| Titel: | [Kleinere Mittheilungen.] | 
| Fundstelle: | Band 265, Jahrgang 1887, Miszellen, S. 142 | 
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                        [Kleinere Mittheilungen.]
                        Kleinere Mittheilungen.
                        
                     
                        
                           Phosphatlager in Italien.
                           K. Walter lenkt in der Chemical
                                 										News, 1887 Bd. 55 S. 229 die Aufmerksamkeit auf das bedeutende Lager von
                              									natürlichen Phosphaten, welches sich im Süden von Italien, in der Nähe von Galligoli, unmittelbar an der Seeküste befindet.
                              									Dasselbe gehört der Eocänformation an und tritt mit seiner oberen Schicht fast zu
                              									Tage, während die unteren Schichten gegen die See zu abfallen. Es enthält in
                              									Kalkstein eingelagert zahlreiche Koprolithen zusammen mit Knochen und anderen
                              									Thierresten. Nach verschiedenen Untersuchungen, welche mit unmittelbar von der
                              									Oberfläche entnommenen Proben angestellt wurden, besteht das Lager zu ungefähr 50
                              									Proc. aus Phosphaten, welche letzteren leicht vom Kalk getrennt werden können und 35
                              									bis 38 Proc. phosphorsauren Kalk enthalten. Nach dem Brennen in Kalköfen und
                              									Trennung durch Handarbeit liefern dieselben ein 50 bis 55procentiges Phosphat. Es
                              									ist wahrscheinlich, daſs die tieferen Lagen, welche nicht durch atmosphärische
                              									Einflüsse gelitten haben, bedeutend bessere Ergebnisse liefern werden. Zieht man die
                              									günstige Lage, die verhältniſsmäſsig billige Kohle und wohlfeile Arbeit in Betracht,
                              									so würde eine Ausbeutung selbst bei der rohen Aufbereitung durch Handarbeit
                              									vortheilhaft sein. Der Verfasser empfiehlt die Umwandlung in Superphosphate an Ort
                              									und Stelle, welche auf See leicht nach allen Theilen Italiens verfrachtet werden
                              									könnten. Italien verbraucht wegen der Erschöpfung seines Bodens eine groſse Menge
                              									von künstlichen Düngerstoffen, von denen die Mineralphosphate bis jetzt sämmtlich eingeführt werden. (Vgl. auch Ph. Thomas 1887 264
                              									463.)
                           
                        
                           Metallgehalt oberschlesischer Steinkohlen.
                           E. Jensch (Chemische Industrie, 1887 Bd. 10 S. 55) hat 6
                              									Sorten minderwerthiger oberschlesischer Steinkohlen untersucht, wie solche im
                              									oberschlesischen Zinkhüttenbetriebe Verwendung finden. Aus diesen 6 Analysen ergab
                              									sich ein mittlerer
                              									Aschengehalt der untersuchten Kohlen von 12,404 Proc. Aus der chemischen
                              									Zusammensetzung dieser Aschen (vgl. a. a. O.) berechnet Jensch den Gehalt an Metallen, Phosphorsäure
                              									und Schwefel in 1t
                              									Steinkohlen (zu 1000k) wie folgt:
                           
                              
                                 Fe 17,28k
                                 Zn 0,56k
                                 Cd 0,0044k
                                 S 6,08k
                                 
                              
                                 Mn 1,27k
                                 Pb 0,068k
                                 
                                 P2O5
                                    												1,32k.
                                 
                              
                           Da die Steinkohlenförderung Oberschlesiens im J. 1885 rund 12734000t betrug, so ergibt sich eine, allerdings nicht
                              									verwerthbare, Ausbeute an den aufgeführten Körpern in der Höhe von:
                           
                              
                                 220000t Fe
                                 7130t Zn
                                 56t Cd
                                 77400t S
                                 
                              
                                   16170t Mn
                                   865t Pb
                                 
                                 16820t P2O5
                                 
                              
                           
                        
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                              Versuche zur Klarstellung der
                                    											Bewegung selbstthätiger Pumpenventile von C.
                                    											Bach, Professor am k. Polytechnikum zu Stuttgart. Stuttgart. Konrad
                                 										Wittwer. 39 Quartseiten mit 27 Textfiguren und 8 Tafeln. (3 Mark.)
                              
                           Wir werden in einem der nächsten Hefte über diese dankenswerthen Untersuchungen
                              									ausführlich berichten.
                           
                              Verzeichniſs über
                                    											wissenschaftliche Instrumente, insbesondere für elektrische und
                                 										magnetische Messungen, mit Abbildungen von Hartmann und
                                    											Braun, Optische Anstalt, physikalisch-astronomische Werkstätte,
                                 										Bockenheim-Frankfurt a. M.
                              
                           Ein reich illustrirtes Preisverzeichniss mit kurzen Erläuterungen.
                           
                        
                           Zuschriften an die Redaktion.Unter dieser Ueberschrift wird unser Journal sachliche Berichte, Briefe und
                                    											dergleichen bringen, welche mehr persönlicher
                                    											Natur sind. Die Verantwortlichkeit bleibt aus diesem Grunde den Herren
                                    											Einsendern, die sich in jedem Falle nennen wollen, überlassen. Die Redaktion
                                    											behält sich eine Ablehnung der Einsendungen von Fall zu Fall vor.
                              								
                           
                              Allgemeinnützige Aufklärungen über Patentwesen. von
                                 											Otto Sack, Patentanwalt, Leipzig.
                              
