| Titel: | Polytechnische Rundschau. | 
| Autor: | Eckstein | 
| Fundstelle: | Band 329, Jahrgang 1914, S. 701 | 
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                        Polytechnische Rundschau.
                        Polytechnische Rundschau
                        
                     
                        
                           Der Einfluß der Pfeilstellung und Verwindung auf Trag- und
                                 										Gleitfähigkeit der Flugzeuge. Die vielfache Anwendung, die das pfeilförmige
                              									Einstellen der Tragflächen und das Verwinden der Tragflügelenden bei modernen
                              									Flugzeugkonstruktionen findet, ließ es wünschenswert erscheinen, qualitative
                              									Aufschlüsse über die Größe des Einflusses dieser Aenderungen zu erhalten. In
                              									dankenswerter Weise hat Dipl.-Ing. Betz sich dieser
                              									Arbeit an der Göttinger Modellversuchsanstalt unterzogen und dabei recht
                              									interessante Ergebnisse bei seinen Versuchen erzielt. (A. Betz. Untersuchungen von Tragflächen mit verwundenen und nach rückwärts
                              									gerichteten Enden. Zeitschr. f. Flugtechnik und Motorluftschiffahrt, Jahrg. V, 1914,
                              									Heft 16 und 17.)
                           Um eine serienweise Prüfung vornehmen zu können, wurden einem gemeinsamen, geraden
                              									Mittelstück Flügelenden von verschieden starker Verwindung angesetzt und weiter
                              									dieselben Flügelenden mit je einem Mittelstück verbunden, das beiderseits um 15°
                              									bzw. 30° pfeilförmig zurückgezogen war. Die erste Versuchsserie sollte Aufschluß
                              									geben lediglich über die Verwindung, entsprach also etwa dem Charakter der als
                              										„Tauben“ bekannten Flugzeuge; die zweite Serie diente dem Studium der
                              									Pfeilapparate. Es wurden vier verschiedene Flügelenden untersucht, und zwar ein Paar
                              									ohne Verwindung mit konstantem Profil, ein Paar mit konstantem Profil aber zum Rand
                              									stetig um 6° abnehmendem Sehnenwinkel, zwei weitere Paare mit gleichem Verlauf des
                              									Sehnenwinkels aber Verflachung der Wölbung nach dem Rand zu bzw. Umkehrung der
                              									Wölbung in eine Gegenwölbung von gleicher Pfeilhöhe. Durch diese vier
                              									Flügelendenpaare und die drei Mittelstücke ließen sich zwölf verschiedene
                              									Tragflächenformen prüfen, ja es hätten auch negative Pfeilstellungen und
                              									entgegengesetzte Verwindung untersucht werden können, jedoch ist hier nur der Fall
                              									mit rechteckigem Grundriß und zum Rand um 6 ° zunehmendem Anstellwinkel bei konstant
                              									gewölbtem Profil sowie der zweite Fall: Pfeilstellung um 15° nach vorn,
                              									Anstellwinkel und Profil überall konstant, herausgegriffen worden.
                           Bei den in übersichtlichen Kurven aufgetragenen Ergebnissen kann hervorgehoben
                              									werden, daß alle Aenderungen überhaupt nur einen recht
                                 										geringen Einfluß hervorrufen. Einen guten Maßstab für die Güte einer
                              									Tragflächenform bildet der Vergleich des Quotienten Widerstand durch Auftrieb mit
                              									dem Quotienten Widerstand durch Auftrieb Optimum
                           
                              \frac{W}{A_{\mbox{optimum}}}=\zeta_{\mbox{A}}\,.\,\frac{2}{\pi}\,.\,\frac{F}{l^2},
                              
                           wobei F = Tragfläche und l = Spannweite. Bildet man das Verhältnis
                              										\frac{W}{A}\,:\,\frac{W}{A_{\mbox{optimum}}}=\varepsilon, so
                              									ist in dieser Zahl (die sich nach Möglichkeit l nähern soll) außer der Gleitzahl
                              									auch Seitenverhältnis und Belastung der Tragfläche berücksichtigt, und es zeigt sich
                              									nun, daß am günstigsten die gewöhnliche rechteckige Tragfläche mit konstantem Profil
                              									ist, der jedoch die Tragfläche mit geringer Verwindung und geringer Pfeilstellung
                              									sehr nahe kommt, während jede weitere Steigerung von Verwindung und Pfeilstellung
                              									schadet.
                           Für die Güte der natürlichen Längsstabilität ist die Wanderungsgeschwindigkeit des
                              									Druckpunktes von Wichtigkeit und hier zeigt sich nun, daß ohne Pfeilstellung die Verwindung nicht
                              									wesentlich nutzt, wohl aber bei starker Pfeilstellung.
                           Die Längsstabilität wird durch mäßige Verwindung und
                                 										gleichzeitig starke Pfeilstellung merklich verbessert, ohne daß die
                                 										wirtschaftlichen Eigenschaften der Tragfläche allzu sehr verschlechtert werden.
                                 										Ganz vermeiden läßt sich diese Verschlechterung aber nicht. Eine erhebliche
                              									Verbesserung der Gleitzahl oder der Güteziffer ε ist
                              									weder durch Verwindung noch durch Pfeilstellung zu erzielen, dagegen tritt bei
                              									starker Verwindung eine Verschlechterung ein.
                           Die Frage nach der Zweckmäßigkeit der „Taubenform“ ist hiermit nicht
                              									erschöpfend beantwortet, weil das wichtige Gebiet der Seitenstabilität noch nicht
                              									geklärt ist. Und auf diesem liegen wahrscheinlich die Hauptvorzüge der Form.
                           Paul Béjeuhr.
                           –––––
                           Rauchgasvorwärmer- (Ekonomiser)-Bau in Deutschland.
                              									Wiederum ist ein Beweis dafür erbracht worden, daß auch auf diesem Gebiete
                              									Deutschland mit seinen Erzeugnissen an der Spitze marschiert, und, daß kein Betrieb
                              									deutscher staatlicher, städtischer Behörden und der Großindustrie darauf angewiesen
                              									ist, englische Fabrikate, wie zum Beispiel die der Firma Green, Walkfield, Köln, zu bevorzugen, wie es leider bisher noch vielfach
                              									geschehen ist. Vor einigen Tagen hat nämlich die Firma Thyssen
                                 										& Oo., Mülheim-Ruhr, auf Grund mehrjähriger Erfahrungen mit den
                              									Rauchgasvorwärmern der Firma Schulz, Braunschweig, die
                              									nach Patenten des Ingenieurs M. R. Schulz, Braunschweig,
                              									ausgeführt werden, eine weitere Anlage von 2000 m2
                              									Heizfläche bestellt.
                           Diese Anlage dürfte, was Leistungsfähigkeit anbetrifft, die größte der Welt sein.
                              									Dieser Erfolg ist um so höher anzuschlagen, als die Firma M. R. Schulz, Braunschweig, erst vor ungefähr acht Jahren
                              									gegründet wurde.
                           Infolge der Vorzüge der Schulz-Rauchgasvorwärmer vor
                              									älteren Bauarten führen sich die Apparate überall ein. Nicht allein in Deutschland
                              									und auf dem Kontinent, sondern auch schon in überseeischen Ländern sind zahlreiche
                              									bedeutende Anlagen nach dem System Schulz ausgeführt
                              									worden. Das beste Zeugnis wird den Schulz-Apparaten
                              									bezüglich ihrer Betriebssicherheit jedenfalls dadurch ausgestellt, daß nachweislich
                              									an allen Rauchgasvorwärmern System Schulz, auch an
                              									solchen, die sehon mehr als sieben Jahre in Benutzung sind, noch niemals
                              									Betriebstörungen vorkamen.
                           Aus der Beschaffung der erwähnten umfangreichen Anlage in den heutigen Tagen kann
                              									auch gefolgert werden, mit welcher Zuversicht die Großindustrie Deutschlands in die
                              									Zukunft blickt, und es wäre wünschenswert, wenn auch andere industrielle
                              									Unternehmungen diesem Beispiel folgen und für Arbeit auf den verschiedenen
                              									technischen Gebieten sorgen würden, zur Gesundhaltung der wirtschaftlichen Lage
                              									unserer Industrie und zum Schütze der von ihr abhängigen Kreise.
                           M. R. Schulz.
                           Ueber interessante Schmelzversuche mit einem neuen
                                 										Panzerstahl für Geldschränke berichtet das „Bayerische Industrie- und
                                 										Gewerbeblatt“ 1914, S. 209. Diese neue Legierung wurde von der Firma Krupp
                              									ausgebildet und bietet einen weitgehenden Schutz gegen die Zerstörung von
                              									Kassenschränken mittels des autogenen Schneidbrenners, die in den letzten Jahren
                              									wiederholt versucht worden ist. Zu den von der Firma Krupp mit dem neuen Materia) durchgeführten Schmelzversuchen wurden
                              									Stahlplatten von 300 × 300 mm Oberfläche und 40 mm Stärke verwendet; die hierbei
                              									erzielten Ergebnisse sind in der folgenden Tabelle zusammengestellt:
                           
                              
                                 Nr.
                                 Ver-suchs-dauerMin.
                                 Gasverbrauch
                                 Größe des ein-gebrannten Loches
                                 Geschmol-zenesMaterialccm
                                 
                              
                                 Sauer-stoffl
                                 Aze-tylenl
                                 Durchm.mm
                                 Tiefemm
                                 
                              
                                 12345
                                   72128  75  99  90
                                 20202160162018001540
                                 18001500120012001800
                                 5040304040
                                 3516171818
                                 4020122020
                                 
                              
                                 Durch-schmitt
                                   93
                                 1828
                                 1500
                                 
