| Titel: | Polytechnische Rundschau. | 
| Fundstelle: | Band 329, Jahrgang 1914, S. 120 | 
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                        Polytechnische Rundschau.
                        Polytechnische Rundschau.
                        
                     
                        
                           Die Schlagwetterpfeife. (Vgl. D. p. J. 1913, S. 744.)
                              									Ueber die Konstruktion dieses neuesten Schlagwetteranzeigers sowie die Erprobung im
                              									Betriebe teilt in Nr. 50 (1913) der Zeitschrift „Glückauf“ der Leiter der
                              									berggewerkschaftlichen Versuchsstrecke zu Derne, Bergassessor Beyling, folgendes mit: Der wesentlichste Bestandteil der
                              									Schlagwetterpfeife sind zwei völlig gleich gebaute Lippenpfeifen. Beide werden über
                              									Tage mit reiner atmosphärischer Luft gefüllt, und zwar durch Herabziehen des unteren
                              									Teiles des äußeren Blechmantels, der als Luftpumpe ausgebildet ist. Soll die Luft in
                              									der Grube untersucht werden, so setzt man wiederum die Luftpumpe in Tätigkeit. Der
                              									dadurch erzeugte Luftstrom vertreibt zunächst aus der einen Pfeife die Tagesluft und
                              									bläst alsdann beide Pfeifen, die jetzt mit Gasgemischen von verschiedenem
                              									spezifischen Gewicht gefüllt sind, gleichmäßig an. Infolge der Interferenz der von
                              									ihnen erzeugten Schallwellen wird ein periodisches Anschwellen und Abnehmen der
                              									Tonstärke hörbar. Die Anzahl der Tonstöße in der Zeiteinheit ist gleich der
                              									Differenz der Schwingungszahlen beider Töne, also abhängig von dem spezifischen
                              									Gewicht der Gasgemische. Bei einem Grubengasgehalt von 1 v. H. in der einen Pfeife
                              									ergeben sich zwei Tonstöße, bei einem Gehalt von 5 v. H., also der unteren
                              									Explosionsgrenze eines Gemisches von Grubengas und Luft, erfolgen zehn Tonstöße in
                              									der Sekunde, was man als charakteristisches Trillern wahrnimmt.
                           Außer den Pfeifen enthält der Apparat noch Vorrichtungen zur Reinigung der Luft von
                              									Staub und Kohlensäure; ein Saug- und ein Druckventil regeln die Stärke des
                              									anblasenden Luftstromes, dessen Vermischung mit der Luft in den Pfeifen durch
                              									Membranen verhindert wird. Der Apparat stellt sich äußerlich dar als ein 25 cm
                              									langer Zylinder, dessen unterer Teil, die Luftpumpe, ausziehbar ist. Die Bedienung
                              									ist einfach: man zieht den als Pumpe dienenden Mantel nach unten und läßt ihn wieder
                              									los. Die vielfach verbreitete Ansicht, daß die
                                 										Schlagwetterpfeife ein selbsttätiger Schlagwetteranzeiger sei, trifft also nicht
                                 										zu. Hierin liegt aber ihr schwerster Mangel, namentlich dem bisher
                              									allgemein gebräuchlichen Schlagwetteranzeiger gegenüber, der Sicherheitslampe. An
                              									der Hand eines Vergleiches mit ihr seien noch einige Fehler und Vorteile
                              									aufgeführt.
                           Die Schlagwetterpfeife zeigt keine matten Wetter, d.h. zwar nicht explosible, aber
                              									die Atmung nicht unterhaltende Gasgemische an, während die Sicherheitslampe dem
                              									Bergmann durch ihr Erlöschen das denkbar deutlichste Warnungssignal für das
                              									Vorhandensein von matten oder auch Schlagwettern von mehr als 5 v. H. Methangehalt
                              									gibt. Weiter muß die Pfeife von den Leuten, die sie benutzen sollen, als
                              									besonderes Gerät mitgeführt werden, während die Lampe Geleucht und Wetteranzeiger
                              									vereinigt. Ob sie gegen unsanfte Behandlung empfindlich ist, muß erst die längere
                              									Erprobung ergeben. Ihr größter Vorteil der Lampe gegenüber beruht in der unbedingten
                              									Schlagwettersicherheit, und diese Tatsache ist schwerwiegend genug, wenn man
                              									bedenkt, daß ungefähr die Hälfte aller Schlagwetterexplosionen durch allerdings
                              									schadhafte Sicherheitslampen hervorgerufen wird. Mit der Lampe hat die Pfeife im
                              									übrigen verschiedene Eigenschaften eines guten Wetterzeigers gemein: sie ist einfach
                              									zu handhaben, die Erscheinung bei der Wetteranzeige ist sinnfällig, ihre
                              									Instandhaltung macht keine Schwierigkeiten. Ihr Preis läßt sich, da sie bisher noch
                              									nicht fabrikmäßig hergestellt wird, noch nicht bestimmen.
                           Ein weites Feld für die Verwendung der Schlagwetterpfeife würde sich bei der
                              									allgemeinen Einführung von tragbaren elektrischen Lampen im Grubenbetriebe eröffnen,
                              									da letztere zwar fast schlagwettersicher sind, aber keine Wetter anzeigen. Der
                              									Einführung dieses Geleuchtes stehen jedoch noch immer zu hohe Anschaffungs- und
                              									Betriebskosten im Wege.
                           Schwahn.
