| Titel: | Polytechnische Rundschau. | 
| Fundstelle: | Band 328, Jahrgang 1913, S. 727 | 
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                        Polytechnische Rundschau.
                        Polytechnische Rundschau.
                        
                     
                        
                           Elektrische Förderung. In „Elektrische
                                 										Kraftbetriebe und Bahnen“, Heft 21 beschreibt Prof. W. Philippi die elektrische Hauptschachtfördermaschine auf Schacht II der
                              									Zeche Rheinpreußen Homburg a. Rh. – Es handelt sich dabei um eine der neuesten und
                              									größten Anlagen Deutschlands ihrer Art. Die Drehstromzentrale arbeitet mit 5000 Volt
                              									und 50 Perioden auf einen Drehstrommotor, dessen Leistung 1250 PS bei etwa 600
                              									Touren ist. Der Drehstrommotor ist unmittelbar mit einem Gleichstromgenerator
                              									und einem Schwungrade gekuppelt. Der Gleichstromgenerator, Steuerdynamo genannt, ist
                              									für eine mittlere Leistung von 1115 KW gebaut, diese Leistung entspricht dem
                              									quadratischen Mittelwert der Leistungsaufnahme der zwei Fördermotoren, welche die
                              									Steuerdynamo mit Strom versorgt. Die beiden Fördermotoren sind unmittelbar mit der
                              									Gußstahl-Koepescheibe gekuppelt. Die Tourenregulierung der Fördermotoren geschieht durch
                              									Spannungsänderung der Steuerdynamo zwischen 0 und 750 Volt. Die Erregung der
                              									Fördermotoren bleibt dabei unverändert. Steuerdynamo wie Fördermotoren sind
                              									Nebenschlußmaschinen mit Fremderregung, besitzen Wendepole und
                              									Kompensationswicklung, um funkenfreien Gang bei allen Belastungen zu erzielen. Diese
                              									Schaltung, Steuerdynamo auf Fördermotor, heißt die Leonhard-Schaltung. Sie hat den Vorteil, fast ohne ohmsche Verluste
                              									Tourenregelung zu gestatten, erfordert jedoch mehr Anlagekapital. – Das Schwungrad
                              									hat die Aufgabe, die bei der Förderung auftretenden starken Belastungsstöße,
                              									hauptsächlich beim Anfahren, aufzunehmen, indem bei ihrem Eintritt selbsttätig durch
                              									ein Stromrelais in den Ankerstromkreis des asynchronen Drehstrommotors ein
                              									entsprechender Schlupfwiderstand geschaltet wird, der diesem Motor, ohne größere
                              									Stromaufnahme aus dem Netz, in der Drehzahl zurückzugehen gestattet, und damit die
                              									Ausnutzung der kinetischen Energie des Schwungrades zum Antrieb der Steuerdynamo
                              									bewirkt. Diese Art des Betriebes mit Hilfe eines Pufferschwungrades entspricht dem
                              										Ilgner-System. Das Schwungrad besteht aus bestem
                              									Nickelstahl, da dessen Umfangsgeschwindigkeit 138 m/Sek. beträgt. Um die Luftreibung
                              									zu vermindern, läuft es mit möglichst wenig Spiel in einer feststehenden
                              									Blechverkleidung. – Der Schlupfwiderstand ist für 13,5 v. H. Schlupf berechnet.
                           Im zweiten Teile des Aufsatzes werden die Sicherheitsvorrichtungen der Anlage
                              									eingehender besprochen. Die wichtigste davon ist die Bremseinrichtung. Es wird mit
                              									Druckluft gebremst, und zwar wird in einem senkrechten Zylinder ein mit Gewicht
                              									belasteter Kolben durch Druckluft hochgehalten. Sobald durch Oeffnung eines
                              									Schiebers, die Spannung der Druckluft unter dem Kolben vermindert wird, sinkt der
                              									Kolben herunter und bewirkt, daß Bremsbacken gegen den Rand der Koepescheibe
                              									drücken. Der Schieber kann durch einen Hebel vom Steuerbock, dem sogenannten
                              									Sicherheitsbremshebel, betätigt werden, ebenso aber auch, und zwar selbsttätig, beim
                              									Ueberfahren der Hängebank vom Teufenzeiger und vom Fördergestell aus. Bei Störungen
                              									in der Stromleitung tritt ebenfalls Bremsung ein. Ein zweiter Hebel am Steuerbock,
                              									der sogenannte Manövrierbremshebel, bewirkt nach jeder Fahrt vollständige
                              									Stillsetzung des Fördermotors. Elektrische Bremsung bis zum Stillstand mittels
                              									Generatorwirkung der Motoren ist bekanntlich nicht möglich, sie wirkt jedoch noch
                              									bei ganz kleinen Geschwindigkeiten sehr energisch. – Sicherheitsbremshebel und
                              									Manövrierbremshebel sind so gegeneinander gesperrt, daß die Sicherheitsbremse nur
                              									dann gelüftet werden kann, wenn die Manövrierbremse anliegt. Ebenso sind
                              									Manövrierbremshebel und Steuerhebel (der dritte Hebel am Steuerbock) so gesperrt,
                              									daß die Manövrierbremse bei weit vorgelegtem Steuerhebel, also stark erregter
                              									Steuerdynamo, nicht betätigt werden kann. Auch ist es nicht möglich, den Steuerhebel
                              									ganz auf Null zu bringen bei gelüfteter Manövrierbremse, so daß in jedem Augenblick
                              									der Fördermotor in der Gewalt der Bremse oder der erregten Steuerdynamo sich
                              									befindet. Zeitweise (an den Uebergängen) wirken beide zusammen. – Um während der
                              									Bremsung Störungen infolge remanenten Magnetismus der Steuerdynamo zu vermeiden,
                              									wird diese ummagnetisiert.
                           Damit die Fördermaschine sich vor Leerung des Korbes nicht in Bewegung setzen kann,
                              									wird durch Oeffnung des Schachttores eine Sperrung der anliegenden Bremsbacken
                              									bewirkt, die erst bei Schließung des Schachttores aufgehoben wird und Lüftung der
                              									Bremse gestattet.
                           Der elektrische Teil der Anlage wurde von den Siemens-Schuckertwerken ausgeführt. Der Aufsatz enthält zahlreiche
                              									Abbildungen, Diagramme und Pläne.
                           v. Kleist.
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                           Die Fernflüge um die Preise der National-Flugspende sind
                              									gemäß dem in der Ausschreibung gesetzten Termin am 31. Oktober abgeschlossen worden.
                              									So weit sich bisher übersehen läßt, haben neun Flieger die geforderte
                              									Mindestflugstrecke von 1000 km zurückgelegt, und zwar:
                           Victor Stoeffler, K. Caspar, Ernst Schlegel,
                                 										Robert Thelen, Leutnant Kastner, Oberleutnant
                              										Geyer, Otto Stiefvatter, Werner Wieting, Alfred
                                 										Friedrich.
                           Die endgültige Entscheidung über die Zuteilung der Preise kann naturgemäß erst
                              									erfolgen, wenn sämtliche Protokolle über die Flugleistungen eingegangen sind und
                              									unter Mitwirkung einer in kartographischen Fragen sachverständigen amtlichen Stelle
                              									eine genaue Nachprüfung der einzelnen Leistungen und der durchzogenen Entfernungen
                              									erfolgt ist. Hierüber werden noch einige Wochen vergehen. Die nächste Sitzung des
                              									Verwaltungsausschusses der National-Flugspende ist daher für Ende November in
                              									Aussicht genommen. Die eigentliche Preisverteilung soll, um den außerordentlichen
                              									Leistungen der deutschen Flugzeugindustrie und der deutschen Flieger auch äußerlich
                              									gerecht zu werden, in feierlicher Sitzung des gesamten Kuratoriums erfolgen.
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                           Vorführung einiger Demonstrationsversuche mit der neuen
                                 										Gaede-Kolbenpumpe. Für die Versuche wurde eine neue, von Gaede konstruierte Pumpe verwendet, welche von der Firma
                              									E. Leybolds Nachfolger in Köln fabrikmäßig hergestellt
                              									wird. Die Gaede-Kolbenpumpe besteht aus drei in einem
                              									gemeinsamen Rohr befindlichen Kolbenpumpen, welche in Serie geschaltet sind. Die
                              									Pumpe der niedersten Druckstufe erzeugt eine mit dem Mac
                                 										Leod gemessene Luftverdünnung von 0,00005 mm. Die Pumpe der höchsten
                              									Druckstufe stößt die Luft gegen die Atmosphäre aus und enthält eine besondere
                              									Vorrichtung, durch welche erreicht wird, daß die Pumpe gegen Wasserdämpfe
                              									unempfindlich ist. Bei den Kolbenpumpen kondensieren bekanntlich bei jedem
                              									Kompressionshub die von der Pumpe angesogenen Wasserdämpfe und bilden mit dem Oel
                              									eine Wasser-Oel-Emulsion, welche beim folgenden Saughub wieder Wasserdampf abgibt und durch
                              									diesen Vorgang ein hohes Vakuum nicht zustande kommen läßt, so daß man gezwungen
                              									ist, die Wasserdämpfe durch Trockenmittel, wie Phosphorpentoxyd von der Pumpe fern
                              									zu halten. Bei der Gaede-Kolbenpumpe ist diese
                              									umständliche Trocknung überflüssig gemacht, indem bei jedem Kolbenzug die
                              									Wasser-Oel-Emulsion durch das Pumpenventil in einen Wasserabscheider befördert wird,
                              									in welchem sich das Wasser aus dem Oel ausscheidet und in dem syphonartigen Gefäß
                              									ansammelt. Das gereinigte Oel fließt durch die Dichtungsspalte wieder in die oberste
                              									Kolbenpumpe und beginnt den Kreislauf von neuem. Das angesammelte Wasser kann durch
                              									das Heberohr abgesogen werden. In den niederen Druckstufen befindet sich nur soviel
                              									Oel, wie zur Schmierung notwendig ist, so daß hier ein möglichst niederer Dampfdruck
                              									des inhomogenen Schmieröles einstellen kann. Die beiden Vorzüge der Gaede-Kolbenpumpe: hohes Vakuum und Unempfindlichkeit
                              									gegen Wasserdämpfe, ermöglichen, daß die nunmehr vorgeführten Hochvakuumversuche
                              									ohne jede Verwendung von Trockenmitteln anstandslos gelingen.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 328, S. 729
                              
