| Titel: | Ueber die Messung höher Temperaturen auf optischem Wege. | 
| Autor: | Alfred R. Meyer | 
| Fundstelle: | Band 328, Jahrgang 1913, S. 516 | 
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                        Ueber die Messung höher Temperaturen auf
                           								optischem Wege.
                        Von Dr. Alfred R. Meyer in
                           									Berlin.
                        (Fortsetzung von S. 482 d. Bd.)
                        MEYER: Ueber die Messung höher Temperaturen auf optischem
                           								Wege.
                        
                     
                        
                           Nachdem wir uns so für die optische Pyrometrie eine genaue Definition geschaffen
                              									haben, wird es unsere weitere Aufgabe sein, unser neues Meßmittel an die bestehenden
                              									anzuschließen, insbesondere also den Gradbegriff und die Skala festzulegen. Als
                              									Gradeinheit dient die durch die Celsius-Skala
                              									festgelegte; den Anschluß an die anderen Meßmittel vermittelt das Gasthermometer,
                              									bei dem ein Grad dadurch definiert ist, daß er bei einem idealen Gase unter der
                              									Voraussetzung konstanten Druckes einer Volumenänderung von
                              										\frac{1}{273} des Volumens am Eispunkt bzw. bei konstantem
                              									Volumen einer Druckänderung von \frac{1}{273} des Druckes am
                              									gleichen Fixpunkte entspricht. Diese Eigenschaft der idealen Gase führt bekanntlich
                              									zu der Konsequenz, daß ein solches Gas, falls es sich nicht verflüssigen könnte, bei
                              									273° C das Volumen 0 einnehmen müßte. Dies war der Grund, daß man diese Temperatur,
                              									weil sie die tiefste Temperatur darstellt, die wir uns nach unseren heutigen
                              									physikalischen Vorstellungen denken können, den „absoluten“ Nullpunkt genannt
                              									hat, und daß man die auf diesen Nullpunkt bezogenen Temperaturangaben als
                              										„absolute“ Temperatur schlechthin bezeichnet. Diese Tatsache ist deswegen
                              									an dieser Stelle zu erwähnen, weil die im folgenden zu behandelnden theoretischen
                              									Gesetze bei Benutzung dieser absoluten Zählung besonders einfache Formen annehmen
                              									und man daher bei hohen Temperaturen besonders häufig dem Begriff der absoluten
                              									Temperatur begegnet.
                           Führen wir diese im vorigen angedeutete Vergleichung durch, so haben wir damit eine
                              									Eichung für unser optisches Pyrometer, die an der durch die jeweiligen
                              									experimentellen Hilfsmittel gegebenen Grenze des Gasthermometers, z. Zt. etwa 1600 °
                              									C, ebenfalls ihren Endpunkt findet. Eine Erweiterung des uns bei Messungen
                              									zugänglichen Temperaturbereiches ist also erst durch Auffindung neuer, sich auf
                              									unsere optische Meßmethode beziehender Gesetzmäßigkeiten zu erreichen. Solche
                              									Gesetze wurden nun ermittelt und sind bekannt unter den Namen Stefan-Boltzmannsches Gesetz, Wien-Plancksche
                              									Strahlungsformel und Wiensches Verschiebungsgesetz. Das
                              									erstgenannte mißt die Gesamtstrahlung eines Körpers, während die beiden anderen die
                              									von ihm bei einer bestimmten Wellenlänge ausgesandte Energie in Abhängigkeit von der
                              									Temperatur quantitativ festlegen.
                           Wir wenden uns der näheren Erläuterung des Stefan-Boltzmannschen Gesetzes zu. Nehmen wir an, wir hätten einen
                              									glühenden Metalldraht, dem wir auf irgend einem Wege, zum Beispiel elektrisch, eine
                              									gewisse Energiemenge in der Zeiteinheit zuführen, und den wir dadurch im Glühen
                              									erhalten, so verliert dieser Körper bekanntlich die ihm zugeführte Energie zum Teil
                              									durch Wärmeleitung, an allen Stellen nämlich, an denen er mit einem ruhenden
                              									anderen Körper in Berührung ist, zürn Teil durch Konvektion, insoweit nämlich ein
                              									mit ihm in Berührung kommendes Gas sich an ihm erwärmt und die dadurch entstehende
                              									Gaszirkulation stets neue kalte Teilchen an den Körper heranführt und so Verluste
