| Titel: | Schutz gegen Maschinenschäden und Betriebsverlust. | 
| Autor: | Fr. Schnizer | 
| Fundstelle: | Band 328, Jahrgang 1913, S. 49 | 
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                        Schutz gegen Maschinenschäden und
                           								Betriebsverlust.
                        Von Fr. Schnizer in Eßlingen a.
                              									N.
                        SCHNIZER: Schutz gegen Maschinenschäden und
                           								Betriebsverlust.
                        
                     
                        
                           Wer mit Maschinen arbeitet, muß darauf sehen, daß diese Maschinen dauernd im
                              									Betrieb sind, sonst erleidet er Verluste. Der Industrielle setzt daher alles daran,
                              									um stets vollauf beschäftigt zu sein: Tag für Tag müssen die Drehbänke, die Pressen,
                              									Walzen, Sägen, Hobel- und Bohrmaschinen und wie sie alle heißen, diese Gehilfen des
                              									arbeitenden Menschen sich tummeln von früh bis spät, dann gedeiht das Geschäft und
                              									hebt sich der Verdienst. Eine Maschine, die still liegt, ist totes Kapital; sie
                              									bringt nichts ein. Der Industrielle scheut daher keine Mühe und keine Kosten, um
                              									Aufträge zu erhalten, er macht Reisen und Besuche, erläßt Anzeigen und macht
                              									Reklame.
                           Allein es kommt vor, – und häufig gerade dann, wenn der Betrieb vollauf beschäftigt
                              									ist – daß eine Maschine plötzlich beschädigt wird und stillgelegt werden muß. Für
                              									den Industriellen ist dies doppeltes Pech. Denn erstens verursacht die Reparatur
                              									eines Maschinenschadens in der Regel bedeutende Kosten, und zweitens entsteht durch
                              									den Stillstand einer Maschine bis zur Beendigung der Reparatur ein Betriebsverlust.
                              									Der Betriebsverlust erreicht besonders dann eine beträchtliche Höhe, wenn eine
                              									Kraftmaschine beschädigt ist und infolgedessen der ganze Betrieb stilliegen muß.
                           Der Industrielle ist natürlich bestrebt, Beschädigungen seiner Maschinenanlage
                              									hintanzuhalten. Er läßt von Zeit zu Zeit Untersuchungen der Maschinen vornehmen und
                              									die reparaturbedürftigen Teile erneuern. Er erreicht dadurch, daß keine
                              									minderwertigen, abgenutzten Teile in den Maschinen sich finden; er kann aber nicht
                              									hindern, daß der Zufall sein Spiel treibt und die
                              									Maschinen beschädigt.
                           Eine kleine Ursache kann leicht einen großen Schaden herbeiführen. Es kann z.B. einem ganz
                              									tüchtigen und zuverlässigen Arbeiter ein Versehen vorkommen; er läßt ein Werkzeug,
                              									ein Werkstück oder einen Putzlappen auf der Maschine liegen und setzt sie in Gang.
                              									Das Stück klemmt sich zwischen zwei sich bewegende Teile, und der Schaden ist
                              									da. Oder eine Schraube, eine Mutter, ein Bolzen lockert sich und fällt, ohne daß es
                              									jemand bemerkt, in den Gang der Maschine hinein: ein Krach und das Unglück ist
                              									geschehen. Die Schmierung wird versäumt, oder ein Schmierkanal verstopft sich:
                              									Kolben, Ventile, Wellen brennen fest oder ein Weißmetalllager schmilzt aus.
                              									Dampfmaschinen werden häufig durch Wasserschlag (Eindringen von Wasser in den
                              									Zylinderraum) beschädigt; an Dampfkesseln kommen häufig Einbeulungen an den
                              									Flammrohren oder Verbiegungen der Wasserrohre vor, die durch Wassermangel verursacht
                              									sind und meistens recht bedeutende Reparaturkosten erfordern.
                           Trotz aller Fortschritte der Technik werden elektrische
                                 										Maschinen, Apparate und Leitungen häufig durch Kurzschluß beschädigt.
                              									Solche Schäden machen dann Neuwicklungen von Ankern oder Spulen und Neuisolationen
                              									nötig.
