| Titel: | Kleinere Mitteilungen. | 
| Fundstelle: | Band 316, Jahrgang 1901, Miszellen, S. 819 | 
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                        Kleinere Mitteilungen.
                        Kleinere Mitteilungen.
                        
                     
                        
                           Mögliche Betriebsgefährdungen durch die
                              									Streckenblockung.
                           Bei allen Vorzügen, welche die Streckenblockung Siemens und
                                 										Halske zwei- oder vierfeldriger Form gegenüber der freien Signalbedienung
                              									und dem Zugmeldeverfahren mittels des Morse-Schreibers darbietet, birgt die
                              									Streckenblockung durch die Möglichkeit, einen Zug unbeabsichtigt und unerlaubt
                              									zurückmelden zu können, eine grosse Betriebsgefahr in sich durch einen Umstand, dem
                              									bislang noch keine Beachtung geschenkt worden ist.
                           Bei allen Blockstationen, bei denen die Blocktasten ohne die Mitwirkung des Zuges
                              									bedient werden können, besteht die Gefahr, dass, wenn für beide Geleise ein Zug
                              									vorgemeldet und danach für beide Züge das Fahrsignal gestellt worden ist, der Wärter
                              									aus Unachtsamkeit nach erfolgter Vorüberfahrteines Zuges das nicht zutreffende
                              									Signal auf Halt stellt und gewohnheitsgemäss nun auch gleich blockiert, er meldet
                              									die Strecke also frei, obwohl der hierfür gültige Zug sich noch in der Blockstrecke
                              									befindet.
                           Auf Strecken mit dichter Zugfolge tritt nun sofort die Gefahr ein, dass ein
                              									nachfolgender Zug auf den vor der Blockstation zum Halten gekommenen Zug
                              									auffährt.
                           Die Mehrzahl aller bis jetzt im Betriebe befindlichen Streckenblocklinien sind nicht
                              									für die Mitwirkung des Zuges, also mit Schienenkontakten und elektrischen
                              									Blocktastensperren ausgerüstet, welche zusammen einschliesslich der Anwendung
                              									isolierter Schienenstrecken derart wirken, dass ein zutreffendes Streckenblockfeld
                              									und somit die Blocktaste nicht eher bedient werden kann, als bis die letzte Zugachse
                              									die Blockstrecke verlassen hat. Damit diese Einrichtung keine Wirkung ausübt bei Haltstellung des
                              									Signals, wird die Schienenkontaktleitung durch einen Signalhebelkontakt geführt, der
                              									nur bei Fahrtstellung geschlossen wird.
                           Die Streckenblockung, nach der bezeichneten Anordnung eingerichtet, gewährt eine
                              									möglichst grosse Betriebssicherheit; nehmen wir indessen an, dass die
                              									Schienenkontaktanlage so gut wie alle sonstigen elektrischen Anlagen gelegentlich
                              									den Dienst versagen, dass dann auch hier eine vorzeitige, nicht gewollte Freigabe
                              									der Strecke jederzeit erfolgen kann, so müssen wir zugeben, dass das
                              
                              									Morse-Meldeverfahren bei freien Signalen insoweit dem Blockmeldeverfahren gegenüber
                              									einen Vorzug darbietet, weil hierbei ein etwa falsch gestelltes Signal ohne weiteres
                              									richtig gestellt werden kann, was bei einem einmal blockierten Signal zur
                              									Unmöglichkeit gehört.
                           Bevor ein Unfall unter den hervorgehobenen Umständen eintreten kann, wird der Wärter
                              									stets früh genug und spätestens durch das Herannahen des zum Halten kommenden Zuges
                              									auf sein Versehen aufmerksam gemacht werden, so dass derselbe noch Zeit genug finden
                              									würde, das irrtümlich auf Halt gestellte Signal wieder auf Fahrt zu stellen, wenn er
                              
