| Titel: | Bücherschau. | 
| Fundstelle: | Band 333, Jahrgang 1918, S. 179 | 
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                        Bücherschau.
                        Bücherschau.
                        
                     
                        
                           Ueber die Grenzen der
                                 
                                 										Verantwortlichkeit im Baugewerbe. Von Oberbaurat Prof. E. Möricke, Stuttgart. Beton und Eisen 1917, Heft 16.
                           Verfasser behandelt vor allem die strafrechtliche Seite der auf das Baugewerbe sich
                              									beziehenden Vorschriften. In Betracht kommt hauptsächlich der § 330§ 330 lautet: Wer bei der Leitung oder
                                    											Ausführung eines Baues wider die allgemein anerkannten Regeln der Baukunst
                                    											dergestalt handelt, daß hieraus für andere Gefahr entsteht, wird mit
                                    											Geldstrafe bis zu 900 M oder mit Gefängnis bis zu einem Jahr
                                    										bestraft. des Strafgesetzbuches für das deutsche Reich vom Jahre
                              									1871, welcher von der Verfehlung „wider die allgemein anerkannten Regeln der
                                 										Baukunst“ handelt. Da das genannte Strafgesetzbuch bereits ein Alter von 50
                              									Jahren besitzt, so steht eine Neuregelung der Bestimmungen bevor. Dr. BerlowitzDer Verstoß
                                    											gegen die allgemein anerkannten Regeln der Baukunst. Von Dr.-Ing. A. Berlowitz, Berlin 1915. Verlag von Julius
                                    											Springer.Aus den mitgeteilten praktischen Beispielen geht die Wichtigkeit der
                                    												„statischen Zuverlässigkeit der Baupläne“ hervor. Stets kann sich
                                    											der Bauleiter dadurch decken, daß er den Nachweis der Sicherheit
                                    											geeigneten Technikern überträgt. Er hat im übrigen nur dafür zu sorgen, daß
                                    											der Bau wirtschaftlich günstig und mit der erforderlichen Sicherheit
                                    											erstellt wird. bespricht diesen Gegenstand in einer Schrift
                              									eingehend. § 330 soll in dem neuen Entwurf auch dann Anwendung finden, wenn die
                              									Gefahr nicht nur für andere, sondern überhaupt für „Menschenleben oder in bedeutendem Umfange für fremdes Eigentum“
                              									gegeben ist. Das Strafmaß ist bedeutend erhöht worden, und das Wort
                              										„Baukunst“ durch „Baukunde“ ersetzt worden. Bei der Abgrenzung der
                              									Verantwortlichkeit müssen die „tatsächlichen Verhältnisse“ zugrunde gelegt
                              									werden. Auch die „Abbrucharbeiten“ fallen mit unter das Gesetz. Auch in
                              										„statischer Beziehung“ werden an den Verfasser eines Entwurfs viel
                              									weitergehende Anforderungen gestellt. Werden Bauarbeiten getrennt vergeben, so
                              									haftet jeder Unternehmer für seine eigene Arbeit. Der Bauleiter hat für ein richtiges Hand in Hand Arbeiten zu
                              									sorgen. In der Erteilung der baupolizeilichen Genehmigung „eine straf- oder
                                 										zivilrechtliche Entlastung zu erblicken“ ist eine irrige Ansicht.
                           Das Reichsgericht ist der Meinung:, daß in der bloßen
                                 										Anfertigung des Planes und der Zeichnung, nach denen der Bau ausgeführt
                              									wurde, die Mitwirkung bei der Ausführung noch nicht ohne weiteres gefunden werden
                              									kann. Nach der Ansicht der Techniker ist aber doch derjenige an der
                              										„Ausführung“ mitbeteiligt, welcher die dafür maßgebenden Pläne
                              									fertigt.
