| Titel: | Polytechnische Rundschau. | 
| Fundstelle: | Band 328, Jahrgang 1913, S. 551 | 
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                        Polytechnische Rundschau.
                        Polytechnische Rundschau.
                        
                     
                        
                           Das Verhalten von Sicherheitslampen bei hohen
                                 										Temperaturen. In der Versuchsansialt der belgischen Regierung zu Frameries
                              									sind von E. Lemaire umfangreiche Versuche angestellt
                              									worden, welche die Verhältnisse feststellen sollten, unter denen die metallischen
                              									Drahtkörbe von verschiedenen Sicherheitslampentypen die äußere Atmosphäre zur
                              									Entzündung bringen. Zur Feststellung der Temperaturen wurde im allgemeinen ein
                              									Pyroskop (optisches Pyrometer) verwandt, nur die über 1000° liegenden Temperaturen
                              									wurden mit dem Ferryschen Absorptionspyrometer gemessen.
                              									Die Versuchsergebnisse sind in nebenstehender Zusammenstellung auszugsweise
                              									wiedergegeben.
                           Nach den Untersuchungen Lemaires, deren Ergebnisse sich
                              									mit den Berichten Mallards und Le
                                 										Chateliers decken, lassen die Metalldrahtkörbe der Sicherheitslampen die
                              									Flamme durchschlagen, sobald ihre Temperatur über 650 °C hinaus wächst. Die aus dem
                              									Drahtkorb austretenden heißen Gase vermögen infolgedessen die umgebende Atmosphäre
                              									zu entzünden, sofern sie nicht schnell genug abgekühlt werden können. Ferner zeigen
                              									die Versuche, daß die Temperatur, bei welcher die Grubenwetter durch den Drahtkorb
                              									hierdurch entzündet werden können, mit dem Gehalt an Schlagwettern (CH4) wächst. Der
                              									hinsichtlich der Entzündung gefährlichste Gehalt liegt zwischen 7 und 8 v. H.
                           
                              
                                 Art der Lampe
                                 Wetter-geschwin-digkeitin Sek./m
                                 Schlag-wetterin v. H.
                                 TemperaturdesDrahtkorbesin °C
                                 
                              
                                 1. Oellampen.
                                 
                              
                                 a) Davy-Lampe
                                 3,0  2,753,0
                                 6,58,59,5
                                   82510201000
                                 
                              
                                 b) Museler-Lampe mit ein-    fachem Drahtkorb
                                 4,5  3,753,0
                                 6,58,59,5
                                   93010301150
                                 
                              
                                 c) Lampe mit Doppelkorb ohne    Blechmantel
                                 7,08,0
                                 7,59,5
                                 10001060
                                 
                              
                                 d) Lampe mit Hailwood-Korb
                                   4,25
                                 9,5
                                 1115
                                 
                              
                                 2. Benzinlampen.
                                 
                              
                                 a) Lampen mit Doppeldraht-    korb ohne Mantel und
                                    											Luft-    zutritt von unten
                                   2,25  2,50
                                 6,57,5
                                   700  750
                                 
                              
                                 b) Bartsch-Lampe mit Luft-    zutritt von unten
                                 8,0
                                 9,0
                                 1075
                                 
                              
                           