                           Die Pumpengeschwindigkeit ist so groß, daß eine Röntgenröhre von etwa 1 l Inhalt in 1
                              									Min. so hoch evakuiert wird, daß harte Röntgenstrahlen auftreten. Vorgeführt wurde
                              									eine einfache Entladungsröhre und eine Röhre zum Nachweis der negativen Ladung der
                              									Kathodenstrahlen. Gegenüber von der Kathode befindet sich die zylinderförmige mit
                              									einem Sieb versehene Anode. Die dahinter sitzende Auffangelektrode ist durch das in
                              									der Anode befindliche Netz elektrisch gegen die in der Röhre auftretenden Ladungen
                              									abgeblendet (Faradayscher Schutz). Beide Elektroden sind
                              									mit einer außerhalb an der Röhre befestigten Funkenstrecke verbunden. Wird die Röhre
                              									evakuiert, so dringen die Kathodenstrahlen mit fortschreitendem Vakuum mehr und mehr
                              									vor, durchdringen die Maschen des Netzes und laden die Auffangelektrode so hoch auf,
                              									daß glänzende weithin sichtbare Fünkchen überspringen an der Funkenstrecke. Lenkt
                              									man die Kathodenstrahlen durch einen Magneten ab, so setzt das Funkenspiel aus. An
                              									der seitlich sitzenden Auffangplatte tritt dann das Funkenspiel auf, wenn man die
                              									Kathodenstrahlen an diese Stelle lenkt.
                           Um die Polarität der Aufladung zu zeigen, erdet man die Anode und bringt einen
                              									Papierkonduktor (Zigarettenhülse) am Seidenfaden an die mit der Auffangelektrode
                              									versehene Spitze der Funkenstrecke. Am geriebenen Hartgummistab kann dann die
                              									Abstoßung des Konduktors einem großen Auditorium gezeigt werden.
                           Dr. Vieth.
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                           Motorschiff Eavestone. Das für die
                              									Frachtschiffahrtsgesellschaft Furness Withy & Co. im
                              									vorigen Jahr erbaute Motorschiff hat nun verschiedene Seereisen gemacht, um ein
                              									Urteil über die Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit seiner Hauptmaschine
                              									bilden zu können. Dieses Schiff wurde bei Raylton Dixon &
                                 										Co. vom Stapel gelassen, die Hauptmaschine hat die Firma Usines Carels Frères in Gent geliefert. Der Aufbau der
                              									Maschine ähnelt dem der drei- oder mehrzylindrigen Schiffsdampfmaschine. Bei dieser
                              									Maschine ist eine hohe Betriebssicherheit vorausgesetzt, da man es sonst nicht
                              									gewagt hätte, das Schiff als Einschraubenschiff zu bauen. Späterhin wurde auch bei
                              									den Motorschiffen „Hansa“ und „Rolandseck“ diese Schiffstype
                              									beibehalten. Das Deplacement von „Eavestone“ ist 4310 t, seine Tragfähigkeit
                              									3050 t. Die Hauptmaschine besteht aus einem vierzylindrigen Zweitakt – Dieselmotor,
                              									System Carels, mit 510 mm Zylinderdurchmesser und 915 mm
                              									Hub bei 100 Umdrehungen. Die aus zwei Teilen zusammengesetzte viermal gekröpfte
                              									Kurbelwelle läuft in sechs gußeisernen mit Weißmetall gefütterten Grundlagern. Im
                              									Deckel der Arbeitzylinder sind vier Spülluftventile, ein Brennstoffventil, ein
                              									Luftanlaßventil und ein Sicherheitsventil eingebaut. Die Drehzahl der Maschine kann
                              									von 100 auf 35 herabgemindert werden, dabei bleibt die Maschine noch vollkommen
                              									manövrierfähig und konnte noch nach beiden Seiten hin umgesteuert werden. Die beiden
                              									doppeltwirkenden Spülluftpumpen werden durch Hebel direkt von der Hauptmaschine
                              									angetrieben. Direkt mit der Hauptwelle gekuppelt ist ein mehrstufiger Kompressor,
                              									System Reavell, mit einem Hochdruck-, einem Mitteldruck-
                              									und zwei Niederdruckzylindern. Der Kraftbedarf dieses Kompressors beläuft sich auf
                              									etwa 120 PSe. Die Brennstoffzufuhr nach der
                              									Hauptmaschine vermitteln kleine Brennstoffpumpen, von denen je eine an jedem
                              									Zylindergehäuse angebracht ist. Für genügende Gleichförmigkeit in der Gangart der
                              									Hauptmaschine sorgt ein Schwungrad mit einem Durchmesser von 2740 mm und 12 t
                              									Gewicht. Ein Reservetank für etwa 10 t Brennstoff ist im Maschinenraum an Backbord
                              									Seite vorgesehen.
                           Auch bei diesem Schiffe haben sich bei den ersten Fahrten Betriebsstörungen gezeigt.
                              									So hat sich z.B. das Fehlen einer gesonderten Hilfszirkulationspumpe für die
                              									Kühlwasserzirkulation der Hauptmaschine als Mangel herausgestellt. Eine wirksame
                              									Kühlung konnte erst dann erzielt werden, nachdem die Maschine einige Umdrehungen
                              									gemacht hat. Darauf soll der Bruch eines Kolbens und eines Zylinderdeckels
                              									zurückzuführen sein, der sich beim Manövrieren im Hafen ereignete. Nach den Lloyd's
                              									Vorschriften müssen die Kolbendeckel aus Stahlguß hergestellt sein.
                           Der Brennstoffverbrauch ergab sich bei den regelmäßigen Fahrten zu 208 g für 1 PSe. Mit 165 t Brennstoff im Doppelboden konnte das
                              									Schiff 8000 Seem. zurücklegen. Die Vergleiche mit einem Dampfschiff ergaben 80 t
                              									Gewichtsersparnis für maschinelle Anlagen, Ersparnis an Brennstoffvorrat von 330 t,
                              									weil beim Motorschiff 120 t, beim Dampfer 450 t für eine 30-tägige Fahrt anzurechnen
                              									sind. Daraus folgt, ganz abgesehen von der Personalersparnis, ein Gewinn an
                              									Tragfähigkeit im Werte von etwa 400 t, und damit die wirtschaftliche Ueberlegenheit
                              									des Motorschiffes gegenüber dem Dampfschiff. [Kraft und Betrieb 1913, S. 109 bis
                              									112.]
                           Wimplinger.
                           ––––––––––
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 328, S. 730
                              Abb. 1.
                              
