| Titel: | Polytechnische Rundschau. | 
| Fundstelle: | Band 329, Jahrgang 1914, S. 507 | 
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                        Polytechnische Rundschau.
                        Polytechnische Rundschau.
                        
                     
                        
                           Luftgekühlte Fahrzeugmotoren. In der Versuchsstätte
                              									für Luftschiffahrt und Kraftfahrzeuge der technischen Hochschule Stuttgart wurden
                              									Versuche zur Bestimmung der Wandtemperatur luftgekühlter Motoren, wie solche fast
                              									nur mehr bei Motorrädern und bei Flugzeugen (Rotationsmotoren) verwendet werden,
                              									ausgeführt.
                           Die Luftkühlung, die nicht so wirksam ist als die Wasserkühlung, ist abhängig von der
                              									Geschwindigkeit des Fahrzeuges. Im allgemeinen genügt die glatte äußere Oberfläche
                              									nicht, eine genügend große Kühlwirkung hervorzubringen. Um einen Dauerbetrieb zu
                              									erreichen, ist es notwendig, die Wandungstemperatur so niedrig zu halten, daß eine
                              									Zersetzung des Schmiermittels ausgeschlossen erscheint. Die Zylinderwand nimmt Wärme
                              									von den Verbrennungsgasen durch Strahlung und durch Berührung auf. Die
                              									Strahlungswärme kann aber im allgemeinen die Schmierölschicht nicht durchdringen.
                              									Die ganze Kühlwirkung wird durch mehr oder weniger reichliche Schmierung stark
                              									beeinflußt. Die Zylinderwand nimmt außer von den Verbrennungsgasen auch noch infolge
                              									der Kolbenreibung Wärme auf. Von der zugeführten Wärmemenge werden hier etwa 35 v.
                              									H. von der Zylinderkühlung fortgeleitet, davon rühren etwa 5 v. H. von der
                              									Kolbenreibung her, die ebenfalls als Wärme von der Zylinderwandung aufgenommen
                              									wird.
                           An die Luftmenge, die an der Zylinderwand vorbeistreicht, ist nun diese Wärmemenge
                              									abzuleiten. Die Kühlwirkung ist dementsprechend um so stärker, je größer die
                              									Luftgeschwindigkeit ist. Deshalb wird auch die Rückseite des Zylinders, die nicht im
                              									Luftstrom liegt, schlechter gekühlt. Der Hauptnachteil der luftgekühlten Zylinder
                              									liegt nun darin, daß infolge ungenügender Kühlung das angesaugte Gasgemisch vor der
                              									Verdichtung im Zylinder stark vorgewärmt wird und ohne Gefahr der Selbstzündung nur
                              									verhältnismäßig gering verdichtet werden darf. Die spezifische Leistung des Motors
                              									wird dadurch verkleinert. Die von der kühlenden Luft (von der Temperatur T1 und Geschwindigkeit
                              										v) aufgenommene Wärmemenge entspricht der
                              									Gleichung:
                           
                              \frac{{T_2}^4-{T_1}^4}{K_1}+K_2\,(T_2-T_1)\,f\,(v).
                              
