| Titel: | Die elektrische Stromversorgung von Warenhäusern und ähnlichen Geschäftsbetrieben. | 
| Autor: | Foerster | 
| Fundstelle: | Band 342, Jahrgang 1927, S. 137 | 
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                        Die elektrische Stromversorgung von Warenhäusern
                           								und ähnlichen Geschäftsbetrieben.
                        Von Oberingenieur Foerster
                           									(Berlin.)
                        FOERSTER, Die elektrische Stromversorgung von
                           								Warenhäusern.
                        
                     
                        
                           Von dem Umfange des elektrischen Betriebes in einem Warenhause wird sich der
                              									Außenstehende schwerlich eine richtige Vorstellung machen können, denn abgesehen von
                              									der elektrischen Beleuchtung in den Dunkelstunden während der Geschäftszeit in den
                              									Wintermonaten sieht der Außenstehende und die das Warenhaus besuchende Kundschaft
                              									nicht viel von dem elektrischen Betrieb. Und doch ist dieser so vielseitig und
                              									umfangreich, daß er einen beachtlichen Posten im Betriebskosten-Konto des
                              									Warenhauses darstellt.
                           Der elektrische Betrieb umfaßt in erster Linie allerdings die künstliche Beleuchtung
                              									des Warenhauses während der Geschäftszeit in den Dunkelstunden der Wintermonate,
                              									daneben auch die stellenweise ständige Beleuchtung von solchen Räumen, die infolge
                              									ihrer ungünstigen baulichen Lage vom natürlichen Tageslicht selbst in den
                              									Sommermonaten nicht ausreichend beleuchtet werden, und die deshalb auch für den
                              									eigentlichen Warenhaus-Geschäftsbetrieb von untergeordneter Bedeutung sind, wie
                              									Lager- und Packräume, Garderoben, Toiletten, Kellerräume und andere gelegentliche
                              									Aufenthalts- und Arbeitsräume. Ferner ist neben der allgemeinen Zweckbeleuchtung die
                              									Lichtreklame und Reklamebeleuchtung in den Schaufenstern in Betracht zu ziehen, die
                              									auch nach offiziellem Geschäftsschluß noch im Betriebe ist. Ebenso die
                              									baupolizeilich vorgeschriebene Notbeleuchtung zur Nachtzeit, die eine ausreichende
                              									Orientierung und die notwendigste Uebersicht ermöglichen soll, die aber auch bei
                              									etwaigem Versagen der Stromlieferung während der Geschäftszeit aushilfsweise zur
                              									notwendigsten Allgemeinbeleuchtung für kurze Dauer dienen soll.
                           Die elektrische Gesamtanlage eines Warenhauses umfaßt ferner den Betrieb einer
                              									größeren Anzahl von Elektromotoren, z.B. für die Personen-und Warenaufzüge, etwa
                              									vorhandene Rolltreppen (escaliers roulants), pneumatische Rohrpostanlagen für
                              									zentralisierten Kassenbetrieb, den Betrieb für die Eismaschinen, Kühl- und
                              									Ventilationsanlagen, sowie für alle sonstigen Motoren, z.B. für die Näherei,
                              									Reparatur- und andere Werkstättenbetriebe, für Vorführungszwecke und dgl.
                              									mehr.
                           Die Stromversorgung für den elektrischen Gesamtbetrieb kann auf vier verschiedene
                              									Arten erfolgen und zwar:
                           
                              1. Aus dem Städtischen Elektrizitätswerk oder der zuständigen
                                 										Ueberlandzentrale.
                              2. Aus einer eigenen elektrischen Zentrale-unter Ausschluß jedes
                                 										anderweitigen Strombezuges.
                              3. Im gemischten Betrieb: Eigenzentrale und Strombezug aus dem
                                 										Elektrizitätswerk.
                              4. Aus einer eigenen Akkumulatoren-Unterstation, bei dem gesamten
                                 										Strombezug für diese aus dem Elektrizitätswerk.