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 328, S. 730
                              Abb. 2.
                              
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 328, S. 730
                              Abb. 3.
                              
                           Elektrische Heizung im Maschinenbau. Die elektrische
                              									Heizung wird zurzeit im Maschinenbau noch wenig angewendet, obwohl sie gewiß
                              									gegenüber den bekannten Erwärmungsmitteln Gas, Dampf, Spiritus oder gar Kohlen in
                              									sehr vielen Fällen eine Reihe von Vorzügen aufweist. Zum großen Teile mag das wohl
                              									daran liegen, daß die heutigen Leistungen der elektrischen Heiztechnik den
                              									Betriebsleitern noch vielfach unbekannt sind. Besonders die Heizelemente, die früher
                              									allerdings wenig zuverlässig waren, sind ganz erheblich verbessert und vor allem zu
                              									einem normalen maschinentechnischen Element ausgebildet worden, mit denen ein
                              									Konstrukteur jetzt sehr wohl rechnen kann. W. Schulz
                              									beschreibt (Zeitschrift d. Vereins deutsch. Ing. 1913, S. 1092 ff.) die sehr gut
                              									durchgebildeten Heizkörpertypen der Prometheus G. m. b.
                              									H. Als Widerstandsmaterial werden Legierungen von Nickel, Stahl, Chrom, Mangan usw.
                              									verwendet, die in breiter, dünner Schicht nach dem Prometheus-Verfahren auf Streifen von Glimmer oder Mikamit fest
                              									eingebrannt werden. Die an den Isolierstoff gestellten Anforderungen sind besonders:
                              									hohe Temperaturbeständigkeit, gute Dehnbarkeit, gute Wärmeleitung und
                              									Isolierfähigkeit, er darf auch nicht hygroskopisch sein. Neben Glimmer und
                              									seinen Ersatzstoffen kommt als elastisches Material noch Asbest in Anwendung.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 328, S. 730
                              Abb. 4.
                              