                           Wichtig ist es, die Sicherheitslampen mit einem doppelten Drahtkorb zu versehen
                              									und die zur Luftzuführung von unten her bestimmten Oeffnungen möglichst klein zu
                              									gestalten. Benzinlampen, die mit doppeltem Drahtkorb und
                              									Blechmantel ausgerüstet sind, können vom wissenschaftlichen Standpunkt aus als
                              									vollkommen schlagwettersicher bezeichnet werden. Das Durchschlagen der Benzinflamme
                              									durch die Drahtkörbe bei Rotgluthitze konnte nur erreicht werden, wenn die Ein- und
                              									Auslaßöffnungen ganz außergewöhnlich große Abmessungen besaßen und wenn man die
                              									Lampen einem sehr scharfen (11 m i. d. Sek.) von oben herkommenden Wetterstrom
                              									aussetzte. Derartige Verhältnisse sind jedoch im praktischen Grubenbetriebe
                              									ausgeschlossen. [Annales des Mines Belgiques; Bd. 18, 1.]
                           Schorrig.
                           ––––––––––
                           Vorschriften für Motorschiffe. Der Germanische Lloyd hat
                              									seine in Buchform erschienenen „Vorschriften für maschinelle Einrichtungen
                                 										1912“ auch auf Schiffe ausgedehnt, die durch Verbrennungskraftmaschinen
                              									angetrieben werden. Wenn diese Vorschriften auch noch nicht ohne Lücken und Mängel
                              									sind, so ist dies bei der schnellen Entwicklung auf diesem Gebiete und den wenigen
                              									praktischen Erfahrungen, die bereits vorliegen, leicht begreiflich. Diese
                              									Vorschriften können auch noch nicht als endgültig angesehen werden, die guten und
                              									bösen Erfahrungen, die man im Laufe der Zeit sammeln wird, werden diese Vorschriften
                              									noch wesentlich verändern und ergänzen. Im folgenden seien jene Vorschriften kurz
                              									zusammengestellt, welche für Schiffsmotoren von Bedeutung sind.
                           Die Klassifikationsvorschriften für Dampfschiffe finden sinngemäße Anwendung auch auf
                              									Motorschiffe. Sollen die Motoren (und nicht „Motore“, wie es an vielen
                              									Stellen dieser Druckschrift heißt) unter Aufsicht des G. L. gebaut werden, so ist
                              									ein schriftlicher Antrag an den Vorstand zu richten. Dem Antrag ist unter Angabe der
                              									mit dem Bau beauftragten Fabrik eine Beschreibung und Zeichnungen der Maschine
                              									beizufügen.
                           Die Abmessungen der einzelnen Teile der Motoren sind, so weit sie nicht bereits durch
                              									die Gesetzgebung bestimmt oder durch die folgenden Regeln festgesetzt werden, im
                              									allgemeinen dem Ermessen des Erbauers oder der Bestimmung des Bestellers überlassen.
                              									Der G. L. behält sich jedoch vor, in außergewöhnlichen Fällen, die in seinen
                              									Vorschriften nicht vorgesehen sind, besondere Bestimmungen zu treffen. Wichtig für
                              									den Motorerbauer ist die Bestimmung: Soll eine Konstruktion, welche auf wesentlich
                              									neuen Prinzipien beruht, angewandt werden, so ist dem Vorstande des G. L. hiervon
                              									Mitteilung zu machen. Letzterer ist in diesem Falle berechtigt, die Vorlage ihm
                              									erforderlich scheinender Zeichnungen und Angaben zu verlangen.
                           Die Beanspruchung der einzelnen Maschinenteile im kleinsten Querschnitt sollte, bei
                              									Verwendung von welchem Siemens-Martinflußeisen mit 40 bis 47 kg/qmm Festigkeit bei
                              									mindestens 20 v. H. Dehnung auf 200 mm Länge innerhalb der Grenzen liegen:
                           Für Kolbenstangen 4 bis 5 kg/qmm; für Pleuelstangen, Kreuzköpfe, Schwinghebel 4
                              									bis 4,5 kg/qmm; für Kurbellager- und Kreuzkopflagerbolzen 4 bis 5 kg/qmm; für
                              									Grundlagerbolzen 3 bis 4 kg/qmm; für Kupplungsbolzen (Abscherung) 3 bis 3,5
                              									kg/qmm.
                           Für solche Maschinenteile, bei denen die Beanspruchung fortwährend wechselt, und die
                              									unter Umständen Stößen ausgesetzt sind, wird bei obiger Beanspruchung bestes
                              									Feinkorneisen als gleichwertig mit Flußeisen angesehen. Es ist besonders darauf zu
                              									achten, (und dies ist besonders für den Diesel-Motorenbau
                              									eine wichtige Vorschrift) daß die Bolzen der Kreuzkopf-, Kurbel- und Grundlager mit
                              									Hohlkehlen von möglichst großem Radius versehen werden.
                           Bei der Projektierung von Schiffsmotorenanlagen ist folgendes zu beachten:
                           1. Die Kühlwassersaugeleitung am Schiffsboden ist mit Absperrvorrichtungen und das
                              									Austrittsrohr an der Bordwand mit einem Rückschlagventil zu versehen. Es ist ferner
                              									dafür zu sorgen, daß das Wasser aus den Kühlräumen des Motors, dem Kühlmantel des
                              									Auspuffrohres, sowie den Rohrleitungen an den tiefsten Stellen abgelassen werden
                              									kann.
                           2. Das Auspuffrohr ist so anzulegen, daß es keine Feuersgefahr bietet, und am
                              									Zylinder mit Kühlvorrichtung oder guter Isolierung zu versehen.
                           3. Der Motorraum und der Raum, in dem sich der Vorratstank befindet, müssen genügend
                              									ventiliert sein.
                           4. Die Speiseleitung vom Vorratstank zum Motor muß gegen mechanische Beschädigung
                              									gesichert und am Tank mit Absperrvorrichtungen versehen sein. Die Verbindung der
                              									Rohre unter sich und mit den Tanks darf nur mittels metallischer konisch dichtender
                              									Verschraubungen erfolgen.
                           5. Das Füllen des Tanks darf nur von Deck aus durch ein besonderes Füllrohr
                              									stattfinden, während ein zweites geöffnetes Rohr die Luft und die Gase in die freie
                              									Luft entwelchen läßt.
                           6. Der Fußboden geschlossener Motor- und Tankraume ist aus geriffeltem Eisenblech
                              									herzustellen.
                           7. Druckluftbehälter, welche komprimierte Luft zum Einblasen des Brennstoffes, zum
                              									Anlassen und Umsteuern der Motoren enthalten, sind auf das sorgfältigste aus
                              									Siemens-Martinflußeisen herzustellen. Werden die Behälter geschweißt, so soll, wenn
                              									es irgend die Blechdicke zuläßt, die überlappte Schweißung der Keilschweißung
                              									vorgezogen werden. Die Stumpfschweißung wie die elektrische oder autogene Schweißung
                              									sind für die Verbindung der einzelnen Teile untereinander nicht zulässig.
                           Die Dicke des Mantels ist bei der Anwendung von Nietung nach den für die Kessel
                              									gültigen Regeln zu bestimmen, ein Zuschlag von 1 mm ist nicht erforderlich.
                           Für nicht genietete Behälter gilt die Formel s=\frac{p\,D}{C},
                              									wobei s = Blechdicke in mm, p
                                 										= zulässiger Arbeitsüberdruck kg/qcm, D =
                              									größter lichter Durchmesser des Behälters in mm, C =
                              									1200 wenn die Längsnaht geschweißt, 1500 wenn der Mantel nahtlos hergestellt ist.
                              									Die Dicke der
                              									flachen Böden ist nach der Formel s=\frac{D}{73}\,\sqrt{p} zu
                              									bestimmen. Geschweißte oder nahtlos hergestellte Behälter sind nach ihrer
                              									Herstellung in einem Glühofen auszuglühen. Für Behälter bis zu 2,5 m Länge ist an
                              									einem Ende eine Oeffnung, für Behälter über 2,5 m Länge eine Oeffnung an jedem Ende
                              									oder eine Teilung in der Mitte vorzusehen, und zwar soll die lichte Weite der
                              									Oeffnungen 50 v. H. des Behälterdurchmessers bis zur Größe eines Mannloches
                              									betragen, jedoch nicht kleiner als 120 mm ⌀ sein. Die Behälter sind im Schiff so
                              									unterzubringen, daß die innere Besichtigung leicht ausgeführt werden kann, sie sind
                              									an ihrer tiefsten Stelle mit einer Entwässerungsvorrichtung zu versehen. Jeder für
                              									sich abschließbare Behälter erhält ein Sicherheitsventil und ein Manometer. Die
                              									Behälter sind vor Inbetriebnahme einer Druckprobe mit dem 1,5 fachen Betriebsdruck
                              									zu unterwerfen.
                           Für Kurbelwellen gelten noch die folgenden Bestimmungen: Für im Zweitakt arbeitende
                              									einfachwirkende Oelgleichdruckmaschinen, bei denen die Kurbeln gleichmäßig und
                              									derart versetzt sind, daß nicht zwei Impulse zugleich erfolgen, sind die Durchmesser
                              									der Wellen wie folgt zu bestimmen:
                           Die Kurbelwellen werden nach der Formel d=\sqrt[3]{D^2\,A}
                              									berechnet, worin d = Wellendurchmesser in cm, D = Zylinderdurchmesser in cm, A = Koeffizient aus Tab. 1.
                           
                              
                                 Zylinderzahl
                                 A
                                 
                              
                                 1,2 und 3
                                 0,09 H + 0,035 L
                                 
                              
                                 4
                                 0,10 H+0,035 L
                                 
                              
                                 5 und 6
                                 0,11 H+0,035 L
                                 
                              
                                 8
                                 0,13 H+ 0,035 L
                                 
                              
                           wobei H = Zylinderhub in cm, L = Grundlagerentfernung voneinander von Mitte zu Mitte
                              									Lager, gemessen in cm.
                           Bei im Viertakt arbeitenden Maschinen wird für die Bestimmung von A die Zahl der vorhandenen Zylinder durch 2 dividiert.
                              									Bei doppeltwirkenden Maschinen ist für die Bestimmung von A jeder Zylinder doppelt zu zählen.
                           Bei Maschinen mit gegenläufigen Kolben (z.B. beim Junkers-Motor) sind die Koeffizienten von H in
                              									obiger Formel zu verdoppeln. Sind hierbei je zwei Zylinder in Reihenanordnung
                              									verbunden, so zählt für die Bestimmung von A jeder
                              									Zylinder für sich. Als Lagerentfernung gilt bei solchen Maschinen die Entfernung der
                              									äußeren Kurbeln einer Kurbelgruppe voneinander von Mitte zu Mitte Lager. Liegen
                              									zwischen zwei Grundlagern zwei Kurbeln, so ist für den Wert 0,035 L unter dem Wurzelzeichen zu setzen
                              										0,28\,\frac{a\,b^2}{L^2}. Dabei sind a, b und L Lagerentfernung nach Abbildung, zu
                              									beachten ist dabei, daß a < b ist.
                           Handelt es sich um Hilfsmaschinen von Schiffen, die volle Segeleinrichtungen haben,
                              									so dürfen bei der Bestimmung der Kurbelwellen die Werte unter dem Wurzelzeichen
                              									mit 0,8 multipliziert werden, Dasselbe gilt für Maschinen der
                              									Binnenschiffahrt.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 328, S. 553
                              
                           Die Leitungswellen werden nach der Formel d=c\,\sqrt[3]{D^2\,H}
                              									berechnet, dabei ist d = Durchmesser der Leitungswelle
                              									in cm, D = Zylinderdurchmesser in cm, H = Kolbenhub in cm, c =
                              									Koeffizient aus Tab. 2.
                           
