| Titel: | Bücherschau. | 
| Fundstelle: | Band 332, Jahrgang 1917, S. 328 | 
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                        Bücherschau.
                        Bücherschau.
                        
                     
                        
                           Das Urteil des Oberlandesgerichts
                                 										Köln vom 28. März 1917. Mit Rücksicht auf seine Feststellungen bezüglich
                              									der Berechnung der Tantieme des Aufsichtsrates von dem Gewinn und von der Tantieme
                              									des Vorstandes. Von Robert Esser, Geheimer Justizrat,
                              									Köln. Bonn 1917. A. Marcus & E. Weber.
                           In dem Eingang seines Werkes gibt Esser zunächst die
                              									Feststellungen dieses Urteiles in rechtlicher Beziehung wieder, die dahin gehen: 1.
                              									daß trotz der bestrittenen Rücklagenatur des Gewinnvortrages in dem Jahr, worin er
                              									erzielt worden ist, es jetzt wohl überwiegend als in der Rechtsprechung und
                              									Rechtslehre vertretene Ansicht hingestellt werden könne, daß auch dieser Gewinn, der
                              									nicht verteilt, sondern zurückgelegt werde, da er im Vermögen der Gesellschaft
                              									verbleibe und dessen Schicksal teile, einen wirklichen echten Reservefonds darstelle
                              									und deshalb tantiemefrei zu behandeln sei; 2. daß der Gewinnanteil des
                              									Aufsichtsrates nicht aus dem vollen Reingewinn, sondern aus dem um den Gewinnanteil
                              									des Vorstandes verminderten Reingewinn nach Abzug von 4 v. H. Dividende zu berechnen
                              									sei, weil die Sachlage es erfordere, daß bei Berechnung beider Tantiemen eine
                              									zeitliche Aufeinanderfolge eintrete. Zunächst sei nämlich aus dem gemäß § 237
                              									ermittelten Reingewinn die Vorstandstantieme zu ziehen. Erst aus diesem, um den
                              									Betrag der Vorstandstantieme verminderten Reingewinn sei nunmehr die
                              									Aufsichtsratstantieme im Rahmen der Vorschriften des § 245 HGB. mit der Rechnung vom
                              									Hundert, nicht auf Hundert, zu berechnen. Eine Anzahl von Aktiengesellschaften
                              									handhabe bereits diese Art der Berechnung. Esser bekämpft
                              									diese Auffassung als unzutreffend. Aus der Begründung der zu 1 getroffenen
                              									Feststellung ergibt sich nach ihm nicht die Reservefondsnatur des Gewinnvortrages,
                              									sondern höchstens, daß es sich dabei um einen reservierten Gewinn handele, der im
                              									Sinne des Gesetzes keine Rücklage bilde. Die Ansicht des OLG. über die Berechnung
                              									der Gewinnanteile des Vorstandes und Aufsichtsrates hält Esser als den Vorschriften des Gesetzes widersprechend. Nach seiner
                              									Ansicht läßt sich aus den beiden §§ 237 und 245 nicht der Schluß ziehen, daß
                              									zunächst die Berechnung des Gewinnanteiles des Vorstandes und erst dann die des
                              									Aufsichtsrates vorgenommen werden müsse, da eine solche Reihenfolge von dem Gesetz
                              									nicht vorgesehen werde. Meistens werde die Berechnung wohl gleichzeitig erfolgen,
                              									man könne aber auch nach Belieben mit der einen oder anderen beginnen; ja man könne
                              									unter Umständen sogar gezwungen sein, die Berechnung des Gewinnanteiles des
                              									Aufsichtsrates an erster Stelle eintreten zu lassen.
                           Die Beweisführung Essers zu seinen Ausführungen über diese
                              									jüngst sehr eingehend behandelte Frage ist juristisch sehr scharfsinnig. Für
                              									Mitglieder von Aufsichtsräten und Vorständen von Aktiengesellschaften sowie auch
                              									Aktionären dürfte Essers kleines Werk wohl von Interesse
                              									sein, namentlich bei Rechtsstreitigkeiten hinsichtlich dieser Frage.
                           Rechtsanwalt Dr. Werneburg.
                           Elektrochemie. I. Theoretische
                              									Elektrochemie und ihre physikalisch-chemischen Grundlagen. Von Dr. Heinrich Danneel. (Sammlung Göschen Bd. 252.) Dritte
                              									Auflage. 186 Seiten mit 16 Abbildungen. Berlin und Leipzig 1916. G. J. Göschen.
                              									Preis geb. 1,– M.
                           Verfasser gibt in zwei Bändchen der bekannten Sammlung eine kurze, aber recht
                              									geschickte Darstellung der Elektrochemie, die sich anscheinend großer Beliebtheit
                              									erfreut. Der bereits in dritter Auflage vorliegende erste Band behandelt in sieben
                              									Abschnitten die wichtigsten Grundgesetze der Elektrochemie und der aufs engste mit
                              									dieser verbundenen allgemeinen Chemie, so zum Beispiel die Begriffe Arbeit,
                              									Stromstärke und Spannung, das chemische Gleichgewicht, die Dissoziationstheorie,
                              									Leitfähigkeit, elektrochemische Stromerzeugung, Polarisation, Elektrolyse und
                              									anderes mehr. Die Ableitung dieser Begriffe und Gesetzmäßigkeiten ist kurz und
                              									präzis und wird durch Abbildungen und mehrfach auch durch Beispiele näher erläutert.
                              									Das Büchlein ist namentlich auch geeignet, den Ingenieur mit den Grundlagen dieses
                              									Gebietes bekannt zu machen, und kann daher bestens empfohlen werden.
                           A. Sander.
                           
                        
                           Bei der Schriftleitung eingegangene Bücher.
                           Sammlung Göschen. Chemie der
                                 										Kohlenstoffverbindungen. Von Dr. Hugo Bauer.
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                           Forschungsarbeiten auf dem Gebiete des
                                 										Ingenieurwesens. Herausgegeben vom Verein deutscher Ingenieure. Heft 1913
                              									und 1914. Die Passungen im Maschinenbau. Von Dr.-Ing. Georg
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                           Jahresbericht 1915 (1. April 1915 bis 31.
                                 										März 1916) des Kgl. Materialprüfungsamtes der Techn. Hochschule zu Berlin.
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                              									dem Königlichen Materialprüfungsamt zu Berlin-Lichterfelde-West 1916 Heft 6 und 7.
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                              									Springer
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                                 										einer Geschichte der Schmiermittel, der Schmiervorrichtungen und der
                                 										Reibungstheorien. Von Dr.-Ing. Hugo Theodor
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                           Die Grundgesetze der Wärmestrahlung und
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                              Textabbildung Bd. 332