| Titel: | Polytechnische Rundschau. | 
| Fundstelle: | Band 329, Jahrgang 1914, S. 608 | 
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                        Polytechnische Rundschau.
                        Polytechnische Rundschau
                        
                     
                        
                           Kugeldruck- und Traglager für Schiffsschraubenwellen.
                              									Kugellager, als Trag- und Stützlager ausgebildet, sind bereits seit längerer Zeit im
                              									Bordbetriebe bekannt und finden beim Bau von Hilfsmaschinen und ihren
                              									Uebertragungsleitungen wie bei der Aufstellung von Kommandoelementen in ausgedehntem
                              									Maße Verwendung. Als Traglager für die Schraubenwellen sind Kugellager nur bei
                              									verhältnismäßig kleinen Leistungen benutzt worden; bei größeren Schiffen hat man mit
                              									Rücksicht auf die Betriebssicherheit den Einbau von Kugellagern in die Wellenleitung
                              									bisher gescheut. Neuerdings haben die Deutschen Waffen- und
                                 										Munitionsfabriken in Berlin-Borsigwalde ein kombiniertes Kugeldruck- und
                              									Traglager geschaffen, das berufen scheint, dem bisher fast ausschließlich
                              									verwendeten Ring- oder Bügeldrucklager konkurrenzkräftig an die Seite zu treten. Die
                              									größte praktische Bedeutung dürften derartige Lager vor allem für Turbinenanlagen
                              									mit Zwischengetriebe gewinnen, weil hier im Gegensatz zu den direkt wirkenden
                              									Turbinenanlagen der volle Propellerschub vom Drucklager aufzunehmen ist. Das
                              									Kugeldrucklager ermöglicht bei derartigen Maschinenanlagen ähnlich wie die
                              									neuerdings mehrfach ausgeführten Gleitdrucklager mit Unterteilung der Druckfläche in
                              									einzelne Druckelemente (Kingsbury, Michell u.a.) eine
                              									wesentliche Verminderung der Reibungsverluste, höhere spezifische Belastung und
                              									Verringerung des Gewichts- und Platzbedarfs.
                           Die Konstruktion eines für die Aufnahme eines Achsialschubes von 8000 kg bei 450
                              									Umdr./Min. entworfenen Lagers, das in größerer Zahl kürzlich für die
                              									Kaiserliche Marine zur Ausführung gelangt ist, zeigt die Abbildung. In einem
                              									kräftigen, durch Rippen versteiften Stahlgußkörper sind an den beiden Außenseiten
                              									zwei Laufringlager angeordnet. Das eine stützt sich nach außen gegen einen
                              									Wellenbund, das andere wird durch eine auf die Welle geschraubte Mutter gehalten.
                              									Auf der Innenseite legen sich die beiden Lauflager gegen ein kräftig ausgebildetes,
                              									geteiltes Zwischenstück, das als Träger für die beiden Stützkugellager dient.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 329, S. 607
                              
                           Das Eindringen von Staub und Schmutz verhüten zwei seitliche
                              									Deckel, die mit dem Gehäuse verschraubt sind und auf der Welle durch eingelegte
                              									Filzringe abgedichtet sind. Die Kugeln der Laufringlager haben Messingkäfige, die
                              									aus dem Vollen gefräßt sind, so daß sie den auftretenden Beanspruchungen gut
                              									gewachsen sind. Die Konstruktion der beiden mittleren, für die Aufnahme des
                              									Achsialschubes bestimmten Stützlager – je eins für Vorwärts- und Rückwärtsgang –
                              									ähnelt in der Lagerung der Kugeln in ballig ausgebildeten Stützringen der
                              									vorerwähnten Konstruktion des Kingsbury-Lagers. Die
                              									beiden Ringe stützen sich gegen entsprechend ausgebildete Unterlagplatten, können
                              									sich daher bei ungleicher Schubverteilung selbsttätig passend einstellen. Der
                              									Achsialschub wird durch einen fest eingespannten Zwischenring auf das Gehäuse
                              									übertragen. Damit die Kugeln und Laufringe an der unbelasteten Seite nicht durch ihr
                              									Eigengewicht und auftretende Fliehkraftwirkungen aus der richtigen Lage gebracht
                              									werden, ist zwischen den Unterlagplatten eine Reihe von zylindrischen Federn
                              									gleichmäßig über die Ringflächen verteilt, die etwaige Lagenänderungen verhüten. Die
                              									Kugeln der beiden Stützlager haben die üblichen Messingblechkäfige, nur sind die
                              									beiden Blechringe durch Distanzbolzen abgesteift. Da das Gehäuse zweiteilig
                              									ausgebildet ist, sind nach Wegnahme des aufgeschraubten Deckels die einzelnen
                              									Kugellager bequem zugänglich. Die Schmierung erfolgt durch im Deckel vorgesehene
                              									Oeleinfüllschrauben. Die Kugeln laufen völlig in Oel; der Oelstand kann durch eine
                              									Glasröhre von außen beobachtet werden.