                           An einer Reihe von Beispielen wird der Begriff der allgemein anerkannten Regel der
                              									Baukunst näher erörtert. Nach der Entscheidung des Reichsgerichts gilt eine Bauregel
                              									dann als „allgemein anerkannt“, wenn sie in den Kreisen der betr. Techniker
                              									durchweg bekannt und anerkannt ist. (Urteil des erkennenden Senats vom 26. Juni 1891
                              									g. G. IV D 1621/91). Es entscheidet also das Anerkenntnis „der großen Menge“.
                              									Verfasser bemerkt hierzu, daß diese Ausführungen im Widerspruch mit folgendem, schon
                              									früher vom Reichsgericht vertretenen Grundsatz stehen: Es liegt im öffentlichen
                              									Interesse, der Gefahr entgegenzutreten, welche der Gesundheit und dem Leben anderer
                              									leicht dadurch entsteht, daß ein Bau ohne die hierzu
                                 										erforderliche Kenntnis unternommen wird. Ist also die verletzte Bauregel
                              									keine allgemein anerkannte, so würde der für den Fehler Verantwortliche bei
                              									Fahrlässigkeit ja selbst bei Vorsatz straffrei ausgehen. Es ist also zu untersuchen,
                              									ob die verletzte Bauregel eine für den Bestand des Bauwerks unentbehrliche ist. Die
                              									Frage spitzt sich demnach zu einer Konstruktionsfrage zu.
                           An einem weiteren Fall wird dargelegt, daß der § 330 auch angewendet werden kann,
                              									wenn durch falsche hygienische Maßnahmen Gefahr für die
                              									Bewohner eines Hauses eintritt
                           Ferner wird die Frage näher erörtert, ob und wie weit ein Bauführer, der vom Bauherrn
                              									zur Ueberwachung der Bauausführung des Unternehmers angestellt ist, für Verstöße des
                              									letzteren gegen den § 330 mit verantwortlich gemacht werden kann.
                           Das letzte Beispiel zeigt die Abgrenzung der Verantwortlichkeit zwischen dem
                              									bauleitenden Architekten und dem Bauunternehmer.
                           A. Marx, Dipl.-Ing.
                           Deutscher Kalender für
                                 										Elektrotechniker. Herausgegeben von G. Dettmar.
                              									35. Jahrgang 1918. Berlin und München. R. Oldenbourg. Preis geb. 5,60 M
                           Die diesjährige Auflage des beliebten und verbreiteten Kalenders, besser gesagt
                              										„Handbuchs“, jedem Fachgenossen hinlänglich als „der Uppenborn“
                              									bekannt, verzeichnet keine wesentlichen inhaltlichen Aenderungen gegenüber dem
                              									Vorjahr.
                           Da es ein vergebliches Unterfangen wäre, eine vollständige Uebersicht über den die
                              									theoretische und praktisch angewendete Elektrotechnik, sowie die angrenzenden
                              									Wissensgebiete umfassenden Inhalt geben zu wollen, so möge an deren Stelle eine
                              									kurze Kennzeichnung nach Stichworten folgen: Mathematische Tabellen, Maße, Gewichte,
                              									Maßeinheiten, Magnetismus, Elektrizität, Messungen, Meßapparate Zähler, elektrische
                              									Maschinen, Transformatoren, Batterien bzw. Akkumulatoren, Apparate, Erzeugungs- und
                              									Verteilungsanlagen, Beleuchtung, elektrische Antriebe, Gemeinnütziges, Gesetze,
                              									Vorschriften usw.
                           Durch weitgehendste Raumausnutzung ist es möglich gewesen, das Ganze in dem engen
                              									Rahmen eines handlichen Taschenbuches zu halten, trotz der fast 700 Textseiten.
                           Zu dem vorgenannten ersten Teile wird ein zweiter Teil (Preis in Umschlag geheftet
                              									1.– M.) geliefert, der eine Anzahl von Sondergebieten behandelt.
                           Rich. Müller.
                           Max Maria von Weber. Ein
                              									Lebensbild des Dichteringenieurs mit Auszügen aus seinen Werken. Von Dipl.-Ing. C.