                           Diesen Heizkörpern wird ein ausgezeichneter mechanischer Schutz dadurch gegeben, daß
                              									sie mit starken Deckblechen umpreßt werden. In Abb.
                                 										1 und 2 ist ein solches Normalelement
                              									dargestellt, das als sogen, flacher Heizkörper an zu beheizende Flächen gelegt oder
                              									bei massiven Gegenständen in nutenförmigen Aussparungen untergebracht wird. Zum
                              									Beheizen von zylindrischen oder ähnlichen Flächen dient der sogen, schellenförmige
                              									Heizkörper in Bandform. Abb. 3 zeigt beide Formen an
                              									einem Stempelmassenkocher für 2,8 KW Energiebedarf.
                           Ein wesentlicher Vorzug dieser Heizkörper ist, daß sie in einfachster Weise mittels
                              									Schrauben befestigt werden können, so daß ebenso ein leichter Austausch wie eine
                              									vielseitige Verwendung ermöglicht ist. Die in dem genannten Artikel angegebene Menge
                              									von Ausführungsbeispielen läßt erkennen, daß die elektrische Beheizung in alle
                              									Zweige der Technik Eingang gefunden hat und sich dort durch Sauberkeit, bequeme
                              									Bedienung und genaue Dosierung der Wärmemenge auszeichnet. Neben den Gefäßen zur
                              									Erwärmung von Flüssigkeiten findet man solche zur Verdampfung, sei es zum
                              									Destillieren von Wasser, für Verdampfer von Inhalationsapparaten usw. Sogar ein
                              									elektrisch mit 48 KW beheizter Dampfkessel für 60 kg/Std. Dampf bei 3 at ist
                              									vorhanden. Bei den Erhitzern für größere Leistungen ist durch Umlaufröhren für gute
                              									Wasserzirkulation gesorgt. Die Heizkörper in Schellenform sind dabei um diese Röhren
                              									gelegt.
                           Von den Erwärmern für Luft sind ein Heizofen zum Austrocknen größerer Fässer, der in
                              									das Spundloch eingehängt wird, und eine Kaffeeröstmaschine besonders erwähnenswert.
                              									Bei letzterem fallen die Kaffeebohnen durch einen hoch erhitzten Luftstrom und
                              									werden dadurch geröstet. Das natürliche Aroma der Bohnen wird natürlich auf diese
                              									Weise viel weniger Schaden leiden, als bei der Erhitzung durch ein verbranntes
                              									Gas-Luftgemisch.
                           Die Erwärmung von Maschinenteilen, beispielsweise von Stempeln oder Ziehformen für
                              									Kartonnagen- oder Bijouterieartikel usw. zeigt Abb.
                                 										4. Weiter finden wir die elektrische Heizung angewendet bei Bügelmaschinen
                              									für bessere Spitzen usw.
                           Zur Erzielung sehr hoher Temperaturen bis 1700° C, wie sie z.B. zur Erhitzung von
                              									Sand- und Bleibädern im Werkzeugbau benötigt werden, dienen sogen.
                              									Silundum-Widerstände, die ihre Wärme allein durch Strahlung übertragen. Silundum besteht aus Kohle,
                              									die durch Tränkung mit Silizium unverbrennbar gemacht wurde. (Vergl. auch D. p. J.
                              									Heft 10 d. J.) Das Material wird in Stäben verschiedener Querschnittsform
                              									hergestellt und zu Heizkörpern zusammengesetzt.
                           Rich. Müller.
                           ––––––––––
                           Ueber Wassersterilisation mittels ultravioletter Strahlen.
                              									Verfasser berichtet über im hygienischen Laboratorium des Kaiserlichen
                              									Gesundheitsamtes angestellte Versuche, die den Zweck hatten, den von der Westinghouse Cooper Hewitt-Gesellschaft in den Handel
                              									gebrachten Wassersterilisator, Type B 1, auf seine Wirksamkeit zu prüfen. Dieser
                              									Apparat soll nach Angabe der Firma in einer Minute 600 l steriles Wasser liefern,
                              									wenn er mit klarem Wasser beschickt wird, wenn die Lampe vor der Probeentnahme
                              									bereits 20 Minuten brennt, und der Klemmenwiderstand des Brenners nach dieser Zeit
                              									70 bis 75 Volt beträgt. Diese Forderungen wurden bei den Versuchen berücksichtigt,
                              									so z.B. wurden die Versuche immer erst nach einer Brenndauer von ½ Stunde begonnen.
                              									Zur Untersuchung gelangten Leitungswasser, Spreewasser, sowie Aufschwemmungen von
                              									Bacterium coli und Bacillus fluorescens liquefaciens. Bei den Versuchen mit
                              									Leitungswasser, dessen Färbungsgrad der Farbe 7 entsprach, betrug die
                              									Durchflußgeschwindigkeit 600 l i. d. Std. In einem Falle, wo vor der Belichtung in 1
                              									ccm 177 Keime gezählt wurden, waren nach der Belichtung noch 3 Keime nachzuweisen.
                              									Das Spreewasser wurde durch Watte filtriert, der Färbungsgrad entsprach der Farbe
                              									37, die Durchflußgeschwindigkeit betrug 480 l i. d. Std. Vor der Belichtung waren in
                              									1 ccm des Wassers 19500, nach der Belichtung 1500 Keime nachzuweisen. Aehnliche
                              									Ergebnisse wurden bei den Versuchen mit Bakterien erhalten, wo nur bei sehr kleiner
                              									Durchflußgeschwindigkeit ein steriles Wasser erhalten wurde. Diese ungünstigen
                              									Ergebnisse legten die Vermutung nahe, daß die Lampe, trotzdem sie stets ohne Störung
                              									brannte, nicht in Ordnung sei, und es wurden in der Tat mit einer anderen Lampe
                              									etwas bessere, wenn auch nicht wesentlich verschiedene Ergebnisse erhalten.
                              									Verfasser ist daher der Ansicht, daß vollkommene Sterilität nur bei sehr stark
                              									herabgeminderter Durchflußgeschwindigkeit in äußerst keimarmem und klarem
                              									Leitungswasser mit diesem Sterilisator erzielt werden kann. Gegenüber den
                              									günstigeren Resultaten anderer Autoren bleibt nur die Annahme übrig, daß
                              									verschiedene Lampen derselben Art bei gleichem Stromverbrauch nicht immer die
                              									gleichen Mengen bakterizid wirksamer Strahlen erzeugen. Es ist daher sowohl vor der
                              									Inbetriebnahme wie auch während des Betriebes eine Prüfung des Brenners
                              									erforderlich. [Dr. A. Müller, Arbeiten aus dem Kaiserl.
                              									Gesundheitsamt, Bd. 43, S. 475 bis 482.]
                           Dr. Sander.
                           ––––––––––
                           Ueber die Ursachen der Zerstörung von Körpern bei
                                 										Festigkeitsversuchen berichtet Professor Druschinin im „Eisenbau“ 1913 S. 203 in einer sehr bemerkenswerten
                              									Arbeit über „das Verhältnis zwischen Temperatur und Stabspannung bei
                                 										Zugversuchen“. Es gibt bekanntlich drei verschiedene Hypothesen über die
                              									Ursachen der Zerstörung. Nach der ersten ist diese Ursache in den Hauptspannungen zu
                              									suchen; die Versuche von Voigt, Treska, Bauschinger,
                                 										Föppl und in neuester Zeit von Kármán bringen
                              									keine Bestätigung dieser Hypothese; die Mehrzahl der genannten Forscher neigen zur
                              									zweiten Hypothese, wonach die Zerstörung aus den durch Schiebungen hervorgerufenen
                              									Formänderungen zu erklären ist, während die dritte Hypothese, wonach die
                              									Formänderungen infolge reiner Zug- und Druckspannungen entstehen, wenig Anhänger
                              									hat. Nimmt man als richtig an, daß der halbe Wert der Elastizitätsgrenze im linearen Spannungszustand mit der Schubfestigkeit zusammenfällt, so sind die Ursache der
                              									Zerstörung bei Körpern, deren Elastizitätsgrenze und Bruchfestigkeit verschieden
                              									sind, zweifelsohne die Schiebungen. Die Frage nach den Ursachen der Zerstörung ist
                              									deswegen so schwierig, weil die von dem Proportionalitätsgesetz ausgehenden Formeln
                              									der Elastizitätstheorie und Festigkeitslehre oberhalb der Elastizitätsgrenze nicht
                              									gültig sind. Die Wärmezunahme oberhalb der Elastizitätsgrenze weist bis zur
                              									Bruchgrenze auf einseitiges Wachsen des Teils der äußeren Arbeit, der in Gestalt von
                              									nichtumkehrbarer Energie verloren geht und der nur als Folge innerer Reibung
                              									entstehen kann. Es steht also fest, daß die Schiebungen zunehmen; überschreiten sie
                              									eine bestimmte Grenze, so vermindert sich die Kohäsion zwischen den Kristallen, und
                              									es tritt eine Trennung der Teilchen in den Schubflächen ein. Die Versuchsergebnisse
                              									geben der zweiten oder dritten Hypothese keinen Vorzug, es
                                 										kommt völlig auf das Gefüge des Probestabes an. Bei Körpern mit
                              									verschiedener Elastizitätsgrenze für Normalspannung und Bruchfestigkeit (Eisen,
                              									Stahl, Marmor) liegt die Ursache der Zerstörung in Formänderungen durch Schiebungen.
                              									Bei amorphen und homogenen Körpern, wie z.B. Glas, bei denen die Elastizitätsgrenze
                              									und Bruchgrenze zusammenfallen, gilt die dritte Hypothese, die Zerstörung erfolgt
                              									also infolge der reinen Längenänderungen.
                           Die zulässige Zugspannung beträgt gewöhnlich einen Bruchteil von der Bruchfestigkeit;
                              									der Faktor, der stets < 1 ist, heißt Sicherheitskoeffizient. Professor Druschinin
                              									schlägt vor, als Sicherheitskoeffizienten einen Teil der
                                 										Elastizitätsgrenze und nicht der Bruchgrenze anzusetzen; die
                              									Elastizitätsgrenze kann sehr leicht bestimmt werden, und man hat in ihr eine
                              									wirkliche Charakteristik der mechanischen Eigenschaften des Materials. Es sei für
                              									irgend ein Material die Elastizitätsgrenze gleich oe
                              									und der Sicherheitskoeffizient =\frac{1}{m} der
                              									Elastizitätsgrenze, so ist
                           
