| Titel: | Polytechnische Rundschau. | 
| Fundstelle: | Band 328, Jahrgang 1913, S. 409 | 
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                        Polytechnische Rundschau.
                        Polytechnische Rundschau
                        
                     
                        
                           Unipolarmaschinen. Heft 9 und 10 dieses Jahr-Sanges
                              									bringen eingehende Mitteilungen von C. Trettin über
                              									Unipolarmaschinen von der Form, wie die Siemens-Schuckertwerke sie bauen. Im Anschluß daran sei folgende
                              									kleine Betrachtung gegeben, die den Zweck hat, einen allgemein gültigen Zusammenhang
                              									zwischen elektromotorischer Kraft und Kraftlinienzahl auch bei dieser Art von
                              									Maschinen zu zeigen. Die in dieser Beachtung vorkommenden Bezeichnungen seien der
                              									Einfachheit wegen vorweggenommen: E Elektromotorische
                              									Kraft (E. M. K.), N Kraftlinienzahl, B Kraftlinien für 1 qcm, t
                              									Zeit, l Leiterlänge in cm, r Radius in cm, v Geschwindigkeit in cm/Sek.,
                              										w Winkelgeschwindigkeit, z Windungzahl zwischen zwei Schleifringen (in Reihe). Alle Größen im C g s-System gemessen.
                           Das Grundgesetz der Induktion lautet: „Aendert sich innerhalb eines geschlossenen
                                 										Leiters der magnetische Kraftfluß, so entsteht im Leiter eine E. M. K., die
                                 										der Aenderungsgeschwindigkeit des Flusses proportional ist. Die Richtung der E.
                                 										M. K. ist, nach der Regel von Lenz, stets so, daß der
                                 										entstehende elektrische Strom die Aenderung des Magnetfeldes zu hemmen
                                 										sucht“.
                           Die Größe der E. M. K. ist also durch die Formel
                              										E=-\frac{d\,N}{d\,t} gegeben. Das negative Zeichen sagt hier
                              									weiter nichts, als daß E mit abnehmendem N positiv und mit zunehmendem negativ wird. Die
                              									Anwendung dieser einfachen Ausdrucksform auf Unipolarmaschinen wird vielfach
                              									unbequem gefunden. Der Grund dafür ist wohl im folgenden zu suchen: Die
                              									Unipolarmaschine führt in ihrem elektrischen Stromkreise überall dauernd
                              									gleichgerichtete Ströme, welche nur hervorgerufen sein können durch eine stets
                              									gleichgerichtete E. M. K., die ihrerseits ein stets wachsendes oder ein stets
                              									abnehmendes Feld voraussetzt.
                           
                           Für Magnetfelder mit diesen Eigenschaften, namentlich in ihren Folgen, fehlt uns
                              									aber das Verständnis. Aus diesem Grunde begnügt man sich meist, die E. M. K.
                              									proportional der in der Sekunde durch einen bewegten Leiter geschnittenen
                              									Kraftlinienzahl (B l v) zu setzen.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 328, S. 410
                              Abb. 1.
                              
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 328, S. 410
                              
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 328, S. 410
                              Abb. 3.
                              
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 328, S. 410
                              Abb. 4.
                              
                           Eine einfache Form der Unipolarmaschine zeigt Abb. 1.
                              									Eine Metallscheibe A rotiert in Uhrzeigerrichtung in
                              									einem, zu ihrer Fläche senkrechten, magnetischen Felde; das Feld sei gleichmäßig
                              									über die Scheibe verteilt und gehe von oben nach unten durch die Zeichenebene, die
                              									Richtung des Feldes ist wie üblich mit einem Kreuz (+) bezeichnet. Am Umfang der
                              									Scheibe sowie auf deren Achse schleifen Bürsten b1 und b2, die mit dem Nutzwiderstand R leitend verbunden sind. Die Scheibe denken wir uns
                              									aus radialen Leitern bestehend. Einen davon, BC,
                              									greifen wir heraus. Den elektrischen Widerstand der Scheibe setzen wir
                              									vernachlässigbar klein voraus, dann können wir jedem Radius zwei geschlossene
                              									Leiterkreise zuordnen, zu BC den Kreis BC b2
                              									R b1
                              									B und den Kreis BCFE b2
                              									R b1
                              									B oder Kreis I und II.
                           Infolge der Rotation verringert sich im Kreis I die
                              									Kraftlinienzahl, die von ihm umschlossen wird, es muß also in ihm eine E. M. K.
