| Titel: | Polytechnische Rundschau. | 
| Fundstelle: | Band 328, Jahrgang 1913, S. 298 | 
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                        Polytechnische Rundschau.
                        Polytechnische Rundschau.
                        
                     
                        
                           Weltrekordflug des Leutnant Canter auf Rumpler-Taube mit
                                 										85 PS-Sechszylinder-Stahl-Mercedes-Motor. Leutnant Canter und sein Passagier Leutnant Böhmer, die
                              									nach Jüterbog abkommandiert waren, um die Verwendungsmöglichkeit der Flugzeuge für
                              									artilleristische Zwecke zu erproben, hatten schon lange die Absicht, einen großen
                              									Rundflug durch Deutschland anzutreten. Zu diesem Zweck wurde die mit einem 85
                              										PS-Sechszylinder-Stahl-Mercedes-Motor versehene Rumpler-Taube mit besonders großem Benzinreservoir, das
                              									ein vielstündiges Verweilen in der Luft gestatten sollte, ausgerüstet. Endlich am
                              									31. März gestatteten die Witterungsverhältnisse die Ausführung dieses Vorhabens. Der
                              									Start fand in Jüterbog um 6 Uhr 51 Minuten vormittags statt. An Bord befanden sich
                              									190 l Benzin und 25 kg Oel, da ein Stundenverbrauch von 30 l angenommen wurde. Die
                              									Absicht Leutnant Canters war, den Flug zunächst in
                              									nordöstlicher Richtung aufzunehmen und die definitive Entscheidung, ob nach
                              									Königsberg oder nach Holstein geflogen werden sollte, erst in Küstrin zu treffen,
                              									bis die Witterungsverhältnisse einigermaßen geklärt waren. Der Weg ging nun zunächst
                              									nach Johannisthai, das 7 Uhr 37 Minuten erreicht wurde. Hierauf wurde Berlin
                              									überflogen, und 8 Uhr 38 Minuten Küstrin erreicht. Hier entschied sich Canter, wegen der außerordentlich starken Gegenwinde,
                              									einen nördlichen Kurs einzuschlagen. Es wurde zunächst der Weg nach Stettin
                              									genommen, wo man um 9 Uhr 35 Minuten anlangte. Hier wurde eine Meldung abgeworfen,
                              									deren Eintreffen vom Oberpostrat Schwieger bestätigt
                              									wurde. Von Stettin wurde dann nordwestliche Richtung eingeschlagen, und zunächst
                              									Neubrandenburg um 10 Uhr 39 Minuten, Lübeck um 12 Uhr 30 Minuten erreicht. Da die
                              										Rumpler-Taube fast sechs Stunden in der Luft war, und
                              									wegen sehr tiefliegender Wolken und der Nähe des Meeres, sowie des zur Neige
                              									gehenden Benzinvorrates, mußte an die Landung gedacht werden. Diese wurde um 1 Uhr
                              									04 Minuten in Malente-Gremsmühlen auf dem Gute Rodensande glatt vollzogen. Vor der
                              									Landung vollführte Leutnant Canter noch über dem Lübecker
                              									See lange Kreise, um den Zeitweltrekord, den er bereits gesichert hatte, möglichst
                              									auszudehnen. Die genaue Gesamtzeit, welche Canter
                              									durchflog, ist 6 Stunden und 13 Minuten, die durchschnittliche Höhe betrug 750 bis
                              									800 m, die größte erreichte Höhe 950 m. Ohne Rücksicht auf die Kreisflüge beim
                              									Starten und beim Landen betrug die zurückgelegte Strecke genau 599 km, so daß sich
                              									eine mittlere Geschwindigkeit von 97,4 km ergab. Es muß insbesondere auch in
                              									Betracht gezogen werden, daß derartige Ueberlandflüge an das Können des Piloten
                              									ungleich höhere Anforderungen stellen, als die sogen. Flugplatzrekorde, da
                              									bedeutende meteorologische Kenntnisse für die Orientierung nötig sind und die
                              									Haupterschwerung der zu lösenden Aufgabe darstellen. Der verwendete Motor ist ein 85
                              										PS-Sechszylinder-Stahl-Mercedes-Motor, der im
                              									Kaiserpreis-Wettbewerb den zweiten Preis erstehen konnte. Dieser Ueberlandflug Canters mit Passagier bedeutet für die deutsche Aviatik
                              									einen besonderen Erfolg und zeigt wieder, daß sie den Vergleich mit der anderer
                              									Länder nicht zu scheuen braucht. Der junge schneidige Offizier hat durch diese
                              									Leistung, diesen doppelten Weltrekord, die sogen. großen Kanonen des Auslandes nicht
                              									etwa mit einer Spezialmaschine, sondern mit einer normalen Militärmaschine glatt
                              									überboten. Die bisherige größte Leistung war: Leutnant Baarigton Kennet auf einem englischen Eindecker, Typ Neuport, 401,5 km in 4 Stunden 51 Minuten. Es ist somit durch die
                              									zurückgelegte Strecke zugleich ein Ueberland-Distanzweltrekord erreicht.