                                 
                                     22,4
                                 
                              
                           Diese Zahlen zeigen, daß ein Durchschmelzen der 40 mm dicken Platten in keinem Falle
                              									erreicht wurde. Selbst bei dem ungünstigsten Versuch Nr. 1 gelang es nicht, in dem
                              									Zeitraum von fast 1 ¼ Stunden und unter Aufwand von 2020 l Sauerstoff und 1800 l
                              									Azetylen ein Loch von mehr als 35 mm Tiefe bei einem Durchmesser von 50 mm
                              									einzubrennen. Zur Herstellung eines Loches von 80 mm ø wären nach diesem Versuche
                              									etwa sechs Stunden Zeit sowie etwa 10000 l Sauerstoff und 9000 l Azetylen
                              									erforderlich. Es wären hierzu vier Gasflaschen von je 70 kg Gewicht erforderlich,
                              									eine Last also, wie sie wohl niemals von Einbrechern mitgeführt werden kann,
                              									abgesehen davon, daß auch der Zeitaufwand sehr groß ist. Noch viel günstiger stellt
                              									sich das Ergebnis, wenn man die bei den obigen Versuchen ermittelten
                              									Durchschnittswerte zugrunde legt. Ebensowenig wie ein Angriff der Platten mit der
                              									Schneidflamme möglich ist, lassen sie sich, da sie naturhart sind, auch nicht
                              									anbohren. Die Löcher, die für Schrauben und Nieten erforderlich sind, werden darum
                              									schon von vornherein eingegossen. Das Material verliert auch durch Ausglühen seine
                              									Härte nicht und kann infolge seiner Zähigkeit bis zu einem gewissen Grade gebogen
                              									werden.
                           Dr. A. Sander.
                           –––––
                           Beiträge zum bergmännischen Rettungswesen. (Nach Dr.-Ing.
                              										Hagemann in „Zeitschr. f. d. Berg-, Hütten- u.
                                 										Salinenwesen in Preuß. Staate“ 1914, 3.) Der auf dem Gebiete der
                              									Unfallverhütung und des Rettungswesens bekannte Verfasser erörtert eine Reihe von
                              									Fragen aus dem bergmäunischen Rettungswesen, so die Erfolge und Mißerfolge mit
                              									Gastauchgeräten, Gefahren beim Umgang mit verdichtetem Sauerstoff, Fluchtkammern und
                              									Selbstrettung. Vor kurzem ist bekanntlich vom Drägerwerk ein nach den Angaben Prof.
                              										Tübbens von der Bergakademie Berlin erbauter Selbstretter auf den Markt gebracht worden,Vgl. D. p. J. S. 625 d. Bd. dessen
                              									praktischer Wert nach Ansicht des Verfassers zweifelhaft ist.
                           Wenn der Bergmann durch den Selbstretter wirklich Nutzen haben soll, muß er das Gerät
                              									bei seiner Arbeit ständig mit sich tragen oder doch in der unmittelbaren Nähe seines
                              									Arbeitsortes aufbewahren; dadurch ist der Apparat stets äußeren und inneren
                              									Beschädigungen durch Staub, Feuchtigkeit und dergleichen ausgesetzt. Dazu kommt, daß
                              									es selbst für Geübte nicht einfach ist, im Selbstretter zu atmen; die
                              									Benutzungsdauer von 30 Min. zu erreichen, wird nur wenigen Bergleuten im Ernstfalle
                              									gelingen. Endlich lassen sich die Kosten für Einführung und Instandhaltung nicht
                              									annähernd bestimmen. Nach Ansicht des Referenten darf der zuletzt angeführte Punkt
                              									in Fällen, wo es sich um Menschenleben handelt, erst in allerletzter Linie in
                              									Betracht kommen. Auch bezüglich der übrigen Einwendungen vermag sich der Referent
                              									dem ablehnenden Urteil des Verfassers - wenigstens vorläufig - nicht anzuschließen,
                              									da in bestimmten Fällen der „Selbstretter“ sehr wohl mit Vorteil anwendbar
                              									erscheinen muß. Auf jeden Fall dürfte es sich empfehlen, zunächst einmal die
                              									Erfahrungen abzuwarten, die mit dem Apparat im praktischen Grubenbetriebe gesammelt
                              									werden. Aehnliches ist über die Errichtung von Fluchtkammern zu sagen. Sie scheint auf den ersten Blick sehr einfach zu
                              									sein, ist es aber in Wirklichkeit durchaus nicht. Die beträchtlichen Kosten stehen
                              									vielfach nicht im richtigen Verhältnis zu ihrem zweifelhaften Werte. Der Bergbau hat
                              									denn auch den vielfachen Anregungen zur Errrichtung von Flucht- und
                              									Sicherheitskammern bisher nur in sehr geringem Maße Folge gegeben. Bei der
                              									Beurteilung der mit Gastauchgeräten erzielten Erfolge muß
                              									man unterscheiden zwischen Erfolgen, die in der Erhaltung von Eigentum, und solchen,
                              									die in der Rettung von Menschenleben bestehen. Bei der Bekämpfung von Grubenbränden
                              									haben die Gastauchgeräte zweifellos große Erleichterungen und eine beträchtliche
                              									Gefahrenverminderung im Gefolge. Hinsichtlich der Schlußfolgerungen bezüglich der
                              									bewirkten Lebensrettungen geht aus dem zuverlässigen statistischen Material hervor,
                              									daß in einer recht stattlichen Zahl von Fällen mindestens 119 Menschenleben mit
                              									diesen Apparaten tatsächlich gerettet worden sind, und zwar unter zum Teil sehr
                              									schwierigen Verhältnissen. Sehr vorsichtig muß man sein in der Folgerung, welche Geräte die besten sind, da in den verschiedenen
                              									Bergbaubezirken die Gefahrenmomente sowie die bergpolizeilichen Bestimmungen ganz
                              									verschieden sind. Die Frage der Helm- oder Mundatmung ist noch immer nicht entschieden. Verfasser
                              									ist Anhänger der letztgenannten, da die Helmatmung, die an die Ausbildung des
                              									Gastauchers, was die Atmung und die Vertrautheit mit dem Gerät betrifft, nicht so
                              									hohe Anforderungen zu stellen scheint, sehr leicht dazu verführt, im Ernstfalle
                              									nicht genügend oder ganz unausgebildete Leute in Tätigkeit treten zu lassen.
                              									Bedeutungsvoll ist weiterhin die Frage, wie man das Grubenwehrwesen ausbilden soll.
                              									Eine Rettungshauptstelle wird in solchen Bergbaubezirken, die vorwiegend aus
                              									einer Anzahl kleinerer Unternehmungen bestehen, angezeigt sein; sie ergibt gerade
                              									hier die Gewähr, daß die Pflege der Gastauch- und Wiederbelebungsgeräte sachgemäß
                              									erfolgt. Der Ausbau mit Nebenstellen empfiehlt sich, wenn man bei den Grubenwehren
                              									lediglich auf die Schlagfertigkeit und vor allem auf die Vertrautheit mit den
                              									örtlichen Verhältnissen Rücksicht nehmen kann. Als Schlußfolgerung aus dem Verhalten
                              									der Azetylenlampen in Stickwettern ergibt sich, daß man
                              									sie nur dann verwenden sollte, wenn die im Bereiche dieser schädlichen Gase sich
                              									aufhaltenden Menschen mit Gastauchgeräten ausgerüstet sind, oder wenn ein
                              									zuverlässiger Gaserzeuger mitgeführt wird. Solange in der Grube Gastaucharbeiten,
                              									selbst kleinsten Umfanges, vorgenommen werden, muß über Tage ein erfahrener
                              									Grubenbeamter anwesend sein, und ferner die Ueberwachung der eigentlichen Arbeiten
                              									an Ort und Stelle, wenn möglich, ständig einem oberen Grubenbeamten obliegen. Das
                              									Fehlen der nötigen Leitung hat sich wiederholt gerächt. Wesentlich ist, daß sofort
                              									eine Einteilung der Mannschaft für mehrfache Ablösung getroffen wird. Zur
                              									Beförderung Betäubter verdienen diejenigen Hilfsmittel den Vorzug, die es dem
                              									Gastaucher ermöglichen, beim Befördern eines Verunglückten diesen nicht unmittelbar
                              									vor beziehungsweise an seinem Körper haben zu müssen. Werden Räume mit unatembaren
                              									Gasen betreten, so muß möglichst nahe, in frischen Wettern, eine Hilfsstelle in
                              									kürzester Zeit gebildet werden. Einen unentbehrlichen Ausrüstungsteil jeder
                              									Grubenwehr bilden die Wiederbelebungsgeräte; die durch
                              									sie erzielten Erfolge haben sich in den letzten Jahren so gemehrt, daß demgegenüber
                              									die in einigen Literaturquellen berichteten Mißerfolge nicht in Betracht kommen. Es
                              									handelt sich hier fast immer um solche Fälle, in denen die Belebungsversuche nicht
                              									früh genug eingesetzt haben oder nicht lange genug durchgeführt worden sind. Für
                              									Bergwerke besonders wertvoll sind der Dr. Bratsche
                              									Wiederbeleber und der Pulmotor , weil man hier, z.B. nach
                              									Explosionen, bei Betäubten sehr oft mit schweren Verletzungen zu rechnen hat, die
                              									die Durchführung der bekannten künstlichen Atmungsbewegungen unmöglich machen
                              									können.
                           Schorrig.
                           –––––
                           Ein eigenartiger Schiffshebeversuch. Anläßlich der letzten
                              									Jahresversammlung der japanischen Schiffbautechnischen Gesellschaft in Tokio wurde
                              									von Ingenieur Haramiishi von der Mitsu Bishi-Werft über
                              									einen interessanten Bergeversuch berichtet, der von seiner Firma mit Erfolg
                              									durchgeführt wurde. Der Dampfer Umegaku Maru der japanischen Freiwilligen Flotte war
                              									im September 1912 in der Straße von Moji leckgesprungen und gesunken. Das Schiff war
                              									umgefallen und ruhte mit seiner Backbordseite auf festem Sande in einer mittleren
                              									Wassertiefe von etwa 15 m. Nur bei Ebbe ragte das Vorschiff mit der Steuerbordseite
                              									ein wenig aus dem Wasser hervor. Das Rettungswerk, das dadurch erschwert wurde, daß
                              									in der Straße von Moji dauernd eine ziemlich starke Strömung herrscht, wurde im
                              									November 1912 von den Mitsu Bishi-Werken begonnen. Zunächst bemühte man sich, das
                              									Schiff auf ebenen Kiel zu bringen. Zu diesem Zwecke wurden die zwischen dem
                              									Schutzdeck und dem Bootsdeck gelegenen Räume in sieben Abteilungen vollkommen
                              									abgedichtet und darauf leergepumpt. Sodann wurden auf der freiliegenden Bordwand in
                              									größerem Abstande voneinander drei kräftige Dreibeinböcke von etwa 12 m Höhe
                              									errichtet, die durch Stahltrossen gegen die beiden Masten und den hinteren der
                              									beiden Schornsteine sorgfältig versteift wurden (siehe Abbildung). An den Kopf der
                              									Dreibeine wurde je eine kräftige Talje angeschlagen, die eine Zugbelastung bis zu 50
                              									t aufnehmen konnte. Nachdem in einer Entfernung von etwa 400 m vom Schiff
                              									gruppenweise mehrere Anker ausgelegt waren, wurden diese durch Stahltrossen von 150
                              									mm Stärke mit den Blöcken der drei Taljen verbunden. Die mittlere Ankergruppe
                              									bestand aus je zwei Ankern von 3 bzw. 2½ t Gewicht, die beiden Seitengruppen jede
                              									aus zwei 3 t-Ankern und einem 2½ t-Anker. In den seitlichen Zwischenräumen zwischen
                              									den drei an das Schiff angreifenden Hebetrossen waren zwei mit kräftigen
                              									Verholwinden ausgerüstete Hilfsfahrzeuge verankert, zu denen die Läufer der an den
                              									Dreibeinböcken befestigten Taljen geführt waren. Zur Unterstützung der aufrichtenden
                              									Wirkung der Hebetrossen wurden unter der auf dem Sande aufliegenden Backbordseite
                              									des Schiffes in Höhe des Scherganges zwei hydraulische 200 t-Pressen angeordnet.
                              									Außerdem wurde an der Steuerbordseite in der Kimm eine größere Zahl von Sandsäcken
                              									angebracht.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 329, S. 703
                              Anordnung des Hebegeschirres zum Aufrichten des Schiffes
                              