                              									induziert werden, deren Richtung mit der Buchstabenfolge BC
                                 										b2
                              									R b1
                              									B übereinstimmt. Im Kreis II vergrößert sich die Kraftlinienzahl und es wird eine E. M. K.
                              									induziert, die die Richtung BC F E b2
                              									R b1
                              									B hat. Beide Stromkreise haben R gemeinsam und erzeugen an den Klemmen von R
                              									eine Spannung derselben Richtung. Die in der Maschine bis zu den Bürsten
                              									befindlichen Teile von I und II sind auf R parallel geschaltet. Die Größe
                              									der E. M. K. beträgt E=-\frac{d\,n}{d\,t}, d N ist gleich
                              										\frac{w\,r^2}{2}\,.\,B\,.\,d\,t und
                              										\frac{d\,N}{d\,t}=\frac{w\,r^2}{2}\,.\,B. Die E. M. K. jeden
                              									Kreises ist also in ihrer Zahlengröße gleich dem in der Sekunde vom Radius BC bestrichenen Sektor mal B. Diese Ableitung mußte natürlich auch auf die in der Sekunde
                              									geschnittene Kraftlinienzahl führen. Alle übrigen Radien der Scheibe bilden mit R ebensolche Leiterkreispaare, die untereinander
                              									parallel auf R geschaltet sind, und deren E. M.
                              									K., da sie nur von w und B
                              									abhängen, gleich groß sind. Ausgleichströme in der Scheibe selbst sind also
                              									ausgeschlossen.
                           Gelangt \overline{B\,C} in die Lage B
                                 										G, dann umschließt I die Kraftlinienzahl O und II die maximale Zahl
                              										Nmax. Unmittelbar
                              									nach Durchgang durch B G ist die von I umschlossene Kraftlinienzahl gleich Nmax und die von II gleich O.
                              									Abb. 2 und b zeigt den
                              									Kraftflußinhalt von I und II als Funktion der Stellung des Radius BC.
                              									Während der ganzen Umdrehung ist \frac{d\,N}{d\,t} konstant, nur
                              									beim Durchgange BG wird der Wert infolge der
                              									Unstetigkeit von N unendlich. Zu einer Strombildung in
                              									der Scheibe kommt es trotzdem nicht, da Kreis I
                              									denselben Kraftfluß (Nmax) hemmen will, den Kreis II unterstützt.
                              										Abb. 3 und 4
                              									zeigen den Radius BC unmittelbar nach dem Durchgange
                              									durch BG. Die durch die Unstetigkeit von N hervorgebrachten Ströme (punktiert,) heben sich auf,
                              									da sie auf derselben Bahn gleich und entgegengesetzt gerichtet sind.
                           Diese Betrachtung zeigt, daß wir mit dem allgemein gültigen Gesetze
                              										E=-\frac{d\,N}{d\,t} auch hier auskommen. Die Hoffnung, es in
                              									seiner allgemeineren Form E=-\frac{d\,N}{d\,t}\,.\,Z für
                              									Unipolarmaschinen jemals in Anwendung bringen zu können, wird wohl nicht in
                              									Erfüllung gehen.
                           v. Kleist.
                           ––––––––––
                           Diesel-Maschine und Getreideindustrie. Die Diesel-Maschine ist auf den meisten Gebieten der
                              									Kraftmaschinenverwendung siegreich vorgedrungen, doch hat sie in den Getreide
                              									fördernden und verarbeitenden Betrieben noch wenig Verwendung gefunden. Hier kann
                              									man unterscheiden:
                           
                              1. Löschung aus Schiffen mittels stationärer oder schwimmender
                                 										Becherelevatoren;
                              2. Löschung mittels stationärer oder schwimmender Saugluft-
                                 										oder Druckluftanlagen;
                              3. Lagerung;
                              4. Müllerei.
                              
                           1. Die auf Pontons montierten Becherelevatoren werden meistens mit Dampfkraft von 75
                              									bis 150 PS angetrieben, die in eigener Kessel- und Maschinenanlage erzeugt werden.
                              									Bei einer jährlichen Arbeitsstundenzahl von etwa nur 2000 stellen sich die Kosten
                              									auf die Tonne gelöschten Getreides sehr hoch. Hier wäre der Diesel-Motor als die
                              									allein geeignete Antriebskraft zu bezeichnen, da er die Forderungen: sofortige
                              									Betriebsbereitschaft, Raumersparnis und zweckmäßige Unterbringung des Treibmittels
                              									am besten erfüllt. Die Förderkosten können hierbei eine Ersparnis von 50 v. H.
                              									gegenüber dem Dampfbetrieb aufweisen.