                           Leutnant Canter hatte die Absicht, seinen Flug gleich
                              									fortzusetzen, konnte dies aber nicht ausführen, da er durch besonders schlechtes
                              									Wetter zurückgehalten wurde. Da kein Zelt zur Verfügung stand, mußte die Rumpler-Taube mehrere Tage und Nächte unbedeckt im
                              									Freien, Sturm und Regen ausgesetzt, zubringen. Um nicht von den Winden fortgerissen
                              									zu werden, wurde die Maschine durch Stricke und Pflöcke in der Erde fest verankert.
                              									Am 2. April klärte sich das Wetter auf, und Leutnant Canter unternahm zuerst einige Probeflüge, um festzustellen, ob die
                              									Maschine durch den Aufenthalt im freien Felde nicht gelitten hatte. Am 3. April 1913
                              									um 8 Uhr 5 Minuten startete Canter von Malente, überflog
                              									Plön und flog nach Kiel. Dort kreuzte Canter längere Zeit
                              									über dem Kieler Hafen, in dem auch der russische Kreuzer „Russija“ lag. Um 9
                              									Uhr 15 Minuten erfolgte die Landung auf dem Spiel- und Sportplatz, dort wurde das
                              									Flugzeug in der Zeppelin- Halle untergebracht. Leutnant Canter und Boehmer wurden von dem Chef der
                              									Marinestation, Exzellenz von Cörper, gastfreundlich
                              									aufgenommen, ebenso von dem Vorstande des Nordmarkenvereins, Direktor Claassen. In Kiel begann das Wetter wieder sehr stürmisch
                              									zu werden, und der Abflug konnte daher erst am 6. April bewirkt werden. Der Flug
                              									ging nun nach Hamburg, das um 3 Uhr 19 Min. erreicht wurde. Die Landung geschah auf
                              									der Barenfelder Rennbahn, zum Zweck der Benzinaufnahme. Da dort kein genügendes
                              									Benzin aufzutreiben war, flog Canter nach dem
                              									Fuhlsbütteler Flugplatz. Unterdessen war es zu spät geworden, um den Flug nach
                              									Berlin fortzusetzen, und so begnügte sich Canter noch mit
                              									einigen Probeflügen, bei denen er es bis zu einer Höhe von 2700 m brachte. Da am 7.
                              									April das Wetter zu schlecht war, konnte der Flug erst am 8. April fortgesetzt
                              									werden. Der Start fand unter sehr ungünstigen und schwierigen Windverhältnissen um 7
                              									Uhr 5 Minuten statt. Es wurde nun Lauenburg um 7 Uhr 45 Minuten, Dömitz um 8 Uhr 20
                              									Minuten, Wittenberge um 8 Uhr 44 Minuten, Nauen um 9 Uhr 40 Minuten überflogen,
                              									worauf die Landung auf dem Döberitzer Flugplatz um 9 Uhr 45 Minuten glatt erfolgte.
                              									Diese 255 km wurden in 2 Stunden 40 Minuten zurückgelegt, was einer mittleren
                              									Geschwindigkeit von 95 km entspricht. Das Wetter, das am Anfang der Fahrt sehr
                              									günstig war, war bei dem letzten Teil des Fluges sehr schlecht. Abgesehen von den
                              									starken Böen kam die Rumpler – Taube in schwere
                              									Regenschauer. Die größte Höhe betrug 1000 m, der Durchschnitt 800 m. Die letzte
                              									Strecke wurde wegen der sehr tiefgehenden Wolken in Höhe von 400 m durchflogen.
                              									Während des ganzen Rundfluges, der 11 Stunden 34 Minuten und etwa 1200 km betrug,
                              									wurde weder an dem Motor noch an dem Flugzeug irgend eine Reparatur vorgenommen.
                              									Desgleichen ist festzustellen, daß alle Arbeiten zum Betrieb des Flugzeuges, wie
                              									Benzin-, Oel-Auffüllen usw. durch Leutnant Canter und
                              									seinen Passagier nur mit Hilfe der an Bord befindlichen Hilfsmittel ausgeführt
                              									wurden. Um die Länge des Gesamtfluges besser beurteilen zu können, sei hier noch
                              									ausgeführt, daß diese Strecke doppelt so lang ist wie die des in diesem Jahre
                              									auszuführenden Prinz-Heinrich-Fluges, und daß Leutnant Canter für diese Strecke trotz meist sehr ungünstiger
                              									Witterungsverhältnisse nur 4 Flugtage benötigte. Wenn diese Leistung von einem
                              									Zivilpiloten ausgeführt worden wäre, betrügen die von der National-Flugspende
                              									ausgeschriebenen Preise für den Weltrekord in der Stunde 1000 M, gleich 6000 M, und
                              									eine monatliche Rente von 3000 M bis zum Höchstbetrage von 15000 M bzw. bis zu dem
                              									Tage, an dem der Rekord von einem anderen Flieger geschlagen wird.