                              
                                 Zylinderzahl
                                 c
                                 
                              
                                 1,2 und 3
                                 0,41
                                 
                              
                                 4,5 und 6
                                 0,43
                                 
                              
                                 8
                                 0,46
                                 
                              
                           Bei Viertaktmaschinen wird für die Bestimmung von c die
                              									Zahl der vorhandenen Zylinder durch 2 dividiert. Bei doppeltwirkenden Maschinen ist
                              									die Bestimmung von c jeder Zylinder doppelt zu zählen.
                              									Bei Maschinen mit gegenläufigen Kolben ist der Wert unter dem Wurzelzeichen mit 2 zu
                              									multiplizieren. Stehen hierbei je zwei Zylinder in Reihenanordnung aneinander, so
                              									zählt für die Bestimmung von c jeder Zylinder für sich.
                              									Bei Segelschiffen für Binnenschiffahrt ist dieselbe Verkleinerung des Durchmessers,
                              									wie oben angegeben, erlaubt.
                           Die Schraubenwellen sind nach der Formel ds = 0,66 d +
                              									0,03 s zu berechnen, ds = Durchmesser der Schraubenwelle in cm,
                              										d = Durchmesser der Leitungswelle in cm, s = Durchmesser der Schraube in cm. Sie müssen jedoch
                              									im Durchmesser mindestens um 10 v. H. stärker sein als die Leitungswellen.
                           Bei Verbrennungskraftmaschinen-Anlagen, die durch ihren Aufbau nicht in den Rahmen
                              									dieser Vorschriften hineinpassen, sind Abweichungen davon dem Vorstande des G. L.
                              									rechtzeitig zur Begutachtung zu unterbreiten.
                           Wimplinger.
                           ––––––––––
                           Schuchscher Nietkontroller. Nach den Untersuchungen von
                              										Bach und Baumann (Bach, Maschinenelemente, 10. Aufl.; Z. d. V. d. I. 1912,
                              									S. 1890) ist für die Güte einer Maschinennietung nicht nur der beim Bilden des
                              									Schließkopfes ausgeübte Druck maßgebend, sondern auch wesentlich die Zeit, während
                              									der dieser Druck aufrechterhalten wird. Die Absicht, Arbeitzeit zu ersparen,
                              									verleitet den Arbeiter um so mehr dazu, die notwendige Nietzeit abzukürzen, als ihm
                              									Mittel zur genauen Feststellung dieser Zeit bisher nicht zur Verfügung standen, und
                              									überdies eine Kontrolle der Nietung mit den bisherigen Mitteln nur sehr unvollkommen
                              									möglich war. Außer den vom Verbände deutscher Architekten- und Ingenieurvereine, dem
                              									Verein deutscher Ingenieure und anderen Fachverbänden für Baukonstruktionsnietungen
                              									vorgeschriebenen Prellversuchen bestand nur die Möglichkeit, durch Stichproben sich nach
                              									der Beschaffenheit der Bruchflächen einzelner wieder herausgeschlagener Niete ein
                              									Bild von der Sorgfalt der Arbeitsausführung zu machen. Der Nietkontroller nach Schuch, der in der „Zeitschrift für Dampfkessel und
                                 										Maschinenbetrieb“ (1913, Nr. 22) von Hilliger
                              									beschrieben wird, ist daher in der Absicht konstruiert, sowohl dem ausführenden
                              									Arbeiter als auch dem kontrollierenden Ingenieur durch einwandfrei aufgezeichnete
                              									Diagramme über die Vorgänge bei der Nietschließung Aufschluß zu geben. Dadurch, daß
                              									gleichzeitig mittels einer einfachen Schreibvorrichtung der Schließdruck, die
                              									Schließzeit und die Tageszeit aufgezeichnet wird, wird die Herstellung und Kontrolle
                              									vereinfacht und verbessert, zugleich außerdem eine bequeme und unanfechtbare
                              									Unterlage für die Lohnverrechnung und die Selbstkostenfeststellung geschaffen.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 328, S. 554
                              Abb. 1.Nietkontroller nach Schuch.
                              
                           Der im Prinzip sehr einfache Apparat (Abb. 1) besteht
                              									aus einem Kolbenmanometer b, das mittels eines
                              									Kupferrohres oder Spiralschlauches c unmittelbar an den
                              									Druckzylinder der Nietmaschine angeschlossen wird. Von einer gewissen, einstellbaren
                              									Mindestgröße des Druckes an wird dieser durch den Schreibstift a auf einem Papierstreifen aufgezeichnet, der durch ein
                              									Uhrwerk mit einer genau einstellbaren Vorschubgeschwindigkeit pro Zeiteinheit
                              									vorwärts bewegt wird. Vom Eintritt des jeweils erforderlichen Mindestnietdruckes an
                              									wird ferner ein Zeiger über einem Zifferblatt ausgelöst, der deutlich sichtbar die
                              									Dauer der Nietung in Sekunden anzeigt. Ein zweiter Schreibstift d verzeichnet außerdem auf dem dauernd abrollenden
                              									Papierstreifen die Tageszeit, und zwar ist, um mit einer möglichst geringen
                              									Streifenbreite auszukommen, die Einrichtung so getroffen, daß der Schreibstift sich
                              									sechs Stunden lang aufwärts und sechs Stunden lang abwärts bewegt. Auf diese Weise
                              									entstehen abwechselnd aufsteigende und absteigende Linien, die die Vormittagsund
                              									Nachmittagsschichten deutlich unterscheiden lassen.
                           Die Verschiebung dieses Tageszeitschreibers geschieht ebenfalls durch ein Uhrwerk,
                              									das ohne Schwierigkeit für eine lange Gangdauer hergestellt werden kann. Schwieriger
                              									ist der Antrieb des Uhrwerks für den Papiervorschub, da dieses eine bedeutendere
                              									Antriebskraft braucht, weshalb die Feder nur für kurzzeitigen Betrieb ausgeführt
                              									werden kann. In sinnreicher Weise ist daher der Aufzugsmechanismus dieser Feder mit
                              									dem Rückzugszylinder der Nietmaschine durch ein einfaches Kupferrohr g so verbunden, daß der Druck in diesem das Uhrwerk
                              									selbsttätig stets von neuem aufzieht. Zur Reserve ist noch ein Handwirbel h zum Aufziehen vorgesehen.
                           Die in den Abb. 2 und 3 wiedergegebenen Diagramme zeigen deutlich die Wirkungsweise des
                              									Apparates. Für jede Nietung ist zu erkennen das Anwachsen, der Höchstwert und das
                              									Abfallen des Druckes, ferner die Zeitdauer in Sekunden für diese Werte, endlich die
                              									Tageszeit, in der die einzelne Nietung erfolgte, sowie etwaige Pausen im Betriebe
                              									(s. Abb. 3 bei 40).
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 328, S. 554
                              Abb. 2.
                              
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 328, S. 554
                              Abb. 3.
                              