                           2. Die pneumatische Getreideförderung findet erst seit einem Jahrzehnt ausgedehnte
                              									Verwendung. Diese großen schwimmenden Elevatoren mit einer stündlichen
                              									Förderleistung von 150 bis 200 t besitzen Dampfkraftanlagen von 300 PS. Ihre
                              									jährliche Arbeitsstundenzahl beträgt nur etwa 3000. Auch hier wäre die Verwendung
                              									der Diesel-Maschine vorteilhafter. Die schwimmenden
                              									Getreideheber können außerdem als Zollausland gelten, erhalten also ihr Treibmittel
                              									ohne Zollaufschlag.
                           Bei stationären Anlagen zur pneumatischen Getreideförderung handelt es sich um noch
                              									größere Kraftanlagen. Eine solche Anlage von 400 t Stundenleistung wurde mit vier
                              										Diesel-Maschinen stehender Anordnung für
                              									Paraffinölbetrieb mit 900 PS Gesamtleistung ausgerüstet und ist seit einem Jahr in
                              									Betrieb. Die Betriebskostenschätzung ergab einen Minderverbrauch an Rohöl von etwa
                              									25 v. H. gegenüber dem Kohlenverbrauch entsprechender Dampfmaschinenanlagen. Der
                              									Fortfall der Kesselanlage mit Schornstein bei beschränkten Platzverhältnissen, die
                              									Ersparnis an Löhnen für das Kesselpersonal, der Wegfall der Kohlen- und
                              									Ascheförderung sprechen ebenfalls zu Gunsten der Diesel-Maschine. Die Maschinen gestatten in ihrer Unterteilung in vier
                              									Aggregate die völlige Anpassung an alle Betriebserfordernisse. Die Saug- und
                              									Druckluftförderung bedingt häufige und plötzlich auftretende Kraftschwankungen, die
                              									von Sauggasmaschinen niemals, von Dampfmaschinen anstandlos aufgenommen werden
                              									können. Die Diesel-Maschine ist ebenfalls
                              									überlastungsfähig.
                           3. Bei Lagerung in Mühlenspeichern kommen Kraftanlagen von 150 bis 200 PS in
                              									Betracht. Auch hier hat man in den letzten Jahren vereinzelt Diesel- Maschinen
                              									gewählt.
                           4. Die deutsche Weizenvermahlung beträgt etwa 6000000, die Roggenvermahlung 9000000 t
                              									jährlich mit einem Kraftbedarf von etwa 250000 PS. Die Diesel-Maschine hat in der Mühlenindustrie noch nicht Eingang gefunden.
                              									Der Vorteil der schnellen Betriebsbereitschaft tritt hier zurück, weil es sich um
                              									dauernden Tag- und Nachtbetrieb handelt, der während der ganzen Woche, also 138
                              									Stunden, nicht unterbrochen werden darf. Betriebsicherheit ist hier die wichtigste
                              									Forderung. Eine zuverlässige Diesel-Maschine mit dem
                              									billigen Steinkohlenteeröl-Betrieb könnte hier mit der Dampfmaschine in Wettbewerb
                              									treten.
                           Die Abgaswärme der Diesel-Maschine kann zum Trocknen des
                              									gewaschenen Getreides und zur Heizung der Mühlenanlage Verwendung finden. In
                              									modernen Apparaten für Abwärmeausnutzung können ganz erhebliche Mengen Frischluft
                              									vorgewärmt werden.
                           Da es sich bei Mühlenanlagen um unbedingte Betriebsicherheit handelt, so ist beim Diesel-Maschinenbetrieb, wie beim Dampfmaschinenantrieb
                              									die Beschaffung einer Reservekraftmaschine ratsam.
                           Eine Roggenmühle mit einer täglichen Leistung von 50 t wurde mit einer 220 PS
                              									zweizylindrigen Diesel-Maschine ausgerüstet. Die
                              									Brennstoffkosten betragen 1,10 M/t gemahlenen Roggen, wie bei der Dampfmaschine.
                              									Zwei Heizer und die Kosten des Kohlentransportes können gespart werden. Die
                              									Amortisation der Kesselanlage kommt in Wegfall. Die im Mühlenbetriebe lästig
                              									empfundene Rauchplage ist nicht mehr vorhanden. Ein fünfmonatlicher Betrieb hat
                              									gezeigt, daß die Diesel-Maschine für Tag- und
                              									Nachtbetrieb eine brauchbare Antriebsmaschine darstellt.
                           Große Wassermühlen haben für wasserarme Zeiten in der Regel Reservemaschinen, für die
                              									man zukünftigt ebenfalls Diesel-Maschinen wählen wird.