                           ––––––
                           Die konstruktive Entwicklung der Wasserrohrkessel. Die
                              									Entstehung der Steilrohrkessel hat ihren Grund einerseits in dem Streben nach
                              									besserer Raumausnutzung, andrerseits in dem Wunsch, einen möglichst vollkommenen
                              									Wasserumlauf zu erzielen. Dieser wird bei starker Beanspruchung vielfach dadurch
                              									gestört, daß die Dampfentwicklung sich nicht nur auf die der Einwirkung der
                              									Verbrennungsgase zuerst ausgesetzten Steigrohre beschränkt, sondern auch im zweiten,
                              									meist nur durch eine Schamottewand getrennten Teil des Rohrbündels stattfindet. Man
                              									versucht, diesem Uebelstand durch Anordnung von Rücklaufrohren zu begegnen, die mit
                              									Schamotte umkleidet oder von Wasser umgeben sind. Ein weiterer Grund für die
                              									Entstehung unbeabsichtigter Strömungen ist die Verbindung ungleich erhitzter
                              									Kesselteile. Abb. 1 gibt eine Uebersicht der
                              									verschiedenen jetzt gebräuchlichen Typen von Wasserrohrkesseln. Wie man sieht, läßt
                              									sich bei den einfachen nur aus zwei Trommeln und einem Rohrbündel bestehenden
                              									Anlagen die unmittelbare Nachbarschaft der kalten Eintrittsstelle des Speisewassers
                              									und der heißen Dampfentnahmestelle nicht vermeiden. Die Trennung ist um so leichter,
                              									je mehr Trommeln und Rohrbündel vorhanden sind. In vollkommenster Weise dürfte sie
                              									beim Burkhardt- und Viertrommel-Stirling-Kessel erreicht sein. Beim Kessel von Oschatz-Meerane liegen zwar die Dampfentnahme und der
                              									Speisewassereintritt nahe beieinander. Die schädliche Wirkung wird aber dadurch
                              									gemindert, daß eine gute Vorwärmung des in die hintere Obertrommel strömenden
                              									Wassers beim Durchfließen des Rohrbündels zwischen hinterer Unter- und Obertrommel
                              									und somit ein geringerer Temperaturunterschied zwischen Speisewasser und Dampf
                              									erreicht wird.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 329, S. 121
                              Abb. 1. Darstellung des Wasserumlaufs in Steilrohrkesseln.
                              
                           Der Kreislauf beschränkt sich auf die drei vorderen Sieder.
                              									Durch Anordnung des Ueberhitzers vor dem die hintere Ober- und die vordere
                              									Untertrommel verbindenden Rohrbündel wird erreicht, daß dieses nur von erheblich
                              									abgekühlten Heizgasen getroffen wird. Hierdurch wird auch bei starker Beanspruchung
                              									eine Störung des Wasserumlaufes vermieden. Die Konstruktionen der Hannoverschen Maschinenbau-A.-G. vorm. Georg Egestorff
                              									zeichnen sich durch die Anordnung der gekrümmten Siederohre aus. Diese sind nämlich
                              									so eingewalzt, daß sich die Mittellinien im Mittelpunkt der Trommeln schneiden, so
                              									daß die nutzbare Länge der Einwalzstelle etwa gleich der Blechstärke ist. Der
                              									Krümmungsradius ist ferner für alle Rohre derselbe, so daß nur eine Biegevorrichtung
                              									erforderlich ist. Im Gegensatz zu dem genannten Typ weist der Kestner-Kessel gerade Siederohre von genau senkrechter Stellung auf.
                              									Eigenartig ist deren aus Abb. 2 ersichtliche
                              									zickzackförmige Anordnung. Die Rohre durchdringen nämlich nicht die senkrecht zu
                              									ihnen angeordneten Feuerzungen, sondern berühren sie nur. Die Fallrohre sind von
                              									Wasser umgeben und werden dadurch vor zu starker Erhitzung geschützt. Beim Werner-Hartmann-Kessel der
                              									Sächsischen Maschinenfabrik vorm. R. Hartmann, Chemnitz,
                              									wird eine zu schräge Durchdringung der Kesselwand durch die geraden Rohre dadurch
                              									vermieden, daß nur vier Reihen hintereinander angeordnet sind. Für den Walther Steilrohrkessel der Firma Walther & Co. in Dellbrück ist die Unterbringung der in seitlichen
                              									Mauernischen liegenden Fallrohre charakteristisch, welche einen guten Wasserumlauf
                              									gewährleistet. Der Piedboeuf (Burkhardt)-Kessel stellt einenbemerkenswerten Fortschritt dar. Bei ihm
                              									sind die Fallrohre durch ihre Lage den Einwirkungen der Feuergase entzogen. Ein
                              									großer Teil der Heizfläche, insbesondere auch der Ueberhitzer sind in unmittelbare
                              									Nähe der Feuerung gerückt.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 329, S. 121
                              Abb. 2.
                              
                           Der an den Seiten neben den Fallrohren gelegene geteilte
                              									Vorwärmer und die Sieder sind zu einem organischen Ganzen verbunden. Die
                              									verschiedene Ausdehnung der Fall- und Steigrohre wird dem System nicht gefährlich.
                              									Zur Auswechslung I. von etwa sechs bis sieben Rohren mußte allerdings je ein
                              									Verschluß angebracht werden. Infolge der Einführung des vorgewärmten Speisewassers
                              									in die untere kälteste Trommel ist eine schädliche Beeinflussung des Wasserumlaufes
                              									keinesfalls zu befürchten. Zu den Wasserrohrkesseln gehören außer den in Abb. 1 dargestellten Typen die Konstruktionen, die
                              									nur aus Wasserrohren von weniger als 100 mm lichter Weite bestehen und mit
                              									Schlammsammlern oder Oberkesseln versehen sind, die nur als Dampfsammler dienen. Die
                              									Aufstellung dieser Kessel ist auch unter Räumen gestattet, die häufig von Menschen
                              									benutzt werden. Ein Vertreter der Gattung ist der nur aus Siederohren bestehende Root-Kessel, der den Nachteil zahlreicher Rohrverschlüsse
                              									hat. Diesen Uebelstand sucht die Dampfkesselfabrik Otto
                                 										Lilienthal, Berlin-Weißensee, zu vermeiden. Die von ihr gelieferten
                              									Sicherheitskessel bestehen aus einem Oberkessel, der den Einwirkungen der Heizgase
                              									entzogen ist, und schlangenförmigen an Sammelrohre angeschlossenen Siederohren. Ihre
                              									Verwendung empfiehlt sich nur, wenn eine möglichst gleichmäßige Dampfentnahme
                              									vorausgesetzt werden darf. [Zeitschrift für Dampfkessel und Maschinenbetrieb Nr. 44
                              									bis 46, 1913.]