                           ––––––––––
                           Der wassergekühlte Hohlrost. Die Erkenntnis, daß im
                              									Kesselhause die größte Energieumsetzung bei Uebertragung des chemisch gebundenen
                              									Arbeitsvermögens des Brennstoffes an den Wasserdampf stattfindet, hat in neuerer
                              									Zeit zu zahlreichen Verbesserungen auf dem Gebiet der Dampferzeugung geführt. Neue
                              									Kesselkonstruktionen sind entstanden, selbsttätige Beschickung und mechanische
                              									Transportanlagen finden sich vielfach, geeignete Meßinstrumente ermöglichen eine
                              									Kontrolle der Verbrennungsvorgänge; nur der Rost, auf welchem doch gerade die
                              									Verbrennung selbst stattfindet, hat meist die alte Form behalten. Als einziger
                              									Fortschritt wäre die Einführung des Wanderrostes bei größeren Kesselanlagen zu
                              									bezeichnen. Die Tatsache, daß der Rost nach wie vor aus gußeisernen Vollstäben
                              									gebildet wird, legt den Gedanken nahe, daß diese Konstruktion eine recht vollkommene
                              									sei. Dies trifft indessen keinesfalls zu. Der alte nicht gekühlte Rost leidet stark
                              									durch die hohen Temperaturen. Die Stäbe werden an der- Oberfläche porös, Schlacke
                              									backt an ihnen fest, und es bildet sich allmählich eine aus Verbrennungsrückständen
                              									bestehende Brücke zwischen den Stäben, welche die Luftschlitze verschließt. Um
                              									diesen Uebelstand zu vermeiden, ist in kürzeren Zwischenräumen ein sorgfältiges
                              									Abschlacken mit schwerem Schürzeug notwendig, so daß während geraumer Zeit die
                              									Feuertüren offen stehen und kalte Luft einströmen lassen. Gerade bei hochwertigem
                              									Brennstoff tritt das schädliche Anbacken der Schlacke ein, da zu seiner Verbrennung
                              									ein geringerer Zug genügt als bei der Verwendung von minderwertigen Brennstoffen,
                              									und somit die Luftkühlung ganz unbedeutend ist. Sofern man nun gezwungen ist,
                              									hervorragenden Brennstoff auf dem alten Vollrost zu verwenden, sucht man durch
                              									Unterwind und feuchte Luft eine stärkere Kühlung zu erzielen. Dieses Hilfsmittel hat
                              									den Nachteil, daß die Verbrennungsgase viel Flugasche mit sich führen, da durch das
                              									Gebläse, welches
                              									den Unterwind erzeugt, der Abbrand zum Teil in die Brennstoffschicht getrieben wird.
                              									Verwendet man ferner ein Dampfstrahlgebläse, so tritt ein Wärmeverlust infolge der
                              									Verdampfung des ständig in das Feuer geblasenen Wasserstaubes ein. In weitaus
                              									vorteilhafterer Weise wird das Offenbleiben der Luftschlitze durch die Verwendung
                              									des wassergekühlten Hohlrostes. erreicht. Das Verdienst, diesen eingeführt zu haben,
                              									gebührt den Ingenieuren Joh. H. Mehrtens und Robert Grabowsky, von denen der letztere die Roste, System Mehrtens, für die Deutschen
                                 										Prometheus Hohlrost-Werke in Hannover herstellt. Wie die Abbildung zeigt,
                              									ist bei den jetzigen Ausführungen eine zweiteilige Wasserkammer a vorhanden, in die von unten durch die Oeffnung b das Kühlwasser eintritt. Durch die Oeffnung c gelangt das Wasser in den unteren Hohlraum d des Roststabes, steigt dann in den oberen Hohlraum
                              										e und kommt in die obere Hälfte f der Wasserkammer.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 328, S. 300
                              Längsschnitt durch den Rost
                              
                           Von dort geht es durch die Oeffnung g in eine Rohrleitung, die es zu einem Reiniger führt. Nach dem Durchgang
                              									durch diesen kann das Kühlwasser als vorgewärmtes Speisewasser verwendet werden. Die
                              									Verbindung der Roststäbe mit der Wasserkammer erfolgt durch Einschweißen. Das
                              									verwendete Material ist Siemens-Martinstahl. Alle Einzelteile sind auf
                              									Spezialmaschinen unter Verwendung von Lehren hergestellt, so daß ein Auswechseln
                              									schadhaft gewordener Stellen ermöglicht ist. Bei Steinkohlenfeuerung wäre für 1 qm
                              									Rostfläche stündlich etwa 1 cbm Wasser notwendig, das um 20 bis 30 ° C erwärmt
                              									werden würde. Da nun ein solcher Rost auch für 1 qm etwa 1 cbm Wasser stündlich
                              									verdampft, so würde das gesamte Speisewasser um 20 bis 30 ° vorgewärmt werden. Es
                              									kann also bei der Verwendung des Hohlrostes jeder Wärme- oder Wasserverlust
                              									vermieden werden. Die Vermutung, daß sich Kesselstein in den Hohlräumen der Stäbe
                              									oder in den Wasserkammern bilden könnte, ist unzutreffend, da die Temperaturen des
                              									Kühlwassers zu niedrig, die Geschwindigkeiten zu groß sind. Wenn einerseits eine
                              									Verkürzung der für das Abschlacken erforderlichen Zeit einen Fortschritt bedeutet,
                              									so wird andererseits die Verwendung eines leichteren Schürzeuges ermöglicht, da die
                              									Schlacke lose auf dem Rost liegt und nicht festbackt. Bei handlicherem Schürzeug
                              									aber kann man den Rost bedeutend vergrößern, bis zur Länge von 2,5 m. Auch ist eine
                              									Beschädigung der Oberfläche beim Abschlacken weniger zu befürchten. Ein
                              									Probeversuch bei der Firma Hermann Berstorff zeigte, daß
                              									der gußeiserne Vollrost bei 7,12 stündiger Versuchszeit fünfmal je 10 bis 15 Min.