                              									Allerdings ist dabei auf einen Faktor Rücksicht zu nehmen: auf den Preis des
                              									Teeröles. Ist hier eine weitere Preissteigerung zu erwarten, so kann die beste
                              									Konstruktion und Werkstattausstattung der Diesel-Maschine
                              									die im Mühlenbetriebe bewährte Dampfmaschine nicht verdrängen. [Der Oelmotor 1913,
                              									S. 454 bis 457.]
                           W.
                           ––––––––––
                           Die elektro-pneumatische Schrämmaschine der Ingersoll Rand
                                 										Company. Von Berginspektor Gold. Für den Betrieb
                              									von Schrämmaschinen kam Jahrzehnte hindurch nur Preßluft als Antriebskraft in
                              									Betracht. In der elektro-pneumatischen Gesteinsbohrmaschine von Ingersoll ist nun eine Bohr- und Schrämmaschine
                              									konstruiert worden, die die Vorzüge des elektrischen Motorbetriebes mit den
                              									Vorteilen der Preßluft als Antriebskraft für die eigentliche Arbeitsmaschine
                              									verbinden soll. Die bei den Unterreichenauer Kohlenwerken (Oesterreich) mit der
                              									Maschine durchgeführten Versuche haben vorzügliche Resultate ergeben. Bei der
                              									Maschine wird der Stoß- und Schlagmechanismus durch Preßluft betätigt, die durch
                              									einen kleinen, vor Ort mitgeführten Kompressor, den Pulsator, erzeugt wird, dieser wird durch einen Elektromotor angetrieben.
                              									Der grundlegende Unterschied gegenüber den anderen pneumatischen Bohrmaschinen
                              									besteht jedoch darin, daß der Pulsator nicht nur komprimierend, sondern auch saugend
                              									wirkt, so daß immer dieselbe Luft verwendet wird. Weder am Pulsator noch an der
                              									Schrämmaschine ist infolgedessen ein Auspuff vorhanden; nur die Luftverluste
                              									brauchen ersetzt zu werden. Die eigentliche Arbeitsmaschine besteht aus Kolben und
                              									Drallspindel, die die Umsetzung der Bohr- und Schrämkronen bewirkt; jeder
                              									Steuermechanismus am Luft- und Arbeitszylinder entfällt. Als Strom wird Drehstrom
                              									von 220 Volt Spannung verwendet. Die Herstellung eines Schrames von 2,5 m Breite und
                              									1,5 bis 1,8 m Tiefe in dem 4,5 m mächtigen Flötze erforderte je nach der
                              									Beschaffenheit der stellenweise sehr harten Gaskohle 35 bis 50 Minuten, der Ausbau
                              									und das Wiederaufstellen der Maschine bei einer Entfernung der Abbauorte von 40 bis
                              									100 m etwa 15 bis 30 Minuten, so daß in einer neunstündigen Schicht leicht vier bis
                              									fünf Abbauorte vorgerichtet werden konnten. Die Stundenleistung der
                              									elektro-pneumatischen Schrämmaschine betrug bei den Abnahmeversuchen 4,48 bis 5,46
                              									qm Schramfläche. Die Häuerleistung einschließlich der Abbauförderung bis zur
                              									Seilbahnstation steigerte sich durch den elektro-pneumatischen
                              									Schrämmaschinenbetrieb um 78 bis 94 v. H. [Zeitschrift des Zentral-Verbandes der
                              									Bergbau-Betriebsleiter Oesterreichs 1913 Nr. 10,]
                           Schorrig.
                           ––––––––––
                           Nils Gustav Dalén und der Nobelpreis für Physik 1912. Am
                              									10. Dezember 1901 wurde zum ersten Male der Nobelpreis verteilt. Die Reihe der Namen
                              									der Physiker und
                              									Chemiker, die seit diesem Zeitpunkt Träger des Preises waren, bildet ein Dokument
                              									für die glänzenden naturwissenschaftlichen Entdeckungen, von denen der Uebergang vom
                              									19. zum 20. Jahrhundert und das erste Jahrzehnt des letzteren begleitet waren.
                           Röntgen, vant Hoff, Emil Fischer, H. A. Lorentz, Zeemann,
                                 										Arrhenius, P. Curie und Frau, Becquerel, Lord Rayleigh, W. Ramsay, Lenard, von
                                 										Baeyer, J. J. Thomsen, H. Moissan, Michelson, E. Bucherer, Lippmann, Rutherford,
                                 										Marconi, Braun, W. Ostwald, van der Waals, Wallach, W. Wien, jeder einzelne
                              									Name bedeutet eine Erweiterung unserer wissenschaftlichen Erkenntnis und ein großer
                              									Teil von ihnen ist auch dem nichtnaturwissenschaftlich Gebildeten geläufig. Diese
                              									Reihe reicht bis zum Jahre 1911.
