| Titel: | Uferkrananlage eines Kabel- und Drahtwerkes. | 
| Autor: | Ritter | 
| Fundstelle: | Band 344, Jahrgang 1929, S. 26 | 
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                        Uferkrananlage eines Kabel- und
                           								Drahtwerkes.
                        Von Studienrat Dipl.-Ing. Ritter,
                           									Stettin.
                        RITTER, Uferkrananlage eines Kabel- und Drahtwerkes.
                        
                     
                        
                           Große industrielle Anlagen mit unmittelbarer Lage an Wasserweg und Eisenbahn
                              									sind hinsichtlich der Zu- und Abfuhr von Rohstoffen und Fertigware besonders günstig
                              									gestellt. Zur vollen Ausnutzung dieser Vorteile gehören aber auch hier wie an jeder
                              									Umschlagstelle für alle Gütertransporte kürzeste Wege. Das erfordert wieder
                              									möglichst nahen Zusammenschluß der Zu- und Abfahrtswege mit den Lagerplätzen und
                              									Transporteinrichtungen, welche das ganze Arbeitsgebiet bestreichen können ohne
                              									Behinderung des Verkehrs und der Lagerung. Eine in jeder Beziehung
                              									zweckentsprechende und mustergültige Anlage ist für das in den Jahren 1920 bis 1924
                              									erbaute Werk Ketschendorf der Deutschen Kabelwerke A.G. ausgeführt. Dieses Werk
                              									umfaßt ein Kabel- und Drahtwalzwerk einschließlich der nötigen Nebenanlagen für
                              									Dampf- und Elektrizitätsversorgung; zur Lagerung der Rohstoffe und Fertigware
                              									ist ein Lagerplatz von etwa 50 m Breite und 365 m Länge vorgesehen, der die
                              									Gebäude von der Spree trennt.
                           Abb. 1 zeigt eine Gesamtansicht des Werkes mit der
                              									Spree, dem Lagerplatz und den Verladeanlagen im Vordergrund. Zur Bedienung des
                              									Platzes stehen zur Verfügung: eine Verladebrücke von 70,5 m Gesamtlänge, ein
                              									Verladebockkran für den Verkehr nahe den Werksgebäuden (diese beiden s. Abb. 2) und ein normaler Rangierkran hauptsächlich für
                              									den Verschiebedienst innerhalb des Werkes. Sämtliche Hebezeuge sind von der
                              									Demag-A.G. Duisburg geliefert.
                           Der Bockkran von 10 t Tragfähigkeit, der zunächst den Werksgebäuden arbeitet und ein
                              									Zufuhrgleis überspannt, besitzt bei einer lichten Höhe von 9 m über
                              									Schienenoberkante eine Spannweite von 15,97 m und ist auf der Hallenseite mit einem
                              									Ausleger von 2,4 m
                              									Länge ausgerüstet; seine Fahrgeschwindigkeit beträgt 15 m/min. Zum Lasttransport
                              									besitzt er eine Untergurt-Einschienenkatze mit 40 m/min Fahr- und 3 bis 4 m/min
                              									Hubgeschwindigkeit. Die Stromzuführung erfolgt, ebenso wie bei der Verladebrücke,
                              									durch Schleifleitungen, die an dem Dach des Gebäudes entlang bzw. auf Masten verlegt
                              									sind.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 344, S. 26
                              Abb. 1.
                              
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 344, S. 26
                              Abb. 2.
                              
                           Die den Lagerplatz überspannende Verladebrücke ist so hoch ausgeführt, daß ihr
                              									landseitiger Ausleger über den Bockkran hinwegfahren kann. Infolgedessen können
                              									beide Verladeanlagen vollständig unabhängig voneinander an jeder beliebigen Stelle
                              									ihrer Fahrbahn arbeiten. Die Brücke besitzt eine Stützweite von 27,6 m, einen
                              									landseitigen Ausleger von 20,1 m und einen wasserseitigen Ausleger von 21,8 m;
                              									infolge Hinausragens der Fahrbahn über dessen Ende steht für die Katzfahrbahn eine
                              									Gesamtlänge von 70,5 m zur Verfügung. Die lichte Höhe der Brücke beträgt,
                              									entsprechend einem geringen Gefälle des Lagerplatzes nach der Spree hin, an der
                              									landseitigen, festen Stütze 11,9 m, an der wasserseitigen Pendelstütze 12,53 m über
                              									Schienenoberkante. Die Brückenfahrgeschwindigkeit ist 30 m/min. Zum Bewegen der Last
                              									ist die Brücke mit einer Einschienen-Laufkatze ausgerüstet (s. Abb. 3), die auf den Unterflanschen eines I-Trägers
                              									fährt und in besonderer Anpassung an die Forderung, sowohl Stückgüter wie Kohle
                              									befördern zu können, ohne das Tragorgan auszuwechseln, zwei Windwerke besitzt, eins
                              									für Greifer- und eins für Stückgutbetrieb. Die Entfernung beider Huborgane
                              									voneinander, d.h. von Mitte Greifer bis Mitte Lasthaken, beträgt 2 m. Entsprechend
                              									der hierdurch bedingten verhältnismäßig großen Länge und um eine günstige Verteilung
                              									des Raddruckes bei der immerhin großen Belastung auf die Fahrbahn zu erreichen, ist
                              									die Katze an drei Stellen durch je einen Drehschemel mit vier Laufrollen aufgehängt,
                              									doch bleibt die Anordnung durch eine gelenkige Verbindung im Katzenrahmen statisch
                              									bestimmt. Der Fahrantrieb geschieht durch zwei Elektromotoren, die auf die äußersten
                              									Laufräder an beiden Enden der Katze wirken und dieser eine Geschwindigkeit von 40
                              									m/min erteilen. Für sämtliche Bewegungen sind kräftige Bremsen vorhanden und zwar
                              									wird die Katzfahrwerksbremse durch Fußtritthebel gesteuert, während die aller
                              									anderen Bewegungen elektromagnetisch betätigt werden. Schienenzangen, die im
                              									Ruhezustand angelegt werden, sichern die Brücke gegen Abtreiben durch Winddruck.
                           Zunächst dem Führerhaus, in dem die Steuerapparate für sämtliche Bewegungen
                              									untergebracht sind, ist das Greiferwindwerk angeordnet. Es besitzt eine Tragkraft von 3 t an
                              									den Greiferseilen, ermöglicht daher die Verwendung eines 1,5-cbm-Kohlegreifers,
                              									wobei die Hubgeschwindigkeit 30 m/min beträgt. Der größtmögliche Hub ist etwa 13 m
                              									vom Boden eines zu entladenden Schiffes bis zur höchsten Greiferstellung.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 344, S. 27
                              Abb. 3.
                              
                           Das Hubwerk für Stückgutbetrieb besitzt bei einer Tragkraft
                              									von 10 t eine Arbeitsgeschwindigkeit von 3 m/min, doch kann durch Umschalten
                              									des Getriebes zum Heben leichterer Lasten die Hubgeschwindigkeit auf 17 m/min
                              									gesteigert werden bei einer dann zulässigen Höchstlast von 2 t. Die Laufkatze ist
                              									mithin in der Lage, alle vorkommenden Arbeiten in der wirtschaftlich günstigsten
                              									Weise auszuführen.