlichen Pferdevorspann. Die
                              									Talfahrt erfolgt stromlos mit der Bremse. Die von den Fuhrleuten zu zahlende
                              									Schleppgebühr wird reichlich durch die Ersparnis an Zeit und die Schonung der Pferde
                              									aufgewogen.
                           Eine ähnliche Bahnanlage, ebenfalls zur Beförderung von Lastwagen, besteht in Würzen
                              									i. Sa. Aber auch für regelmäßigen Personenverkehr ist diese Ausnutzung des
                              									elektrischen Stromes sehr wohl geeignet, wie die gleislose Omnibuslinie zwischen
                              									Blankenese und der Marienhöhe bei Altona zeigt.
                           Ein besonderer Vorteil für die Ueberlandzentralen bei Abgabe von Strom an gleislose
                              									Bahnen besteht auch darin, daß diese Stromentnahme hauptsächlich in den Tagesstunden
                              									stattfindet und somit eine bessere Ausnutzung der Maschinenaggregate ermöglicht.
                              									[Deutsche Straßen- und Kleinbahnzeitung, 26. Oktober 1912.]
                           Dipl.-Ing. C. Ritter.
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                           Ueber die Spannungsverteilung in gelochten Zugstäben hat
                              									E. Preuß in Darmstadt kürzlich Versuche angestellt. Im
                              									allgemeinen wird angenommen, daß die Spannungen in dem durch ein Loch geschwächten
                              									Querschnitte eines Stabes gleichmäßig verteilt seien. Diese Annahme trifft jedoch
                              									nur für den Augenblick des Bruches angenähert zu, während innerhalb des Gebietes der
                              									Nutzspannungen eine wesentliche Erhöhung der Spannung am Lochrande und eine
                              									Verminderung der Spannung an den Außenkanten eintritt. Theoretisch war diese Frage
                              									bereits von Föppl und Kirsch
                              									sowie von Leon, behandelt, deren Ergebnisse sich jedoch
                              									insofern widersprachen, als die beiden ersteren angaben, daß die Spannung am
                              									Lochrande unabhängig vom Lochdurchmesser sei, während letzterer theoretisch und
                              									durch Versuche an Probestäben aus Spiegelglas feststellte, daß die Spannungen
                              									am Lochrande mit wachsendem Lochdurchmesser abnähmen. Die Ergebnisse der Versuche
                              									von Preuß stimmen im wesentlichen mit den Angaben von Föppl und Kirsch überein. Sie
                              									wurden an vier Flacheisenstäben von 660 mm Gesamtlänge, etwa 120 mm Breite und 15 mm
                              									Dicke ausgeführt. In der Umgebung des Loches wurden sie beiderseits bis auf eine
                              									Dicke von 13,2 mm abgedreht. Die Lochdurchmesser der einzelnen Stäbe waren 15, 30,
                              									50 und 70 mm. Die Spannungen wurden durch die Formänderungen sowohl in der Richtung
                              									der wirkenden Kraft (Stab-Längsrichtung) als auch senkrecht dazu mit Hilfe einer
                              									Spiegelfeinmeßvorrichtung gemessen. Die Höchstlast wurde für jeden Stab so gewählt,
                              									daß bei Annahme gleichmäßiger Spannungsverteilung im geschwächten Querschnitt die
                              									mittlere Spannung σm =
                              									1000 kg/qcm betrug. Das Ergebnis der Messungen ist in der vorstehenden Abbildung
                              									dargestellt, in der als Ordinaten die Längsspannungen eingetragen sind. Die mittlere
                              									Spannung σm ist
                              									punktiert angedeutet.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 328, S. 41
                              
                           Aus der Abbildung geht hervor, daß die Höchstspannung vom Lochdurchmesser nicht
                              									wesentlich abhängig ist; sie ist etwa 2,1 bis 2,3 mal größer als die mittlere
                              									Spannung σm. Die
                              									Mindestspannung am Außenrande nimmt dagegen mit abnehmendem Lochdurchmesser ab.
                              									[Zeitschr. des Vereines deutscher Ingenieure 1912, Nr. 44.]
                           Dipl.-Ing. C. Ritter.
                           Einen Experimentalvortrag über Teledynamik, welcher recht
                              									gut besucht war und beifällig aufgenommen wurde, hielt am 19. Dezember 1912 Christoph Wirth aus Nürnberg, der Erfinder eines
                              										Fernlenkboots,D. p. J. 1911, Bd.
                                    											326, S. 653. im großen Hörsaal der Technischen Hochschule zu
                              									Berlin-Charlottenburg. Nachdem der Vortragende in seiner Einleitung die Hertzschen Versuche und die Entwicklung der drahtlosen
                              									Telegraphie erwähnt hatte, zeigte er an wohlgelungenen Versuchen, wie es mittels des Wellenfernschalters möglich ist, durch elektrische
                              									Wellenvermittlung in Bruchteilen von Sekunden an einem weitentfernten Ort
                              									elektrische Ströme in beliebiger Reihenfolge ein- und auszuschalten oder in ihrer
                              									Richtung zu ändern, um dadurch die verschiedensten mechanischen Kraftwirkungen
                              									hervorzubringen: Hebel oder Räder zu stellen, unbemannte Fahrzeuge zu lenken,
                              									elektrische Minen zu entzünden usw. Der Vortragende erläuterte an Lichtbildern, wie
                              									diese Wirkung auf denkbar einfache Art und Weise, aber sicher und zuverlässig
                              									erfolgen kann, wie der Wellenisolator es ermöglicht, mit
                              									hochempfindlichen Wellenempfängern auf etwa 30 km zu arbeiten, da durch ihn die
                              									Störungen, die sonst durch Oeffnungsfunken an den Apparaten auftreten, beseitigt
                              									werden, wie ferner durch den Umstimmer bei den
                              									weitentfernten Empfangsapparaten die Wellenlänge vom Sender aus willkürlich geändert
                              									werden kann, um den Einfluß etwa auftretender fremder Wellen auszuschalten. Die Wirthschen Erfindungen sind durch zahlreiche Patente
                              									geschützt, wir werden darüber demnächst noch Näheres berichten.