                           T2 ist hierbei die Temperatur der Zylinderwandung. Der erste Teil der
                              									Gleichung entspricht der durch Strahlung, der zweite Teil der durch Leitung
                              									übertragenen Wärmemenge. Die von den Verbrennungsgasen (mit der mittleren Temperatur
                              										T3) abgegebene
                              									Wärme beträgt dementsprechend
                              										\frac{{T_3}^4-{T_2}^4}{K_3}+K_4\,(T_3-T_2). Für die vom
                              									Kolben erzeugte Reibungswärme kann gesetzt werden: K5 (1 + K6 T22). Die abgegebene Wärmemenge muß der
                              									aufgenommenen Wärmemenge gleich sein. Bei entsprechender Umformung der Gleichung
                              									kann man schließlich in allgemeiner Form schreiben:
                           T24 + (T2 – T1 (A +
                              										B f(v)) – C (T22 – T12) = D.
                           Für jeden bestimmten Fall sind die Konstanten A, B C, D und f(v) zu bestimmen.
                           Die Versuche, die als noch nicht abgeschlossen gelten, haben ergeben, daß die
                              									Auslaßorgane einen sehr großen Einfluß auf die Wandungstemperatur haben. Durch sie
                              									wird letztere für die ganze eine Hälfte des Zylinders mit Einschluß des
                              									Zylinderkopfes bestimmt. Die dem Winde zugekehrte Seite des Zylinders zeigte bei den
                              									Versuchen eine um etwa 30 v. H. niedere Temperatur als die Zylinderrückseite. Es
                              									zeigte sich ferner, daß der Zylinderkopf und die anschließenden Zylinderteile eine
                              									kleinere Temperatur besitzen als der Zylinderlauf. Die Versuche lassen deutlich
                              									erkennen, daß die Wandungstemperatur mit zunehmender Windgeschwindigkeit abnimmt.
                              									Die Gesetzmäßigkeit dieser Abnahme ist aber noch nicht bekannt. [Oelmotor 1914, S.
                              									72.]
                           W.
                           –––––
                           Walzverfahren zur Herstellung von Spiralbohrern. Bei dem
                              									jetzt noch üblichen Verfahren werden die Spannuten der Spiralbohrer durch Fräsen aus
                              									dem Vollen hergestellt. Namentlich um die dabei entstehenden großen Materialabfälle
                              									zu vermeiden – ein Umstand, der bei Verwendung von teuren Schnellarbeitsstählen
                              									erheblich ins Gewicht fällt – und um das Herstellungsverfahren zu vereinfachen, kam
                              									dann noch ein anderes Verfahren auf, bei welchem die Bohrerform durch Verdrehen
                              									eines Profilstabes erzeugt wurde. (Vgl. Jahrgang 1912 Heft 51.) Ein Nachteil
                              									derartiger Bohrer liegt in dem weniger widerstandsfähigen Schaft am
                              									Einspannende.
                           Inzwischen ist nun auch ein dritter Weg, nämlich das Auswalzen des Bohrerprofils,
                              									weiter ausgebildet worden. In „Der deutsche Werkzeugmaschinenbau“ Heft 10
                              									Jahrg. 1914 wird eine Walzmaschine beschrieben, die aus Rundstahl selbsttätig
                              									Bohrerrohlinge auswalzt. Bei der Maschine ist insbesondere der Walzvorgang für die
                              									Herstellung der spiraligen Spannut eigenartig. Es stehen sich zwei kräftige Walzen
                              									gegenüber, in deren Umfang Nuten, das Halbprofil des Bohrers darstellend,
                              									eingearbeitet sind, wobei diese beiden Halbprofile sich an der Berührungsstelle
                              									beider Walzen zum Vollprofil ergänzen. Es liegen mehrere solcher Walznuten
                              									nebeneinander, deren Profil sich bis zur verlangten Form stufenweise verengt, da es
                              									nicht möglich ist, größere Bohrer in einem Walzgang herzustellen. Die Nuten laufen
                              									nicht über den ganzen Umfang der Walze, sondern nur zu einem kleineren oder größeren
                              									Teil, je nach Länge der Spannute, da die Walzen beim Arbeitsgang nicht umlaufen,
                              									sondern eine vor- und rückläufige Bewegung ausführen. Damit der spiralige Verlauf
                              									der Spannuten, der Drall, entsteht, sind auch die Profilnuten der Walze spiralig
                              									angelegt. Dadurch wird allerdings nötig, die Walzen während der Umdrehung
                              									zwangläufig achsial zu verschieben, und zwar obere und untere Walze in gegenläufigem
                              									Sinne. Es sind auf den Wellen der Walzen Muffen aufgekeilt, in welche eine Spiralnut
                              									von entsprechender Steigung eingearbeitet ist. In diese greift je eine fest am
                              									Gestell gelagerte Leitrolle, so daß hierdurch das achsiale Spiel in der gewollten
                              									Weise herbeigeführt wird. Selbstverständlich sind auch die Walzen miteinander durch
                              									Zahnräder gekuppelt.
