| Titel: | [Kleinere Mittheilungen.] | 
| Fundstelle: | Band 276, Jahrgang 1890, Miszellen, S. 429 | 
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                        [Kleinere Mittheilungen.]
                        Kleinere Mittheilungen.
                        
                     
                        
                           Patentangelegenheiten.
                           Bei den bevorstehenden Verhandlungen über die Patentnovelle wird nachstehende
                              									Mittheilung des illustrirten Oesterreichisch- Ungarischen
                                 										Patentblattes, 1889 Nr. 5., unseren Lesern willkommen sein, da in derselben
                              									bemerkenswerthe statistische Notizen, Bemerkungen über die hervorragendsten Mängel
                              									auswärtiger Patentgesetze, sowie über die zu deren Behebung unternommenen oder
                              									geplanten Schritte, und über den Gebrauch, der von den Begünstigungen der
                              									Patent-Union gemacht wird, enthalten sind.
                           Unsere Quelle veröffentlicht die Berichte ihres auswärtigen Correspondenten, ohne
                              									sich mit allen darin zum Ausdrucke gekommenen Ansichten einverstanden zu
                              									erklären.
                           Belgien. Anzahl der ertheilten Patente:
                           
                              
                                 Im
                                 Jahre
                                 1887
                                 4343
                                 
                              
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                                 1888
                                 4404
                                 
                              
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                                 1889
                                 4507
                                 
                              
                           Aus den amtlichen Publikationen läſst sich nicht ersehen, wie viel Patente derzeit
                              									noch in Kraft stehen. – Nach einer Schätzung dürfte sich diese Zahl auf etwa 10000
                              									belaufen.
                           Von den Begünstigungen der Union machen angeblich ungefähr 25 Proc. der Erfinder
                              									Gebrauch. Eine Abänderung der Grundprinzipien des belgischen Patentgesetzes vom
                              									Jahre 1844 wird nicht angestrebt. Nur in den Durchführungsbestimmungen finden sich
                              									einige Punkte, deren gründliche Aenderung erwünscht ist. In Fachkreisen wurde vor
                              									einiger Zeit ein diesbezügliches Questionnaire ausgearbeitet; da die Sitzungen zur
                              									Berathung desselben durch den plötzlich eingetretenen Tod eines der Comitémitglieder
                              									unterbrochen und noch nicht wieder aufgenommen wurden, sind die Wünsche der
                              									belgischen Patentanwälte in dieser Hinsicht noch nicht formulirt.
                           Italien. Anzahl der ertheilten Patente:
                           
                              
                                 Im
                                 Jahre
                                 1887
                                 1650
                                 
                              
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                                 1888
                                 1680
                                 
                              
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                                 1889 (vom 1. Januar bis 30. September)
                                 1650
                                 
                              
                           In obigen Ziffern sind auch die Verlängerungs- und Zusatzpatente enthalten. Die
                              									Anzahl der in Kraft befindlichen Patente ist aus den amtlichen Verlautbarungen nicht
                              									zu entnehmen.
                           Gegen das Gesetz selbst werden keine bedeutenden Beschwerden vorgebracht. Einige
                              									Mängel desselben wurden bereits durch das Ausführungsreglement behoben; soweit letzteres
                              									Anlaſs zur Unzufriedenheit gab, wurde durch nachträgliche Verordnungen Abhilfe
                              									geschaffen; derzeit wird noch am leisten über jene Bestimmung geklagt, auf Grund
                              									welcher für die Zeichnungen zu Patentgesuchen mitunter ein sehr kleiner Maſsstab
                              									gefordert wird. Der Gewährsmann glaubt auch hierin baldigst eine Aenderung in
                              									Aussicht stellen zu können. Von den Begünstigungen der Union wird in sehr geringer
                              									Anzahl Gebrauch gemacht.
                           Portugal. Anzahl der ertheilten Patente:
                           
                              
                                 Im
                                 Jahre
                                 1887
                                 114
                                 
                              
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                                 1888
                                 105
                                 
                              
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                                 1889
                                 107
                                 
                              
                           Die Anzahl der in Kraft befindlichen Patente läſst sich aus den amtlichen
                              									Verlautbarungen nicht entnehmen. Hauptmangel des Gesetzes: die geringe Strafe für
                              									Patentverletzungen (30000 bis 300000 Reis = 166 bis 1670 Francs). Von einer
                              									bedeutenden Theilnahme an den Begünstigungen der Union ist nichts bekannt
                              									geworden.
                           Luxemburg. Anzahl der ertheilten Patente:
                           
