| Titel: | Bücherschau. | 
| Fundstelle: | Band 323, Jahrgang 1908, S. 32 | 
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                        Bücherschau.
                        Bücherschau.
                        
                     
                        
                           Dr. J. Fricks physikalische
                                 										Technik. Von O. Lehmann. II 1. 7. Auflage.
                              									Braunschweig, 1907. Vieweg & Sohn.
                           
                           Der Anfang des zweiten Bandes bringt 1. Elektrostatik, 2. Galvanismus, 3.
                              									Magnetismus, 4. Induktion. Die Darstellung ist dieselbe wie im zweiten Teil des
                              									ersten Bandes (D. p. J. 1906, S. 336); auch hier kann man wieder bei der großen
                              									Menge des Stoffes Einzelheiten nicht hervorheben. Die schon beim ersten Teil
                              									erwähnten Vorzüge (D. p. J. 1905, S. 94) finden sich auch in diesem Teil.
                           Einer für das Verständnis der Maßsysteme sehr wertvollen Mühe hat sich der Verfasser
                              									unterzogen; er hat drei Maßsysteme konsequent durchgeführt. Alle drei haben die
                              									Sekunde als Zeiteinheit gemeinsam. Das erste, vom Verfasser als technisches
                              									bezeichnet, hat als Einheit der Länge das Meter, als Einheit der Kraft das
                              									Kilogramm, so daß als Einheit der Masse das Hyl erscheint. Das dritte, als
                              									physikalisches bezeichnet, hat als Einheit der Länge das Zentimeter, als Einheit der
                              									Masse das Gramm, so daß als Einheit der Kraft die Dyne erscheint. Das zweite
                              									unterscheidet sich vom dritten nur durch Potenzen von 10, indem als Einheit der
                              									Länge das Meter, als Einheit der Masse das Kilogramm gewählt ist, so daß als Einheit
                              									der Kraft die Dezimegadyne auftritt. Die für dieses System benutzte Bezeichnung
                              										„gesetzliches“ scheint mir auch aus anderen Gründen, als Verfasser selbst
                              									angibt, nicht recht passend. Es ist ja eben der strittige Punkt, ob das Gesetz das
                              									Kilogramm als Kraft oder als Masse auffaßt, für die erstere Auffassung spricht die
                              									Erklärung der Internationalen Kommission, für die zweite kann der zweite Teil des
                              									Gesetzesparagraphen angeführt werden.
                           
                              D. K. Schr.
                              
                           Die Lohnbuchführung mit besonderer
                                 										Rücksicht auf die Maschinenfabrikation. Von Fr. W.
                                 										Otto Hartleib. Berlin, 1908. Alfred Unger.
                           