                              \sigma_{\mbox{zul}}=\frac{\sigma_E}{m}
                              
                           und die zulässige Schubspannung
                           \tau_{\mbox{zul}}=\frac{\sigma_E}{2\,m}.
                           
                           Beträgt z.B. die Bruchfestigkeit des im Eisenbau
                              									verwendeten Flußeisens 4800 kg/qcm und die Elastizitätsgrenze für Normalspannungen
                              									2500 kg/qcm, so ergeben sich mit m=\frac{1}{2,5}
                           \sigma_{\mbox{zul}}=\frac{2500}{2,5}=1000
                              									kg/qcm,
                           \tau_{\mbox{zul}}=\frac{2500}{2\,.\,2,5}=500
                              									kg/qcm.
                           Da die Ermittlung der Elastizitätsgrenze keine erheblichen
                              									Schwierigkeiten macht, so erscheint der Vorschlag von Druschinin immerhin beachtenswert.
                           K. A.
                           ––––––––––
                           Meßverfahren für Gewinde. Zum Nachmessen von normalen
                              									Gewinden gibt es Meßwerkzeuge in Form der bekannten Mikrometerschrauben. Bei ihnen
                              									sind die Meßschneiden so ausgebildet, daß sie sich zwischen die Flanken der
                              									Gewindegänge legen, und es ergibt sich dann aus der Nachmessung des am Mikrometer
                              									ablesbaren Gewindedurchmessers zwischen den Meßschneiden das festgesetzte
                              									Kontrollmaß.
                           Das Werkzeug ist nicht billig und paßt nur für ein Gewinde. Mittels des
                              									nachbeschriebenen Verfahrens ist es aber möglich, mit einer gewöhnlichen
                              									Mikrometerschraube jedes Gewinde mit hinreichender Genauigkeit nachzumessen. Die
                              									Messung erfolgt hier mit Hilfe eines Stückchens Rundstahl (beispielsw. Stubbstahl),
                              									das zwischen die Gewindeflanken gelegt wird. Der Durchmesser dieses Kaliberstäbchens
                              									ist zweckmäßig so zu wählen, daß es ein wenig über den Außendurchmesser des Gewindes
                              									hervorragt. Man mißt dann mittels Mikrometer zunächst das Maß Gewinde + Kaliber und
                              									darauf das Gewinde im Durchmesser allein. Bezeichnet man die Differenz mit x, so ist für Withworthgewinde in der Bedeutung der in Abb.
                                 										1 beigeschriebenen Bezeichnungen
                           x=b-\frac{5}{6}\,h;
                           b=a+r=\frac{r}{\mbox{sin}\,.\,27^{\circ}\,30'}+r=r\,\left(1+\frac{1}{\mbox{sin}\,27^{\circ}\,30'}\right)=3,166\,r,
                           h = 0,96s.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 328, S. 732
                              Abb. 1.
                              
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 328, S. 732
                              Abb. 2.
                              
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 328, S. 732
                              Abb. 3.
                              
                           Setzt man hiernach für b und h ein, so ergibt sich:
                           x = 3,166r – 0,8s.
                           Da es bequemer ist, mit dem Durchmesser d des
                              									Kaliberstäbchens, als mit seinem Radius r zu rechnen
                              									und es eine weitere Vereinfachung darstellt, bei der Rechnung in mm für s die Anzahl der Gewindegänge auf 1'' zu setzen, so ist
                              									auch:
                           