                           Die Aufstellung des Apparates erfolgt in der Nähe des Arbeiters, so daß dieser das
                              									Zifferblatt deutlich übersehen kann. Die Bedienung, die sich auf das Aufziehen der
                              									Uhrwerke und das Einlegen neuer Papierstreifen beschränkt, ist außerordentlich
                              									einfach.
                           Dipl.-Ing. W. Speiser.
                           ––––––––––
                           Klein-Heizapparate für Ventilations-Luftheizung. Eine
                              									wichtige Ergänzung für die in Fabriken und Geschäftshäusern usw. neuerdings immer
                              									mehr zur Anwendung gelangende Ventilations-Luftheizung bildet der nachstehend
                              									beschriebene Klein-Luftheizapparat.
                           Vorausgeschickt sei, daß die Ventilations- oder Gebläse-Luftheizung wegen des
                              									gemeinschaftlichen Wortes „Luftheizung“ keineswegs mit der Feuer-Luftheizung
                              									zu verwechseln ist. Ueber letztere enthält der „Gesundheits-Ingenieur“ Nr.
                              									27, Jahrg. 1913, S. 508 eine Abhandlung: „Kohlenoxydvergiftung durch eine
                                 										Feuer-Luftheizanlage“, welcher eine durch Feuer-Luftheizung verursachte
                              									Kohlenoxydvergiftung der Bewohner eines Wohnhauses in Boston zugrunde liegt. Die
                              									Ursache zu den Vergiftungserscheinungen bei diesem Vorkommnis waren die Beschädigung
                              									des Abschlusses zwischen dem Feuerungsraum und den Luftverteilungskanälen, sowie die
                              									Erzeugung giftiger Gase durch unvollkommene Verbrennung im Ofen. Hierdurch trat in
                              									die Luftverteilungskanäle ein Teil der Verbrennungsgase ein, die sich der Luft
                              									beimischten, welche dann bei den Bewohnern der oberen Raume des Hauses die
                              									Vergiftungserscheinungen hervorriefen, glücklicherweise ohne tödlichen Ausgang.
                              									Während die Feuer-Luftheizung vorerwähnter Art als unhygienisch zu bezeichnen ist,
                              									wegen der leicht bei ihr auftretenden großen Gefahren für den menschlichen
                              									Organismus, ist im Gegensatz hierzu die Ventilations-Luftheizung ein System, das den
                              									Forderungen der Hygiene in weitem Maße gerecht wird und sich durch kurze
                              									Anheizdauer, regelmäßige Lufterneuerung, Betriebssicherheit sowie Wirtschaftlichkeit
                              									auszeichnet.
                           Das Prinzip der Ventilations-Luftheizung ist folgendes: Ueber die Heizfläche eines in
                              									der Regel mittels Dampf (Hochdruckdampf bis 10 at, Niederdruckdampf, Vakuumdampf)
                              									betriebenen Heizapparates wird durch einen Niederdruch-Zentrifugalventilator ein kräftiger
                              									Frischluftstrom geschickt, welcher sich hierbei erwärmt und in diesem Zustande dann
                              									in die zu beheizenden Räume geblasen wird, wo er sich der Raumluft beimischt.
                           In einfacher Weise lassen sich Ventilations-Luftheizungsanlagen auch mit
                              									Luftbefeuchtungs-Einrichtungen ausrüsten, welche besonders in solchen Räumen zu
                              									verwenden sind, wo etwa durch Verarbeitung sehr hygroskopischer Rohstoffe (Tabak,
                              									Textilfaser usw.) eine künstliche Erhöhung des Feuchtigkeitsgehaltes der Luft
                              									unentbehrlich ist, im Interesse der Fabrikation und des Wohlbefindens der
                              									Arbeiter.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 328, S. 555
                              Abb. 1.
                              
                           Für die Erzeugung des Warmluftstromes bei Ventilations-Luftheizungsanlagen gelangten
                              									bisher vorwiegend Dampf-Luftheizapparate zur Verwendung, wie ein solcher
                              									beispielsweise in Abb. 1 wiedergegeben sei, während
                              									die Verteilung der Warmluft vom Erzeuger nach den Räumen durch Blechrohrleitungen
                              									bzw. gemauerte Kanäle erfolgte. Die Unterbringung der Blechrohrleitungen, welche in
                              									der Regel als Warmluft-Verteilungsnetz dienen, läßt sich bei großen Räumen in der
                              									Eisenkonstruktion oder an der Decke in wenig behindernder Weise durchführen, während
                              									dagegen bei Räumen mittlerer Größe die Unterbringung des Verteilungsrohrnetzes
                              									schwierig und oft überhaupt undurchführbar ist. Aus diesem Grunde fand bisher die
                              									Ventilations-Luftheizung dort nur in seltenen Fällen Anwendung. Zur Ueberwindung des
                              									Hindernisses, das einer allgemeineren Einführung der Ventilations-Luftheizung in
                              									Räumen von mittlerer Größe im Wege stand, galt es vor allen Dingen, das
                              									Luftheizungssystem so zu gestalten, daß die Blechrohrverteilungsleitung in Fortfall
                              									kam, und der Heizapparat in möglichst kleinen Dimensionen gehalten wurde. Einen
                              									neuen Klein-Heizapparat für Ventilations-Luftheizung, bei welchen wesentliche
                              									Warmluft-Verteilungsrohrleitungen fortfallen, stellt der Heizapparat Abb. 2 dar. Dieser Klein-Luftheizapparat wird
                              									geliefert von Danneberg & Quandt, Berlin, für Hochdruckdampf bis 10 at, Niederdruckdampf,
                              									Vakuumdampf und Warmwasser. Ueber die Leistung dieser Klein-Heizapparate bei
                              									Niederdruckdampf und Hochdruckdampf gibt die nachstehende Tabelle Aufschluß.
                           Die wesentlichen Bestandteile des in Abb. 2
                              									abgebildeten Luftheizapparates sind: die Heizfläche, die Ummantelung mit den
                              									seitlich angeordneten Anschlußstutzen
                           
                              
                                 Typen-Bezeichnungder
                                    											Zwerg-Heiz-apparate
                                 Luftmengein cbm i. d. Std.bei v = 5
                                    											mGeschwindig-keit i. d. Sek.
                                 Bei Niederdruckdampfvon 0,2 at.
                                    											Wärmeabgabein WE i. d. Std., bei einerTemperaturerhöhung von–
                                    											10° auf + 50 °C
                                 Bei Hochdruckdampfvon 8 at. Wärmeabgabein WE
                                    											i. d. Std., bei einerTemperaturerhöhung von– 10° auf + 80
                                    											°C
                                 
                              
                                 Z 1
                                    594
                                   11400
                                   17200
                                 
                              
                                 Z 2
                                   1098
                                   21000
                                   31600
                                 
                              
                                 Z 3
                                   1764
                                   33800
                                   50800
                                 
                              
                                 Z 4
                                   2790
                                   53500
                                   80300
                                 
                              
                                 Z 5
                                   3924
                                   75300
                                 113000
                                 
                              
                                 Z 6
                                   5274
                                 101200
                                 131800
                                 
                              
                                 Z 7
                                   6840
                                 131300
                                 197000
                                 
                              
                                 Z 8
                                   8550
                                 164100
                                 246200
                                 
                              
                                 Z 9
                                 10494
                                 201400
                                 302100
                                 
                              
                                 Z10
                                 12600
                                 241900
                                 362800
                                 
                              
                           für die Zuführung bzw. Ableitung des Heizmediums und der
                              									Elektro-Schraubenventilator. Was die Ausführung der Heizfläche anbelangt, so wird
                              									dieselbe aus einem System neben- und hintereinander senkrecht angeordneter,
                              									dünnwandiger Heizrohre gebildet. Innerhalb der Ummantelung sind Schrauben- und
                              									Flanschendichtungen gänzlich vermieden, um hierdurch Betriebsstörungen,
                              									hervorgerufen durch schadhafte Dichtungen, vorzubeugen.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 328, S. 555
                              Abb. 2.
                              