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                           Hochleistungs-Wasserrohranlage. Infolge der Umwandlung der
                              									bisher bestehenden Pferdebahn der Stadt Brandenburg in eine elektrisch betriebene
                              									Straßenbahn, trat die Notwendigkeit ein, die Kesselanlage des städtischen
                              									Elektrizitätswerkes zu erweitern. Es wurde die Neuaufstellung von zwei Kesseln mit
                              									je 5600 kg/Std. Dampferzeugung beschlossen. Schwierigkeiten erwuchsen indessen
                              									daraus, daß im Rahmen des bestehenden Kesselhauses nur 14,5 qm Grundfläche für jeden
                              									Kessel zur Verfügung standen. Der Firma A. Borsig gelang
                              									es, auf diesem beschränkten Raum eine Hochleistungskesselanlage einzubauen, welche
                              									die gestellten Anforderungen nicht nur erfüllte, sondern sogar übertraf. Es war zu
                              									diesem Zweck die Schiffsbauart gewählt worden.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 328, S. 42
                              
                           Wie die Abbildung zeigt, besteht die Anlage aus einem quer liegenden Oberkessel A, der durch Siederohre B
                              									mit der hinteren Wasserkammer C, durch Rücklaufrohre
                              										D mit der vorderen Kammer E verbunden ist. Am Oberkessel befinden sich nur Wasserstand- und
                              									Speisearmaturen. Alles übrige ist am Dampfsammler F
                              									über dem Kessel angebracht. Der Ueberhitzer G besteht
                              									aus nahtlosen Schlangenrohren und liegt in dem vom Kessel, den Verbindungs- und
                              									Wasserrohren begrenzten Raum. Eine Ausschaltungsvorrichtung für den Ueberhitzer ist
                              									nicht vorgesehen. Derselbe kann indessen, sofern mit Sattdampf gearbeitet werden
                              									soll, mit Wasser gefüllt werden, so daß die Rohre nicht durchbrennen und zugleich
                              									die Heizfläche vergrößert wird. Für die Feuerung ist ein Kettenrost H verwendet, der durch Kettenräder, Schneckenrad,
                              									Schnecke und Exzenter von der Transmission bewegt wird. Zur Beschickung dient der
                              									Schütttrichter J mit Drehschieber. An der anderen Seite
                              									des Rostes ist der Schlackenstauer angeordnet. Eine Einmauerung konnte wegen der
                              									Beschränktheit des Raumes nicht ausgeführt werden. Die Seitenwände sind vielmehr aus
                              									Blech hergestellt und mit feuerfesten Steinen ausgefüttert. Der aus gußeisernen
                              									Rohren bestehende Vorwärmer ist von den Deutschen
                                 										Ekonomiserwerken in Düsseldorf-Grafenberg geliefert. Der Zug wird auf
                              									künstlichem Weg durch eine Saugzuganlage der Bauart Schwabach erzeugt. Dieselbe besteht aus einem Ventilator, der die Luft aus
                              									dem Kesselhaus entnimmt und durch eine Düse im Abzugsrohr preßt. Es wird hierdurch
                              									ein Unterdruck ähnlich wie beim Ejektor erzeugt, der die Rauchgase absaugt. Zum
                              									Antrieb der Roste sind überdies zwei Elektromotoren vorhanden, die auf die
                              									Transmission arbeiten.
                           Der Abnahmeversuch lieferte sehr gute Ergebnisse. Die Dampferzeugung betrug im
                              									Minimum 5475 kg/Stunde, im Höchstfall 7305 kg/Stunde. Auf 1 kg Kohle kam eine
                              									Verdampfung von 8,18–8,76 kg. Wasser, was trotz der beschränkten Raumverhältnisse
                              									für äußerst günstige Ausnutzung des Brennstoffes spricht.
                           Schmolke.
                           Ueber einige Lösungen des Problems, Schiffe an unzugänglichen
                                 										Küsten mit Massengütern, besonders Erzen, zu beladen, berichtet C. A. Tupper in Nr. 3 der „Mining and Engineering World“
                              									1912. – Sehr modern ist die Erzverladeanlage der Ponupo
                                 										Manganese Co. in Santiago, Cuba. Ein 30''
                              									breites Förderband ist innerhalb eines 20' weit über das
                              									Meer ausladenden Gitterträgers in Eisenkonstruktion gelagert. Es wird unmittelbar
                              									von den Erzbehältern aus beschickt und wirft das Fördergut mittels einer
                              									schwenkbaren Rinne direkt in den Laderaum des Schiffes ab. Das bei dieser Anlage von
                              									Anfang an benutzte Förderband hat bei einer periodischen Leistung von 900 t/Std.
                              									schon an die 500000 t Erz befördert. Die Erzverladeeinrichtung ist entworfen und
                              									ausgeführt durch die Robins Conveying Belt Co., New
                              									York.
                           Während diese Verwendungsart des Förderbandes noch ziemlich selten sein dürfte,
                              									findet man häufig die Drahtseilbahn in Anwendung. Beispiele hierfür sind die
                              									Erzverladeanlagen der Eisenerzgesellschaften zu Vivero und Orconera an der Nordküste
                              									Spaniens. (Diese Anlagen wurden erst kürzlich in der „Mining and Engineering
                                 										World“ beschrieben.) Dem deutschen Ingenieur dürfte am interessantesten die
                              									in Fachzeitschriften schon mehrmals geschilderte, von Adolf
                                 										Bleichert & Co., Leipzig und London, gebaute Verladeeinrichtung für die
                              									Eisenerze von Albano und Portello auf Elba sein.D. p. J. 1912, Bd. 327, S. 261.