                           Der zum Bohrer bestimmte Stahlstab wird in eins der bekannten Klemmfutter gespannt,
                              									das aus einer dreiteiligen, außen konischen Hülse besteht, die innen eine dem
                              									Durchmesser des Stahlstabes entsprechende Bohrung hat und damit letzteren umfaßt,
                              									und die durch eine Schraubenspindel in eine innen konische Hülse eingedrückt wird.
                              									Diese Futter zeichnen sich durch besonders sicheres Spannen aus.
                           Beim Walzvorgang wird der Stab nicht vom Ende anfangend vorgeschoben, sondern bis zu
                              									der Stelle, an der die Spannute aufhören soll, eingeführt und nach dem Bohrerende
                              									auslaufend gewalzt. Damit die Einführung des Stabes möglich ist, sind die Walznuten
                              									an der betreffenden Stelle zum Kreise erweitert.
                           Das vorerwähnte Klemmfutter ist an einer drehbaren Welle befestigt, da der Bohrerstab
                              									beim Walzen eine Drehung um seine Achse erfährt. Die Welle findet ihre Lagerung auf
                              									einem verschiebbaren Schlitten. Bei dieser Drehung wird durch Vermittlung einer auf
                              									der Futterwelle sitzenden Schnurscheibe und eines dazugehörigen Drahtseiles ein
                              									Gewicht gehoben, das den Bohrer nach erfolgter Freigabe von den Walzen in seine
                              									Anfangsstellung zurückdreht. Das Weiterrücken des Bohrerstabes bzw. des Schlittens
                              									zum nächstfolgenden Kaliber geschieht in Abhängigkeit von der Stellung der Walzen
                              									vollkommen selbsttätig durch ein System von Klinke und Schubstange. Der bedienende
                              									Arbeiter hat nur zu Anfang den Stahlstab einzuspannen und die Maschine
                              									einzuschalten. Nach Durchlaufen sämtlicher Kaliber betätigt die Maschine eine
                              									Schaltvorrichtung, durch welche sie sich selbst wieder stillsetzt. Ein Arbeiter ist
                              									so imstande, mehrere Maschinen zu bedienen. Diese selbst scheint in der Bauart für
                              									derartig schwere Walzarbeiten allerdings noch reichlich verwickelt zu sein.
                           Rich. Müller.
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                           Die kritischen Drehzahlen schnell umlaufender Wellen. Bei
                              									der zeichnerischen Bestimmung der kritischen Drehzahl ωk von schnell umlaufenden Wellen war man
                              									bis jetzt auf ein Probierverfahren angewiesen, das auf dem Moterschen Satze beruht und umständlich ist, wenn man bei der ersten
                              									Annahme des Wertes cor zu weit von seinem wahren Wert abblieb. Man ging allgemein
                              									folgendermaßen vor. War die Welle z.B. nur mit einer Masse m belastet, so dachte man sich die Welle um einen Betrag η durchgebogen; man konnte nun bei Annahme einer
                              									beliebigen Umlaufgeschwindigkeit die Fliehkraft C = m . ω2 . η bestimmen;
                              									belastet man nun die Welle mit der Kraft C an der
                              									Stelle, wo m liegt, und ergibt die Bestimmung der
                              									Durchbiegung an jener Stelle das Maß η, so wäre schon
                              									das ω der Annahme die kritische Drehzahl; in den
                              									meisten Fällen wird das nicht zutreffen, und man wird mit verbesserten Werten die
                              									Untersuchung nochmals durchführen, bis sich gute Uebereinstimmung zeigt; das
                              									Verfahren ähnelt dem Verfahren von Vianello zur
                              									Untersuchung der Knickfestigkeit gerader Stäbe und findet auch sonst bei
                              									Festigkeitsuntersuchungen oft Verwendung z.B. Föppl,
                              									Techn. Mech. Bd. 3, und v. Terzaghi, Berechnung von
                              									Behältern. Eine bedeutende Vereinfachung ist nun Dipl.-Ing. Krause gelungen, die auf einer Benutzung der Formel von Dunkerley beruht (vgl. Heft 22 der Z. d. V. D. I.) Die
                              									Untersuchung geht aus von der bekannten Formel
                           \omega_{\mbox{k}}=\sqrt{\frac{g}{f}} . . . .
                              									(1)
                           die für die kritische Drehzahl einer gewichtlosen Welle mit
                              									einer Scheibe vom Gewicht G gilt; g bedeutet 9,81 m/Sek.–2 und f die Durchbiegung der Welle unter der
                              									Scheibe. Befinden sich mehrere Scheiben auf der Welle, so gilt nach Dunkerley die
                              									Beziehung:
                           \frac{1}{{\omega_{\mbox{k}}}^2}=\frac{1}{{\omega_1}^2}+\frac{1}{{\omega_2}^2}+
                              									. . . . (2)
                           wobei ω1, ω2 ... die
                              									kritischen Winkelgeschwindigkeiten der gewichtlosen Welle sind, wenn sie jedesmal nur mit den Scheiben 1,
                                 										2 ... belastet ist. Benutzt man die Gleichung (1)
                           