                           [Zeitschr. für prakt. Maschinenbau, 27. Juni 1914.]
                           Kraft.
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                           Ein neuer Apparat zur Reinigung des Speisewassers für
                                 										Dampfkessel. Beim Durchfließen des Erdreiches wird das Wasser mit
                              									mineralischen Bestandteilen und Gasen durchsetzt. Jene scheiden bei der Erwärmung
                              									des Wassers im Dampfkessel aus, werden unlöslich, brennen an der Heizfläche an und
                              									bilden den Kesselstein. Die Gase verursachen die Korrosionen. Die Geheimmittel,
                              									welche zur Beseitigung des Kesselsteins dienen sollen, sind nutzlos und oftmals
                              									schädlich. Ein Innenanstrich, der das Loslösen der Anbrennungen erleichtert, wirkt
                              									isolierend und bringt die Gefahr des Ueberhitzens der Kesselwände mit sich. Gegen
                              									die kostspielige chemische Wasserreinigung läßt sich einwenden, daß eine Entgasung
                              									nicht erzielt wird. Auch ist die wegen der wechselnden Beschaffenheit des Wassers
                              									häufig notwendige Vornahme von Analysen umständlich. Einen einfachen und wirksamen
                              									Wasserreiniger bringt die Firma Gerdts & Strauch, Bremen, auf den Markt. Der Apparat kann durch
                              									das Mannloch in den Dampfraum des Kessels eingebracht und dort aufgehängt werden. Er
                              									besteht aus einer Verteilungskammer, in welche die Speiseleitung mündet. Von hier
                              									aus fließt das Wasser durch eine Anzahl in drei Reihen untereinander liegender
                              									Mulden. Durch die Gestalt der Mulden wird erreicht, daß das Wasser eine große
                              									Oberfläche beim Durchfluß erhält, und daher eine gründliche Erwärmung durch den
                              									Dampf eintritt, von dem der Apparat umspült wird. Bei diesem Kochen unter Druck
                              									verbunden mit fortwährender Durchwirblung scheiden sich die Kesselsteinbildner
                              									aus. Hierauf wird das Speisewasser durch ein Trichterrohr aufgefangen und gelangt
                              									durch ein Abflußrohr bereits mit der Temperatur des Dampfes an die kälteste Stelle
                              									des Kessels. Es wird dadurch ein lebhafter Wasserumlauf hervorgerufen. In gewissen
                              									Zeitabständen ist die Reinigung des Apparates von Kesselstein nötig, welcher eine
                              									weiche oder poröse Masse bildet und nicht festbrennt, da sich die Vorrichtung
                              									ständig im Dampfbad befindet. Seine Beseitigung bietet daher keine Schwierigkeit und
                              									kann ohne Entfernung des Apparates aus dem Kessel vorgenommen werden. [Dr. M. Igel,
                              									Zeitschrift für Dampfkessel und Maschinenbetrieb Nr. 27, 1914.]
