| Titel: | Polytechnische Rundschau. | 
| Fundstelle: | Band 329, Jahrgang 1914, S. 456 | 
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                        Polytechnische Rundschau.
                        Polytechnische Rundschau.
                        
                     
                        
                           Dampfverbrauch einer
                                 										Walzenzug-Gleichstrom-Dampfmaschine. Bei dem lebhaften Interesse, das
                              									zurzeit die Frage des Antriebes von Walzenstraßen findet, dürfte ein Rückblick auf
                              									die innerhalb der letzten 19 Jahre von H. Ortmann-Völklingen gemachten Erfahrungen bei der Verwendung verschiedener
                              									Walzenzugmaschinen willkommen sein. Es handelt sich hierbei um eine Triostraße von
                              									730 mm Walzendurchmesser, zu deren Antrieb im Jahre 1895 eine Dampfmaschine von 1300
                              									mm Zylinderdurchmesser, 1500 mm Hub und 100 bis 130 Umdrehungen in der Minute
                              									beschafft wurde. Als Dampfverbrauch wurde 8 bis 9 kg/PSi-Std. garantiert. Da indessen beim Betriebe die Kesselanlage völlig
                              									versagte, stellte man die tatsächlichen Verhältnisse durch Bremsversuche fest. Es
                              									ergab sich bei günstiger Belastung ein Dampfverbrauch von 1 7 kg/PSi-Std. Der Grund hierfür war zum Teil in der unrichtigen
                              									Bemessung des Kondensators, hauptsächlich aber indem 18 bis 20 v. H. betragenden
                              									schädlichen Raum bei der angewandten Kolbensteuerung zu suchen. Es erfolgte daher
                              									der Umbau in eine Tandemmaschine von 1100 und 1600 mm Zylinderdurchmesser und 1500
                              									mm Hub. Unter Beibehaltung der Kolbensteuerung gelang es, den schädlichen Raum
                              									auf 8 v. H. herunterzudrücken, so daß der Dampfverbrauch auf 9 bis 9,5 kg/PSi-Std. zurückging. Da sich nach Verlauf einiger Zeit
                              									diese Maschine den steigenden Anforderungen nicht mehr gewachsen zeigte, zog man
                              									elektrischen Antrieb in Betracht. Gegen diesen Gedanken sprach der infolge der
                              									starken Kraftschwankungen notwendige, aber sehr kostspielige Anschluß an das Netz
                              									mittels einer Ilgner-Umformeranlage. Man entschied sich
                              									daher für eine Gleichstromdampfmaschine der Firma Ehrhardt
                                 										& Sehmer, Saarbrücken, von 1700 mm Zylinderdurchmesser, 1400 mm Hub und
                              									100 bis 130 Umdrehungen in der Minute. Die Maschine war mit Ventilsteuerung
                              									versehen. Infolge der einfacheren Bauart als Einzylindermaschine erfolgte die
                              									Reglung viel schneller als bei ihrer Vorgängerin. Als Dampfverbrauchszahl wurde 5,2
                              										kg/PSi-Std. bei 7 at Ueberdruck, 300°
                              									Ueberhitzung und mittlerer Belastung garantiert. Die Diagramme wiesen bei 4000 PSi einen Dampfverbrauch von 5,2 kg nach, der bei 8000
                              										PSi auf 7,3 kg stieg. Nach halbjährigem Betrieb
                              									der Maschine stellte man durch Bremsversuche bei einer mittleren Leistung von 3000
                              									und 1820 PS fest, daß die Garantie bei 5 v. H. Toleranz innegehalten wurde. [Ortmann in Stahl und Eisen
                              									Nr. 17 1914.]
                           Schmolke.
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                           Leistungsbedarfmessungen. Die Feststellung der für den
                              									Antrieb erforderlichen Leistung ist für Werkzeugmaschinen ebenso wichtig wie für
                              									Kraftwagen und für jede andere Arbeitsmaschine. Für die Ermittlung dieses
                              									Leistungsbedarfs unmittelbar durch Auswertung der Leistung eines elektrischen
                              									Antriebmotors stehen im allgemeinen zwei Wege offen.
                           Entweder nämlich stellt man den Leistungsverbrauch des Antriebmotors abzüglich der
                              									Leerlaufsverluste fest, oder man ermittelt mittels einer sogenannten Pendelmaschine
                              									auf rein mechanischem Wege das Drehmoment, das der Motoranker ausübt. Das erstere
                              									Verfahren dürfte allgemein bekannt sein: Ein Nebenschlußmotor wird im Nebenschluß
                              									oder, wenn sein Regelbereich das nicht zuläßt, außerdem im Hauptstromkreis auf die
                              									für die angetriebene Maschine normale Drehzahl eingeregelt und seine Wattaufnahme
                              									durch einfache Messung mit Spannungs- und Strommessern festgestellt. Die
                              									Leerlaufleistung kann entweder unmittelbar an dem unbelasteten Motor gemessen
                              									werden, wobei natürlich zu beachten ist, daß die gleichen Betriebsbedingungen
                              									zugrunde gelegt werden wie bei dem Belastungsversuch, oder sie können – im
                              									allgemeinen genau genug – aus vorher oder nachher für den Motor aufgenommenen
                              									Eichkurven abgelesen werden.
                           Weniger bekannt ist heute noch das Messen von Leistungen mittels Pendelmaschinen.
                              									Wenn der Anker eines Elektromotors ein Drehmoment ausübt, so entsteht naturgemäß ein
                              									gleich großes, entgegengesetzt gerichtetes Drehmoment in dem Gehäuse, das gewöhnlich
                              									durch die Befestigungsschrauben aufgenommen wird. Wenn man nun das Gehäuse des
                              									Motors ebenfalls drehbar aufhängt, so kann man dieses Drehmoment des Gehäuses rein
                              									mechanisch ermitteln, indem man in einem gewissen Abstand von der Drehachse ein
                              									entgegengesetzt wirkendes Gewicht anbringt. Der Vorgang ist dann genau der gleiche
                              									wie bei dem bekannten Pronyschen Zaum. Durch das
                              									gemessene Drehmoment und die Drehzahl ist die Leistung unmittelbar gegeben.
                           Auch hier müssen allerdings die Leerlaufverluste berücksichtigt werden, was aber
                              									ebenfalls keine Schwierigkeiten macht, weil sie aus Eichkurven ohne weiteres für
                              									jede Drehzahl unmittelbar in mkg entnommen werden können.
                           Solche Pendelmaschinen oder „elektrodynamische Leistungswagen“ werden von
                              									vielen Firmen gebaut. Das Gehäuse ist gewöhnlich mit einem wagerechten Hebelarm
                              									versehen, auf dem ein Laufgewicht verschieblich ist. in „Werkstattechnik“
                              									Heft 6 gibt P. Levy außer einer sehr ausführlichen