                              \omega_1=\sqrt{\frac{g}{f_1}},\ \omega_2=\sqrt{\frac{g}{f_2}}\ .\ .\
                                 										.,
                              
                           so erhält man mit Rücksicht auf Gleichung (2)
                           \omega_{\mbox{k}}=\sqrt{\frac{g}{\Sigma\,f}} . .
                              									. . (3)
                           Damit ist die Untersuchung erledigt; die Bestimmung des
                              									Nennerwertes ∑f ist eine rein statische Aufgabe, die
                              									sich leicht nach bekannten Methoden lösen läßt. Als Beispiel werde die von Blaeß in der Z. d. V. D. I. 1914 S. 183 behandelte Welle
                              									untersucht. Die Durchbiegungen lassen sich bequem nach der Formel
                           
                              f=\int\,M\,\overline{M}\,\frac{d\,x}{\Sigma\,J}
                              
                           bestimmen, wo M das
                              									Biegungsmoment des wirklichen Belastungszustandes und
                              										\overline{M} das Moment des gedachten Verschiebungszustandes
                              									bedeuten (Prinzip der virtuellen Verrückungen); die Auswertung der Integrale ergab
                              									eine Durchbiegung f1
                              									infolge G1 zu 0,00857
                              									cm, f2 infolge G2 zu 0,01268 cm und
                              										f3 infolge G3 zu 0,01865 cm; f wird 0,0399 cm; also beträgt die kritische Drehzahl
                              										\omega_{\mbox{k}}=\sqrt{\frac{981}{0,0399}}=156,8 Sek.–1. Der von Dr.-Ing. Blaeß bestimmte Wert beträgt 158 sek.–1.
                              									Der Unterschied ist nur 1 v. H. Auch die Fälle, die Stodola in seinem Werk über Dampfturbinen auf S. 293 behandelt, lassen
                              									sich nach dem Verfahren von Krause schnell erledigen.
                           I. Die beiderseits frei aufliegende Welle. Die
                              									Durchbiegung eines beliebigen Punktes (x, 2 l – x)
                              									unter der Last 1 beträgt bekanntlich
                           
                              f=\varphi\,(x)=\frac{1}{6\,E\,J}\,\frac{x^2\,(2\,l-x)^2}{l}.
                              