                              										Weihe. Nebst Erstdruck des Aufsatzes: Unter den
                              									Wassern und in den Lüften. Berlin 1917. J. Springer.
                           Wie Max Eyth war auch Max Maria von
                                 										Weber ein gottbegnadeter Dichteringenieur, der es verstanden hat, aus
                              									seiner erfolgreichen Berufsarbeit den Stoff für seine Muse zu ziehen, Arbeit und
                              									Kunst, Technik und Poesie zu vereinigen, die Welt der technischen Arbeit im
                              									kunstvollen Gewände der Dichtung darzustellen und dadurch ihr einen Pfad zu Sinn und
                              									Herz der Menschheit zu bereiten.
                           Vornehmlich war es das Eisenbahnwesen, dem er die Vorwürfe für seine technischen
                              									Erzählungen entnahm, stand er doch selbst als erfahrener und hochgeschätzter
                              									Eisenbahnfachmann jahrelang in leitenden Stellungen. So hat auch ein geistreicher
                              									Zeitgenosse von ihm gesagt, daß er die Poesie der Eisenbahnschiene entdeckt
                              									habe.
                           Durch alle seine Schriften geht das Bemühen, den Techniker auf seinem Posten im
                              									Staatsgetriebe aufzurütteln und ihm und den übrigen Menschen zu zeigen, wie
                              									unbedingt notwendig seine Mitwirkung an der Leitung unseres Staats- und
                              									Wirtschaftslebens ist. In einem seiner Briefe schreibt er: Daß ich meinen
                              									Expektorationen diese populäre Form gegeben habe, hat seinen guten Grund. Ich halte
                              									es für Pflicht, soweit als irgend möglich ganz populär, so daß es Minister und
                              									Verwaltungsräte zwischen Diner und Siesta lesen können, über Fachangelegenheiten zu
                              									schreiben. Gelehrt wird mehr als genug geschrieben; daß aber jene, in deren Hand nun
                              									einmal das Regiment der technischen Welt liegt, hie und da auch einmal einen Dunst
                              									von der Sache bekommen – das halte ich des Schweißes der Edlen wert.
                           Dem Lebensbilde Max Marias von Weber sind eine Auswahl der
                              									vielen kraftvollen Aussprüche über Technik und Techniker angefügt, die sich in
                              									seinen technischen und volkswirtschaftlichen Schriften finden.
                           Zwei wundervolle Bilder, die ihn im 24. und im 58. Lebensjahre zeigen, schmücken das
                              									Büchlein, dem man weiteste Verbreitung wünschen kann.
                           Jahnke.
                           Die Röntgenstrahlen und ihre
                                 										Anwendung. Von G. Bucky. (Aus Natur u.
                              									Geisteswelt, Band 556.) Leipzig. B. G. Teubner.
                           Im vorliegenden Bändchen wird vom Verfasser als Mediziner der Versuch gemacht, die
                              									physikalischen und technischen Grundlagen der Röntgenapparate in
                              									allgemeinverständlicher Weise zu erläutern, sowie im Anschluß daran die medizinische
                              									Anwendung der Röntgenstrahlen auf den in Frage kommenden Gebieten darzustellen. Der
                              									letztere und gerade für eine für weitere Kreise bestimmte Darstellung wesentlichere
                              									Teil hat dabei jedoch leider eine stiefmütterliche Behandlung gegenüber dem sehr
                              									ausführlich und breit ausgelegten physikalisch-technischen Teil erfahren; in diesem
                              									wiederum tritt eine gewisse Einseitigkeit in der Auswahl der beschriebenen
                              									Apparattypen hervor, während man die; Beschreibung mancher anderen technischen
                              									Hilfsmittel, deren Anwendung im Röntgenverfahren eine bedeutsame Rolle spielt,
                              									vermißt. Im einzelnen enthält der Band einen allgemeinen und speziellen
                              									physikalischen, sowie einen technischen Teil, ein Kapitel über die Natur der
                              									Röntgenbilder, eine Beschreibung der Hilfsapparate und auf den letzten 18 Seiten
                              									wird eine entsprechend summarische Darstellung der Anwendung der Röntgenstrahlen in
                              									der Medizin und auf anderen Gebieten gegeben. Dem Physiker bringt das Buch nichts
                              									Neues.