                           Bis zum März 1913 waren diese vorbereitenden Arbeiten soweit gediehen, daß mit der
                              									Aufrichtung des Schiffes begonnen werden konnte. Am 19. März gelang es, durch
                              									vereinte Wirkung der benutzten Hebemittel das Schiff auf ebenen Kiel zu bringen. Die
                              									aufgebauten Dreibeinböcke und die sonstigen zum Aufrichten benutzten Vorrichtungen
                              									wurden nun entfernt und die eigentliche Hebearbeit begonnen. Zu diesem Zwecke wurde
                              									der Schiffskörper zu beiden Seiten in einer Länge von etwa 75 m mit einem
                              									wasserdicht anschließenden, kastenförmigen Anbau versehen, der ihm den nötigen
                              									Auftrieb geben sollte. Durch Entleerung dieses sogenannten Kofferdammes mit Hilfe
                              									einer größeren Zahl von Pumpen gelang es bis Mitte Mai das Schiff schwimmfähig zu
                              									machen. Es besaß zwar zunächst nach dem Aufschwimmen noch ziemlich viel Schlagseite,
                              									die sich jedoch nach Abbau des Kofferdammes und, nachdem mit dem Auspumpen des
                              									Schiffskörpers begonnen war, allmählich verringerte. Bis zum 18. Mai war das Wasser
                              									so weit herausgeschafft, daß das Schiff nur wenig mehr als 7 m Tiefgang besaß und in
                              									den Hafen von Moji geschleppt werden konnte.
                           Es wurde dort notdürftig ausgebessert und dann nach Kobe überführt, wo die
                              									notwendigen Instandsetzungsarbeiten vorgenommen wurden.
                           Kraft.
                           –––––
                           Die heutige Entwicklung der Schiffsdieselmaschine. (C. Carels, Zeitschrift „Schiffbau“ 1914, S. 851 bis
                              									857.) In den letzten zwei Jahren hat die Dieselmaschine wenig Fortschritte gemacht.
                              									Der Hauptgrund liegt in den hohen Brennstoffpreisen. Die anfänglich erzielten
                              									Erfolge, begünstigt durch den Verfall der Dieselpatente, den damals niedrigen
                              									Brennstoffpreis und die gute Geschäftslage ermöglichten eine fieberhafte Tätigkeit
                              									in der Herstellung der Dieselmaschinen. Nachdem die Frage ihrer Umsteuerbarkeit
                              									gelöst war, wurde die Dieselmaschine als Schnelläufer hauptsächlich als
                              									Unterseebootmaschine verwendet. Viele Firmen begannen nun den Bau von Zweitakt- oder
                              									Viertakt-Dieselmaschinen, oft ohne sich genügend Zeit zu eingehenden Versuchen zu
                              									nehmen.
                           Der Vortragende betont, daß die Zweitaktmaschine der Viertaktmaschine als
                              									Schiffsmaschine vorzuziehen ist. Eine Zweitaktmaschine arbeitet viel sicherer, weil
                              									keine Austrittsventile, die sehr zu Betriebstörungen neigen, vorhanden sind. Sie
                              									zeigen ein gleichförmigeres Drehmoment und eignen sich deshalb besser zum Antrieb
                              									der Schiffschraube als die Viertaktmaschine. Die mittlere Temperatur des thermischen
                              									Kreislaufes ist aber höher und verlangt daher auch aus diesem Grunde viel früher die
                              									Kühlung des Kolbens.
                           Der Behauptung des Vortragenden, daß die Zweitaktmaschine mehr Brennstoff verbraucht
                              									als die Viertaktmaschine, kann im allgemeinen nicht beigepflichtet werden. Ebenso
                              									ist es unrichtig zu behaupten, daß die Zweitaktmaschine ohne Ventile weniger
                              									ökonomisch hinsichtlich des Brennstoffverbrauches arbeite als die Zweitaktmaschine
                              									mit Ventilen. Zweitakt-Gegenkolbenmaschinen, also Maschinen, die weder Spül- noch
                              									Auspuffventile besitzen, sind bekannt wegen ihrer guten Spülung und ihres geringen
                              									Brennstoffverbrauches.
                           Die ventillose Zweitaktmaschine besitzt aber den großen Vorteil der Einfachheit. Ihr
                              									Gang ist weich und geräuschlos, die Steuerung und Umsteuerung einfach, darum
                              									betriebsicher und billig.
                           Ueber die Wirtschaftlichkeit der Dieselschiffmaschine im Vergleich mit einer
                              									Dampfmaschine sagt der Vortragende: „Bei einem Dampfer erreichen nur 73 v. H. der
                                 										in der Kohle aufgespeicherten Energie die Maschine, der Rest geht in den Kesseln
                                 										verloren. Von diesen 73 v. H. verschwinden noch 60 v. H. im Kondensator, 6 v. H.
                                 										dienen zur Ueberwindung der Reibungswiderstände und nur 7 v. H. bleiben an der
                                 										Welle verfügbar.
                           
                           
                              Diese Werte sind im wesentlichen dieselben bei Dampfturbinen. Die
                                 										Reibungswiderstände der Turbine sind geringer, aber infolge der größeren
                                 										Geschwindigkeit ist der Wirkungsgrad der Schiffschraube nur etwa 65 v. H. Dieser
                                 										neue Verlust verhindert die Erhöhung des Gesamtwirkungsgrades.
                              
                           
                              In der Dieselmaschine sind die Verluste geringer. Etwa 34 v. H. der zugeführten
                                 										Wärme gehen durch das Kühlwasser verloren, 24 v. H. mit den Auspuffgasen und 10
                                 										bis 15 v. H. durch die Spülpumpen und Kompressoren. Da die Geschwindigkeit der
                                 										Dieselmaschine ebenso niedrig wie die einer Kolbendampfmaschine sein kann, so
                                 										bleiben nach Abzug aller Verluste etwa 17 bis 22 v.H. zur Bewegung des Schiffes
                                 										übrig.
                              