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                              Textabbildung Bd. 329, S. 608
                              
                           Rauchlose Kesselfeuerung. Die meisten rauchverzehrenden
                              									Feuerungen erfüllen die in sie gesetzten Erwartungen nicht. Demgegenüber wird durch
                              									die in der Abbildung gezeigte Anlage, System Gartner, der
                              									Dampfwaschanstalt Fritz Vogel in Düsseldorf eine
                              									bemerkenswerte rauchfreie Verbrennung erzielt. Dabei finden weder besondere
                              									Beschickungsapparate noch Regulierungsmechanismen Verwendung. Die Kohle fällt aus
                              									seitlichen Bunkern in einen muldenförmigen Rost, an dessen Rand eine Vorvergasung
                              									stattfindet, während beim Herabgleiten zur Mitte völlige Entgasung eintritt. Durch
                              									Anordnung eines hohen Gewölbes wird ein großer Feuerraum erzielt, wo sich die Flamme
                              									frei entfalten kann. Günstig wirkt auch die strahlende Wärme des Verbrennungsraumes.
                              									Die Luft wird in einem Kanal über dem Gewölbe vorgewärmt und sodann durch senkrechte
                              									Kanäle unter den Rost geleitet. Wie die Abbildung erkennen läßt, besitzt je ein
                              									seitlicher Streifen des Rostes getrennte Luftzuführung. Diese Seitenroste können
                              									auch mit Druckluft betrieben werden, wodurch sich die Anpassungsfähigkeit an die
                              									Betriebsverhältnisse erhöht. Durch Schieberregulierung kann die wirksame Rostfläche
                              									von 1,8 m2 um zweimal 0,5 m2 verringert werden. Eine Zweitluftzuführung für
                              									die Seitengewölbe erleichtert die Verbrennung sehr gasreicher Kohle. Die
                              									Dampfwaschanstalt war mit einem Zweiflammrohrkessel von 93,5 m2 und einem Kessel von 60 m2 Heizfläche versehen. Beide besaßen
                              									Planrostfeuerung mit Handbeschickung und waren an einen 28 m hohen Schornstein
                              									gemeinsam angeschlossen. Die Verdampfungsversuche ergaben eine Kohlenersparnis von
                              									29 v. H. Dieser Vorzug bleibt bestehen, auch wenn das Gewölbe unter Abbrand leiden
                              									sollte. Höchstens würde innerhalb von zwei Jahren eine Erneuerung erforderlich sein, deren Kosten
                              									gegenüber der besseren Ausnutzung des Brennmaterials nicht ins Gewicht fiele.
                              									[Dipl.-Ing. v. Pasinski in Rauch und Staub Nr. 9,
                              									1914.]
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                           Ackergerät. Die Firma Lanz,
                              									Mannheim, hat etwa vor drei Jahren zur Ackerbearbeitung ihren „Landbaumotor“
                              									Bauart Köszegi geschaffen, bei dem die bekannte
                              									Pflugschar durch eine mit Grab- und Hackvorrichtungen versehene drehende Welle
                              									ersetzt ist. Das Gewicht der Maschine beträgt 5000 kg, der größte Achsdruck 2700 kg.
                              									Sie ist sehr leicht vorwärts- und rückwärts beweglich und lenkbar und besitzt drei
                              									Fahrgeschwindigkeiten (3 bis 7 km/Std.) Der Motor leistet 80 PS bei einer
                              									Arbeitsbreite von 2 m. Er ist gut geschützt eingebaut. Es ist keine Ketten-, sondern
                              									Wellenübertragung vorhanden. Der Rahmen besteht aus gepreßten Trägern. Zur Bedienung
                              									genügt ein einziger Mann, der mittels dreier Hebel die ganze Maschine
                              									beherrscht.
                           An Stelle der Pflugschar, die den Boden nur umstürzt, tritt die
                              										„Bodenfräsmaschine“. Mittels einer sogen. Hauenwelle, die in drehender
                              									Bewegung über den Acker gezogen wird, wird der Boden aufgerissen. Mit einem
                              									Hebeldruck wird die Welle in Drehung versetzt, mit einem zweiten Hebeldruck setzen
                              									die Hauen in den Boden ein und durchfurchen nun in der gewünschten Tiefe auch den
                              									schwersten Boden. Man erhält dadurch Ackererde von gleicher krümeliger
                              									Beschaffenheit, bei der eine gleichmäßige Wasseranreicherung möglich ist. Für das
                              									Wachstum der Pflanzen ergeben sich hiermit günstige physiologisch-biologische
                              									Verhältnisse, so daß dadurch der Ernteertrag gesteigert werden kann.