                              
                                 Im
                                 Jahre
                                 1887
                                 148
                                 
                              
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                                 „
                                 1888
                                 140
                                 
                              
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                                 „
                                 1889
                                 156
                                 
                              
                           Als Mangel des Gesetzes wird hervorgehoben, daſs das Patent erlischt, wenn nicht
                              									innerhalb dreier Monate für denselben Gegenstand ein Patent in den Staaten, womit
                              									das Groſsherzogthum durch Zollvereinsvertrag verbunden ist (Deutsches Reich),
                              									nachgesucht wird, oder, falls dieses Gesuch innerhalb jener Frist gestellt worden
                              									ist, das Patent versagt wird, oder wenn das letztere nach erfolgter Ertheilung
                              									zurückgenommen, für nichtig erklärt oder auf irgend eine andere Weise ungültig
                              									geworden ist.
                           Schweiz. Seit dem Bestehen des Patentgesetzes wurden bis
                              									Ende 1889 1559 Patente (Zusatzpatente inbegriffen) ertheilt; an dieser Zahl
                              									participirt die Schweiz mit 686, Deutschland mit 406, Frankreich mit 201,
                              									Oesterreich-Ungarn mit 84, England mit 71, Amerika mit 39 Patenten.
                           Auſser dem durch die schweizerischen Verhältnisse bedingten Hauptmangel des Gesetzes,
                              									das nur für solche Erfindungen den Patentschutz gewährt, welche durch Modelle
                              									darstellbar sind, haben sich bis nun keine bedeutenden Uebelstände ergeben. Man will
                              									erst das Patentgesetz in der Bevölkerung festen Fuſs fassen lassen, um später auch
                              									für die übrigen Zweige der Erfinderthätigkeit die Wohlthat des Patentschutzes zu
                              									erringen. In der Handhabung des Gesetzes wird als drückend empfunden, daſs die
                              									Zugehörigkeit von Zusatzpatenten zum Hauptpatente in besonders strenger Weise
                              									geprüft wird. Daſs sich aus der dem entscheidenden Ermessen des betreffenden
                              									Examinators überlassenen Prüfung in Bezug auf die Darstellbarkeit durch ein Modell
                              									Härten ergeben, erscheint als selbstverständlich. Bezüglich des Gebrauches, der von
                              									den Begünstigungen der Patentunion gemacht wird, zeigt sich auch in diesem Lande,
                              									daſs sehr wenige Erfinder dieselben für sich in Anspruch nehmen.
                           Rußland. Anzahl der ertheilten Patente:
                           
                              
                                 Im
                                 Jahre
                                 1887
                                 219
                                 
                              
                                 „
                                 „
                                 1888
                                 260
                                 
                              
                                 „
                                 „
                                 1889
                                 274
                                 
                              
                           Aus den amtlichen Veröffentlichungen läſst sich die Zahl der noch in Kraft
                              									befindlichen Patente nicht entnehmen; ebensowenig werden diesbezügliche
                              									Verzeichnisse von den Behörden geführt. Die ministeriellen Verlautbarungen über das
                              									Erlöschen von Patenten Mangels Ausübung erfolgen unregelmäſsig. Laut der letzten
                              									Veröffentlichung des Finanzministeriums vom 13. September 1889 sind 43 zehnjährige Patente (ertheilt in der Zeit
                              									zwischen 2. August und 31. December 1884), 8 fünfjährige Patente und ein
                              									fünfjähriges Patent, ferner 11 dreijährige Patente wegen Nichtausübung für erloschen
                              									erklärt worden.
                           Als Hauptmängel des russischen Patentgesetzes werden bezeichnet:
                           1) Daſs bei gleichzeitig von zwei oder mehr Seiten erfolgter Ansuchung eines Patentes
                              									auf denselben Gegenstand eine Patentertheilung nur dann stattfinden kann, wenn einer der
                              									Gesuchsteller den gerichtlichen Beweis liefert, daſs ihm die Erfindung entwendet
                              									wurde;
                           2) daſs die hohen Gebühren für die ganze angesuchte Dauer des Patentes auf einmal
                              									entrichtet werden müssen;
                           3) daſs die Dauer eines drei- oder fünfjährigen Patentes sich nicht verlängern
                              									läſst;
                           4) daſs für die Ausübung eines Patentes eine Fristerstreckung nicht gewährt wird.
                           Die Ausarbeitung eines neuen Patentgesetzentwurfes ist seitens der kaiserlich
                              									russischen technischen Gesellschaft schon längst geplant; bis nun ist diese Absicht
                              									noch nicht zur That gediehen. Von anderer Seite wird gemeldet, daſs dem
                              									Finanzministerium ein Entwurf betreffs Abänderung einiger Paragraphen des
                              									Patentgesetzes vorliege.
                           Schweden. Anzahl der ertheilten Patente:
                           