                           Dr. R. Fürstenau.
                           
                        
                           Bei der Schriftleitung eingegangene Bücher.
                           Die Kohlenversorgung Europas. Von Ing. A. H. Goldreich, Wien. Mit 44 Abb. Berlin und Wien 1918. Urban
                              									& Schwarzenberg. Preis geh. 12,– M, geb. 15,– M.
                           Mathematisch-physikalische Bibliothek. Band 29. Die Grundlagen unserer Zeitrechnung. Von Dr. Alfred
                                 										Baruch. Mit 10 Abb. Leipzig und Berlin 1918. B. G. Teubner. Preis geh. 1,–
                              									M.
                           Theorie des Riementriebes. Von Dr.-Ing. Wilh. Stiel, Oberingenieur. Mit 137 Abb. Berlin 1918.
                              									Julius Springer. Preis geh. 12,– M.
                           Die Berechnung der Biegungs- und Torsionsfedern.
                              									Bearbeitet von Ingenieur W. Gerolsky. Mit 47 Abb.
                              									Frankfurt a. M.-West 1918. Johann Hammel. Preis geh. 6,– M.
                           Elektrotechnik in Einzeldarstellungen. Unter Mitwirkung
                              									hervorragender Fachmänner. Von Professor Dr. Gustav
                                 										Benischke. Der Parallelbetrieb von Wechselstrommaschinen. Von Prof. Dr. Gustav Benischke. Zweite, erweiterte Auflage. Mit 72 Abb.
                              									Braunschweig 1918. Friedr. Vieweg & Sohn. Preis geh. 4,– M, geb. 5,– M.
                           Die Preßluft-Werkzeuge, ihre Anwendung und ihr Nutzen.
                              									Von Erich C. Kroening. 1. Auflage 1918. Berlin 1918.
                              									Gutenberg-Druckerei und Verlag G. m. b. H.
                           Arbeitsbeispiele für die Verwendungsmöglichkeiten
                                 										meiner Werkzeug-Schleifmaschine. Karl Busse,
                              									Maschinen- und Werkzeugfabrik Berlin-Neukölln.
                           Berufsschutz und „Freie Bahn den Tüchtigen“. Zeitgemäße
                              									Betrachtungen zur Berufswahl für Ingenieure. Von Dr. A. Riedler. Berlin 1918. M. Krayn. Preis geh 1,50 M.
                           Aufgaben aus der technischen Mechanik. Von Ferdinand Wittenbauer, o. ö Professor an der k. k.
                              									Technischen Hochschule in Graz. II. Band. Festigkeitslehre. 611 Aufgaben nebst
                              									Lösungen und einer Formelsammlung. Dritte, verbesserte Auflage. Mit 505 Abb. Berlin
                              									1918. J. Springer. Preis geb. 12,– M.
                           Deutscher Ausschuß für Eisenbeton. Heft 41 Brandproben an
                                 										Eisenbetonbauten. Ausgeführt im Kgl. Materialprüfungsamt zu
                              									Berlin-Lichterfelde-West im Jahre 1916/17. III. Bericht, erstattet von Geh.
                              									Reg.-Rat, Prof. Dr.-Ing. E H. M. Gary. Berlin 1918.
                              									Wilhelm Ernst & Sohn. Preis geh. 4,40 M.
                           Desgl. Heft 42. Schwindung von Zementmörteln an der
                                 										Luft. II. Bericht über Versuche im Kgl. Materialprüfungsamt
                              									Berlin-Lichterfelde-West. Erstattet von Geh. Regierungsrat Prof. Dr.-Ing. M. Gary. Berlin 1918. Wilhelm Ernst & Sohn. Preis geh.
                              									4,40 M.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 333