                           Gegenüber ähnlichen anderen Heizapparaten, die zur Vermeidung von Undichtheiten nur
                              									geringen Dampfdrücken und verhältnismäßig niedrigen Temperaturen ausgesetzt werden
                              									dürfen, kann der Klein-Luftheizapparat (Abb. 2) mit
                              									Dampfdrücken bis 10 at und Temperaturen bis + 300 °C beansprucht werden. Um in der
                              									Regel einen gewöhnlichen Schraubenventilator bei dem abgebildeten
                              									Klein-Luftheizapparat zur Förderung der Luftmengen verwenden zu können, war bei
                              									seinem Aufbau besonders Wert darauf zu legen, daß nur geringe Luftwiderstände
                              									auftraten, was man durch große Luftdurchlässigkeit erreichte. Außer der vorliegenden
                              									Ausführung mit Elektro-Schraubenventilator wird der Klein-Luftheizapparat auch noch
                              									mit Dampfturbinen-Schraubenventilator oder, wo es örtliche Verhältnisse bedingen, mit
                              									Elektro-Zentrifugalventilator für Riemenantrieb, ausgeführt.
                           Die Wirkungsweise des Klein-Luftheizapparates (Abb.
                                 									2) ist kurz folgende: Das Heizmittel wird seitlich oben dem Röhrensystem des
                              									Apparates zugeführt, während nach der Zirkulation in demselben die Ableitung des
                              									Heizmittels bzw. des Kondenswassers unten seitlich erfolgt. Nach Eintritt des
                              									Heizmittels in den Apparat wird der Elektro-Schraubenventilator in Tätigkeit
                              									gesetzt, welcher einen kräftigen Luftstrom über die Heizfläche saugt oder drückt und
                              									den hierbei auf + 40 bis + 50 °C erwärmten Luftstrom in die Räume entsendet.
                           Zum Schluß wäre über die Anordnung des Klein-Luftheizapparates, die von den örtlichen
                              									Verhältnissen der Räume abhängt, noch zu erwähnen, daß der Heizapparat zweckmäßig in
                              									der Mitte einer Längsseite angeordnet wird. Ist diese Anordnung nicht möglich, so
                              									kann der Heizapparat auch an einer Schmalseite oder in der Mitte der Decke
                              									aufgestellt werden. In letzterem Falle empfiehlt sich, an Stelle eines
                              									Klein-Luftheizapparates mit wagerechter Welle einen solchen mit senkrecht stehender
                              									Welle zu verwenden, da ein derartig ausgeführter Heizapparat besser in die Decke
                              									eingelassen werden kann. Daß der Klein-Luftheizapparat im Sommer auch zur
                              									Ventilation der Räume oder als Luftkühler verwendbar ist, da im letzteren Falle
                              									durch sein Röhrensystem Eiswasser oder besser gekühlte Sole geschickt wird, dürfte
                              									ebenfalls häufig angenehm empfunden werden.
                           Ing. Otto Brandt.
                           ––––––––––
                           Die Schwankungen der Lichtstärke bei von Wechselstrom
                                 										gespeisten Glühlampen und Mittel zur Unterdrückung derselben. Der Verfasser
                              									nimmt Bezug auf die, besonders von Professor Larsen (E.
                              									T. Z. 1913, S. 231) untersuchte Erscheinung, nach welcher die Leuchtkraft einer von
                              									Wechselstrom gespeisten Metallfadenlampe sich periodisch ändert. Diese Aenderungen
                              									der Leuchtkraft führen bei niedriger Periodenzahl und ungünstiger Wellenform zu
                              									einem Flimmern des Lichtes. Als wirksamstes Mittel dagegen ist hierbei die Anwendung
                              									von starken Metallfäden (mit großer Wärmekapazität) bei niederen Periodenzahlen
                              									anzusehen. Als Flimmerfaktor, der für das Verhalten einer Lampe maßgebend ist,
                              									bezeichnet der Verfasser den Quotienten
                           
                              x=\frac{\mbox{maximale Lichstärke}}{\mbox{mittlere Lichtstärke}}.
                              