                              
                              x=1,583\,d-\frac{20,32}{\mbox{Gänge auf }1''}
                              
                           Für S-J-Gewinde ist die
                              									Rechnung verschieden, je nachdem es sich um das Bolzen (Abb. 2) oder das Muttergewinde (Abb. 3)
                              									handelt. Der letztere Fall liegt z.B. vor, wenn ein Gewindebohrer nachgemessen
                              									werden soll. Für das Bolzengewinde gilt:
                           x = b – ⅞h
                           Wie eine einfache Ueberlegung zeigt, ist b = 3r, und da
                           h = 0,866s, ferner x = 3r
                              									– 0,7578s,
                           so ist
                           s = 1,5d
                              									– 0,7578s.
                           Für den Gewindebohrer ist ähnlich:
                           x=b-\frac{15}{16}\,h, b = 3r, h = 0,866s,
                           folglich
                           x = 3r –
                              										0,812s,
                           bzw.
                           x = 1,5d
                              									– 0,8 2s.
                           Das Messen von Innengewinden, z.B. einer Mutter, wird in der Weise ermöglicht, daß
                              									eine Stahlkugel in einen Gewindegang gelegt wird und dann mittels Mikrometer das Maß
                              									Kugel – Außenumfang Mutter, hierauf das Maß ohne Kugel, bis zu den Gewindespitzen
                              									genommen wird. Die Differenz ist wieder gleich dem aus den vorhergehenden
                              									Ableitungen bekannten x.
                           Die Genauigkeit der ganzen Messung stützt sich darauf, daß das Gewinde auch im
                              									übrigen exakt geschnitten ist. Bei Ungenauigkeiten im Flankenwinkel oder in den
                              									gewöhnlich nicht so genau beachteten Abrundungen an den Gewindegängen müssen
                              									naturgemäß erhebliche Fehler auftreten. [Blume,
                              									Werkstattstechnik, 15. Juli 1913.]
                           Rich. Müller.
                           ––––––––––
                           Die Brauchbarkeit bleibender Gießformen in der Eisen- und
                                 										Metallgießerei Die Dauerformen wurden im Gießereibetriebe in größerem
                              									Umfange erst eingeführt zu der Zeit, da die Hochöfen und Eisenwerke lebhafter zur
                              									Entwicklung gelangten. In erster Linie war es die Herstellung des sogen. Hartgusses,
                              									bei dem die aus Gußeisen gefertigten Teilformen in größerem Umfange Anwendung
                              									fanden; später wurden dann für den Guß der Stahlblöcke gußeiserne Formen benötigt,
                              									sowie auch die kleineren Gießformen für den Guß der Roheisenmasse, die mittels der
                              									Gießmaschine gegossen werden und Metallblockformen eingeführt. Je nach dem
                              									Formmaterial und nach dem Verwendungszweck unterscheidet man verschiedene Gruppen
                              									von Dauerformen. Die Sand- und Masseformen finden infolge der geringen
                              									Widerstandsfähigkeit des Materials nur beschränkte Anwendung, die Metallformen
                              									hingegen werden fast in allen Zweigen der Gießereitechnik in größerem Umfange
                              									angewandt. Für die Herstellung von Dauerformen aus Sand oder Formmasse muß dieses
                              									Material mit gesiebtem Koksgrus, Chamottemehl und gemahlenen Ton oder Kaolin und
                              									Graphit in bestimmtem Verhältnis gemischt werden. Das Gemisch wird dann angefeuchtet
                              									und mehrmals in der Mischmaschine durchgearbeitet. Die erste Form kann ohne Anstrich
                              									getrocknet werden, sie wird nach dem Trocknen ausgewaschen und dann mit einer
                              									besonderen Schwärze, die aus Holzkohlenstaub, Ton, Tiegelmehl und Graphit
                              									zusammengesetzt ist, angestrichen.
                           Für den Guß von Blockformen hat sich das Verfahren von Kurze gut bewährt. Wenn auch die Anwendung der Sand- und Masseformen als
                              									Dauerformen in einzelnen Fällen und besonders bei großen einfachen Gußstücken wohl
                              									in Frage kommt, so bleibt das Hauptgebiet in der Verwendung der Dauerformen, nämlich
                              									die Herstellung von Masseartikeln in Eisen- und Metallguß, doch der Metallform
                              									vorbehalten. Die Metallformen haben gegenüber den Sandformen den Vorteil, daß sie
                              									die Eigenschaften des zu gießenden Metalls beeinflussen können. Es kommt dies
                              									besonders bei der Herstellung des Hartgusses in Betracht. Es hat sich hier die
                              									gußeiserne Form als Dauerform bewährt. In der Hauptsache sind zwei
                              									Dauerformverfahren in größerem Umfange bekannt geworden, das Verfahren von Rolle und das Verfahren des Amerikaners Custer. Der Vortragende, Direktor Mehrtens, Charlottenburg, geht auf die Dauerform nach dem Rolleschen Verfahren näher ein. Die härtende Wirkung der
                              									eisernen Form und der Widerstand, den sie der Schwindung der Gußstücke
                              									entgegensetzte, ferner die geringe Durchlässigkeit für die Abgase, sowie ihre kurze
                              									Lebensdauer bei hohen Anschaffungskosten waren in der Hauptsache die Nachteile, die
                              									man den eisernen Formen in der ersten Zeit ihrer Einführung nachsagte. Man fand aber
                              									bald, daß bei richtiger Gattierung, bei erhitzten Dauerformen und bei angspaßten
                              									Windstärken sowie kurzer Zeitdauer der Einwirkung auf die Gußstücke die Verwendung
                              									der Dauerformen keine Schwierigkeiten machte. Es ist allgemein üblich,
                              									Handelsartikel, die besonders für den Guß in Dauerformen in Frage kommen, aus einer
                              									möglichst billigen Gattierung zu gießen, und in vielen Gießereien ist dafür eine
                              									Gattierung aus 20 v. H. Deutsch 1, 30 v. H. Luxemburger III, 30 v. H., gewöhnlicher
                              									Kaufbruch und 20 v. H. Eingüsse und eigener Bruch in Gebrauch. Die Gattierung zeigt
                              									nach der Analyse folgende Zusammensetzung: 3,75 v. H. Gesamtkohlenstoff, 2,65 v. H
                              									Graphit, 2 v. H. Silizium, 0,65 v. H. Mangan, 1,2 v. H. Phosphor und 0,1 v. H.
                              									Schwefel. Eine andere Gattierung bestehend aus 30 v. H. Deutsch I, 10 v H.
                              									Luxemburger III, 40 v. H. gewöhnlicher Kaufbruch und 20 v. H. Eingüsse und eigener
                              									Bruch ergab die Zusammensetzung 3,6 v. H. Gesamtkohlenstoff, 2,03 v. H. Silizium,
                              									0,53 v. H. Mangan, 1,1 v. H. Phosphor und 0,129 v. H. Schwefel. Beide Gattierungen
                              									zeigten für den Guß in Dauerformen sehr günstige Resultate, sie gaben stets ein
                              									einwandfreies graues Eisen, die Gußstücke bleiben in den Formen genügend weich, und
                              									die Bearbeitung machte keine Schwierigkeiten. In einigen Gießereien wird der
