| Titel: | Kleinere Mitteilungen. | 
| Autor: | C. H. | 
| Fundstelle: | Band 317, Jahrgang 1902, Miszellen, S. 820 | 
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                        Kleinere Mitteilungen.
                        Kleinere Mitteilungen.
                        
                     
                        
                           Mikrometer zum genauen Messen der Kerndurchmesser von Schrauben.
                           Die Schwierigkeit, den Kerndurchmesser einer Schraube genau bestimmen zu können, ist
                              									allgemein bekannt.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 317, S. 819
                              Fig. 1.
                              
                           Die übliche Methode, ein Messinstrument mit zwei Schneiden zu
                              									benutzen, führt zu keiner Genauigkeit, weil man hier nicht den wirklichen
                              									Kerndurchmesser der Schraube misst, sondern die Hypothenuse eines
                              									rechtwinkligen Dreiecks, dessen grosse Kathete dem Kerndurchmesser selbst, und
                              									dessen kleine Kathete der halben Gewindesteigung (eingängige Schraube vorausgesetzt)
                              									entspricht. Verwendet man dagegen ein Messinstrument mit drei Schneiden, wie es Brown und Sharpe
                              									hergestellt und neuerdings im American Machinist veröffentlicht hat, so ist man in
                              									der Lage, den genauen Kerndurchmesser feststellen zu können. –
                           Wie die Abbildung zeigt, ist der Kopf der Nachstellschraube r am Mikrometer ⊺-förmig ausgebildet und mit geeigneten Führungen
                              									versehen, auf denen die beiden Gleitstücke d verschoben
                              									werden können. Diese sind aus Stahl hergestellt, gehärtet und geschliffen, und mit
                              									zwei genau symmetrischen Schneiden versehen. Ihnen gegenüber sitzt das
                              									spitz-kegelförmig ausgebildete Ende p der eigentlichen
                              									Mikrometerschraube. Beim Gebrauch dieses Instrumentes stellt man die Schneiden der
                              									Gleitstücke d auf zwei benachbarte Gewindegänge derart
                              									ein, dass die Spitze p beim weiteren Vorgehen in einen
                              									Gewindegang hineinpasst und man wird dann stets in der Lage sein, den genauen
                              									Kerndurchmesser der zu messenden Schraube bestimmen zu können. – Die beschriebene
                              									Einrichtung selbst lässt sich an jedem beliebigen Mikrometer ohne Schwierigkeit
                              									anbringen. –
                           
                        
                           
                           Elektrische Strassenbahn mit Einphasen-Wechselstrombetrieb von B. G. Lamme.
                           Elektrical World & Engineer, 4. Oktober 1902.
                           In dem längeren Artikel wird das Projekt der Washington, Baltimore & Annapolis
                              									Strassenbahn behandelt. Das Eigentümliche des Projektes liegt nicht so sehr in der
                              									Verwendung von Emphasen-Wechselstrom als Triebkraft, als vielmehr in der Verwendung
                              									von gewöhnlichen Hauptstrom-Motoren mit Kollektor, aber aus einem Magnetgestell aus
                              									lamelliertem Eisen als Wechselstrom-Motor. Der Strom wird durch Oberleitung
                              									zugeführt, mit Rolle abgenommen und in den Schienen zurückgeleitet. Die Spannung im
                              
                              
                              									Fahrdraht beträgt 1000 Volt. Die Periodenzahl ist mit Bücksicht auf die Motore zu
                              									16⅔ angenommen. Durch einen Transformator mit Sparschaltung wird die Spannung
                              									im Wagen auf 300 Volt reduziert. Die Stelle eines Kontrollers vertritt ein
                              									Transformator mit beweglicher sekundärer Wicklung, der es gestattet, die Spannung
                              									zwischen 200 und 400 Volt zu verändern. Der Wagen besitzt 4 Motore von je 100 PS bei
                              									200 Volt, die so angeordnet sind, dass je 2 Motore hintereinander und diese Gruppen
                              									parallel geschaltet sind. Zum Anfahren wird die Spannung durch den Transformator auf
                              									200 Volt erniedrigt und allmählich bis 400 Volt gesteigert, so dass keine Verluste
                              									in Widerständen auftreten. Infolgedessen bleibt auch der Gesamtwirkungsgrad nicht
                              									hinter dem einer Anlage mit Gleichstrom zurück. Die Beleuchtung der Wagen muss mit
                              									niedervoltigen Lampen erfolgen, um das sonst auftretende Flimmern zu vermeiden. Das
                              									Projekt wurde der Septembersitzung des Vereins amerikanischer Ingenieure vorgelegt
                              									und dort besprochen.
                           