                              
                           Welche von den vier Stromerzeugungs- und Strombezugsmöglichkeiten sich für jedes
                              									Warenhaus je nach seiner Größe und seinen besonderen Einrichtungen als die
                              									wirtschaftlich vorteilhafteste Betriebsform empfiehlt, kann nur von Fall zu Fall
                              									durch sehr eingehende und gewissenhafte Aufstellung von Erstellungs- (Investitions-)
                              									und Betriebskosten-Berechnungen und durch vergleichende, völlig objektive
                              									Rentabilitätsberechnungen ermittelt werden, in denen restlos alle in Betracht zu
                              									ziehenden Faktoren berücksichtigt sind. Es ist leicht einzusehen, daß die hierfür
                              									notwendigen Kalkulationen mancherlei Schwierigkeiten bieten. Es sollen deshalb in
                              									Nachstehendem einige Anhaltspunkte gegeben werden, die als allgemein gültige
                              									Grundlagen für diese Kalkulationen dienen können. Es sei hierbei bemerkt, daß auch
                              									noch in vielen anderen Geschäftsbetrieben die Verhältnisse ganz ähnlich liegen, wie
                              									bei den Warenhäusern, z.B. in großen Hotels, in Theatern, Großbanken, größeren
                              									Kurhaus- und Restaurationsbetrieben, Krankenhäusern, Sanatorien, Heil- und
                              									Pflegeanstalten u. dgl. m. Die ganz großen Betriebe dieser Art haben ebenso wie die
                              									großen Warenhäuser wohl zumeist ihre eigenen Zentralen, weil diese für Betriebe mit
                              									einem Höchstverbrauch von 500 Kilowatt und mehr unter allen Umständen die
                              									wirtschaftlich vorteilhafteste Betriebsform darstellen. Für Betriebe mit einem
                              									Höchstverbrauch 
                              									von 50 bis etwa 300 Kilowatt könnte aber, je nach den gegebenen Verhältnissen,
                              									auch die eine oder andere der erwähnten Betriebsformen sich als wirtschaftlich
                              									vorteilhafter erweisen, die dann sehr ernstlich in Betracht zu ziehen sind.
                           
                        
                           1. Alleiniger Strombezug aus öffentlichem
                              									Versorgungsnetz.
                           Der Betrieb der elektrischen Anlage eines Warenhauses aus dem Städtischen
                              									Elektrizitätswerk oder der zuständigen Ueberlandzentrale würde an sich wohl die
                              									einfachste und für den Geschäftsbetrieb des Warenhauses bequemste Betriebsform sein,
                              									wenn . . . das Elektrizitätswerk dem Warenhaus immer den Strom zu einem
                              									wirtschaftlich annehmbaren Tarif liefern würde. Hier sind aber der Verwaltung des
                              									Elektrizitätswerkes sehr häufig Grenzen gesetzt, die nicht ohne Nachteil für den
                              									rationell-wirtschaftlichen Gesamtbetrieb der Stromerzeugungsanlage des Kraftwerkes
                              									überschritten werden dürfen.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 342, S. 137
                              Abb. 1.
                              
                           Als Stromart kommen meistens Gleichstrom 2 × 220 Volt und Drehstrom 3 × 380/220 Volt
                              									in Betracht. Im ersteren Falle werden die Elektromotoren über 1000 Watt mit 440 Volt
                              									von den Außenleitern des Dreileiternetzes betrieben, im letzteren Fall mit
                              									380voltigem Drehstrom. Die Lichtspannung ist in beiden Fällen 220 Volt.
                           In Abb. 1 sind zwei Belastungskurven eines normalen
                              									Städtischen Elektrizitätswerkes mittlerer Größe mit Straßenbahnbetrieb mit einer
                              									Höchstleistung der Stromerzeugungsanlagen bis zu 12000 kW dargestellt, wie diese
                              									Kurven sich wohl auch mit dem Belastungsverlauf der meisten Elektrizitätswerke
                              									ähnlicher Größe und mit ähnlichen Betriebsverhältnissen ungefähr decken könnten. Die
                              									ausgezogene Kurve a (Abb. 1) zeigt den