                              									Darstellung des zuerst genannten Verfahrens der elektrischen Leistungsmessung eine
                              									Beschreibung einer von Dr. Max Levy, Berlin, gebauten
                              									Einrichtung, bei der zu weiterer Vereinfachung des Meßverfahrens an Stelle des
                              									Belastungsgewichtes ein Wasser-Druckmesser verwendet wird, der die durch Wasserdruck
                              									erzeugte Belastung ohne weiteres abzulesen gestattet. Endlich läßt sich der
                              									Druckmesser mit einem Drehzahlmesser zu einer selbsthätigen Aufschreibevorrichtung
                              									vereinigen, so daß man unmittelbare Aufschreibungen über die angestellten
                              									Leistungsbedarfmessungen erhalten kann.
                           Die Bedingungen, unter denen eine elektrische Maschine mit Pendelgehäuse für die
                              									Messung von mechanischen Leistungen brauchbar ist, werden von Langer und Finzi im Heft 2 der Zeitschrift d.
                              									Ver. d. Ing. untersucht. Dort werden auch eine Anzahl älterer und neuerer Bauarten
                              									näher beschrieben (vergl. S. 238 d. J.).
                           Dipl.-Ing. W. Speiser.
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                           Klein-Dieselmaschine. Von Prof. Dalby sind eine Reihe von Versuchen an einer 10 PS-Dieselmaschine
                              									ausgeführt worden, von denen in der Zeitschrift Engineering 1914, S. 503 bis 506
                              									berichtet wird. Von besonderem Interesse ist, daß die Versuche mit Hilfe eines
                              									optischen Indikators ausgeführt wurden. Dieser gleicht in seiner Grundform einem
                              									photographischen Apparat. Der Druck im Arbeitszylinder wird mittels einer
                              									Metallmembran festgestellt, ihre Durchbiegung mittels Gestänge auf einen kleinen
                              									Spiegel übertragen, der sich dementsprechend bewegt. Die Durchbiegungen der Membran
                              									sind sehr klein, durchschnittlich etwa 1 mm, schädliche Massenwirkungen kommen kaum
                              									in Frage. Dieser Spiegel wirft den Lichtstrahl auf einen zweiten Spiegel, der der
                              									Kolbenbewegung entsprechend bewegt wird. Auf einer Mattscheibe werden dann von
                              									diesem Spiegel ausgehende Lichtstrahlen geworfen und so entsteht dann das bekannte
                              									Indikatordiagramm.
                           Die untersuchte einfachwirkende Viertaktmaschine hat 165 mm Zylinderdurchmesser, 270
                              									mm Hub und leistet bei 250 Umdrehungen in der Minute 10 PS. Das
                              									Verdichtungsverhältnis beträgt 14,3. Der zweistufige Einspritzkompressor hat 92 bzw.
                              									25 mm ⌀ bei 70 mm Hub. Der Brennstoffverbrauch betrug bei Vollast etwa 245 g-PSe und Stunde. Als Brennstoff diente russisches
                              									Rohöl, das bei einem spezifischen Gewicht von 0,81 einen Heizwert von 93o0 WE hatte,
                              									wie dies durch das Junkerssche Kalorimeter festgestellt
                              									wurde.
                           W.
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                           Das Problem der Lagerreibung. Den Zusammenhang zwischen
                              									Lagerreibung und Flüssigkeitsreibung erkannte vor nahezu 30 Jahren als erster Petroff. Er kam zu der Einsicht, daß die Dicke der
                              									Schmierschicht bei freier Einstellung der Welle umgekehrt proportional der
                              									Quadratwurzel aus der Pressung ist. Osborne Reynolds
                              									machte zuerst auf die exzentrische Verlagerung der Welle aufmerksam. An seine
                              									Arbeiten knüpfte später Sommerfeld an. Indessen gelangte
                              									auch er zu keinem befriedigenden Resultat, da dem Problem theoretisch nur schwer
                              									nahe zu kommen ist. Wertvollere Aufschlüsse erwartete man von dem Versuche. Auf
                              									diesem Gebiet sind die Arbeiten von Stribeck an erster
                              									Stelle zu nennen. Außerdem verdienen Lasche, Dellmar und
                              										Beauchamp Tower Erwähnung. Letzterer gelangte zu der
                              									Erkenntnis, daß der Reibungskoeffizient mit der Wurzel aus der Geschwindigkeit wächst.
                              									Neuerdings hat Prof. Gümbel, Charlottenburg, den Versuch
                              									gemacht, eine Theorie der Lagerreibung auf wissenschaftlicher Grundlage aufzubauen.
                              									Er unterscheidet trockene, halbtrockene, halbflüssige und flüssige Reibung. Im
                              									erstgenannten Fall muß der gleitende Körper über die auch bei technisch glatten
                              									Flächen unvermeidlichen Vorsprünge des andern hinweggehoben werden. Die
                              									Reibungskraft ist bei Beginn der Bewegung am größten, da späterhin der
                              									Neigungswinkel der Vorsprünge und mit ihm der Widerstand gegen Verschieben sinkt.
                              									Man findet trockene Reibung selten, weil sogar die Luft ähnlich wirkt wie ein
                              									Schmiermittel. Halbtrockene Reibung tritt ein, wenn zwei geschmierte, aufeinander
                              									gleitende Flächen zum Stillstand kommen und mit den Vorsprüngen ineinander sinken,
                              									so daß nur noch die Vertiefungen zum Teil mit Flüssigkeit gefüllt bleiben. Sie ist
                              									geringer als die trockene Reibung. Sobald die Bewegung eingetreten ist, verschieben
                              									sich die Flächen an den Vorsprüngen gegeneinander. Ihr Abstand vergrößert sich und
                              									wird mit der Schmierflüssigkeit gefüllt. Es entsteht halbflüssige Reibung. Bei
                              									zunehmender Geschwindigkeit der Bewegung findet eine völlige Trennung beider Flächen
                              									statt, und man gelangt in das Gebiet der flüssigen Reibung. Die Materialfrage
                              									betreffend Lager und Welle scheidet aus. Nur noch der Widerstand, den die
                              									Flüssigkeitsteilchen ihrer Verschiebung entgegensetzen, kommt in Betracht.
                           Der Berechnung der flüssigen Reibung wird das Strömungsbild zugrunde gelegt. Nimmt
                              									man an, daß die Adhäsion des Schmiermittels unendlich groß ist, so wächst die
                              									Geschwindigkeit der Flüssigkeit von 0 an der feststehenden Fläche linear bis auf V an der mit der Geschwindigkeit V gleitenden Fläche. Herrscht andererseits ein
