| Titel: | Bücherschau. | 
| Fundstelle: | Band 332, Jahrgang 1917, S. 98 | 
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                        Bücherschau.
                        Bücherschau.
                        
                     
                        
                           Der Automobilmotor und seine
                                 										Konstruktion. Von W. Pfitzner und R. Urtel. Zweite Auflage. Bearbeitet von A. G. von Loewe. 311 Seiten Groß-8° mit 104 Abbildungen. Berlin
                              									1916. M. Krayn. Preis 12,– M.
                           Nach einem kurzen Ueberblick über die Entwicklung des Automobilbaues werden zunächst
                              									die leitenden Gesichtspunkte für die Konstruktion angegeben. Erschütterung, Gewicht,
                              									Betrieb, Bedienung, Einfachheit, Ausbesserungsmöglichkeit, Massenherstellung,
                              									Geräuschlosigkeit werden behandelt. Nach einer Besprechung der verschiedenen
                              									Baustoffe folgt der mit „Hauptabmessungen“ überschriebene Abschnitt. In ihm
                              									werden behandelt: Leistungsbedarf, Zylinderzahl und -Einheit, Beziehung zwischen
                              									Nutzleistung und Hubvolumen, sowie Verhältnis von Kolbenhub zu Zylinderdurchmesser.
                              									Ein fünfter Abschnitt behandelt die bauliche Ausbildung des Motors, d.h. seine
                              									einzelnen Teile, wie Zylinder, Triebwerk, Schmierung, Steuerung, Rohrleitung usw.
                              									Den Schluß bildet in der Form eines Anhanges eine zeichnerische Darstellung der
                              									freien Massenkräfte und Momente des Automobilmotors.
                           Das was der Verfasser geben will, sind nicht etwa reine Bauvorschriften oder gar ein
                              									Lehrbuch, nach dem ein Automobilmotor gebaut werden könnte, sondern mehr
                              									Beobachtungen und Untersuchungen, die der Verfasser während seiner Tätigkeit auf
                              									diesem Gebiete angestellt hat und die gewissermaßen die allgemeinen höheren
                              									Gesichtspunkte angeben, die für den Bau solcher Motoren maßgebend sein sollten.
                           Daß der Inhalt ein ungemein reicher ist, ergibt sich aus dem oben Gesagten. Die
                              									Darstellungsweise ist klar und wird durch gut ausgewählte lehrreiche Abbildungen in
                              									vortrefflicher Weise unterstützt. Das Buch verdient die eingehende Beachtung aller
                              									derjenigen, die mit dem Bau von Automobilmotoren zu tun haben. Die im Anhang
                              									gegebene zeichnerische Darstellung der freien Massenkräfte dürfte auch für
                              									Dampfmaschinentechniker von hohem Interesse sein. Für den Automobilmotor ergibt sich
                              									daraus im besonderen ein äußerst klares Bild über die Vorteile der
                              									Zylindervermehrung. – Druck und Ausstattung des Buches sind gut.
                           R. Vater.
                           Die Rechtskunde des Ingenieurs.
                              									Ein Handbuch für Technik, Industrie und Handel. Von Richard
                                 										Blum. Berlin 1916. J. Springer.
                           Das Werk setzt sich eine ungemein hohe Aufgabe, nämlich nicht nur die für den
                              									Ingenieur wichtigen Rechtsgebiete zusammenzustellen, sondern ein vollkommen
                              									umfassendes Lehrbuch des gesamten Rechtes unter besonderer Berücksichtigung der
                              									Interessen des Ingenieurs zu geben.
                           Es soll nicht verkannt werden, welche große Arbeit ein solches Buch erfordert, und
                              									daß notwendig gewisse Mängel des Buches einfach im Wesen der kaum vollkommen
                              									lösbaren Aufgabe liegen. Andererseits kann man sich der Tatsache nicht
                              									verschließen, daß dieses Buch doch nur ein ziemlich unvollkommener Versuch ist, die
                              									große Aufgabe zu lösen.