                              									Belastungsverlauf während eines Werktages im Dezember-Januar, einem der kürzesten
                              									Tage unter unseren Breitengraden, während die punktierte Kurve b (Abb. 1) den Belastungsverlauf während eines Werktages
                              									im Juni-Juli, einem der längsten Tage, veranschaulicht. Aus dem Vergleich beider
                              									Kurven ist ohne weiteres zu ersehen, welche Anforderungen die Lichtspitzen der Kurve
                              									a (Abb. 1) an die Stromerzeugung des Kraftwerkes
                              									stellen. Die gesamten Stromerzeugungsanlagen mit ihren Maschinen, Apparaten,
                              									Kabelnetzen, Transformatoren etc. müssen so bemessen sein, daß sie das
                              									Spitzen-Maximum zu decken vermögen, das aber nur an einigen wenigen der kürzesten
                              									Tage des ganzen Jahres (insgesamt etwa 200 Stunden p. a.) auftritt. Wie aus dem
                              									Verlauf der Kurve b (Abb. 1) ersichtlich, erhebt sich
                              									die Belastung des als Beispiel gewählten Kraftwerkes an den längsten Tagen des
                              									Jahres im Juni-Juli kaum über 4000 kW. Die Stromerzeugungsanlage, die für eine
                              									Höchstleistung von 12000 kW bemessen ist, wird hier also im Mittel kaum mit ⅓ ihrer
                              									Höchstleistung beansprucht. Bezieht man die mittlere effektive Belastung eines
                              									Elektrizitätswerkes auf die gesamte Maschinenleistung einschließlich der Reserven,
                              									so erhält man den Ausnutzungsfaktor des Kraftwerkes. Dieser wird um so kleiner, je
                              									höher die Maximumspitze den übrigen Teil der Kurve überragt. Es ist einleuchtend,
                              									daß die Verwaltung eines Elektrizitätswerkes, dessen Stromerzeugungsanlagen soweit
                              									ausgenutzt sind, daß sie zur Bewältigung der durch die höchste Lichtspitze der Kurve
                              									a (Abb. 1) angezeigten Höchstbelastung ausreichen,
                              									alles vermeiden muß, was dieses Maximum noch überschreiten könnte, weil die
                              									Stromerzeugungsanlage in allen ihren Teilen sonst überlastet werden und zu
                              									kostspieligen Erweiterungen zwingen würde, die sich in absehbarer Zeit aber meist
                              									nicht rentieren. Rentiert sich aber die Erweiterung durch den Strombezug eines neu
                              									hinzutretenden Großkonsumenten, so wird die Erweiterung, wenn nicht andere Gründe
                              									dagegen sprechen, wohl meist ausgeführt, und zwar auf Grund eines langfristigen
                              									Stromlieferungsvertrages mit dem betr. Großkonsumenten. Bis dahin wird die
                              									Verwaltung des Elektrizitätswerkes durch eine zweckentsprechende Tarifpolitik ein
                              									weiteres Anwachsen der Belastungsspitze zu verhindern suchen.
                           Einen möglichst gleichmäßigen Verlauf der Belastungskurve oder wenigstens ein
                              									Absenken der Maximumspitze zu erzielen, jedenfalls aber ihr weiteres Ansteigen zu
                              									verhindern, ist das Streben aller Elektrizitäts-Verwaltungen. Es ist dabei dennoch
                              									ihre weitere Aufgabe, allen Wünschen der Stromabnehmer nach Möglichkeit gerecht zu
                              									werden, dessen ungeachtet aber auch eine angemessene, gesunde Rentabilität des
                              									Elektrizitätswerkes durchzuführen und stets im Auge zu behalten.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 342, S. 137
                              Abb. 2.
                              
                           Abbildung 2 zeigt nun den ungefähren Verlauf des
                              									Stromverbrauchs eines Warenhauses mit einem Höchstverbrauch von etwa 300 kW und zwar
                              									– in Uebereinstimmung mit Abb. 1 – in Kurve a den
                              									Verlauf des Verbrauches an einem der kürzesten Werktage im Dezember-Januar und in
                              									Kurve b den Verlauf des Verbrauches an einem der längsten Werktage im Juni-Juli.