                           Die riesigen Erzsammelbehälter – 12 zu Albano und 24 zu Portello – liegen hoch oben
                              									an der felsigen, jäh abfallenden Ostküste der Insel. Die Fördergefäße, vondenen eines rund 1 t Erz
                              									faßt, werden an jeder der beiden Beladestationen selbsttätig gewogen und registriert
                              									und gelangen dann auf das stählerne Tragseil, das, von Stützen in Eisenkonstruktion
                              									gehalten, steil hinab zur Küste führt. Die Bleichertsche
                              										„Automat“-Kupplung sorgt für eine feste Verbindung zwischen Zugseil und
                              									Fördergefäß und bewirkt eine stets vertikale Stellung des letzteren. Von der Küste
                              									ab tritt an die Stelle des Tragseils, das hier in schweren Gewichten endigt, eine
                              									Hängeschiene, an der die Fördergefäße 12,8 m über dem Meeresspiegel bis zum
                              									Tiefwasser hinausgeführt (die Länge ist in dem Aufsatz Tuppers nicht angegeben, wird aber nach der Abbildung 130 m betragen) und
                              									nach ihrer Entleerung auf der anderen Seite wieder zurückgeführt werden. Die
                              									Hängeschiene wird durch eine fortlaufende, eiserne Gitterkonstruktion getragen, die
                              									bei hinreichender Sicherheit so leicht gebaut ist, daß sie Wogen und Wind einen
                              									möglichst geringen Widerstand entgegensetzt. Innerhalb der Eisenkonstruktion läuft
                              									ein 3 m breiter Steg, der sich 30 m rückwärts vom seeseitigen Ende zu einer 9 m
                              									breiten Plattform erweitert, an deren beiden Längsseiten je ein Gestell auf Schienen
                              									bewegt werden kann. Jedes dieser Gestelle trägt einen Fülltrichter, in welchen die
                              									Fördergefäße automatisch ihren Inhalt auskippen, dann die Verladerinne und einen
                              									Kran zum Schwenken der letzteren. Da das Zugseil vermittels Rollen gewendet wird,
                              									ein Abkuppeln also nicht erforderlich ist, ist zur Bedienung am seeseitigen Ende der
                              									Bahn nur ein einziger Mann nötig, welcher die
                              									Fülltrichter verschiebt und die Verladerinne verschwenkt.
                           Die Länge der Albano-Seilstrecke beträgt etwa 300 m, bei
                              									einer Höhendifferenz von rund 58 m. In 1 Stunde werden an die 200 Hunte befördert,
                              									so daß diese in Zeiträumen von 18 Sekunden einander folgen. Bei einer
                              									Zugseilgeschwindigkeit von 1,2 m/sec entspricht dies einer Entfernung von 21,6 m
                              									zwischen zwei Fördergefäßen, von denen sich immer 28 auf der Strecke und 6 beim
                              									Füllen und Wiegen befinden.
                           Bemerkenswert ist, daß die durch das Abwärtsfahren des Erzes erzeugte überschüssige Kraft (von mindestens 30 PS) zum Betriebe
                              									einer Pumpe für die Aufbereitung benützt wird. Die Geschwindigkeit des Zugseiles
                              									wird durch einen eigenen Apparat geregelt. Die genau in der gleichen Weise
                              									eingerichtete Portello-Strecke hat eine Länge von etwa
                              									740 m, bei einer Höhendifferenz der Endpunkte von rund 119 m.
                           Die Società Anonima di Miniere e di Alti Forni verschmilzt
                              									einen Teil ihrer Eisenerze zu Porto Ferraio an der
                              									Nordküste Elbas. In diesem Falle bestand umgekehrt die Schwierigkeit im Entladen der
                              									Fahrzeuge, welche Erze, Zuschläge und Kohle herbeiführten, aber nicht bis zur Küste
                              									heran konnten. Die hier errichtete Entladeanlage besteht im Wesentlichen aus einer
                              									gegen die Küste zu ansteigenden, brückenartigen Gitterkonstruktion, die die
                              									Hängeschienen trägt und au pneumatisch fundierten Mauerwerkspfeilern ruht. Am
                              									seeseitigen Ende der 296 m langen Brücke ist ein 16 m breiter, horizontaler
                              										„Brückenkopf“, welcher an einer Längsseite 5 Kräne für Eisenerz und
                              									Zuschläge, von der anderen 4 Hebevorrichtungen für Kohle trägt. Die gehobenen
                              									Materialien werden in Fülltrichter gestürzt, aus denen die Seilbahnhunte beladen
                              									werden, deren jeder etwa 1 ¼ t faßt. Von der Küste bis zur Hütte läuft eine doppelte
                              									Seilbahnlinie: Erze und Zuschläge werden auf der einen, Kohle auf der anderen Linie
                              									befördert. Daß das Entladen, sowie das An- und Abkuppeln der Fördergefäße
                              									automatisch vor sich geht, ist wohl selbstverständlich.
                           Eine interessante, ebenfalls von Adolf Bleichert & Co.
                              									gebaute Verladeanlage für Steinkohlen findet sich bei Poeloe Laoet an der Südküste
                              									von Borneo. Von den im Innern der Insel liegenden
                              									Anthrazitgruben der Holländischen Gesellschaft: Steenkohlen
                                 										Maatschappii Poeloe, wird die geförderte Kohle an den Strand transportiert,
                              									welcher aber so seicht und schlammig ist, daß die Schiffe weit entfernt vom Land
                              									Anker werfen müssen. Das Problem wurde hier so gelöst, daß man auf eingerammten
                              									Holzpfählen ganz leicht konstruierte, eiserne Stützen aufstellte, die die
                              									Hängeschienen tragen. Die Fördergefäße werden von Hand gefüllt, entleeren sich
                              									dagegen automatisch in einem Trichter, von welchem aus die Kohle durch eine mittels
                              									Kran schwenkbare Rinne in den Laderaum des Schiffes gleitet. Leistungsfähigkeit der
                              									Anlage: 500 t Kohle in der Stunde.
                           Eine wichtige Folgerung kann aus den Ausführungen Tuppers
                              									gezogen werden: Es empfiehlt sich offenbar, solange die Verhältnisse nicht ins
                              									Riesenhafte wachsen (wie etwa im Eisenerzdistrikt an den großen Seen Nord-Amerikas),
                              									für das Verladen von Erzen in Schiffe an unzugänglichen Küsten leichte Konstruktionen zu wählen, auf welchen kleine
                                 										Mengen Fördergut fortlaufend oder in sehr geringen Abständen befördert
                              									werden. Es scheint dies, sowohl was technische Ausführung, als insbesondere Kosten
                              									und Wirtschaftlichkeit anbelangt, günstiger zu sein, als die Ausführung schwieriger,
                              									teurer Molen oder Piers, durch
                              									die zwar auch große Fahrzeuge schnell beladen werden können, die aber dann
                              									vielleicht wieder längere Zeit unbenutzt bleiben, abgesehen von dem erheblichen
                              									Widerstand, den solche Bauwerke dem Wasser und dem Wind bieten.
                           v. Reitzenstein.