                           Zunächst schon die Auswahl des Stoffes. Es kommt nicht darauf an, möglichst viel zu
                              									geben, und ein lexikonähnliches Allerweltsbuch zu schreiben, sondern eine sehr
                              									sorgfältige Auswahl zu treffen. Diese Aufgabe ist nicht glücklich gelöst. Das Buch
                              									bringt so unendlich viel, was den Interessen der Ingenieure verhältnismäßig fein
                              									liegt, daß notwendig das Ganze unter der Fülle zu leiden hat und an tatsächlich
                              									Gebotenem kaum mehr gibt als jeder Laie auch aus dem Gesetz entnehmen kann. Wenn auf
                              									400 Seiten das gesamte Völkerrecht, das Reichsund Landes-, Staats- und
                              									Verwaltungsrecht, das bürgerliche Recht, der Zivilprozeß, das Konkursrecht,
                              									Strafrecht und Strafprozeß nebst Militär-Strafprozeß, das Handelsrecht, Börsen-,
                              									Versicherungs-, See-, Wertpapierrecht, Reichs- und Preußisches Stempelgesetz,
                              									Erbschaftssteuergesetz usw. behandelt werden, so kommt notwendig ein gar zu geringer
                              									Raum auf das Einzelne, und äußerst wichtige Gebiete sind in einer Kürze behandelt
                              									worden, daß dem Ingenieur nur wenig damit gedient ist.
                           So soll nur ein Beispiel herausgegriffen werden: Die Unmöglichkeit der Leistung, für
                              									die knapp eine Seite vorgesehen ist; und diese Seite enthält auch kaum mehr als eine
                              									etwas umstilisierte Zusammenfassung der Gesetzesparagraphen. Man braucht nur etwa an
                              									die Fälle zu denken, in denen eine Fabrik ihre Maschinen wegen Kohlenmangels nicht
                              									betreiben kann oder infolge einer Arbeiteraussperrung oder der Erschwerung der
                              									Transportwege wegen nicht rechtzeitig liefern kann, oder in denen Rohmaterialien im
                              									Preise um das Doppelte und Dreifache steigen, um auf Rechtsfragen zu stoßen, die für
                              									den Ingenieur von größter Wichtigkeit sind, und über die das vorliegende Buch kaum
                              									Auskunft gibt. Es ist weder der Rechtsbegriff der Unmöglichkeit der Leistung, noch
                              									seine Abgrenzung zur bloßen Leistungserschwerung, noch der Begriff der Mitwirkungs-
                              									oder Annahmeunmöglichkeit (zum Beispiel der Untergang des Ortes der Aufstellung für
                              									eine Maschine) behandelt.
                           Demgegenüber ist es nicht ohne Bedeutung, daß der Verfasser für das
                              									Erbschaftssteuerrecht fast zehn Seiten und für das Vormundschaftsrecht über drei
                              									Seiten, für das Verschollenheitsrecht vier Seiten übrig hat und auf diesen Gebieten
                              									Rechtsfragen anschneidet, mit welchen selbst der gewöhnliche Bürger sich kaum zu
                              									befassen hat. Noch mehr muß es dann befremden, daß er selbst die
                              									Sittlichkeitsvergehen und Verbrechen bis ins Einzelnste behandelt, bei den Vergehen
                              									wider das Leben aber für die fahrlässige Tötung weniger Zeilen übrig hat, wie für
                              
                              									die Abtreibung, obwohl die Frage der fahrlässigen Tötung mit Rücksicht auf
                              									Fabrikunfälle, Maschinenunfälle usw. für den Ingenieur keineswegs von so geringer
                              									Bedeutung ist.