                           Schmolke.
                           ––––––
                           Keil-und Oelnuten- Fräsvorrichtungen sind in der
                              									Dezembernummer der „Blätter für den Betrieb“ von Alfred
                                 										H. Schütte, Köln-Deutz, beschrieben. Die Vorrichtungen sollen in
                              									schnellaufende Bohrmaschinen eingesetzt und zum Einfräsen von Keilnuten von 2 × 4
                              									bis 9 × 18 mm und 76 bis 304 mm Länge, sowie halbkreisförmigen Oelnuten von 3 bis 6
                              									mm Breite und 88 bis 203 mm Länge benutzt werden. Ihre Bedienung kann ungelernten
                              									Arbeitern oder Mädchen übertragen werden.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 329, S. 122
                              Abb. 1.
                              
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 329, S. 122
                              Abb. 2.
                              
                           Die Vorrichtungen bestehen aus einem Fräser A aus
                              									Schnellschnittstahl (Abb. 1), der in der Hülse B gelagert ist und von der Welle D mittels der vier gehärteten Stahlstifte C angetrieben
                              									wird. Die Stahlstifte greifen direkt in die Fräserlücken ein. Wenn sie abgenutzt
                              									sind, können sie sehr leicht gegen neue ausgewechselt werden. Das obere Ende von D hat entweder einen zylindrischen Schaft oder einen
                              									Morse-Konus zum Einsetzen in die Spindel der Bohrmaschine. In der Bohrung des
                              									Werkstückes wird die Vorrichtung durch die aufgeschraubte exzentrische Büchse F geführt. Der wagerecht aus B herausragende Stift G legt sich gegen das
                              									Gestell der Bohrmaschine und verhindert so eine Drehung der Vorrichtung um ihre
                              									Achse. Eine weitere Führung der Vorrichtung im Werkstück selbst erfolgt durch die
                              									Leiste H, die genau die Abmessungen der gefrästen Keil-
                              									oder Oelnut hat. Das Werkstück braucht deswegen auch nicht auf dem Tisch der
                              									Bohrmaschine festgespannt zu werden.
                           Sollen konische Keilnuten gefräst werden, so müssen die Werkstücke auf besondere
                              									exzentrisch schräggebohrte Führungsbüchsen E
                              									aufgesteckt werden (Abb. 2).
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 329, S. 122
                              Abb. 3.
                              
                           Sollen die Nuten nicht von oben bis unten durchgehen, so verwendet man besondere, auf
                              										B aufgeschraubte Büchsen E, die auf der Unterseite kräftig abgeschrägt sind und deswegen erst von
                              									einer gewissen Tiefe an den Fräser in das Material eindringen lassen (Abb. 3). Am unteren Ende der Nut hält man die
                              									Vorrichtung durch einen Anschlag an der Bohrspindel in der richtigen Tiefe an, wie
                              									in Abb. 1.
                           Preger.
                           ––––––
                           Schnellganghobelmaschine, Bauart Powell, D. R. P.
                              									angemeldet. In der Dezembernummer der „Blätter für den Betrieb“ von Alfred H. Schütte, Köln-Deutz, ist eine neue
                              									Planhobelmaschine beschrieben, welche im Gegensatz zu den gebräuchlichen Maschinen
                              									die Schnittgeschwindigkeit der Schnellschnittstähle voll ausnutzt und dadurch eine
                              									Mehrleistung von etwa 70 v. H. hervorbringt. Die Maschine hat eine
                              									Schnittgeschwindigkeit von 36 m/Min, gegenüber 12 m/Min, und eine
                              									Rückgeschwindigkeit von ebenfalls 36 m/Min, gegenüber 30 m/Min, der gebräuchlichen
                              									Hobelmaschinen. Beim Beginn und vor dem Ende des Schnitthubes ist die
                              									Schnittgeschwindigkeit auf 9 m/Min, ermäßigt, damit der Stahl ohne Stoß anschneidet
                              									und ausläuft.
                           Der Antrieb der Maschine erfolgt durch drei Riemen, einen für 9 m/Min.
                              									Schnittgeschwindigkeit, einen zweiten für 36 m/Min. Schnittgeschwindigkeit und einen
                              									dritten für 36 m/Min. Rückgeschwindigkeit. Am Schlitten sind außer den
                              									gebräuchlichen zwei Knaggen für die Umsteuerung desselben noch zwei weitere Knaggen
                              									für die Umschaltung von 9 m/Min, auf 36 m/Min, und umgekehrt vorgesehen. Die vier
                              									Knaggen können in einem Längsschlitz nach bekannter Weise in jeder beliebigen Stellung befestigt
                              									werden. Im Bedarfsfall können auch mehr wie zwei Umschaltknaggen angeordnet werden,
                              									wenn z.B. die zu hobelnde Fläche von einem Hohlraum unterbrochen ist, und vor und
                              									hinter jedem Hohlraum Geschwindigkeitswechsel erfolgen soll. Die Maschine wird
                              									zurzeit in acht Größen von 610 bis 1525 mm Durchgang zwischen den Ständern
                              									gebaut.
                           Preger.