                           1912 wurde zum ersten Mal bei der Verleihung des physikalischen Preises mit dem
                              									bisherigen Brauche gebrochen: Statt eines Förderers der wissenschaftlichen
                              									Erkenntnis erhielt den Preis der Ingenieur Nils Gustav
                                 										Dalén
                              									„för sina uppfiningar af sjalfverkande regulatorer atti kombination med
                                 										gasaccumulatorer användas till belysning of fyrar och lysbojar“.
                           Die Verleihung ist also erfolgt für konstruktive Leistungen auf einem speziellen
                              									Gebiete der Beleuchtungstechnik, dessen Entwicklung für die Sicherung der
                              									Seeschiffahrt zwar von größter Wichtigkeit ist, dessen wissenschaftlicher
                              									Erkenntnisinhalt jedoch hinter seiner wirtschaftlichen Bedeutung sehr
                              									zurücksteht.
                           Die Welt ist gewöhnt, den Nobelpreis mit allgemein bedeutungsvollen, neuen
                              									Entdeckungen in Verbindung zu bringen, so daß eine Untersuchung darüber, in wie weit
                              									die Verleihung für 1912 (für Physik) sich in den bisherigen Rahmen einfügt,
                              									verlohnen dürfte, um so mehr, als die Leuchtfeuertechnik in Deutschland seit
                              									mehreren Jahrzehnten ein wichtiger Industriezweig ist, gegen den die genannten
                              									Neuerungen in Wettbewerb getreten sind.
                           Wie üblich, hat die Presse über die Verleihung Bericht erstattet, wobei im
                              									allgemeinen als Daléns Erfindungen folgende aufgeführt
                              									werden (z.B. Voss. Zeitung vom 15. November 1912): 1. der
                                 										Gasakkumulator für Azetylen, 2. das Blinkfeuer, 3. das Sonnenventil.
                           Der Akkumulator für Azetylen beruht auf der Eigenschaft
                              									des Azetons, das Azetylen unter Druck in großer Menge zu lösen.
                           1896 studierten die Franzosen Claude und Heß diese Eigenschaft des Azetons und nahmen auf
                              									Verfahren zur Anwendung dieser Eigenschaft Patente, die in den Besitz der Compagnie Française de l'Acetylène Dissous übergingen.
                              									Diese Gesellschaft fügte den Claude-Heßschen Entdeckungen
                              									noch den Gedanken hinzu, die Azeton-Azetylen-Lösung in porösen Massen aufgesaugt in
                              									Stahlzylinder zu pressen, wodurch erst das Azetylen-Aufspeichungsverfahren den
                              									erforderlichen Grad von Gefahrlosigkeit erhielt. Bekanntlich ist gasförmiges
                              									Azetylen in komprimiertem Zustand explosibel.
                           1901 wurden die französischen Patente von der Svenska
                                 										Karbid & Azetylen A.-B. für Schweden
                              									angekauft, aus deren Besitz sie in den der Gasakkumulator
                              									A. B. übergingen. Dalén, der Oberingenieur bzw. Direktor bei diesen Gesellschaften
                              									ist, sah sich nach Verbesserung der porösen Masse im Sinne erhöhter
                              									Transportfähigkeit der Azetylenflaschen vor die Aufgabe gestellt, Anwendungsgebiete
                              									für das aufgespeicherte Gas zu suchen.
                           Schon seit langem hatte die Seezeichentechnik Versuche unternommen, das Azetylen in
                              									ihren Bereich zu ziehen. Die Preußische Leuchtfeuerverwaltung hat bereits 1899 zwei
                              									Leuchtfeuer für dieses Gas eingerichtet, von denen jedoch das eine bei Winterkälte
                              									nicht betrieben werden konnte, weil das Entwicklungswasser für das Kalzium-Karbid
                              									trotz Anwendung von Frostschutzmitteln einfror. Das andere Feuer wurde deshalb in
                              									einem heizbaren Raum untergebracht. Dieser Nachteil des Einfrierens fällt bei der
                              									Azetylen-Azetonlösung fort, da das Azeton erst bei – 90° C erstarrt.
