| Titel: | Zuschrift an die Schriftleitung. | 
| Autor: | Baudisch | 
| Fundstelle: | Band 344, Jahrgang 1929, S. 139 | 
| Download: | XML | 
                     
                        Zuschrift an die Schriftleitung.
                        Zuschrift an die Schriftleitung.
                        
                     
                        
                           In der Erwiderung des Herrn Professor Baudisch vom Hefte 15/16 1928 war der
                              									Begriff einer „Schmiegungskurve“ nicht umfassend klargestellt. Dies ist
                              									nunmehr in seiner letzten Einsendung des Heftes 2/1929 geschehen. Professor Baudisch
                              									verlangt von dieser Schmiegungskurve an eine beliebige Strombahn, daß sie mit dieser
                              									2 unendlich nahe Punkte gemeinsam habe, dann überträgt er die Bewegungsgesetze für
                              									das strömende Medium ohne Vorbehalt von der einen auf die andere. Es ist nun vor
                              									allem nicht genügend begründet, warum als solche Schmiegungskurve insbesondere die
                              									log. Spiralen vorgezogen werden. Gewiß haben sie die sehr angenehme Eigenschaft, daß
                              									das Verhältnis \frac{cu}{c}, resp.
                              										\frac{r}{\rho} von k = tang α unabhängig ist, was für die
                              									Behandlung, des Strömungsproblems nach den Angaben Prof. Baudisch verlockend
                              									erscheinen mag. Immerhin drängt sich jedoch die Frage auf: warum wurden nicht
                              									Gerade, oder Kreise verwendet? Sie können zweifelsohne auch so gelegt werden, daß
                              									sie die gewissen 2 unendlich nahen Punkte mit der beliebigen Strombahn gemeinsam
                              									haben, sie besitzen schließlich auch sehr vereinfachende Merkmale. Allerdings
                              									erhielte man für jede Art von Schmiegungskurven ein prinzipiell unterschiedliches
                              									Resultat für ein und dieselbe Strömung. Und dieser Umstand deckt auch den
                              									unterlaufenen Irrtum auf. Die oft genannte Gleichung 2) enthält den Krümmungsradius
                              									der Strombahn. Derselbe ist mit 3 unendlich nahen Punkten bestimmt. Somit muß, um
                              									die Bewegungsgesetze von der beliebigen Strombahn auf die Ersatzbahn übertragen zu
                              									können, die Oskulation der Schmiegungskurve in 2. Ordnung (3 unendlich nahe Punkte
                              									gemeinsam) und nicht in 1. Ordnung erfolgen. Die von Prof. Baudisch gelegten log.
                              									Spiralen haben im betrachteten Punkte der beliebigen Strombahn nicht notwendig den
                              									gleichen Krümmungsradius. Gleichung 2) gilt somit wohl [für die Strömung nach log.
                              									Spiralen, nicht aber für beliebig verlaufende Strömungen. Will man aber in 2.
                              									Ordnung oskulierende log. Spiralen legen, so gilt nach wie vor das von mir im
                              									Hefte 2/1929 Gesagte, womit das Verfahren von Prof. Baudisch neuerdings als
                              									unrichtig festgestellt ist.
                           Weiter schreibt Prof. Baudisch: „Die Zentrifugalkraft wird im schaufellosen Räume
                                 										durch den nach außen zunehmenden Druck aufgehoben.“ Somit ist die
                              									Führungsfläche von innen mit Zentrifugalkräften der vorbeiströmenden Teilchen
                              									belastet, von außen jedoch durch die Druckzunahme entlastet. Beide Kraftwirkungen
                              									sind äqual, es erscheint noch immer unverständlich, wieso die Festigkeit der
                              									Führungsfläche in Anspruch genommen wird.
                           Schließlich steht der Einsender nach wie vor auf dem Standpunkt, daß man irgend ein
                              									Glied einer Bewegungsgleichung aus gar keinem Grunde einfach weglassen darf, ohne es
                              									dadurch gleich Null gesetzt zu haben, es sei denn, man negiert das Newtonsche
                              									Bewegungsgesetz, aus welchem die Bewegungsgleichung hervorgegangen ist.
                           Brunn, am 3. Juli 1929.
                           Ing. Paul Walther.
                           ––––––––––
                           Erwiderung. Vorstehende Ausführungen scheinen mir, Absatz
                              									1 betreffend, in eine gefährliche Weite zu führen, da darin z.B. der Begriff der
                              									Oskulation verwendet wird, der meines Ermessens nur einer Raumkurve zuzuordnen ist.
                              									Abschließend möchte ich daher erwähnen, daß es vollkommen gleichgültig ist, ob
                              									Gerade, Kreise oder Logarithmische Spiralen der Heranziehung meiner Gleichung (2)
                              										\frac{cu}{r}=\frac{c}{\rho}, zugrundegelegt werden. Es ist
                              									dies sinngemäß dasselbe, wie beim Momentanzentrum, das bekanntermaßen bei ebener
                              									Bewegung eines Körpers als Schnitt der Normalen der Tangenten zweier Bahnpunkte
                              									definiert wird. Absatz 2 und 3 betreffend erwähne ich, daß die beiden äqualen
                              									Kraftwirkungen sich vollständig aufheben, so daß es nicht angängig ist, eine
                              									derselben in der Bewegungsgleichung nochmals erscheinen zu lassen.
                           Wien, im Juli 1929.
                           Dr. Baudisch.
                           Hiermit schließt die Schriftleitung die Erörterung.