                           Eigenartig ist die Anordnung des Stoffes. Der allgemeinen
                              									Rechtskunde folgt eine besondere Rechtskunde, in der zunächst das Dienstvertragsrecht, dann unter
                              									dem Titel „Gründung einer Fabrik“ das Bau-, Grundstücks-, Wasserrecht und das
                              									Recht der Form der Handelsgesellschaften behandelt wird, sodann unter dem Titel
                              										„Betrieb“ die Rechtsfragen des Gewerbe- und gewerblichen Arbeiterrechtes,
                              									schließlich unter dem Gesamtbegriff „Der Vertrieb“ das Recht des
                              									Handelskaufes, Transportrecht, gewerblichen Rechtsschutz und die einstweilige
                              									Verfügung, Streitgenossenschaft, Schiedsgerichte, Eigentumsvorbehalt usw.
                           In einem Vorwort versucht der Verfasser zwar, diese logisch ungerechtfertigte
                              									Anordnung damit zu rechtfertigen, daß sie aus praktischen Gesichtspunkten geboten
                              									sei. Ich glaube aber, durch Stichproben festgestellt zu haben, das die einzelnen
                              									Rechtsfragen verhältnismäßig schwer aufzufinden sind, und daß man hier nur von einem
                              									Durcheinander, nicht aber von einer praktischen Anordnung sprechen kann. Als
                              									besonders störend muß man es empfinden, daß gewisse Rechtsgebiete einfach
                              									auseinanderfallen. Der Dienstvertrag beispielsweise ist unter der allgemeinen
                              									Rechtskunde und unter dem Dienstrecht des Ingenieurs und unter dem Recht des
                              									gewerblichen Arbeitsvertrages behandelt worden, so daß es an Einheitlichkeit fehlt
                              									und die Wiederholungen störend wirken.
                           Auch den einzelnen Abschnitten muß der Vorwurf der unlogischen Behandlung gemacht
                              									werden. Ich greife das Beispiel des Dienstvertragsrechtes heraus. Der Verfasser
                              									behandelt zunächst den Gehaltsanspruch, dann die Kündigung, das Erlöschen des
                              									Dienstverhältnisses, sodann die fristlose Kündigung, Unpfändbarkeit der
                              									Gehaltsforderung – das hätte doch wohl im Zusammenhang mit dem Gehalt und mit dem
                              									Aufrechnungsverbot oder unter dem Zivilprozeßrecht behandelt werden müssen – dann
                              									die Uebertragbarkeit der Leistungen und des Anspruchs darauf, Sontagsarbeit,
                              									Gesundheitsschutz, Zeugnisrecht, Verjährung des Zeugnisrechtes. – Die Verjährung der
                              									Gehaltsforderung findet sich nur in der allgemeinen Rechtskunde unter Verjährung
                              									angedeutet – usw. usw. Ja selbst ganz allgemeine Rechtsfragen werden in diesem
                              									Kapitel angeschnitten, die nur in einen allgemeinen Teil gehören, wie zum Beispiel
                              									die Unmöglichkeit der Dienstleistung durch Fahrlässigkeit oder Vorsatz des
                              									Angestellten.
                           Daß bei diesen Wiederholungen wichtige Gesichtspunkte ungenügend behandelt werden,
                              									befremdet dann nicht. So wird zum Beispiel über die ungemein wichtige Frage der
                              									Tantieme und Gratifikation so gut wie nichts gesagt.
                           In gleicher Weise findet sich im einzelnsten manches Ungenügende.
                           Ich greife willkürlich eine Bestimmung des Strafrechtes heraus und finde den Satz:
                              										„Einen Kindesmord begeht die Mutter, die ihr uneheliches Kind in oder gleich
                                 										nach der Geburt vorsätzlich tötet. Der Kindesmord kann nur in oder gleich nach
                                 										der Geburt und an einem unehelichen Kinde verübt werden.“ Der zweite Satz
                              									sagt genau dasselbe wie der erste, und auch der erste ist überflüssig. Es genügte
                              									der bloße Vermerk, daß der Kindesmord privilegiert ist. Die Privilegierung
                              									gerade, das einzig Wichtige, erwähnt der Verfasser nicht.