                              									Druckunterschid zwischen zwei Begrenzungsflächen der Flüssigkeit, so wird hierdurch
                              									eine Geschwindigkeitsverteilung nach der Form einer Parabel hervorgerufen. Die durch
                              									den Querschnitt fließende Menge ist daher, sofern der Druck in der Bewegungsrichtung
                              									zunimmt, gleich der von der bewegten Fläche vorwärts geschobenen abzüglich der von
                              									der Druckdifferenz zurückgepreßten Menge. Die Voraussetzung einer unendlich großen
                              									Adhäsion ist zulässig, da turbulente Strömungen erst eintreten, wenn die äußere
                              									Reibung an den Wandungen gleich der Schubkraft an den Wandungen wird. Dies aber
                              									bedingt Werte für den Zwischenraum zwischen den Flächen, die praktisch nicht
                              									vorkommen. Auf Grund dieser Annahmen untersucht Prof. Gümbel zunächst eine konzentrisch gelagerte Welle mit abgeschlossenem
                              									Oeldurchfluß, sodann eine exzentrisch gelagerte Welle mit abgeschlossenem
                              									Oeldurchfluß und endlich eine exzentrisch gelagerte Welle mit freiem Oeldurchfluß
                              									bei seitlich geschlossenem Lager. Die gewonnenen Ergebnisse wendet er auf ein
                              									wirkliches, seitlich offenes Lager an und findet sie bis zu einem hohen Grade durch
                              									den Versuch bestätigt. Sodann leitet er eine allgemein gültige Gleichung von der
                              									Form W = P μ ab, deren Verwendbarkeit die Stribeckschen Versuche zu beweisen scheinen. Dabei
                              									ist \mu=k\,\sqrt{\frac{\eta\,\omega}{p}} und
                              										k=2,5\,.\,e^\frac{\mbox{r}}{\mbox{L}} gesetzt, wo ω die Winkelgeschwindigkeit, η den Schubkoeffizienten, p den spezifischen
                              									Druck, r den Wellenhalbmesser und L die Lagerlänge bedeuten. Die wichtigsten praktischen
                              									Resultate der Theorie sind folgende. Der geringste Abstand h von Welle und Lager wächst mit der Wurzel aus der Drehzahl. Gümbel findet die Beziehung h proportional \sqrt{\frac{\eta\,\omega}{p}}. Die
                              									Geschwindigkeit der Gleitbewegung muß unbedingt so hoch sein, daß das Gebiet der
                              									halbflüssigen Reibung überschritten wird. Dies gilt auch für unter Oel laufende
                              									Verzahnungen. Bei der Wahl eines Schmiermittels stellt man zunächst den kleinsten
                              									Wert des Verhältnisses \frac{\omega}{p} fest und verwendet ein
                              									Oel, bei welchem der Schubmodul η so groß ist, daß
                              									während des Betriebes flüssige Reibung herrscht. In Uebereinstimmung mit Ubbelohde ist Gümbel der
                              									Ansicht, daß bei der Auswahl eines Oels η der allein
                              									maßgebende Faktor ist. Die Oelprüfapparate sollten daher in erster Linie die
                              									Feststellung dieser Größe bezwecken. Gümbel gibt einen
                              									außerordentlich einfachen Apparat an, mit welchem der Schubmodul η direkt als Funktion der Temperatur ermittelt werden
                              									kann. Der Einfluß von Schmiernuten ist nach Gümbels
                              									Theorie schädlich. Wellen, bei denen die Druckresultante stets in gleicher Richtung
                              									wirkt, sollten ein Lager mit nur einer Schale ohne oder wenigstens mit seitlich
                              									geschlossenen Schmiernuten erhalten. Wenn die an der Welle angreifende äußere Kraft
                              									ihre Richtung wechselt, ist der Oeleinlauf senkrecht zu den Hauptkraftrichtungen
                              									anzubringen. Für Kurbellager ergeben sich hiernach zwei Lagerschalen ohne Schmiernut
                              									mit Oeleinlauf in der Trennungsebene. Bei aufeinander-gleitenden ebenen Flächen ist
                              									Selbsteinstellung von Nutzen. In diesem Fall können wiederum die Schmiernuten
                              									vermieden werden. Sonst sind sie senkrecht zur Bewegungsrichtung anzubringen. Eine
                              									Rückkühlung des aus den Lagern seitlich austretenden Oeles ist vorteilhaft, die
                              									Anordnung durchlaufender Nuten für Spülöl hingegen schädlich. Interessant ist es,
                              									daß Gümbel bei sehr hoher Drehzahl unter Umständen sogar
                              									Wasserschmierung für möglich hält. Der Einfluß des Verhältnisses von
                              									Lagerdurchmesser zur Lagerlänge auf den Druck ist durch die neue Theorie, wie Gümbel selber hervorhebt, nicht geklärt worden. [Gümbel, Monatsblätter des Berliner Bezirksvereins
                              									deutscher Ingenieure Heft 5 und 6, 1914.]
                           Schmolke.
                           ––––––
                           Eine neue Berechnungsmethode biegungssteifer Rahmen.Einführung in. die Berechnung der im
                                    											Eisenbetonbau gebräuchlichen biegungsfesten Rahmen. Von Dipl.-Ing. Hugo v. Bronneck. Mit 113 Abbildungen. Berlin
                                    											1913. W. Ernst & Sohn. Die
                              									Literatur auf dem Gebiete der Berechnung biegungssteifer Rahmen ist in den letzten
                              									Jahren ziemlich umfangreich geworden. Wie ich schon in meiner Besprechung des Bronneck sehen Buches Seite 110 d. Bd. dargelegt habe,
                              									ist jedoch das Studium derselben für den, der die Materie nicht schon vollkommen
                              									beherrscht, häufig unerquicklich und zeitraubend. Ferner werden in zahlreichen
                              									Aufsätzen, die noch dazu in den verschiedensten Zeitschriften zerstreut sind, meist
                              									nur Formeln für die einfachsten Belastungsfälle abgeleitet. Verfasser hat in dem
                              									genannten Werk auf Grund einer neuen Methode für die in
                              									der Praxis meist vorkommenden zweistieligen Rahmen „Einflußliniengleichungen der
                                 										statisch unbestimmten Größen“ aufgestellt. Dadurch ist es möglich geworden,
                              									für die verschiedensten Belastungsfälle gebrauchsfertige Formeln zu entwickeln, die
                              									auch der mehr oder minder ungeschulte Ingenieur leicht wird verwenden können. Aus
                              									diesen Gründen sei hier der Gang des Verfahrens kurz mitgeteilt. Verfasser geht von
                              									den grundlegenden Gleichungen aus, wie solche in den Werken der Professoren Müller-Breslau und Mörsch zu
                              									finden sind.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 329, S. 459
                              Abb. 1.
                              