                           Jedes Scharpflugsystem, der Gespannpflug, der Dampf- und der Motorpflug bedarf, um
                              									ein Saatbeet herzustellen, noch der Egge, der Walze usw. Der Landbaumotor dagegen
                              									hat keine weiteren Hilfsmittel notwendig. Nachdem auf dem Acker der frische Dünger
                              									aufgefahren ist, macht der Landbaumotor die Saatfurche fertig und bringt den Dünger
                              									in fein verteiltem Zustande in das Saatbeet. Dieses erhält dabei die richtige
                              									Krümelstruktur, die wesentlich zum Gedeihen der Pflanzen beiträgt. Der Dünger wird
                              									möglichst gleichmäßig in dem Boden verteilt, während der mit der Pflugschar
                              									untergebrachte Dünger nur in Streifen in den Ackerboden eingelagert wird.
                           Die Bearbeitung von 1 ha Ackerfläche kostet bei Benzinbetrieb etwa 10 M. Der
                              									Landbaumotor kann ebensogut als Traktor als auch zum Antrieb von Dreschmaschinen
                              									verwendet werden.
                           Dem Zuge der Zeit fofgend, wird sich die Verbrennungskraftmaschine auch das große
                              									Gebiet der Landwirtschaft erobern und sich dort auch behaupten. Der Jahrtausende
                              									alte Scharpflug kann auf diese Weise durch Besseres ersetzt werden.
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                           Die schottische Schieferteerindustrie, Die schottischen
                              									Oelschiefer gehören der Karbonformation an, sie sind von schwarzgrauer Farbe,
                              									blätteriger Struktur und hornigem Bruch. Da sie sehr wenig freien Kohlenstoff
                              									enthalten, so ist ihre Verkokungsfähigkeit sehr gering, und der beim Verschwelen des
                              									Oelschiefers verbleibende Rückstand ist völlig wertlos. Die Oelschiefer finden sich
                              									in Schottland in zwei schmalen, ungefähr zehn Meilen voneinander entfernten Gürteln
                              									in der Umgebung von Edinburgh. Die am weitesten voneinander entfernten Punkte des
                              									Gebietes liegen nur etwa 40 km auseinander. Je nach der Lagerstelle ist die Ausbeute
                              									an Oel bei der Destillation der Schiefer sehr verschieden; das reichste Flöz gibt
                              									etwa 150 bis 180 1 Teer auf die Tonne, andere Flöze geben 130 bis 90 1 Teer. Die
                              									Dicke der abbauwürdigen Flöze schwankt zwischen 1 und 5 m.
                           Neben der Oelgewinnung bildet vor allem auch der Stickstoffgehalt der Schiefer die
                              									wirtschaftliche Grundlage der industriellen Verwertung. Aus dem Stickstoff, der in
                              									organisch gebundener Form in dem Schiefer enthalten ist, wird mit Hilfe des beim
                              									Schwelen eingeleiteten Wasserdampfes Ammoniak gebildet. Die Grenztemperaturen für
                              									die Ammoniakbildung liegen zwischen 400 und 750°. Von der Einhaltung dieser
                              									Temperaturen und der Ueberwachung der Dampfzufuhr hängt vor allem die Ausbeute an
                              									Ammoniak ab. Aus 1 t Schiefer erhält man 12 bis 35 kg Ammoniumsulfat; ölarme
                              									Schiefer geben in der Regel mehr Ammoniak als ölreiche. Erfahrungsgemäß ist es nicht
                              									mehr wirtschaftlich, einen Schiefer zu verschwelen, der weniger als 70 1 Teer auf
                              									die Tonne liefert, auch wenn die Ausbeute an Ammoniak innerhalb der möglichen
                              									Grenzen hoch ist. Der aus Tiefen bis zu 400 m geförderte Schiefer wird mittels
                              									Sieben vom Grus befreit, dann gebrochen und schließlich nochmals gesiebt. Die Kosten
                              									für die Gewinnung, die Aufbereitung und für den Transport des Schiefers zu den Oefen
                              									betragen etwa 5 M für die Tonne. Die Verschwelung des Schiefers erfolgt in stehenden
                              									Retorten von etwa 8 m Höhe, die ununterbrochen arbeiten. Die Retorten bestehen aus
                              									drei bis vier Abteilungen; der oberste Teil der Retorte besteht aus Gußeisen und
                              									wird nur auf 480 bis 500 ° erhitzt. In der zweiten, aus Schamotte bestehenden
                              									Abteilung herrscht eine wesentlich höhere Temperatur; hier wird das Oel
                              									abdestilliert. In der nächsttieferen Abteilung wird dann der beim Schwelen
                              									verbliebene fixe Kohlenstoff unter Zufuhr von Luft und Dampf verbrannt. Die hierbei
                              									frei werdende Wärme dient jeweils zur Heizung des von oben nachrutschenden frischen
                              									Schiefers. Der Dampf bewirkt eine teilweise Ueberführung des organischen Stickstoffs
                              									in Ammoniak; weiter hat er die Aufgabe, das Ammoniak sowie das Paraffin vor
                              									Zersetzung zu bewahren. An die Retortenöfen schließen sich hohe Luftkühler an, in
                              									denen die schweren Oeldämpfe sowie der größte Teil des ammoniakhaltigen
                              									Wasserdampfes kondensiert werden. Aus den Kühlern gelangen die Gase in Wäscher, in
                              									denen die leichtflüchtigen Oele durch Gasöl und der Rest des Ammoniaks durch Wasser
                              									ausgewaschen werden.