                           Ein anderes Beispiel: „Arglistiges Verschweigen eines Mangels bedeutet ein auf
                                 										Täuschung gerichtetes und geeignetes Handeln (ungenau: richtiger Unterlassen),
                                 										d.h. das Bewußtsein, daß der Mangel erheblich ist und der Wille, den Mangel
                                 										trotzdem nicht zu offenbaren, obgleich nach Treu und Glauben eine
                                 										Offenbarungspflicht besteht.“ Der Satz ist zwar nicht glücklich gefaßt aber
                              									inhaltlich nicht unrichtig und wäre in einem dogmatischen Rechtslehrbuch für
                              									Studierende angebracht, wenn durch gute Beispiele die Gefahr der Trockenheit
                              									vermieden wird. Für den Ingenieur ist es in der Regel nicht zweifelhaft, was mit
                              									arglistigem Verschweigen gemeint ist. Von Interesse wäre für ihn, nur zu wissen, in
                              									welchen Fällen besteht eine Pflicht zur Mitteilung nach Treu und Glauben, und wie
                              									grenzt sich Arglist von bloßer Fahrlässigkeit ab, und in welchen Fällen hat die
                              									Rechtsprechung Arglist angenommen, in welchen nicht, und die Beantwortung dieser
                              									Fragen sucht man vergebens.
                           Neben diesen Mängeln des Buches sollen die Vorzüge keineswegs verschwiegen werden.
                              									Einzelne Abschnitte, insbesondere diejenigen, in denen der Verfasser sich auf die
                              									Anführung und Erläuterung des Gesetzestextes beschränkt, sind mit Geschick und
                              									praktischem Verständnis bearbeitet, wie insbesondere Kraftfahrzeuggesetz und das
                              									Recht des gewerblichen Rechtsschutzes.
                           Ob das Buch bei seinen Mängeln in der Lage ist, dem tatsächlich vorhandenen
                              									praktischen Bedürfnis zu genügen, möchte recht zweifelhaft sein. Vielleicht ist
                              									diese Art der Behandlung einer Rechtskunde des Ingenieurs überhaupt nicht so
                              									angebracht, wie speziellere Behandlungen einzelner technischer Rechtsgebiete. Ich
                              									glaube, daß manchem Ingenieur mit einem Rechtshandbuch des Maschinenbaues und
                              
                              									Maschinenhandels, einem Recht des Fabrikanten, einem Handbuch des Rechtes der
                              									höheren Angestellten und einer Darstellung des gewerblichen Rechtsschutzes, die
                              									zusammen nicht teuerer zu sein brauchen als das Buch von Blum, aber bei weitem eingehender gehalten sein können, mehr gedient ist
                              									als mit dem umfangreichen Buch des Verfassers. Hier dürfte sich für die Verleger
                              									noch manche dankbare Aufgabe finden.
                           Dr. jur. Eckstein.
                           Betriebsstörungen in der
                                 										Malzfabrikation und Bierbrauerei sowie deren Behebung. Von Ing. Chem. Edm. Weinwurm, k. k. Professor in Brünn. (Bibliothek der
                              									gesamten Technik. 159. Band.) 154 Seiten. Hannover. Dr. Max Jänecke.
                           Verfasser gibt in dem vorliegenden Bändchen auf Grund seiner in der Praxis
                              									gesammelten Erfahrungen sowie unter eingehender Berücksichtigung der brautechnischen
                              									Literatur eine recht übersichtliche und klare Darstellung der Betriebstörungen in
                              									Mälzereien und Brauereien, ihrer Ursachen sowie der Mittel und Wege zu ihrer
                              									Beseitigung. Im ersten Teile behandelt er die Störungen, die durch schlechtes
                              									Wasser, fehlerhafte Gerste oder verdorbenen Hopfen entstehen können, und die
                              									Anforderungen, die
                              									an diese Rohstoffe zu stellen sind. Im zweiten Teile des Buches werden dann
                              									ausführlicher die möglichen Fehler und ihre Folgen bei unrichtiger Betriebführung,
                              									und zwar bei der Malzbereitung, bei dem Sudprozeß, der Gärung sowie beim Abfüllen
                              									des Bieres, erörtert. Das kleine Buch wird sowohl dem Brauer als auch dem
                              									Brauereichemiker gute Dienste leisten, zumal durch die zahlreichen Literaturhinweise
                              									in besonderen Prallen das Auffinden weiteren Materials zur Beurteilung dieser oder
                              									jener Betriebstörung ohne großen Zeitaufwand ermöglicht wird.