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 329, S. 459
                              Abb. 2.
                              
                           Der Einfachheit halber werde der Betrachtung ein rechteckiger Rahmen zugrunde gelegt
                              										(Abb. 1). Die Ausführungen gelten in sinngemäßer
                              									Weise für jeden beliebig geformten und (wie bereits angedeutet) für jeden beliebig
                              									belasteten Rahmen. Die Arbeitsgleichung für den Zustand X = 1 lautet, für den Fall,
                              									daß Verschiebungen der Angriffspunkte der Auflagerkräfte und der Einfluß etwaiger
                              									Temperaturänderungen unberücksichtigt bleiben
                           
                              \int\,\frac{M}{E\,.\,J}\,.\,\frac{\partial\,M}{\partial\,X}\,d\,s+\int\,\frac{N}{E\,.\,F}\,.\,\frac{\partial\,N}{\partial\,X}\,d\,s=0.
                              
                           (M ist das wirkliche Angriffsmoment, welches unter einer
                              									gegebenen Belastung in irgend einem Punkt der Rahmenachse auftritt, N die Normalkraft in diesem Punkt.) (Vgl. auch Müller-Breslau: Die neueren Methoden der
                              									Festigkeitslehre, 4. Auflage, S. 117.)
                           Wird (siehe Abb. l) der Rahmen durch Anordnung eines beweglichen Auflagergelenkes bei
                              										A und eines festen Auflagergelenkes bei B statisch bestimmt gemacht, so läßt sich nach einigen
                              									Umformungen die Beziehung aufstellen
                           X=\frac{\frac{J_1}{J_0}\,\int_0^{\mbox{h}}\,\frakfamily{M}_0\,y\,d\,y+h\,\int_0^{\mbox{l}}\,\frakfamily{M}_1\,d\,x+\frac{J_1}{J_0}\,\int_0^{\mbox{h}}\,\frakfamily{M}_2\,y\,.\,d\,y}{\frac{J_1}{J_0}\,.\,\frac{2}{3}\,h^3+l\,.\,h^2+\frac{J_1}{F_1}\,.\,l.}
                              									. . . . .(1)
                           Dabei bedeuten \frakfamily{M}_0,
                              										\frakfamily{M}_1, \frakfamily{M}_2 die
                              									durch die äußere Belastung hervorgerufenen Biegungsmomente in den Punkten 0, 1 und 2 des Rahmens.
                              										E ist konstant, kann also weggelassen werden.
                           Wird \frakfamily{M}_0=\frakfamily{M}_2=0 gesetzt, so geht obige
                              									Gleichung in folgende über:
                           
                              X=\frac{\int_0^{\mbox{l}}\,M_1\,d\,x}{h\,.\,l\,\left[\frac{J_1}{J_0}\,.\,\frac{2}{3}\,.\,\frac{h}{l}+1+\frac{J_1}{F_1}\,.\,\frac{1}{h^2}\right]}
                              
                           = Gleichung IV, Seite 118 der „neueren Methoden der
                                 										Festigkeitslehre“ von Prof. Müller- Breslau.]
                           Wird nun jedem Stabteilchen d y der beiden Stiele A C und B D das elastische
                              									Gewicht \frac{J_1}{J_0}\,d\,y zugeschrieben, so ist
                              										2\,\int_0^{\mbox{h}}\,\left(\frac{J_1}{J_0}\,.\,d\,y\right)\,.\,y^2=\frac{J_1}{J_0}\,.\,\frac{2}{3}\,.\,h^2
                              									das Trägheitsmoment der beiden Stiele in bezug auf die Achse A B, ebenso bedeutet
                              										\int_0^{\mbox{l}}\,\left(\frac{J_1}{J_1}\,d\,x\right)\,.\,h^2=l\,.\,h^2
                              									das Trägheitsmoment des Querriegels C D in bezug auf
                              										A B.
                           Jedes Stabteilchen d x des Querriegels hat das
                              									elastische Gewicht \left(\frac{J_1}{J_1}\,d\,x\right). Das auf
                              										A B bezogene Trägheitsmoment des Rahmens heißt Ta. Das Glied
                              										\left(\frac{J_1}{F_1}\,.\,l\right) gibt den Einfluß der
                              									Normalkräfte an.
                           Das Integral
                           
                              \int_0^{\mbox{h}}\,\frakfamily{M}_0\,\left(\frac{J_1}{J_0}\,.\,d\,y\right)\,y=\frac{J_1}{J_0}\,\int_0^{\mbox{h}}\,(\frakfamily{M}_0\,.\,d\,y)\,.\,y=\frac{J_1}{J_0}\,.\,f_0\,.\,y_{\mbox{s}\,0}
                              
                           stellt das statische Moment der im Stiele A C entstehenden Momentenfläche A C C' in bezug auf die Achse A B dar. Dies
                              									kann als das auf A B bezogene statische Moment eines
                              									dem Punkte S'0
                              									zugeschriebenen Gewichtes \left(\frac{J_1}{J_0}\,.\,f_0\right)
                              									aufgefaßt werden. In ähnlicher Weise ergibt sich auch für den Querriegel C D
                           
                              \int_0^{\mbox{l}}\,\frakfamily{M}_1\,\left(\frac{J_1}{J_1}\,.\,d\,x\right)\,.\,h=\frac{J_1}{J_1}\,.\,f_1\,.\,h
                              
                           und für den Stiel B D
                           
                              \int_0^{\mbox{h}}\,\frakfamily{M}_2\,\left(\frac{J_1}{J_0}\,.\,d\,y\right)\,y_{\mbox{s}\,2}=\frac{J_1}{J_0}\,.\,f_2\,.\,y_{\mbox{s}\,2}.
                              
                           Wird die Summe aller dieser Gewichte in bezug auf die Achse A
                                 										B mit Sa
                              									bezeichnet, so ist
                           X=\frac{S_{\mbox{a}}}{T_{\mbox{a}}+\frac{J_1}{F_1}\,.\,l} .
                              									. . . . . .(I)
                           Nun werden für die verschiedensten Belastungsfälle die Einflußliniengleichungen
                              									abgeleitet, z.B. für eine und mehrere Einzellasten am Querriegel. Streckenlast,
                              									gleichmäßig über die ganze Länge des Querriegels verteilte Last, für Winddrucklasten
                              									usf. Die Lösung gestaltet sich an Hand der entwickelten Beziehungen außerordentlich
                              									einfach. Sodann werden Formeln abgeleitet für den rechteckigen Rahmen mit
                              									parabolischem (flach gekrümmtem) Querriegel, für bogenförmigem Querriegel mit
                              									Zugstange, für den Sheddach-Rahmen, für den symmetrischen
                              										Rahmen mit
                              									einfach- und doppeltgesprengten und trapezförmigem Querriegel.
                           Zur Erläuterung des Verfahrens sei wieder ein einfacher Rechtecksrahmen angenommen
                              										(Abb. 2). Greift die Last P = 1t am Querriegel
                              									an, so wird \left(\frac{J_0}{J_1}=\frac{J_1}{J_1}=1\right)
                              									gesetzt
                           S_{\mbox{a}}=\frac{h\,.\,l}{2}\,.\,a-\frac{h}{2}\,.\,a^2 . .
                              									. . . .(2)
                           Für eine Reihe von Einzellasten ist
                           S_a=\frac{h\,.\,l}{2}\,\sum_1^n\,P\,.\,a-\frac{h}{2}\,\sum_1^n\,P\,.\,a^2
                              									. . . . . .(3)
                           Soll Sa für eine
                              									zwischen a = a1 und a = a2 gelegene
                              									gleichförmig verteilte Belastung gebildet werden, so ist Gleichung (2) nur zwischen
                              									den genannten Grenzen zu integrieren, und man erhält
                           
                              S_{\mbox{a}}^{\mbox{p}}=\frac{p\,h}{2}\,\left[\frac{l}{2}\,({a^2}_2-{a^2}_1)-\frac{1}{3}\,({a^3}_2-{a^2}_2)\right].
                              