                           Unter der Annahme, daß die Dieselmaschine 2100 WE für 1 PSe  braucht, d.h. ungefähr 3000 WE an der
                                 										Schraube gemessen, beträgt diese Zahl bei der Dampfmaschine, die Hilfsmaschinen
                                 										mit eingeschlossen, 6200 WE. Dies bedeutet aber, daß bei den heutigen Kohlen-
                                 										und Petroleumpreisen in London die Pferdestärke bei der Dieselmaschine ungefähr
                                 										25 v. H. teurer ist als bei der Dampfmaschine“.
                           Diesem Nachteil der höheren Brennstoffkosten stehen aber große Vorteile gegenüber.
                              									Die Kessel sind bei einer Dampfkraftanlage der schwache Punkt dieses Systems. Sie
                              									verlangen ein großes Bedienungspersonal, und ihr Wirkungsgrad ist sehr abhängig von
                              									der Gewissenhaftigkeit und Geschicklichkeit der Bedienungsmannschaft. Der
                              									Wirkungsgrad der Dieselmaschine ist aber in großem Maße unabhängig von der
                              									Geschicklichkeit des Maschinisten. Er ist auch viel unabhängiger von
                              									Belastungsänderungen als bei irgend einer anderen Maschine. Die Dieselmaschine ist
                              									stets betriebsbereit. Die Uebernahme des Brennstoffes geht schneller und leichter
                              									vor sich. Für die gleiche Leistung reicht der Oelvorrat auf die vierfache
                              									Entfernung.
                           Die erste und hauptsächliche Bedingung einer Schiffdieselmaschine muß ihre unbedingte
                              									Betriebsicherheit sein. Kurbelwellen, Pleuelstangen, Grundplatte und Rahmen müssen
                              									größere Abmessungen erhalten als Landmaschinen. Diejenigen Teile der Maschine, die
                              									hohen Temperaturen ausgesetzt sind, müssen besonders sorgfältig hergestellt werden.
                              									Zur Lösung dieser schwierigen Aufgabe ist, außer reicher Erfahrung auf dem Gebiete
                              									des Baues von Verbrennungskraftmaschinen, ein gutes Zusammenarbeiten der Gießerei
                              									schon beim Entwurf der betreffenden Gußteile notwendig. Die Zugänglichkeit aller
                              									Teile, besonders des Triebwerkes, muß ebenso gut sein wie bei der Dampfmaschine. Da
                              									die Kolben zu Betriebstörungen neigen, sind hier gutes Material und gute
                              									Konstruktion vom größten Einfluß. Nach Angabe des Vortragenden arbeitet eine
                              									Landdieselmaschine mit 600 mm Zylinderdurchmesser und 5 m Kolbengeschwindigkeit ohne
                              									besondere Kolbenkühlung zufriedenstellend! Von 150 PS an sollen aber die Kolben
                              									besondere Kühlung erhalten.
                           Die Kompressoren, die Luft auf etwa 70 at verdichten, bedürfen einer besonders
                              									sorgfältigen Herstellung und Wartung. Sie werden meistens zu reichlich geschmiert
                              									und die Luft wird zu wenig abgekühlt. Die Sicherheitsventile sind unmittelbar
                              									hinter den Auslaßventilen anzuordnen, weil eine Explosion die Rohrleitung zerstören
                              									kann, ehe die Explosionswelle das Sicherheitsventil erreicht hat.
                           In neuerer Zeit wurde auch versucht, doppeltwirkende Dieselmaschinen zu bauen, bis
                              									jetzt aber ohne Erfolg. Für ganz große Leistungen kann wohl angenommen werden, daß
                              									die doppeltwirkende Maschine in Zukunft vorgezogen wird. Die einfachwirkenden
                              									Maschinen haben aber bis zu 5000 PS so viele Vorteile, daß die doppeltwirkende
                              									Maschine nicht in Betracht kommt.
                           Für die Schiff-Hilfsmaschinen wird immer noch gerne der Dampfantrieb gewählt, bis auf
                              									Pfeife und Rudermaschine, die durch verdichtete Luft, jedoch nur auf See,
                              									angetrieben werden können. Dieses System ist zurzeit das sicherste und besitzt den
                              									Vorteil, allgemein bekannt zu sein.  
                           W.
                           –––––
                           Ein neues Verfahren zur Sicherung gegen Rückstöße.  Die
                              									Frage der Sicherung gegen Rückstöße bei Verbrennungsmotoren will immer noch nicht
                              									zur Ruhe kommen. Auch in den neuesten Berichten der gewerblichen
                              										BerufsgenossenschaftenVgl. Amtliche
                                    											Nachrichten des Reichsversicherungsamtes 1914, I. Beiheft, 3, 9.
                              									ist zu lesen, daß das Anlassen der Verbrennungsmotoren zahlreiche Unfälle zur Folge
                              									hat, die auf ein Versagen der gebräuchlichen Rückstoßsicherungen zurückzuführen sind
                              									oder darauf, daß diese Sicherungen nicht angewandt werden können. Ein Rückstoß kann
                              									beim Anlassen infolge einer Frühzündung auftreten, wenn der durch die Zündung
                              									ausgelöste Gasdruck eine plötzliche Bewegungsumkehr der Motorkurbelwelle bewirkt. Um
                              									den Rückschlag der Andrehkurbel und die dadurch bedingte Gefahr für den sie
                              									Bedienenden zu vermeiden, benutzt man vielfach rückstoßsichere Andrehkurbeln, die
                              									beim Rückwärtslauf der Kurbelwelle selbsttätig ausschalten. Die Beschaffung einer
                              									solchen Andrehkurbel mit Rückstoßsicherung bedeutet natürlich eine Verteuerung; auch
                              									sind die Kurbeln dort nicht verwendbar, wo das Schwungrad beim Anlassen einigemal
                              									hin- und herbewegt und dann erst in volle Umdrehung versetzt wird. Dieses sogenannte
                              										„Spielen“ ist bei rückstoßsicheren Andrehkurbeln unmöglich, da diese bei
                              									jedem Rückwärtsgange ausgelöst würden. Ein anderer Weg, um Rückstöße beim Anlassen
                              									überhaupt auszuschließen, besteht darin, daß die normale Frühzündung während des
                              									Anlassens auf Spätzündung eingestellt wird. Um Gewähr dafür zu haben, daß dieses
                              									Umstellen auf Spätzündung vor dem Anlassen nicht vergessen wird, sind Vorrichtungen
                              									vorgeschlagen worden, durch die beim Aufsetzen der Andrehkurbeln das Umstellen auf
                              									Spätzündung selbsttätig erfolgt. Auch durch diese Vorrichtungen verteuert sich der
                              									Bau der Verbrennungsmotoren und werden neue Fehlerquellen geschaffen.
                           Einen hiervon grundsätzlich verschiedenen Weg schlägt die Gasmotorenfabrik Deutz bei ihren stehenden Motoren, Modell CM 2, ein, bei
                              									denen der normale
                              									Zündzeitpunkt auch beim Anlassen unverändert beibehalten wird, die Verhältnisse aber
                              									so gewählt sind, daß beim Entstehen eines zündfähigen Funkens die in den
                              									Schwungrädern aufgespeicherte Bewegungsenergie den entgegenwirkenden Gasdruck mit
                              									Sicherheit überwindet. Bei den CM 2-Motoren wird der Zündstrom durch einen vom Motor
                              									angetriebenen umlaufenden Zündapparat erzeugt. Der Zündungsfunke im Innern des
                              									Arbeitszylinders entsteht durch Unterbrechung des Stromweges. In Abb. 1 ist eine Ansicht des Motors, in Abb. 2 sein Zylinder durchschnitten gezeigt. Wie aus
                              									dieser Abbildung ersichtlich, verdreht der Kolben in seiner höchsten Stelle mittels
                              									des auf dem Kolbenansatz angebrachten Stoßstiftes 5 die Unterbrecherwelle, so daß
                              									eine Funkenstrecke entsteht. Ein Verstellen dieser Teile ist vollständig
                              									ausgeschlossen. Der Versuch, durch Verlängerung des Stoßstiftes 5 die Zündung früher
                              									einzustellen, würde nicht zum Ziele führen, da dann der Hebel der Unterbrecherwelle
                              									an den Deckel des Zylinders anschlagen würde und die Maschine überhaupt nicht mehr
                              									herumgedreht werden könnte.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 329, S. 705
                              Abb. 1. Deutzer CM 2-Motor
                              
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 329, S. 705
                              Abb. 2 Schnitt durch den Zylinder
                              
                           Die Funkenbildung ist bei dem vom Motor angetriebenen
                              									umlaufenden Zündapparat von der Motorumlaufzahl abhängig, d.h. ein Funke bildet
                              									sich erst bei einer bestimmten Stromstärke, die ihrerseits von der Umlaufzahl
                              									des Zündapparates abhängt. Die Uebersetzung zwischen Motor und Zündapparat ist nun
                              									bei den Deutzer CM 2-Motoren so gewählt, daß bereits eine genügend große
                              									Bewegungsenergie zur Ueberwindung des Gegendruckes in den Schwungrädern
                              									aufgespeichert ist, wenn die erste Zündung erfolgt. Die diesbezüglichen Verhältnisse
                              									wurden von Zivilingenieur Alwin Lüderitz, Köln, praktisch
                              									und rechnerisch untersucht. Um möglichst ungünstige Verhältnisse zu schaffen, wurde
                              									bei den Andrehversuchen Benzin von 0,72 spez. Gewicht verwendet, also ein
                              									Brennstoff, der viel leichter entzündbar ist als Benzol und daher auch leichter zu
                              									Frühzündungen neigt. Jeder der Versuchsmotoren wurde rund zwanzigmal mit einer
                              									gewöhnlichen Andrehkurbel angedreht, und zwar ungefähr fünfzehnmal im kalten und
                              									fünfmal im betriebswarmen Zustande. Bei diesen 100 Inbetriebsetzungen trat nicht
                              									eine einzige Rückzündung auf.
                           Die rechnerische Nachprüfung der bei den Versuchsmotoren obwaltenden Verhältnisse
                              									ergibt für die Motoren Modell CM 212 und CM 220 folgende Werte:
                           
                              
                                 Motorbezeichnung Modell CM
                                 
                                 212
                                 220
                                 
                              
                                 Motordauerleistung
                                 PS
                                 3
                                 10
                                 
                              
                                 Kolbenhub
                                 mm
                                 120
                                 220
                                 
                              
                                 Kolbendurchmesser
                                 mm
                                 120
                                 200
                                 
                              
                                 Kolbenfläche (F)
                                 cm2
                                 113,3
                                 314,2
                                 
                              
                                 Kolbenweg vom Zündungspunkt bis Totpunkt (s)
                                 m
                                 0,005
                                 0,005
                                 
                              
                                 Niedrigste Umdrehung pro Minute beim Auf-    treten der
                                    											1. Zündung (nt)
                                 
                                 90
                                 62
                                 
                              
                                 Schwungmoment (G ∙ D2)
                                 kgm2
                                 19,58
                                 114,6
                                 
                              
                                 Größter mittl. Ueberdruck auf der Streck     s (Pm)
                                 kg/cm2
                                 6,55
                                 4,0
                                 
                              
                                 Arbeitsleistung des Gasdruckes A
                                    												(F ∙ Pm ∙ s)
                                 kgm
                                 3,7
                                 6,28
                                 
                              
                                 Energie E in den Schwungrädern
                                    											im Augen-    blick der 1. Zündung
                                    												\left(\frac{{n_{\mbox{l}}}^2}{7200}\,.\,G\,.\,D^2\right)
                                 kgm
                                 22,03
                                 61,2
                                 
                              
                                 E : A
                                 
                                 5,95
                                 9,75
                                 
                              
                           Diese Zahlen zeigen, daß die bis zum Auftreten der ersten Zündung durch das Andrehen
                              									in den Schwungrädern aufgespeicherte Bewegungsenergie sechs- bis zehnmal größer ist
                              									als die vom Zündungs- bis Totpunkt entgegenwirkende Arbeitsleistung des durch die
                              									Zündung ausgelösten Gasdruckes. Es geht daraus hervor, daß beim Andrehen der in Rede
                              									stehenden Motoren Rückstöße ausgeschlossen sind, denn die so erheblich größere
                              									lebendige Kraft der Schwungräder überwindet den vom Zündungs- bis Totpunkt
                              									entgegenwirkenden Druck mit Sicherheit.
                           Auch von den Berufsgenossenschaften wird die Entbehrlichkeit einer besonderen
                              									Rückstoßsicherung bei den Deutzer CM 2-Motoren anerkannt. So werden diese Motoren in
                              									den Jahresberichten der gewerblichen Berufsgenossenschaften über Unfallverhütungen,
                              									VI. Jahrgang, beschrieben, wobei gesagt wird: „Von der Forderung einer
                                 										rückstoßsicheren Andrehkurbel kann nach Ansicht des Aufsichtsbeamten bei diesen
                                 										Motoren abgesehen werden.“
                           