                           A. Sander.
                           Die Chemie der Kohle. Von Prof.
                              									Dr. F. W. Hinrichsen † und Dipl.-Ing. S. Taczak. Dritte Auflage von Muck, die Chemie der Steinkohle. 523 Seiten mit 11 Abb. Leipzig 1916.
                              									Wilhelm Engelmann. Preis geh. 15,– M, geb. 16,50 M.
                           In dem vorliegenden Buche findet das zuletzt im Jahre 1891 erschienene Werk von Muck seine Auferstehung. Diese Tatsache wird zweifellos
                              									von allen Fachleuten mit Freude begrüßt werden, zumal es seitdem niemand unternommen
                              									hat, die Ergebnisse der in den letzten Jahren recht fortgeschrittenen
                              									Kohlenforschung im Zusammenhange darzustellen und kritisch zu würdigen. Die beiden
                              									Verfasser, von denen der erstere schon in den ersten Monaten des Krieges im Kampf
                              									fürs Vaterland gefallen ist, sind durch ihre im Königl. Materialprüfungsamt in
                              									Berlin-Lichterfelde ausgeführten Arbeiten über Brennstoffe in Fachkreisen bestens
                              									bekannt und waren daher zur Uebernahme dieser Arbeit durchaus berufen. Sie haben
                              									sich ihrer Aufgabe mit Geschick unterzogen und haben die Ausführungen Mucks, entsprechend den Fortschritten dieses
                              									Wissensgebietes in den letzten 25 Jahren, ergänzt und darüber hinaus das Werk noch
                              									in technischer und wirtschaftlicher Richtung in sehr willkommener Weise erweitert,
                              									so daß es nicht nur dem Chemiker, sondern auch dem Ingenieur und Industriellen viel
                              									Interessantes bietet. Eine kurze Skizzierung des Inhalts möge dies beweisen.
                           Im ersten Kapitel geben die Verfasser einen recht instruktiven Ueberblick über die
                              									wirtschaftliche Bedeutung der Kohle, ihr Vorkommen und ihre Gewinnung. Dann
                              									schildern sie die verschiedenen Theorien über die Entstehung der Kohle, die zu ihrer
                              									künstlichen Herstellung unternommenen interessanten Versuche sowie die Arbeiten, die
                              									die Ermittlung der chemischen Konstitution der Kohle zum Ziele hatten. Die folgenden
                              									Kapitel behandeln ausführlich die mechanischen Beimengungen (Wasser, Gase, Asche)
                              									sowie die wichtige Frage der Unterscheidung und Einteilung der natürlichen Kohlen.
                              									Weiter erfahren wir Näheres über die Abhängigkeit der technisch wichtigen
                              									Eigenschaften (zum Beispiel der Koksausbeute) von der prozentischen Zusammensetzung
                              									der Kohlen, über die Verwitterung und Selbstentzündung und über die sich hieraus
                              									ergebenden Lehren für die Lagerung der Kohlen. Ebenfalls von großer praktischer
                              									Bedeutung sind die Abschnitte über die chemische Prüfung der Kohlen, die Bestimmung
                              									ihres Heizwertes und die Umrechnung der Untersuchungsergebnisse. Im Anschluß
                              									hieran wird die vielumstrittene Frage der Heizwertgewähr bei Kohlenlieferungen
                              									näher erörtert, wobei die im Wortlaut abgedruckten Lieferungsverträge, wie sie in
                              									Amerika, Schweden und anderen Ländern bereits seit längerer Zeit in Kraft sind,
                              									besondere Beachtung verdienen. Den Schluß bildet ein Ueberblick über die Verwertung
                              									von Torf, Braunkohle und Steinkohle unter dem Gesichtswinkel ihrer
                              									wirtschaftlichsten Ausnutzung. Als Anhang finden sich Tabellen über die
                              									Zusammensetzung der verschiedensten Kohlenarten, ferner ein Namen- und
                              									Sachverzeichnis.
