| Titel: | Elektrische Installationen in Wohnräumen und Werkstätten. | 
| Autor: | Wilhelm Klement | 
| Fundstelle: | Band 329, Jahrgang 1914, S. 408 | 
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                        Elektrische Installationen in Wohnräumen und
                           								Werkstätten.
                        Von Oberingenieur Wilhelm Klement.
                        KLEMENT: Elektrische Installationen in Wohnräumen und
                           								Werkstätten.
                        
                     
                        
                           Der Installation elektrischer Anlagen wurde von selten des Verbandes Deutscher
                              									Elektrotechniker von jeher besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Man war bemüht, durch
                              									mehrfach verschärfte Vorschriften unsolide Ausführungen zu verhindern. Genannte
                              									Vorschriften, die soeben einer gründlichen Revision unterworfen wurden, erstrecken
                              									sich einerseits auf Errichtung und Betrieb elektrischer Anlagen, anderseits auf die
                              									Konstruktion und Prüfung der Apparate, Materialien und Leitungen. Es unterteilen
                              									sich hiernach die Verbandsvorschriften in Errichtungsvorschriften,
                              									Betriebsvorschriften und Vorschriften über Konstruktion und Prüfung von Apparaten
                              									usw.
                           Unterschieden wird hierbei zwischen Niederspannungs- und Hochspannungsanlagen. Als
                              									Niederspannungsanlagen gelten Starkstromanlagen, bei welchen die Gebrauchsspannung
                              									zwischen irgend einer Leitung und Erde 250 Volt nicht überschreiten kann. Bei
                              									Akkumulatoren ist die Entladespannung maßgebend. Alle übrigen Starkstromanlagen
                              									gelten als Hochspannungsanlagen.
                           Die Errichtungsvorschriften enthalten für die verschiedenen Anwendungsgebiete
                              									verschieden scharfe Bestimmungen und unterscheiden im wesentlichen: „Elektrische
                                 										Betriebsräume“, „abgeschlossene elektrische Betriebsräume“ und
                              										„Betriebsstätten“. Alle drei dienen zur Aufnahme elektrischer Maschinen
                              									und Apparate, die elektrischen Betriebsstätten zugleich auch andern
                              									Betriebsarbeiten. Sie sind nicht unterwiesenem Personal regelmäßig zugänglich,
                              									stellen also die eigentlichen Werkstätten dar, in denen elektrische Apparate und
                              									Maschinen zur Verwendung kommen. Die Vorschriften unterscheiden ferner zwischen
                              									feuchten, durchtränkten, feuer- und explosionsgefährlichen Räumen. Sie stellen
                              									vornehmlich bestimmte Forderungen auf zum Schutz gegen Feuersgefahr und Gefährdung
                              									von Personen und Tieren durch Berührung spannungführender Teile und hinsichtlich
                              									Schutz gegen Uebertritt von Spannung auf benachbarte Gehäuseteile. Die Forderungen
                              									zur Erzielung größtmöglicher Feuersicherheit sind sehr ausgedehnt und erstrecken
                              									sich auf richtige Bemessung und Belastung der Leitungen, richtige Konstruktion. Wahl
                              									der Abschmelzsicherungen und Selbstschalter, ferner auf Verwendung wärme- und
                              									feuersicherer Materialien und schließlich auf ungefährliches Arbeiten der
                              									Apparate und Maschinen. Gemäß der Forderung zum Schutz gegen gefährliche Berührungen
                              									sind alle zugänglichen spannungführenden Metallteile abzudecken, zum Schutz gegen
                              									Uebertritt von Spannung zum metallenen Gehäuse werden hohe Isolationswiderstände
                              									gefordert, auch sind Gehäuse, Abdeckungen usw., wo nur angängig, zu erden, d.h. mit
                              									Hilfe von ausreichend starken Leitungen mit im Erdboden befindlichen Metallplatten,