                              									Kurve a zeigt zwei Lichtspitzen, dazwischen die Mittagssenke, die in der
                              									Geschäftszeit des Warenhauses ihre Erklärung finden, während. Kurve b neben einem
                              									geringen Verbrauch an Licht hauptsächlich den Verlauf 
                              									des Stromverbrauchs der Motoren anzeigt. Vergleicht man die a-Kurven der beiden
                              										Abbildungen 1 und 2 miteinander, so wird man finden, daß der Spitzenverbrauch des
                              									Warenhauses zeitlich in die Spitzenbelastung des Elektrizitätswerkes fällt. Hierin
                              									liegt der Grund, weshalb die Elektrizitätswerke nicht immer in der Lage sind, den
                              									Warenhäusern nach Wunsch mit einem wirtschaftlich vorteilhaften Stromtarif
                              									entgegenzukommen. Billigen Strom kann das Elektrizitätswerk meist nur zur Nachtzeit
                              									abgeben, etwa von 8 Uhr abends bis 7 Uhr morgens; Strom zu normalem Preise von 7 Uhr
                              									morgens bis 3 Uhr nachmittags. Die Zeit von 3 oder 4 Uhr nachmittags bis 7 oder 8
                              									Uhr abends aber wird das Elektrizitätswerk für den Stromabnehmer mit billigem Tarif als Sperrzeit festsetzen, während der sich
                              									der Stromabnehmer verpflichten müßte, überhaupt keinen Strom vom Elektriztätswerk zu
                              									beziehen, es sei denn ausnahmsweise im Notfalle, dann aber zu einem Tarif mit einem
                              									Preisaufschlag auf den normalen Licht-Strompreis. Es ist bei solchen tariflichen
                              									Schwierigkeiten zu prüfen, ob das Warenhaus mit einer der anderen drei
                              									Betriebsformen in bezug auf wirtschaftliche Stromversorgung vorteilhafter fährt. Die
                              									Grundlage für das Kalkül bleiben immer die Belastungskurven des Elektrizitätswerkes
                              									und die Verbrauchskurven des Warenhauses, die aber von Fall zu Fall zuvor
                              									genauestens so aufzuzeichnen sind, daß sie den tatsächlich gegebenen Verhältnissen
                              									entsprechen.
                           
                        
                           2. Elektrizitäts-Selbsterzeugung in einer
                              									Eigenzentrale.
                           Die elektrische Eigenzentrale für das Warenhaus, falls diese in das Kalkül der
                              									Stromversorgung mit einbezogen werden soll, ist nach dem heutigen Stande der Technik
                              									zweckmäßig durch Dieselmotoren zu betreiben, die in bezug auf Wirtschaftlichkeit,
                              									Brennstoffbeschaffung (Rohöl!), Betriebssicherheit, Einfachheit und Sauberkeit im
                              									Betriebe unter den Verbrennungsmotoren an erster Stelle stehen. Außerdem sind sie
                              									jicht in dem Maße wie die etwa in Betracht zu ziehende Dampfkraftanlage
                              									baupolizeilichen Beschränkungen unterworfen. Sie können bei Raummangel meist in
                              									Unterkellerungen von Höfen oder Nebengebäuden Aufstellung finden.
                           Mit Rücksicht darauf, daß früher oder später doch einmal eine Aenderung in der
                              									Stromversorgung unter Abkehr von der Eigenzentrale eintreten könnte, derart, daß der
                              									elektrische Betrieb des Warenhauses an das Stadt. Elektrizitätswerk angeschlossen
                              									werden sollte, wird man das Gleichstrom-Dreileitersystem mit 2 × 220 Volt Spannung
                              									wählen, und zwar mit einer Akkumulatorenbatterie, die außer für den
                              									Spannungsausgleich auch als kleine Sicherheitsreserve bei etwa vorkommenden
                              									Betriebsstörungen dienen müßte. Falls das zuständige öffentliche Elektrizitätswerk
                              									aber Drehstrom liefern sollte, so wird es sich bei der Eigenzentrale für das
                              									Warenhaus in den meisten Fällen empfehlen, hierauf zunächst keine Rücksicht zu
                              									nehmen, wenn nicht von vornherein mit dem späteren Anschluß oder Teilanschluß an das
                              									Elektrizitätswerk gerechnet werden soll.
                           Für die Spitzenleistung wird man bei der Eigenzentrale so disponieren, daß nicht etwa
                              									die reine Maschinenleistung für das Maximum zu bemessen ist, sondern Maschinen
                              									+ Akkumulatoren. Das idealste Verhältnis wäre, wenn für die Spitzenleistung:
                              									Maschinen + Akkumulatoren in ihren Einzel-Maximalleistungen: Maschinenleistung =
                              									Akkumulatorenleistung wäre. Da eine größere Akkumulatorenleistung aber relativ
                              									teurer als eine größere Maschinenleistung ist, so wird man – den jeweilgen
                              									Betriebsverhältnissen Rechnung tragend – meist die Maschinenleistung größer und die
                              									Akkumulatorenleistung kleiner wählen, jedoch immer so, daß ihre Summe die
                              									erforderliche Spitzenleistung sicher hergibt.
                           Für das Rentabilitätskalkül sind von den einschlägigen Firmen Kostenanschläge
                              									einzufordern, denen Betriebskostenaufstellungen beizufügen sind, wenn man es nicht
                              									vorzieht, mit den Vorarbeiten für das Kalkül einen tüchtigen, auf dem Gebiete
                              									erfahrenen, unabhängigen Zivilingenieur zu betrauen, der die Kostenanschläge und
                              									Betriebskostenaufstellungen sachverständig und objektiv-gewissenhaft nachzuprüfen
                              									hat, bevor diese für das vergleichende Rentabilitätskalkül Berücksichtigung und
                              									Verwendung finden.