                        
                           Bücherschau.
                           Aufbereitung von Erzen und Brennstoffen. Sammlung Deutscher Reichspatente, Klasse 1, 1 a, 1 b. Dr. Jovan P. Panaotovic. 1877–1901. Berlin. Im Selbstverlage des Herausgebers. Für den Buchhandel in Kommission bei Werner, C.-G., Leipzig. XV, 212
                              S.
                           Der vorliegende erste Band der „Sammlung deutscher Reichspatente“ ist in der
                              									That der Anfang eines grossen Werkes, das für die Industrie und für jeden Fachmann,
                              									der sich aus eigenem oder beruflichem Interesse mit den Fortschritten der Industrie
                              									und dem Industrieschutz beschäftigt, von der grössten Bedeutung sein wird,
                              									insbesondere wenn der Verfasser nicht nur die wirklich erteilten Patente, wie in der
                              										„Statistik der Klasse 1, 1a, 1b“, sondern auch die angemeldeten, aber
                              									nicht unter Schutz gestellten Patentanmeldungen wenigstens in diagrammartiger
                              									Behandlung, wie dies bereits für die erteilten Patente (s. S. 192–193) hier
                              									geschehen ist, mit behandeln würde.
                           Bei der vorliegenden Behandlungsweise wird kein klares Bild darüber gewonnen, welche
                              									ungeheure Arbeit vom Patentamte bei der Prüfung der eingereichten Anmeldungen
                              
                              									bewältigt wird; ebenso wenig lässt sich aus der geringen Zahl der erteilten Patente
                              									auf die vom Erfindergeiste in Technik und Industrie aufgewandte Mühe und Arbeit ein
                              
                              
                              									zutreffender Schluss ziehen; desgleichen kommt aus demselben Grunde nicht zum
                              
                              									Vorschein, welchen Anteil die Arbeit der Patentanwälte an der Erteilung bezw. an der
                              									Zurückweisung im Einspruchs- und Nichtigkeitsverfahren der eingereichten Erfindungen
                              									hat und welchen Anteil man lediglich auf das direkte Zusammenarbeiten der Erfinder
                              									mit dem Patentamte allein zu setzen hat.
                           Gerade diese Fragen sind aber für die Erkennung etwaiger Schwächen oder Mängel im
                              									Industrieschutze und für deren Beseitigung von der grössten Wichtigkeit. Ausserdem
                              									würde dadurch das zahlenmässige Beweismaterial für den vielfach unterschätzten
                              									Anteil der Behörde selbst und denjenigen der Patentanwälte geliefert, so dass eine
                              									gerechtere Würdigung dieser beiden wichtigsten Faktoren für die Erwirkung des
                              									Industrieschutzes auch in weiteren Kreisen Platz greifen würde. Es dürfte
                              									insbesondere von Wert sein, festzustellen, wieviel Patente Jahr für Jahr überhaupt,
                              									wieviel derselben direkt vom Erfinder, wieviel unter Zuhilfenahme eines
                              									Patentanwalts angemeldet wurden, wieviel der ersteren und der letzteren
                              									zurückgewiesen und wieviel der ersteren und letzteren erteilt worden sind und zwar,
                              									wenn möglich, wieviel in erster und wieviel in zweiter Instanz. Das statistische
                              									Material dürfte wenigstens für die letzten Jahre vorhanden sein und braucht nur
                              									gesichtet zu werden.
                           Die auf S. 194 und 195 abgebildeten Diagramme sind ausserordentlich lehrreich,
                              									namentlich, wenn man die Verteilung der Einnahmen aus den Patenten für die Dauer der
                              									einzelnen Patente nach den Jahren in Betracht zieht. Von den 307 erteilten Patenten
                              									haben die bis höchstens zum vierten Jahre aufrecht erhaltenen 209 Patente (68 %) an
                              									Taxen M. 39970, die länger als vier Jahre aufrecht erhaltenen 98 Patente (32 %) an
                              									Taxen M. 168190, also die 68 % Patente nur rund 18 %, dagegen die 32 % Patente rund
                              									82 % der Einnahmen eingebracht. Hiernach würde sich für gleiche Einnahmen für einen
                              									einmaligen Einheitspreis die Summe von M. 678 ergeben, also ein praktisch nicht
                              									diskutierbarer Einheitspreis. Bedenkt man aber, dass im Jahre 1900 von 21925
                              									angemeldeten Patenten nur 8784 erteilt werden konnten, dass aber gerade die
                              									zurückgewiesenen Anmeldungen der Behörde die meiste Arbeit machen, also auch ein
                              									grösseres Beamtenpersonal bedingen, man aber billigerweise nicht verlangen kann,
                              									dass die glücklichen und besseren Erfinder für ihre minderbegabten Wettkämpfer das
                              									Richterkollegium zum grössten Teil mitbezahlen sollen, so würde die Statistik
                              									in ganz natürlicher Weise zu einer Erhöhung der Anmeldegebühr führen, wie
                              									beispielsweise in Russland die Anmeldegebühr doppelt so hoch ist, als die erste
                              									Jahrestaxe, nämlich 30 Rubel gegenüber 15 Rubel. Bei einer Anmeldegebühr von M. 60
                              									würden die 21925 Anmeldungen eine Einnahme von M. 1315500 ergeben haben, so dass mit
                              									Rücksicht darauf ein erheblich niedriger Einheitspreis oder wesentlich niedrigere
                              									Jahrestaxen sichermöglichen lassen würden. Nach der Angabe von F. Wirth Patentreform in „Geschäftsthätigkeit des
                                 										Kais. Patentamts“ S. 1 betrug die Einnahme des Patentamtes im Jahre 1900 M.
                              									5000000, so dass eine einmalige Taxe von M. 400 bereits den Fehlbetrag zu der
                              									Gesamteinnahme von 5 Millionen ergeben würde. Mit Rücksicht auf die in dieser Summe
                              									enthaltenen Einnahmen aus den Gebrauchsmustern und Warenzeichen würde sich mit einer
                              									Einheitstaxe von M. 100 bis M. 200 die Einnahme des Patentamtes sicher nicht
                              									vermindern.
                           Vorstehende Ausführungen wurden nur gemacht, um zu zeigen, wie wichtig die vom
                              									Verfasser begonnene, grossen Fleiss erfordernde Arbeit für die Industrie und deren
                              									Schutz ist, inbesondere aber, wenn der diagrammartigen Behandlung auch nach anderen
                              									als den bereits behandelten Richtungen hin Wert beigelegt wird. Das vorliegende
                              									Werk, das sich zum Nachschlagen wegen der übersichtlichen Anordnung des Stoffes,
                              									alphabetisch nach dem Namen, und wegen des ausführlichen Sachverzeichnisses sehr gut
                              									eignet, kann allen interessierten Kreisen nur warm empfohlen werden.
                           Rudolf Mewes.
                           Der Kaufmann im Verkehr mit der Post. Das deutsche Postwesen nach seinem Entwickelungsgang und seiner heutigen Einrichtung als öffentliche Verkehrsanstalt von
                              Friedrich Weber. Verlag Dr. jur. Ludwig Huberti, Moderne kaufm. Bibliothek, Leipzig.
                           Der Verfasser behandelt im ersten Teil die Entwickelung des Postwesens und geht im
                              									zweiten Teil auf die Einrichtung der Post vielmehr eigentlich auf die Rechte,
                              									Pflichten, Leistungen und Bestimmungen der Post, über.
                           Der erste Teil ist in der geschichtlichen Darstellung und in kurzer Fassung recht gut
                              