                              									eisernen Gebäudeteilen usw. in Verbindung zu bringen. Der hierdurch bei Körperschluß
                              									auftretende Erdschluß macht das Berühren des Gehäuses trotz Körperschluß bei
                              									zuverlässiger Erdung ungefährlich.
                           Die ferneren Bestimmungen, die sich speziell auf Feuersicherheit, Wärmesicherheit und
                              									mechanische Festigkeit und auf Gefahrlosigkeit der Apparate erstrecken, gelten
                              									allgemein für alle Apparate, während Sondervorschriften außerdem bestehen für
                              									Schalter, Anlasser und Widerstände, Steckvorrichtungen, Schmelzsicherungen und
                              									Selbstschalter, Lampen und Zubehör, Bogenlampen, Beleuchtungskörper, Schnurpendel
                              									und Handlampen. Neu aufgenommen wurden Vorschriften, die eine größere Sicherheit der
                              									sogenannten „Handapparate“, beispielsweise Handbohrmaschinen, elektrische
                              									Lötapparate, ortsveränderliche Heizapparate usw., in Zukunft für den Bedienenden
                              									gewährleisten sollen.
                           Die Vorschriften für Leitungen erstrecken sich auf die Beschaffenheit der Leitungen,
                              									deren Bemessung (Belastung) und deren Verlegung. Es werden unterschieden Leitungen
                              									für feste Verlegung, solche für Beleuchtungskörper, Leitungen für ortsveränderliche
                              									Stromverbraucher, außerdem Bleikabel. Genannte Bestimmungen bieten für dauernde gute
                              									Isolation der Leitungen die größte Gewähr. Inbezug auf Leitungsverlegung wurden
                              									Bestimmungen getroffen für Installationen im Freien und Installationen in Gebäuden,
                              									wobei auch besondere Vorschriften geschaffen wurden für die Verlegungsmittel, wie
                              									Isolatoren, Rollen, Rohre usw.
                           Von großer Bedeutung ist die bereits eingangs erwähnte Unterscheidung der Anlagen in
                              									verschiedene Räume. Die Vorschriften fordern insbesondere hinsichtlich Berührungsschutz bei
                              									elektrischen Betriebsräumen geringere Sicherheit als in Betriebsstätten
                              									(Werkstätten), da erstere im allgemeinen unzugänglich sind, bzw. nur von
                              									unterwiesenem Personal betreten werden. Dagegen wird die größte Isolations- und
                              									Berührungssicherheit verlangt für feuchte, durchtränkte und ähnliche Räume, um die
                              									Gefährdung von Personen durch Berührung spannungführender oder unter Spannung
                              									geratener Teile der Anlage möglichst sicher zu verhindern. Die strengen Forderungen
                              									für diese Räume sind um so notwendiger, als Erfahrungen mehrfach gelehrt haben, daß
                              									unter Umständen bei feuchtem Fußboden, Betreten mit feuchtem Schuhwerk oder nackten
                              									Füßen, besonders empfindliche Personen erschlagen wurden, als sie spannungführende
                              									oder schlecht isolierte Teile der elektrischen Anlage zufällig berührten, und zwar
                              									schon bei Spannungen unter 110 Volt. Recht empfindlich zeigten sich hierbei auch
                              									Pferde und Kühe. Den Vorschriften über feuchte, durchtränkte und ähnliche Räume ist
                              									demnach allergrößte Aufmerksamkeit zu schenken und hierbei zu berücksichtigen, daß
                              									feuchte Fußböden nicht nur in Kellereien, Waschanstalten, Färbereien, Brauereien
                              									usw., sondern auch in fast jedem Gewerbebetriebe vorkommen.
                           Da Räume mit ätzenden Dünsten und feuergefährliche Räume seltener sind, können die
                              									Vorschriften hierfür um so leichter durchgeführt werden. Im allgemeinen wird man
                              									aber in solchen Räumen elektrische Apparate wie auch Leitungen überhaupt möglichst