                           Waren also nach diesen Richtungen bei einer Verwendung des Azetylen-Akkumulators für
                              									Leuchtfeuerzwecke keine Schwierigkeiten zu erwarten, so sah sich Dalén dem weit größeren Hindernis gegenüber, das in dem
                              									hohen Preise des Azetylens in vielen Ländern begründet ist.
                           Ein cbm Azetylen kostet zurzeit in Deutschland M 3,50, während 1 cbm
                              									„Blaugas“, welches der in neuerer Zeit für die Zwecke der Seebeleuchtung in
                              									immer größerem Maßstabe verwendete Energieträger ist, nur M 1,60 kostet. Da weiter
                              									eine Azetylenflamme bestimmter Leistungsfähigkeit 30 l Gas in der Stunde verbraucht,
                              									während ein Blaugasglühlicht der gleichen Wirksamkeit nur 10 l verzehrt, so würden
                              									sich die Kosten einer Leuchtstunde bei den beiden Gasen wie 10,5 : 1,6
                              									verhalten.
                           Nun sind fast ganz allgemein die Leuchten der Bojen sogenannte Blinklichter, die
                              									intermittierend brennen. Die Firma Julius Pintsch,
                              									Berlin, ist die Urheberin des über die ganze Welt verbreiteten Blinkapparates, einer
                              									Einrichtung, die das im Körper der Boje oder Bake aufgespeicherte Gas in kleinen
                              									Mengen periodisch zum Brenner strömen läßt, wo es Lichtblinke von bestimmter Dauer
                              									erzeugt. Es liegt auf der Hand, daß die Dauer der Blinke und ihre Zahl in der Stunde
                              									auf die Leuchtkosten von maßgebendem Einfluß sind.
                           Bei der Blaugas-Glühstrumpfbeleuchtung wählt man als Blinkdauer 1,5 Sek. und darüber,
                              									mit Rücksicht darauf, daß der Glühstrumpf eine gewisse Zeit braucht, um voll zu
                              									erglühen.
                           Das Azetylen leuchtet aber ohne Glühstrumpf als Flamme. Hier setzte Dalén ein und konstruierte einen Blinkapparat, der Blinkdauern bis herab zu einigen Zehntel-Sekunden
                              									erzeugt. Hiermit war dem Azetylen die Wettbewerbsmöglichkeit gesichert. Immerhin
                              									werden kritische Bedenken gegen das Dalénsche System mit
                              									Rücksicht auf die Seebrauchbarkeit geäußert. So kurze Leuchtperioden sind nach dem
                              									Bericht von G. de Joly, Ingenieur en chef du Service
                              									central des Phares et Balises auf dem XII. Schiffahrtskongreß in Philadelphia wenig in
                              									Uebereinstimmung mit den nautischen Forderungen, denen die meisten Baken und
                              									Leuchtbojen in Frankreich genügen müssen. Für schwedische Verhältnisse liegt die
                              									Sache scheinbar günstiger, denn in diesem Lande hat das Dalénsche System in größerem Maßstabe Verwendung gefunden. Auch in
                              									Nordamerika sind Befeuerungsanlagen dieser Art vorhanden.
                           Auch die dritte Neuerung, das Sonnenventil, verdankt dem
                              									Bestreben nach Verminderung des Azetylenverbrauchs ihre Entstehung.
                           Die unbewachten Leuchtfeuer und Bojen brennen ununterbrochen Tag und Nacht, wenn man
                              									nicht eine Einrichtung vorsieht, die die Gaszufuhr zur Flamme mit Tagesanbruch
                              									abstellt und Abends wieder öffnet. Diesem Zweck dient das Sonnenventil Daléns nach D. R.-P. 217136. Es besteht aus zwei Körpern,
                              									von denen der eine blank poliert, der andere matt schwarz ist. Unter Einfluß des
                              									Tageslichtes absorbiert der schwarze Körper die im Lichte enthaltenen Wärmestrahlen,
                              									die der polierte Körper zurückwirft. Die so hervorgerufenen Unterschiede in der
                              									Ausdehnung der beiden Körper werden zum Schließen und Oeffnen der Gasleitung
                              									benutzt.
                           Das Ziel, welches das Sonnenventil verfolgt, wird übrigens auch in sehr zweckmäßiger
                              									Weise mittels sogenannter Löschuhren erreicht, deren Gangwerke durch den Gasdruck
                              									selbsttätig aufgezogen werden und die Einstellvorrichtungen für den astronomischen
                              									Tag- und Nachtanbruch besitzen. Diese Uhren erfreuen sich im Wettbewerb mit dem
                              									Sonnenventil seit einigen Jahren immer häufigerer Benutzung.