                           Wie ersichtlich, ist das Verfahren schon für die einfachsten Fälle nicht
                              									umständlicher als das übliche nach Gleichung (1); für die verwickelteren
                              									Belastungsfälle kommt seine Eleganz noch mehr zur Geltung.
                           Im II. Abschnitt des Buches wird unter Zugrundelegung des gleichen Verfahrens der
                              									zweistielige Rahmen mit vollkommen eingespannten Fußgelenken ausführlich
                              									behandelt.
                           Dipl.-Ing. A. Marx.
                           ––––––
                           Die Wirkung von Fangvorrichtungen unter normalen Verhältnissen
                                 										der Seilfahrt. (Nach k. k. Bergrat Dr. Czaplinski in Nr. 15 und 16 der „Oesterr. Zeitschr. f. Berg- und
                                 										Hüttenwesen“.) In den Förderschächten des Rossitzer Kohlenreviers (und
                              									ebenso wiederholt auch in deutschen Schächten, d. Ref.) ist es in den letzten Jahren
                              									vielfach vorgekommen, daß die Fangvorrichtungen trotz der günstigsten Bedingungen
                              									für ihre Betätigung versagten. Es handelte sich hierbei meist um Fangvorrichtungen,
                              									die bei Entlastung der Königstange drehbare, exzentrische Fänger mittels
                              									Federdruckes in die Spurlatten eintreiben. Die Verordnung der Wiener
                              									Berghauptmannschaft bestimmt, daß diese Vorrichtungen täglich darauf zu untersuchen
                              									sind, ob sie bei aufsitzender Förderschale und bei Hängeseil, wirken, und daß sie
                              									innerhalb 14 Tagen mindestens einmal genauer zu untersuchen sind. Diese auf allen
                              									österreichischen Bergwerken üblich gewordene Probe lieferte bei den genannten
                              									Vorrichtungen immer ein günstiges Ergebnis, wobei die Fallhöhe der losgelösten
                              									Schale höchstens einige Zentimeter betrug. Die Tatsache, daß die vorgeschriebenen
                              									Untersuchungen der Fangvorrichtungen keinen Schluß auf ihr zuverlässiges Eingreifen
                              									zulassen, veranlaßte den Verfasser zur Feststellung der Ursache des Versagens, Versuche bei normalen
                                 										Verhältnissen der Seilfahrt in tieferen Schächten vorzunehmen. Der Seilriß
                              									wurde während der Fahrt dadurch hervorgerufen, daß in das Seil, 90 m oberhalb des
                              									Seilbundes, eine Auslösevorrichtung eingebaut wurde, die sich an einer bestimmten
                              									Stelle des Schachtes löste. Die Schale wog 1230 kg, ihre Belastung betrug 600 kg,
                              									das Seilgewicht für 1 m 2,5 kg. Der erste Versuch wurde beim Aufwärtsgange der
                              									Schale und einer Geschwindigkeit von 0,5 m/Sek. vorgenommen. Die Fangvorrichtung
                              									versagte und die Schale samt dem 90 m langen Seilstück stürzte in den Schachtsumpf;
                              									die Spurlatten zeigten keine Spur eines Eingriffs. Beim zweiten Versuch erfolgte der
                              									Seilbruch beim Einlassen der Schale bei 5 m/Sek. Geschwindigkeit; auch hier versagte
                              									die Vorrichtung gänzlich. Auch bei den weiteren Versuchen bestätigte sich die
                              									Beobachtung des Verfassers, daß diese Fangvorrichtungen bei einer gewissen Länge des
                              									Seilstückes vollständig unwirksam bleiben. Die Federn der Vorrichtung müssen nach
                              									dem Seilbruch eine relative Abwärtsbewegung der Königsstange (d. i. die Verbindung
                              									zwischen Seil und Förderschale) gegen die Schale bewirken. Diese relative Bewegung
                              									ist einerseits von der Federspannung, anderseits von dem daran hängenden Gewichte
                              									abhängig. Diese Last vergrößert sich mit der Länge des abgerissenen Seilstückes und
                              									macht bei einer gewissen Länge die Spannkraft der Feder derart unwirksam, daß sie
                              									nicht mehr imstande ist, die Fänger in Bewegung zu setzen und diese in die
                              									Spurlatten einzutreiben. Der Verfasser erörtert sodann eingehend die
                              									mathematich-mechanischen Regeln bei der Wirkung der Fangvorrichtungen. Aus diesen
                              									Betrachtungen geht hervor, daß die Sicherheit der Fangvorrichtungen im umgekehrten
                              									Verhältnis zur Schachttiefe steht, weil der Seilbruch weit vom Seilbunde entfernt
                              									erfolgen kann. Der Verfasser stellt demzufolge die Forderung auf, daß die Betätigung
                              									der Fangvorrichtung durch das abgerissene Seilstück nicht störend beeinflußt werden
                              									darf. Unter Zugrundelegung dieses Prinzips sind nun neue Fangvorrichtungen erbaut
                              									worden, welche mittels Preßluft oder Elektrizität betätigt werden. Die neue
                              									Vorrichtung besteht aus vier scheibenförmigen Fangmessern, die mit scharfen Zähnen
                              									versehen sind. Die Spurlatte wird immer von zwei Scheiben seitlich gefaßt. Zur
                              									Betätigung dieser Fangmesser und des Hebelmechanismus dient die in einer Bombe
                              									mitgeführte Preßluft; diese tritt in einen auf beiden Enden offenen Luftzylinder mit
                              									zwei Kolben ein. Mittels eines Hebels kann die Luftleitung gegebenenfalls geöffnet
                              									werden. Die Einrichtung zur Betätigung der Kraftquelle besteht aus einem in beiden
                              									Förderabteilungen endlos gespannten und oben und unten über eine Treibscheibe
                              									geführtem Drahtseile, an dem ein besonders konstruierter Mitnehmer befestigt ist.
                              									Wird nun während der Fahrt der Ventilhebel durch das endlose Seil betätigt, so
                              									treibt die Preßluft die Kolben im Zylinder auseinander und bringt die Fangmesser zum
                              									Eingreifen, und zwar so lange, bis sie durch einen Anschlag in wagerechter Lage
                              									festgehalten werden. Eine weitere Fangvorrichtung ist von dem Bergverwalter Franz
                              									der „Liebe Gottes-Grube“ angegeben. Sie beruht darauf, daß der durch das
                              									Förderseil zugeleitete elektrische Strom einen Elektromagneten speist und durch ein
                              									feststehendes Hilfsseil mittels einer Kontaktvorrichtung zur Kraftquelle
                              									zurückgeleitet wird. Durch den Elektromagneten wird die Feder der Fangvorrichtung in
                              									gespannter Lage gehalten. Reißt das Förderseil, so wird der Strom unterbrochen, der
                              									Elektromagnet entspannt die Feder der Fangvorrichtung und bringt die Fänger mittels
                              									Zahnradübersetzung zum Eingriff. Diese neuen Konstruktionen von Fangvorrichtungen
                              									werden augenblicklich bei der Seilfahrt erprobt und sollen, falls die Versuche gut
                              									ausfallen, in Oesterreich zur Einführung gelangen.
                           Schorrig.
                           ––––––
                           Die Dampferzeugungsanlage auf der Internationalen Ausstellung
                                 										für Buchgewerbe und Graphik Leipzig 1914. Zur Lieferung des Dampfes für
                              									Gebrauch und Maschinenbetrieb sind zwei Dampfkessel in einem besondern Kesselhause
                              									zur Aufstellung gelangt, von denen jeder groß genug ist, um die ganze erforderliche
                              									Dampfmenge zu liefern. Die Lieferung beider Kessel übernahm die Firma Jacques Piedboeuf G. m. b. H., Dampfkesselfabriken in
                              									Düsseldorf-Oberbilk und Aachen. Als System wählte diese Firma einen
                              									Großwasserraumkessel, und zwar einen kombinierten Dreiflammrohrheizröhrenkessel und
                              									einen Steilrohrkessel, System Burkhardt D. R. P.
                           Der kombinierte Cornwallröhrenkessel (Abb. 1) hat 425
                              										m2 Heizfläche und ist für 14 at Ueberdruck
                              									gebaut. Er hat einen im Nebenzuge angeordneten Dampfüberhitzer zur Ueberhitzung des
                              									ganzen, im Kessel erzeugten Dampfes von 350 °C. Der Kessel ist mit mechanischem
                              									Rostbeschicker der Firma B. H. Weck in Dölau ausgestattet
                              									zur Verfeuerung von Braunkohlenbriketts.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 329, S. 461
                              Abb. 1.
                              