                           Demnach ist
                           
                              \int_0^{2\,\mbox{l}}\,\varphi\,(x)\,d\,x=\frac{16\,l^4}{90\,E\,J}
                              
                           und
                           
                              \omega_{\mbox{k}}=\sqrt{\frac{90\,g\,E\,J}{16\,p\,l^4}},
                              
                           wo p das Gewicht der Welle für
                              									den lfdm bedeutet. Stodola geht von der
                              									Differentialgleichung
                           
                              E\,J\,\frac{d^4\,y}{d\,x^4}-n\,\omega\,y^{\mbox{l}}=0
                              
                           aus und erhält als Lösung
                           
                              \omega_{\mbox{k}}=\sqrt{\frac{\pi^4\,g\,E\,J}{16\,.\,p\,l^4}}.
                              
                           Der Unterschied zwischen π4 und 90 ist nur gering.
                           II. Die beiderseits eingespannte Welle.
                           
                              f=\varphi\,(x)=\frac{x^3\,(2\,l-x)^3}{24\,E\,J\,.\,l^3}
                              
                           
                              \int_0^{2\,\mbox{l}}\,\varphi\,(x)\,d\,x=\frac{16\,l^4}{420\,E\,J}
                              
                           
                              \omega_{\mbox{k}}=5,12\,\sqrt{\frac{g\,E\,J}{p\,l^4}}.
                              
                           Stodola gibt an
                           
                              \omega_{\mbox{k}}=5,55\,\sqrt{\frac{g\,E\,J}{p\,l^4}}.
                              
                           III. Die überhängende einseitig eingespannte Welle
                           
                              f=\varphi\,(x)=\frac{x^3}{3\,E\,J}
                              
                           
                              \int_0^1\,\varphi\,(x)\,d\,x=\frac{l^4}{12\,E\,J}
                              
                           
                              \omega_{\mbox{k}}=3,464\,\sqrt{\frac{g\,E\,J}{p\,l^4}}.
                              
                           Stodola erhält als Lösung der
                              									Differentialgleichung
                           
                              \omega_{\mbox{k}}=3,494\,\sqrt{\frac{g\,E\,J}{p\,l^4}}.
                              
                           Wie man aus den wenigen Beispielen ersieht, ist das Verfahren
                              									von Krause überraschend einfach und trotzdem hinreichend
                              									genau. Es kann auch leicht auf mehrfach gelagerte Wellen ausgedehnt werden, da die Ermittlung
                              									der Werte f = φ (x)
                              									einfach ist und sich in den meisten Lehrbüchern der Statik findet.
                           H. A.
                           –––––
                           Ein neues Prüfverfahren für Feinbleche. Für die
                              									Beurteilung der Güte von Feinblechen (0,1 bis 3 mm Stärke) sind nicht nur die
                              									Festigkeit und die Bruchdehnung maßgebend, sondern auch der „Ziehwert“. Die
                              									Methode des Polterns, Bördelns und Biegens ist nicht genügend zuverlässig; auch die
                              									Zerreißmaschine ist für Dünnbleche wenig geeignet, da die Werte sehr von der
                              									Einspannung abhängen. Ferner ist für die praktische Verwendung und Verarbeitung die
                              									Oberflächenbeschaffenheit nach dem Ziehen von besonderer Bedeutung. Die äußere
                              									Beschaffenheit läßt auf Walzfehler und falsche Wärmebehandlung schließen. Es ist
                              									daher empfehlenswert, durch vorhergehende Versuche derartige Fehler festzustellen.
                              									Dieses ermöglicht das neue Verfahren, durch welches die Druck-, Zieh- und
                              									Stanzfähigkeiten erkenntlich werden. Der Ziehwert wird in dem Blechprüfapparat in
                              									der Weise bestimmt, daß das zu prüfende Blech mit einem für alle Blechstärken
                              									gleichbleibendem Spiel (0,05 mm) zwischen einer Matrize und einem Faltenhalter
                              									eingespannt wird. Ein durch Schraube mit Handrad bewegter Stempel wird gegen die
                              									sich frei zwischen Matrize und Faltenhalter hindurchziehende Blechscheibe gepreßt,
                              									bis der Bruch erfolgt. Der Ziehwert ist abhängig von der Drucktiefe und wird in
                              									Millimetern angegeben. Er ist im wesentlichen durch die Zähigkeit des Materials
                              									bedingt. Da die Tiefung um so größer ausfällt, je mehr Material aus dem umliegenden
                              									Teil für den Einzug 1 gewonnen wird, so kommt auch größere Festigkeit dem Ziehwert
                              									voll zugute.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 329, S. 507
                              Abb. 1.
                              