                           ––––––
                           Ueber die Erfolge bei Anwendung des elektrischen
                                 										Widerstandsthermometers zu Temperaturmessungen in Tiefbohrlöchern äußert
                              									sich in Nr. 45 (1913) des „Glückauf“ Bergassessor Dr. Flegel, Berlin: Temperaturmessungen in Tiefbohrlöchern werden meist nur
                              									für wissenschaftliche Zwecke ausgeführt, obwohl ihnen z.B. bei Bohrungen auf Erdöl
                              									ein beachtenswerter praktischer Wert zukommt, der auf der Abnahme der geothermischen
                              									Tiefenstufe in bituminösen Erdschichten beruht. In derartigen, Kohle oder Erdöl
                              									führenden Horizonten beträgt die Anzahl der Meter, senkrecht abwärts gemessen,
                              									welche einer Temperaturerhöhung von 1° entspricht, nur etwa 12 bis 20, gegenüber
                              									einer geothermischen Tiefenstufe von 30 bis 35 m in bitumenfreien Gesteinen. Daß
                              									trotzdem bei der Erbohrung derartiger Lagerstätten Temperaturmessungen kaum
                              									verwendet werden, liegt hauptsächlich an der Unzuverlässigkeit der bisher benutzten
                              									Apparate und der hierfür notwendigen langen Zeiträume. Die zumeist in Gebrauch
                              									stehenden Ueberlaufthermometer haben Ungenauigkeiten bis zu 3 °C, in einzelnen
                              									Fällen sogar bis 12° und 17° ergeben. Zudem kann mit jedem Thermometer nur eine
                              									Messung ausgeführt werden. Wegen der erforderlichen Benutzung des Gestänges ist man
                              									nicht in der Lage, in beliebiger Tiefe zu messen, sondern man ist an die Länge der
                              									Gestängerohre gebunden.
                           Diese Mängel sind dem Widerstandsthermometer fremd, das überall da angewandt wird, wo
                              									eine Ablesung der Temperatur an dem Meßpunkt erschwert oder garnicht möglich ist.
                              									Der Grundgedanke dieses Thermometers beruht bekanntlich auf der
                              									Widerstandsveränderung von Metallen bei Temperaturschwankungen. Die
                              									Ablesevorrichtung besteht in einer Wheatstoneschen
                              									Brücke, einem Differentialgalvanometer oder Ohmmeter. Da für genaue Messungen eine
                              									stets gleichbleibende Spannung der Stromquelle erforderlich ist, so ist eine
                              									Ueberwachung der Spannung durch Einschaltung eines Kontrollwiderstandes ermöglicht.
                              									Das Thermometer wird an einem Kabel oder Drahtseil in das Bohrloch eingehängt, so
                              									daß an jeder beliebigen Stelle die Messung erfolgen kann. Durch Anbringung von
                              									Marken am Seil oder durch einen Teufenzeiger ließe sich die Länge des herabhängenden
                              									Seiles leicht feststellen. Gegen den in größeren Tiefen herrschenden Druck müßte man
                              									die Meßvorrichtung etwa durch Umkleidung mit einem Stahlrohr schützen.
                           Da das Fernthermometer bisher in Bohrlöchern noch nicht verwendet wurde, gibt es noch
                              									keine Sonderausführungen, doch finden sich unter den vielen Widerstandsthermometern
                              									für Zentralheizungsanlagen usw. brauchbare Konstruktionen. Siemens &Halske, Hartmann & Braun, die Allgemeine
                                 										Elektrizitäts-Gesellschaft, Dr. A. Koepsel (Friedenau) liefern
                              									Fernthermometer, die sich ohne Schwierigkeiten zu Geothermometern umgestalten lassen
                              									können.
                           Ein großer Vorzug des elektrischen Thermometers ist ferner die selbsttätige
                              									Aufzeichnung der Temperaturen, deren Ablesung zu jedem beliebigen Zeitpunkt erfolgen
                              									kann. Während man mit dem Quecksilberthermometer erst geraume Zeit nach dem Aufhören
                              									der Bohrarbeit, welche ja Wärme erzeugt, die Messung beginnen kann, läßt man das
                              									Fernthermometer sofort hinab. Es wird zunächst eine absteigende Kurve aufzeichnen
                              									infolge Verschwindens der durch die Bohrarbeit erzeugten Wärme, welche damit
                              									zugleich selbst gemessen werden kann. Dann wird die Temperatur eine Zeitlang
                              									konstant bleiben, der Erdtemperatur in der betreffendeen Tiefe entsprechend. Dann
                              									wird wiederum eine absteigende Kurve folgen, da das im Bohrloch stehende Wasser in
                              									den oberen Schichten kühler ist als in den unteren, also allmählich infolge größerer
                              									Dichte nach unten sinkt. Der bei den Quecksilberthermometern so störende
                              									Wasserumlauf kann also unmittelbar gemessen werden.
                           Die genannten Vorzüge des Widerstandsthermometers gegenüber den
                              									Quecksilberthermometern lassen hoffen; daß die wissenschaftliche Erforschung der
                              									geothermischen Tiefenstufe bedeutende Fortschritte machen wird, was auch für den
                              									Bohrtechniker von weittragender Bedeutung wäre.
                           Die Firma Dr. A. Koepsel, Friedenau, hat neuerdings für
                              									die Compagnie Runow in Baku eine Sonderausführung konstruiert zur Messung der
                              									Temperatur in Petroleumbohrlöchern bis zu 1000 m Tiefe. Das Thermometer hat 800 Ohm
                              									Widerstand, der sich bei 1 °C Temperaturveränderung um 3,6 Ohm ändert. Der
                              									Kabelwiderstand beträgt für 1000 m Länge nur 180 Ohm, welcher sich bei 1 °C nur um
                              									etwa 0,07 Ohm ändert. Ein Fehler von 10 °C in der Temperaturbestimmung des Kabels
                              									würde demnach nur einen Fehler von 0,2 °C der Temperatur des Fernthermometers
                              									ausmachen. Die Kontrolle der E. M. K. der Batterie geschieht durch einen
                              									Normalwiderstand, der gegen Temperaturschwankungen unempfindlich ist. Das Kabel
                              									besteht aus einer Kupferlitze von 37 verzinnten Drähten à 0,31 mm und ist mit bestem
                              									vulkanisierten Gummi nach den Vorschriften des V. D. E. umpreßt, mit gummiertem
                              									Bande umwickelt und mit Hanfgarn beklöppelt. Dann ist das Kabel mit siebendrähtigen
                              									verzinkten Stahllitzen armiert und mit einer Verklöppelung von Hanfgarn versehen.