                              
                                 Im
                                 Jahre
                                 1887
                                 520
                                 
                              
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                                 „
                                 1888
                                 494
                                 
                              
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                                 „
                                 1889
                                 466
                                 
                              
                           Die Zahl der Anmeldungen betrug in den entsprechenden drei Jahren 661, 803, 837.
                           Von den unter dem neuen Gesetze (seit 1885) ertheilten Patenten standen mit Ende 1889
                              									1502 Patente in Kraft; weitere 300 Patente, die unter dem früheren Gesetze ertheilt
                              									wurden, erhöhen die Gesammtzahl der in Kraft stehenden Patente auf etwa 1800.
                           Als Hauptmängel des Gesetzes werden neben dem Ausübungszwang und den hohen Taxen noch
                              									angeführt:
                           1) Die Bestimmung des § 1, laut welcher Patente nur auf industrielle Producte oder
                              									auf Verfahren zur Herstellung solcher Producte ertheilt werden, welche eine
                              									bedeutende Anzahl von Erfindungen vom Patentschutze ausschlieſst.
                           2) Der Wortlaut des § 22, nach welchem die Erzeugung und Anwendung von patentirten
                              									Maschinen und Apparaten nicht verboten werden kann, wenn nicht auch das besondere
                              									Verfahren, nach dem diese Maschinen oder Apparate arbeiten, patentirt ist.
                           Dem Anscheine nach will man maſsgebenden Orts die vorgebrachten Klagen
                              									berücksichtigen. Von den durch die Patentunion gewährten Begünstigungen ist bis nun
                              									fast kein Gebrauch gemacht worden.
                           Norwegen. Anzahl der ertheilten Patente:
                           
                              
                                 Im
                                 Jahre
                                 1887
                                 417
                                 
                              
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                                 „
                                 1888
                                 401
                                 
                              
                                 „
                                 „
                                 1889
                                 406
                                 
                              
                           Von den seit 1886 ertheilten 1450 Patenten standen mit 1. Januar 1890 1022 in Kraft.
                              									Bis nun haben sich besondere Mängel des Gesetzes nicht fühlbar gemacht. Für die
                              									Entwicklung der Praxis hat es sich als nachtheilig erwiesen, daſs die Patentbehörde
                              									keine ständigen Mitglieder besitzt. Von den Bestimmungen der Union wurde bisher nur
                              									in sehr wenigen Fällen Gebrauch gemacht.
                           
