| Titel: | [Kleinere Mittheilungen.] | 
| Fundstelle: | Band 299, Jahrgang 1896, Miszellen, S. 215 | 
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                        [Kleinere Mittheilungen.]
                        Kleinere Mittheilungen.
                        
                     
                        
                           Die Rohrdorf'schen Verbindungsklammern.
                           Als ein praktisches Hilfsmittel für das Bauwesen werden seit einiger Zeit von der
                              									Firma W. Hanisch und Co. (Inhaber Otto Schmidt, Berlin, Oranienburgerstrasse 65) die oben
                              									benannten Verbindungsklammern (s. beistehende Abbildungen) auf den Markt
                              									gebracht.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 299, S. 215
                              Form A.
                              
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 299, S. 215
                              Form B.
                              
                           Aus schmiedbarem Eisenguss hergestellt, gestatten dieselben unter Fortlassung aller
                              									kostspieligen Hilfsmittel ein directes Befestigen der Bretter an den ⌶-Eisenbalken. Einfach wie ihre Construction ist auch
                              									ihre Handhabung. Mit dem Hammer wird die eine Spitze der Klammer durch Aufschlagen
                              									auf die andere
                              									Spitze in die Kante des ersten auf dem ⌶-Träger liegenden Brettes so eingeschlagen,
                              									dass der Fuss der Klammer sich fest an den Fuss des Trägers anschmiegt und das Brett
                              									fest aufliegt. Dann schlägt man das nächste Brett auf die Spitze der ersten Klammer,
                              									so dass die Bretter unter sich fest verbunden und zugleich an dem ⌶-Eisen befestigt
                              									sind.
                           Den Verwendungsarten entsprechend werden die Klammern in zwei verschieden gestalteten
                              									Ausführungen hergestellt. Bei Blindböden, Böden in Badeanstalten, Ponton-Fussstegen,
                              									Brücken, Schutzwänden, Zäunen u. dgl., d.h. überall, wo der Holzbelag oder die
                              									Holzbekleidung eine offene Fuge zwischen den einzelnen Brettern erfordert, soll die
                              									Form A Anwendung finden. Bei Fabrikböden, Hausböden, Dachverschalungen zur Aufnahme
                              									von Schiefer oder Holzcement u.s.w., d.h. überall, wo die Bretter fest schliessen
                              									sollen, soll die Form B benutzt werden.
                           Der Steg der Klammer B wird mit Hilfe eines auf denselben gehaltenen Setzeisens mit
                              									einem Hammer vollständig in die Brettkante eingeschlagen. Ist das Holz sehr hart, so
                              									dürfte es sich empfehlen, die Stelle, welche der Steg einnehmen soll, etwas
                              									auszustemmen.
                           Die neuen Klammern sind auch zum Aufhängen von Decken an ⌶-Eisen zu benutzen, indem
                              									man mit ihnen in beliebigen Entfernungen an dem unteren Fuss der ⌶-Balken Latten
                              									aufhängt, und an diesen sogen. Centrallatten, Gypslatten, Schilfrohrgewebe oder auch
                              									Tücher befestigt. Diese Befestigungsart ist vortheilhaft, indem die Gypsdecken nicht
                              									nur nicht reissen, sondern auch in Folge der zwischen der eigentlichen Decke und dem
                              									Beton befindlichen Luftschicht schalldicht und warm gemacht sind.
                           