                           Elektrische Ausrüstung der Hauptantriebe für die beiden
                                 										neuen Schächte der Blackhall-Grube bei Hartlepool.  („The Colliery
                                 										Guardian“, Juni 1914). Die Anlage verdient insofern allgemeine
                              									betriebstechnische Beachtung, als sämtliche Hauptantriebe unmittelbar mit
                              									hochgespanntem Drehstrom von 2900 Volt betrieben werden, der von einer fremden
                              									Ueberlandzentrale geliefert wird. Lediglich für die über Tage befindlichen kleineren
                              									Motoren unter 50 PS wird der Strom mittels Transformatoren auf 440 Volt
                              									herabtransformiert. Die Periodenzahl beträgt 40. Infolge der besonderen
                              									Betriebsweise der Hauptschachtförderung mit zylindrisch-konischer Trommel, bei der
                              									die zusätzliche Spitzenlast 100 v. H. der Normaldauerleistung des Fördermotors nicht
                              									überschreitet, hat man auch von der Verwendung besonderer Ausgleichsätze usw.
                              									Abstand genommen. Es fehlen leider nähere Angaben über die Größe der liefernden
                              									Zentrale. Es läßt sich aus der Mitteilung, daß ein größerer Teil des Stromes durch
                              									den Abdampf von Fördermaschinen, Ventilatorantrieben usw. anderer Bergbaubetriebe
                              									mittels Niederdruckturbinen erzeugt wird, höchstens auf einen billigen
                              									Selbstkostenpreis schließen. Mehr wie 2,8 Pf., gemessen am Hochspannungsschaltbrett
                              									ihrer Verteilungsanlage, wird die Grube wohl schwerlich bezahlen.
                           Eine elektrische Gleichstrom-Fördermaschine erwies sich einschl. des rotierenden
                              									Umformers im vorliegenden Falle um 25 v. H. teurer. Eine Rechnung ergab ferner, daß
                              									auch in der dadurch erzielten Ersparnis an Energie gegenüber den Anlaßverlusten des
                              									unmittelbaren Drehstrombetriebes kein Vorteil enthalten war. Voraussetzung blieb
                              									allerdings im letzteren Falle, daß die Unregelmäßigkeit des Förderbetriebs keine
                              									wesentlich höhere Schwankung in der Stromaufnahme veranlaßte, als oben angegeben.
                              									Die sonstigen Betriebskosten des Drehstromantriebes aber sind infolge der
                              									einfacheren Bauweise des ganzen Systems geringer.
                           Die Schächte sind zurzeit auf etwa 300 m bzw. 365 m Teufe ausgebaut. Die beiden
                              									Maschinen sind mit ihren zylindrisch-konischen Trommeln von 6 bzw. 3 m ø und 45 t
                              									Gewicht für 410 m Teufe bestimmt. Der Antriebsmotor, der 230 Umdrehungen macht und
                              									infolgedessen einen besseren Leistungsfaktor und Nutzeffekt ergibt, auch billiger
                              									ausfällt als ein langsamlaufender Motor für direkten Trommelantrieb, arbeitet auf
                              									ein Zahnradgetriebe von 22: 120 mit Spezialzähnen, das Getriebe ist eingekapselt und
                              									läuft in Oel. Die Hauptlager der Trommel, die Vorgelegelager, der Motor von 700 PS
                              									Dauerleistung, sowie der Teufenanzeiger und Bremsluftzylinder sind auf gemeinsamer,
                              									schwerer Grundplatte montiert. Von den sonstigen Hauptdaten seien noch genannt:
                           
                              
                                 Geförderte Kohlenmenge in der Stunde
                                      etwa 190 t(etwa 3300 kg pro Zug)
                                 
                              
                                 Förderzeit pro Zug
                                                45 Sek.
                                 
                              
                                 Seildurchmesser
                                       etwa 52 mm
                                 
                              
                                 Gesamtgewicht des Förderkorbs (einetagig)
                                      etwa 7¾ t          (6 Wagen).
                                 
                              
                           Interessant ist eine Vorrichtung gegen Ueberschreitung einer festgesetzten
                              									Höchstgeschwindigkeit mittels einer kleinen, in ihrer Spannung von der Drehzahl
                              									der Fördermaschine abhängigen Dynamo und eines einstellbaren Widerstandes. Beide
                              									wirken mittels Relais auf den Hauptausschalter ein, wodurch die Bremse einfällt.
                           Der Gesamtwirkungsgrad des Antriebes zwischen der dem Motor zugeführten Energie und
                              									den geleisteten Schacht-PS wird zu 51 v. H. angegeben.
                           Bemerkenswert sind ferner die stehenden Verbund-Luftkompressoren von je etwa 5000
                              										m3 Stundenleistung mit direktem elektrischen
                              									Antrieb durch Schleifring-Hochspannungsmotoren von 535 PS Dauerleistung; die
                              									Luftzylinder arbeiten bei 380 mm Hub mit der hohen Drehzahl von 233 und sind mit Rogler-Hoerbiger-Plattenventilen versehen. Der Luftdruck
                              									beträgt 5,6 at.
                           Für die von Sulzer-Winterthur gelieferten drei
                              									Turbinenpumpen für die Wasserhaltung von je 6¾  m3
                              									Leistung gegen 310 m Höhe bei 1170 Umdrehungen ist ein Gesamtwirkungsgrad zwischen
                              									Motorleistung und gehobenem Wasser von 71,6 v. H. garantiert.
                           Schömburg.
                           –––––
                           Gipsmodelle.  Wird ein Modell für die Herstellung eines
                              									einzigen oder nur weniger Abgüsse gebraucht, so stellen sich die Kosten eines
                              									Holzmodelles im Verhältnis zu dem Nutzen sehr hoch. Hier kann durch die Verwendung
                              									von Gipsmodellen in vielen Fällen nicht nur an Kosten, sondern auch an Zeit gespart
                              									werden, was bei eiligen Reparaturen u. dgl. ausschlaggebend sein kann. Derartige
                              									Modelle können auch in den kleinsten Betrieben angefertigt werden; ihre
                              									Dauerhaftigkeit ist für den gedachten Zweck völlig ausreichend.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 329, S. 706
                              Abb. 1.
                              
                           Dr. Gordon beschreibt in Zeitschr. für praktischen
                              									Maschinenbau vom 1. August 1914 den Werdegang eines Gipsmodelles an Hand eines
                              									Beispieles, nämlich eines Schneckenrades.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 329, S. 706
                              Abb. 2.
                              
                           Aus Holz wird zunächst der zylindrische Körper der Schnecke angefertigt – Abb. 1 – mit den daransitzenden späteren Kernmarken
                              										P. Die Schneckenspirale formt man aus Plastolin
                              									oder einem ähnlichen bildsamen Stoffe in einer Rinne (Abb.
                                 										2). Auf dem Holzkörper ist der Spiralengang vorgerissen und wie
                              									ersichtlich, mit herausstehenden Nägeln versehen. Der Schneckengang wird in der
                              									angemerkten Linie um den Körper gewickelt; die Nägel dringen dabei tief in die weiche Masse ein und
                              									geben ihr den Halt.
                           Das so geschaffene Modell dient aber nur als Hilfsmodell, um ein Negativ zu bekommen.
                              									Hierbei wird gemäß Abb. 3 das Hilfsmodell zur Hälfte
                              									in Formsand eingebettet, die freistehende Hälfte wird nach vorheriger Einpuderung
                              									mit Graphit mit Gipsbrei umgössen, sodann das Ganze herausgenommen und nach Glätten
                              									und Einpudern der Teilfuge auf der noch freien Seite gleichermaßen mit Gips
                              									umgössen. Das Hilfsmodell hat nun seinen Zweck erfüllt und wird vorsichtig
                              									herausgelöst. Die Hohlformen werden nach Bedarf ausgeputzt und dann dünn mit Oel
                              									ausgestrichen, um ein Anbacken der Gipsmasse zu verhindern, mit der dann zunächst
                              									eine Hälfte ausgefüllt wird. In die Masse werden vor ihrer völligen Erstarrung zur
                              									Erhöhung der Festigkeit Drahtstücke C (Abb. 4) ferner eine Eisenplatte A mit Gewinde und die Dübel B eingedrückt. A soll bei der späteren
                              									Verwendung dem Modellhaken den Halt geben, da ein Einschlagen des Hakens, wie bei
                              									Holzmodellen üblich, hier bedenklich wäre.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 329, S. 707
                              Abb. 3.
                              
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 329, S. 707
                              Abb. 4.
                              