                        
                           Die Körting'schen Streudüsen in Condensationsanlagen.
                           Die Körting'schen Streudüsen besitzen im Innern des
                              									Theiles, in welchem die Verengung stattfindet, eine auf einem mittleren Dorne
                              									angebrachte Metallspirale, welche unbeweglich auf ihrem Sitze festgehalten wird, die
                              									aber der vorbeistreichenden Flüssigkeit eine drehende Bewegung ertheilt, durch
                              									welche bewirkt wird, daſs die Flüssigkeit nicht als voller Strahl, sondern als ein
                              									Kegel von sehr kleinen Tropfen austritt.
                           Neben vielen anderen Zwecken haben in der neueren Zeit die Streudüsen zur Erzielung
                              									einer wirksamen Condensation gedient; so vor allem in Oberschlesien, wo sie in drei
                              									verschiedenen Anlagen zur Verwendung gekommen sind, und sich hier gut bewähren.
                           Die hauptsächlichste derselben arbeitet auf der Julienhütte bei Bobrek und besteht
                              									aus 22 Stück Patent-Streudüsen von 15mm
                              									Durchmesser, durch welche mit einem Drucke von 15at insgesammt ungefähr 220000l stündlich
                              										aufgespritzt und
                              									gekühlt werden. Ueber den Grad der erreichten Kühlung ergaben die Versuche
                              									Folgendes:
                           An einem Tage, an welchem die Luft 20° C. hatte, verlieſs das Wasser die Düsen mit
                              									43° C. Auf dem Wege durch die Luft nahm die Wärme des Wassers um 21° C. ab, so daſs
                              									die Wärme des zurückgefallenen Wassers also 22° betrug.
                           Auch dann, wenn das Wasser anfangs noch wärmer war, ergab sich bei den Versuchen
                              									stets eine Kühlung bis nahezu auf die Wärme der umgebenden Luft.
                           Selbstverständlich gebrauchen die einzelnen Streudüsen einen bestimmten Raum, in
                              									welchem das Wasser frei aufgespritzt werden kann; dieser Raum wird für jede Düse
                              									ungefähr 5 bis 6qm betragen. Wenn man indessen
                              									bedenkt, daſs man eine solche Anlage mitunter unmittelbar auf das Dach der Fabrik
                              									legen oder an irgend einem abgelegenen Raum anbringen kann, so wird diese Frage
                              									wenig Bedeutung haben, und die in Wettbewerb tretenden Gradirwerke haben jedenfalls
                              									auch gröſsere Räumlichkeiten nöthig.
                           Insbesondere dürften diese Streudüsen gegenüber den jetzt sehr häufig empfohlenen
                              									Apparaten zur Ersparniſs von Kühlwasser ins Feld treten können, und zwar deshalb,
                              									weil die Anschaffungskosten einer Streudüsenanlage bei weitem geringer sind, als die
                              									Apparate, welche gleiche Zwecke verfolgen. Streudüsen der obigen Weite kosten,
                              									einschlieſslich der Patentgebühr, 90 M. Dazu bedarf es dann einer Kreiselpumpe und
                              									natürlich eines Condensators an den Dampfmaschinen.
                           
                        
                           Oehmke's schwingender elektrischer Motor.
                           Abweichend von den sonst gewöhnlichen elektrischen Motoren will Walter Oehmke (* D. R. P. Kl. 21 Nr. 47467 vom 2.
                              									Oktober 1888) zwei Elektromagnete, welche an den beiden Enden eines auf wagerechter
                              									Achse gelagerten Schwunghebels oder Wagebalkens aufgestellt sind und abwechselnd zur
                              									rechten Zeit in den Stromkreis eingeschaltet werden, durch ihre Ankerhebel auf
                              									Vorsprünge dieses Balkens wirken lassen und ihn dadurch in schwingende Bewegung
                              									versetzen. Eine solche Bewegung würde u.a. mit Vortheil zum Betriebe eines
                              									Pumpwerkes benutzt werden können.
                           
                        
                           Kläger-Illig's elektrischer Ausschalter.
                           In seinem Ausschalter bringt J. Kläger-Illig in München (* D. R. P. Kl.
                                 										21 Nr. 47382 vom 14. Oktober 1888) auf einer feststehenden wagerechten
                              									Achse neben einander eine Handkurbel, einen Gewichtshebel und einen Contacthebel an
                              									und versieht deren Naben in geeigneter Weise mit Ausschnitten, so daſs der Handhebel
                              									bei seiner Bewegung aus einer Endstellung in die andere den Gewichtshebel mitnimmt,
                              									welcher am Ende dieser Bewegung seinen todten Punkt überschreitet, durch sein
                              									Gewicht also nach der anderen Seite fällt und hierbei den Contacthebel mitnimmt;
                              									letzterer wird somit erst nach Beendigung der Bewegung des Handhebels plötzlich von
                              									dem einen Contactpunkte nach dem anderen geworfen.
                           An Stelle der Ausschnitte in den Naben der Hebel können auch Stifte an den bestimmten
                              									Stellen der Naben eingesetzt werden, welche ein rechtzeitiges Mitnehmen des einen
                              									Hebels durch den anderen veranlassen. Der Gewichtshebel kann auch durch einen von
                              									zwei Federn beeinfluſsten Hebel ersetzt werden.
                           