                           Der in Abb. 1 dargestellte Apparat besteht aus dem
                              									Handrade H, welches mit der inneren Schraube J fest verkeilt ist. Diese trägt am anderen Ende den
                              									Stempel St, der auf Kugeln gelagert ist, so daß eine
                              									Drehwirkung auf das Blech (Rondell) vermieden ist. Das Blech wird zwischen der
                              									Matrize M1 und dem
                              									Faltenhalter F eingespannt. Dieser ist außen und innen
                              									mit Flachgewinde versehen und kann durch einen Präzisionsstift P mit der inneren Schraube J gekuppelt werden. Das Handrad trägt eine Hülse mit Mikrometerskala.
                           Die Handhabung des Apparates ist folgende: Zunächst wird die Stärke des
                              									eingeschobenen Bleches (90 × 90 mm) durch Andrehen des Handrades mit dem
                              									Faltenhalter an dem Nonius N (mm) und der
                              									Mikrometerskala M (1/100 mm) gemessen. Dann dreht man das
                              									Handrad um fünf Teilstriche der Hundertteilung zurück, so daß ein Spiel von 0,05 mm
                              									entsteht. In dieser Stellung sichert man den Faltenhalter durch Anziehen der
                              									Feststellschraube S. Nach Entfernung des
                              									Präzisionsstiftes P, und nachdem man die
                              									Mikrometerskala auf den 0-Strich des verschiebbaren Nonius zurückgedreht hat, kann
                              									die Probe durch gleichmäßiges Drehen des Handrades beginnen.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 329, S. 507
                              Abb. 2.
                              
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 329, S. 507
                              Abb. 3.
                              