                           Nachdem die Teilebene wieder eingeölt ist, wird die andere Hälfte der Hohlform
                              									aufgelegt und dann der noch freie Raum ausgegossen. Das eigentliche Modell ist nun
                              									fertig. Es brauchen nur noch die Hohlformen mit der nötigen Vorsicht
                              									heruntergeschlagen, und etwaige geringe Ausbesserungen vorgenommen werden.
                           Die Anfertigung von Kernkästen vollzieht sich in genau gleicher Weise. Wenn auch bei
                              									diesem Beispiel kaum anzunehmen ist, daß das Gipsmodell billiger als ein Holzmodell
                              									zu stehen kommt, so liegt ein großer Vorteil schon allein darin, daß sich kleine
                              									Betriebe in dringenden Fällen mit den einfachsten Mitteln helfen können.
                           Rich. Müller.
                           –––––
                           WirtschaftlichkeitvonMotorschiffen.  In D. p. J. S. 562 bis 563 d. Bd. ist
                              									bereits darauf hingewiesen, daß die Wirtschaftlichkeit einer Dieselmaschinenanlage
                              									hauptsächlich von den Brennstoffkosten abhängig ist. Nur dann zeigt eine solche
                              									Anlage ihre Ueberlegenheit gegenüber einer Dampfkraftanlage, wenn der Preis des
                              									Treiböles eine gewisse Grenze nicht überschreitet. Da für
                              									Dieselschiffsmaschinen vorerst nur das relativ teuere Gasöl in Frage kommt, dessen
                              									Preis sich in letzter Zeit in aufsteigender Linie bewegt, so zeigt sich in
                              									Schiffahrtkreisen wenig Geneigtheit, weitere Motorschiffe in Auftrag zu geben. Dies
                              									beweist auch der Vortrag des Leiters der Maschinenbauabteilung der
                              									Hamburg-Amerika-Linie Dr. W. Scholz, gehalten im
                              									Nautischen Verein Hamburg. Die nachfolgenden Angaben sind der Zeitschrift
                              										„Motorschiff und Motorboot“ 1914 S. 24 entnommen.
                           Wenn auch in der Dieselmaschine die Wärmeausnutzung gegenüber der Dampfmaschine etwa
                              									auf das Dreifache erhöht wird, so ist bei dem heutigen Preise des Gasöls eine
                              									allgemeine Verwendung der Dieselmaschine auch bei vollkommener Betriebssicherheit,
                              									als Schiffsmaschine nicht möglich. Vor zwei bis drei Jahren, als große Motorschiffe
                              									in Fahrt gesetzt wurden, betrug der Preis des Gasöls 25 bis 30 M für 1000 kg, heute
                              									aber ist der Preis bereits auf 80 bis 100 M gestiegen. Im Laufe der Zeit werden wohl
                              									noch weitere Oellagerstätten aufgefunden werden, außerdem besteht die große
                              									Möglichkeit, auch solche Oele noch auszunutzen, die zunächst als nicht geeignet für
                              									Schiffsdieselmaschinen angesprochen werden. In diesem Falle würden sich die
                              									Brennstoff kosten bedeutend verkleinern.
                           Die Fahrten zweier fast gleich großen Schiffe, des Dampfers „Salthurn“ und des
                              									Motorschiffes „Eavestone“ (mit 155 000 bzw. 162 000 Kubikfuß Laderaum) geben
                              									wertvollen Aufschluß über die Betriebskosten des Dampfmaschinen- bzw. des
                              									Dieselmaschinenantriebes auf gleicher Grundlage. Der tägliche Kohlenverbrauch des
                              									Dampfers betrug 12 t, der Oelverbrauch des Motorschiffes 3,95 t, bei gleicher
                              									Geschwindigkeit von etwa 8,7 Seemeilen. Berücksichtigt man noch den Oelverbrauch für
                              									Hilfskessel usw., so verschiebt sich das Verhältnis von Kohlenverbrauch und
                              									Oelverbrauch von 1 : 3,04 auf 1 : 2,88. Wenn Kohle in diesem Falle 16 M kostet, so
                              									dürfte das Treiböl nur 48,50 M kosten. Dieses Verhältnis ändert sich aber, wenn man
                              									Anlagekosten, Gehälter, Ausnutzungsfähigkeit usw. in Betracht zieht.
                           Weitere Vergleichswerte geben zwei Schiffe von je 7000 t Tragfähigkeit. Der
                              									Brennstoffverbrauch des Motorschiffes war in 27½  Tagen 328 t, einschließlich des
                              									Hafenverbrauchs 404 t, bei einem Einheitspreis von 26 M. Das Dampfschiff verbrauchte
                              									für dieselbe Fahrt 1250 t Kohlen, 15,80 M die Tonne. Die Brennstoffkosten betrugen
                              									demnach bei dem Mntorschiff 10710 M, bei dem Dampfschiff 19730 M. Dieses günstige
                              									Ergebnis ist aber eine Folge des niedrigen Oelpreises.
                           Die Motoranlage ist nicht billiger als Maschinen und Kesselanlage zusammen. Infolge
                              									der größeren Abnutzung muß bei der Motoranlage die Abschreibung eine größere sein.
                              									Motorschiffe lassen sich nur da mit Vorteil verwenden, wo entweder mit höheren
                              									Kohlenpreisen oder mit niedrigen Rohölpreisen zu rechnen ist.
                           W.
                           –––––
                           Tonreinigung auf elektrischem Wege.  Die bisher zur
                              									Reinigung des Tones gebräuchlichen Schlämmverfahren nehmen längere Zeit in
                              									Anspruch und sind recht umständlich; bei fettem plastischen Ton sind sie überhaupt
                              									nicht anwendbar. Durch ein neues elektrisches Reinigungsverfahren werden diese
                              									Uebelstände vollkommen beseitigt, und es wird ein Ton von größter Reinheit gewonnen.
                              									Bei dem neuen Verfahren wird der Tonschlamm in einem kontinuierlich arbeitenden
                              									elektrischen Scheideapparat (Elektro-Osmose-Maschine) behandelt, wobei sich die
                              									Tonpartikelchen von den Verunreinigungen scheiden. Die reinen Tonpartikel setzen
                              									sich als kompakte Masse an der Anode ab, nachdem die Verunreinigungen vorher
                              									niedergeschlagen und entfernt worden sind. Dieser Scheidungsvorgang beruht auf der
                              									eigentümlichen Wirkung des elektrischen Gleichstromes auf Kolloide; hierbei tritt
                              									eine Wanderung und Trennung der Gemengteile ein, die sich in fester Form an den
                              									Polen abscheiden. Zugleich wird bei diesem Prozeß ein großer Teil des Wassers aus
                              									dem feuchten Ton ausgeschieden, und zwar in so hohem Maße, wie es durch mechanischen
                              									Druck nicht möglich wäre. Der an dem positiven Pol der Osmosemaschine in fester Form
                              									abgeschiedene Ton enthält im Mittel 20 v. H. Feuchtigkeit und kann kontinuierlich
                              									mechanisch entfernt werden.
                           Die chemische Beschaffenheit des Tones erleidet bei diesem Reinigungsprozeß keine
                              									Veränderung, dagegen wird durch die Entfernung aller unerwünschten Verunreinigungen
                              									die Feuerfestigkeit und ebenso die Plastizität des Tones erhöht. Da der Ton den
                              									elektrischen Scheideapparat als eine vollkommen homogene Masse verläßt, ist eine
                              									weitere Aufbereitung nicht erforderlich. Der in dieser Weise veredelte Ton eignet
                              									sich für das Gießverfahren, ganz besonders vorteilhaft macht sich aber die Reinheit
                              									des Materials bei der Herstellung von Tonhäfen für die Glasfabrikation geltend.
                              									[Zeitschr. für Berg-, Hütten- und Salinenwesen 1914, S. 170.]
                           Dr. Sander.
                           –––––
                           Gasfilterstaub als Bindemittel für die Erz- und
                                 										Gichtstaubbrikettierung.  Gasfilterstaub ist ein Nebenprodukt der
                              									Trockenreinigung des Hochofengases. Er eignet sich wegen seiner bindenden Kraft zur
                              									Herstellung von Erzbriketts. Man setzt ihn in Mengen von 5 bis 10 v. H. dem Erz zu,
                              									preßt das Gemenge zu Formungen und läßt diese in sogenannten Erhärtungskesseln in
                              									einer Dampfatmosphäre von 7 bis 10 at Ueberdruck während 6 bis 10 Stunden
                              									erhärten.
                           O. Kippe beschreibt in „Stahl und Eisen“ (34.
                              									Jahrgang Nr. 28 S. 1164) die auf einem Hochofenwerk vorgenommenen Versuche, das
                              									Verfahren im Großen durchzuführen. Die Briketts hatten eine Größe von 150 × 190 × 75
                              									mm und wurden mit konstantem Druck von 400 kg/cm2
                              									gepreßt. Die Prüfung der mit Gichtstaub, Kiesabbränden und einem Gemisch beider
                              									hergestellten Briketts hatte das in nachstehender Tabelle verzeichnete Ergebnis:
                           Im Gegensatz zu verschiedenen andern Brikettierungsverfahren wächst die Festigkeit
                              									mit zunehmender Temperatursteigerung.
                           Prüfung der Briketts
                           
                              
                                 Zusammensetzungder
                                    											Briketts
                                 
                                    Prüfungsergebnisse
                                    
                                 
                              
                                 nach derErhäntungim Dampf
                                 wie vorher je-goch auf 300 bis400°
                                    											erhitzt
                                 wie vorher je-doch auf 1000bis
                                    											1100° erhitzt
                                 
                              
                                 Grund-material
                                 Zusatz vonGas-filterstaub
                                 Druck-prüfungFestig-keitkg/cm2
                                 Fall-prüfungStaub-mengev.
                                    											H.
                                 Druck-prüfungFestig-keitkg/cm2
                                 Fall-prüfungStaub-mengev.
                                    											H.
                                 Druck-prüfungFestig-keitkg/cm2
                                 Fall-prüfungStaub-mengev.
                                    											H.
                                 
                              
                                 Mengev. H.
                                 Sorte
                                 
                              
                                 EisenreicherGight-staub
                                   0  510  510  510
                                 AABBCC
                                   60100115  93110  82102
                                   5,5  1,8  1,1  2,9  1,6  2,8  2,4
                                 –––––190–
                                 ––0,7–1,5––
                                 –––––––
                                 ––20–1,5––
                                 
                              
                                 Fein-körnigeKiesab-brände
                                   5    7½10  5    7½10  5    7½10
                                 AAABBBCCC
                                   91116136122141153100116132
                                   2,7  1,9  1,2  1,3  0,9  0,7  4,7  1,6  1,0
                                 ––160170190220––200
                                 ––1,10,90,60,6––0,8
                                 –––132150117––130
                                 ––0,90,80,70,8––0,7
                                 
                              
                                 50 v. H.Gichtst50 v.
                                    											H.Kies-abbrände
                                   010  51010
                                 ABBC
                                   64123105134109
                                 10,7  1,4  1,9  1,1  1,7
                                 ––200––
                                 ––0,9––
                                 –––––
                                 ––0,5––
                                 