                           Je größer derselbe ist, desto mehr neigt das Licht zum
                              									Flimmern. Für konstanten Gleichstrom wird x = 1;
                              									hierbei ist also das Flimmern des Lichtes vollständig vermieden.
                           Am Schluß seines Aufsatzes erwähnt Verfasser noch verschiedene andere interessante
                              									Eigenschaften der Glühlampe, insbesondere ihr Verhalten als induktiver oder als
                              									Kapazitätswiderstand, wobei er gleichzeitig die hierüber bisher erschienenen
                              									Veröffentlichungen anführt und einer Kritik unterzieht. [Elektrotechnik und
                              									Maschinenbau, Wien; Heft 24, 1913.]
                           G. W. Meyer.
                           ––––––––––
                           Eine Besichtigung der Ledertreibriemenfabrik von Gebr.
                                 										Klinge in Dresden-Löbtau veranstaltete am 15. Juli d. J. Prof. M. B u h 1 e
                              									von der Dresdener Königl. Technischen Hochschule mit etwa 100 seiner Hörer der
                              									Mechanischen, Bauingenieur- und Chemischen Abteilungen. In drei Gruppen wurden die
                              									Besucher durch die ausgedehnten Fabrikanlagen, die in den letzten Jahren
                              									beträchtliche Vergrößerungen erfahren haben, geführt. Die Herren sahen die großen
                              									Ledervorräte, die ständig Tausende von Riemencroupons umfassen. Diese bedeutenden
                              									Vorräte an feinen Rohstoffen, die namentlich bei den jetzigen hohen Lederpreisen
                              									sehr beträchtliche Werte darstellen, setzen die genannte Firma in die Lage, stets
                              									eine ihrer großen Produktion entsprechende strenge Auswahl zu treffen und jeden
                              									Riemen für seine besonderen Betriebsverhältnisse, nach seinen Abmessungen usw.
                              									sachgemäß herzustellen. Die Zuschneiderei zeigte den Besuchern das durch große
                              									Schneidemaschinen bewirkte Zerteilen der Croupons in die einzelnen Riemenbahnen. In
                              									der Ausschärferei, die, wie jede der übrigen Abteilungen einen großen Arbeitssaal
                              									für sich umfaßt, werden diese einzelnen Riemenbahnen auf teils mit Kraftbetrieb,
                              									teils von Hand betätigten Maschinen an den Enden zum Zusammenkitten ausgeschärft. Es
                              									wurde dann gezeigt, wie diese ausgeschärften Enden auf besonderen Rauhmaschinen
                              									aufgerauht werden, damit der Kitt besser in die aufgelockerten Lederfasern
                              									eindringen kann. In der Leimereiabteilung wurde das Zusammenkitten der einzelnen
                              									Bahnen vorgeführt. Auf einer großen Anzahl Leimpressen werden täglich viele Tausend
                              									Meter Riemen fertiggestellt. Großes Interesse erweckte eine mit außerordentlichem
                              									Druck arbeitende hydraulische Presse, die besonders für breite Hauptriemen,
                              									Walzwerksriemen, Dynamoriemen usw. benutzt wird. Soweit die Riemen nicht als „nur
                                 										gekittete“ Riemen zur Ablieferung gelangen, werden sie genäht. Auch die
                              									Nähereiabteilung wurde einer genauen Besichtigung unterzogen. Hiernach wurden den
                              									Besuchern die großen Einlauf- und Streckmaschinen vorgeführt, auf welchen jeder
                              									Riemen Probe läuft unter einer bis zur Elastizitätsgrenze gehenden, d.h. einer
                              									Belastung, die wesentlich höher ist, als die in der Praxis verwendete Spannung.
                              									Nachdem ferner noch die Abteilung für Näh- und Binderiemen, Schlagriemen,
                              									Florteilriemen, Nitschelhosen, Lederschnuren und dergleichen und weiter das
                              									ebenfalls sehr beträchtliche Lager an fertigen Riemen besichtigt worden waren,
                              									schieden die Besucher mit dem Bewußtsein, ein führendes, mit allen neuzeitlichen
                              									Errungenschaften der Technik ausgestattetes Unternehmen der Treibriemenindustrie
                              									besichtigt zu haben. Immer größer sind die Ansprüche geworden, welche an das so
                              									wichtige Uebertragungsmittel, den Treibriemen, gestellt werden. Die Firma Gebrüder Klinge, deren Fabrikate nicht nur in allen
                              									Zweigen der deutschen Industrie bestens bekannt, sondern tatsächlich in allen
                              									Weltteilen in Benutzung sind, hat es von jeher verstanden, sich den Ansprüchen der
                              									Industrie in jeder Weise anzupassen. Die Firma ist schon seit langer Zeit eine der
                              									bedeutendsten ihres Fachgebietes in Europa. Das Unternehmen hat sich ständig ausgedehnt
                              									und besonders in den letzten Jahren einen Aufschwung genommen, der fast eine
                              									Verdoppelung des Umsatzes und der Arbeiterzahl zur Folge hatte. Seit April 1912 ist
                              									die Firma auch mit der früheren Schwesterfirma E. Klinge
                              									wieder vereinigt.
                           ––––––––––
                           Der Unionsvertrag vom 2. Juni 1911 für den Schutz des
                                 										gewerblichen Eigentums (vergl. S. 527). Durch den am 2. Juni 1911 in
                              									Washington revidierten Unionsvertrag vom 20. März 1883 haben die Unionsbestimmungen
                              									folgende wesentlichen Ergänzungen erfahren:
                           Die Gebrauchsmuster fanden allgemeine Aufnahme in den Vertrag; sie sind nunmehr den
                              									Patenten in allen Punkten, insbesondere hinsichtlich der Prioritätsfrist von zwölf
                              									Monaten, gleichgestellt. Wichtig ist die Bestimmung, daß in den Unionsstaaten die
                              									Unionsangehörigen den eigenen Angehörigen gleichgestellt werden, ohne daß für diese
                              									Gleichstellung der Wohnsitz oder Besitz einer gewerblichen Niederlassung in dem
                              									betreffenden Unionsstaate zur Voraussetzung gemacht werden darf. Den Anlaß zu dieser
                              									neuen Bestimmung gab die in einzelnen Unionsstaaten vorgekommene mißverständliche
                              									Auslegung der bisherigen Bestimmungen, daß namentlich in den Rechtszweigen, wo die
                              									eigenen Angehörigen nur unter der Voraussetzung eines Wohnsitzes oder des Besitzes
                              									einer gewerblichen Niederlassung im Inlande Schutz finden, auch dem
                              									Unionsangehörigen der Schutz nur unter dieser Voraussetzung zuerkannt wird. Diese
                              									Auslegung der früheren Bestimmung war praktisch gleichbedeutend mit der Verweigerung
                              									des Schutzes. Im Schlußprotokoll ist allerdings, um jeden Zweifel auszuschließen,
                              									besonders hervorgehoben, daß durch diese Bestimmung der Vorschrift der inneren
                              									Gesetzgebung, welche die Bestellung eines Inlandvertreters fordert, nicht
                              									präjudiziert wird.
                           Von besonderer Wichtigkeit sind die neuen Bestimmungen wegen Inanspruchnahme der
                              									Priorität. Bisher konnte in einzelnen Staaten das Prioritätsrecht in jedem Stadium
                              									des Erteilungsverfahrens, ja sogar nach Erteilung der Schutzrechte, geltend gemacht
                              									werden. Mit dieser Unsicherheit wurde gebrochen. In Zukunft muß jeder Schutzwerber,
                              									der ein Prioritätsrecht in Anspruch nehmen will, dies ausdrücklich tun. Es bleibt
                              									der inneren Gesetzgebung jeden Staates überlassen, in welchem Zeitpunkte die
                              									Inanspruchnahme zu erfolgen hat. Da die von den Behörden ausgehenden
                              									Veröffentlichungen, insbesondere die Patenturkunden, die Prioritätsdaten enthalten
                              									sollen, muß die Inanspruchnahme der Priorität mindestens vor der Erteilung der
                              									Schutzrechte erfolgen. Die neuen Bestimmungen enthalten auch das Maximum der
                              									Förmlichkeiten, die dem Anmelder bei Geltendmachung der Priorität auferlegt werden