                              									vermeiden, die Beleuchtung der betreffenden Räume tunlichst von außen her bewirken,
                              									und so weit dies nicht angängig, Leitungen und Apparate mit metallenen Rohren bzw.
                              									Gehäusen gegen jegliche äußere Einflüsse zu schützen suchen, wobei
                              									selbstverständlich die Umhüllungen ebenfalls gegen Zerstörungen chemischer Natur
                              									durch Verbleiung, Verzinkung oder geeigneten Farbanstrich widerstandsfähig gemacht
                              									und unverbrennbar sein müssen.
                           Für explosionsgefährliche Räume sind nur Apparate zulässig, die durch ihre besondere
                              									Bauart für Verwendung in obigen Räumen erprobt sind. Hierbei genügt im allgemeinen
                              									nicht die Einkapselung der Apparate in kräftige gußeiserne Gehäuse, da diese
                              									erfahrungsgemäß nicht genügend luftdicht gehalten werden können, im Gegenteil sehr
                              									häufig die Eigenschaft besitzen, die umgebenden Gase einzusaugen. Man hat deswegen
                              									die Schutzgehäuse absichtlich mit Luftspalten versehen, die den Explosionsgasen
                              									freien Zutritt zu den Apparaten gewähren, wobei diese im Gehäuse selbst auch zur
                              									Zündung kommen können. Die Luftspalten sind indessen eng genug bemessen und mit so
                              									großen Abkühlungsflächen versehen, daß die Explosionsflamme durch sie hindurch nicht
                              									nach außen treten kann, trotzdem aber genügender Luftdruckausgleich möglich
                              									wird. Einen noch sicheren Schutz bieten Apparate, die schon an sich
                              									schlagwettersicher gebaut sind, was sich beispielsweise bei Sicherungspatronen,
                              									Drehschaltern und Glühlampenfassungen wohl erreichen läßt.
                           Bei der Unterscheidung der verschiedenen Räume hat man unterlassen, diese näher zu
                              									definieren, da sich das als ganz unmöglich erwies. Zu entscheiden, ob ein Raum
                              									beispielsweise als feuchter oder durchtränkter Raum anzusehen und zu behandeln ist,
                              									und wie weit ein anderer Raum als feuergefährlich zu gelten hat, wird in sehr vielen
                              									Fällen dem besonderen Sachverständigenurteil überlassen bleiben müssen. Bestimmtere
                              									Festsetzungen wurden vom Verbände absichtlich unterlassen, um unnütze Härten zu
                              									vermeiden.
                           Bekanntlich genießen die Errichtungsvorschriften des Verbandes Deutscher
                              									Elektrotechniker einen weit über die Grenzen Deutschlands hinausgehenden Ruf und
                              									dienen Vorschriften anderer Länder als Vorbild. Auch die Vorschriften für
                              									Konstruktion und Prüfung von Apparaten, Materialien und Leitungen, die, gleich den
                              									Errichtungsvorschriften, vollkommen revidiert und wesentlich ergänzt wurden, dürften
                              									nunmehr allerwärts hochgeschätzt werden. In ihrer neuen Fassung wurden die
                              									Verbandsvorschriften in diesem Jahre von der Jahresversammlung angenommen. Die
                              									Konstruktions- und Prüfungsvorschriften bieten nunmehr dem Fabrikanten eine präzise
                              									Richtschnur für die Ausführung seiner Fabrikate, dem Käufer aber die längst
                              									gewünschte Möglichkeit, die Gegenstände von unabhängigen Prüfstellen auf Güte und
                              									Brauchbarkeit untersuchen zu lassen. Prüfstellen befinden sich u.a. in Hamburg,
                              									Bremen, München, Nürnberg, Frankfurt, Chemnitz und Ilmenau.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 329, S. 408
                              Abb. 1. Mangelhaft installierte, defekt gewordene und zu leicht gebaute
                                 										Apparate.
                              