                           Muß nach dem Vorangegangenen festgestellt werden, daß der Gasakkumulator und der
                              									Blinkapparat eine französische resp. eine deutsche Erfindung ist, so muß doch
                              									zugegeben werden, daß es der Gasakkumulator-A.-B.,
                              									Stockholm gelungen ist, unter geschickter Weiterbildung dieser Erfindungen seitens
                              									ihres Direktors Dalen und unter Aufbietung einer gewaltigen Reklame ihr im Endeffekt
                              									nicht unbestritten einwandfreies Seebeleuchtungssystem bei einigen Staaten zur
                              									Einführung zu bringen. Es gab Ende 1912 etwa 1250 nach diesem System eingerichtete
                              									Küsten- und Bojenleuchtfeuer gegenüber etwa 7200 nach Pintsch und etwa 30000 auf der ganzen Erde (verschiedenen Systems).
                           An sich böte die Verleihung des physikalischen Nobelpreises für die geschilderten
                              									Leistungen keinen Anlaß zu weiterer Diskussion. Man könnte höchstens die Meinung
                              									aussprechen, daß nunmehr jeder geschickte Konstrukteur Anwartschaft auf den Preis
                              									habe, ein vom Standpunkt der Konstrukteure gewiß erfreulicher Ausblick. Es müßten
                              									aber dann die Firmen, die die preisgekrönten Konstrukteure beschäftigen, soviel
                              									Geschmack haben, daß sie die Verleihung nicht als Beweis für die Güte der
                              									Konstruktionen zu Reklamezwecken benutzen. Sonst würde der bisherige Brauch, über
                              									die Güte der Konstruktion nur das technische und das wirtschaftliche Ergebnis
                              									entscheiden zu lassen, außer acht kommen. Das Vorhandensein dieser Gefahr beweisen
                              									Veröffentlichungen der Gasakkumulator-A.-B. über das Dalénsche System.
                           Vielleicht ist es also gut, wenn in Zukunft der Nobelpreis in allen seinen
                              									Abteilungen für Gebiete vorbehalten bleibt, auf denen keine in Geldsummen
                              									ausdrückbaren Interessenkonflikte vorkommen können.
                           Dr. W. Hort.
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                           Ein neues „kaltes Licht“. Schon im Jahre 1883
                              									erfand ein schlauer Mann die Verbilligung des teuren Edison-Glühlichtes durch schnell aussetzenden Betrieb des Stromes. War die
                              									Rastzeit kurz genug gewählt, so half die optische Nachwirkung unentgeltlich über die
                              									Finsternis hinweg. Die praktischen Versuche ließen aber bald die optische Erkenntnis
                              									entsprechend dem Energieprinzip reifen, daß der Gesamtlichteindruck der
                              									Mischungsregel entsprach. 1912 greift Prof. C. T. Dussaud
                              									diese Methode wieder auf. Er sucht die mittlere Wirtschaftlichkeit aber dadurch zu
                              									erhöhen, daß er den gezogenen Wolframfaden der modernen Glühlampe statt mit 100 Volt
                              									etwa mit 250 während eines Dritteils eines kurzen Zeitabschnittes überbeansprucht
                              									und ihm durch zwei Dritteile Abkühlung und Erholung gewährt. Dieser Gedankengang ist
                              									seit einiger Zeit auch für die Röntgen-Röhre wieder
                              									aufgetaucht, namentlich für die starke Inanspruchnahme der Röhrenkathode bei
                              									Tiefenbestrahlungen.
                           Um die Gleichförmigkeit des Lichtstromes zu verbessern, kann man, ganz wie bei
                              									Drehstrombogenlampen, die Lichtbögen, hier die Fäden, auf die Phasen des Drehstromes
                              									entsprechend schalten.
                           Die Hauptfrage bleibt, wie die kurzdauernde Ueberhitzung des Fadens (gewiß nahe zum
                              									Schmelzpunkt) seine Lebensfähigkeit herabsetzt. Die nötige Unterbrecher-Vorrichtung
                              									ist ein böses Zugeständnis, und man darf mit dem Electrician vom 9. Mai 1913 dem in
                              									den Tagesblättern, aufgebauschten „kaltem“ Lichte nach den bisherigen
                              									Veröffentlichungen wirklich recht skeptisch gegenüberstehen.