                              									können, nämlich die Vorlage einer vom Amt des Ursprungslandes beglaubigten Abschrift
                              									der ursprünglichen Anmeldung, einer Bestätigung über den Zeitpunkt ihrer Einreichung
                              									und allenfalls einer Uebersetzung. Der inneren Gesetzgebung bleibt es vorbehalten zu
                              									bestimmen, welche Rechtsnachteile mit der Unterlassung der ausdrücklichen
                              									Inanspruchnahme des Prioritätsrechts verknüpft sein sollen, sie dürfen in keinem
                              									Falle über den Verlust des Prioritätsrechts hinausgehen. Eine Verlängerung der
                              									Prioritätsfrist für Muster und Modelle konnte infolge Widerstandes mehrerer Staaten
                              									nicht erreicht werden.
                           Auch die Bestimmungen über Marken (Warenzeichen) haben wesentliche Aenderungen
                              									erfahren. Sie enthalten zunächst wieder den Grundsatz, daß jede im Heimatstaate
                              									ordnungsmäßig registrierte Marke „wie sie ist“ (teile quelle) in allen
                              									übrigen Unionstaaten zum Schütze zugelassen werden müsse. Neu aufgenommen sind die
                              									Gründe, aus denen die Zurückweisung einer Marke oder deren Löschung erfolgen kann,
                              									und zwar erstens wenn die Marken geeignet sind, von Dritten in dem Lande, wo der
                              									Schutz beansprucht wird, erworbene Rechte zu verletzen; zweitens wenn die Marken
                              									jedes unterscheidenden Charakters entbehren oder ausschließlich aus Zeichen oder
                              									Angaben zusammengesetzt sind, die geeignet sind, im Handel zur Bezeichnung der Art,
                              									der Beschaffenheit, der Menge, der Bestimmung des Wertes, des Ortes der Herkunft der
                              									Ware oder der Zeit der Herstellung zu dienen, oder welche Freizeichencharakter
                              									tragen; drittens wenn die Marken gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung
                              									verstoßen. Im Schlußprotokoll ist bestimmt, daß eine Marke, welche erlaubter Weise ein öffentliches Wappen oder eine
                              									Auszeichnung enthält, nicht wegen Verstoßes gegen die öffentliche Ordnung
                              									zurückgewiesen werden darf, so daß sie auch in jenen Staaten geschützt werden muß,
                              									die nach ihrer internen Gesetzgebung Marken mit öffentlichen Wappen unter allen
                              									Umständen ausschließen. Durch die neuen Bestimmungen können nunmehr auch Kollektivmarken eingetragen werden, d.h. Marken, welche
                              									Personenvereinigungen gehören. Solche Marken sind auch dann zur Hinterlegung und zum
                              									Schütze zuzulassen, wenn die Personenvereinigungen keine gewerbliche oder
                              									Handelsniederlassungen haben. Es steht jedoch jedem Lande zu, darüber zu
                              									entscheiden, unter welchen Bedingungen eine Personenvereinigung zum Schütze ihrer
                              									Marken zugelassen werden kann.
                           Hingegen konnte über folgende sehr wichtige Punkte, die noch auf der Tagesordnung
                              									standen, leider eine Einigung nicht erzielt werden: Einheitliche Bestimmungen über
                              									den Ausübungszwang von Patenten und Mustern; Schutz des gewerblichen Eigentums durch
                              									die Konsulargerichte und die einheitliche Ausbildung des Ausstellungsschutzes. Auch
                              									die Frage, ob in der Zeit zwischen der ursprünglichen Patentanmeldung und derjenigen
                              									Anmeldung, für welche das Prioritätsrecht beansprucht wird, ein Vorbenutzungsrecht entstehen könne, blieb ungelöst. Auch
                              									eine Vereinbarung über die internationale Musterregistrierung kam nicht
                              									zustande.
                           Die neue Akte sollte ratifiziert und die Ratifikationen in Washington spätestens am
                              									1. April 1913 hinterlegt werden. Sie tritt in den Ländern, welche sie ratifiziert
                              									haben, einen Monat nach Ablauf dieser Frist – also am 1. Mai 1913 – in Kraft.
                           Ratifiziert wurde die neue Akte von folgenden Staaten: Deutschland,
                              									Oesterreich-Ungarn, Spanien, Frankreich, Großbritannien, Italien, Norwegen, Niederlande,
                              									Schweiz, Dominikanische Republik, Vereinigte Staaten von Amerika, Mexiko und
                              									Japan.
                           Durch die neue Akte ist eine Aenderung der einschlägigen deutschen Gesetzgebung
                              									notwendig geworden. Die wesentlichsten neuen Bestimmungen der deutschen Gesetzgebung
                              									werden demnächst mitgeteilt werden.
                           P. C. R.
                           ––––––––––
                           Baumwollbau und Baumwollbedarf Rußlands. Rußland ist jetzt
                              									imstande, fast 50 v. H. des einheimischen Baumwollbedarfs aus den Erzeugnissen
                              									seiner Besitzungen in Mittelasien einschließlich Kaukasiens zu decken. Rußlands
                              									Besitzungen in Mittelasien umfassen die Provinzen Transkaspien, Samarkand, Ferghana,
                              									Syr- und Amu-Darja, Semirjetschensk und die beiden Vasallenstaaten Chiwa und Buchará
                              									von zusammen 2046258 Geviertkilometern. Im Westen wird dieses Gebiet, das allgemein
                              										„Russisch Turkestan“ heißt, vom Kaspischen Meer, im Süden von Persien,
                              									Afghanistan und dem Pamirgebiet, im Osten vom Chinesischen Reich (östliches
                              									Turkestan) und im Norden von den russisch-asiatischen Provinzen Uralsk, Turgai,
                              									Akmolinsk und Semipalatinsk begrenzt. Der ebene Teil Russisch-Turkestans, fast ¾ der
                              									Gesamtfläche, erstreckt sich zum Kaspischen Meer, der bergige Teil wird im Südosten,
                              									Osten und Nordosten von den Ausläufern des Hindukusch, des Pamir Alai-tag und des
                              									Thian-schan gebildet, die sich bis in die Provinzen Syr-Darja, Ferghana, Samarkand,
                              									Semirjetschensk und bis in das Chanat Buchará hinein erstrecken. Die wasserreichsten
                              									Flüsse Russisch-Turkestans, der Syr- und Amu-Darja, münden in das Aral-Meer; andere,
                              									beispielsweise der Tedschen, Murghab, Serafschan usw. bewässern aus zahlreichen
                              									Oberflächenkanälen die umliegenden Felder und Ortschaften und versiegen dann in der
                              									Sandwüste.
                           Baumwollbau ist in Turkestan von alters her bekannt, wurde aber vor Einverleibung der
                              									Gebiete in den Besitzstand Rußlands von der einheimischen Bevölkerung nur für den
                              									Eigenbedarf in kleinem Umfange betrieben. In den siebenziger Jahren des verflossenen
                              									Jahrhunderts veranstaltete die russische Regierung Anbauversuche mit amerikanischem
                              									Samen und erzielte, besonders mit der Uplandsorte, befriedigende Ergebnisse. Von der
                              									gesamten Baumwollproduktion Russisch Turkestans entfallen jetzt fast 75 v. H. auf
                              									Uplandbaumwolle. Nur in den Chanaten Chiwa und Buchará wird noch größtenteils
                              									Baumwolle aus einheimischen Samensorten angebaut.
                           In Russisch-Turkestan wurden im Jahre 1884 nicht mehr als rund 54,5 t Baumwolle
                              									geerntet. Seit jener Zeit ist der Baumwollbau dort in beständiger Entwicklung
                              									begriffen. Alte Bewässerungsanlagen wurden auf Staatskosten wieder hergestellt, neue
                              									Anlagen errichtet, größere Landflächen am Syr- und Amu-Darja, am Murghab usw.
                              									bewässert und zum Teil mit Baumwollstauden bepflanzt. Die im Jahre 1911 im ganz
                              									Russisch-Turkestan künstlich bewässerten Landflächen umfaßten 2352918 ha (2153700
                              									Dessjätinen). Von dieser Fläche entfielen
                           