                              									veranlaßt, und zum dritten Teil durch Strahlung, indem der Körper für die
                              									Oberflächeneinheit einen seiner Temperatur und seiner Oberflächenbeschaffenheit
                              									entsprechenden Energiebetrag ausstrahlt. Nehmen wir dann weiter an, daß es uns
                              									möglich wäre, die zur Deckung der Strählungsverluste aufgewandte Energie allein zu
                              									messen, oder daß es uns gelänge, die Verluste der ersten und zweiten Art ganz oder
                              									so zu beseitigen, daß sie im Verhältnis zu der für die Strahlung aufgewandten
                              									Energie nicht. mehr in Betracht kämen (es gelingt dies unter gewissen Bedingungen im
                              									Vakuum), so besagt das Stefan-Boltzmannsche Gesetz, daß
                              									bei allen Temperaturen die gesamte von dem Körper ausgestrahlte Energie proportional
                              									der nten Potenz der absoluten Temperatur ist, in Formel
                              									also E = c Tn.Die genaue Form des Gesetzes ist E = c (Tn
                                    											– T0n), wo T die
                                    											absolute Temperatur des Körpers, T0 die seiner Umgebung ist. Wegen der
                                    											Kleinheit des zweiten Summanden kann dieser meist fortgelassen werden, so
                                    											daß das Gesetz die oben angeführte Form erhält. Darin sind c und n Konstanten, die
                              									für den schwarzen Körper die Werte n = 4 und c = 1,28 ∙ 10–12
                              										besitzen.Kurlbaum, Valentiner, Bauer und Moulin. Auch für nicht schwarze Körper
                              									behält das Gesetz bei Aenderung des Exponenten seine Gültigkeit.
                           Aus der angegebenen Formel ersehen wir, daß die Kenntnis zweier Wertepaare von E und T zur Bestimmung
                              									aller anderen Temperaturen aus den zugehörigen Energien ausreicht. Wir sehen ferner,
                              									daß das Gesetz durch Logarithmieren die Form
                           log E = log c
                                 										+ n log T
                           erhält, daß wir also, wenn wir bei graphischer Darstellung
                              									dieses Zusammenhanges für E und T logarithmische Maßstäbe benutzen, gerade Linien zu erwarten haben. Es
                              									ist dies deswegen besonders wichtig, weil wir bei dieser Art der Darstellung ohne
                              									besondere Rechnung durch Auftragen zweier Wertepaare und Verbindung derselben durch
                              									eine gerade Linie sofort eine vollkommene Eichung für alle anderen Wertepaare
                              									erhalten.
                           Wir wenden uns der Erläuterung des Wien-Planckschen
                              									Energie-Verteilungsgesetzes zu, das, zuerst von Wien für
                              									das Gebiet der sichtbaren Strahlung 1896 ausgesprochen, von Planck allgemein formuliert und weiter eingehend theoretisch begründet
                              									wurde. Dieses Gesetz betrachtet nicht die im Stefanschen
                              									Gesetz verwertete Gesamtstrahlung, sondern bezieht sich auf den Energiebetrag, der
                              									bei einer einzelnen Wellenlänge und gegebener Temperatur von dem Körper ausgestrahlt wird. Messen
                              									wir nämlich nicht den Gesamtbetrag der bei bestimmter Temperatur von einem schwarzen
                              									Körper ausgesandten Energie, sondern nehmen diese Messung mit einem geeigneten
                              									Meßmittel, Thermoelement, Bolometer usw., erst nach der Zerlegung in die Energie der
                              									einzelnen Wellenlängen vor, so erhalten wir, wenn wir die Energie in Abhängigkeit
                              									von den Wellenlängen für verschiedene Temperaturen auftragen, das in der Abb. 1 wiedergegebene Bild. Wir ersehen aus ihm, daß
                              									die Kurven bei niedriger Temperatur flach verlaufen, während sie bei höheren
                              									Temperaturen ausgeprägte Maxima aufweisen. Wir sehen ferner, daß dieses Maximum mit
                              									steigender Temperatur nach dem Gebiet der kurzen Wellen hin wandert, und daß der
                              									Gesamtbetrag der Energie, der auf das sichtbare Gebiet, etwa 0,4 bis 0,8 μ,1 μ = 1000 μμ =
                                    											0,001 mm. entfällt, nur einen geringen Bruchteil der gesamten
                              									ausgestrahlten Energie darstellt. Die mathematische Formulierung, die Planck diesem
                              									Gesetz gegeben hat, lautet
                           