                           Das in dem Kühler niedergeschlagene dunkelgrüne Rohöl (Rohteer) erstarrt alsbald
                              									infolge seines Paraffingehaltes. Durch Destillation wird dieses Oel weiter zerlegt,
                              									wobei etwa 4 v. H. Benzin, 25 bis 30 v. H. Brennöl, 9 bis 18 v. H. Gasöl, 10 bis 20
                              									v. H. Schmieröl sowie 12 bis 15 v. fi. Paraffinschuppen erhalten werden. Der große
                              									Bedarf an Benzin für Automobile ist die Ursache, daß man in letzter Zeit bestrebt
                              									ist, die Ausbeute an Benzin auf Kosten der anderen weniger wertvollen
                              									Destillationsprodukte zu erhöhen. Eine Zerlegung der hochsiedenden
                              									Kohlenwasserstoffe in solche von niedrigerem Siedepunkt erreicht man, indem man sie
                              									bei Gegenwart von Kontaktstoffen längere Zeit einer hohen Temperatur aussetzt;
                              									diesen Vorgang nennt man „Kracken“. Die schweren Oele werden mit Hilfe von
                              									Kühlmaschinen abgekühlt, wobei sich das Paraffin abscheidet; sie dienen als Treiböle
                              									für Motoren und werden auch direkt verfeuert. 1 kg des Schieferteeröles hat einen
                              									Heizwert von etwa 10000 WE.
                           Die derzeitige Schieferförderurig beträgt über 3 Mill. t: hieraus werden etwa 275000
                              									t Rohteer und über 60000 t Ammoniumsulfat gewonnen. Der Gesamtwert dieses Salzes
                              									sowie der aus dem Rohteer gewonnenen Produkte beläuft sich auf etwa 40 Mill. M, der
                              									Wert des als Ausgangsmaterial dienenden Oelschiefers beträgt etwa 17,5 Mill. M. Die
                              									Menge des verarbeiteten Schiefers betrug im Jahre 1873 nur 532000 t, sie ist also
                              									bis zur Gegenwart fast um das Sechsfache gestiegen, der Preis des Schiefers ist
                              									dagegen seit jener Zeit auf die Hälfte gesunken; in ähnlichem Maße fielen im Laufe
                              									der Jahre auch die für die einzelnen Destillationsprodukte erzielten Preise.
                              									[Braunkohle 1914, S. 21 bis 25.]
                           Dr. Sander.
                           –––––
                           Meßgerät für tiefe Bohrlöcher.Anschütz, der Erfinder des Kreiselkompasses, hat diesen
                              									für ein neues Gerät zum Ausmessen der Neigung von Bohrlöchern in beliebiger Tiefe
                              									nutzbar gemacht. Ein Kompaß ist mit einem starren Lot verbunden, beide mit
                              									Gebervorrichtungen ausgestattet, die mit Empfanggeräten über Tage zusammenarbeiten,
                              									so daß die Stellung des Lotes immer sicher abgelesen werden kann. Dadurch, daß die
                              									Messungen auf die in der Natur unveränderlichen Richtungen, die astronomische
                              									Nordrichtung und die Richtung der Schwerkraft, bezogen werden, sind fehlerhafte
                              									Messungen ausgeschlossen. Probemessungen im Rohr eines Schachtes der Gewerkschaft
                              									Deutscher Kaiser haben gute Ergebnisse geliefert.