                           Die Metalländerung bei Bearbeitung – eine Folge von
                                 										Kristallschiebungen? Auf der 19. Hauptversammlung der Deutschen
                              									Bunsengesellschaft für angewandte physikalische Chemie 1912 in Heidelberg berichtete
                              									Geh. Regierungsrat Prof. Dr. G. Tammann (Göttingen) u.a.
                              									folgendes:
                           Beim Drahtziehen und bei bleibenden Deformationen
                              									überhaupt steigt die Elastizitätsgrenze der Metalle; bei Kupfer bestenfalls bis zum
                              									14 fachen Werte des unbearbeiteten, lediglich durch Kristallisation von
                              									geschmolzenem Kupfer entstandenen Metallstückes. Der Elastizitätsmodul aber ändert
                              									sich bestenfalls nur um 20 v. H.; und um ungefähr ebensoviel auch wohl die
                              									elektrische Leitfähigkeit und vermutlich auch das Wärmeleitungsvermögen. Daß ich
                              									hierbei das spezifische Volumen des Metalls um einige 0,1 v. H. verringert, ist mit
                              									Sicherheit nachgewiesen. Anderseits wächst hierbei der Energieinhalt des Metalls, also
                              									sein latenter Wärmeinhalt und seine spezifische Wärme.
                           Man hat diese Aenderungen bisher sämtlich erklärt durch Verwandlung der ursprünglich
                              									weichen Kristalle in härtere oder sogar Uebergehen in amorphen Zustand. Beides aber
                              									ist ganz unvereinbar mit den Zustandsdiagrammen der Metalle und thermodynamisch
                              									unzulässig. Auch ändern sich die Eigenschaften der die Metallmasse aufbauenden
                              									Elementarstücke nachweisbar tatsächlich nicht. Im Kupfer,
                              									das durch Bearbeitung so sehr viel härter zu werden scheint, haben die von
                              									sichtbaren Gleitflächen begrenzten Metallstückchen vor und nach der Bearbeitung
                              									sklerometrisch gemessen genau dieselbe Härte. Einwandfrei erscheint hiergegen
                              									folgende Anschauung:
                           Alle festen Metalle sind stets Konglomerate von Kristalle
                              									oder Kristalliten. Deformiert man einen Kristall vorübergehend oder bleibend, so
                              									erfolgt seine Deformation homogen, also unter Wahrung des Kristallparallelismus
                              									derart, daß er sich je nach der Geschwindigkeit der Kraftwirkung und anderen
                              									Umständen in wenigen oder vielen aufeinandergleitenden Schichten in sich selbst
                              									parallel verschiebt. Für Plastizität eines Metalles ist also Bedingung, daß seine
                              									Elementarteile mindestens drei Systeme von Gleitflächen besitzen. Je größer die Zahl
                              									der Gleitflächen, desto besser die Plastizität. Durch Bildung von Gleitflächen
                              									schützt sich der Kristall bei starken Deformationen vor einer Verwirrung seiner
                              									regelmäßigen Raumgitterstruktur. Gewisse Stoffe besitzen nicht die Fähigkeit, in
                              									sich Gleitflächen zu bilden: Glas, Zelluloid, Eboint usw. Dafür sind sie aber
                              									ausschließlich im Temperaturgebiet ihrer Erweichung zu bearbeiten.
                           Wenn in einem Konglomerat die Kristalle regellos liegen, so müssen bei einer
                              									bestimmten Richtung der deformierenden Kraft in den günstig geschichteten
                              									Kristalliten dauernde Verschiebungen eintreten, während sie bei ungünstig
                              									gerichteten Kristalliten erst bei erheblichem Anwachsen der Kräfte vor sich gehen;
                              									wenn schließlich das Konglomerat eine genügend große Zahl von Verschiebungen
                              									gewährenden Gleitflächen angenommen hat, so tritt Fließen ein: die obere
                              									Elastizitätsgrenze ist erreicht.
                           Ein kalt gezogener „harter“ Draht besteht aus Lamellen, die auf den
                              									Gleitflächen kleinster Reibung in der Zugrichtung gegeneinander verschoben sind. Im
                              									ausgeglühten Draht ist die Orientierung regellos. Bei der Biegung des harten muß
                              									eine größere Kraft aufgewandt werden, weil Gleitflächen höherer Kräfte zu erzeugen
                              									sind, als im Drahte mit regelloser Kristallitenanordnung, da bei der Deformation
                              									zuerst die Gleitflächen der kleinsten Kräfte entstehen.
                           Bekanntlich kommen bei der Drahtfabrikation Risse und Brüche während der ersten
                              									Deformationen, also beim Vorwalzen viel leichter vor, als nachher beim dünneren
                              									Draht; und bei Drähten von weniger als 0,1 mm ⌀ kommen bei weiterem Ziehen überhaupt
                              									keine Fehlstellen mehr vor. Das erklärt sich alles damit, daß beim Ziehen dicker
                              									Drähte der Zusammenhang der aneinandergleitenden Lamellen besonders in der
                              									Richtung senkrecht zur Zugrichtung sich lockert, weil die Lamellen noch nicht
                              									dieselbe Anordnung haben. Glüht man dann den Draht aus, so bilden sich durch Wirkung
                              									der Oberflächenspannung der Lamellen wieder größere Kristallite, die nun
                              									gleichmäßiger angeordnet sind als die Kristalle, welche beim vorhergehenden
                              									Ausglühen entstanden waren. Abwechselndes Ziehen und Glühen (also Rekristallisation)
                              									wirkt eben derart, daß die Kristalliten sich mit ihren Gleitflächen kleinster
                              									Reibung parallel zur Zugrichtung ordnen. Von einer gewissen Dünne ab besteht daher
                              									der Draht aus einer Perlenschnur einzelner Kristalle, deren Gleitfläche kleinster
                              									Reibung in Richtung der Zugwirkung liegt, dann läßt er
                              									sich dünner ziehen ohne jede weitere Rekristallisation.