                           Die Tiefungsunterschiede verschiedener Blechqualitäten lassen sich auf 1/100 mm, also
                              									sehr genau messen und zwar sehr schnell ohne vorhergehende Bearbeitung der
                              									Probestücke. Der Apparat ist daher besonders für Prüfungszwecke in der Werkstatt
                              									geeignet. Die Höhe des Pressungsdruckes kann man durch Einschaltung einer Meßdose
                              									leicht bestimmen.
                           Die Stempel und Matrizen sind auswechselbar. In Abb.
                                 										2 sind diese Werkzeuge für Bleche, in Abb.
                                 										3 für Blechstreifen dargestellt. Ebenso lassen sich Stempel und Matrizen
                              									für jeden Sonderzweck herrichten.
                           Die Prüfung erfolgt neben der Bestimmung des Tiefungswertes nach folgenden
                              									Gesichtspunkten: 1. Die Bruchlinie bildet sich entweder gleichmäßig rund herum, oder
                              									es entsteht ein einseitiger Faserbruch. Das Erstere findet man bei Metallblechen,
                              									mit Ausnahme von Zink, und bei gut wiederholt durchgeglühten Eisen- und
                              									Stahlblechen, die zweite Form tritt auf bei gewöhnlichen Eisen- und Stahlblechen.
                              									Zum Ziehen sind demnach jene besser geeignet. 2. Die Oberfläche ist nach dem Ziehen
                              									glatt oder rauh. Die rauhe Oberfläche ergibt sich bei lockerem Gefüge (Grobkorn) und
                              									läßt auf überglühtes Blech schließen.
                           3. Die Oberfläche ist kleinbrüchig. Dieser Fehler zeigt sich bei falsch behandelten
                              									Kupfer- und Messingblechen.
                           4. Das Blech muß zunder- und schieferfrei sein. [Stahl und Eisen, 21. Mai 1914.]
                           Dr.-Ing. Steuer.
                           –––––
                           Gußeisenproben. (Zivilingenieur O. Leyde-Berlin auf der Hauptversammlung Deutscher Gießereifachleute 1914.)
                              									Die Unsicherheit in der Gleichmäßigkeit der Fabrikation von Gußwaren im Vergleich zu
                              									Walzmaterialien schädigt naturgemäß den Ruf des Gußeisens; es ist daher das Bestreben der Gießer
                              									darauf zu richten, tunlichst gleiche Festigkeiten in den Gußstücken und besonders
                              									bei Probestücken zu erzielen. Vortragender verweist auf Versuche, die nach
                              									Arbeitsplänen von Geh. Bergrat Jüngst in großen Werken
                              									durchgeführt wurden.
                           Von der Möglichkeit absoluter Gleichmäßigkeit der Festigkeitsresultate muß man
                              									natürlich absehen. Die Festigkeit hängt von der Schmelzhitze, der Gießtemperatur,
                              									den Abkühlungsverhältnissen, der Gießdruckhöhe usw. ab, wobei man namentlich die
                              									Schmelzhitze nicht ganz genau regeln kann. Das wichtigste aber kann man am besten
                              									regeln; das ist die Eisengattierung. In dieser Richtung weisen die
                              									Häufigkeitskurven, die Beachtung der Treffer immer wieder darauf hin, daß genaue
                              									Kenntnis der Zusammensetzung des Schmelzgutes und Gattierung nach Berechnung der
                              									Eisengehalte ein unumgängliches Mittel für gleichmäßige Festigkeitsresultate ist. Da
                              									die Festigkeit des Gußeisens von der Korngröße abhängt, und da diese wieder mit der
                              									Schnelligkeit des Erstarrens zusammenhängt, so wird die Festigkeit der einzelnen
                              									Teile eines Gußstückes von den benachbarten Teilen stärkerer oder schwächerer
                              									Dimension durch die Wärmeleitung beeinflußt. In den guten alten Zeiten, als in den
                              									meisten Gießereien das Eisengattieren noch Monopol der Meisterempirie war, als in
                              									den besten Gießereien noch keine Analysen gebraucht wurden, war Treffsicherheit
                              									natürlich ein unbekannter Begriff. Um sich vor dem gröbsten Ausschuß bei
                              									dünnwandiger Handelsware zu schützen, lieferten die Hütten gerne grobkörniges
                              									Roheisen; dies wurde hochbewertet, nach dem Bruchausseijen geschätzt und wohl
                              									vielfach an ungeeigneter Stelle verwendet, weil es teuer war und daher gut sein
                              									mußte. Erst vor etwa 30 Jahren lenkte die Kgl. Eisenbahn Verwaltung ihre
                              									Aufmerksamkeit auf den Nachweis genügender Festigkeit des Eisens in
                              									Lokomotivzylindern. Der deutsche Verband für die Materialprüfungen der Technik
                              									stellte nun vor fünf bis sechs Jahren mit Zustimmung des Vereins deutscher
                              									Eisengießereien Festigkeitsforderungen auf, die aber den Resultaten der Jüngstschen Versuche sehr nachstehen. Wie jedes
                              									Wasserleitungsrohr und Gasrohr zur Ermittlung seiner Sicherheit und seinem Zwecke
                              									entsprechend auf inneren Druck geprüft wird, wie auch wohl Tausende von Säulen auf
                              									ihre Tragfähigkeit mit einem Ueberdruck von 50 v. H. gedrückt werden, so sollte es
                              									auch für den Abnehmer genügen, wenn ein Dampfzylinder seine Brauchbarkeit unter dem
                              									ihm anzupassenden Drucke erweist; anders steht es damit, daß sich die Gießerei zur
                              									eigenen Sicherheit dauernd durch ihre Versuche passender Eisengattierungen und
                              									Festigkeit versichert hält. Ebenso steht es mit den Gehalten des Eisens und mit den
                              									chemischen Analysen. Es ist unmöglich, mit anderen Rohstoffen, ja unter anderen
                              									immer wechselnden Schmelzverhältnissen ein Gußstück nach vorgeschriebenen Gehalten
                              									an Silizium, Schwefel, Mangan, Phosphor, Kohlenstoff herzustellen. Wenn die
                              									mechanischen Eigenschaften eines Gußstückes den Anforderungen genügen, sollte es
                              									gleichgültig sein, wie das Eisen zusammengesetzt ist, falls eben das Gußstück nur
                              									mit Bezug auf seine mechanischen Eigenschaften auf Biegungsfestigkeit,
                              									Druckfestigkeit, Zug, Härte, Dichtigkeit usw. verwandt werden soll. Anders verhält
                              									es sich natürlich, wenn die Beanspruchung mit der chemischen Zusammensetzung des
                              									Eisens zusammenhängt wie z.B. bei Gußstücken, die säurebeständig oder feuerbeständig
                              									sein sollten, oder auch bei Hartguß. Natürlich soll damit nicht gesagt sein, daß die
                              									Chemie im Gießereibetrieb vernachlässigt werden darf, im Gegenteil muß in einer
                              									Qualitätsgießerei ständig nach Analyse gattiert werden, und es müssen die Befunde
                              									der ständigen mechanischen Proben durch Gattierungsregulierung geregelt werden. Wohl
                              									in keinem Zweige der Gießerei tritt die Wichtigkeit der Analyse mehr hervor, als
                              									beim Hartguß, und hier versagen die üblichen Versuche mit Probestäben
                              									vollkommen.
                           Plohn.
                           –––––
                           Die zeitliche Beschränkung von Reklamationen bei Lieferung von
                                 										Maschinen und technischen Anlagen. Es ist im Maschinenhandel vielfach
                              									üblich geworden, auf Bestellformularen, Fakturen oder andern geschäftlichen Urkunden
                              									den Vermerk aufdrucken zu lassen, daß Reklamationen nur während einer bestimmten
                              									Frist zulässig sein sollen. Die Bedeutung dieser Klausel hat in der Rechtssprechung
                              									zu großen Schwierigkeiten geführt, und insbesondere ist die Frage strittig geworden,
                              									ob der Empfänger der Maschine stets die volle Frist zur Mängelrüge zur Verfügung
                              									hat, und ob er mit der Rüge von Mängeln auf die bestimmte Frist überhaupt beschränkt
                              									ist, oder ob er das Recht behält, solche Mängel, die sich innerhalb der Frist nicht
                              									herausgestellt haben, und die auch bei sorgfältiger Untersuchung nicht hätten
                              									aufgefunden werden können, noch nach Ablauf dieser Frist zu rügen.
                           Die erste Frage wird von den Gerichten, so weit mir bekannt ist, meistens verneint,
                              									hinsichtlich der letzteren hat das Landgericht I, Berlin, sich kürzlich auf den
                              									Standpunkt gestellt, daß eine Wandlung des Kaufes auf Grund eines nachträglichen
                              									Mangels unzulässig sei, eine Entscheidung, die meines Erachtens den Interessen der
                              									Parteien nicht gerecht wird, und die hoffentlich von den höchsten Gerichten nicht
                              									gebilligt wird.
                           Prüfen wir die Frage zunächst für den Handelsverkehr, für diejenigen Rechtsgeschäfte,
                              									die für Lieferanten wie für den Empfänger Handelsgeschäfte sind.
                           Für solche Geschäfte bestimmt der § 377 des Handelsgesetzbuchs folgendes: Ist der
                              									Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, so hat der Käufer die Ware unverzüglich
                              									nach der Ablieferung durch den Verkäufer, so weit dies nach ordnungsmäßigem
                              									Geschäftsgange tunlich ist, zu untersuchen, und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem
                              									Verkäufer unverzüglich Anzeige zu machen.
                           Unterläßt der Käufer die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, daß es
                              									sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
                           Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muß die Anzeige unverzüglich nach der
                              									Entdeckung gemacht werden; andernfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels
                              									als genehmigt ....
                           