                                 Abhängige Patente.
                                 Wie vorher dargelegt, hat es zur Vermeidung von gerichtlichen
                                    											Weitläufigkeiten viel für sich, wenn das Patentamt von vornherein das
                                    											Verhältniſs zweier Patente zu einander feststellt.
                                 Es entsteht aber die Frage, welchen Zweck haben abhängige Patente, wenn der
                                    											eine Erfinder ohne den anderen seine Erfindung nicht ausbeuten kann? Das
                                    											beste Lösen ist jedenfalls das Handinhandgehen der betreffenden
                                    											Patentinhaber und das gemeinsame Ausbeuten zweier Erfindungen, die nur in
                                    											ihrer Vereinigung einen vollkommenen und brauchbaren Gegenstand bilden,
                                    											während die einzelnen je durch ein Patent gedeckten Einrichtungen allein
                                    											nicht praktisch verwendbar sind.
                                 Beispielsweise seien folgende Fälle angenommen:
                                 Jemand hätte ein Patent darauf bekommen, mittels zweier durch Drähte mit
                                    											einander verbundener Scheiben den Schall zu übertragen: diese Einrichtung
                                    											läſst sich jedoch nur auf geringe Entfernungen anwenden. In Folge dieser
                                    											Unvollkommenheit macht ein Anderer die Erfindung, daſs mit Hilfe des
                                    											elektrischen Stromes der Schall mittels Scheiben und Drähten auf nahezu unbegrenzte
                                    											Entfernung und mit groſser Deutlichkeit übertragen wird. Beide Erfindungen
                                    											sind, obwohl von verschiedenen Personen gemacht, nur in ihrer
                                    											Zusammenwirkung für die Praxis brauchbar. Der zweite Erfinder kann jedoch
                                    											seine Verbesserung nicht anwenden, ohne das erste Patent, betreffend die
                                    											mittels Drähten verbundenen Sprechscheiben, zu verletzen, und umgekehrt ist
                                    											der erste Erfinder nicht in der Lage, ohne Willen des zweiten Patentinhabers
                                    											seine Construction zu verbessern. Im gleichen Sinne würde sich das
                                    											Verhältniſs gestalten, wenn Jemandem die allgemeine Vorrichtung zum
                                    											mechanischen Nähen patentirt wäre, an der keine Fadenspannvorrichtung
                                    											angebracht war, welche leztere Einrichtung von Seiten eines Dritten erfunden
                                    											und zur Patentirung gebracht wurde. In solchen Fällen tritt die
                                    											Verbesserungserfindung in eigenartiger Weise zu Tage, indem hierbei die
                                    											Gegenstände zweier an verschiedene Personen ertheilter Patente erst in ihrer
                                    											Vereinigung einen einzigen praktisch brauchbaren Gegenstand bilden, und zur
                                    											praktischen Verwerthung dieses Gegenstandes das Einverständnis zweier
                                    											Patentinhaber nöthig ist.
                                 
                              
                           
                              Vom Organisationscomité der Ausstellung von
                                 										Beleuchtungsgegenständen und der Naphtaindustrie
                              geht uns nachstehende Mittheilung mit der Bitte um
                                 										Veröffentlichung zu.
                              Die Kaiserlich Russische Technische Gesellschaft
                                 										veranstaltet im laufenden Jahre eine Ausstellung von Beleuchtungsgegenständen
                                 										und der Naphtaindustrie. Der Ausstellungsplan umfaſst folgende Punkte:
                              1) Geschichtliche Sammlung aller Geräthe und Stoffe, die seit den ältesten Zeiten
                                 										zu Beleuchtungszwecken verwandt wurden.
                              2) Feste und flüssige Beleuchtungsstoffe pflanzlichen und thierischen
                                 										Ursprunges.
                              3) Gasartige Beleuchtungsstoffe und Vorkehrungen zur Gewinnung und Benutzung des
                                 										Gases.
                              4) Elektrische Beleuchtung.
                              5) Besondere Lichtquellen und Beleuchtungsapparate.
                              6) Photometrie.
                              7) Naphta und Naphtaproducte; Gewinnung, Aufbewahrung, Transport und
                                 										fabrikmäſsige Bearbeitung derselben.
                              8) Heiz- und Wärmeapparate für Naphta und dessen Producte.
                              9) Mineralische Schmieröle.
                              Da bei der Ausstellung vorwiegend der Zweck verfolgt wird, ein übersichtliches
                                 										und vollständiges Bild des gegenwärtigen Zustandes der Beleuchtungsweisen und
                                 										der Naphtaindustrie zu geben, so wird alles in möglichster Vollständigkeit
                                 										gebracht werden.
                              Für hervorragende nützliche Erfindungen werden Medaillen, Anerkennungsschreiben
                                 										und Geldprämien verabfolgt. Nähere Angaben hierüber sollen demnächst bekannt
                                 										gemacht werden.
                              Die Ausstellung soll im November 1887 eröffnet werden und drei Monate dauern. Die
                                 										Annahme der Ausstellungsstücke findet vom 15./27. August bis 15./27. Oktober
                                 										statt.
                              Das Comité fordert Alle, die sich an der Ausstellung zu betheiligen wünschen,
                                 										hiermit auf, bezügliche Anmeldungen unter Angabe des erforderlichen Raumes
                                 										einzusenden.
                              Die Anmeldungen sind vom 1./13. Mai an das Ausstellungs-Comité zu richten.
                                 										Gedruckte Regeln stehen zur Verfügung, auch kann man dort jede Auskunft in Bezug
                                 										auf die Ausstellung erhalten.
                              Adresse des Comité: St. Petersburg, Panteleimonskaja-Straſse Nr. 2. Kaiserlich
                                 										Russische Technische Gesellschaft: Ausstellungscomité.