                              E_\lambda=c_1\,\lambda^{-5}\,\left\{e^{\frac{c_2}{\lambda\,T}}-1\right\}^{-1}
                              
                           und kann bei allen Temperaturen bis etwa 4000 ° auf das
                              									sichtbare Gebiet in der von Wien zuerst angegebenen einfacheren Form
                           
                              E_\lambda=C_1\,\lambda^{-5}\,.\,e^{-\frac{c_2}{\lambda\,T}}
                              
                           angewandt werden. Darin bedeuten c1 und c2 Konstanten, e die Basis des Systems der natürlichen Logarithmen und λ die Wellenlänge, bei der die Energie Eλ gemessen wird. Für
                              									nicht schwarze Körper nimmt in dieser Formel der Potenzexponent von λ Werte an, die zwischen – 5 und 6 liegen.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 328, S. 517
                              Abb. 1.
                              
                           Auch dieses Gesetz zeigt nach der Logarithmierung eine einfache
                              									Darstellungsmöglichkeit:
                           
                              \mbox{ln}\,E_\lambda=\mbox{ln}\,c_1-5\,\mbox{ln}\,\lambda-\frac{c_2}{\lambda\,T}=b-\frac{c_2}{\lambda\,T}.
                              
                           Da wir unsere Messungen bei der gleichen Wellenlänge ausführen werden, Eλ und T also die einzigen Variablen sind, so ersehen wir, daß
                              									wir durch Darstellung von Eλ in logarithmischem Maßstabe – Eλ ist, da wir uns im sichtbaren Gebiet
                              									befinden, proportional der Zahl der gemessenen K bzw.
                              										K/qmm – über der reziproken absoluten Temperatur
                              									eine gerade Linie erhalten.
                           Wie wir bereits an Hand unserer Abb. 1 feststellten,
                              									verschiebt sich das Energiemaximum mit wachsender Temperatur nach dem kurzwelligen
                              									Gebiet. Eine einfache mathematische Ueberlegung, auf die oben angegebene Wiensche Formel angewandt, führt zu der dieser
                              									Verschiebung zugrunde liegenden Gesetzmäßigkeit, dem sogen. Wienschen Verschiebungsgesetz.
                           λm T =
                              									konst.
                           Darin ist λm die zum Maximalwert der Energie gehörige Wellenlänge. Der Wert
                              									der Konstanten, etwa 0,294, lehrt, daß das Energiemaximum erst bei etwa 3700 ° abs.
                              									in das sichtbare Gebiet eintritt.
                           Aus der letztgenannten Zahl wie aus der Tatsache, daß sich das Stephansche Gesetz auf die Gesamtstrahlung bezieht, ersehen wir, daß für
                              									die optische Temperaturmessung, wie sie im allgemeinen durch die heutigen
                              									Bedürfnisse gegeben ist, das Wien-Plancksche Gesetz die
                              									Hauptrolle spielt. In der Tat werden die beiden anderen angeführten Gesetze nur zur
                              									Bestätigung der dadurch erhaltenen Angaben benutzt, und die Wien-Plancksche Strahlungsformel bleibt die für die optische
                              									Temperaturmessung maßgebende Grundlage.
                           Die Bedeutung dieser Formel drückt sich auch darin aus, daß sie zur Bestimmung
                              									anderer wichtiger Größen dienen muß, wie wir sogleich sehen werden. Nehmen wir zum
                              									Beispiel den häufig eintretenden Fall an, daß die Strahlung eines Körpers, dessen
                              									Temperatur wir bestimmen wollen, durch eine Glasschutzhülle hindurch muß, so erfährt
                              									die Strahlung des Körpers dadurch eine Schwächung. Die absolute schwarze Temperatur,
                              									die wir dann auf Grund der Flächenhelligkeit nach dem Durchgange durch die Glashülle
                              									messen, sei T2, so
                              									ist
                           
                              \mbox{ln}\,E_2=b-\frac{c_2}{\lambda\,T_2}.
                              