                              									lang abgeschlackt werden mußte, während beim Hohlrost in 6,13 Std. nur ein
                              									einmaliges fünf Minuten währendes Abschlacken erforderlich war. Außerdem mußten
                              									dreimal große Schlackenstücke mit der Krücke entfernt werden, was jedesmal kaum eine
                              									Minute in Anspruch nahm. Ein weiterer Vorteil des gekühlten Rostes ist die volle
                              									Ausnutzung der nach unten strahlenden Wärme des Feuers. Im engen Zusammenhang mit
                              									der Erzielung einer schlackenreinen Oberfläche und der nur selten eintretenden
                              									Notwendigkeit, die Feuertüren zu öffnen, steht eine beinahe rauchfreie Verbrennung.
                              									Auch kommt der Schornsteinzug zur vollen Wirkung, da ein Verstopfen der Spalten
                              									nicht eintreten kann. Ferner wird eine bei weitem größere Luftmenge durch den
                              									Hohlrost gesogen, da an den Roststäben eine erhebliche Vorwärmung der Luft nicht
                              									stattfindet. Es ist aber bei Vergrößerung der Luftmenge möglich, eine viel
                              									lebhaftere Verbrennung zu erzielen. Die Auswahl des Brennstoffes unterliegt bei der
                              									Verwendung des Hohlrostes keinen Beschränkungen. Geringwertige Kohle läßt sich eben
                              									so gut wie Anthrazit verfeuern. Nur wenn eine völlig rauchlose Verbrennung
                              									beabsichtigt ist, empfiehlt sich die Verwendung von Koks, bei dem sich keine
                              									Kohlenwasserstoffe bilden können, durch deren Zerlegung Ruß entsteht. Die
                              									ausgedehntere Verwendung von Koks aber würde einen großen wirtschaftlichen Vorteil
                              									bedeuten, da die Kokereibetriebe, die bisher von allen Nebenprodukten gerade den
                              									Rückstand des Verbrennungsprozesses am schlechtesten unterbringen konnten, einen
                              									bedeutenden Aufschwung erfahren würden. Einige besonders dem Schiffsmaschinenbau
                              									zugute kommenden Vorzüge bringt überdies die Wasserkühlung mit sich. So wäre bei
                              									plötzlichem Stoppen ein Durchbrennen des Rostes infolge mangelnder Luftkühlung nicht
                              									zu befürchten, da sie durch intensivere Wasserverwendung leicht zu ersetzen ist.
                              									[Zeitschrift für Dampfkessel und Maschinenbetrieb 1913, Nr. 1.]
                           Schmolke.
                           ––––––––––
                           Rechtswissenschaftlicher und staatsbürgerlicher Unterricht an
                                 										Technischen Hochschulen. Unter dieser Ueberschrift veröffentlicht Prof. W.
                              										Franz, Charlottenburg, in der Monatsschrift des
                              									Vereines deutscher Ingenieure „Technik und Wirtschaft“ eine Abhandlung, in
                              									der er für die von ihm verfochtene Umgestaltung des Lehrplans an den Technischen
                              									Hochschulen folgende zwei Leitsätze aufstellt:
                           
                              1. Der rechtswissenschaftliche und staatsbürgerliche Unterricht
                                 										an Technischen Hochschulen muß in den übrigen Unterricht organisch eingefügt
                                 										werden;
                              2. die Lehrer der Rechtswissenschaft müssen Ordinarien werden
                                 										oder hauptamtlich tätige Lehrpersonen sein.