                           Wie diese kurze Uebersicht schon zeigt, ist das neue Buch für alle
                              									Kohleninteressenten, möge ihr Interesse nun wissenschaftlicher oder technischer Art
                              									sein, von unschätzbarem Werte, es wird daher ohne Zweifel ebenso wie die früheren
                              									Auflagen des Muckschen Buches eine weite Verbreitung
                              									finden.
                           A. Sander.
                           Die Akkumulatoren und galvanischen
                                 										Elemente. Theorie, Konstruktion und Anwendung. Von Dr. L. Lucas. Zweite umgearbeitete und erweiterte Auflage. 8°,
                              									VIII und 141 Seiten mit 92 Abb. Leipzig 1917. Dr. Max Jänecke. Preis geb. 6,–
                              									M.
                           Der Verfasser will eine Abhandlung bringen, die nicht blos für den Studierenden,
                              									sondern auch für den in der Praxis stehenden Ingenieur, der sich über Akkumulatoren
                              									eingehender orientieren will, eine unter einheitlich-wissenschaftliche
                              									Gesichtspunkte zusammengefaßte kurze Beschreibung der Herstellung, Benutzung und
                              									theoretischen Untersuchung der Akkumulatoren geben, ohne an die wissenschaftliche
                              									Vorbildung zu hohe Anforderungen zu stellen. Er behandelt in drei Abschnitten die
                              									Konstruktion (S. 5 bis 28), das Verhalten im Betrieb (S. 29 bis 38) und die
                              									Verwendung (S. 39 bis 91) der Akkumulatoren; daran knüpft er zwei Abschnitte über
                              									allgemeine elektrochemische Theorien (S. 92 bis 110), sowie über die besondere
                              									Theorie des Bleiakkumulators. Die Darstellung ist teils übermäßig knapp, teils
                              									schweift sie zu weit; auch die Anschaulichkeit läßt manchmal zu wünschen übrig. Die
                              									galvanischen Elemente sind nebenbei im dritten Abschnitt auf acht Seiten abgetan;
                              									dagegen sind der Schaltung von Akkumulatoren in Beleuchtungsanlagen 20 Seiten und 16
                              									Abbildungen gewidmet. Auch in den theoretischen Ausführungen wäre manches zu
                              									entbehren, zum Beispiel die Tabelle der Ueberspannungswerte an Platin, Gold usw. Das
                              									ganze Buch macht auf mich einen unerfreulichen Eindruck gleich einer Gebäudegruppe,
                              									welche ohne guten Bauplan errichtet ist. Ebenso willkürlich sind die Anforderungen,
                              									welche der Verfasser an die Vorkenntnisse des Lehrers stellt; bald sind sie ziemlich
                              									groß, bald belehrt er über Anfangsgründe und kramt dabei allerlei Lesefrüchte aus,
                              									die eigentlich garnicht zur Sache gehören. Ich kann daher das Buch nicht
                              									empfehlen.
                           K. Arndt.
                           ––––––––––––––––––––
                           Berichtigung zu Ritter, Geschmierte Arbeitsräder, in lieft
                              									4 d. Bd. S. 56 linke Spalte Zeile 24 v. o. muß es statt Zykloidenrädern heißen
                              									Evolventenrädern. S. 56 rechte Spalte Zeile 6 v. u. muß es statt r=\frac{200}{2\,Z} heißen
                              									r=\frac{200}{2\,z}\mbox{ mm}.