                           Ist dann T1 die schwarze Temperatur, die wir ohne Schutzhülle messen
                              									würden, so wäre
                           
                              \mbox{ln}\,E_1=b-\frac{c_2}{\lambda\,T_1}.
                              
                           Nennen wir also \frac{E_2}{E_1}=\varphi das
                              									Schwächungsverhältnis, so ist dieses gegeben durch die Gleichung
                           
                              \mbox{ln}\,\frac{E_2}{E_1}=\mbox{ln}\,\varphi=\frac{c_2}{\lambda}\,\left(\frac{1}{T_1}-\frac{1}{T_2}\right).
                              
                           Es ist also, da auf der rechten Seite nur bekannte Größen stehen, eine Messung der
                              									Abschwächung möglich. Auf diese Weise können die Korrektionen gemessen werden, die
                              									dadurch entstehen, daß man vor einen zu messenden Körper Glasplatten, Linsen oder
                              									Absorptionsgläser schaltet.
                           Eine ähnliche Ueberlegung gilt für die Bestimmung der „wahren“ absoluten
                              									Temperatur aus der gemessenen „schwarzen“ Temperatur. Diese gibt uns nach
                              									unserer Definition
                              									die Temperatur an, bei der ein schwarzer Körper, bei der gleichen Wellenlänge
                              									gemessen, dieselbe Kerzenzahl f. d. qmm besitzen würde. Die schwarze Temperatur
                              									entspricht also der Gleichung
                           
                              \mbox{ln}\,E_s=b-\frac{c_2}{\lambda\,T_3}
                              
                           und die wahre Temperatur der Gleichung
                           
                              \mbox{ln}\,E_w=b-\frac{c_2}{\lambda\,T_w},
                              
                           woraus
                           
                              \mbox{ln}\,\frac{E_s}{E_w}=\frac{c_2}{\lambda}\,\left(\frac{1}{T_w}-\frac{1}{T_s}\right).
                              
                           Der Quotient \frac{E_s}{E_w} gibt aber nichts anderes an, als das
                              									Verhältnis der Emission des fraglichen Körpers zu der eines schwarzen Körpers
                              									gleicher Temperatur; er ist also das Emissionsvermögen dieses Körpers. Nun besagt
                              									das Kirchhoffsche Gesetz (1860), daß das
                              									Emissionsvermögen eines Körpers, gemessen bei einer bestimmten Wellenlänge, seinem
                              									Absorptionsvermögen für dieselbe Wellenlänge proportional ist, oder, wenn wir mit
                              										eλ das
                              									Emissionsvermögen bezeichnen,
                           eλ =
                              										e0 ∙ Aλ.
                           Haben wir es also mit einem schwarzen Körper zu tun – für ihn ist Aλ = 1 – so wird eλ gleich e0. e0 stellt also das
                              									Emissionsvermögen eines schwarzen Körpers dieser Temperatur dar. Setzen wir die neu
                              									eingeführten Größen in die obige Gleichung ein, so erhalten wir
                           
                              \mbox{ln}\,\frac{e_0\,A_\lambda}{e_0}=\mbox{ln}\,A_\lambda=\frac{c_2}{\lambda}\,\left(\frac{1}{T_s}-\frac{1}{T_w}\right).
                              
                           Das Wiensche Gesetz bietet uns also auch ein Mittel, das
                              									Absorptionsvermögen eines Körpers durch gleichzeitige Messung seiner
                              										„schwarzen“ und „wahren“ Temperatur zu bestimmen bzw., wenn das
                              									Absorptionsvermögen bekannt ist, die eine Größe aus der gemessenen anderen
                              									festzustellen. Die letzgenannte Formel wird nach den Forschern, die sie zu dem
                              									genannten Zweck zum ersten Male benutzten, vielfach die Holborn-Henningsche FormelHolborn und Henning,
                                    											Berl. Akad. Ber. 1905, 311. genannt.
                           Wir könnten damit zu den in der Praxis angewandten Meß- und Eichmethoden übergehen,
                              									wenn nicht noch über die Konstante c2 einige Bemerkungen zu machen wären. Wie
                              									aus der angegebenen Gleichung
                           