                           Als zweite Auflage des vor einigen Jahren erschienenen Buches „Der Industrielle
                                 										Lohnbuchhalter und Kalkulator“ gibt jetzt der Verfasser zwei Werke:
                              										„Lohnbuchführung“ und „Selbstkostenberechnung“ heraus, von denen
                              									mir das erste z. Z. vorliegt.
                           Es soll dem Lohnbuchführer diejenigen Kenntnisse vermitteln, welche er bei seiner
                              									Arbeit gebraucht, und so beginnt es denn mit einer Darlegung der einfachen
                              									Rechnungsoperationen, wobei es meiner Ansicht nach viel zu weit ausholt. Was hier
                              									geboten ist, muß meines Erachtens ohne weiteres, wenigstens zum allergrößten Teile,
                              									von jedem geleistet werden, der mit dem Zeugnis 'befriedigend' die Volksschule
                              									verlassen hat.
                           Der zweite Teil: „Lohnbuchführung“ bringt ein vom Verfasser ausgearbeitetes
                              									System der Lohnverbuchung mit eingehend durchdachten Formularen. Hier vermisse ich
                              									durchaus den Hinweis darauf, daß es sich eben nur um ein bestimmtes System handelt,
                              									dem keineswegs allgemeiner Wert beizulegen ist. Daß dieses sich in einzelnen
                              									Fällen gut bewährt, bezweifele ich durchaus nicht; aber wenn irgendwo, so ist es auf
                              									diesem Gebiete ganz unmöglich zu schematisieren. Das System der Lohnverbuchung muß
                              									gewissermaßen jedem Betriebe besonders auf den Leib zugeschnitten werden, hier ist
                              									meiner Ansicht nach jegliche „Konfektion“ unbrauchbar und nur allerbeste
                              										„Maßarbeit“ eben genügend. Diese aber kann niemals, oder doch nur in
                              									verschwindend seltenen Fällen, in die Hände des Lohnbuchführers gelegt werden, sie
                              									ist Sache der Direktion oder wenigstens des Betriebsleiters. Der Lohnbuchführer, wie
                              									gesagt im allgemeinen ein Mann mit guter Volksschulbildung, hat nichts anderes zu
                              									tun, als den von jenen gegebenen Weisungen gewissenhaft zu folgen, höchstens aber
                              									auf gewisse Härten in der Handhabung dieser Vorschriften aufmerksam zu machen, die
                              									dann durch den Betriebsleiter in der einen oder anderen Weise abzustellen wären.
                              									Dieser Abschnitt des Buches hätte also meines Erachtens statt der Festlegung auf ein
                              									bestimmtes System grade den Hinweis auf die unendliche Vielseitigkeit bringen
                              									müssen, die in der Praxis auf diesem Gebiete herrscht, die fast stets vorhandenen
                              									Grundgedanken aller dieser Systeme herausarbeiten und dann meinetwegen auch ein oder
                              									mehrere Musterbeispiele anführen können. Daß das vom Verfasser eingehend
                              									geschilderte im einzelnen Falle leistet, was verlangt werden muß, soll wie gesagt
                              									nicht bezweifelt werden; wohl aber wird fast immer dies Ergebnis sich in einfacherer
                              									Weise und, was besonders wichtig ist, ohne derartig starke Inanspruchnahme des
                              									Arbeiters als Schreiber erreichen lassen.
                           Recht wertvoll dürfte der dritte Teil des Buches dem Lohnbuchführer werden, der,
                              										„Gesetzeskunde“ betitelt, vom Invaliden- und Unfallversicherungsgesetz
                              									und von den Arbeiterschutzbestimmungen der Reichsgewerbeordnung handelt. Die weise
                              									Beschränkung auf das Notwendige und die vorzüglichen Sachregister nach jedem Kapitel
                              									erheben diesen Teil zu einem sehr brauchbaren Nachschlagewerk.
                           Auch der vierte Abschnitt, Multiplikationstabellen, wird recht willkommen sein,
                              									namentlich dann, wenn eine Rechenmaschine nicht zur Verfügung steht oder in engen
                              									überfüllten Bureauräumen wegen des durch sie hervorgerufenen Geräusches nicht
                              									benutzt werden kann. Daß derjenige, welcher diese Tabellen gebrauchen will, erst
                              									nach längerer Benutzung ihren vollen Vorteil genießen wird, ist ein Mangel, der
                              									schließlich allen solchen Hilfsmitteln anhaftet.
                           Die gediegene Ausstattung des Buches, der saubere, überaus klare Druck zeugen für den
                              									Verlag und lassen den ersten Eindruck zu einem ungemein vorteilhaften werden; leider
                              									wird dieser nicht nur durch die bereits hervorgehobenen sachlichen Einwände, sondern
                              									auch durch das stellenweise nicht einwandsfreie Deutsch und durch den reklamehaften
                              									Hinweis auf die im gleichen Verlage erschienenen Formulare und Bücher getrübt.
                           
                              Friedrich Meyenberg.
                              
                           
                        
                           Bei der Redaktion eingegangene Bücher.
                           Abhandlungen zum schweizerischen Recht.
                              									Herausgegeben von Dr. Max Gmür, Prof. der Rechte a. d.
                              									Universität Bern. 22. Heft. Die patentrechtliche Licenz insbesondere der
                              									Licenzzwang. Von Dr. Xavier Mertz. Berlin 1907.
                              									Stämpfli & Co.
                           Die Kalkulation in der Eisengießerei und der
                                 										Gießerei-Techniker in seinem Betriebe sowie die Arbeitsverträge und die
                                 										Akkord-Gedinge, Gießereiverbandsverträge, Preiskurant und Grundpreise, Tabellen
                                 										über Gußeisen-Konstruktionsteile nebst Mathematisches-Physikalisches von
                              										A. Messerschmidt, Ingeniear. IV. Auflage. Mit 67
                              									Abb. Essen 1907. G. D. Baedeker. Preis geb. M. 5.
                           Lehrbuch der chemischen Technologie der Energien. Von
                              										Hans v. Jüptner, ö. ö. Prof. a. d. K. K.
                              									Technischen Hochschule in Wien. III. Band, Die chemische Technologie der strahlenden
                              									und der elektrischen Energie. Mit 203 Abb. Leipzig und Wien 1908. Franz Deuticke.
                              									Preis geb. M. 10.–,
                           Die Wasserversorgung des Rhein-Selz-Gebietes. Von
                              										B. v. Böhmer, Großherzoglicher Baurat und Vorstand
                              									der Großherzoglichen Kulturinspektion Mainz. Mit 10 Tafeln und 26 Abb.
                              									Photographische Aufnahmen von Hofphotograph Metz-Mainz,
                              									Tafeln gezeichnet von Geometer Häring. München und
                              									Berlin 1907, R. Oldenbourg. Preis geh. M. 4,50.
                           Moderne Bauten in warmen Zonen. Beiträge zur Hygiene
                              									des Bauwesens, dargestellt an den Entwürfen für ein Tropen-Krankenhaus und ein
                              									Tropen-Wohnhaus. Von H. Grießhaber,
                              									Regierungsbaumeister. Mit 6 Tafeln. München und Berlin 1907. R. Oldenbourg. Preis
                              									geh. M. 2,50.
                           Polytechnischer Katalog. Eine Auswahl von
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                              									Herausgegeben von Ludwig Fritsch, Buchhandlung und
                              									Antiquariat. 10. Auflage. München 1907–08.