                              
                           In den Hauptzügen führt Prof. Franz in seiner Abhandlung
                              									folgendes aus:
                           Die Aufgabe der Technischen Hochschulen ist nach den Verfassungsstatuten der
                              									preußischen Hochschulen, „für den technischen Beruf im Staats- und Gemeindedienst
                                 										wie im
                                 										industriellen Leben die höhere Ausbildung zu gewähren, sowie die Wissenschaften
                                 										und die Künste zu pflegen, welche zu dem technischen Unterrichtsgebiete
                                 										gehören“. Der Unterricht hat also den aus der Berufstätigkeit ersichtlichen
                              									Bedürfnissen Rechnung zu tragen. Es bedarf daher auch der Pflege der Rechts- und
                              									Staatswissenschaften an den Technischen Hochschulen.
                           Diplomingenieure benötigen als Regierungsbaumeister oder im Kommunaldienst oft ein
                              									reiches Maß an Einsicht in unsere Rechtsordnungen und eine nicht geringe
                              									Gesetzeskenntnis. Eingehender rechtswissenschaftlicher Kenntnisse auch auf
                              									Einzelgebieten bedürfen Patentanwälte. Die Industrie verlangt von ihren Technikern
                              									weitgehende Kenntnis unseres Rechts (Recht der Schuldverhältnisse, Immobiliarrecht,
                              									Grundbuchrecht, Abfassung von Werk- und Lieferungsverträgen). Es gibt zurzeit kaum
                              									einen anderen Berufsstand, bei dem die Durchdringung mit juristischer Intelligenz so
                              									zwingend ist, so sich aus dem täglichen Berufsarbeiten ergibt, wie bei dem der
                              									Technik. Ein im wissenschaftlichen Geiste betriebener Rechtsunterricht kann zurzeit
                              									auf keiner deutschen Technischen Hochschule mehr entbehrt werden.
                           Auch eine wissenschaftliche staatsbürgerliche Bildung ist erforderlich auf der
                              									Grundlage einer gefestigten Kenntnis von der geschichtlichen Entwicklung des
                              									Staates, in dessen Verbände der einzelne lebt und an dessen Bestehen er ein
                              									ausschlaggebendes Interesse hat. Diese Kenntnis muß sich auf die Zweckbestimmung der
                              									staatlichen Einrichtungen erstrecken, insbesondere auch auf die Formen, unter denen
                              									die Beziehungen der Staatsbürger unter sich und zum Staatsganzen geregelt sind und
                              									fortbestehen können.
                           Mit dem wirtschaftswissenschaftlichen Unterricht, der offenbar auf weitere Vertiefung
                              									eingestellt ist, ist es besser bestellt, als mit dem rechtswissenschaftlichen.
                           Letzterer leidet vor allem auch an der unsicheren Stellung der Lehrpersonen. Sie sind
                              									nebenamtlich oder als Privatdozenten ohne Aussicht auf ein Ordinariat tätig und sind
                              									nicht Mitglied einer der Abteilungen, aus denen sich die Hochschule zusammensetzt.
                              									Hierdurch ist dem Rechtslehrer der Einfluß auf die Gestaltung des Unterrichts nur
                              									unter ganz besonderen Umständen möglich. Die Errichtung von Ordinariaten für
                              									Rechtswissenschaft findet bei den Unterrichtsverwaltungen einen starken
                              									Widerspruch.
                           Es bedarf des Nachweises des Bedürfnisses. Hierbei entsteht die Frage, in welcher
                              									Form, Umfang und Art der Unterricht durchgeführt werden soll. Es sind zwei Meinungen
                              									geäußert worden: einmal, zur Diplomhauptprüfung muß jeder Kandidat ein gewisses Maß
                              									rechts- und wirtschaftswissenschaftlicher Kenntnisse nachweisen. Die andere Ansicht
                              									wünscht eine Differenzierung in den Anforderungen, um eine größere Anpassung an
                              									Fähigkeiten und Lebensziele der einzelnen Studierenden sicherzustellen. Das letztere
                              									Programm verdient den Vorzug. Ihm trägt die Prüfungsordnung der Abteilung III
                              									(Maschineningenieurwesen) der Charlottenburger Hochschule Rechnung.
                           Das höchste Ziel des rechtswissenschaftlichen und staatsbürgerlichen Unterrichts
                              									an Technischen Hochschulen ist die Durchdringung des ganzen Unterrichts mit der
                              									Idee, daß die Arbeit des Technikers in allen Berufszweigen letzten Endes auf die
                              									Festigung und Mehrung der Macht des Staates gerichtet sein muß.
                           Dies sind, zum Teil in wörtlicher Wiedergabe, die Ausführungen von Prof. Franz.