                              									in der Lage wäre, die Signalkurbel des bereits blockierten Signals frei zu
                              									machen.
                           Dass derartige menschlich entschuldbare, wenn auch strafbare Versehen zumal bei
                              									Finsternis oder bei starkem Nebel schon öfter vorgekommen sind, ohne dass zufällig
                              									ein nachfolgender Zug in den Bereich der gefährdeten Blockstrecke gelangte, kann man
                              									von vielen Blockwärtern bestätigt erhalten.
                           Um solchen Betriebsgefahren von unabsehbaren Folgen vorzubeugen, ist es in erster
                              									Linie unbedingt notwendig, dass wenigstens die Block werke der Blockstationen in
                              									ihrer Bedienbarkeit für die Mitwirkung der letzten Zugachse vervollständigt
                              									werden.
                           Um jedoch auch im Falle des Versagens der Schienenkontaktanlage (Kurzschluss am
                              									Schienenkontakt u.s.w.) und nach vorgekommener falscher Blockung, also im Notfalle dem Wärter ein Mittel in die Hand zu geben,
                              									seine Signalkurbel bezw. seinen Signalhebel frei zu machen, ist es erwünscht, dass
                              
                              									die Blockwerke mit einer Tastenvorrichtung versehen werden, mittels der es möglich
                              									ist, ein falsch blockiertes Signal zu jeder Zeit frei zu blocken. Am zweckmässigsten
                              									würde sich dies dadurch erreichen lassen, dass die bezügliche Vorrichtung auf den
                              
                              									Boden des Blockgehäuses in dem Raum zwischen den Riegelstangen angebracht würde und
                              									dass diese für den Wärter nur durch eine verglaste Oeffnung, etwa wie diejenige des
                              									Blockfensters, zu erreichen wäre. Dieses Fenster müsste fest verschraubt und ein
                              									Eingriff zur Nottaste nur durch Zerschlagen der Glasscheibe möglich sein.
                           Essen a. d. Ruhr.
                           
                              Stosberg.
                              
                           
                        
                           Pockholz in Kohle verwandeltEngineering, Bd.
                                    											71 S. 181..
                           Ueber einen merkwürdigen Fall von Umwandlung von Pockholz (Lignum vitae) in Kohle
                              									berichtet G. Arth im Moniteur
                                 										Industriel.
                           In die metallene Fussspur einer 12 PS Jonval-Turbine war Pockholz eingelegt; dasselbe
                              									stand nicht unter Wasser, wurde aber stets feucht gehalten.
                           Die Turbine machte 112 Umdrehungen in der Minute und das Gewicht der sich drehenden
                              									Masse betrug 408 kg.
                           Nachdem die Anlage 6 Monate lang im Betrieb war, wurde ein Auseinandernehmen
                              									derselben notwendig; dabei stellte sich heraus, dass das Pockholz in seiner oberen
                              									Schicht schwarz und kurzbröcklig geworden war und in seinem Aussehen sehr der
                              									Steinkohle ähnelte, auch liessen sich die der Kohle eigentümlichen Längsspaltungen
                              									bemerken. Die untere Holzschicht war unverändert geblieben.
                           Das schwarz gewordene Holz enthielt 2,74% Feuchtigkeit. Im luftleeren Raum
                              									getrocknet, ergab die Analyse:
                           Asche 3,9%, Wasserstoff 4,86%, Kohlenstoff 69,76%
                           bei einem Heizwert der trockenen Bestandteile von 7106 W.-E.
                           Der vorliegende Stoff wäre also unmittelbar zwischen Braunkohle und Steinkohle
                              									einzuordnen.
                           Die Umwandlung vollzog sich in der kurzen Frist von sechs Monaten und ohne dass
                              									augenscheinlich eine grosse Wärmeentwickelung vor sich ging; also in erster Linie
                              									unter der Wirkung der gleichmässigen Reibung auf dem nassen Holz bei hohem
                              									spezifischem Druck.
                           Der Verfasser knüpft daran die Bemerkung, dass es daher kaum nötig sei, für die
                              									Bildung unserer Steinkohlenfelder die langen Zeitabschnitte in Rechnung zu ziehen,
                              									von welchen die Geologen reden.
                           Dem mag sein, wie ihm will, es frägt sich nur, ob nicht in diesem besonderen Fall
                              									ausserordentlich günstige Verhältnisse geschaffen waren, und ob sich solche in der
                              									Natur wiederholen bezw. nachweisen lassen.
                           