                           Die Arbeitsweise der Maschinen ist hierin der menschlichen
                              									Tätigkeit ähnlich: auch der arbeitende Mensch ist bestrebt, seine Arbeitskraft
                              									dauernd ungeschwächt zu erhalten. Er sorgt deshalb für vernünftige Lebens- und
                              									Ernährungsweise, er geht zum Arzt, wenn er sich unwohl fühlt, ehe sich eine
                              									Krankheit zu einem dauernden Schaden ausgewachsen hat, und er unternimmt, wenn
                              									irgend möglich, alljährlich eine Erholungsreise. Aber damit allein ist's noch nicht
                              									getan. Der Mensch kann auf der Straße ausgleiten und sich verletzen oder von der
                              									Straßenbahn falsch abspringen und stürzen. Der Unfall hat seine Berechnungen
                              									durchkreuzt. Gegen die nachteiligen Folgen, die der Zufall für die menschlische
                              									Arbeitskraft hat, kann nur die Versicherung Schutz bieten und jeder vorsichtige
                              									Mensch, der auf seine Arbeitskraft angewiesen ist, wird daher rechtzeitig eine
                              									Unfallversicherung nehmen.
                           Auch bei Maschinen kann Schutz gegen Schäden, die durch Zufall entstehen, nur durch
                              									eine Versicherung der Maschinen gegen Unfälle und durch
                              									Versicherung gegen Betriebsverlust aus Maschinenunfällen
                              									erreicht werden. Die Maschinen- und Betriebsverlustversicherung ist eine der
                              									jüngsten Versicherungsarten; sie hat sich aber in den wenigen Jahren ihres Bestehens
                              									bereits große Zuneigung bei den Industriellen erworben. Sie eignet sich für große
                              									Betriebe, die Maschinen im Wert von Millionen von Mark in großen Maschinenhallen
                              									stehen haben, wie für kleine Betriebe, wo in enger Werkstatt nur einige wenige
                              									Arbeitsmaschinen von einem Elektromotor angetrieben werden. Denn ob der Betrieb groß
                              									ist oder klein, das Feiern der Maschinen kann keiner ertragen.
                           Der Vorteil, den eine Maschinen- und
                              									Betriebsverlustversicherung bietet, ist der, daß der Maschinenbesitzer gegen Zahlung
                              									einer bestimmten, mäßigen Prämie sichergestellt ist vor plötzlichen, vielleicht
                              									recht bedeutenden Belastungen seines Unkostenkontos. Er kann, wenn er versichert
                              									ist, mit einem bestimmten nicht übermäßig hohen Betrag in seiner Bilanz rechnen,
                              									während der Maschinenbesitzer, der eine solche Versicherung nicht eingegangen hat,
                              									stets befürchten muß, durch einen Unfall seiner Maschinen einen Verlust zu erleiden,
                              									der u. U. den ganzen Gewinn des Jahres oder jedenfalls einen großen Teil desselben
                              									verzehrt.
                           Die Maschinen- und Betriebsverlustversicherung wird bis jetzt nur von einigen wenigen
                              									Versicherungs-Gesellschaften, u.a. von der Stuttgarter Mit- und
                              									Rückversicherungs-Aktien-Gesellschaft in Stuttgart geboten. Es werden ersetzt in der Maschinenversicherung bei einem reparierbaren
                              									Schaden die Kosten für Ersatzteile, Fracht und Montage unter Zugrundelegung der
                              									einfachen Werktaglöhnung, d.h. also diejenigen Kosten, die zur Wiederherstellung der
                              									beschädigten Sachen in den früheren Zustand nötig sind. Kosten für Veränderungen und
                              									Verbesserungen über diesen Zustand hinaus, die anläßlich der Reparatur etwa
                              									vorgenommen werden, werden natürlich nicht ersetzt. Bei völliger Zerstörung einer
                              									versicherten Sache wird der Wert ersetzt, den die versicherte Sache unmittelbar vor
                              									dem Schadenereignis gehabt hat.