                           Die Abhandlung enthält die dankenswertesten Anregungen. Der hohen Idee, die Arbeit
                              									des Technikers letzten Endes in den Dienst des Vaterlandes zu stellen, wird gewiß
                              									jeder begeistert zustimmen. Auch das, was über die staatsbürgerliche Bildung gesagt
                              									ist, kann nicht ernst genug genommen werden. Denn, wenn wir ehrlich sind, werden wir
                              									gestehen müssen, es ist damit leider heute noch in den meisten akademischen Ständen
                              									recht schlecht bestellt. Es sollte etwas Selbstverständliches sein, daß ein
                              									Deutscher sein Staatswesen in seiner historischen Entwicklung kennt, denn nur die
                              									Kenntnis der Gliederung dieses Gefüges gibt ihm die Fähigkeit, an seinem weiteren
                              									Ausbau mitzuwirken; eine Mitwirkung, zu der ja in der Gegenwart ein jeder
                              									Staatsbürger sich berufen fühlt. Wie leicht bleibt eine Maschine stehen, an der wir
                              									in Unkenntnis die falsche Schraube lockern.
                           Ein wenig anders liegen die Dinge unserer Ansicht nach auf rein juristischem
                              									Gebiete.
                           Gewiß ist es erstrebenswert, den Techniker, den Kaufmann, kurz jeden, der mit dem
                              									Wirtschaftsleben in Fühlung steht, zu scharfem juristischem Denken zu erziehen.
                              									Gerade bei dem Techniker, der gewöhnlich auch ein guter Mathematiker sein wird, kann
                              									eine Veranlagung zu leichtem Erfassen der Rechtsbegriffe vorausgesetzt werden. Im
                              									Grunde liegen logisches Denken und ein gesunder Menschenverstand eng beieinander.
                              									Wie viel schneller und leichter würden sich die Prozesse abwickeln, wenn Parteien,
                              									wenn Zeugen klarer den Rechtsgehalt der tatsächlichen Vorgänge durchschauen
                              									würden.
                           Dies darf aber, glauben wir, nur den Zweck verfolgen, den Berufsjuristen die
                              									Erkenntnis der Rechtslage zu erleichtern. Wie leicht kann durch eine unklare
                              									Schilderung eines Vorganges der Jurist zu einer falschen Auffassung verleitet
                              									werden. Der Vorwurf, den wir fast täglich hören können, die Juristen haben aus
                              									meinem Prozeß etwas ganz anderes gemacht als ich beabsichtigt habe, würde mehr und
                              									mehr verstummen.
                           Sich selbst an die Stelle des Rechtsanwalts zu setzen, dürfte der Techniker
                              									schwerlich in der Lage sein. Nicht allein die Vertretung vor Gericht, nein auch die
                              									Rechtstätigkeit im wirtschaftlichen Leben, wie Abschlüsse von Werk- und
                              									Lieferungsverträgen, erfordern eine eingehende Kenntnis der Gesetze und der sie
                              									auslegenden Entscheidungen der höheren Gerichte, die ein Studium voraussetzen, zu
                              									dem dem Techniker nicht die Zeit übrig bleiben wird. Man darf nicht vergessen, – und
                              									auch Prof. Franz erwähnt dies, – daß die
                              									Rechtswissenschaft ein Lebensstudium für sich ist, und daß immer nur wenige Zeit und
                              									Geisteskraft zu dem Studium zweier Wissenschaften haben werden. Aber ohne ernsthafte
                              									juristische Durchbildung wird eine selbständige Tätigkeit des Technikers im Rechtsleben
                              									jnicht den gewünschten Erfolg – die Erleichterung des Rechtsverkehrs – zeitigen.
                           Abschlüsse von Werk- und Lieferungsverträgen größerer Unternehmen erfordern bei ihren
                              									mannigfaltigen Klauseln im allgemeinen eine besonders eingehende Kenntnis der für
                              									ein bestimmtes Wirtschaftsgebiet einschlägigen Gesetzesbestimmungen, ohne der
                              									Beherrschung der allgemeinen Rechtsnormen zu überheben. Die notwendige Folgerung aus
                              									dieser Tatsache wird bereits vom Berufsjuristen gezogen. Aus der Erkenntnis heraus,
                              									daß es für die Arbeitskraft des einzelnen im allgemeinen nicht möglich ist, alle
                              									Rechtsgebiete gleich eingehend zu beherrschen, widmen sich viele Rechtsanwälte vor
                              									allem der Bearbeitung einzelner Rechtsgebiete, denen ihr Interesse sie zuführt,
                              									wodurch sich, wie im medizinischen, so auch im juristischen Beruf eine
                              									Spezialisierung der Arbeitskraft des Berufsjuristen einführen wird.
                           Hat nun der Vertragsgegner beim Abschluß eines Vertrages vielleicht einen auf dem in
                              									Frage stehenden Rechtsgebiete besonders eingearbeiteten Anwalt zu Rate gezogen, so
                              									wird der Techniker mit seinen eigenen Rechtskenntnissen schwerlich immer seine
                              									Interessen genügend zu wahren vermögen und sich doch bald wieder an den
                              									Berufsjuristen wenden.