                        
                           Schiffsbewegung im Kaiser Wilhelm-Kanal.
                           Im Architekten verein zu Berlin hielt am 25. November v. J. Exc. Baensch einen Vortrag über „die Wasser- und
                                 										Schiffsbewegungen im Kaiser Wilhelm-Kanal“
                              									(Deutsche Bauzeitung vom 4. December 1895). Nach
                              									einigen orientirenden Bemerkungen über den Kanal wurde auf die Beziehungen
                              									eingegangen, welche zwischen Kanalquerschnitt, eingetauchtem Schiffsquerschnitt und
                              									zulässiger Fahrgeschwindigkeit der Schiffe bestehen. Der Kanal dient einerseits dem
                              									Durchgang der grössten Kriegsschiffe, andererseits der Durchfahrung mit
                              									Handelsschiffen. Aus diesen Bedingungen ist das ausgeführte Profil entstanden, das
                              									den Kriegsschiffen bei 22 m Sohlenbreite eine Mindesttiefe von 8,5 m bietet und das
                              									6fache des eingetauchten Querschnitts der grösseren Handelsschiffe an Fläche
                              									besitzt. Hinsichtlich des Verhältnisses des eingetauchten Querschnitts der Schiffe
                              									zum Kanalquerschnitt seien noch einige Zahlen angeführt. Es stellt sich dieses
                              									Verhältniss für Torpedoboote wie 1 : 32, für mittlere Handelsschiffe wie 1 : 11, für
                              									die grösseren wie 1 : 6, für die kaiserl. Yacht Hohenzollern wie 1 : 4,8, für die Panzer Preussen,
                                 										Sachsen und schliesslich Ersatz Preussen wie 1
                              									: 3,8; 1 : 3,7; 1 : 2,76.
                           Jedes Schiff schiebt nun bei der Vorwärtsbewegung eine seinem Querschnitt
                              									entsprechende Wassermasse vor sich her und hinterlässt eine Vertiefung, die um so
                              									tiefer wird, je rascher das Schiff fährt. Der Ausgleich der Wassermassen vollzieht
                              									sich dadurch, dass das verdrängte Wasser in dem ringförmigen Querschnitt zwischen
                              									Schiffswandung und Kanal zurückfliesst. Je grösser die Geschwindigkeit ist, um so
                              									schneller findet dieser Ausgleich statt, d.h. um so grösser ist auch die
                              									Geschwindigkeit des Wassers in dem ringförmigen Querschnitt, um so mehr werden also
                              									die Ufer angegriffen. Ebenso muss die Geschwindigkeit des zurückfliessenden Wassers
                              									wachsen, wenn der ringförmige Querschnitt verkleinert wird. Je grösser der
                              									eingetauchte Schiffsquerschnitt ist, um so kleiner muss also die Fahrgeschwindigkeit
                              									sein, wenn die Kanalufer nicht übermässig angegriffen werden sollen. Es sind hieraus
                              									rechnerisch die für bestimmte Querschnittsverhältnisse zulässigen
                              									Fahrgeschwindigkeiten ermittelt. Es beträgt danach die Fahrgeschwindigkeit bei einem
                              									Verhältniss des eingetauchten Schiffsquerschnitts zum Kanalquerschnitt von 1 : 3,5
                              									nur 5 km, 1 : 4,8 schon 7,5 km, von 1 : 6, 1 : 7,2, 1 : 8,4, 1 : 9,7, 1 : 11
                              									bezüglich 10, 12,5, 15, 17,5, 20 km in 1 Stunde unter der Voraussetzung gleichen
                              									Widerstandes der Kanalwände gegen Erosion. Redner hob hervor, dass derartige
                              									eingehende Untersuchungen bisher nicht gemacht sind und dass z.B. bei den
                              									holländischen Kanälen sich keine derartigen gesetzmässigen Beziehungen nachweisen
                              									lassen.
                           Des Weiteren ging Redner auf die Wellenbewegungen ein, welche durch die
                              									Schiffsbewegung im Kanal entstehen. Beim Durchgang der grossen Panzer am
                              									Eröffnungstage sind Wellen beobachtet worden, die sich bis 1,5 km vor den Schiffen
                              									zeigten.
                           Ausser den durch die Schiffsbewegung im Kanal verursachten Wasserbewegungen sind
                              									regelmässige Strömungen im Kanal bemerkbar, die aus den zwischen Nord- und Ostsee
                              									vorhandenen Höhenunterschieden bei geöffneten Schleusen entstehen und zum Theil
                              									recht erheblich sind. Die Schiffe müssen mit Rücksicht auf diese Verhältnisse im
                              									Kanal mit grösser Sorgfalt gesteuert werden.
                           Der Verkehr im Kanal, der wesentlich abhängt von der Höhe der Tarife, und die Frage
                              									der Tarife selbst wurde vom Redner nur kurz gestreift. Dagegen wurde des Näheren
                              									eingegangen auf die Einrichtungen, welche zu möglichster Abkürzung der Fahrzeit
                              									dienen, das sind die Bewegungsvorrichtungen der Schleusenthore, die Einrichtungen
                              									zum Füllen, die Spills zum Heranziehen der Schiffe, die kleinen Schleppdampfer, die
                              									an einer durchgehenden Welle vorn und hinten je eine Schraube sowie beiderseits ein
                              									Steuer besitzen, so dass sie ohne zu drehen nach beiden Richtungen fahren können
                              									u.s.w. Ebenso dient zur Beschleunigung der Durchfahrt die gute Einrichtung der
                              									Drehbrücken, die zur Aufdrehung nur 2 Minuten, zum Schliessen noch etwas weniger
                              									erfordern, und die elektrische Beleuchtung, welche das Durchfahren des Kanals auch
                              									bei Nacht ermöglicht. Es sind auf beiden Seiten des Kanals in Abständen von 250 m
                              									Glühlampen von 25 Normalkerzen zur Markirung der Ufer aufgestellt, während in den
                              									Seen Pintsch-Gas-Bojen die Fahrstrasse bezeichnen. Redner betont, dass die gegen die
                              									Beleuchtung in der Presse erhobenen Vorwürfe durchaus unzutreffend seien.
                           