                        
                           Schröder's Herstellungsweise für Licht-Kohlen.
                           Carl Anton
                                    											Johannes Hugo Schröder in London (* D. R. P. Kl. 21 Nr. 47490 vom 12. Mai
                                 										1888) will die Kohle zunächst mit verdünnter Chlorcalciumlösung Ranken
                              									und, wenn sie nicht dicht ist, auſserdem noch in ein Bad einer in Nasser löslichen
                              									Kalium- oder Natriumverbindung bringen. Darauf wird die so vorbereitete Kohle in
                              									stark erhitzter Luft getrocknet, dann noch überhitzt und schlieſslich in ein Bad von
                              									geschmolzenem (feuerflüssigem) Kali- oder Natronsalpeter oder chlorsaurem Kali oder
                              									irgend einem anderen Kali- oder Natronsalze gebracht. Nach dem Herausnehmen der
                              									Kohle aus diesem Bade wird sie, noch heiſs, mit einem Asbestlappen abgewischt und endlich von ihr an der
                              									Stelle, an welcher der Strom übertreten soll, die äuſsere Schicht entfernt.
                           
                        
                           Deprez' gleichzeitiger Betrieb mehrerer Dynamomaschinen
                              									mittels desselben Motors.
                           In Armengaud, Publication Industrielle, Bd. 32 * S. 411,
                              									ist eine eigenthümliche Anordnung beschrieben, mittels deren Deprez eine beliebige Zahl von Dynamomaschinen in einem möglichst kleinen
                              									Raume aufstellen und von einem und demselben Motor aus betreiben will. Die Wellen
                              									der Dynamo werden als Seiten in der Mantelfläche eines Cylinders so angeordnet, daſs
                              									sie den Umfang einer Grundfläche (oder einer zu dieser parallelen Schnittfläche) in
                              									gleiche Theile theilen; auf jede Dynamowelle wird dann ein Getriebe aufgesteckt, das
                              									in die Zähne eines Rades eingreift, dessen Welle mit der Cylinderachse
                              									zusammenfällt; dieses Rad kann demnach alle Dynamoanker zugleich in Umdrehung
                              									versetzen, wenn es vom Motor aus getrieben wird. Legt man nun weiter an der Stelle,
                              									wo eine Dynamowelle durch die Grundfläche hindurchgeht, eine Tangente an deren
                              									Umfang, so erhält man ein regelmäſsiges Vieleck und kann jeden Eckpunkt dieses
                              									Vieleckes als Bug eines zweischenkeligen Elektromagnetes benutzen; diese
                              									Elektromagnete bilden die Feldmagnete der Dynamomaschinen, und man hat dabei die
                              									Eigenthümlichkeit, daſs jeder Schenkel eines Elektromagnetes zu einem anderen
                              									Dynamoanker gehört; denn jeder Elektromagnet liefert je einen Schenkel für die zwei
                              									Anker, welche in der Mitte der beiden im Buge des Elektromagnetes sich schneidenden
                              									Seiten liegen; jeder Schenkel aber bildet die Hälfte einer Vielecksseite und die
                              									beiden von jedem Anker ausgehenden Seitenhälften gehören verschiedenen
                              									Elektromagneten an.
                           
                        
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                              									überraschend verständlicher Weise seine Beobachtungen und Versuche zur Aufklärung
                              									des Vogelfluges dem Leser vor. Die Ergebnisse sind vielfach graphisch dargestellt.
                              									Wir können jedem Freunde der Natur dieses Werk als anregenden, warm geschriebenen
                              									Beitrag zur Lösung der Flugfrage empfehlen.
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                           Im ersten Theile werden die verschiedenen Arten des Eisens und des Stahles kurz
                              									gekennzeichnet. Der zweite Theil befaſst sich gleicherweise mit dem Roheisen und den
                              									Eisenguſswaaren. Den gröſseren Raum nimmt der dritte Theil ein, welcher kurz die
                              									Herstellungsarten, ausführlicher dagegen die Eigenschaften und die Bearbeitungsweise
                              									des schmiedebaren Eisens, des Schweiſseisens und des Stahles erörtert, sowie gute
                              									Fingerzeige für die Behandlung der Eisenmaterialien in der Hitze, das Härten,
                              									Anlassen und die Prüfung ertheilt. Ein ausführliches Sachregister macht das
                              									praktische Werkchen auch zum Nachschlagen geeignet, so daſs es dem Handwerksmeister
                              									in manchen Fällen als zuverlässiger Rathgeber wird dienen können. Die technologische
                              									Bibliothek des Fischer'schen Verlags ist durch
                              									vorstehendes Werk um eine sehr brauchbare Nummer gewachsen.