                              									Die Armatur dient als Rückleitung. Das Kabel kann in einer Länge von 1000 m im
                              									Schacht frei hängen ohne zu reißen. 1000 in wiegen etwa 185 kg.
                           Schwahn.
                           ––––––
                           Ueber hitzebeständige elektromagnetische Spulen wird in
                              									Heft 47 der Elektrotechnischen Zeitschrift berichtet: Isolationsmaterialien, welche
                              									organischen Ursprungs sind, wie Baumwolle und Seide, halten höhere Temperaturen nicht aus. Bei 80
                              									bis 100 °C beginnen sie zu verkohlen. Höhere Temperaturen sind zulässig, wenn der
                              									Kupferdraht mit Asbestfäden umsponnen wird. Doch muß hierbei der Nachteil mit in
                              									Kauf genommen werden, daß die Isolationsschicht verhältnismäßig stark ausfällt. Im
                              									Jahre 1905 entstand ein Verfahren, welches von R. Hopfelt
                              									herrührt. Es ist patentiert und jetzt im Besitz der Spezialfabrik für Aluminiumspulen und Leitungen in Berlin. Es ist aus der
                              									Beobachtung hervorgegangen, daß Aluminium sich schon bei Zimmertemperatur mit einer
                              									dichten Oxydschicht überzieht, so daß das Material gegen Witterungseinflüsse und
                              									gegen verschiedene Chemikalien ziemlich geschützt ist. Die Oxydschicht kann
                              									gewaltsam, etwa durch Abschaben, wieder entfernt werden, bildet sich aber sofort
                              									wieder. Bei höherer Temperatur wird die Schicht noch dichter. Sie hält stand bei
                              									zwei dicht nebeneinander liegenden Drähten, wenn die Spannungsdifferenz nicht mehr
                              									als 0,5 Volt beträgt. Sobald aber eine neue Lage auf die untere gewickelt wird,
                              									genügt diese Isolation nicht mehr, wenn der Spannungsunterschied größer als 0,5 Volt
                              									geworden ist. Es wird daher eine besondere Isolierung durch eine Zwischenlage von
                              									Asbestpappe, Glimmer, Preßspan oder Papier notwendig. Bei den gewöhnlich verwendeten
                              									Wickelmaschinen kann es leicht vorkommen, daß, da die einzelnen Windungen ganz dicht
                              									nebeneinander liegen, die feine Oxydschicht durch die Berührung zweier benachbarter
                              									Windungen abgerieben und zerstört wird. Aus diesem Grunde hat die obengenannte Firma
                              									besondere Wickelmaschinen gebaut, bei denen die seitliche Verschiebung des Drahtes
                              									beim Aufwickeln besonders reguliert wird und zwar nach Art des Gewindeschneiders.
                              									Die Spule, welche bewickelt werden soll, vertritt die Stelle des Bolzens, auf den
                              									Gewinde geschnitten werden soll. Die Ablaufstelle des Drahtes, der aufgewickelt
                              									wird, wird wie der Schneidstahl besonders geführt, so daß die Steigung der beim
                              									Aufwickeln entstehenden Drahtspirale beliebig eingestellt werden kann. Die Steigung
                              									wird so bemessen, daß die Drähte der einzelnen Windungen sich nur mit geringem Druck
                              									berühren. Ist eine Lage voll gewickelt, so schaltet eine besondere Vorrichtung die
                              									Bewegung um, nachdem die Isolationsschicht eingelegt ist. Auf diese Weise erfolgt
                              									die Bewicklung in üblicher Weise einmal von links nach rechts und dann von rechts
                              									nach links. Durch die nur mit sanftem Druck eintretende Berührung der einzelnen
                              									Drähte wird erreicht, daß die feine Schicht von Aluminiumoxyd nicht beschädigt wird.
                              									Die Verwendung von Aluminium anstatt Kupfer bedeutet eine große Gewichtsersparnis.
                              									Bei Spulen für Magnetpole hat sich ergeben, daß beispielsweise das Gewicht 27 kg
                              									beträgt, bei Aluminium nur 10,7 kg. Von der Gesellschaft für elektrotechnische
                              									Industrie wurde unter dem Namen „Aldradraht“ ein Aluminiumdraht auf den Markt
                              									gebracht, dessen Isolation sehr hitzebeständig war, und der auch bei starkem
                              									mechanischen Druck eine hohe Spannung vertragen soll. Es zeigte sich, daß Spulen
                              									eine Temperatur von 350° bis 400 °C vertragen konnten, ohne irgend welchen Schaden
                              									zu leiden. Zwei gegeneinander verdrillte Drähte zeigten einen
                              									Isolationswiderstand von mehr als 1 Megohm. Die Dicke der Isolationsschicht soll
                              									nach den Angaben der Firma 0,005 bis 0,002 mm betragen.