                              
                           Bei etwa 1000° beginnt von außen nach innen fortschreitend eine Sinterung. Auch bei
                              									1000 bis 1100 ° ist die Festigkeit noch genügend groß. Die Porositätsbestimmung
                              									lieferte einen Wert von 42 v. H. Die Versuche haben somit die Brauchbarkeit des
                              									Gasfilterstaubes als Bindemittel für die Erz- und Gichtstaubbrikettierung
                              									dargetan.
                           Loebe.
                           –––––
                           Wirkungen von Arbeitseinschränkungen. Im Juli dieses
                              									Jahres verlangten die Kohlenbergleute in Schottland eine Beschränkung ihrer
                              									Arbeitszeit, die bis dahin 5 bis ½ Tage in der Woche betragen hatte, auf 4 Tage in
                              									der Woche. Die allgemeine Wirtschaftslage hatte einen Rückgang des Kohlenverbrauchs
                              									und damit der Kohlenpreise gebracht. Durch eine Einschränkung der Erzeugung wollte
                              									man einen gewissen Kohlenmangel und damit eine Besserung der Preise hervorrufen. Die
                              									Lohnfrage wurde merkwürdigerweise zunächst garnicht berührt.
                           Die Forderung der Bergleute wurde im Laufe der Verhandlungen fallen gelassen und auf
                              									anderer Grundlage eine vorläufige Einigung geschaffen; „Engineering“ (vom 24.
                              									Juli) knüpft aber daran einige bemerkenswerte Betrachtungen über die Wirkung
                              									derartiger Arbeitseinschränkungen.
                           Abgesehen nämlich davon, daß bei einem Gut wie Kohle eine Einschränkung der Erzeugung
                              									in einem Gebiet nur den Markt für die Erzeugnisse anderer Gebiete öffnen würde (in
                              									diesem Falle also für südenglische und deutsche Kohle), können auch die Erzeugungskosten
                              									durch solche, Einschränkungen wesentlich erhöht werden, so daß die
                              									Wettbewerbsfähigkeit der Ware weiter sinkt. Da die Anlagekosten (Verzinsung,
                              									Abschreibungen, Versicherungen usw.) und zum Teil auch die Betriebskosten dauernd
                              									weiterlaufen, gleichgiltig ob produziert wird oder nicht, müssen die
                              									Gestehungskosten für ein Erzeugnis steigen, wenn der Ausnutzungsfaktor für die
                              									vorhandenen Einrichtungen sinkt. In diesem Sinne ist die Arbeit des Mannes, der
                              									sechs Tage in der Woche arbeitet, wertvoller als die des nur vier Wochentage
                              									arbeitenden Mannes, und der Gedanke ist nicht von der Hand zu weisen, der hier
                              									meines Wissens zum ersten mal ausgesprochen wird, daß man nämlich den
                              									Sechs-Tage-Mann mit einem höheren Einheitslohn bezahlen könnte als den
                              									Vier-Tage-Mann, oder aber den sechsten Tag einer Wochenschicht besser bezahlen als
                              									den fünften. Sinngemäß könnte man den Einheitslohn überhaupt mit dem Betrage der
                              									Wochenleistung steigen lassen. Bei einigen bekannten Prämienlohnsystemen finden sich
                              									ja ähnliche Ueberlegungen ; der Gedanke scheint aber auch bei reinem Zeitlohn
                              									durchaus durchführbar, wenn auch vielleicht die Verrechnung etwas kompliziert würde.
                              									Natürlich ist der ganze Gedankengang nur dann gerechtfertigt, wenn nicht durch einen
                              									vollständigen Schichtwechsel (also durch zwei Belegschaften zu je drei Arbeitstagen
                              									oder durch Tag- und Nachtschichten) sich eine noch bessere Ausnutzung der
                              									Arbeitseinrichtungen ermöglichen läßt.
                           Dipl.-Ing. W. Speiser.
                           –––––
                           Zweifelhafte Schiedsklauseln bei technischen
                                 									Verträgen.  So wie das Schiedsverfahren in der gesetzlichen Regelung durch
                              									wenige Paragraphen stiefmütterlich behandelt ist, so ist es auch im Wirtschaftsleben
                              									bei weitem nicht zu der Geltung gekommen, zu der es hätte kommen sollen. Erst in
                              									neuerer Zeit beginnt man die große praktische Bedeutung des Schiedsverfahrens zu
                              									erkennen und sich bei Streitigkeiten einem Schiedsgericht zu unterwerfen, oder gar
                              									bereits beim Vertragsschluß die schiedsgerichtliche Regelung von Streitigkeiten
                              									auszu bedingen.
                           Wird eine allgemein gültige Schiedsordnung aufgestellt, der die Parteien sich, wenn
                              									es zu Streitigkeiten kommt, unterwerfen können, so wird von vornherein die Gewähr
                              									gegeben sein, daß diese Schiedsordnung den Bedürfnissen des Verkehrs gerecht wird,
                              									so daß es zweifellos ist, daß das Schiedsverfahren den Parteien nur zugute
                              									kommt.
                           Bei solchen Schiedsklauseln, die nicht unmittelbar auf eine bestehende Schiedsordnung
                              									bezug nehmen, wird bei der Abfassung oft nicht die genügende Sorgfalt auf ihren
                              									Wortlaut verwendet, so daß sich nachher im Schiedsverfahren Schwierigkeiten ergeben
                              									können. In zahlreichen Vertragsformularen, insbesondere bei technischen Verträgen,
                              									wird die Schiedsklausel in der Form geschlossen, daß Sachverständige über einen
                              									Streitpunkt oder über den einzelnen Teil eines Streites zu entscheiden haben.
                           Bei einer solchen Klausel kann es leicht zweifelhaft sein, ob damit eine
                              									Schiedsgericht- oder eine Schiedsgutachtervereinigung gemeint ist.
                           Unter einer Schiedsgutachtervereinigung versteht man ein Abkommen, nach dem die
                              									Parteien nicht ihren ganzen Rechtsstreit, sondern die eine oder andere tatsächliche
                              									Voraussetzung von dem Gutachten eines Dritten abhängig machen wollen. So finden sich
                              									insbesondere häufig Abmachungen darüber, daß über die Frage, ob ein Schaden
                              									entstanden ist, wie hoch sich ein Schaden beläuft, ob ein Schaden durch ein
                              									bestimmtes Verhalten verursacht ist usw. usw., ein Sachverständiger entscheiden
                              									soll.
                           Wird eine Schiedsklausel in dieser Beschränkung getroffen, so wird man wohl mit Recht
                              									annehmen können, daß die Parteien damit nur ein bloßes Schiedsgutachten gewollt
                              									haben, eine Art Beweisvertrag, daß diese Sachverständigen nicht über die
                              									gegenseitigen Rechte und Pflichten urteilen und durch ihren Spruch endgültigst Recht
                              									schaffen sollen, sondern daß eine Partei eine bestimmte, einmal festgestellte
                              									Tatsache nicht mehr soll bestreiten dürfen. Die Entscheidung der Rechtsstreitigkeit
                              									erfolgt dann bei den ordentlichen Gerichten, die dann von einer weiteren
                              									Beweiserhebung Abstand zu nehmen haben, da die Parteien nur noch den von den
                              									Schiedsgutachtern festgestellten Tatbestand der gerichtlichen Beurteilung
                              									unterbreiten können.
                           Häufig aber sind sich die Parteien nicht nur des Unterschieds von Schiedsspruch und
                              									Schiedsgutachten nicht bewußt, sondern sie sind sich auch im Unklaren über das, was
                              									sie durch einen Schiedsspruch zwischen sich geregelt haben wollen. Insbesondere
                              									geben solche Klauseln zu Schwierigkeiten Anlaß, die die beiden Gesichtspunkte
                              									Schiedsvertrag und Schiedsgutachtervertrag miteinander vermengen. Vereinbaren zwei
                              									Parteien etwa, daß über ihre Rechtsstreitigkeit Sachverständige entscheiden sollen,
                              									oder daß bestimmte Streitigkeiten, etwa über Verschulden, Schadensersatz usw., von
                              									einem Schiedsgericht entschieden werden sollen, so deutet im ersten Falle das Wort
                              									Sachverständiger auf ein Schiedsgutachten, während der Inhalt der Vereinbarung mehr
                              									für ein Schiedsgericht spricht. Im andern Falle sprechen die Parteien zwar von einem
                              									Schiedsgericht, aber die Beschränkung auf einen Teil ihres Rechtsstreites könnte
                              									wiederum für ein Schiedsgutachten sprechen.
                           Fälle der ersten Art werden in der Regel von den Gerichten als reine Schiedsverträge
                              									aufgefaßt, obwohl das Wort Schiedsgericht nicht erwähnt ist. Man nimmt, und wohl mit
                              									Recht, in solchen Fällen an, daß die Parteien mit dem Worte Sachverständige nur
                              									sachverständige Schiedsrichter gemeint haben.
                           Im zweiten Falle neigt die Rechtsprechung aber dazu, stets dann einen
                              									Schiedsgutachtervertrag anzunehmen, wenn die Entscheidung der Schiedsrichter sich
                              									auf Tatsachen, nicht aber auf Rechtspunkte beschränken soll. Die Richtigkeit dieses
                              									letzteren Standpunktes scheint mir höchst zweifelhaft. Meiner Meinung nach ist auch
                              									eine Entscheidung über den Teil eines Rechtsstreites, auch wenn dieser sich auf
                              									einen Tatsachenstreit beschränkt, sehr wohl möglich, aber gleichviel, man wird
                              									vorläufig damit rechnen müssen, daß die Rechtsprechung an ihrem bisherigen
                              									Standpunkt festhält und die Schiedsklauseln als Gutachterklauseln behandelt, selbst
                              									wenn die Parteien zweifellos einen Schiedsvertrag haben schließen wollen.
                           Wird eine solche Klausel als eine Schiedsgutachterklausel behandelt, so kann das für
                              									die Parteien die gefährlichsten Folgen haben. Es sei nur kurz darauf hingewiesen,
                              									daß auf das Gutachtenverfahren die gesetzlichen Vorschriften über das
                              									Schiedsverfahren nicht oder nur mit Abänderung Anwendung finden, und daß das
                              									Verfahren, da es an keine gesetzliche Regelung gebunden ist, da das Gericht, zum
                              									Beispiel bei Zeugenvernehmungen usw., seine Mitwirkung nicht geben darf, sich sehr
                              									in die Länge ziehen und vielleicht zu keinem oder zu einem dem Interesse der
                              									Parteien nicht entsprechenden Gutachterspruch führen kann.
                           Das Wesentlichste ist aber, daß einem solchen Spruch nicht die Wirkung eines
                              									Schiedsspruches zukommt, daß vor allem durch den Gutachterspruch die Rechtsstellung
                              									der Parteien nicht endgültig geregelt ist, vielmehr es den Parteien offen steht, den
                              									Rechtsstreit uneingeschränkt vor das Staatsgericht zu bringen; denn das Bürgerliche
                              									Gesetzbuch (§ 315 ff.) spricht ausdrücklich aus, daß ein Schiedsgerichtsgutachten,
                              									das offenbar nicht der Billigkeit entspricht, durch Klage bei dem ordentlichen
                              									Gericht angefochten werden kann.
                           Nun ist allerdings die Anfechtung eines solchen Gutachtens beschränkt auf diejenigen
                              									Fälle, in denen eine offenbare Abweichung von der Billigkeit vorliegt, in denen der
                              									Schiedsgutachter sich offenbar geirrt, oder eine offenbar aus sonstigen Gründen