                              E. A.
                              
                           
                        
                           Wilson und Bennett's Schutzvorrichtung für
                              									Strassenbahnwagen.
                           Zu den verhältnismässig so wenigen, beweglichen
                              									Schutzvorrichtungen für Strassenbahnwagen, welche bisher noch nicht das Gegenteil
                              									ihrer Zweckdienlichkeit nachgewiesen, sondern vielmehr wiederholt bei Unfällen sich
                              									bewährt haben, gehört angeblich auch das in Fig. 1
                              									dargestellte Wilson und Bennet'sche Fangnetz. Die
                              
                              									Abbildung stellt die ohne Zweifel den Vorzug grosser Einfachheit besitzende
                              									Schutzvorrichtung in jener Lage dar, in welcher sie sich während ihrer Thätigkeit
                              									befindet; für gewöhnlich ist jedoch das Gitter a
                              									senkrecht nach abwärts und das Netz c1 mit seinem Rahmen schräg nach aufwärts gerichtet.
                              									Aus der Zeichnung lässt sich leicht ersehen, dass die Einrichtung aus zwei
                              									Hauptteilen besteht, die von den Achsen x1x2 und y1y2 getragen werden, die ihrerseits in je zwei am
                              									Wagengestelle befestigten Lagerbügeln l1 und l2, bezw. l'1 und l'2 hängen. Die ebengenannten Drehachsen liegen
                              									natürlich senkrecht zur Längsachse des Fahrgeleises, d.h. parallel zu den Radachsen
                              									des Fahrzeuges; sie sind untereinander mit Hilfe der festsitzenden Speichen v und v1 und durch die Gelenkstange b derart verbunden, dass eine Verschiebung der Stange b im Sinne des Pfeiles p1 das aus Rundeisenstäben gebildete, auf
                              										x1x2 festsitzende Gitter
                              										a hochsteht und den mit den Netzen c1 und c2 ausgefüllten, auf
                              										y1 und y2 festsitzenden
                              									Schutzrahmen nach abwärts kippt. Die Endstellung dieser Drehung ist die in der
                              									Abbildung dargestellte, wobei der Netzrahmen mit dem untersten Teil fast unmittelbar
                              									auf den Fahrschienen liegt und im Geleise auf den beiden Rollen h1 und h2 läuft. Bei dieser
                              									Stellung des Schutznetzes wird dasselbe, falls der Wagen ein im Geleise befindliches
                              									Hindernis überfahren würde, den betreffenden Gegenstand nicht unter den Wagen
                              									gelangen lassen, sondern erfassen und weiter mit sich nehmen. Wird die Stange b in der Richtung des Pfeiles p2 bewegt, so stellt sich der untere Teil
                              										c1 des
                              									Schutzrahmens schräg nach aufwärts, während sich gleichzeitig a nach abwärts senkt. In der Endstellung dieser
                              									Drehrichtung hängt a senkrecht nach abwärts, wobei
                              									zwischen dem unteren Rand des Gitters und den Schienen aus Rücksicht für die
                              									Schwankungen des Wagens immer noch einige Centimeter Raum offen bleiben. Dies ist,
                              									wie schon erwähnt, die gewöhnliche Lage der Teile, aus der sie erst im Bedarfsfalle
                              									gebracht werden, und zwar entweder selbstthätig oder durch den Wagenlenker.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 316, S. 819
                              
                           Die selbstthätige Wirksammachung tritt ein, wenn der Wagen während seines Laufes ein
                              									vom Führer übersehenes oder zu spät wahrgenommenes Hindernis überfährt, wobei
                              									letzteres das Gitter a zur Seite drückt, wodurch dank
                              									der Uebertragung vbv1
                              									gleichzeitig das Fangnetz nach abwärts kippt und der überfahrene Gegenstand in
                              									dasselbe gelangen kann. Sollte der Wagenlenker eines solchen Vorfalls nicht schon
                              									durch sonstige Begleitumstände gewahr geworden sein, so macht ihm derselbe die
                              									Vorrichtung selbst sofort erkennbar, indem bei der Drehung des Gitters a bezw. der Achse x1x2 auch das auf letzterer festsitzende Gelenksknie
                              										d sich mitdreht und eine in der Ständersäule e gelagerte Stange f nach
                              									abwärts zieht. Da sich die Säule e unmittelbar vor den
                              