                           Auf Grund dieser sich unserer Ueberzeugung nach ergebenden tatsächlichen Verhältnisse
                              									erscheint uns ein umfangreiches im wissenschaftlichen Geiste betriebenes
                              									Rechtsstudium auf den technischen Hochschulen nicht angebracht. Dringend zu wünschen
                              									ist eine Vorlesung, die den Techniker mit den juristischen Grundbegriffen vertraut
                              									macht und ihn zu juristischem Denken erzieht. Eine derartige Vorlesung wäre
                              									allerdings in streng wissenschaftlichem Geiste zu halten. Besonderen Erfolg würden
                              									wir uns hier versprechen, wenn der Dozent Fälle des praktischen Lebens geben und
                              									diese an der Hand des Gesetzes durchsprechen würde. Der Techniker kann hierdurch so
                              									weit gefördert werden, daß er in der Lage ist, Gesetzestexte mit juristischem
                              									Verständnis zu lesen und vor allem einen Vorgang des Wirtschaftlebens in seinem
                              									Rechtsgehalte zu erkennen.
                           Um den Techniker mit dem Inhalt der einzelnen Gesetze vertraut zu machen, würden des
                              									weiteren Uebersichtsvorlesungen über die einzelnen Rechtsgebiete zu halten sein.
                              									Hier kann sich der Student, sofern ihn sein späterer Beruf oder seine Neigungen
                              									einem bestimmten Wirtschaftsgebiete zuführen, auch besonders eingehend mit den
                              									diesem Wirtschaftsgebiet eigenen Rechtsnormen befassen. Doch wird dem Techniker zu
                              									einer erfolgreichen wissenschaftlichen Durcharbeitung selbst einzelner Rechtsgebiete
                              									bei den großen Anforderungen, die sein eigentliches Berufsstudium an ihn stellen,
                              									Zeit und Kraft fehlen.
                           Da sich hiernach für die wissenschaftliche Tätigkeit eines Ordinarius des Rechts auf
                              									der Technischen Hochschule kein ausreichendes Feld finden würde, sehen wir auch den
                              									Widerspruch der Unterrichtsverwaltungen gegen die Einrichtung von Rechtsordinariaten
                              									an technischen Hochschulen durchaus nicht als so ungerechtfertigt an.
                           Die Uebersichtsvorlesungen, die vor allem praktischer Natur sein müssen, werden
                              									am geeignetsten von Praktikern in nebenamtlicher Dozententätigkeit gehalten
                              									werden.
                           Hierbei sei eines Vorwurfs, dem der Berufsjurist oft begegnet, kurz Erwähnung getan.
                              									Es heißt, er sei nicht genügend mit den tatsächlichen Verhältnissen des
                              									Wirtschaftslebens vertraut, und der Techniker und Kaufmann glaubt, um Recht und
                              									Wirtschaft in Einklang zu bringen, gezwungen zu sein, sich selbst umfangreiche
                              									Rechtskenntnisse aneignen zu müssen. Unseren Bedenken in dieser Hinsicht haben wir
                              									Ausdruck gegeben. Eine wirksamere Abhilfe sehen wir darin, daß der Jurist in die
                              									wirtschaftlichen Verhältnisse mehr, als er es bisher getan hat, einzudringen sucht.
                              									Bei ihm wird es sich dabei nicht um ein neues Studium, sondern nur um eine
                              									Vertiefung seines Berufsstudiums handeln. Daher wird die Industrie ihrer eigenen
                              									Sache am besten dienen durch eine Unterstützung der darauf abzielenden Bestrebungen,
                              									die auch der Staat dadurch zu fördern sucht, daß er jungen Gerichtsassessoren die
                              									Gelegenheit zu einer einjährigen Beschäftigung in Privatbetrieben bietet. Zweck und
                              									Ziele dieser Bestrebungen hat Regierungsrat Dr. Rathenau
                              									in seiner Abhandlung „Die Beschäftigung von Gerichtsassessoren in
                                 										Privatbetrieben“ besprochen. (D. p. J. Heft 1, Jahrg. 1913.)
                           W. Dietze.
                           ––––––––––
                           Elektrische Kupfererzschmelzung. Um die wirtschaftliche
                              									Brauchbarkeit des elektrothermischen Verfahrens für die Verhüttung von Kupfererzen
                              									aus dem belgischen Kongo zu beurteilen, hat Stephan
                              									(Ugine), wie er Ende letzten Jahres auf der Berliner Generalversammlung Deutscher
                              									Metallhütten- und Bergleute, E. V., berichtete, Versuche ausgeführt mit einem
                              									Elektrodenofen, System Girod, den er, um sowohl die
                              									Lichtbogen- als auch die Widerstandsbeheizung allein auszuproben, jede mit
                              									Gleichstrom oder mit Wechselstrom verschiedenster Spannung, mehrmals umbaute und
                              									teils mit Kohlenstäben, teils mit weichen Stahl- und wassergekühlten Kupferstäben
                              									als Elektroden betrieb.