                           Durch Drahtziehen können drei verschiedene, auf das elektrische Leitvermögen wirkende
                              									Veränderungen vor sich gehen: 1. Rißbildung, 2. Orientierung des regellos
                              									orientierten Kristallits durch Schiebung nach Richtung der Ueberbeanspruchung des
                              									Materials und 3. Lockerung des Metalls an der Gleitfläche. Da die Erfahrung gelehrt
                              									hat, daß das Leitvermögen der Kristalle durch Ziehen immer abnimmt, so muß, wenn
                              									dies die Folge von 2 ist, für alle diese Metalle gelten, daß das Leitvermögen in der
                              									Richtung senkrecht zu den Gleitflächen kleinster Reibung größer ist als parallel zu
                              									ihnen. Credner fand, daß die Leitfähigkeitsverringerung
                              									infolge Ziehens durch Erhitzen des Drahtes vollständig zurückgeht; hingegen die
                              									infolge Tordierens entstandene vollständig bestehen bleibt; sonach wäre erstere
                              									offenbar durch 2 und 3 verursacht, letztere hingegen durch 1.
                           Das Leitvermögen eines metallischen Kristalles ist eine vektorielle Eigenschaft. Mateucci fand in einem Wismutkristall das Verhältnis der
                              									Leitfähigkeiten in den Richtungen senkrecht und parallel zur Spaltungsrichtung wie 1
                              									: 1,16. Nach Spring werden Zink, Blei, Cadmium, Silber
                              									und Wismut in hartem Zustand gegen dieselben Metalle in weichem Zustand als
                              									galvanisches Element geschaltet, schwach kathodisch polarisiert (von 0,0001 bis
                              									0,0038 Volt).
                           Da Trennungsflächen in einem ferromagnetischen Metall die magnetische Permeabilität
                              									verringern, so ist es wahrscheinlich, daß auch in diesem Sinne die Erzeugung von
                              									Gleitflächen bei Bearbeitung wirken wird. Wie denn bereits Goerens gezeigt hat, daß die magnetische Permeabilität bei Bearbeitung
                              									weichen Eisens stark abnimmt und erst nach Erhitzen über 400°, also beim
                              									Verschwinden der Gleitflächen wieder stark zunimmt. Im gleichen Sinne zu deuten ist
                              									wohl auch, daß Hysteresis und Koerzitivkraft durch Bearbeitung steigen und durch
                              									Erhitzen abnehmen.
                           Erich Schneckenberg.
                           ––––––––––
                           Lichtbogenschweißung für Kesselreparaturen in Eisengießereien
                                 										und Hüttenwerken. Ueber die praktische Anwendung der in letzter Zeit
                              									vielfach erörterten Lichtbogenschweißung bei Kesselreparaturen entnehmen wir dem
                              									Jahresberichte des Oberschi. Ueberwachungsvereins im Auszuge die folgenden
                              									interessanten Ausführungen. Obwohl die Ausführung von Reparaturen durch das
                              									autogene Schweißverfahren mittels Azetylensauerstoff auch im letzten Jahre
                              									zugenommen hat, scheint sich dasselbe doch nicht so einzubürgern, wie man erwartet
                              									hatte. Ein Grund liegt darin, daß nämlich – wie die Erfahrung gezeigt hat – Risse,
                              									die anscheinend sachgemäß geschweißt waren, später im Betriebe wieder zum Vorschein
                              									kamen. Es sollte daher bei derartigen Reparaturen mit großer Vorsicht verfahren
                              									werden. Von den aufgeführten Fällen, in denen die Schweißung im elektrischen
                              									Lichtbogen mit gutem Erfolge angewendet worden ist, soll hier nur einer
                              									wiedergegeben werden. Der Vorder- und Hinterboden eines Flammenrohrkessels von 90 qm
                              									Heizfläche und 9 Atm. Ueberdruck zeigte nicht nur an den Krempen, sondern auch an
                              									den Aushalsungen für die Flammrohre tiefgehende Anbrüche und Ausfressungen. Die
                              									Krempen und der Verstärkungsring waren stellenweise bis an die Nietköpfe
                              									abgefressen, sämtliche unteren Mantelbleche waren über und über in mehreren Schüssen
                              									bis auf 7¼ qm zusammenhängender Flächen korrodiert, eine sachgemäße Reparatur wäre
                              									nur durch Erneuerung der Kesselteile möglich gewesen. Da eine schnelle Reparatur
                              									nötig war, versuchte man die Mängel durch elektrische Schweißung zu beheben. Die
                              									Arbeit wurde in 20 Tagen fertiggestellt, die Druckprobe ergab nichts Nachteiliges.
                              									Die Kosten betrugen ohne den Stromverbrauch etwa 1300 M,
                              									an Strom wurden 2418 KW/Std., also im Durchschnitt 120 KW/Std. am Tag verbraucht.
                              									Die Selbstkosten für die KW/Std. betrugen nach Angabe 0,02 M, die gesamten
                              									Stromkosten für die 20 Tage mithin 50 M. Hinzu kommen noch die Kosten an
                              									Arbeitslöhnen in Höhe von 150 M, so daß sich die Gesamtkosten der Reparatur auf 1500
                              									M belaufen. Wäre die Reparatur durch Erneuerung der Kesselteile erfolgt, so hätten
                              									die Kosten etwa 4–5000 M ausgemacht. Daneben ist noch zu berücksichtigen, daß dann
                              									die Reparatur 3–4 Monate beansprucht hätte, während die Beseitigung der Schäden
                              									durch die Lichtbogenschweißung nur 3–4 Wochen dauerte.
                           Schorrig.
                           ––––––––––
                           Ueber die Erbauung und den Betrieb eines Wasserkraftwerkes an
                                 										der oberen Murg ist den badischen Landständen vor kurzem ein Gesetzentwurf
                              									vorgelegt, der sich auf die Ausnutzung der im Einzugsgebiet der Murg innerhalb
                              									Badens oberhalb Forbach vorhandenen Wasserkräfte auf Rechnung des Staates bezieht.
                              									Die Mittel zur Deckung der Baukosten und der in den ersten Jahren zu erwartenden
                              									Betriebsausfälle sollen im Wege des Anlehens als besondere Staatsschuld aufgebracht
                              									werden. Die Leitung des Baues und Betriebes des Werkes wird Sache der badischen
                              									Oberdirektion des Wasser- und Straßenbaues sein, zu deren Geschäftsbereich der Zweck
                              									des Werkes, nämlich die Hebung der wirtschaftlichen Kraft des Landes, gehört. Die
                              									badische Staatseisenbahnverwaltung, welche die Bearbeitung des Projektes bisher in
                              									Händen hatte, ist insofern nicht so sehr interessiert, als sie vorerst nur 10 bis 15
                              									Millionen Kilowattstunden von der im Murgwerk erzeugten Energie bedarf, die in
                              									der ersten Ausbaustufe 35 und in der zweiten Stufe 87,6 Millionen
                              									Kilowattstunden ausmachen wird.