                              									geschrieben, nur ist nicht verständlich, warum die einzelnen Abschnitte in §§
                              									geteilt sind, wie es nur in geschichtlichen Lehrbüchern eine Berechtigung haben mag.
                              									Ferner stören in dem geschichtlichen Teil vereinzelte Ausführungen auf Seite 53 bis
                              									56, die die Posttaxen betreffen.
                           Der zweite Teil, der für den praktischen Gebrauch nur in betracht kommt, ist hierfür
                              									vielfach zu umständlich und enthält Erläuterungen, die allgemein bekannt sind; z.B.
                              									Seite 106 unter „Leerung der Briefkasten“. Ferner wäre es angebracht, den
                              									Portotarif auszuscheiden und als besonderen Anhang, ohne weiteren beschreibenden
                              									Text, zu führen, welches in einer Neuauflage leicht geschehen kann. Wenn der zweite
                              
                              									Teil dem Kaufmann zum praktischen Gebrauch dienen soll, muss auch, unter Fortfall
                              									aller Weitschweifigkeiten eine scharf begrenzte, schnelle Uebersicht über die
                              									Bestimmungen der Post geschaffen werden, um Zeitverluste bei der Benutzung zu
                              									vermeiden.
                           Von dem Vorgesagten und dem nur bedingten Zusammenhang des ersten und zweiten Teiles
                              									abgesehen, liefert der geschichtliche Teil dem Laien und dem Postbeamten einen
                              									interessanten Zusammenhang der Entwickelung, der zweite Teil dem Privat- wie auch
                              									Geschäftsmann eine erläuternde Zusammenfassung der einschläglichen Bestimmungen der
                              									Post, wodurch diesem zweiten Teil auch ein praktischer Wert nicht abzusprechen
                              									ist.
                           
                              C. H.