                           Der Steilrohrkessel D. R. P. (Abb. 2) System Burkhardt weist gegenüber den sonst üblichen
                              									Steilrohrkesselarten wesentliche Vorteile auf. Die Heizfläche des Kessels beträgt
                              									200 m2, der ebenfalls im Nebenzug angeordnete
                              									Ueberhitzer ist so groß bemessen, daß er das erzeugte Dampfquantum auf 350 °C
                              									erhitzen kann. Der Steilrohrkessel ist ferner mit einem schmiedeeisernen Vorwärmer,
                              									der zu beiden Seiten der Ober- und Unterkessel angeordnet ist, verbunden, welcher
                              									eine Heizfläche von 155 m2
                              									erhält.
                           Die Vorzüge des Steilrohrkessels mit Vorwärmer und Ueberhitzer sind die sehr
                              									gedrängte und doch übersichtliche Bauart, die Aufnahme der strahlenden Wärme über
                              									dem Rost in Röhrenbündeln, die gleichmäßige Beheizung der Röhrenbündel daher
                              									gleichmäßiger Wasserstand und kein Spucken des Kessels, heiße Gase im Innern des
                              									Kesselsystems und kalte Gase nach außen, daher sehr geringe Ausstrahlungsverluste,
                              									ferner ist die vorteilhafte Entaschung unterhalb des Kesselhausflurs noch besonders
                              									hervorzuheben.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 329, S. 461
                              Abb. 2.
                              
                           P. Krch.
                           ––––––
                           Zur Prüfung der Zimmeröfen. Der weit verbreitete hohe
                              									Kachelofen besteht im wesentlichen aus einem Verbrennungsraum im unteren Teil und
                              									senkrecht auf- und absteigenden Zügen in dem von einer Decke aus Lehm oder Ziegeln
                              									abgeschlossenen Oberbau. Vereinzelt weist er einige kurze wagerechte Züge auf. Seine
                              									Bauweise bringt in technischer und hygienischer Hinsicht eine Anzahl bedeutender
                              									Fehler mit sich. Die Höhe verhindert eine tägliche Reinigung der Decke. Die
                              									senkrechten Züge sind der Wärmeabgabe infolge ihres geringen Absorptionsvermögens
                              									nicht günstig. Vielfach wird der letztgenannte Fehler noch durch falsche Bemessung
                              									der Zwischenplatten verstärkt. Diese gesundheitlichen Nachteile vermeidet der in der
                              									Abbildung dargestellte Malgreofen. Er weist nur eine Höhe von 1¼ bis 1½ m auf, so
                              									daß einer bequemen Reinigung nichts im Wege steht. Infolge seiner langen wagerechten
                              									Züge wird eine schnelle Steigerung der Fußwärme, d.h. der Wärme in 10 cm Höhe,
                              									erreicht. Durch Zuführung von Sekundärluft erzielt man die hygienisch sehr
                              									wünschenswerte Verbrennung von Ruß. Auch dürfte es die Verwendbarkeit des Ofens
                              									steigern, daß er auf eisernen Füßen ruht und daher transportabel ist. Zum Vergleich
                              									wurden an dem hohen Kachelofen sowie an dem Malgreofen eine große Anzahl von
                              									Heizversuchen unter möglichst gleichen Verhältnissen vorgenommen. Aus ihnen rechnete
                              									man nach der Gleichung D=\frac{b+c\,\pm\,2\,a}{2\,d} eine
                              									Heizkraftmittelzahl D heraus. Es bedeutet in dieser
                              									Formel a die Außentemperatur, b die Fußwärme, c die Wärme in 75 cm Höhe und
                              										d die Stundenzahl.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 329, S. 462
                              