                           Schließlich ist noch ein Verfahren zu erwähnen, bei welchem die mit organischen
                              									Stoffen übersponnenen Drähte vor dem Aufspulen in ein mit plastischer Masse
                              									gefülltes Bad gebracht werden. Dabei saugt die Stoffschicht einen Teil der Masse
                              									auf. Um diese Schicht gleichmäßig zu gestalten, wird der Draht durch eine besondere
                              									Düse geführt. Dadurch wird die überflüssige Masse abgestreift. Dann wird der Draht
                              									zur fertigen Spule gewickelt. Nun wird die Spule entweder in besonderen Oefen oder
                              									auch durch absichtlich sehr starken Strom so erhitzt, daß die organische
                              									Stoffschicht verbrennt. Dann liegt der blanke Draht gewissermaßen in Kanälen, die
                              									durch die erhärtete, plastische Masse gebildet werden. Spulen, die mit Seide doppelt
                              									umsponnen waren, aber ohne den plastischen Ueberzug, wurden, nachdem die Temperatur
                              									über 150 °C gestiegen war, nach einiger Zeit vollständig unbrauchbar, während solche
                              									nach dem angegebenen Verfahren behandelte sich in keiner Weise veränderten.
                              									Besonders vorteilhaft soll sein, daß das Material des Drahtes sich bei hohen
                              									Temperaturen frei ausdehnen kann, ohne die Isolationsschicht zu beschädigen.
                           Simon.
                           ––––––
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 329, S. 124
                              Gaserzeuger, Patent Kerpely, mit Dampfkessel, Patent Marischka.
                              
                           Ueber Gaserzeuger mit Dampfgewinnung. Im städtischen
                              									Gaswerk Wien-Leopoldau sind zur Gaserzeugung Drehrostgeneratoren, Patent Kerpely, im Gebrauch, bei denen die Wärme des
                              									Brennmaterials und die Wärme der abziehenden Gase zur Dampferzeugung benutzt werden,
                              									so daß ein Kühlmantel fortfällt. Die Bauweise dieser Anlagen ist aus der Abbildung
                              									ersichtlich. Der Dampfkessel besteht aus zwei übereinander liegenden Wasserkammern,
                              									welche durch Siederöhren miteinander verbunden sind. Die Kammern werden von einem Blechmantel
                              									umgeben, der mit Isoliermasse ausgekleidet ist und den Gasausgangsstutzen trägt.
                              									Jede Wasserkammer besitzt zwei Mannlöcher. Im Blechmantel sind Putzöffnungen
                              									angebracht, und auch der Generatorschacht ist zugänglich. Der Dampfdruck beträgt 6
                              									at. Die Heizfläche ist 55 qm groß. Das Gas geht aus dem Generator mit 220 °C in eine
                              									Reinigungsanlage, wird dann durch Ventilatoren in einen Zwischenbehälter gedrückt
                              									und von dort zum Ofen geleitet. Der im Dampfkessel erzeugte Dampf wird als
                              									Unterdampf zur Gaserzeugung und zum Antrieb von Kesselspeisepumpen, Ventilatoren und
                              									Desintegratoren verwendet. Ein Teil kann sogar noch an die mit der Gasanstalt
                              									verbundene Ammoniakfabrik abgegeben werden. Zur Vergasung kam ein überwiegend aus
                              									Kleinkoks bestehendes Gemisch. Bei Versuchen, die im September 1912 von der Lehr-
                              									und Versuchsanstalt des deutschen Vereins von Gas- und Wasserfachmännern an der
                              									Technischen Hochschule in Karlsruhe angestellt wurden, ergab sich ein Wirkungsgrad
                              									von 95 v. H., und zwar wurden 79,48 v. H. der eingeführten Wärmeeinheiten im
                              									Heizwert des Gases und 15,51 v. H. im Wasserdampf technisch verwertbar ausgebracht.
                              									Die Wirtschaftlichkeit der Anlage läßt sich rechnerisch leicht nachweisen. Zwar
                              									betragen die Mehrkosten eines Dampfkesselgenerators 13000 K. Demgegenüber steht aber
                              									ein jährlicher Gewinn von 18 900 K. infolge der Dampferzeugung. Zieht man von der
                              									letztgenannten Zahl die jährlichen Kosten für Zinsen und Amortisation der 13000 K
                              									sowie für Erhaltung und Reinigung ab, so verbleibt immer noch ein Ueberschuß von
                              									15591,25 K im Jahr. Als Kesselspeisewasser wurde ein Gemisch von Tiefbrunnen- und
                              									Hochquellenwasser verwendet. Die jedesmal etwa acht Tage in Anspruch nehmende
                              									Reinigung erfolgte nach neunwöchentlicher Betriebsdauer. Im übrigen wurde der
                              									Betrieb nach den auch bei andern Dampfkesseln üblichen Regeln gehandhabt.
                           Nach dem System Kerpely werden auch Hochdruckgeneratoren
                              									mit Dampfkesseln verbunden. Der Hauptunterschied dieser Anlagen von den
                              									beschriebenen besteht darin, daß nur die untere Wasserkammer durch ihren Innenmantel
                              									in Berührung mit dem Brennmaterial steht. Auch ist der Einbau eines Ueberhitzers in
                              									den Heizraum vorgesehen. [A. Seitz, Stahl und Eisen Nr.
                              									49, 33. Jahrgang.]
                           Schmolke.
                           ––––––
                           Veränderung der Härte der Stähle mit der Temperatur von
                              										Robin. (Mitteilungen des VI. Kongresses des
                              									Internationalen Verbandes für die Materialprüfungen der Technik.) Die Härte der
                              									Stähle bei erhöhten Temperaturen ist eine noch relativ wenig erforschte Eigenschaft;
                              									der Grund mag zum überwiegenden Teil in der für exakte Messungen äußerst schwierigen
                              									Versuchsanordnung liegen; dabei nehmen die Schwierigkeiten mit der Höhe der
                              									Temperatur zu.
                           Nach Brinell zeigt die Härte von Stählen bei etwa 100° ein
                              									Minimum und bei etwa 250° ein Maximum. Bei der Temperatur der flüssigen Luft nimmt
                              									sie dagegen nach Hadfield um den doppelten Betrag zu.