                              
                                 144210
                                 ha
                                 auf
                                 die
                                 Provinz
                                 Transkaspien
                                 
                              
                                 567554
                                 „
                                 „
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                                 Samarkand
                                 
                              
                                 943920
                                 „
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                                 „
                                 Ferghana
                                 
                              
                                 574655
                                 „
                                 „
                                 „
                                 „
                                 Syr-Darja
                                 
                              
                                 122579
                                 „
                                 „
                                 „
                                 „
                                 Amu-Darja.
                                 
                              
                           Etwa 412637 ha (377700 Dessjätinen) waren mit Baumwollstauden bepflanzt und insgesamt
                              									wurden 175266 t Baumwolle geerntet. Chiwa liefert etwa 8190 t (500000 Pud), Buchará
                              									rund 19660 t (1,2 Mill. Pud) Baumwolle jährlich. Unter allen landwirtschaftlichen
                              									Erzeugnissen Bucharas steht an erster Stelle Baumwolle, die bereits in der zweiten
                              									Hälfte des verflossenen Jahrhunderts aus Buchara nach Rußland auf dem Karawanenwege
                              									über Orenburg eingeführt wurde. Hauptstapelplätze des Baumwollhandels in Buchara
                              									sind die Städte Tschardschui und Buchara. In Farab, Siaëdin, Kermine und in den
                              									genannten Stapelplätzen haben die Russen zahlreiche Reinigungsanstalten
                              									errichtet.
                           Die Preise für Baumwolle werden an der Börse in Moskau mit Berücksichtigung der
                              									jeweiligen amerikanischen Baumwollpreise und der Zollsätze bestimmt und betrugen im
                              									Jahre 1910
                           
                              
                                 Rubel f. 1 Pud
                                 etwa M f. 100 kg
                                 
                                 
                              
                                 16,50 – 16,80
                                 216,50 – 220,50
                                 für Baumwolle ausFerghana Sorte I
                                 
                              
                                 16,30 – 16,35
                                 214,00 – 214,60
                                 für Baumwolle ausMerw Sorte I
                                 
                              
                                 durchschn. 13
                                 170,60
                                 für Baumwolle ausBuchará
                                 
                              
                                 durchschn. 17
                                 223,15
                                 für Baumwolle ausChiwa.
                                 
                              
                           Für turkestanische Rohbaumwolle (ungereinigte) wurden in
                              									Kokand im Jahre 1909/10 4,80 Rubel bis 5,40 Rubel oder etwa 63 bis 70,90 M für 100
                              									kg gezahlt.
                           Bezirke des Baumwollbaues Kaukasiens sind Eriwan, Kutaïs, Jelissawetpol und Baku.
                              									Musterplantagen wurden bereits zu Beginn der 90 er Jahre des verflossenen
                              									Jahrhunderts im Bezirk Eriwan bei Mugany angelegt, um auf geeigneten Ländereien den
                              									Baumwollbau einzubürgern. Das ist auch insofern geglückt, als die Baumwollproduktion
                              									Kaukasiens von 4996 t des Jahres 1900 auf 14742 t des Jahres 1911 gestiegen ist.
                           Seit Jahren ist man bemüht, auch in der Krim Baumwollbau einzuführen. Der Anfang
                              									wurde von einem Gutsbesitzer gemacht, der im Jahre 1908 auf einem Versuchsfelde
                              									Baumwollstauden anpflanzte. Das Vorhaben wurde damals stark angezweifelt, weil man
                              									überzeugt war, daß Baumwolle in der Krim überhaupt nicht gedeihen kann. Aber schon
                              									im ersten Jahr wurden recht günstige Ergebnisse erzielt; nur hatte man die Baumwolle
                              									etwas spät gesäet, sie reifte daher erst, als bereits Nachtfröste eintraten. Im
                              									folgenden Jahr waren die Ergebnisse bedeutend günstiger. Sieben Baumwollsorten gaben
                              									Erträgnisse und reiften völlig regelmäßig. Bald folgte die landwirtschaftliche
                              									Gesellschaft des Bezirks dem Beispiel des Gutsbesitzers und säete auf einem kleinen
                              									Versuchsfelde Baumwolle. Auch dort gedieh die Baumwolle. Als besonders geeignet für den
                              									Baumwollbau gilt der Bezirk Kertsch. Die Stadtverwaltung hat dort den Landbewohnern
                              									größere städtische Landflächen zur Anpflanzung von Baumwolle abgetreten.
                           Ueber den Anteil Russisch-Turkestans und der übrigen Länder am gesamten
                              									Baumwollbedarf Rußlands hat die amtliche russische Handels- und Industrie-Zeitung
                              									kürzlich die folgende Zusammenstellung veröffentlicht:
                           
                              
                                 
                                 1900t
                                 1905t
                                 1910t
                                 1911t
                                 
                              
                                 Baumwollbedarf    Rußlands überhauptDavon
                                    											lieferten:  Russisch-Turkestan.  Kaukasien
                                 262195  95102    4996
                                 273272106306    5586
                                 361756177723    6372
                                 388200175266  14742
                                 
                              
                                 zusammen
                                 100098oder rd.38,2 v. H.
                                    											desGesamtbed.
                                 111892oder rd.41 v. H.
                                    											desGesamtbed.
                                 184095oder rd.51 v. H.
                                    											desGesamtbed
                                 190008oder rd.49 v. H.
                                    											des.Gesamtbed.
                                 
                              
                                 AmerikaAegyptenPersienOstindien
                                 121130  29320    8649    2998
                                 127764  17265  12092    4259
                                 129336  21191  19982    7152
                                 147420  21294  24570    4914
                                 
                              
                                 zusammen
                                 162097oder rd.62 v. H.
                                    											desGesamtbed.
                                 161380oder rd.59 v. H.
                                    											desGesamtbed.
                                 177661oder rd.49 v. H.
                                    											desGesamtbed
                                 198198oder rd.51 v. H.
                                    											des.Gesamtbed
                                 
                              
                           Mit günstigem Erfolge sind im Jahre 1909 auch im südrussischen Bezirk Chersson
                              									Baumwollstauden angepflanzt worden. Die Landwirte Südrußlands haben inzwischen
                              									die Frage angeregt, ob Baumwolle nicht auch nördlich des Bezirks Chersson, etwa
                              									in den Kreisen Kiew und Podolien, gedeihen kann. Inzwischen hat man im Bezirk Kiew
                              									mit Anbauversuchen begonnen.
                           F. Thiess.
                           ––––––––––
                           Die Platinausbeute im Ural. Nach den Mitteilungen der
                              									russischen amtlichen Handels- und Industrie-Zeitung (Torgowo Promyschlennaja Gaséta)
                              									betrug die Platinausbeute im Ural innerhalb des Zeitraumes von 1902 bis 1912:
                           
                              
                                 1902
                                   6135,70 kg
                                 1908
                                   4883, – kg
                                 
                              
                                 1903
                                 6009,60 „
                                 1909
                                 5119,30 „
                                 
                              
                                 1904
                                 5016,10 „
                                 1910
                                 5480,50 „
                                 
                              
                                 1905
                                 5238,50 „
                                 1911
                                 5772,90 „
                                 
                              
                                 1906
                                 5777,80 „
                                 1912
                                 5523,80 „
                                 
                              
                                 1907
                                 5386,30 „
                                 
                                 
                                 
                              
                           Von der Ausbeute des Jahres 1912 entfielen auf die Kreise
                           
                              
                                 Jekaterinenburg-Süd
                                 43
                                 kg
                                 
                              
                                 Tscherdynsk
                                 192,06
                                 „
                                 
                              
                                 Perm
                                 1203,96
                                 „
                                 
                              
                                 Werchotury-Nord
                                 406,24
                                 „
                                 
                              
                                 Werchotury-Süd
                                 3678,55
                                 „
                                 
                              
                                 ––––––––––––––––––
                                 
                              
                                 Zusammen
                                 5523,81
                                 kg
                                 
                              
                           Der Preis für 100 g Rohplatin betrug im Jahre 1912 etwa 490 M (9,70 Rubel für 1
                              									Solotnik).
                           F. Thiess.