                           Das Ergebnis zeigte die hohe Ueberlegenheit des Malgreofens.
                              									Es standen z.B. bei Heizversuchen mit Braunkohle Durchschnittszahlen von 15,6° und
                              									17,3 °C Werten von 9,3° bzw. 10,2 °C des hohen Kachelofens gegenüber. Kurzsichtig
                              									ist es, daß Töpfer und Ofensetzer den Bestrebungen, einen nach modernen Grundsätzen
                              									gebauten Ofen einzuführen, Widerstand entgegensetzen. Gerade die Entfernung des
                              									rückständigen Kachelofens scheint doch der richtigste Weg zu sein, um dem weiteren
                              									Vordringen der Zentralheizung und der Dauerbrandöfen ein Ziel zu setzen. [Rauch und
                              									Staub Nr. 7 1914.]
                           Schmolke.
                           ––––––
                           § 330 StGB. Verantwortlichkeit des Bauleiters. Daß bei der
                              									Herstellung des Fundaments in der im Urteil dargelegten Weise wider allgemein
                              									anerkannte Regeln der Baukunst dergestalt verstoßen wurde, daß hieraus Gefahr für
                              									andere entstand, ist rechtsbedenkenfrei festgestellt und wird auch von der Revision
                              									nicht bestritten. Auch das Verschulden des Angeklagten und damit seine
                              									strafrechtliche Haftung für den eingetretenen rechtswidrigen Erfolg sind auf
                              									ausreichender tatsächlicher Grundlage ohne Rechtsirrtum nachgewiesen. In dieser
                              									Beziehung kann dahingestellt bleiben, auf wen die Bauweise des Fundamentes
                              									zurückzuführen ist. Denn jedenfalls ergibt sich aus der Sachdarstellung des ersten
                              									Richters, daß der Angeklagte insofern eine eigene schuldhafte Tätigkeit entfaltet
                              									hat, als er in Kenntnis der vorhandenen Mängel des Fundaments den weiteren Aufbau
                              									vorgenommen hat. Daß der Angeklagte unter allen Umständen auch gegen den Willen des
                              									Bauherrn die schlechten Fundamente wieder habe herausreißen lassen müssen, ist
                              									im Urteil nicht gesagt worden. Vielmehr heißt es dort, der Angeklagte habe, wenn er
                              									die Zustimmung des Bauherrn zur Beseitigung der Fundamente nicht erhielt, sich
                              									weigern müssen, weiter zu bauen. Das ist nicht rechtsirrtümlich. Der Angeklagte war,
                              									solange er die Leitung und Ausführung des Baues hatte, für denselben verantwortlich.
                              									Waren, wie die Revisionsschrift behauptet, die Arbeiter Anordnungen des K. hinter
                              									dem Rücken des Angeklagten nachgekommen, so konnte und mußte er, wenn der Bauherr
                              									die Beseitigung der gefahrdrohenden Anlage nicht gestattete, die Verantwortlichkeit
                              									für die hieraus beim Weiterbau entstehende Gefährdung dadurch von sich abwälzen, daß
                              									er die weitere Leitung und Ausführung des Baues ablehnte. Das hat aber der
                              									Angeklagte nicht getan, sondern nach einem Wortwechsel mit dem Bauherrn trotz des
                              									erkannten Fehlers des Fundaments auf letzterem das Gebäude errichtet und dadurch
                              									Gefahr für andere hervorgerufen. [Urt. v. 22. Dez. 13,
                              									aus Jur. Wochenschr. Vom Reichsgericht.]
                           W. D.
                           ––––––
                           Ist der Verkäufer einer Maschine unter Eigentumsvorbehalt zur
                                 										Intervention bei der Pfändung verpflichtet? Wer sich an einer unter
                              									Eigentumsvorbehalt verkauften Maschine seine Interessen durch den Eigentumsvorbehalt
                              									sichert, will sich die Möglichkeit vorbehalten, bis zur Zahlung des Kaufpreises sich
                              									an der von ihm gelieferten Maschine schadlos zu halten. Wird diese Maschine von
                              									dritter Seite gepfändet, so greift der dritte Gläubiger damit in das Eigentumsrecht
                              									des Verkäufers ein, und dieser hat von sich aus das größte Interesse daran, sein
                              									vorbehaltenes Eigentum zu sichern, und, wie die Zivilprozeß-Ordnung in § 771 es
                              									bestimmt, die Interventionsklage gegen den pfändenden Gläubiger anzustrengen.
                           Es kommt nun aber auch vor, daß der Verkäufer an einer unter Eigentumsvorbehalt
                              									verkauften Maschine kein derartiges Interesse hat. Man stelle sich den Fall vor, daß
                              									der Verkäufer bis auf einen geringen Restbetrag befriedigt ist, und daß ein etwaiger
                              									Interventionsprozeß, der vielleicht an irgend einem fernen Gerichte geführt werden
                              									müßte, erhebliche Kosten verursachen könnte und schließlich nicht einmal mit
                              									Sicherheit zu einem günstigen Ausgang führen würde. In solchen Fällen tut der
                              									Verkäufer gut, den Rest dieser Kaufforderung schießen zu lassen und sich um die
                              									Sache nicht weiter zu kümmern.
                           Der gesunde Menschenverstand müßte einem sagen, daß ein derartiges Verfahren
                              									unbedenklich wäre, wenn nicht der Verkäufer sich selbst eine Schlinge gelegt hätte,
                              									in der er sich fangen kann. Diese Schlinge besteht in der besonderen Natur des
                              									Rechtsverhältnisses zwischen den Parteien für die Zeit zwischen dem Momente des
                              									Vertragschlüsses und der endgültigen Zahlung des Kaufpreises. In dieser Zwischenzeit
                              									pflegt man nämlich das Rechtsverhältnis nach den Grundsätzen eines Mietvertrages
                              									auszubedingen, so daß die Kaufpreisraten vorläufig als Mietzins für die Benutzung
                              									der Maschine anzusehen sind, wohinter der Kaufvertrag als solcher zurücktritt. Man
                              									spricht deshalb auch vielfach statt von einem Kaufvertrag mit Eigentumsvorbehalt von
                              									einem Miet- oder Leihvertrag mit Eigentumsübergang.
                           Handelt es sich um einen einfachen Verkauf mit Eigentumsvorbehalt, so ist die
                              									Rechtslage allerdings einfach. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer die
                              									Maschine zu übergeben und das Eigentum an dieser zu verschaffen (§ 433 BGB.); er hat
                              									dieser Pflicht durch Uebergabe genügt.
                           Das Kammergericht hat sich nun in einer Entscheidung 17 U 2102/12, veröffentlicht in
                              									der „Deutschen Juristenzeitung“ 1913 S. 103, auf folgenden Standpunkt
                              									gestellt. Das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien sei vereinbarungsgemäß
                              									zunächst als Mietsvertrag anzusehen. Der Verkäufer habe daher zunächst die
                              									Rechtsstellung des Vermieters und habe als Vermieter die Pflicht, dem Mieter die
                              									Maschine zum Zwecke der Benutzung zur Verfügung zu stellen, und zwar bis zu dem