                           Robin fand nun, daß die Härte des Eisens nach 250° in
                              									mehreren Stufen sinkt, und zwar bis 350° langsam, dann bis 600° ziemlich schnell und
                              									darüber wieder langsamer. Die hypereutektischen Stähle zeigen vom Maximum eine
                              									stetige Abnahme bis etwa 750°, welche Aenderung ähnlich derjenigen für die
                              									Festigkeit verläuft.
                           Für Gußeisen liegt der Beginn des Sinkens der Härte bei etwa 400°.
                           Die perlitischen Spezialstähle verhalten sich wie die Kohlenstoffstähle, dagegen
                              									nehmen die martensitischen an Härte bis 150° zu, von da an bis 300° langsam und bis
                              									Rotglut schnell ab. Die Härte der austenitischen Stähle bleibt bis 800° ziemlich
                              									konstant; ganz ähnlich verhalten sich die Schnelldrehstähle, deren Härteabfall nach
                              									600° nicht nur von der Temperatur, sondern auch von der Dauer ihrer Wirkung
                              									abhängt.
                           Dr.-Ing. W. Müller.
                           ––––––
                           Diplom-Ingenieur und Diplom-Brauerei-Ingenieur. Als
                              									Parteien stehen sich im Prozesse der klagende „Verband Deutscher
                                 										Diplom-Ingenieure“ und der beklagte „Verein Deutscher
                                 										Diplom-Brauerei-Ingenieure“ gegenüber. Beide sind unter den angegebenen,
                              									satzungsmäßig von ihnen angenommenen und im Verkehr geführten Namen in das
                              									Vereinsregister eingetragen. Der klagende Verband behauptet, die in dem Namen des
                              									beklagten Vereins enthaltene Bezeichnung seiner Mitglieder als
                              										„Diplom-Brauerei-Ingenieure“ sei unberechtigt, weil
                              										„Diplom-Ingenieur“ ein Titel sei, der nur auf Grund Allerhöchsten
                              									Erlasses vom 11. Oktober 1899 von den technischen Hochschulen nach bestandener
                              									Diplom-Prüfung verliehen werden dürfte. Der Vereinsname des Beklagten sei wegen der
                              									Aehnlichkeit mit seinem eigenen Vereinsnamen irreführend. Er hat mit dem Antrage
                              									Klage erhoben, den Beklagten zu verurteilen, es zu unterlassen, sich „Verein
                                 										Deutscher Diplom-Brauerei-Ingenieure“ zu nennen. Der Beklagte hat beantragt,
                              									die Klage abzuweisen. Er bestreitet die Verwechslungsmöglichkeit und verweist, was
                              									die Rechtmäßigkeit der Bezeichnung anlangt, auf die von dem Minister für
                              									Landwirtschaft, Domänen und Forsten erlassene Prüfungsordnung für
                              									Brauerei-Ingenieure vom 3. August 1906. Danach ist über das Ergebnis der Prüfung dem
                              									Examinanden ein vom Rektor der Landwirtschaftlichen Hochschule und von dem Vorsteher
                              									des Instituts für das Gärungsgewerbe unterschriebenes „Diplom als
                                 										Brauerei-Ingenieur“ auszustellen. Das Landgericht hat die Klage abgewiesen.
                              									Der Kläger legte Berufung ein, wiederholte den Klageantrag und fügte den Unterantrag
                              									hinzu, eventl. festzustellen, daß der Beklagte nicht befugt sei, sich „Verein
                                 										Deutscher Diplom-Brauerei-Ingenieure“ zu nennen. Das Kammergericht hat die
                              									Berufung zurückgewiesen. Der Kläger hat jetzt Revision eingelegt. Er beantragt, das
                              									Berufungsurteil aufzuheben und nach den von ihm in der Berufungsinstanz gestellten
                              									Anträgen zu erkennen. Der Beklagte beantragt, die Revision zurückzuweisen. Aus den
                              									Gründen: Das Kammergericht hat zwar die Möglichkeit bejaht, daß Personen, die mit
                              									den einschlägigen Verhältnissen nicht vertraut seien, einen im Besitze eines staatlichen
                              										„Diploms“ befindlichen „Brauerei-Ingenieur“, wenn er sich
                              										„Diplom-Brauerei-Ingenieur“ nennt und nennen läßt, mit einem
                              										„Diplom-Ingenieur“ verwechseln könnten. Eine solche
                              										„Verwechslungsgefahr“, wie es sich ausdrückt, scheint das Kammergericht
                              									auch in bezug auf die beiderseitigen Vereinsnamen als bestehend anzunehmen. Allein
                              									es verneint die Widerrechtlichkeit der Namensbildung und der Namensführung auf
                              									Seiten des beklagten Vereins, und hierin ist ihm beizutreten. Trotz der Aehnlichkeit
                              									der Bezeichnungen läßt sich gegen die Rechtsgültigkeit des Ministerialerlasses vom
                              									3. August 1906, der den Berufstitel „Brauerei-Ingenieur“ eingeführt und das
                              									den Brauerei-Ingenieuren nach abgelegter Prüfung zu erteilende Zeugnis nicht mit
                              									diesem Worte, sondern, wohl zur Kennzeichnung der besonderen Feierlichkeit des
                              									Beurkundungsaktes, mit dem Fremdworte „Diplom“ zu bezeichnen, der
                              									Prüfungsbehörde vorgeschrieben hat, ein staatsrechtliches oder ein anderes
                              									rechtliches Bedenken nicht geltend machen. Die Wortbildung und die Bezeichnung als
                              										„Diplom-Brauerei-Ingenieur“ entspricht den staatlich vorgesehenen
                              									Bezeichnungen, und es kann von den Inhabern der staatlichen Diplome nicht verlangt
                              									werden, daß sie der Möglichkeit einer Verwechslung mit den
                              										„Diplom-Ingenieuren“ in weitergehendem Maße Rechnung tragen, als dies
                              									durch die zuständige Staatsbehörde geschehen ist, insbesondere den ihnen nicht zu