                              									Gattierung für Handelsartikel in der Hauptsache Luxemburger Eisen zugesetzt und zwar
                              									50 v. H. Luxemburger III und 50 v. H. Bruch. Der Siliziumgehalt dieser Gattierung
                              									geht stark herunter, während der Phosphorgehalt ebenso steigt, die Folge davon ist
                              									ein harter Guß, wodurch die Verwendungsmöglichkeit der Dauerformen in Frage gestellt
                              									ist. Um die härtende Wirkung der Dauerformen zu beseitigen, so daß die Bildung der
                              									harten weißen Gußkruste nicht eintritt, hat man mit Erfolg Anstriche verwendet.
                              									Sehr zweckmäßig ist es, die Formen vor dem Gießen zu erwärmen; um weiche Gußstücke
                              									zu erzielen und um den Formen eine möglichst lange Haltbarkeit zu geben, ist die
                              									Bemessung der Wandstärke von größter Wichtigkeit. Als wichtig ist ferner die
                              									Einwirkung der Form auf die schnell erstarrenden Gußstücke zu beachten. Die
                              									Schwindung macht jedoch wenig Schwierigkeiten, denn es hat sich gezeigt, daß bei den
                              									verhältnismäßig einfachen Gußstücken, die für die Herstellung in Dauerformen in
                              									Frage kommen, die durch die Erwärmung beim Gießen erfolgende Ausdehnung einen
                              									Ausgleich herbeiführt. Ueber die Wirtschaftlichkeit des Betriebes mit Dauerformen
                              									nach dem System Rolle gaben Versuche Aufschluß, die in
                              									einer großen Handelsgießerei durchgeführt wurden. Es zeigte sich einwandfrei, daß
                              									das neue Gießverfahren sehr vorteilhaft ist. Der Vortragende geht auf die
                              									Anwendungsmöglichkeiten der gußeisernen Dauerformen speziell für Grauguß nicht näher
                              									ein, nur die Herstellung der Stahlgußformen erörtert er etwas näher. Die Blockformen
                              									müssen aus dem besten Hämatiteisen hergestellt werden, der Phosphor- und
                              									Schwefelgehalt soll 0,1 nicht erreichen, da sonst die Lebensdauer der Formen sehr
                              									beeinträchtigt wird. Blockformen aus besonders gutem Material halten bis 250 Güsse
                              									aus, und Siemersbach gibt für dieses Material folgende
                              									Zusammensetzung an: 2,65 v. H. Silizium. 1 v. H. Mangan, 0,06 v. H. Phosphor und
                              									0,06 v. H. Schwefel. Blockformen oder Kokillen, die schon nach wenigen Güssen
                              									unbrauchbar wurden, zeigten eine Zusammensetzung von 2,4 v. H. Silizium, 0,55 v. H.
                              									Mangan, 0,1 v. H. Phosphor und 0,16 v. H. Schwefel. Ohne Zweifel hängt die geringe
                              									Lebensdauer dieser Kokillen mit dem höheren Schwefelgehalt des Eisens zusammen.
                              									Besonders hochwertige Blockformen werden vereinzelt auch aus Holzkohlenroheisen
                              									hergestellt, derartige Formen zeigten eine Lebensdauer bis zu 300 Güssen, und das
                              									Material hatte eine Zusammensetzung von 1,3 v. H. Silizium, 1,2 v. H. Mangan, 0,15
                              									v. H. Phosphor und 0,06 v. H. Schwefel. Die Versuche, Metallguß in einer Dauerform
                              									zu gießen, haben für Weißmetallguß, sowie auch für Rotguß, Messing- und Aluminiumguß
                              									gute Resultate ergeben. Es hat sich gezeigt, daß der in Dauerform hergestellter
                              									Metallguß hervorragend gute physikalische Eigenschaften hat. Die Gußstücke zeigen
                              									erheblich größere Festigkeit gegenüber den Teilen, die in nassen oder trockenen
                              									Sandformen gegossen waren. Auch Kupferguß für Gebrauchsgegenstände wird in vielen
                              									Fällen schon in Gußeisenformen hergestellt.
                           In der Diskussion bemerkt Direktor Buschmann, daß beim Guß
                              									von Messing- oder Rotguß in Kokillen der Anstrich von besonderer Wichtigkeit ist.
                              									Der Vortragende bemerkt hierzu, daß ohne Anstrich gewöhnlich wenig Erfolg erzielt
                              									wird, daß aber bei Aluminium- und Rotguß auch Fälle bekannt sind, wo man ohne
                              									Anstrich zum Ziele kam. Es spielt die richtige Gießtemperatur eine wichtige Rolle.
                              									Ingenieur Leyde meint, die Schwierigkeiten des
                              									Metallgusses in Dauerformen lassen sich überwinden. Am schwierigsten ist
                              									Phosphorbronze zu gießen, denn wenn man keine Schmiermittel anwendet, so setzt sich
                              									die Legierung an, immerhin ist es dem Redner gelungen, Serien bis zu 100 Stück ohne
                              									einen einzigen Fehlguß in Dauerformen zu gießen. Bezüglich einer Frage über den
                              									Stand des Gießens von Blockformen bemerkt Direktor Mehrtens, daß man nach Mitteilungen von Kurze
                              									diese Blockformen ebenso wie in Gußeisenformen auch in Stahlformen gegossen hat,
                              									doch ist über die Endresultate nichts bekannt geworden, und der Vortragende glaubt,
                              									daß bei dem widerstandsfähigen Material der Erfolg gut sein wird. In den meisten
                              									Gießereien sind ja jetzt die Gußeisenformen schon ausgeschieden, und es wird zumeist
                              									mit Stahlformen gearbeitet. [Hauptversammlung des Vereins Deutscher
                              									Gießereifachleute.]
                           Plohn.
                           ––––––––––
                           Löschungsklage aus § 9 Warenzeichen-Gesetz. Die Klägerin
                              									ist die Inhaberin einer Reihe eingetragener für die Ware „Mineralwasser“
                              									bestimmter Warenzeichen. Die meisten davon sind Kombinationszeichen, bei denen das
                              									in die Zeichenrolle eingetragene Original der Darstellung farbig ausgeführt ist, und
                              									bei denen ein Bestandteil ein gleichseitiges, rotes Dreieck bildet. Eines der
                              									Zeichen besteht lediglich aus einem gleichseitigen Dreieck; das Original der
                              									Darstellung weist das Dreieck ebenfalls in roter (oder rötlicher) Farbe auf. Ein
                              									Zeichen ist unkoloriert eingetragen, es besteht aus einem Dreieck, durch das das
                              									Wort „Apollinaris“ hindurch geschrieben ist, und aus einem Kreise, der das
                              									Dreieck mit dem Wort „Apollinaris“ umschließt. Die Klägerin verwendet ihre
                              									Zeichen ihrer Angabe nach meistens in der Weise, daß das Dreieck der Zeichen in
                              									roter Farbe erscheint, aber, wenngleich selten, auch so, daß das Dreieck in anderer
                              									Farbe oder farblos sich darstellt. Für die Beklagte, die einen überseeischen Handel
                              									betreibt, ist ein den Zeichen der Klägerin gegenüber jüngeres Zeichen für eine Reihe
                              									verschiedenartigster Waren eingetragen, darunter für „Mineralwässer, alkoholfreie
                                 										Getränke, Brunnen- und Badesalze“. Das Zeichen besteht aus einem in Linien