                           Durch Ausnutzung der badischen Murgstrecke in Verbindung mit den Seitenbächen
                              									Raumünzach und Schwarzenbach kann eine Leistung etwa 11000 PS im Jahresdurchschnitt
                              									gewonnen werden, die durch Verbindung mit den vorhandenen Dampfzentralen der
                              									Eisenbahnverwaltung auf 15000 PS und durch Anschluß an die Anlagen auf
                              									württembergischem Gebiete auf 23000 PS erhöht werden kann.
                           Das Wasser der Murg soll unweit der Landesgrenze in einem kleinen Sammelbecken
                              									gestaut werden, aus diesem in ein Klärbecken fließen und dann durch einen Stollen,
                              									der auch das ebenso gereinigte Wasser der Raumünzach aufnimmt, zum Wasserschloß an
                              									der Lindenhalde oberhalb Forbach geführt werden. Von dort wird es dem Kraftwerk in
                              									zwei Druckrohren zugeführt. Außerdem wird unterhalb Hundsbach im Raumünzachtal und
                              									bei Schäfersgrüb im Schwarzenbachtal je eine Talsperre gebaut, deren Wasser
                              									gemeinsam einem zweiten höher gelegenen Wasserschloß an der Lindenhalde zugeführt
                              									wird. Auch von diesem führen zwei Druckrohre zum Kraftwerk, das also mit zwei
                              									verschiedenen Druckstufen arbeiten wird. An das Kraftwerk schließt sich ein
                              									Ausgleichbecken zur Regelung des Wasserabflusses für die Unterlieger. Zur Ausnutzung
                              									des Gefälles zwischen dem Becken und dem nächsten Unterlieger wird in der
                              									Abschlußmauer des Beckens ein zweites Kraftwerk eingebaut, das seinen Strom an das
                              									Hauptkraftwerk abgibt.
                           Das Sammelbecken im Murgtal erhält einen Gesamtinhalt von 435000 cbm und einen
                              									nutzbaren Inhalt von 320000 cbm, der Murgstollen wird mit einem Querschnitt von 8,2
                              									qm für eine Wassermenge von 14 cbm i. d. Sek. bemessen. Das Staubecken im
                              									Schwarzenbachtal erhält einen nutzbaren Inhalt von 10600000 cbm, der zugehörige
                              									Druckstollen von 1400 m Länge einen Querschnitt von 4,15 qm. Die Raumünzachtalsperre
                              									erhält einen nutzbaren Stauinhalt von 15000000 cbm.
                           Im Kraftwerk werden 12 Turbinen mit wagerechter Welle aufgestellt und zwar 6 Pelton-Turbinen für ein mittleres Nutzgefälle von 345 m
                              									und 6 Francis-Spiral-Turbinen für ein mittleres
                              									Nutzgefälle von 145,6 m. Die von den Turbinen angetriebenen Generatoren der oberen
                              									Druckstufe haben eine Höchstleistung von 3300 Kilowatt, die der unteren Druckstufe
                              									eine solche von 3000 Kilowatt. Sie erzeugen Drehstrom von 10000 Volt Spannung, die
                              									durch Transformatoren für die Fernleitung auf 100000 Volt erhöht wird.
                           Der erste Ausbau soll sich zunächst auf die untere Druckstufe im Anschluß an das
                              									Murgwehr beschränken. Die Kosten desselben sind ohne Bauzinsen und ohne Fernleitung
                              									auf 7794000 M veranschlagt, die des zweiten Ausbaues auf 12977000 M.
                           Eine Erweiterung der Anlage und damit Erhöhung der Durchschnittsleistung von 15000
                              									auf 20000 PS ist durch Anlage eines großen Staubeckens im Murgtal unterhalb des
                              									Ortes Obertal auf württembergischen Gebiete möglich, doch würden sich die Kosten
                              									dieser Erweiterung verhältnismäßig hoch, nämlich ohne Bauzinsen und ohne Fernleitung auf etwa
                              									24500000 M stellen.
                           Die Fernleitung soll sich von Forbach über Rastatt bis Mannheim erstrecken und von
                              									dort mit mittlerer Spannung nach Karlsruhe, Heidelberg und Bruchsal weitergeführt
                              									werden; ihre Kosten betragen ohne Bauzinsen für den ersten Ausbau 3625000 M, für den
                              									zweiten Ausbau 2179000 M.
                           Das Kraftwerk kann im ersten Ausbau allein dauernd 2200 PS abgeben und bei
                              									Unterstützung durch die bahneigenen Dampfzentralen ohne zulässige Erhöhung der
                              									Betriebskosten dauernd 6000 PS im Mittel. Nach vollem Ausbau treten an die Stelle
                              									dieser Zahlen 11000 bzw. 15000 PS. Für die Schwankungen des Strombedarfs ist hierbei
                              									angenommen, daß die Höchstleistung gleich dem dreifachen der durchschnittlichen
                              									ist.
                           Die Erzeugungskosten sind bei voller Belastung einschließlich Kosten der Fernleitung
                              									zu 3 Pf. f. d. KW/Std. gemessen an den Abgabestellen in den Schalthäusern,
                              									berechnet. Die Erzeugungskosten in den schon vorhandenen Dampfzentralen sind dabei
                              									zu 3,5 Pf. f. d. KW/Std. angenommen.
                           Für die Ausführung des Baues sowie die Uebernahme des späteren Betriebes des
                              									Murgwerkes durch den Staat spricht einmal der Wunsch, die Monopolstellung eines
                              									einzelnen Elektrizitätsunternehmens zu vermeiden; dazu kommt noch der Gedanke an die
                              									etwaige spätere weitergehende Elektrisierung der badischen Staatsbahnen. Auch würde
                              									das Werk sich sehr günstig mit einem Niederdruckwerke am Rhein oder Neckar verbinden
                              									lassen, wobei letzteres den festen Bedarf, das Murgwerk den Spitzenbedarf decken
                              									würde. Da aber bei Niederdruckwerken Schiffahrtsinteressen eine Hauptrolle spielen,
                              									ist es zweckmäßig, daß alle damit zusammenhängenden Anlagen in den Händen des
                              									Staates sich befinden. [Deutsche Straßen- und Kleinbahnzeitung 26. Oktober
                              									1912.]