                           Die Betriebsverlustversicherung umfaßt denjenigen
                              									Betriebsverlust, der durch Stillstand der Maschinen infolge eines unter den
                              									Versicherungsschutz fallenden Maschinenschadens entsteht. Hier kommen hauptsächlich
                              									folgende Schädigungen in Betracht: Verminderung der Produktion durch den
                              									Betriebsstillstand, Beschädigung oder Entwertung der Rohmaterialien, die infolge des
                              									Stillstands nicht verarbeitet werden können, Lohnzahlungen an Arbeiter, die während
                              									der Dauer des Betriebsstillstands nicht angemessen beschäftigt werden können, aber
                              									trotzdem entlohnt werden müssen. Die Betriebsverlustversicherung umfaßt also den
                              									entgangenen Verdienst wie auch die wirklich bezahlten Unkosten. Wenn durch besondere
                              									Maßnahmen des Versicherten der Betriebsverlust vermindert wird, so fallen die
                              									Kosten, die diese Maßnahmen verursacht haben, der Versicherungsgesellschaft zur
                              									Last. Eine solche Maßnahme ist z.B. das Aufstellen einer Aushilfsmaschine, in der
                              									Regel eine Lokomobile, für eine beschädigte Kraftmaschine. Denn die Reparatur
                              									eines Schadens an einer Kraftmaschine – etwa das Einsetzen eines neuen Zylinders –
                              									nimmt oft Wochen in Anspruch und ein so langer Stillstand verursacht einen
                              									beträchtlichen Verlust.
                           Die Ersatzleistung der Versicherungsgesellschaft für Betriebsverlust ist in der Regel auf 100, mitunter auch
                              									mehr Prozent der Entschädigung für Maschinenunfall festgesetzt. Es ist allerdings
                              									möglich, daß der Betriebsverlust auch einmal höher wird als der Maschinenschaden. Im
                              									Allgemeinen hat jedoch ein geringer Maschinenschaden nur einen kurzen
                              									Betriebsstillstand und damit einen geringeren Betriebsverlust zur Folge und
                              									umgekehrt verursacht ein höherer Maschinenschaden auch einen höheren
                              									Betriebsverlust. Höhe des Maschinenschadens und Betriebsverlust stehen also stets in
                              									einem gewissen Verhältnis zueinander, und es dürfte der Fall nur ausnahmsweise
                              									eintreten, daß der Betriebsverlust wesentlich höher wird als der Betrag des
                              									Maschinenschadens.
                           Im Schadenfall ist natürlich sofortige Mitteilung an die
                              									Versicherungsgesellschaft nötig, damit festgestellt werden kann, welcher Art der
                              									Schaden ist, und welchen Umfang er erreicht. Um die Höhe des Schadens in
                              									einwandfreier Weise feststellen zu können, ist ein Abschätzungsverfahren durch
                              									Sachverständige vorgesehen, derart, daß der Versicherte sowohl als die
                              									Versicherungsgesellschaft einen Sachverständigen ernennen, die dann beide gemeinsam
                              									einen Obmann wählen, der über etwa streitig gebliebene Punkte entscheidet. Durch
                              									dieses Verfahren soll eine objektive Feststellung der Schadenhöhe ermöglicht
                              									werden.
                           Auf Schäden, die auf den normalen Gebrauch der Maschinen
                              									zurückzuführen sind, erstreckt sich der Versicherungsschutz nicht; also Schäden, die
                              									durch natürliche Abnutzung entstehen, sind nicht ersatzpflichtig. Die
                              									Maschinenversicherung ist keine Lebens-, sondern eine Unfallversicherung und der
                              									Versicherungsnehmer hat es in der Hand, größere Schäden infolge natürlicher
                              									Abnutzung zu vermeiden, indem er seine Maschinen regelmäßig nachsehen und die
                              									abgenutzten Teile rechtzeitig durch neue ersetzen läßt.
                           Ebenso können Bagatellschäden nicht Gegenstand des
                              									Versicherungsvertrags sein. Die Maschinenversicherung will Schutz bieten gegen
                              									pekuniär schwer schädigende Unfälle; gegen kleine und kleinste Schäden ist eine
                              									Versicherung unnötig. Das Versicherte übernimmt daher einen gewissen niedrigen
                              									Betrages Selbstversicherung.