                              									Augen des Wagenlenkers am Führerstande befindet, so kann das Niedergehen der mit
                              									einem Handgriff versehenen Stange f wohl an und für
                              									sich kaum unbemerkbar bleiben; doch ist zur Verschärfung noch eine Abfallscheibe g vorhanden, welche eine Kröpfung der Stange f auslöst, sobald diese sich nach abwärts bewegt. Der
                              
                              									Führer hat daraufhin unverzüglich seine Massnahmen zu treffen, um den Wagen
                              									anzuhalten. Kommt der Führer selber in die Lage die Schutzvorrichtung anzuwenden, so
                              									drückt er einfach den Handgriff der Stange f soweit nach
                              									abwärts, dass die Auslösung der Abfallscheibe g
                              									erfolgt, in welchem Augenblicke das Fangnetz auch schon jene Lage erhalten hat,
                              									welche Fig. 1 kennzeichnet. Die Rückstellung der
                              									Schutzvorrichtung erfolgt einfach dadurch, dass der Wagenführer die Stange f wieder so weit hochzieht, bis die Feder der
                              									Abfallscheibe g einschnappt.
                           Hinsichtlich dieser Wilson und Bennett'schen Anordnung
                              									lässt sich in der That nicht in Abrede stellen, dass sie alle Eignung besitzt,
                              									namentlich beim Ueberfahren von Personen gute Dienste zu leisten, wenn sie seitens
                              									des Wagenführers mit Ueberlegung benützt und rechtzeitig angewendet wird. Was jedoch die selbstthätige Wirksamkeit anbelangt, so kann das gelegentlich einer
                              
                              									Besprechung dieses Gegenstandes in der Revue
                                 										industrielle über das Wilson und Bennett'sche
                              									Sicherheitsnetz zum Ausdruck gebrachte, optimistische Urteil kaum ohne Vorbehalt
                              									hingenommen werden, denn die erst kürzlich hier des näheren beleuchtete, gefährliche
                              									Möglichkeit (vgl. S. 703), dass beispielsweise eine vom Wagen niedergestossene
                              									Person mit einer Hand oder einem Fusse zwischen den Geleiseboden und den
                              									Fangnetzrahmen gelangt, bevor der letztere seine tiefste Lage erreicht hat,
                              									erscheint keineswegs ausgeschlossen. Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit dafür bei
                              									der in Rede stehenden Vorrichtung weniger naheliegend als bei den meisten ähnlichen
                              									Anordnungen.
                           
                        
                           Automobilausstellung in Kopenhagen.
                           In der Zeit vom 11. bis 27. April 1902 wird vom Dänischen
                                 										Automobilenklub und dem Industrieverein zu
                              									Kopenhagen in den Ausstellungslokalen des letzteren eine Automobilausstellung
                              									veranstaltet werden.
                           Diese Ausstellung, welche hauptsächlich Automobilen für Luxus- und Nutzgebrauch
                              									umfassen wird, kann in einem minderenUmfange auch Raum für Motorfahrräder und
                              									zur Automobilenfahrt gehörige Gegenstände geben.
                           Beteiligung an der Ausstellung findet unter folgenden Bedingungen statt, dass:
                           von den Ausstellern keine Platzmiete oder andere Abgaben verlangt
                              									werden, das im Industrieverein vorhandene Material an Vitrinen und Tischen zu freier
                              									Verfügung gestellt wird, die ausgestellten Gegenstände in der Ausstellungszeit vom
                              									Ausstellungscomité gegen Feuersgefahr versichert gehalten werden, das Comité die
                              									durch die allgemeine Aufsicht mit den ausgestellten Gegenständen verursachten
                              									Ausgaben bestreitet, dagegen aber keine Verantwortung für eventuellen Schaden,
                              									welche dessenungeachtetentstehen oder für eventuelle Verluste durch Diebstahl
                              									übernimmt, das Comité dafür Sorge tragen wird, dass Ausstellungsgegenstände, welche
                              									nach beendeter Ausstellung wieder ausgeführt werden, zollfrei eingeführt werden
                              