                              									Zeitpunkt, in dem die Mietsraten die Höhe des bedungenen Kaufpreises erreicht haben
                              									und das Eigentum auf den Mieter als Käufer übergeht. Pfändet nun ein Dritter die von
                              									dem Vermieter dem Mieter übergebene Maschine, und kümmert sich der Vermieter um
                              									dieselbe nicht weiter, so würde er damit seine Pflicht als Vermieter verletzen, und
                              									er würde verpflichtet sein, sein Möglichstes zu tun, um dem Mieter die Maschine zu
                              									verschaffen, d.h. er wäre verpflichtet, im Wege der Interventionsklage dem Mieter
                              									den Besitz der Maschine zu sichern und würde andernfalls sogar zum Ersatz des
                              									Schadens verpflichtet sein.
                           Was das Kammergericht in seinem Urteil vom Mietvertrage ausgeführt hat, müßte in
                              									genau derselben Weise auch von dem gewöhnlichen Kaufvertrag mit Eigentumsvorbehalt
                              									gelten. Nach § 433 wäre der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die Maschine zu
                              									übergeben und das Eigentum an ihr zu verschaffen. So lange der Kaufpreis noch nicht
                              									endgültig bezahlt ist, so lange bleibt das Eigentum bei dem Verkäufer, und wenn der
                              									Verkäufer der Pfändung der Maschine durch eine dritte Person ohne einzuschreiten
                              									zusähe, so würde er sich damit selbst die Möglichkeit nehmen, dem Käufer an dieser
                              									Maschine das Eigentum zu verschaffen. Auch für diesen Fall müßte daher der Verkäufer
                              									verpflichtet sein, die Interventionsklage zu erheben.
                           Durch die Parallele mit dem reinen Kaufvertrag wird aber die Unhaltbarkeit der
                              									Ansicht des Kammergerichts klargelegt.
                           Wenn jemand einen Kaufvertrag schließt unter Eigentumsvorbehalt, so hat der Verkäufer
                              									in Wirklichkeit das Eigentum bereits übertragen, d.h. er hat sich mit dem Käufer
                              									darüber geeinigt, daß von einem bestimmten Punkte an, nämlich in dem Augenblick, in
                              									dem der Kaufpreis endgültig bezahlt ist, das Eigentum dem Käufer zustehen soll; es
                              									ist, wie der Jurist es technisch bezeichnet, eine aufschiebend bedingte
                              									Uebereignung.
                           Diese Uebereignung hat nun nicht etwa den Sinn, daß das Eigentum nur in jenem einen
                              									Momente übergehen kann, sondern die Vereinbarung hat nur das Interesse des
                              									Verkäufers im Auge. Der Verkäufer soll berechtigt sein, bis zu jenem Moment sein
                              									Eigentumsrecht geltend zu machen. Verzichtet er aber auf dieses sein Eigentumsrecht,
                              									so geht eben das Eigentum schon mit diesem Moment auf den Käufer über. Die
                              									Vereinbarung zwischen den Parteien hatte den Sinn, daß das Eigentum spätestens mit
                              									der Zahlung des Kaufpreises auf den Käufer übergehe, daß der Eigentumsübergang nicht
                              									aber auf diesen Zeitpunkt beschränkt sei. In dem Augenblick, in dem der Verkäufer es
                              									unterläßt, die Intervention gegen den pfändenden Gläubiger geltend zu machen, in dem
                              									Augenblick verzichtet der Verkäufer durch diese seine Unterlassung, die einer
                              									positiven Handlung gleichsteht, auf sein Eigentumsrecht; der Käufer ist in diesem
                              									Augenblick also Eigentümer geworden, die Verpflichtungen ihm gegenüber sind erfüllt,
                              									und er kann keine Rechte mehr gegen den Verkäufer herleiten.
                           Nicht anders verhält es sich bei dem Mietvertrag mit Eigentumsübertragung. Wenn ein
                              									solcher Vertrag Mietvertrag genannt wird, so ist das schon juristisch ungenau. Die
                              									Parteien wollen nicht ein Benutzungsrecht vereinbaren, sondern sie wollen einen
                              									Kauf; und die Mietzinsen sind nicht nur ein Entgelt für die Ueberlassung der
                              									Benutzung, sondern zugleich und sogar in erster Linie ein Entgelt für die zu
                              									übereignende Maschine selbst. Bei einem gewöhnlichen Mietvertrage wäre es allerdings
                              									nicht möglich, daß der Vermieter durch bloßen Verzicht auf seine Rechte das Eigentum
                              									auf den Mieter übergehen läßt, abgesehen davon, daß der Vermieter wohl in der Praxis
                              									nie an einem solchen Verfahren ein Interesse hat. Als bloßer Vermieter ist er
                              									verpflichtet, sich selbst das Eigentum zu erhalten, um es seinem Mieter, dem er
                              									obligatorisch verpflichtet ist, zum Zwecke der Benutzung zur Verfügung zu
                              									stellen.
                           Anders dagegen bei dem Mietvertrage mit Eigentumsübergang, hinter den sich ein
                              									Kaufvertrag verbirgt. Wie im obigen Falle des reinen Kaufvertrages, ist der
                              									Vermieter (Verkäufer) verpflichtet, dem Mieter (Käufer) das Eigentum an der Maschine
                              									zu verschaffen. Und er hat nur das Recht, bis zur letzten Mietzins (Kaufpreis)
                              									Zahlung sein Eigentumsrecht geltend zu machen. Er ist also, wie im obigen Falle,
                              									auch berechtigt, früher schon auf seine Rechte auf Geltendmachung seines Eigentums
                              									zu verzichten, und würde in diesem Augenblick bereits das Eigentum auf den Mieter
                              									(Käufer) übergehen lassen. Er hätte damit seiner Pflicht als Verkäufer genügt, und
                              									zwar vorzeitiger, als er dazu verpflichtet gewesen wäre. Aus seiner Rechtsstellung
                              									als Vermieter scheidet er daher in diesem Augenblick aus, und der neue Eigentümer,
                              									dem die Maschine von einem Dritten gepfändet wird, kann gegen ihn keinen weiteren
                              									Anspruch geltend machen.
                           Dr. jur. Eckstein.
                           ––––––
                           Dem Herrn beratenden Ingenieur (V. B. I.) Gustav W. Meyer
                              									in Zwickau (Sa.) ist von der „Industriellen Gesellschaft Mülhausen (Elsaß)“
                              									auf seine unter dem Kennworte „Dampf oder Elektrizität“ eingereichte
                              									Abhandlung auf Vorschlag des Preisrichterkollegiums die Ehrenmedaille nebst
                              									einer Gelddotation verliehen worden.
                           Die Gesellschaft hatte ein internationales Preisausschreiben für eine vergleichende
                              									und kritische Abhandlung über die „Wirtschaftlichkeit des
                                    											elektrischen
                                 										und mechanischen Antriebes in der
                                    											Textilindustrie“ eröffnet. Als Basis hatten praktische
                              									Untersuchungen im Betriebe zu gelten.
                           Die Ueberreichung der Medaille wird in der feierlichen Sitzung der Gesellschaft am
                              									30. IX. 1914 erfolgen