                           Die Möglichkeit des Eintritts von Schäden ist natürlich
                              									bei den verschiedenen Maschinenarten verschieden. Am meisten sind Kraftmaschinen Beschädigungen ausgesetzt. Die in diesen
                              									Maschinen bewirkte Erzeugung der Energie bedingt eine besonders starke Beanspruchung
                              									der Maschine als Ganzes und die in einzelnen Teilen aufgespeicherte Energie kann
                              									einen geringen Defekt leicht zur Katastrophe vergrößern. Hierfür einige Beispiele
                              									aus der Praxis, die zeigen, wie eine geringe Ursache einen bedeutenden Schaden
                              									herbeiführen kann.
                           
                           In einer Dampfziegelei in Schlesien explodierte das
                              									Schwungrad infolge gesteigerter Tourenzahl, da der Regulatorriemen riß, und der
                              									Regulator nicht mehr funktionierte. Die fortgeschleuderten Bruchstücke des
                              									Schwungrads beschädigten eine Dynamomaschine und das Maschinenhaus, töteten den
                              									Maschinisten und verletzten den Betriebsleiter schwer. Die Beiden waren
                              									herbeigeeilt, um die rasend laufende Maschine abzustellen. Der Schaden ereignete
                              									sich in der Hauptsaison des Ziegeleibetriebs, der durch den Stillstand des Betriebs
                              									verursachte Betriebsverlust erreichte eine gewaltige Höhe.
                           In einer rheinischen Elektrizitätszentrale sollten die 8
                              									vorhandenen Wasserturbinen zwecks Reinigung geöffnet werden. Die Turbinendeckel
                              									waren infolge jahrelanger Benutzung festgerostet. Beim Herunterpressen derselben mit
                              									Schrauben und Keilen zerbrachen zwei Deckel und mußten mit bedeutenden Kosten
                              									erneuert werden.
                           An der Dampfmaschine eines Dampfmühlenwerks in Sachsen riß
                              									aus unbekannter Ursache eine der beiden Schrauben am Kopf der Pleuelstange ab. Die
                              									andere Kopfschraube riß nun natürlich gleichfalls ab. Der freigewordene Kolben
                              									schlug gegen den hinteren Zylinderdeckel, zertrümmerte diesen und ging selbst in
                              									Stücke. Kolbenstange, Pleuelstange, Stopfbüchsen usw. erlitten Beschädigungen. Bei
                              									diesem Unfall erhielt der Kreuzkopf einen Haarriß, der von den Monteuren nicht
                              									bemerkt wurde. Der Riß vergrößerte sich durch die Beanspruchung des Betriebs, so daß
                              									die Maschine nach einigen Monaten wiederum in ähnlicher Weise beschädigt wurde.
                              									Durch den zweimaligen Stillstand entstand ein hoher Betriebsverlust.
                           Nächst den Kraftmaschinen sind die Leiter der Energie, die Transmissionsanlagen, häufigen und schweren Unfällen ausgesetzt. An einer
                              									großen Transmission brach die Sohlplatte eines Stehlagers infolge einer vorhandenen
                              									Lunkerstelle. Die Transmission senkte sich an dieser Stelle, und die Welle lief
                              									nicht mehr zentrisch. Dadurch entstanden in der Hillkupplung Spannungen, die die
                              									Kupplung schließlich zersprengten. Auch hier richteten die fortgeschleuderten Stücke
                              									allerlei Schaden an.
                           Dampfkesselschäden sind keine Seltenheit, und sie sind, da
                              									sie leicht einen bedeutenden Umfang annehmen, sehr gefürchtet. Das richtige
                              									Funktionieren eines Dampfkesselbetriebs hängt von so vielen Kleinigkeiten ab, daß es
                              									nur eines geringfügigen Zufalls oder einer kleinen Unachtsamkeit des Heizers bedarf,
                              									um den Kessel zu beschädigen. Dies zeigt folgender Vorfall:
                           Das Wasserstandsglas eines Zweiflammrohrkessels hatte sich
                              									verstopft; der Wasserstand im Kessel sank, ohne das es der Heizer bemerkte. Beim
                              									Auflockern des Feuers sah der Heizer, daß Einbeulungen an den Flammrohren vorhanden
                              									waren. Trotzdem er sofort das Feuer herausriß, mußten die ersten Schüsse der
                              									Flammrohre (Wellrohre) erneuert werden.