                        
                           Ueber die Thätigkeit der königlichen technischen
                              									Versuchsanstalten im Etatsjahre 1894/95.
                           In der mechanisch-technischen Versuchsanstalt machte die stetig wachsende
                              									Inanspruchnahme der Abtheilung für Metallprüfung die Vermehrung des Personals um
                              									einen Assistenten und zwei technische Hilfsarbeiter erforderlich. Auch wurde die
                              									Ausrüstung der Anstalt mit Versuchsapparaten vervollständigt.
                           In der Abtheilung für Metallprüfung wurden 226 Aufträge erledigt, von denen 56 auf
                              									Behörden und 170 auf Private entfallen. Diese Aufträge umfassen 3510 Einzelversuche
                              									mit Stahl, Eisen, Legirungen, Treibriemen, Drahtseilen und Draht, Hanfseilen,
                              									Ketten, Bindfäden, Pappe, verschiedenen Constructionstheilen, Beton, Sandstein
                              									u.s.w.
                           Unter den erledigten Prüfungsaufträgen waren mehrere sehr umfangreiche Arbeiten.
                           In der Abtheilung für Papierprüfung wurden 617 Anträge erledigt, von denen 319 auf
                              									Behörden und 298 auf Private entfielen. Von den erwähnten 617, Anträgen gingen 35
                              									aus dem Auslande ein.
                           In der Abtheilung für Oelprüfung wurden im verflossenen Jahre zu 132 Anträgen 259
                              									Oele und Fette geprüft. Die Prüfungen betrafen Mineralöle, pflanzliche, thierische
                              									und gemischte Oele, Wollfette, Talg, Maschinen- und Wagenfette, Rostschutzmittel.
                              									Gutachten wurden im Auftrage einer Behörde eins und drei im Auftrage von Privaten
                              									abgegeben.
                           Die Abonnementsvergünstigung der Abtheilung wurde im Laufe des vergangenen Jahres von
                              									zwei Behörden und zwei Privaten benutzt.
                           In der chemisch-technischen Versuchsanstalt wurde die Thätigkeit der Chemiker durch
                              									folgende umfangreichen Arbeiten in Anspruch genommen:
                           1) Durch Fortsetzung der Ermittelung der Spannungsverhältnisse einer Reihe von
                              									Metallen und Metallegirungen in Seewasser.
                           2) Durch Fortsetzung und Schluss der Versuche zur Bestimmung des Sauerstoffgehaltes
                              									einer Stahlprobe.
                           3) Durch Versuche zur Ermittelung der durch Erhitzen im Vacuum vergasbaren
                              									Bestandtheile eines Graphits.
                           4) Durch Versuche über die Bestimmung des Kohlenstoffes in Stahl.
                           5) Durch Versuche über die Ermittelung des Siedepunktes von Mineralölen.
                           6) Durch Versuche über die Destillation von Mineralöl. Ausser diesen Untersuchungen
                              									wurden in dem genannten Etatsjahre 461 Analysen erledigt.
                           In der Prüfungsstation für Baumaterialien war die Inanspruchnahme seitens der
                              									Behörden und der Privaten sehr erheblich. Namentlich haben die Behörden vielfach
                              									Cementprüfungen nach den preussischen Normen zur Controle der Lieferungen beantragt,
                              									aber auch Untersuchungen, welche zur eigenen Belehrung der Fabrikanten über die Güte
                              									ihrer Erzeugnisse dienen, oder die Einführung neuer Baustoffe in die Praxis
                              									erleichtern sollen, sind in grossem Umfange ausgeführt worden.
                           Ausser den 1011 Prüfungsanträgen (über 8600 Versuche) wurden noch eine Anzahl von
                              									Versuchen zur Lösung wissenschaftlicher Fragen angestellt.