                              									falsche Entscheidung getroffen hat. Aber das Wesentliche ist und bleibt doch: die
                              									Entscheidung des Schiedsgerichtsgutachters braucht von den Parteien nicht als
                              									endgültige Entscheidung anerkannt zu werden.
                           Auch wenn die Behauptung der Parteien, das Schiedsgutachten sei offenbar unbillig,
                              									falsch ist, so kann doch der Gegner sich nicht davor schützen, daß der Rechtsstreit
                              									noch einmal vor das öffentliche Gericht gezogen wird, und das Gericht über die
                              									Unbilligkeit oder Billigkeit dieser Entscheidung eine weitere Entscheidung treffen
                              									muß, daß mit anderen Worten der Rechtsstreit von neuem aufgerollt und in die Länge
                              									gezogen wird.
                           Dies sind nur die wesentlichsten Schwierigkeiten zu denen solche zweifelhaften
                              									Schiedsklauseln führen; daneben gibt es aber noch eine Fülle von anderen, deren
                              									eingehendere Erörterung hier zu weit gehen würde.
                           Wer eine Schiedsklausel ausbedingen will, der sollte sich zunächst schlüssig machen
                              									darüber, ob er die gesamten Rechtsstreitigkeiten den ordentlichen Gerichten
                              									entziehen will, oder ob er nur die Entscheidung einzelner Punkte einem Gutachter
                              									anvertrauen will.
                           Will er das letztere, so tut er gut, die Worte „Schiedsgericht und
                                 										entscheiden“ usw., die auf eine Schiedsklausel deuten können, zu vermeiden
                              									und die Klausel etwa so zu fassen: Sollten über diesen oder jenen Punkt zwischen den
                              									Parteien Streitigkeiten entstehen, so soll für sie die Feststellung eines
                              									Sachverständigengutachters maßgebend sein, während im übrigen dieses oder jenes
                              									Gericht zuständig sein soll.
                           Umgekehrt: Will jemand sich einem Schiedsgericht unterwerfen, so sollte er zum
                              									Ausdruck bringen, daß die Sachverständigen nicht nur als Sachverständige, als
                              									Gutachter usw. fungieren sollen, sondern daß sie als Schiedsrichter den ganzen
                              									Rechtsstreit oder einen Teil desselben entscheiden sollen. Eine schiedsgerichtliche
                              									Entscheidung eines ausschließlichen Tatsachenstreites - Schadenshöhe, Verursachung,
                              									Verschulden, Vertragswidrigkeit, Unpünktlichkeit der Vertragsausführung usw. - läßt
                              									aber, wie oben ausgeführt, die Rechtssprechung nicht zu.
                           Wollen die Parteien die Vorzüge des Schiedsgutachtens und des Schiedsgerichtes
                              									miteinander verbinden, so empfiehlt es sich, daß über die tatsächlichen Fragen ein
                              									Schiedsgutachterkollegium zu entscheiden hat, während die Entscheidung des
                              									Rechtsstreites dem Schiedsgericht übertragen wird.
                           Diese Teilung hat allerdings den Uebelstand, daß das Verfahren sich in die Länge
                              									ziehen und auch verteuern kann. Es möchte daher empfehlenswert sein, solche
                              									Schiedsklauseln in folgender Weise zu fassen: Ueber die Rechtsstreitigkeit
                              									entscheidet ein Schiedsgericht, das in der und der Weise etwa von einem technischen
                              									Sachverständigen, einem kaufmännischen Sachverständigen und einem Juristen gebildet
                              									wird. Die Ernennung der Sachverständigen erfolgt entweder von einem
                              									Interessenverband oder von der technischen Hochschule, der Handelskammer usw. (die
                              									Ernennung den Parteien selbst vorzubehalten, führt oft zu praktischen
                              									Schwierigkeiten, die ich hier nicht weiter ausführen kann). Die beiden
                              									sachverständigen Schiedsrichter wählen einen Juristen als Obmann. Ueber die
                              									technischen Streitfragen entscheidet allein der technische, über die kaufmännischen
                              									Fragen entscheidet allein der kaufmännische Sachverständige als Gutachter; die
                              									Schlußentscheidung erfolgt nach Stimmenmehrheit.
                           Dr. jur. Eckstein.
                           –––––
                           Die rechtliche Bedeutung der Betriebskosten einer Maschine oder
                                 										Anlage.  Der Lieferant einer Maschine oder technischen Anlage haftet dem
                              									Besteller dafür, daß sie zu der Zeit, zu welcher die Gefahr auf den Besteller
                              									übergeht, nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem
                              									gewöhnlichen, oder nach dem Vertrage vorausgesetzten Gebrauch aufheben, oder
                              									mindern. Diese Bestimmung gilt sowohl für den Kauf wie für den Werkvertrag.
                           Das Gesetz geht bei der Reglung der Rechte des Bestellers (auf Minderung, Wandlung
                              									oder Schadenersatz)^ von dem objektiven Zustand des Gegenstandes aus. Die subjektive
                              									Anschauung des Bestellers, sein Interesse an der Sache, sind für die Rechtslage
                              									grundsätzlich unerheblich. Auch hier sieht das Gesetz einen Interessenschutz vor,
                              									indem es ein Rücktrittsrecht gibt (Anfechtung wegen Irrtums, Täuschung usw.), bei
                              									den Rechten des Bestellers aus mangelhafter Lieferung handelt es sich dagegen um ein
                              									Recht gegen den Lieferanten und nicht um einen ausschließlichen Interessenschutz des
                              									Bestellers. Die Rechtslage des Bestellers, der eine Bestellung wandelt, ist daher
                              									auch wesentlich günstiger als die Rechtsstellung einer Partei, die einen Vertrag
                              									wegen Irrtums rückgängig macht.
                           Wenn die Betriebskosten einer Maschine, einer technischen Anlage usw. höher sind als
                              									der Besteller oder vielleicht auch beide Parteien vorausgesetzt haben, so fragt es
                              									sich, ob hier ein Mangel im eigentlichen Sinne vorliegt, der dem Besteller die
                              									gesetzlichen Mängelansprüche gewährt, oder nur um eine den Tatsachen nicht
                              									entsprechende unrichtige Vorstellung auf Seiten des Bestellers, die höchstens zur
                              									Anfechtung des Vertrages wegen Irrtum berechtigen würde.
                           Man muß scharf scheiden zwischen dem Mangel einer Sache, und einem Mangel in der
                              									Kalkulation des Bestellers.
                           Wenn zum Beispiel eine Maschine zur Fabrikation eines bestimmten Gegenstandes
                              									bestellt ist, und wenn sich nachträglich herausstellt, daß die Maschine sich zur
                              									dauernden Fabrikation nicht eignet, so kann sowohl ein Mangel der Maschine, wie auch
                              									ein Fehler in der Kalkulation des Bestellers vorliegen. Bestellt jemand eine
                              									bestimmte Fabrikationsmaschine, so wird der Zweck der Maschine Gegenstand der
                              									Bestellung, und der Lieferant liefert nur dann vertragsgemäß, wenn die Maschine
                              									tatsächlich dauernd in der Lage ist, als Fabrikationsmaschine zu dienen. Bestellt
                              									jemand dagegen eine bestimmte Maschine in der Erwartung, er werde mit dieser
                              									Maschine eine bestimmte Fabrikation vorteilhaft betreiben können, so ist die
                              									Leistung der Maschine nur Gegenstand der Kalkulation des Bestellers, und die
                              									mangelnde Leistungsfähigkeit der Maschine würde nicht als ein Sachmangel anzusehen
                              									sein, wenn die Ursache der mangelnden Leistungsfähigkeit nicht etwa auf einem
                              									eigentlichen Sachmangel, minderwertige Konstruktion, minderwertiges Material usw.
                              									zurückzuführen ist.
                           Wenn eine Maschine oder technische Anlage für den Besteller darum minderwertig ist,
                              									weil die Betriebskosten besonders hoch sind, so kann es sich natürlich um einen
                              									bloßen Kalkulationsfehler bei dem Besteller handeln. Wenn für ihn die Maschine oder
                              									Anlage aus diesem Grunde unbrauchbar ist, so ist damit noch nicht gesagt, daß sie
                              									objektiv auch minderwertig ist.
                           Liegt ein derartiger subjektiver Umstand dagegen nicht vor, so möchte ich
                              									annehmen, daß die ungewöhnliche Höhe von Betriebskosten als ein Sachmangel im Sinne
                              									des § 459 BGB anzusehen ist. Es wäre unrichtig, die Vorschriften des bürgerlichen
                              									Rechtes so auszulegen, daß nur ein positiver Mangel des Gegenstandes als ein Fehler
                              									anzusehen ist. Es könnte sonst eine Maschine oder Anlage noch so unvorteilhaft
                              									konstruiert sein, wenn sie in ihrer Ausführung keinen Fehler aufwiese, wäre der
                              									Käufer rechtlos.
                           Die Betriebskosten der Maschine oder Anlage sind allerdings als solche keine
                              									Eigenschaft des Gegenstandes. Sie treten nur mittelbar in Erscheinung, aber, und das
                              									ist das Wesentliche, sie haben ihren Grund in einem Gegenstandsmangel. Der Besteller
                              									einer Maschine oder Anlage kann erwarten, daß der bestellte Gegenstand nach dem
                              									neuesten Stande der Technik konstruiert ist, und diejenigen Vorzüge aufweist, die
                              									man von einer modern konstruierten Maschine oder Anlage erwarten kann.
                           Nun ist es allerdings richtig, daß das bloße Fehlen eines bestimmten Vorzuges noch
                              									nicht als ein Mangel des Gegenstandes angesehen werden kann (vgl. Staudinger
                              									Kommentar für BGB § 459 III. 1). Aber hier handelt es sich nicht um einen ideellen
                              									Vorzug, sondern es handelt sich um das Recht des Bestellers, eine bestimmte
                              									Konstruktion nach den modernsten Errungenschaften, zu beanspruchen. Wenn eine
                              									Maschine oder Anlage, nach dem neuesten Stande der Technik konstruiert, weniger
                              									Betriebskosten macht als die tatsächlich gelieferte Maschine, so liegt der Mangel
                              									eben in der veralteten oder unvorteilhaften unrationellen Konstruktion. Nicht, daß
                              									die Maschine oder Anlage diese oder jene Betriebskosten verursacht, ist als
                              									Eigenschaft der Maschine oder Anlage anzusehen, sondern daß sie statt rationell in
                              									veralteter und unrationeller Weise konstruiert ist. Die Konstruktion einer Maschine
                              									oder Anlage ist aber jedenfalls als Eigenschaft derselben anzusehen, und die
                              									mangelhafte Konstruktion ist ein Sachmangel gleichviel ob die Ausführung tadellos
                              									ist oder nicht.
                           Mit Recht hat daher auch das Reichsgericht in einem solchen Falle zu Gunsten des
                              									Bestellers entschieden (vgl. das Recht Bd. 17, Nr. 2238). Es handelt sich um eine
                              									Turbine, bei der der Dampfverbrauch ungewöhnlich hoch war. Das Reichsgericht hat
                              									dieses als einen Sachmangel angesehen und den Anspruch des Bestellers auf Wandlung
                              									anerkannt.
                           Dr. jur. Eckstein.