                           Arbeitsmaschinen verhalten sich natürlich ganz
                              									verschieden, was die Häufigkeit und die Schwere von Schäden anbetrifft.
                           So werden Buchdruckereimaschinen
                              									meistens durch Einfallen irgend eines Gegenstandes oder durch Lockern und
                              									Zwischenfallen einer Schraube oder Mutter, einer Rolle oder sonst eines kleinen
                              									Maschinenteiles beschädigt. Die verschiedensten Gegenstände bleiben auf der Maschine
                              									liegen und fallen zwischen die sich bewegenden Teile: Schraubenschlüssel,
                              									Papierfetzen, Putzlappen, Kartonstücke, kleine Bleistifte usw. Da
                              									Buchdruckereimaschinen sehr empfindlich sind und sehr sorgfältig repariert werden
                              									müssen, so stellt eine Buchdruckereimaschinenanlage ein bedeutendes Risiko dar.
                           In Bierbrauereien kommt es häufig vor, daß am Kompressor
                              									der Kühlanlage ein Ventilkegel abbricht, in den Zylinderraum fällt und sich zwischen
                              									Kolben und Zylinderdeckel klemmt. Dadurch wird entweder der Kolben oder der
                              									Zylinderdeckel oder beide beschädigt, außerdem wird in der Regel noch die Kolben-
                              									und Pleuelstange verbogen.
                           Die großen Papiermaschinen in Papierfabriken erleiden
                              									häufig Unfälle, indem durch die Papiermasse irgend ein Fremdkörper zwischen die
                              									wertvollen Walzen gelangt, die dann erneuert werden müssen.
                           In Betrieben der Eisen- und Metallbearbeitungsindustrie
                              									sind Pressen und Walzen besonders gefährdete Objekte. Die gußeisernen Ständer dieser
                              									Maschinen brechen häufig, ohne daß eine bestimmte Ursache für diese Schäden
                              									angegeben werden kann. Große Gußstücke erleiden überhaupt häufig Risse, ohne
                              									eigentlichen Grund, und es ist bis jetzt noch nicht in einwandfreier Weise
                              									festgestellt, worauf solche Schäden zurückzuführen sind. Häufig dürften
                              									Materialspannungen, die beim Gießen entstanden sind, eine Rolle dabei spielen oder
                              									Wärmedehnungen bei Stücken, die wechselnder Temperatur ausgesetzt sind, z.B. bei
                              									Dampf Zylindern. Es ist jedoch eine offene Frage, ob nicht ganz normale Gußstücke
                              									(oder auch komplizierte Stücke aus Stahl, z.B. Kurbelwellen), die ungünstig
                              									beansprucht werden, im Laufe der Zeit infolge der dauernden Anstrengung durch den
                              									Betrieb an Festigkeit so stark verlieren, daß sie schließlich an dem
                              									stärkstbeanspruchten Querschnitt brechen. Es scheint, daß selbst bei ganz normalen
                              									und genügend starken Stücken unter gewissen ungünstigen Beanspruchungs-Verhältnissen
                              									mit der Zeit eine Lockerung des Gefüges eintritt, die schließlich zum Bruch
                              									führt.
                           Es würde zu weit führen, wollte man alle Spezialmaschinen und alle verschiedenen
                              									Schadenmöglichkeiten aufführen. Es sei nur noch darauf hingewiesen, daß es kaum eine
                              									Maschinenart gibt, die nicht den verschiedensten Unfällen ausgesetzt wäre.
                           Die deutsche Volkswirtschaft industrialisiert sich mit jedem Jahre mehr. Viele neue
                              									gewerbliche Betriebe entstehen. Bedingung aber für das Gedeihen des Gewerbebetriebes
                              									ist, daß der Betrieb stets ohne Störung arbeitet bzw. daß der Unternehmer bei
                              									Eintreten einer Störung infolge eines Maschinenunfalls gegen die zwiefachen
                              									Nachteile des Unfalls (Reparaturkosten und Betriebsverlust) geschützt ist.
                              									Zweifellos kommt der Maschinen- und Betriebsverlust-Versicherung deshalb eine hohe
                              									Bedeutung zu und diese junge Versicherungssparte dürfte eine große Zukunft noch vor
                              									sich haben.