                              									stilisierten Kopf mit mongolischer Gesichtsbildung, auf dem sich ein dreieckiger Hut
                              									befindet. Die Eintragung ist in Schwarzdruck (farblos) erfolgt. Da die Klägerin das
                              									Zeichen der Beklagten vermöge des in ihm enthaltenen dreieckigen Hutes für
                              									verwechslungsfähig mit ihren (Dreiecks-) Zeichen erachtete – und zwar schon so, wie
                              									das Zeichen der Beklagten eingetragen sei und von ihr verwendet werde, nämlich
                              									farblos, jedenfalls aber dann, wenn die Beklagte dazu übergehen würde, den Hut in
                              									roter Farbe wiederzugeben (wozu sie berechtigt sei) –, beantragte die Klägerin, die
                              									Beklagte zu verurteilen, das Zeichen insoweit löschen zu lassen, als es für
                              									Mineralwässer, alkoholfreie Getränke, Brunnen- und Badesalze eingetragen ist. Dem
                              									Antrage des Beklagten gemäß wies das Landgericht unter Verneinung einer
                              									Verwechslungsgefahr die Klage ab. Die von der Klägerin eingelegte Berufung ist
                              									zurückgewiesen. Die eingelegte Revision hatte keinen Erfolg. Aus den Gründen: Das Recht aus einem eingetragenen Zeichen erstreckt
                              									sich auf jede Benutzung in bestimmungsgemäßer, loyaler Ausführung des Zeichens, so
                              									wie es eingetragen ist. Innerhalb dieser Grenzen hat der Zeicheninhaber das Recht,
                              									in der Art der Benutzung zu wechseln. Demgemäß kann er, wie anerkannten Rechtens ist
                              									(Entscheidung des Reichsgerichts in Zivilsachen Bd. 69, S. 377), sein Zeichen an
                              									sich bei farbloser Eintragung nach seinem Belieben farblos oder koloriert benutzen,
                              									denn die Farbe verändert regelmäßig die bildliche Darstellung des Gegenstandes, den
                              									das Zeichen wiedergibt, nicht; der dargestellte Gegenstand ist (regelmäßig)
                              									derselbe, ob er in „rot, grün, schwarz oder in sonst einer Farbe erscheint.
                              									Die Farbe ist, wie in diesem Sinne in Judikatur und Literatur vielfach gesagt ist,
                              									regelmäßig ohne Unterscheidungskraft für das Zeichen. Aber auch das Recht, das
                              									Zeichen nach Belieben bunt oder in Schwarzdruck wiederzugeben, hat seine Grenze
                              									darin, daß es sich immer um eine (objektiv) ordnungsmäßige Verwendung des
                              									eingetragenen Zeichens handeln muß; es muß eine Wiedergabe des eingetragenen
                              									Zeichens in Frage stehen; der Beschauer muß in der Wiedergabe das eingetragene
                              									Zeichen wiederfinden. Eine Warenbezeichnung, die dem Beschauer ein anderes Bild
                              									bietet, als das eingetragene Zeichen, steht nicht unter dem Schutz des Gesetzes, und
                              									es ist völlig ohne Belang, wodurch das andere Bild entstanden ist, ob durch
                              									Umstellungen, durch sonstige Veränderungen in dem eingetragenen Zeichen oder durch
                              									Kolorierung; auch die Kolorierung ist nur geschützt, insofern die verschiedene
                              									Färbung immer die Darstellung desselben Zeichens ist. So ist denn auch in der
                              									Entsch. d. Reichsg. i. Strafs. Bd. 40, S. 247 gerade anläßlich eines Falles, in dem
                              									es sich ebenfalls um die Verwendung von Farben bei Warenzeichen handelte, gesagt:
                              									dem eingetragenen Zeichen werde der Schutz auch so zuteil, wie es sich im
                              									tatsächlichen Gebrauch darstelle, „sofern nur nicht durch die Benutzung des
                                 										Zeichens im Verkehr ein von der Eintragung verschiedenes Bild entsteht“. Daß
                              									tatsächlich auch durch Kolorierung ein Bild zu einem anderen Bilde umgestaltet und
                              									also durch Kolorierung ein anderes Zeichenbild geschaffen werden kann – insbesondere
                              									auch durch Kolorierung in verschiedenen Farben und Abstufungen oder durch
                              									Kolorierung einzelner Teile mit dem Erfolge, daß Teile, die in dem eingetragenen
                              									Zeichen ohne alle Bedeutung sind, nun als das Wesentliche erscheinen, oder
                              									umgekehrt, Teile, die das Charakteristische des eingetragenen Zeichens bilden, nun
                              									kaum bemerkbar und zum Verschwinden gebracht sind –, kann einem begründeten Zweifel
                              									nicht unterliegen. Von den vorstehend gekennzeichneten Gesichtspunkten aus ist der
                              									Streit der Parteien, wie von den Vorinstanzen geschehen, durch Abweisung der Klage
                              									zu entscheiden. Nach den getroffenen tatsächlichen Feststellungen tritt in dem
                              									Zeichen der Beklagten, wie es eingetragen ist, der dreieckige Hut völlig zurück und
                              									erweckt der Hut nicht den Eindruck eines Dreiecks. Durch die Rotfärbung des Hutes
                              									würde sich das ganze Bild verändern; es würde der Hut, und zwar als ein Dreieck,
                              									eine Fläche, in den Vordergrund treten; es würde sich nicht mehr um den Kopf und das
                              									Gesicht eines Mongolen (um einen Mongolen mit einem Mandarinenhut), sondern um ein
                              									rotes Dreieck handeln. Es würden also das benutzte Bild und das eingetragene
                              									Zeichenbild einander nicht mehr decken; es würde seitens der Beklagten nicht mehr
                              									der Gebrauch ihres Zeichens vorliegen und die Beklagte würde nicht mit ihrem
                              									eingetragenen Zeichen, sondern durch die Benutzung eines anderen Zeichens als des
                              									für sie eingetragenen in die Zeichenrechte der Klägerin eingreifen. Das vermöchte
                              									nicht die Klage auf Löschung des eingetragenen Zeichens der Beklagten aus § 9 Abs. 1
                              									Nr. 1 WZG. zu begründen, da dieses eingetragene Zeichen mit dem Zeichen der Klägerin
                              									nicht übereinstimmt, die Löschungsklage aus § 9 Ziffer 1 aber nur bei dem
                              									Vorhandensein zweier gleicher eingetragener Zeichen gegeben ist (Entsch. d.
                              									Reichsger, in Zivils. Bd. 75, S. 346). Es würde vielmehr nur eine Klage der Klägerin
                              									gegen die Beklagte auf Unterlassung des Gebrauchs des betreffenden Zeichenbildes aus
                              									§ 12 (§ 14) WZG., sowie eventuell auch auf Schadenersatz aus § 826 BGB. oder auf
                              									Grund der Bestimmungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb begründet
                              									erscheinen können; eine solche Klage steht im vorliegenden Falle nicht in Frage,
                              									zumal auch die Beklagte unstreitig ein Bild der bezeichneten Art nicht benutzt hat.
                              									[Urteil vom 6. Mai 1913. Aus Jur. Wochenschrift: Vom Reichsgericht.]
                           W. D.