                           Neben den erwähnten Verbandsvorschriften macht sich in den Kreisen der Fabrikanten
                              									und Installateure mehr und mehr die Absicht geltend, gewissen Forderungen auf
                              									Solidität und Zweckmäßigkeit der Apparate und Anlagen Rechnung zu tragen und
                              									hierbei auch ästhetische Wirkungen zu berücksichtigen. Unter diesen Gesichtspunkten
                              									bricht sich allmählich die Erkenntnis Bahn, Unterscheidungen zu treffen je nach
                              									Verwendungsart der Anlagen. Man kommt hierbei zur Unterscheidung in zwei
                              									Hautverwendungsgebiete, das sind die Wohn- und Versammlungsräume einerseits, die
                              									Werkstätten und industriellen Anlagen andererseits.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 329, S. 409
                              Abb. 2. Gummiaderleitung.
                              
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 329, S. 409
                              Abb. 3. Gummiader-Panzerleitung.
                              
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 329, S. 409
                              Abb. 4. Gummiader-Rohrdraht.
                              
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 329, S. 409
                              Abb. 5. Neuerdings verbotene Gummiaderschnur.
                              
                           Die Notwendigkeit zu dieser Unterscheidung macht sich in demselben Maße fühlbar, wie
                              									auch der Werkstattsbetrieb sich allmählich zum Fabrikbetrieb umwandelt und Wohnräume
                              									nur noch selten für gewerbliche Zwecke benutzt werden.
                           Genannte Unterscheidung führt naturgemäß zu einer Verfeinerung des Materials für
                              									Wohnräume und einer um so robusteren Ausführung für Werkstätten. Sie ist selbst noch
                              									da am Platze, wo es sich innerhalb der Fabrik um Bureau- und Werkstattsräume
                              									handelt, und wird nicht nur in bezug auf die zu verwendenden Apparate, sondern auch
                              									hinsichtlich der ganzen Verlegungsart verschieden sein.
                           Je reinlicher die Unterscheidung in diese beiden Gruppen, um so vorteilhafter
                              									die Apparate je nach ihrer Verwendung. Defekte ähnlich denen nach Abb. 1 werden dann um so seltener werden.
                           Die Installationsmethoden für Wohnräume sind älter als die für Werkstätten. Für
                              									Wohnräume sind solche verhältnismäßig gut erprobt und werden auf lange Jahre hinaus
                              									wesentliche Aenderungen kaum erfahren. Anders die Installationsmethoden und Apparate
                              									für den Werkstattsbetrieb. Es ist dieses Gebiet zweifellos noch im Werden begriffen.
                              									In nachfolgendem soll es so weit an dieser Stelle möglich behandelt werden.
                           In Betracht kommen hierfür vornehmlich Niederspannungsanlagen, und zwar als solche
                              									zumeist Dreileiteranlagen für Gleichstrom mit 220 Volt und
                              									Drehstrom-Vierleiteranlagen mit 380 Volt in den Außenleitern (für Motoren) und 220
                              									Volt gegen Erde (für Licht).
                           Leitungen und deren Verlegung. Der Verband läßt nach den
                              									soeben angenommenen Vorschriften nur noch Leitungen mit wasserdichter Gummihülle,
                              									sogenannte Gummiaderleitungen, zu (Abb. 2), als eine
                              									Abart dieser Leitungen die sogen. Panzeradern vornehmlich zur Montage an Maschinen,
                              									Kranen usw. (Abb. 3), und die Rohrdrähte (Abb. 4). Die Gummiaderleitung darf auf der Wand und
                              									in Rohren in die Wand verlegt werden, Panzeradern und Rohrdrähte nur erkennbar auf
                              									der Wand. Verboten werden nach den neuen Vorschriften für feste Verlegung sogen.
                              									Litzen, das sind zusammengedrillte Mehrfachleitungen, sogen. Gummiaderschnüre (Abb. 5 und 6), die
                              									bekanntlich sehr schnell verstauben. Verboten sind in Werkstätten nunmehr auch
                              									gänzlich alle Arten von Gummibandleitungen.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 329, S. 409
                              Abb. 6. Neuerdings unzulässige Verlegung von Gummiaderschnur mittels
                                 										Klemmrollen.
                              
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 329, S. 409
                              Abb. 7. Rohrdraht auf der Wand.
                              
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 329, S. 409
                              Abb. 8. Porzellanrollen auf Dübeln für Verlegung von Gummiaderdrähten auf der
                                 										Wand.
                              
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 329, S. 409
                              Abb. 9. Verlegung von Gummiaderdrähten mit Porzellandoppelklemmen.
                              
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 329, S. 409
                              Abb. 10. Verlegung von Gummiaderdrähten in Rohr auf der Wand.
                              
                           Für Fabrikbetriebe kommen von vorgenannten Leitungen allgemein nur in Frage Rohrdraht
                              									auf der Wand (Abb. 7) für die Bureauräume, dagegen
                              									für die Werkstätten Gummiaderdrähte auf Porzellanrollen (Abb. 8) bzw. Porzellanklemmen (Abb. 9)
                              									oder in Rohren auf der Wand nach Abb. 10. Rohre in
                              									der Wand sind für Werkstätten unzweckmäßig.
                           
                              (Fortsetzung folgt.)