                           Pr.
                           –––––
                           Neue Spezialprofile für Fachwerksbauten walzt jetzt das
                              									Facon-Eisenwalzwerk von Mannstädt & Co. A.-G. in Troisdorf bei Köln. Sie haben
                              									Flanschendicken von 3 bis 5 mm, wodurch sich bei I-Trägern 120, 140 und 160 Gewichtsersparnisse von 34 v. H., 44 v. H. und 52
                              									v. H. ergeben, während bei ⊏-Eisen 140 die Ersparnis 54
                              									v. H. ausmacht. Es steht zu erwarten, daß sich diese bei Ausführung von eisernen
                              									Riegelwänden sehr vorteilhaften Profile schnell einbürgern werden. [Prakt.
                              									Maschinenkonstrukteur Nr. 6 1914.]
                           R. Blumenfeld.
                           –––––
                           Die Dauer der Haftung für fehlerhafte technische Entwürfe
                                 										und Veranschlagungen. Der Ingenieur oder die Firma, die Entwürfe oder
                              									Veranschlagungen von Maschinen, technischen Anlagen usw. liefert, ist an den § 276
                              									BGB. gebunden, der für sämtliche Schuldverhältnisse gilt, d.h. die Arbeit ist
                              									vertragswidrig, wenn sie vorsätzlich oder fahrlässig mangelhaft ist, und
                              									verpflichtet dann zum vollen Schadenersatz.
                           Es wäre aber gesetzgeberisch verfehlt, sollte diese Haftung zeitlich unbegrenzt sein,
                              									sollte nach Jahren und Jahrzehnten die Firma, Ingenieur oder Techniker, darauf
                              									gefaßt sein müssen, wegen angeblicher Mängel früherer Arbeiten noch auf
                              									Schadenersatz in Anspruch genommen zu werden, nachdem längst die Möglichkeit
                              									entfallen ist, den Sachverhalt und den Zusammenhang zwischen dem Schaden und der
                              									fehlerhaften Arbeit noch genau klar zu stellen.
                           Je nach dem Bedürfnis der Praxis sieht darum auch das Bürgerliche Gesetzbuch
                              									Verkürzungen der allgemeinen dreißigjährigen Verjährungsfrist vor. Für das
                              									Maschinenrecht und technische Recht gilt allgemein der § 648 BGB., wonach der
                              									Anspruch des Bestellers auf Beseitigung eines Mangels der hergestellten Anlage, der
                              									gelieferten Maschinen usw. sowie die Ansprüche auf Wandelung, Minderung oder
                              									Schadenersatz in sechs Monaten, bei Arbeiten an einem Grundstück in einem Jahre, bei
                              									Bauwerken in fünf Jahren verjähren.
                           Kann man den Schutz des § 638 hinsichtlich der verkürzten Verjährungsfrist auch bei
                              									Schadenersatzansprüchen aus mangelhafter Lieferung von Entwürfen, Veranschlagungen
                              									usw. für sich in. Anspruch nehmen, oder liegt eine Lücke im Gesetz vor, indem
                              									versäumt worden ist, die Interessen der Ingenieure, Techniker usw. gesetzlich zu
                              									schützen, und unterliegt die Arbeit des Ingenieurs und Technikers der normalen
                              									dreißigjährigen Verjährungsfrist?
                           Das Reichsgericht hat kürzlich sich auf den letzten Standpunkt gestellt (vgl.
                              									baurechtliche Entscheidungen Bd. 8, S. 94). Es handelt sich in diesem Fall
                              									allerdings um die Entwürfe eines Architekten, dessen Rechtsbeziehungen zu seinem
                              									Auftraggeber aber die gleichen sind, wie beim Techniker und Ingenieur, oder der von
                              									ihnen vertretenen Firma. Ein Architekt hatte die Anfertigung von Plänen und die
                              									Bauleitung übernommen; nach mehr als zwei Jahren entstand ein Schaden, den der
                              									Bauherr auf Verschulden des Architekten zurückführte. Gegen die Klage auf
                              									Schadenersatz machte der Architekt die Einrede der Verjährung nach § 638 BGB.