                           Dipl.-Ing. Ritter.
                           ––––––––––
                           Ueber die mit Entfernungsmessernerreichbare Meßgenauigkeit. Der durchschnittliche
                              									Einstellfehler von Entfernungsmessern mit kurzer Basis am Standort läßt sich durch
                              									folgende Formel darstellen:
                           
                              de=\pm\,\frac{e^2\,\Delta}{b\,.\,\gamma}
                              
                                 
                                 Ueber Herleitung dieser Formel findet sich das Nähere in: von Hofe
                                    											„Fehlerquellen des Entfernungsmessers mit kurzer Basis am Standort“,
                                    											Festschrift der Firma Goerz 1911, S. 119 u. ff.
                                 
                              
                           In dieser Formel bezeichnet e die zu messende
                              									Entfernung, b die Basis des Instrumentes, γ die Vergrößerung und Δ
                              									die Einstellgenauigkeit beim Sehen mit der Vergrößerung 1. Diese letztere Größe
                              									hängt in erster Linie von der Seeschärfe des Beobachters ab, außerdem bis zu einem
                              									gewissen Grade von den Eigenschaften des Entfernungsmessers, nämlich von der Güte
                              									der Abbildung, von der Helligkeit des Bildes und von der mehr oder weniger geringen
                              									Dicke der Trennungslinie im Gesichtsfelde.
                           Wenn man im allgemeinen annimmt, daß diese Größe Δ
                              									einen Winkelwert von 10 Sekunden besitzt, d.h. also, daß im Sehen mit unbewaffnetem
                              									Auge der betr. Beobachter zwei Noniusstriche, die von der Augenpupille aus gerechnet
                              									um einen Winkelwert von 10 Sek. voneinander abweichen, als vollkommen ungebrochene,
                              									gerade Linie ansieht, also diesen Winkelunterschied nicht mehr wahrnimmt, und daß
                              									durch das Instrument diese Sehschärfe von 10 Sek. nicht beeinträchtigt wird, so hat
                              									man für die Größe Δ in der obigen Formel den Bogenwert
                              									dieses Winkels einzuführen, also
                           Δ = 0,00004848.
                           Man sieht also aus der Formel, daß der durchschnittliche
                              									Einstellfehler proportional dieser evtl. durch die Eigenschaften des Instrumentes
                              									etwas reduzierten Einstellgenauigkeit im freien Sehen ist. Ferner ist der
                              									durchschnittliche Meßfehler proportional dem Quadrat der Entfernung, die gemessen
                              									werden soll; dagegen ist er umgekehrt proportional der Basis und der Vergrößerung
                              									des Instrumentes.
                           Nimmt man zunächst einen Entfernungsmesser an, dessen Basis 1 m und dessen
                              									Vergrößerung den Wert 1 besitzt und will man mit diesem Entfernungsmesser ein Objekt
                              									messen, dessen Entfernung 1000 m beträgt, so wäre
                           de = 48,48 m oder rd. gerechnet = 50
                              									m;
                           d.h. der durchschnittliche Einstellfehler beträgt für die
                              									Einheit der Basis und der Vergrößerung 50 auf 1000 m. Man kann sich also als
                              									einfache Regel merken, daß der durchschnittliche Einstellfehler der modernen
                              									Entfernungsmesser für die Einheit der Basis und der Vergrößerung 5 v. H. pro km
                              									beträgt. In dieser Ausdrucksweise ist zugleich mit enthalten, daß der
                              									durchschnittliche Einstellfehler proportional dem Quadrat der zu messenden
                              									Entfernung steigt, denn wenn der Einstellfehler auf 1 km 5 v. H. beträgt, so hat er
                              									nach der angegebenen Regel für 2 km einen Wert von 10 v. H., d.h. 200 m usw.
                           Hat z.B. ein Entfernungsmesser eine Basis von 1,500 m und eine 17 malige
                              									Vergrößerung, so würde durchschnittlicher Einstellfehler pro km
                           \frac{5\mbox{ v.H.}}{1,500\,.\,17} oder rd. ⅕ v.
                              									H.
                           betragen d.h. also die Fehler sind
                           
                              
                                 auf
                                   500
                                 m
                                 1/10
                                 v.
                                 H.
                                 oder
                                 0,5
                                 m
                                 
                                 
                              
                                 „
                                 1000
                                 „
                                 ⅕
                                 „
                                 „
                                 „
                                 2,0
                                 „
                                 
                                 
                              
                                 „
                                 2000
                                 „
                                 ⅖
                                 „
                                 „
                                 „
                                 8,0
                                 „
                                 
                                 
                              
                                 „
                                 3000
                                 „
                                 ⅗
                                 „
                                 „
                                 „
                                 18,0
                                 „
                                 usw.
                                 
                              
                           Diese Werte gelten nur für günstige Verhältnisse, d.h. wenn der Beobachter eine gute
                              									Uebung im Messen besitzt, wenn das Ziel eine einigermaßen günstige Form hat und in
                              									guter Beleuchtung erscheint, und wenn der Entfernungsmesser nicht durch heftige
                              									Stöße oder starke Erwärmung gelitten hat. Sind alle diese Umstände verhältnismäßig
                              									ungünstig, so können selbst bei guten Instrumenten die Einstellfehler auf den
                              									vierfachen Betrag steigen, d.h. statt 5 v. H. pro km sind 20 v. H. pro km für die
                              									Einheit der Basis und der Vergrößerung als durchschnittliche Einstellfehler zu
                              									erwarten.
                           Dr. v. Hofe.
                           
                           Russisches Patentgesetz. Regeln über die zwangweise
                              									Enteignung von Patenten auf Erfingungen und Vervollkommnungen.
                           Zu dem am 16. Juli 1912 veröffentlichten Gesetz über die zwangweise Enteignung von
                              									Patenten auf Erfindungen vom 28. Juni 1912 (vgl. unsere Mitteilungen D. p. J. 1912,
                              									Bd. 327, S. 813 „Geheimpatente in Rußland“) hat die russische Regierung
                              									folgende (gekürzte) Ausführungsbestimmungen erlassen.