                           Die behandelten Erze enthielten etwa 30 v. H. SiO2, 10 v. H. Al2O3, 10 bis
                              									20 v. H. CuO, 3 bis 5 v. H. CoO bei einem Feuchtigkeitsgehalt von 7 bis 32 v. H. Als Zuschlag bewährte
                              									sich Kalkstein, als Reduktionsmittel Holzkohle, Koks und Anthrazit. Zum Schmelzen
                              									der Erze erwies sich höhere Temperatur nötig, als eigentlich zu erwarten; erst bei
                              									1500 ° wurde die Schlacke so dünnflüssig, daß sich Kupfer und Schlacke klar
                              									schieden. Ohne Zuschlag ergab sich ein durch beträchtlich viel Co, Fe und Si
                              									verunreinigtes Schwarzkupfer; denn ohne Zuschlag war für guten Fluß wesentlich
                              									höhere Temperatur (1900°), als nur die Schmelztemperatur des Kupfers nötig.
                           Der Stromverbrauch war 1000 bis 2000 KW/Std. für 1 t Erz. Der Elektrodenabbrand
                              									betrug im Mittel 8 kg/1 t; der Verbrauch an Reduktionskohle 25 v. H. des Cu-Gehaltes der Beschickung. Für den Ofen eignete sich
                              									am besten eine Stampfmasse aus feuerfester Kieselerde mit etwa 80 v. H. SiO2 und 15 v. H. Al2O3.
                           
                           Was übrigens das Isolationsvermögen feuerfester Materialien bei sehr hoher
                              									Temperatur anbelangt, so haben Stausfield, Leod und Mahon Kieselsäureziegel „Star“, Magnesia- und
                              									Chromziegel von der Harbison-Walker Refractories Co. in
                              									Pittsburgh (Pa.) geprüft und im Mittel bei 1550° C ungefähr 25 Ohm für einen
                              									Zentimeterwürfel Ziegel festgestellt; bei 1300° C ließen die Kieselsäure- und
                              									Magnesiaziegel, die reinen Oxyden sehr nahe sind, noch keinen merklichen Strom
                              									hindurch; die Chromziegel hingegen und auch kaledonische Chamotteziegel fangen
                              									bereits bei erheblich niedrigeren Temperaturen zu leiten an.
                           Alles in allem folgerte Stephan aus seinen Versuchen, daß angesichts der
                              									Wirtschaftlichkeit der heutigen metallurgischen Einrichtungen, der elektrische Ofen
                              									für die Verhüttung von Kupfererzen nur da am Platze ist, wo der Transport der
                              									dasigen Erze anderswohin nicht rentiert, jedoch reichlich Wasserkraft als Ersatz für
                              									feste Brennstoffe vorhanden ist.
                           Schn.
                           ––––––––––
                           Verein deutscher Maschineningenieure. In der Sitzung am
                              									18. Februar hielt Ingenieur Kautny aus Nürnberg einen
                              									Vortrag über „Anwendung der autogenen Schweißung in
                                 										Eisenbahn-Reparaturwerkstätten“.
                           Nach einer Besprechung des Verfahrens im allgemeinen ging der Vortragende auf
                              									das Wesen der technisch wichtigsten autogenen Schweißmethode mittels
                              									Azetylen-Sauerstoff ein und zeigte unter Vorführung von Lichtbildern die
                              									eigenartigen Vorgänge in der autogenen Schweißflamme sowie den Einfluß ihrer
                              									verschiedenen Verbrennungszonen auf die Struktur von Flußeisenblechen. Hierauf ging
                              									er dazu über, an Hand von Lichtbildern über ausgeführte Schweißungsarbeiten und von
                              									Einrichtungen hierfür die Ausführung des Verfahrens und seine Anwendung für
                              									Reparaturarbeiten in Eisenbahnwerkstätten zu zeigen, wozu ihm eine große Anzahl von
                              									praktischen Beispielen aus deutschen sowohl wie auch aus amerikanischen
                              									Reparaturwerkstätten zur Verfügung stand.
                           Nach Besprechung einer Reihe von ausgeführten schwierigen Reparaturarbeiten an
                              									Dampfzylindern wies er auf die Möglichkeit hin, durch ein Verstählen von großen
                              									Abnutzungen unterworfenen Stellen am Eisenbahnbetriebsmaterial solche Körper nach
                              									ihrer Schweißung in einen dieser Beanspruchung besonders angepaßten Zustand
                              									überzuführen, und er ging weiter auf die neueren Verfahren des Verpuddelns von
                              									Flußeisenblechschweißungen und auf die autogene Schweißung von Kupfer ein.