                              									geltend, drang auch bei den Vorinstanzen damit durch, wurde aber vom Reichsgericht
                              									mit dieser Einrede nicht gehört.
                           Das Reichsgericht meint, der Vertrag zwischen Bauherrn und Architekten sei überhaupt
                              									nicht als Werkvertrag anzusehen, sondern als Dienstvertrag. Der Dienstvertrag
                              									enthalte aber keine Vorschriften über die Verjährung, folglich könne der Architekt
                              									dreißig Jahre lang in Anspruch genommen werden.
                           Die Entscheidung, die so einfach und so überzeugend begründet scheint, ist jedoch
                              									nicht nur unbillig in ihrem Ergebnis, sondern auch juristisch angreifbar.
                           
                           Es lassen sich nicht alle Verträge schematisch unter die normalen Typen des
                              									Vertragsrechts bringen. Bei manchen Vertragsverhältnissen mag es höchst einfach
                              									sein, in ihnen nur den Dienstvertrag, nur den Werkvertrag zu erblicken; gerade bei
                              									den Verträgen mit Architekten, und ebenso mit Ingenieuren und Technikern spielt aber
                              									beides hinein. Der Techniker hat, vielfach wenigstens, nach Weisung des
                              									Auftraggebers zu handeln, und der Vertrag hat insofern zum Gegenstand sogenannte
                              									höhere Dienstleistungen. Inhalt dieser Dienstleistungen ist aber nicht, daß der
                              									Ingenieur oder der Techniker seine Dienste dem Auftraggeber zur freien Verfügung
                              									anzubieten hat, sondern, nachdem er nach einer Seite hin Dienstverpflichteter ist,
                              									ist doch der Gegenstand seiner Dienstleistungen bestimmt begrenzt. Die Ausführung
                              									von Entwürfen oder Veranschlagungen für Maschinen und technische Anlagen, die mehr
                              									sind als Ausführungen fremder Gedanken, kann daher in der Regel nicht als Inhalt
                              									eines Dienstvertrages angesehen werden.
                           Wir haben es daher mit sogenannten gemischten Verträgen zu tun, die insoweit, als die
                              									Umstände es rechtfertigen, nach Dienstvertragsrecht, im Uebrigen aber nach
                              									Werkvertragsrecht zu beurteilen sind, so daß auch die Verjährungsvorschrift des §
                              									638 auf sie zur Anwendung kommt.
                           Uebrigens würde man auch, wenn man den auf Ausführung von technischen Entwürfen oder
                              									Veranschlagungen abzielenden Vertrag als reinen Dienstvertrag ansähe, zu dem
                              									gleichen Resultat kommen können. Wenn das Gesetz beim Dienstvertrag eine kurze
                              									Verjährung nicht vorgesehen hat, so erklärt sich das daraus, daß es
                              									ungegenständliche Dienste im Auge hat. Nur insoweit auch will es schlechthin
                              									gelten.
                           Soweit aber der Dienstvertrag bestimmte gegenständliche Leistungen, ein bestimmtes
                              									Werk, zum Inhalt hat, insoweit passen die Dienstvertragsbestimmungen schon ihrer
                              									Natur nach nicht. Man muß annehmen, daß das Dienstvertragsrecht insoweit, als es
                              									sich nicht mehr um reine Dienste handelt, nicht Anwendung finden will. Es fällt
                              									demnach der Vertrag außerhalb besonderer gesetzlicher Reglungen, und diese
                              									Gesetzeslücke ist durch sinngemäße Anwendung derjenigen Gesetzesbestimmungen
                              									auszufüllen, die ihrer Natur nach am meisten zugeschnitten sind auf die
                              									Rechtsverhältnisse der vorliegenden Art, das sind die Werkvertragsbestimmungen.