                           Was bedeutet es nun, wenn die Parteien diese gesetzlichen Bestimmungen dahin
                              									abändern, daß Reklamationen nur binnen einer bestimmten Frist zulässig sein
                              									sollen?
                           Zunächst die erste Frage: Hat der Empfänger der Maschine zur Mängelrüge die volle
                              									vertragliche Frist zur Verfügung, oder ist er trotz der Klausel zur unverzüglichen
                              									Untersuchung und Mängelrüge nach § 377 des Handelsgesetzbuches verpflichtet?
                           Bei der Beantwortung dieser Frage muß man davon ausgehen, daß die Klausel in der
                              									Regel von dem Lieferanten zu seinen Gunsten, nicht zugunsten des Empfängers in den
                              									Vertrag aufgenommen wird. Wenn der Empfänger nicht darauf dringt, daß zu seinen
                              									Gunsten die Untersuchungs- und Rügefrist verlängert wird, dann will er aus freien
                              									Stücken gewiß nicht seine Lage verschlechtern. Die Klausel hat nur den Zweck, an
                              									Stelle der unbestimmten Ausdrücke des § 377 bestimmte Zeiten zu setzen. Die
                              									Untersuchung und Mängelrüge soll auf jeden Fall nicht über die vereinbarte Frist
                              									hinausgezogen werden, auch wenn es dem Geschäftsgang und den sonstigen Umständen
                              									entsprechen würde.
                           Die Klausel hat darum meines Erachtens die Bedeutung, daß die Mängelrüge spätestens
                              									innerhalb der vereinbarten Frist erfolgt sein muß: Der Käufer hat also die Ware
                              									unverzüglich nach Ablieferung, falls das aber dem Geschäftsgange nach nicht tunlich
                              									ist, spätestens bis zum Ablauf der gestellten Frist zu untersuchen und zu rügen, und
                              									verliert andernfalls sein Recht zur Rüge überhaupt. Die bisherige Rechtsprechung
                              									kann daher nur gebilligt werden.
                           Zur Vermeidung von Zweifeln würde es sich aber empfehlen, die Klausel so zu fassen:
                              									Reklamationen haben, soweit nicht § 377 des Handelsgesetzbuches zur Unverzüglichkeit
                              									verpflichtet, spätestens binnen einer Woche zu erfolgen.
                           Hinsichtlich der Frage, ob nicht auffindbare Mängel nicht auch nach Ablauf der Frist
                              									gerügt werden können, kann ich, wie erwähnt, der Auffassung des Landgerichts I,
                              									Berlin, nicht beitreten.
                           Allerdings ist es gesetzlich nicht unzulässig, die Haftung des Maschinenlieferanten
                              									in der Weise einzuschränken, daß für Mängel, die erst nach einer bestimmten Zeit
                              									festgestellt werden können, dem Käufer keine Rechte mehr zustehen sollen. Ich glaube
                              									aber, daß bei der fraglichen Klausel diese Absicht nicht auf beiden Seiten der
                              									Vertragschließenden vorliegt.
                           Vielleicht will der Verkäufer, der eine derartige Klausel in den Vertrag
                              									hineinbringt, wohl so weit gehen, wie es im Vorstehenden als möglich ausgeführt ist.
                              									Aber wer eine derartige Erklärung empfängt, hat nicht die Vorstellung eines
                              									Ausschlusses der Mängelrüge.
                           Er entnimmt einer derartigen Erklärung nur so viel, daß er verpflichtet sei, die
                              									Untersuchung nach Möglichkeit zu beschleunigen und bei der Untersuchung eine
                              									besondere Sorgfalt anzuwenden, so daß selbst schwer erkennbare Mängel sofort
                              									festgestellt werden sollen.
                           Legt man die Erklärung im Sinne der weitesten Zulässigkeit aus, so läge darin
                              									eine so erhebliche Abweichung von den durch den Kaufvertrag allgemein begründeten
                              									Rechten und Pflichten, daß man annehmen muß, daß eine derartig einschneidende
                              									Vereinbarung nicht in einem anscheinend nebensächlichen Satze getroffen werde. Will
                              									der Verkäufer sich seinen Pflichten in so umfassendem Maße entziehen, so muß er
                              									damit rechnen, daß seine Erklärung nicht in diesem Sinne verstanden wird, und will
                              									er sich unmißverständlich ausdrücken, so muß er mit klaren Worten sagen, daß eine
                              									Gewähr für nicht sofort erkennbare Mängel ausgeschlossen wird.
                           Ein Vertrag kommt nur zu Stande, sobald ein Angebot gemacht, und dieses Angebot
                              									angenommen wird. Maßgebend für die Annahme eines Vertrages ist das, was der
                              									Empfänger der Offerte unter normalen Umständen als Inhalt der Offerte vermuten muß,
                              									nicht, was er möglicherweise in ihr vermuten kann.
                           Der fragliche Ausschluß einer Reklamation nach einer bestimmten Frist hat daher zum
                              									Inhalt nur die Pflicht des Empfängers, die Untersuchung der Maschine möglichst zu
                              									beschleunigen, die Untersuchung mit möglichster Sorgfalt vorzunehmen, und im Falle
                              									eines Rechtsstreites den Nachweis zu erbringen, daß auch bei sorgfältiger
                              									Untersuchung der nachträglich geltend gemachte Mangel nicht erkennbar gewesen
                              									ist.
                           Das Recht, seine gesetzlichen Ansprüche auf Wandlung und Minderung hinsichtlich der
                              									später herausgestellten Mängel geltend zu machen, bleibt ihm dagegen
                              									unbeeinträchtigt.
                           Man sieht, welche Gefahren solche Klauseln mit sich bringen. Prüft man die Ergebnisse
                              									dieser Untersuchung, dann zeigt sich, daß der § 377 des Handelsgesetzbuches die
                              									Rechte beider Parteien schon so ausreichend bemißt, und daß eine zeitliche
                              									Beschränkung der Reklamation die gesetzlichen Bestimmungen nur in so unwesentlichen
                              									Punkten ändert, daß man im Maschinenhandel am besten täte, überhaupt solche Klauseln
                              									fallen zu lassen, und höchstens auf die Pflicht zur sofortigen Mängelrüge nach § 377
                              									Handelsgesetzbuch hinzuweisen.
                           Anders ist es im Verkehr mit Nichtkaufleuten.
                           Der § 377 Handelsgesetzbuch gilt nur, wenn der Kauf für beide Teile ein
                              									Handelsgeschäft ist, wenn insbesondere auch der Empfänger Kaufmann ist, und die
                              									Bestellung für den Betrieb seines Handelsgewerbes erfolgt ist. (§ 343
                              									Handelsgesetzbuch.)
                           Ist das Geschäft nicht auf beiden Seiten ein Handelsgeschäft, dann findet allein die
                              									Vorschrift des Bürgerlichen Gesetzbuches Anwendung, wo sich parallele Bestimmung
                              									über Untersuchung und Mängelrüge nicht finden. In diesem Fall würde die eben
                              									ausgeführte Auslegung der Klausel nur zum Teil zutreffen, und der Empfänger hat, da
                              									er nicht zur sofortigen Untersuchung und Rüge verpflichtet ist, die volle
                              									Reklamationsfrist zur Verfügung.
                           In solchen Fällen empfiehlt sich natürlich, die Reklamationsklausel beizubehalten,
                              									sie vielleicht aber in folgender Weise zu ändern: Etwaige Mängel müssen unverzüglich
                              									nach der Entdeckung, spätestens aber eine Woche nach Ablieferung angezeigt werden. Spätere
                              									Reklamationen bleiben unberücksichtigt.
                           Dr. jur. Eckstein.
                           –––––
                           Geheimer Oberregierungsrat Professor Dr.-Ing. A. Martens
                              									ist nach längerem Leiden im Alter von 64 Jahren gestorben. 30 Jahre hat er das Kgl.
                              									Materialprüfungsamt geleitet; ein hervorragender Gelehrter, der in allen Fragen der
                              									Materialprüfung als erste Autorität galt, und der auch im Maschineningenieurwesen
                              									Vorzügliches geleistet hat, ist mit ihm dahingegangen. 1884 wurde er zur
                              									Leitung der Kgl. mechanisch-technischen Versuchsanstalt berufen, die dann zu dem
                              									jetzigen Materialprüfungsamt ausgestaltet wurde. Zahlreiche technische Schriften
                              									entstammen der Feder Martens.
                           –––––
                           Prof. Hummel. Am 27. April d. J. verschied der Vorsitzende
                              									des Zwickauer Bezirksvereins Deutscher Ingenieure Prof. Leander Hummel, Direktor der Ingenieurschule in Zwickau, der u.a. auch als
                              									Mitarbeiter des Prof. Zeman in Stuttgart an Dinglers
                              									polytechn. Journal tätip gewesen ist.