                           In der Pariser Akademie der Wissenschaften behandelte jüngst Prof. E. Branly dieses kalte Licht des Physikers Dussaud. Er gibt an, daß am Rande einer rasch kreisenden
                              									Scheibe 16 kleine Wolframglühlampen angebracht werden. Jede hat ungefähr 10
                              									Kubikmilliliter Rauminhalt. Die Achse der Scheibe trägt den Motor, der die Scheibe
                              									dreht. Durch Schleifkontakte wird erreicht, daß jede Lampe auf etwa 1/20 Sekunde
                              									aufleuchtet. Ueber allen Lampen befindet sich eine Sammellinse. Dieses Licht soll
                              									für besondere Anwendungen geeignet sein, so für die Kinematographie, für
                              									Scheinwerfer, Leuchtfeuer und für photographische Momentaufnahmen.
                           J. Herzog.
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                           § 23 WarenZG. Internationales Zeichenrecht. Das
                              									Berufungsgericht hat ausgeführt: Einem auf Grund des § 23 WarenZG. in die deutsche
                              									Zeichenrolle eingetragenen Warenzeichen komme bei formell und materiell
                              									rechtsgültiger Eintragung derjenige Schutz in vollem Umfange zu, den das deutsche
                              									Gesetz dem eingetragenen Warenzeichen überhaupt zukommen lasse; ein solches Zeichen
                              									stehe mit seiner Eintragung in allen Beziehungen jedem anderen deutschen
                              									Zeichen gleich, ohne alle Rücksicht darauf, ob der Schutz des Zeichens im
                              									Heimatlande ein größerer oder geringerer sei. – Diese Ausführungen des BerR. hat die
                              									Beklagte mit der Revision als rechtsirrig angefochten; sie ist der Meinung, daß
                              									infolge der akzessorischen Natur des Inlandschutzes für das im Inlande eingetragene
                              									Auslandzeichen der Inlandsschutz nicht größer sein könne als der dem Zeichen in
                              									seinem Heimatstaate gewährte Schutz – wiewohl die Beschränkung des Schutzes bei der
                              									Eintragung des Zeichens in Deutschland nach dem deutschen Gesetz nicht habe zum
                              									Ausdruck kommen können. Sie hat auch auszuführen gesucht, daß der BerR. sich mit
                              									seiner Rechtsauffassung im Widerspruch befinde mit einem von dem auch jetzt
                              									erkennenden Senat des RG. (in Sachen S. c. M., Rep. II Nr. 182/12) am 1. Oktober
                              									1912 erlassenen Urteil (D. p. J. Heft 9, Jahrgang 1913). Was zunächst dieses
                              									letztere vorbringen anbelangt, so handelte es sich in dem Falle, der durch das
                              									angezogene (im 80. Bande der Entscheidungen des RG. in Zivilsachen zum Abdruck
                              									gelangende) Urteil vom 1. Oktober 1912 entschieden wurde, darum: ob einem in die
                              									deutsche Zeichenrolle eingetragenen Auslandszeichen, dem schon zur Zeit seiner
                              									Eintragung in die Zeichenrolle in Wahrheit im Auslande kein Markenschutz zugekommen
                              									war, nun lediglich vermöge der in die Rolle stattgehabten Eintragung
                              									Zeichenschutz zu gewähren sei. Das hat der Senat verneint und ausgesprochen: es
                              									könne für die in ihrem Heimatstaate nicht geschützte Auslandsmarke auch in
                              									Deutschland ein Schutzrecht nicht zur Entstehung gelangt sein. Um etwas ganz anderes
                              									handelt es sich in dem jetzt vorliegenden Falle, nämlich darum, ob einem in die
                              									deutsche Zeichenrolle formell und materiell rechtsgültig eingetragenen und somit in
                              									Deutschland rechtsgültig zur Entstehung gelangten Auslandszeichen nun in Deutschland
                              									der volle Schutz, den das deutsche Gesetz jedem (sonstigen) Zeichen gewährt,
                              									ebenfalls zukomme, oder ob dem Zeichen – obwohl es nach dem deutschen Gesetz und auf
                              									Grund desselben eingetragen worden ist – dennoch nur der Schutz zu gewähren sei, den
                              									die Marke in ihrem Heimatstaate genießt. Diese Frage, die den Inhalt und den Umfang
                              									des Zeichenschutzes betrifft, ist mit der bisherigen Rechtsprechung des RG. im Sinne
                              									des Berufungsgerichts zu entscheiden. [Urteil vom 7. Januar 1913. Aus der
                              									Juristischen Wochenschrift: Vom Reichsgericht.]
                           W. D.
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                           Der Deutsche Beton-Verein hält seine Wanderversammlung vom
                              									25. bis 29. Juni in Leipzig ab. Daran soll sich eine Fahrt nach Breslau schließen
                              									zur Besichtigung der Eisenbetonhalle der Jahrhundert-Ausstellung.