                           Wollte man einen anderen Standpunkt vertreten, so käme man zu ganz unverständlichen
                              									Unstimmigkeiten. Der Ingenieur oder Techniker, der einen bestimmten Entwurf
                              									auszuführen hat, würde sich auf die kurze Verjährungsfrist berufen können,
                              									derjenige, dem gegenüber der Besteller des Entwurfes sich die eigene Initiative
                              									vorbehält, würde der dreißigjährigen Schadenshaftung unterstehen.
                           Ferner würde der Maschinenlieferant, der technische Unternehmer usw., der fahrlässig
                              									von einem Entwurf, nach dem er die Maschinen zu bauen, die technische Anlage
                              									auszuführen hat, abweicht, oder der Fehler in einem Entwurf fahrlässigerweise
                              									nicht entdeckt, nach einem halben, spätestens nach fünf Jahren nicht mehr haften.
                              									Sollten der Techniker, der Ingenieur oder dessen Firma, der den Fehler gemacht hat,
                              									dreißig Jahre haften müssen?
                           Die hier vertretene Ansicht erscheint nach diesen Ausführungen allein billig und
                              									gerechtfertigt.
                           Wie lange aber haftet der Verfertiger eines technischen Entwurfs oder einer
                              									Veranschlagung? Sechs Monate, ein Jahr oder fünf Jahre? Bei Entwürfen für bewegliche
                              									Sachen jedenfalls nur ein Jahr. Zweifellos ist die Frage bei Entwürfen für Arbeiten
                              									an Grundstücken, Gebäuden usw., oder gar für solche Anlagen, die als selbständige
                              									Bauwerke anzusehen sind.
                           Wenn das Gesetz im § 638 Arbeiten an einem Grundstück und Bauwerk einer längeren
                              									Verjährung unterwirft, als sonstige Werkleistungen, so geht das Gesetz davon aus,
                              									daß bei Bauten sich die Mängel meist im Laufe von sechs Monaten noch nicht
                              									feststellen lassen. Es mußte darum dem Besteller zur Verfolgung seiner Ansprüche
                              									eine längere Frist gewährt werdeu.
                           Man könnte mit einem gewissen Recht sagen, daß der Entwurf und die auszuführende
                              									Anlage, das Bauwerk usw. doch in einem inneren Zusammenhang stünden und darum der
                              									gleichen Verjährung unterliegen müßten; darin liegt aber doch eine Verkennung des
                              									wesentlichen Gesichtspunktes.
                           Es ist doch nur ein äußerer Zusammenhang zwischen dem Entwurf und der ausgeführten
                              									Arbeit. Man könnte nur einzig behaupten, daß der Entwurf Bezug hat auf eine
                              									ausgeführte Arbeit. Das allein ist aber für die juristische Behandlung nicht
                              									entscheidend; wer etwa in bezug auf einen Bau einem andern einen fahrlässigen,
                              									falschen Rat erteilt, haftet auch nur sechs Monate lang. Warum sollte es bei der
                              									Arbeit des Ingenieurs usw. anders sein?
                           Es liegen auch bei dem Auftrag zur Anfertigung eines Entwurfes die Voraussetzungen
                              									anders als bei der Ausführung einer Anlage usw. Es bedarf nicht längerer Zeit, daß
                              									sich die Fehler eines Entwurfes, wie es bei der ausgeführten Arbeit der Fall ist,
                              									herausstellen. Der Auftraggeber ist jederzeit in der Lage, die Fehler des Entwurfes
                              									feststellen zu lassen. Es bedarf dem Ingenieur gegenüber darum keiner Verlängerung
                              									der Verjährungsfrist.
                           Dr. jur. Eckstein.
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                           Vor dem Feinde gefallen ist der Privatdozent für das
                              									Materialprüfungswesen an der Technischen Hochschule Darmstadt, Dr.-Ing. Ernst Preuß, Leutn. d. R., im 37. Lebensjahre. Er hatte
                              									in Berlin die Diplomprüfung mit Auszeichnung bestanden, arbeitete später zwei Jahre
                              									im Kgl. Materialprüfungsamt Berlin-Lichterfelde und wurde im Herbst 1907 nach
                              									Darmstadt berufen. Er war seit langem Mitarbeiter an unserem Journal.
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                           Das eiserne Kreuz erhalten hat unser Mitarbeiter
                              									Oberingenieur Fritz Amelung von den
                              									Siemens-Schuckertwerken, Lentn. d. R.