                           Der Vorteil der Eigenzentrale ist die völlige Unabhängigkeit von fremder
                              									Stromlieferung, die allerdings, wenn sie durch Akkumulatoren-Reserve bei
                              									vorkommenden Betriebsstörungen sichergestellt sein soll, eine Batterie
                              									entsprechender Größe erfordert.
                           
                        
                           3. Versorgung durch gemischten Betrieb aus einer Eigenzentrale
                              									und durch Strombezug aus einem öffentlichen Elektrizitätswerk.
                           Für den gemischten Betrieb in der Stromversorgung eines Warenhauses kommt sowohl die
                              									Eigenzentrale wie der Strombezug aus dem Stadt Elektrizitätswerk oder der
                              									zuständigen Ueberlandzentrale in Betracht. Hierfür wird die Einrichtung je nach der
                              									von dem zuständigen öffentlichen Elektrizitätswerk verfolgten Tarifpolitik in den
                              									meisten Fällen so getroffen, daß das Elektrizitätswerk für den weiteren Ausbau
                              									seiner Grundbelastung den möglichst gleichbleibenden Hauptteil des
                              									Warenhausverbrauchs, in unserem Beispiel etwa bis zur 75 kW-Linie (Abb. 2), und evtl. den ganzen Verbrauch in den
                              									Sommermonaten, der ungefähr mit dieser Linie abschneidet, liefert. Das Warenhaus
                              									dagegen deckt mit seiner eigenen kleinen Zentrale die über die 75 kW-Linie
                              									hinausgehenden Lichtspitzen. In den Verhandlungen mit der
                              									Elektrizitätswerks-Verwaltung über einen wirtschaftlich möglichst vorteilhaften
                              									Tarif für den Strombezug des Warenhauses, die seitens des Elektrizitätswerkes durch
                              									Betriebs-, Belastungs-, wirtschaftliche Ausnutzungs- und
                              									Höchstleistungs-Rücksichten, hinsichtlich der dem Warenhause einzuräumenden
                              									Konzessionen, bestimmt werden, wird auch die Linie zwischen Grund- und
                              									Spitzenverbrauch und damit die der ganzen Disposition entsprechende Größe der
                              									Eigenzentrale des Warenhauses festgelegt.
                           Das Elektrizitätswerk soll – und darin liegt der Hauptvorteil dieser Betriebsform –
                              									außerdem als Sicherheitsreserve dienen für etwaige Betriebsstörungen in der
                              									Eigenzentrale. Hierfür müssen 
                              									Stromart und Spannung in der Eigenzentrale mit der des Elektrizitätswerkes
                              									selbstverständlich übereinstimmen oder aber es müssen bei anderer Stromart
                              									Einrichtungen vorgesehen werden, die den Anschluß der Gesamtanlage des Warenhauses
                              									an das Leitungsnetz des Elektrizitätswerkes ermöglichen und in einfachster Weise
                              									ohne weiteres durchführen lassen.
                           Für die baupolizeilich vorgeschriebene Notbeleuchtung ist in allen Fällen eine kleine
                              									Akkumulatorenbatterie erforderlich.
                           
                        
                           4. Strombezug aus dem öffentlichen Elektrizitätswerk und
                              									Versorgung aus einer eigenen Akkumulatoren-Unterstation.