                              									können,
                           so dass die Aussteller ausser den Ausgaben zur Herbeischaffung
                              
                              									der Gegenstände und des speziellen Installationsmaterials nur diejenigen Kosten zu
                              									tragen haben, welche durch Transport an und von dem Ausstellungslokal, Auspacken,
                              									Aufstellung, Herabnehmen und Einpacken, sowie durch die von den Gegenständen
                              									erforderte besondere Bedienung und das Reinhalten verursacht sind.
                           Anmeldungen zur Teilnahme an dieser Ausstellung mit möglichst ausführlichen
                              									Darstellungen über die Art, die Grösse, den Preis u.s.w. der Gegenstände, am besten
                              									durch Illustrationen erläutert, sind an das Comité der Ausstellung zu senden unter
                              									Adresse: „Der Industrieverein, Kopenhagen, B.“ vor dem 15. Januar 1902,
                              									wonach im Laufe des Monats Februar Mitteilung vom Umfang, in welchem die
                              									eingegangenen Anmeldungen angenommen sind und von der Zeit, zu welcher die
                              									Ausstellungsgegenstände hier sein müssen, gegeben wird.
                           
                        
                           Bücherschau.
                           Électricité et Optique von
                              										H. Poincaré, deuxième edition, revue et complétée.
                              									Paris 1901. Carré et Naud.
                           Hervorgegangen aus Vorlesungen, welche der weit bekannte Verfasser in den Jahren
                              									1888, 1890 und 1899 über elektromagnetische Lichttheorien an der Sorbonne hielt,
                              									enthält das Werk eine erschöpfende Wiedergabe der seit Maxwell ausgearbeiteten Lichttheorien; obgleich aus diesem Grunde die
                              									Lektüre des Buches die Kenntnis höherer mathematischer Theoreme (Lagrange'sche Gleichungen, Stokes'scher Satz, partielle Differentialgleichungen) erfordert, ist die
                              									Diskussion der physikalischen Grundlagen mit grosser Anschaulichkeit und Klarheit
                              									durchgeführt; in dankenswerter Weise ist namentlich auch mit Erfolg versucht, jene
                              									Begriffe der Maxwell'schen Theorie physikalisch
                              									anschaulich darzustellen, welche im Originalwerk Maxwell's dem Leser besondere Schwierigkeiten bereiten.
                           Nach Aufstellung der wichtigsten Formeln der Elektrostatik (Potential, Poisson'sche Gleichung, Gauss'scher Satz) werden die Maxwell'sche
                              									Theorie der elektrischen Verschiebung (S. 14 bis 34), die Poisson'sche Theorie der Dielektrika und ihr Zusammenhang mit der Helmholtz'schen (S. 35 bis 65) und die auf Konduktoren
                              									wirkenden Kräfte behandelt. Ein kleines Kapitel über Elektrokinetik gibt die Gesetze
                              									des elektrischen Stromes und den Unterschied zwischen Leitungs- und
                              									Verschiebungsstrom (S. 77 bis 83). Potential und Feldstärke ausserhalb und innerhalb
                              									eines Magneten (S. 84 bis 94), Wirkung von Magneten auf Ströme (S. 95 bis 111) und
                              									die Wirkung von Stromkreisen aufeinander, einschliesslich der Induktion (bis S. 148)
                              									bilden die letzten Kapitel, welche auf die Ableitung der Gleichungen des
                              									magnetischen Feldes vorbereiten, die nun S. 149 bis 154 folgen. An sie schliesst
                              									sich die elektromagnetische Lichttheorie Maxwell's (S.
                              									155 bis 191) und die Erörterung der magnetischen Drehung der Polarisationsebene an
                              