                              									verwehrenden Hinweis auf den Besitz des Diploms bei ihrer Berufsbezeichnung mit
                              									unbeholfenen Umschreibungen und Wortbildungen, wie sie von Seiten des klagenden
                              									Verbandes in Vorschlag gebracht werden, zum Ausdruck bringen. Aus dem gleichen
                              									Grunde ist auch die Beanstandung des von dem beklagten Verein angenommenen und
                              									geführten Vereinsnamens durch den klagenden Verband verfehlt Gibt aber das Verhalten
                              									des Beklagten hierin zu dem Vorwurfe der gegenständlichen Widerrechtlichkeit keinen
                              									Anlaß, so läßt sich der erhobene Anspruch auf keine der von der Revision als
                              									verletzt bezeichneten Gesetzesvorschriften der §§ 12, 823, 824 BGB. stützen. Was
                              									insbesondere die Rüge der Verletzung des § 12 anlangt, so ist mit der bisherigen
                              									Rechtsprechung allerdings daran festzuhalten, daß den eingetragenen Vereinen der
                              									Schutz ihres Vereinsnamens unter entsprechender Anwendung der Gesetzesvorschrift in
                              									gleicher Weise zu gewähren ist, wie den natürlichen Personen der Schutz ihres
                              									Personennamens. Auch schließt ein geringes, im gewöhnlichen Verkehr nicht zur
                              									Geltung kommendes Maß der Namensabweichung die Annahme einer Namensgleichheit im
                              									Sinne des § 12 nicht aus. Allein im gegebenen Falle hält sich, wie schon bemerkt,
                              									auf selten des Beklagten die Uebereinstimmung in den Grenzen der durch staatliche
                              									Regelung gerechtfertigten Bezeichnungen. Der Verkehr ist darauf angewiesen, die
                              									immerhin dabei bestehenden Unterschiede zu beachten. Es fehlt in jedem Falle an der
                              									zur Anwendung des § 12 erforderlichen Unbefugtheit der Namensführung. Werden bei der
                              									Namensbildung die wenngleich geringfügigen Unterschiede eingehalten, die der
                              									hierfür geltenden staatlichen Regelung entsprechen, so kann die auf der gleichen
                              									Regelung beruhende bloße Namensähnlichkeit nicht zu der Annahme führen, daß nur um
                              									dieser Aehnlichkeit willen der Vereinsname unbefugt geführt werde. [Urteil v. 25.
                              									Sept. 1913. Aus Jur. Wochenschrift: Vom Reichsgericht.]
                           W. D.
                           ––––––
                           Der Verein deutscher Ingenieure hat dem Reichstag folgende
                              									Denkschrift unterbreitet: Angesichts der grundsätzlichen Verschiedenheit der
                              									Tätigkeit und der Pflichten von Zeugen und Sachverständigen ist es notwendig, daß
                              									die Bestimmungen über Zeugengebühren von denen über Sachverständigengebühren
                              									getrennt werden. Der im Gesetzentwurf vorgesehene Stundensatz bis zu 2 M kann als
                              									angemessene Bewertung technisch-wissenschaftlicher Tätigkeit nicht angesehen werden.
                              									Die von den maßgebenden deutschen technischen Vereinen aufgestellte Gebührenordnung
                              									der Architekten und Ingenieure hat schon im Jahre 1878 für technische Arbeiten eine
                              									Zeitentschädigung für die Stunde von 5 M festgesetzt. Normale Leistungen
                              									technisch-wissenschaftlicher Gutachter müßten daher auch vom Gericht mit mindestens
                              									5 M für jede angefangene Stunde vergütet werden; bei schwierigen Leistungen ist eine
                              									hierüber hinausgehende Entschädigung zu gewähren. Die von den Sachverständigen als
                              									ungerechtfertigte Härte empfundene Ausnahmebestimmung, daß die Vergütung für die
                              									durch Teilnahme an Terminen verursachte Erwerbsversäumnis für jeden Tag auf nicht
                              									mehr als zehn Stunden zu gewähren ist, soll fortfallen. Der Ermittlung des üblichen
                              									Preises für Ingenieurgutachten ist die Gebührenordnung der Architekten und
                              									Ingenieure zugrunde zu legen. Wissenschaftlich arbeitende Gutachter, denen es häufig
                              									ganz unmöglich ist, eine genaue Zeitdauer für die geleistete Arbeit anzugeben, weil
                              									sich die dauernde geistige Beschäftigung mit einer Aufgabe nicht in eine
                              									Stundenberechnung zwingen läßt, sollen berechtigt sein, die Gebühren in einer
                              									Pauschsumme zu berechnen, über deren Angemessenheit gegebenenfalls ein Gutachten
                              									anderer Sachverständiger einzuholen ist. Die Festsetzung der Vergütung durch
                              									Uebereinkommen mit den Parteien soll auf Antrag des Sachverständigen durch
                              									Vermittlung des Gerichtes geschehen, wobei die Zahlung eines die vereinbarte
                              									Vergütung deckenden Vorschusses zur zwingenden Vorschrift zu machen ist. Für die
                              									Aufwandsentschädigung sollen technisch-wissenschaftlich gebildeten Sachverständigen
                              									mindestens die gleichen Sätze zugebilligt werden, wie sie den Beamten der 4.
                              									Rangklasse zustehen. Die Festsetzung der Vergütung durch den Gerichtsschreiber wird
                              									abgelehnt, weil er nicht in der Lage ist, ein zutreffendes Urteil über die Leistung
                              									eines wissenschaftlichen Gutachters zu fällen. Den sachverständigen Zeugen soll
                              									grundsätzlich die gleiche Entschädigung zugebilligt werden, wie den Sachverständigen
                              									selbst.