                           Die Stromversorgung des Warenhauses aus einer eigenen Akkumulatoren-Unterstation
                              									erfordert eine Batterie, deren Kapazität und Leistung dem Spitzenverbrauch des
                              									Warenhauses entspricht (vergl. Kurve a Abb. 2), zu
                              									deren Ladung das Elektrizitätswerk Nachtstrom zu einem außerordentlich billigen
                              									Tarif liefern müßte. Bei dieser Betriebsform liefert das Elektrizitätswerk nicht nur
                              									den gesamten Strombedarf des Warenhauses, sondern – weil für die Anschlußbatterie
                              									mit einem Nutzeffekt von günstigstenfalls etwa 80% zu rechnen ist – sogar mindestens
                              									25% mehr Strom als das Warenhaus für seinen Licht- und Kraftbetrieb de facto
                              									braucht. Da das Warenhaus aber für den Strombezug als Nachtstrom einen sehr
                              									vorteilhaften Tarif vom Elektrizitätswerk erwirken kann, so ist der
                              									Gesamt-Strombezug aus dem Elektrizitätswerk für die Ladung der Anschlußbatterie
                              									immer noch sehr erheblich billiger, als wenn die Stromversorgung des Warenhauses
                              									direkt aus dem Leitungsnetz des Elektrizitätswerkes erfolgen würde, denn hiervon
                              									hängt die Wirtschaftlichkeit dieser Betriebsform in allererster Linie ab. Für diese
                              									Form der Stromversorgung aus der eigenen Akkumulatoren – Unterstation
                              									(Anschlußbatterie) sind allerdings neben den in der Hauptsache durch den Strombezug
                              									verursachten, nicht unerheblichen beweglichen Betriebskosten, auch die festen
                              									Betriebskosten recht beträchtlich, weil die Anlagekosten – wenn sie auch nicht ganz
                              									die Höhe derjenigen der Eigenzentrale für den Gesamtverbrauch des Warenhauses
                              									erreichen, – doch immerhin recht hoch sind. Es kommen für den Kapitaldienst, für
                              									Amortisation und Verzinsung des Anlagekapitals für Batterie und Ladeeinrichtungen
                              									neben der Batterie-Instandhaltung und Versicherung durch die Lieferfirma,
                              									Reparaturen, Ersatz etc. ziemlich hohe Quoten in Anrechnung.
                           Diese Betriebsform empfiehlt sich mit einiger Aussicht auf Wirtschaftlichkeit
                              									auch nur, wenn von dem zuständigen öffentlichen Elektrizitätswerk Gleichstrom zur
                              									Verfügung steht, so daß außer der teueren Anschlußbatterie nur noch die Aufstellung
                              									einer Zusatzmaschine zur Erzeugung der für die Ladung erforderlichen Zusatzspannung
                              									mit der zugehörigen Schalttafel in Frage kommt. Wenn dagegen vom Elektrizitätswerk
                              									Drehstrom geliefert wird, so würde durch die notwendig werdende Umformung desselben
                              									in Gleichstrom durch Gleichrichter mit zugehörigem Transformator, oder durch
                              									Motorgenerator als Zweimaschinenaggregat, oder durch Einanker-Umformer mit
                              									zugehörigem Transformator nebst allen erforderlichen Meßinstrumenten, Schalt- und
                              									Regulierapparaten etc. die Wirtschaftlichkeit dieser Betriebsform von vornherein in
                              									Frage gestellt, ganz abgesehen von der durch die Umformung bedingten weiteren
                              									Verschlechterung des Wirkungsgrades der ganzen Anlage.
                           Es hat jede der vier vorstehend aufgeführten Betriebsformen auch in reinen
                              									Betriebsfragen (Personal, Unterhaltung etc.) ihre Vor- und Nachteile. Ihre
                              									Wirtschaftlichkeit ist durch das Rentabilitätskalkül von Fall zu Fall zu ermitteln,
                              									und zwar an Hand der Belastungskurven des Elektrizitätswerkes und dem von der
                              									Verwaltung desselben festgesetzten Stromtarif einerseits, sowie an Hand der
                              									Verbrauchskurven des Warenhauses andererseits, die – wie bereits erwähnt – sich aber
                              									mit den tatsächlichen Verhältnissen in jedem speziellen Fall, soweit dies nur immer
                              									durchführbar ist, decken müssen.
                           Dabei wird sich ergeben, daß die eigene Stromerzeugungsanlage im allgemeinen erst
                              									dann in Betracht zu ziehen ist, wenn eine Höchstbelastung von etwa 40 kW bzw. ein
                              									Jahresstromverbrauch von 40–50000 Kilowattstunden (kWh) vorliegt. Diese Zahlen
                              									werden von kleineren Warenhäusern meistens nicht erreicht, so daß diese auf die
                              									eigene Stromerzeugungsanlage besser verzichten. Aber alle hier in Betracht kommenden
                              									Geschäftsbetriebe können in vielen Fällen ihre Aufwendungen für elektrische
                              									Beleuchtung erheblich vermindern, wenn sie an Stelle der häufig veralteten
                              									Beleuchtungskörper moderne, den Lichtstrom rationeller ausnutzende Armaturen
                              									verwenden würden. Wie bekannt, haben auch große Warenhäuser durch solche Maßnahmen
                              									Ersparnisse bis zu 30% am Stromverbrauch für Lichtzwecke erzielt.