                              E_\lambda=c_1\,.\,\lambda^{-5}\,.\,e^{-\frac{c_2}{\lambda\,T}}
                              
                           hervorgeht, ist sie, wenn c1 und λ
                              									bekannt sind und Eλ
                              									gemessen wird, bestimmend für die sich durch Ausrechnung dieser Gleichung ergebende
                              									Temperaturskala. Die Temperaturskala ist eigentlich völlig definiert durch den
                              									Anschluß an das Gasthermometer. Dieser bis zum Schmelzpunkt des Palladiums
                              									durchgeführte Anschluß hat nun bei verschiedenen Beobachtern verschiedene
                              									Temperaturwerte ergeben, so daß dementsprechend zurzeit drei verschiedene
                              									Temperaturskalen mit drei verschiedenen c2 in Benutzung sind. Die verschiedenen
                              									Werte sind in Tab. 1 zusammengestellt.
                           Tabelle 1.
                           
                              
                                 Schmelzpunkte des
                                 
                              
                                 c2
                                 Goldes
                                 Palladiums
                                 Platins
                                 
                              
                                 14200
                                 1065
                                 1575
                                 1782
                                 
                              
                                 14500
                                 1063
                                 1549
                                 1752
                                 
                              
                                 14600
                                 1064
                                 1541
                                 1745
                                 
                              
                           In letzter Zeit ausgeführte Beobachtungen, inbesondere in der Reichsanstalt
                              									durchgeführte MessungenWarburg, Leithäuser, Hupka, Müller, Annalen der
                                    											Physik 40 (1913) 609. deuten darauf hin, daß 14400 der der
                              									Wirklichkeit am nächsten kommende Wert sein dürfte; die in dieser Zusammenstellung
                              									gemachten Temperaturangaben beziehen sich auf den zurzeit meistbenutzten Zahlenwert
                              										c2 = 14500.
                           Die Literatur des letzten Jahrfünfts weist aus dem genannten Grunde verschiedene
                              									Temperaturangaben auf, die bald in dieser, bald in jener Skala gemacht sind. Das von
                              									den Autoren angegebene c2 ist dann entscheidend für die Umrechnung der verschiedenen Angaben
                              									auf dieselbe Basis. Tabellarisch zusammengestellt sind diese Umrechnungszahlen in
                              									Tab. 2v. Pirani und Meyer,
                                    											Verh. d. D. Phys. Ges. 14 (1912; 429..
                           Tabelle 2.
                           
                              
                                 c2 =
                                    											14200°C
                                 c2 =
                                    											14500°C
                                 c2 =
                                    											14600°C
                                 c2 =
                                    											14200°C
                                 c2 =
                                    											14500°C
                                 c2 =
                                    											14600°C
                                 
                              
                                 1100
                                 1099
                                 1099
                                 2600
                                 2534
                                 2513
                                 
                              
                                 1200
                                 1196
                                 1196
                                 2700
                                 2627
                                 2604
                                 
                              
                                 1300
                                 1294
                                 1293
                                 2800
                                 2720
                                 2695
                                 
                              
                                 1400
                                 1391
                                 1390
                                 2900
                                 2813
                                 2785
                                 
                              
                                 1500
                                 1489
                                 1486
                                 3000
                                 2905
                                 2875
                                 
                              
                                 1600
                                 1586
                                 1581
                                 3100
                                 2997
                                 2965
                                 
                              
                                 1700
                                 1681
                                 1675
                                 3200
                                 3089
                                 3055
                                 
                              
                                 1800
                                 1777
                                 1769
                                 3300
                                 3181
                                 3144
                                 
                              
                                 1900
                                 1873
                                 1863
                                 3400
                                 3272
                                 3233
                                 
                              
                                 2000
                                 1968
                                 1957
                                 3500
                                 3363
                                 3321
                                 
                              
                                 2100
                                 2063
                                 2051
                                 3600
                                 3454
                                 3409
                                 
                              
                                 2200
                                 2158
                                 2144
                                 3700
                                 3545
                                 3497
                                 
                              
                                 2300
                                 2252
                                 2237
                                 3800
                                 3635
                                 3584
                                 
                              
                                 2400
                                 2346
                                 2329
                                 3900
                                 3725
                                 3671
                                 
                              
                                 2500
                                 2440
                                 2421
                                 4000
                                 3815
                                 3758
                                 
                              
                           
                              
                                 (Schluß folgt.)