                           Patente auf Erfindungen und Vervollkommnungen können, wenn ein staatliches Interesse
                              									dazu vorliegt, zwangweise für den Staat enteignet werden. Die zwangweise Enteignung
                              									von Patenten ist nur in dem Fall zulässig, wenn zwischen der Regierung und dem
                              									Inhaber des Patentes ein gütlicher Vergleich über die Enteignung des Patentes nicht
                              									zustande gekommen ist.
                           Die zwangweise Enteignung kann vollständig sein, oder nur einen Teil der Erfindung
                              									oder einen Teil der Geltungsdauer des Patentes oder einzelne auf dem Patente
                              									beruhende Rechte betreffen.
                           Zwangweise enteignet werden können sowohl bereits erteilte Patente, wie auch erst
                              									angemeldete Erfindungen, auf die der Erfinder oder seine Rechtsnachfolger einen
                              									Schutzschein erhalten haben. Die zwangweise Enteignung von Patenten ist nur unter
                              									Entschädigung des Patentinhabers zulässig. Der Betrag dieser Entschädigung wird
                              									durch gerechte Abschätzung der Vorteile ermittelt, die der Patentinhaber durch die
                              									Verwertung seiner Erfindung erzielen könnte. Falls die Bemessung der Entschädigung
                              									auf dieser Grundlage untunlich oder offenbar unbillig für den Patentinhaber ist,
                              									wird auch der Nutzen in Betracht gezogen, den das zu enteignende Patent dem Staate
                              									bringen kann.
                           Die Entschädigung wird dem Inhaber des zu enteignenden Patentes zugesprochen. Dritte
                              									Personen haben sich wegen Entschädigung für Nachteile und Vorteile aus der
                              									zwangweisen Enteignung des Patentes an dessen Inhaber zu halten. Die zwangweise
                              									Enteignung von Patenten wird in jedem einzelnen Falle durch namentlichen
                              									kaiserlichen Erlaß genehmigt. Die Art der Entschädigung für ein zwangweise
                              									enteignetes Patent ist zwischen dem zuständigen Ressort und dem Patentinhaber zu
                              									vereinbaren; falls aber eine Vereinbarung nicht erzielt werden konnte, entweder von
                              									dem Ressort selbst oder von einer besonderen, beim Handelsministerium zu
                              									errichtenden Kommission oder vom Gericht festzusetzen, und zwar wird die
                              									Entschädigung entweder in Form einer bestimmten, auf einmal oder zu verschiedenen
                              									Fristen zahlbaren Summe oder in Form von Rentenzahlungen festgesetzt.
                           In außerordentlichen, durch die Forderungen der Landesverteidigung oder der
                              									öffentlichen Sicherheit hervorgerufenen Fällen kann auf Beschluß des Ministerrates
                              									die zwangweise Enteignung eines Patentes zur Benutzung stattfinden. Innerhalb von
                              									zwei Monaten nach dem Beschlusse des Ministerrates hat der betreffende Minister
                              									oder Ressortchef eine Vorlage wegen zwangweiser Enteignung des Patentes zu machen.
                              									Wird diese Vorlage abgelehnt, so hört die Benutzung des Patentes unverzüglich auf,
                              									wovon der Inhaber des Patentes in Kenntnis gesetzt wird; hierbei wird ihm auf Grund
                              									dieser Bestimmungen nur für die Zeit der tatsächlichen Benutzung seines Patentes
                              									eine Entschädigung zuerkannt.
                           Im Laufe von drei Monaten nach Verkündung des kaiserlichen Erlasses oder des
                              									Beschlusses des Ministerrates über die Enteignung des Patentes bezahlt die Regierung
                              									dem Inhaber oder hinterlegt als gerichtliches Depositum den Betrag, der von dem
                              									zuständigen Ressort als einmalige Entschädigung oder, falls die Entschädigung in
                              									mehreren Raten gezahlt wird, als erste Rate festgesetzt ist.
                           Der Inhaber eines zwangweise enteigneten Patentes kann eine Zuschlagentschädigung zu
                              									der ihm vom Ressort zuerkannten oder von ihm empfangenen Entschädigung fordern sowie
                              									um eine andere Art als die vom Ressort festgesetzte bitten. Derartige Gesuche sind
                              									dem Ressort vor Ablauf eines Jahres seit dem Ankauf des Patentes durch die Regierung
                              									einzureichen und sind von dem Ressort längstens innerhalb sechs Monaten nach ihrer
                              									Einreichung zu erledigen. Nach Eröffnung des Beschlusses des Ressorts über den
                              									Betrag und die Art der Entschädigung kann der Inhaber des zwangweise enteigneten
                              									Patentes innerhalb Jahresfrist beim Handelsminister die Revision des Beschlusses des
                              									Ressorts durch die besondere, beim Handelsministerium zu errichtende Kommission
                              									beantragen oder eine gerichtliche Klage auf allgemeiner Grundlage erheben. Von
                              									diesen beiden Rechtsmitteln kann jedoch nur eins ergriffen werden, so daß der
                              									Patentinhaber, der einen dieser Wege beschritten hat, den anderen nicht mehr
                              									einschlagen kann.
                           Wendet sich der Patentinhaber mit seiner Revision an die beim Handelsministerium zu
                              									errichtende Kommission, so sammelt diese alle erforderlichen Daten zur Festsetzung
                              									des Betrages und der Art der Entschädigung des Patentinhabers und beruft zur
                              									Klarstellung von Spezialfragen Sachverständige, sowohl nach eigener Auswahl wie nach
                              									Angabe des Patentinhabers; letzterer darf jedoch nicht mehr als zwei Sachverständige
                              									ernennen. Dem Inhaber des enteigneten Patentes wird ein begründeter Beschluß
                              									zugestellt, gegen den er innerhalb dreier Monate Beschwerde bei der besonderen
                              									Behörde des Reichsrates für Angelegenheiten betreffend die zwangweise Enteignung von
                              									Immobilien und die Entschädigung der Eigentümer einlegen kann.
                           Die vorstehenden Ausführungsbestimmungen des Gesetzes vom 28. Juni 1912 bekunden die
                              									löbliche Absicht der russischen Regierung, den Forderungen der Patentinhaber bzw.
                              									Erfinder bei der Enteignung von Patenten gerecht zu werden.
                           P. C. R.