                              									(S. 191 bis 230), die den ersten Teil des Buches zu Ende führen. Im zweiten Teil
                              									sind die elektrodynamischen Theorien von Ampère, Weber
                              									und Helmholtz und der Uebergang von der letztgenannten
                              									zur Maxwell'schen dargelegt (S. 311 bis 344). Im
                              									dritten Hauptteile werden wir mit den neuesten, erst in den letzten Jahren weiter
                              									durchgearbeiteten und an verschiedenen Versuchen erprobten Theorien von Hertz und H. A. Lorentz
                              									eingehend bekannt gemacht; die Hertz'sche
                              									Elektrodynamik erweitert die Maxwell'schen Gleichungen
                              									auf den Fall bewegter Körper (S. 363 bis 420). Die Lorentz'sche geht von wesentlich neuen Gesichtspunkten aus, indem sie aus
                              									der Hypothese von Elektrizitätsatomen und der Auffassung des Magnetismus als Ampère'scher Molekularströme die Maxwell'schen Feldgleichungen ableitet und führte zu
                              									der Voraussage des in den letzten 3 Jahren so wichtig gewordenen Zeemann'schenPhänomens der Aenderung der
                              									Lichtemission im magnetischen Felde (S. 423 bis 570). Selbst den allerjüngsten
                              									Spekulationen Larmor's ist von Poincaré am Schlusse seines Buches ein Kapitel gewidmet (S. 527 bis 632).
                              									Es gewährt somit Poincaré's
                              									„Électricité et Optique“ zur Zeit die beste Uebersicht über die existierenden
                              									Theorien der magnetischen, elektrischen und Lichterscheinungen und zwar in einer dem
                              									Verfasser eigenen klaren und eleganten Form.
                           Dr. K. Fischer, München.
                           Die Vermessungskunde – ein Taschenbuch
                                 										für Schule und Praxis von Prof. Wilhelm
                                 										Miller. Mit 117 in den Text gedruckten Abbildungen. Hannover 1901. Gebrüder
                              									Jänecke.
                           Unseres Wissens hat es bisher – um es unumwunden zu gestehen – trotz der vielen
                              									vorzüglichen Bücher über Geodäsie, welche die deutsche Litteratur aufweist, doch
                              									keines darunter gegeben, das nebst den Anforderungen der Schule und des
                              									Arbeitszimmers auch den Bedürfnissen des Feldmessers und Topographen bei seiner
                              									Thätigkeit im Freien in so umfassenden, gelungenem Masse gerecht worden wäre, wie
                              									dies dem vorliegenden, in bescheidenem aber handsamen Format erschienenen und auf
                              									engem Raum einen überraschend reichen Inhalt aufweisenden Taschenbuch nachgerühmt
                              									werden darf. Dasselbe behandelt in knappster aber durchwegs vortrefflicher
                              									Darstellung zuförderst das gesamte Gebiet der Instrumentenlehre und sodann die eigentliche Vermessungslehre, wo sich nebst den Methodenbeschreibungen, den
                              									mathematischen Ableitungen und den etwa zugehörigen Zifferntafeln auch noch eine
                              									Menge praktischer Winke und Anleitungen finden, die für den ausübenden Techniker
                              									besonderen Wert besitzen. Prof. Miller's Taschenbuch
                              									der Vermessungskunde wird daher nicht nur den Hörern technischer Lehranstalten,
                              									sondern allen bereits im Berufe stehenden Bau- und Eisenbahningenieuren, sowie all
                              									den Beamten des Berg- und. Forstwesens, der städtischen oder sonstigen Behörden
                              
                              									u.s.w., insoweit dieselben Höhen- oder Planmessungen vorzunehmen haben, oder dem
                              
                              
                              									Mappierungsdienste obliegen, einen höchst willkommenen Behelf abgeben, und dasselbe
                              									kann als solcher in der That wärmstens empfohlen werden. Selbst der
                              									Maschinentechniker findet in den trefflichen Kapiteln „Wassermessinstrumente“ und „Die
                                    											Wassermessungen“ alle erforderlichen Anhalte für
                              									Wasserkraftberechnungen, soweit hierfür die Bestimmungen von Gefällen und
                              									Wasserläufen massgebend ist.
                           
                              L. K.